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Regionale Raumentwicklungsprogramme

In regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) werden die im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten landesweit bedeutsamen Erfordernisse konkretisiert und ausgeformt. Die inhaltliche Verantwortung für die RREP liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. Verbindlichkeit erhalten die vier regionalen Raumentwicklungsprogramme - ebenso wie das Landesraumentwicklungsprogramm - durch Rechtsverordnung. - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern Für gleiche Inhalte werden auf Landes- und Regionsebene gleiche Begriffe verwendet, so dass alle RREP folgende Inhalte aufweisen: 1. Gesamträumliche Entwicklung 2. Siedlungsentwicklung 3. Freiraumentwicklung 4. Infrastrukturentwicklung 5. Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer Der zugehörige Dienst mv_ax_rrep_wms.php enthält Karten zu folgenden Themen (alphabetisch): - Fischerei - Gewerbe - Hochwasserschutz - Häfen - Infrastrukturkorridor - Kompensation - Landwitschaft - Mittelbereiche - Nahbereiche - Naturschutz und Landschaftspflege - Oberbereiche - Radroutennetz - Rohstoffsicherung - Siedlungsfunktion - Stadt-Umland - Tourismus - Trinkwasser - Verkehrsnetz - Windeignung - Zentralorte

EEA Reference grid

The grid is based on the recommendation at the 1st European Workshop on Reference Grids in 2003 and later INSPIRE geographical grid systems. For each country three vector polygon grid shape files, 1, 10 and 100 km, are available. The grids cover at least country borders - plus 15km buffer - and, where applicable, marine Exclusive Economic Zones v7.0 - plus 15km buffer - (www.vliz.be/vmdcdata/marbound). Note that the extent of the grid into the marine area does not reflect the extent of the territorial waters.

Grundwasserentnahme im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse)

Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin3 erforderlich ist. Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin3 (NOR-11-1) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 236 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 220 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 900.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.

Grundwasserentnahme im Rahmen der Errichtung von LanWin2 (Landtrasse)

Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin2 erforderlich ist. Die TenneT Offshore GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin2 (NOR-12-2) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 270 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 255 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 800.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin2 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.

Fischzuchtanlagen im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern (LUNG, Stand: 2017)

Lage mariner Fischzuchtanlagen im Küstenmeer M-Vs sowie der deutschen AWZ (Ostsee)

GeolDG: Flächennutzung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

Der Datensatz umfasst die Seegrenzen, die aus der Maritime Boundaries Geodatabase des Flanders Marine Institutes abgeleitet worden. Diese Seegrenzen umfassen die Grenzverläufe der AWZ und der 12- Seemeilen-Zone (SMZ) von Deutschland und einiger Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee. Diese Daten wurden als Hintergrundinformation für Nachweisdaten aus geologischen Untersuchungen, die gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) der BGR vorliegen, zusammengestellt und aufbereitet.

WISE WFD monitoring sites reported under Water Framework Directive 2016

The service contains information on the European monitoring sites used for the assessment of the status of surface water bodies and groundwater bodies in the 2nd River Basin Management Plans (RBMP). The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. Relevant concepts: Monitoring site: [Operational definition. Not in the WFD] Monitoring point included in a WFD surveillance, operational or investigative monitoring programme. Surface water body: Body of surface water means a discrete and significant element of surface water such as a lake, a reservoir, a stream, river or canal, part of a stream, river or canal, a transitional water or a stretch of coastal water. Surface water: Inland waters, except groundwater; transitional waters and coastal waters, except in respect of chemical status for which it shall also include territorial waters. Groundwater body: 'Body of groundwater' means a distinct volume of groundwater within an aquifer or aquifers. Groundwater: All water which is below the surface of the ground in the saturation zone and in direct contact with the ground or subsoil.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Küstengewässer gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören und seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Küsten- und Übergangsgewässer bzw. Ästuare gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Die Küsten- und Übergangsgewässer sind als landesweit bedeutsame Gewässer der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Küstenlebensräume

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet und dient hier zur Darstellung der Küstenlebensräume. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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