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Waterbase - Biology, 2024

Waterbase serves as the EEA’s central database for managing and disseminating data regarding the status and quality of Europe's rivers, lakes, groundwater bodies, transitional, coastal, and marine waters. It also includes information on the quantity of Europe’s water resources and the emissions from point and diffuse sources of pollution into surface waters. Specifically, Waterbase - Biology focuses on biology data from rivers, lakes, transitional and coastal waters collected annually through the Water Information System for Europe (WISE) – State of Environment (SoE) reporting framework. The data are expected to be collected within monitoring programs defined under the Water Framework Directive (WFD) and used in the classification of the ecological status or potential of rivers, lakes, transitional and coastal water bodies. These datasets provide harmonised, quality-assured biological monitoring data reported by EEA member and cooperating countries, as Ecological Quality Ratios (EQRs) from all surface water categories (rivers, lakes, transitional and coastal waters).

Deskriptor 8 - Schadstoffe - Daten

Es handelt sich um überprüfte Schadstoffdaten (Schwermetalle) im Wasser von 2003 bis 2011.

WFS_MSRL-Daten

WFS mit Monitoringdaten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins ab 2003 von eutrophierungsrelevanten Parametern sowie Schwermetallen im Wasser. Der Dienst wurde im Rahmen des Projektes MDI-DE Marine Daten-Infrastruktur Deutschland erstellt.

Salzgehalt

Salzgehalte (Oberfläche) der Schleswig-holsteinischen Küstengewässer des LLUR.

Marine Lebensraumtypen der Nord- und Ostsee

Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Küsten- und Übergangsgewässer bzw. Ästuare gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Die Küsten- und Übergangsgewässer sind als landesweit bedeutsame Gewässer der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

LLUR: Partikulärer organischer Kohlenstoff (POC)

POC Probenahmen des LLUR im STopP-Synthese Gebiet

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Küstenlebensräume

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet und dient hier zur Darstellung der Küstenlebensräume. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Verbreitung Fischotter in MV, MTBQ-Kartierung (Rasterdarstellung)

- Im Winterhalbjahr 2004/2005 und 2014/2015 wurden vorab festgelegte Kontrollpunkte auf Nachweise des Fischotters überprüft. - Das Kartierungsverfahren lehnt sich weitestgehend an die von der Euro-päischen Sektion der IUCN/SSC Otter Specialist Group empfohlene Standard-Methode an (REUTHER et al. 2000). - In 824 Quadranten der in M-V liegenden Messtischblätter wurde ein Kontrollpunkt festgelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Wahr-scheinlichkeit zur Erbringung eines positiven Nachweises möglichst groß ist (Gewässer mit attraktiven Uferbereichen für den Fischotter sowie Brückenbauwerke über Gewässer) und die Kontrollpunkte sich in einem Abstand von 5 – 8 km befinden. - Die Daten zu den einzelnen Kontrollpunkten sind im Geodatenbestand „Verbreitung Fischotter in MV, MTBQ-Kartierung (Rasterpunktdarstellung)“ (fio_vk_p.*) abgelegt. - Aus diesem Datenbestand wurde der Nachweis bezogen auf die Meßtischblattquadranten (MTBQ) des Landes M-V abgeleitet. - 824 MTBQ weisen einen Kontrollpunkt auf, 80 MTBQ weisen keinen Kontrollpunkt auf. Es handelt sich um randlich angeschnittene MTBQ, deren überwiegender Flächenanteil in den Nachbarländern oder in den Küstengewässern liegt, sowie um MTBQ, in denen der Kontrollpunkt nicht erreichbar war, sowie um MTBQ, in denen aufgrund der Gewässerarmut kein geeigneter Kontrollpunkt festgelegt werden konnte. - Die Rasterkartierung belegt die flächendeckende Verbreitung des Fischotters in M-V (d. h. jedes Gewässer im Land ist potenziell durch die hochmobile Art nutzbar). - Die Daten werden im 10jährigen Turnus erhoben.

Sedimentdaten schleswig-holsteinisches Wattenmeer 2014

Korngrößenverteilungsdaten des Eulitorals des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres

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