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Analyse langfristiger Änderungen in der Tidedynamik der Nordsee

Langjährige Pegelaufzeichnungen aus dem Gebiet der südöstlichen Nordsee zeigen seit Mitte des 20. Jahrhunderts signifikante Veränderungen im lokalen Tideregime. Während der mittlere Meeresspiegel (englisch: Mean Sea Level, MSL) über die vergangenen 150 Jahre generell dem globalen Mittel gefolgt ist, deuten Auswertungen der mittleren Tidehoch- und Tideniedrigwasser auf signifikant abweichende Trends hin. So sind die Tidehochwasser signifikant schneller als der MSL angestiegen, während die Tideniedrigwasser deutlich geringere oder teils negative Trends aufzeigen. Daraus resultierte eine gleichzeitige Zunahme des Tidehubs (die Differenz aus Tidehoch- und Tideniedrigwasser) von ca. 10 % seit 1955. Derartige Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf den Küstenschutz. So ergeben sich bei einem Anstieg der mittleren Tidehochwasser größere Wassertiefen, wodurch das Wellenklima insbesondere im Bereich der Wattflächen und Außensände in der Deutschen Bucht beeinflusst wird. Größere Wellenhöhen und damit höhere Orbitalgeschwindigkeiten und Brandungsenergien sind die unmittelbare Folge, die zu großflächigen Erosionen führen kann. Gleichzeitig beeinflussen geringere Tideniedrigwasser die Schiffbarkeit der flachen Küstengewässer. Durch den vergrößerten Tidehub treten größere Tidestromgeschwindigkeiten auf, die z.B. Ausräumungen der Tiderinnen, verstärkte Erosionen an Inselsockeln, Strandräumungen und im Zusammenhang mit Sturmfluten Dünen- und Kliffabbrüchen verursachen können. Dies verdeutlicht, dass neben den global wirkenden übergeordneten Veränderungen im MSL (Massenänderungen, thermale Expansion) auch regionale Phänomene und Prozesse eine wichtige Rolle für die Ausprägung der Wasserstände spielen. Eine Berücksichtigung solcher Faktoren in den Projektionen zukünftiger Wasserstände setzt voraus, dass vergangene Entwicklungen und zugrunde liegende Prozesse ausreichend verstanden sind. Das übergeordnete Ziel von TIDEDYN besteht daher in der Analyse der in der Vergangenheit bereits aufgetreten Veränderungen im lokalen Tideregime der Nordsee. Die beobachtete Zunahme des Tidehubs ist in ihrer starken Ausprägung ein weltweit einzigartiges Phänomen, welches bis heute nicht erklärt werden kann. Als mögliche (aber bisher unerforschte) Ursachen kommen z.B. langfristige Änderungen im MSL, morphologische Änderungen im Küstenvorfeld (natürlich oder anthropogen, z.B. Ausbaggerungen oder Baumaßnahmen wie Eindeichungen) oder saisonale Änderungen in der thermohalinen Schichtung des Ozeans in Frage. Durch die integrierte Analyse von hochauflösenden numerischen Modellen (barotrop und baroklin) und Beobachtungsdaten mit robusten Methoden der Zeitreihenanalyse, sollen die Änderungen im Tideregime der Nordsee über die vergangen 60-70 Jahre beschrieben, modelliert und systematisch erforscht werden sowie einzelne Prozesse mittels Sensitivitätsstudien voneinander abgegrenzt werden.

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Sturmfluten, Meeresspiegelanstieg und Anpassungsmaßnahmen an der deutschen Ostseeküste unter Berücksichtigung von kombinierten Extrermereignissen (SEASCApe II - Compound Risks)

Die Schäden in Folge von Extremereignissen können sich durch die Kombination einzelner Ereignistypen (engl.: Compound Events) signifikant erhöhen. Im Küstenraum betrifft dies die Überlagerung von Sturmfluten (als Kombination extremer Wasserstände und Windwellen), extremen Niederschlägen und hohen Binnenabflüssen. Bisher werden bei Schadensabschätzungen und Risikobewertungen überwiegend einzelne Komponenten solcher Extremereignisse betrachtet, während die Risiken durch die Kombination mehrerer unabhängiger oder verknüpfter Extremereignisse vernachlässigt werden. Dies führt zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Bedrohung und der damit verbundenen möglichen Schäden. Für die Zukunft wird erwartet, dass sich die Häufigkeiten und Intensitäten solcher Extremereignisse verstärken. Die Abschätzung der resultierenden Vulnerabilität von Küstengebieten wird dabei zusätzlich durch simultane Veränderungen der räumlichen Bevölkerungsverteilung und Bevölkerungsstruktur erschwert. Für die Entwicklung optimaler Anpassungsstrategien ist daher ein ganzheitlicher Ansatz zur Bestimmung des Überflutungsrisikos notwendig, der unterschiedliche Extremereignistypen, deren Kombination und mögliche Änderungen der physikalischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.SEASCApe II baut auf dem derzeit laufenden Projekt SEASCApe Baltic auf und adressiert die zuvor genannten Einschränkungen und ermöglicht eine robustere Abschätzung des tatsächlichen Überflutungsrisikos unter der Berücksichtigung verschiedener Szenarien und einhergehender Unsicherheiten auf kurzen und langen Zeithorizonten. SEASCApe II beinhaltet interdisziplinäre Zusammenarbeit und besteht aus drei Arbeitspaketen, die zusammen eine ganzheitliche Bewertung des Hochwasserrisikos und möglicher Anpassungsmaßnahmen vornehmen. Im ersten Arbeitspaket werden mit Hilfe multivariater Statistiken und hydrodynamischer Modelle eine Vielzahl möglicher Extremereignisse und ihrer Kombination entlang der westlichen Ostseeküste simuliert. Arbeitspaket 2 nutzt die resultierenden Wasserstandsganglinien für eine Gefährdungs- und Vulnerabilitätsanalyse der aktuellen und der zukünftigen Küstenbevölkerung für zwei Fallstudien. Des Weiteren wird die Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit möglicher Anpassungsoptionen bewertet, die auf die Reduktion der Auswirkungen entsprechender Hochwasserereignisse abzielen. Im dritten Arbeitspaket wird untersucht, ob es einen optimalen Zeitpunkt zur Umsetzung bestimmter Anpassungsmaßnahmen gibt, der die Investitionssummen minimiert und Entscheidungsträgern Flexibilität bei der Wahl von Anpassungsstrategien unter sich ändernden Rahmenbedingungen ermöglicht. Dabei werden neben passiven Küstenschutzmaßnahmen auch Anpassung oder Rückzug aus überflutungsgefährdeten Gebieten berücksichtigt. Die Erkenntnisse über die Kombination von Extremereignissen und der Effizienz von Anpassungsmaßnahmen dienen zuständigen Behörden als erweiterte Grundlage zur Entwicklung robuster Anpassungsstrategien.

Sofortförderprogramm NaturWasserMensch Maßnahmen Natur und Mensch Maßnahmen Wasser und Mensch Zuwendungsempfänger Förderzweck Antragstellung Fragen Schriftform Dokumente

Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und wird seit 2024 als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Natur in der Nähe zum Menschen. Dazu gehören insbesondere: Schaffung von Naturerfahrungsräumen, also von Grünflächen, auf denen sich vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, aufhalten und die Natur frei erleben können, Schaffung von öffentlich zugänglichen Ökogärten oder die ökologische Aufwertung von öffentlichen Park- und Gartenanlagen, Aufwertung, Pflege und Entwicklung kommunaler Grünflächen zu strukturreichen Landschaftselementen, Artenschutzmaßnahmen an und in Gebäuden, wie z.B. Fledermausquartiere, Nisthilfen oder artenreiche Trockenmauern, Maßnahmen zum Insektenschutz im urbanen Raum und zur Artenvielfalt, Maßnahmen der praktischen Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität in öffentlichen Parks oder Gärten, Maßnahmen zum Artenschutz oder zur Biotop-Pflege (z.B. Streuobstwiesen), die nicht über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern, dem Wasserrückhalt oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Dazu gehören insbesondere: Maßnahmen zur Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern, Maßnahmen zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen, wie z.B. die naturnahe Umgestaltung von Uferverbauungen, Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte oder der Biodiversität, Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser, Kommunale Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser mit innovativem ökologischem Charakter, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion oder hydrologischen Funktion von oberirdischen Gewässern in öffentlichen Park- oder Gartenanlagen. Zuwendungsempfänger können zum Beispiel Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände sein. Ziel ist die Verbesserung des menschlichen Naturerlebens, des Verständnisses für den Erhalt einer artenreichen Umwelt, der Kenntnisse komplexer Zusammenhänge in der Natur und eines dauerhaften Gewässermanagements. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und achten Sie dabei darauf, den ökologischen Nutzen ausführlich darzulegen, zu erläutern, wie die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Menschen (öffentliche Wahrnehmbarkeit) steht sowie die notwendigen Erklärungen (unter Punkt 8) abzugeben. Ihr Fokus sollte in diesem Jahr auf Maßnahmen liegen, die innerhalb eines Jahres umzusetzen sind. Mögliche Fragen zur Antragstellung beantwortet der Projektverantwortliche Willy Hentschel. Tel.: +49 391 567-1574 E-Mail: NWM(at)mwu.sachsen-anhalt.de Anträge sind im Original einzureichen, können aber auch vorab per E-Mail übersendet werden. Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von Vorhaben zur Umsetzung von Maßnahmen des Sofortförderprogramms NaturWasserMensch (NWM) Antragsformular Sofortförderprogramm NWM ANBest-P ANBest-GK NBest-Bau

Raumordnung der Küstenländer in Meeres- und Küstenzone (WMS)

Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Darstellungs-Dienst (WMS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.

Meeresschutz ist Klimaschutz: Salzwiesen stärken unsere Küsten

<p> <p>Nord- und Ostsee geraten zunehmend unter Druck durch Klimawandel und menschliche Nutzung. Eine Studie im Auftrag des UBA macht deutlich: Intakte Seegraswiesen, Salzwiesen und Riffe sind ein wichtiger Baustein für wirksamen Klimaschutz und resiliente Küsten. Sie schützen Küsten, stabilisieren marine Ökosysteme und tragen gleichzeitig zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei.</p> </p><p>Nord- und Ostsee geraten zunehmend unter Druck durch Klimawandel und menschliche Nutzung. Eine Studie im Auftrag des UBA macht deutlich: Intakte Seegraswiesen, Salzwiesen und Riffe sind ein wichtiger Baustein für wirksamen Klimaschutz und resiliente Küsten. Sie schützen Küsten, stabilisieren marine Ökosysteme und tragen gleichzeitig zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei.</p><p> <p>Die Kombination aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und menschlicher Nutzung verstärkt bestehende Belastungen. Hohe Nährstoffeinträge und steigende Temperaturen verschärfen etwa den Sauerstoffmangel, während Lebensräume wie Seegraswiesen oder Miesmuschelbänke durch Eingriffe in die Küstenzonen weiter unter Druck geraten. Wenn diese natürlichen Systeme geschwächt werden, steigen auch die Risiken für Küsten: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> nimmt zu, Strände müssen häufiger aufgefüllt werden, touristische Infrastrukturen sind stärker gefährdet und die Anfälligkeit gegenüber Sturmfluten wächst.</p> Naturbasierte Lösungen: Mehrfachnutzen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Küste <p>Der Abschlussbericht des Projekts MEER:STARK (Meeresentlastung und Resilienzstärkung: Sektorübergreifende Transformation, Anpassung, Revitalisierung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> für Nord- und Ostsee) macht deutlich: Naturbasierte Lösungen können eine zentrale Rolle dabei spielen, Meeresschutz und Klimaanpassung wirksam miteinander zu verbinden. Diese Ansätze nutzen und stärke natürliche Ökosystemprozesse gezielt für den Küstenschutz.</p> <p>Konkrete Beispiele gibt es bereits heute: Salzwiesen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste reduzieren die Wellenenergie, fördern Sedimentablagerungen und können sich so an veränderte Wasserstände anpassen. Gleichzeitig speichern sie große Mengen Kohlenstoff im Boden – ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.</p> <p>Seegraswiesen in der Ostsee, etwa vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, stabilisieren den Meeresboden und reduzieren Sedimentaufwirbelungen bei Sturmereignissen. Sie tragen damit zum Schutz vor Küstenerosion bei und verbessern die Wasserqualität, indem sie überschüssige Nährstoffe aufnehmen. Eine intakte Seegraswiese kann über Jahrzehnte Kohlenstoff im Meeresboden binden.&nbsp;</p> <p>Auch biogene Riffe, beispielsweise aus Miesmuscheln oder der Europäischen Auster, wirken wie natürliche Wellenbrecher, schaffen strukturreiche Lebensräume für Fische und Wirbellose und tragen zur Stabilisierung von Küsten bei.&nbsp;</p> <p>Diese Ökosysteme übernehmen damit Schutzfunktionen, die technische Infrastruktur ergänzen können.</p> Resilienter als graue Infrastruktur <p>Bislang wurde beim Küstenschutz in der Regel auf technische Bauwerke, die sogenannte graue Infrastruktur, wie Deiche gesetzt. Im Unterschied dazu arbeiten naturbasierte Lösungen mit natürlichen Prozessen.&nbsp;</p> <p>Während technische Bauwerke statisch sind und bei steigendem Meeresspiegel regelmäßig angepasst werden müssen, reagieren natürliche Schutzsysteme dynamisch auf Umweltbedingungen. Salzwiesen oder Dünen können unter geeigneten Bedingungen durch Sedimentablagerung mitwachsen und so ihre Schutzwirkung langfristig erhalten. Solche Ansätze erhöhen nicht nur die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/resilienz">Resilienz</a> gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>, sondern können auch langfristig Kosten reduzieren.</p> <p>Doch diese natürlichen Schutzsysteme sind vielerorts geschädigt. Ehemalige Seegrasflächen sind verschwunden, Salzwiesen wurden eingedeicht oder intensiv genutzt. Damit sie ihre Schutzfunktion erfüllen können, müssen sie gezielt geschützt, gestärkt und wiederhergestellt werden.</p> Noch zu oft nur „Add-on“ <p>Trotz ihres nachgewiesenen Mehrfachnutzens gelten naturnahe Maßnahmen bislang häufig nur als ergänzende Maßnahme zur klassischen Küstenschutzinfrastruktur. Dabei können sie klassische Küstenschutzmaßnahmen nicht nur ökologisch sinnvoll ergänzen, sondern langfristig auch kosteneffizient sein. Dennoch sind Renaturierungsprojekte oft projektbezogen und zeitlich befristet finanziert.</p> Meeresschutz und Klimaanpassung gemeinsam denken <p>Meeresschutz und Klimaanpassung werden politisch noch häufig getrennt behandelt. Diese Fragmentierung erschwert wirksame Lösungen – obwohl gerade ihre Verbindung entscheidend ist.&nbsp;</p> <p>Intakte marine Ökosysteme sind keine Luxusgüter des Naturschutzes, sondern eine zentrale Voraussetzung für sichere, wirtschaftlich stabile und lebenswerte Küstenräume. Naturbasierter Küstenschutz verbindet ökologische Stabilität mit gesellschaftlicher Vorsorge und wirtschaftlicher Sicherheit – von geschützten Häfen bis zu stabilen Stränden.&nbsp;</p> <p>Der MEER:STARK-Bericht macht deutlich: Die Integration von Meeresschutz und Klimaanpassung ist kein optionaler Schritt, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel. Wer Küsten langfristig schützen will, muss die natürlichen Schutzsysteme stärken, auf denen ihre Sicherheit beruht.&nbsp;</p> <p>Darüber hinaus zeigt das MEER:STARK-Projekt, dass auch beim Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> und bei der Weiterentwicklung von Meeresschutzgebieten ein stärker integriertes Vorgehen erforderlich ist. Das Projekt liefert damit konkrete Empfehlungen für eine Meerespolitik, die Klimaanpassung und Meeresschutz systematisch zusammenführt.</p> <p>Ohne intakte Meere gibt es keine nachhaltige Klimaanpassung. Naturbasierter Küstenschutz macht diese Verbindung sichtbar – und praktisch umsetzbar.&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Strategie und Generalplanung für den Küstenschutz

Auszug aus dem am 01. Juni erschienenen Jahresbericht 2025 des NLWKN Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Das im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegene Projektgebiet umfasst einen Deichvorlandbereich im äußeren Emsästuar zwischen der Leybucht und dem Rysumer Nacken am Dyksterkruger Heller. Historisch ist dieser Bereich durch Aufspülungen aus den Jahren 1972/73 geprägt, die primär als Schutzmaßnahme für den Hauptdeich dienten. Heute bildet das Vorland ein naturbasiertes Element des Küstenschutzsystems, welches durch ein durchgehendes Vorlanddeckwerk als Erosionsschutz gesichert ist und eine Deichfußentwässerung durch Gräben aufweist. Das aus Salzwiesen bestehende Deichvorland weist erhebliche ökologische Defizite auf, da es von kleineren und größeren Entwässerungsgräben geprägt ist. Aufgrund geringer Dynamik dominieren vor allem Queckenfluren die Vegetation. Gemäß der FFH-Richtlinie besteht aufgrund des schlechten Erhaltungszustands ein dringender Handlungsbedarf zur (Re-)Naturierung. Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Fachliche Grundlage für die Umgestaltung bildet der Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn. Dieser wurde in enger Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern entwickelt. Ziel der Maßnahme ist, eine naturnahe, morphologische Dynamik mit einer salzwiesentypischen Prielentwicklung zu ermöglichen und die Etablierung der unteren Salzwiesenstadien zu fördern. Hierfür wird eine flächenhafte Absenkung des Geländes auf das Niveau des mittleren Tidehochwassers (MThw) durchgeführt sowie der Tideeinfluss dieser Flächen über Furten als Absenkungen im Deckwerk gezielt wiederhergestellt. Zusätzlich werden funktionslose Entwässerungsgräben verfüllt und lokale Feuchtbereiche geschaffen. Parallel muss der Küstenschutz sichergestellt sein: Die Stabilität des Vorlands bleibt erhalten, und ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Hauptdeichfuß garantiert weiterhin die notwendige Wellendämpfung und die Schutzfunktion für den Hauptdeich. Synergien entstehen zudem durch die Kleigewinnung: Das bei der Abtragung gewonnene Bodenmaterial wird für den Deichbau angrenzender Strecken verwendet. Die naturschutz- und küstenschutzfachliche Planung liegt in den Händen des NLWKN, Maßnahmenträger ist die Deichacht Krummhörn. Die bauliche Umsetzung erfolgt in drei Teilabschnitten, wobei zum Schutz der dort vorkommenden Vogelarten die Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Jahr 2021/22 wurde bereits der erste Teilabschnitt mit einer Fläche von etwa 9,3 Hektar erfolgreich fertiggestellt. Ab 2024 folgte die Umsetzung der weiteren Abschnitte auf einer Fläche von rund 14 Hektar. Um eine natürliche morphologische Entwicklung zu initiieren, wird eine ebene Oberfläche hergestellt. Ein naturnaher Priel wird nur für die Sicherstellung der Entwässerung des Hauptdeiches vorgeprägt. Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Um die Entwicklung der Projektfläche zu dokumentieren, führt der NLWKN ein gezieltes Monitoring durch. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich die erwartete positive morphologische und biologische Entwicklung rasch einstellt: Bereits in den ersten Jahren entwickeln sich naturnahe, fein untergliederte Prielstrukturen. In den neu geschaffenen Pionierzonen konnte ein biotoptypischer, fast flächendeckender Quellerbewuchs beobachtet werden. Der wiederhergestellte Tideeinfluss ermöglicht einen kontinuierlichen Sedimenteintrag in die Fläche und eine damit verbundene deutliche, räumlich variierende Sedimentation. Zwischen 2021/22 und 2025 wurde auf den Flächen ein Aufwuchs von 15 bis 20 Zentimeter durch das Monitoring festgestellt. In der Folge bilden sich bereits verschiedene Stadien der unteren Salzwiese aus, die durch die durch die Ansiedlung von Zeigerarten wie Andelrasen und Strandastern charakterisiert wird.

Integriertes Vorlandmanagement in der Krummhörn

Sichtbarer Unterschied: der Ausgangszustand mit Grüppen und Entwässerungsgräben.... ...und nach den Arbeiten mit Prielen sowie Pionier- und Salzwiesenstadien. Auszug aus dem am 01. Juni erschienenen Jahresbericht 2025 des NLWKN Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Im nordwestlichen Ostfriesland realisiert der NLWKN seit 2025 ein zukunftsweisendes Projekt zur naturbasierten Transformation des Deichvorlands. Das etwa 23,4 Hektar große Gebiet ist ein ehemals künstlich aufgespültes Deichvorland südlich von Pilsum in der Krummhörn. Durch gezielte Geländeabsenkungen wird eine anthropogen, also von Menschen geschaffene in eine naturnahe Salzwiese umgestaltet. Das Vorhaben verbindet die Anforderungen der FFH-Richtlinie und des Masterplans Ems mit denen der Klimaanpassung und des Küsten- und Klimaschutzes. Die natürliche Entwicklung von Prielen sowie die Ansiedlung von Pionier- und Salzwiesenvegetation bestätigen die Wirksamkeit der um- und eingesetzten Maßnahmen. Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Ökologische Ausgangssituation verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf Das im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegene Projektgebiet umfasst einen Deichvorlandbereich im äußeren Emsästuar zwischen der Leybucht und dem Rysumer Nacken am Dyksterkruger Heller. Historisch ist dieser Bereich durch Aufspülungen aus den Jahren 1972/73 geprägt, die primär als Schutzmaßnahme für den Hauptdeich dienten. Heute bildet das Vorland ein naturbasiertes Element des Küstenschutzsystems, welches durch ein durchgehendes Vorlanddeckwerk als Erosionsschutz gesichert ist und eine Deichfußentwässerung durch Gräben aufweist. Das aus Salzwiesen bestehende Deichvorland weist erhebliche ökologische Defizite auf, da es von kleineren und größeren Entwässerungsgräben geprägt ist. Aufgrund geringer Dynamik dominieren vor allem Queckenfluren die Vegetation. Gemäß der FFH-Richtlinie besteht aufgrund des schlechten Erhaltungszustands ein dringender Handlungsbedarf zur (Re-)Naturierung. Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Naturnahe Entwicklung und nachhaltiger Küstenschutz Fachliche Grundlage für die Umgestaltung bildet der Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn. Dieser wurde in enger Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern entwickelt. Ziel der Maßnahme ist, eine naturnahe, morphologische Dynamik mit einer salzwiesentypischen Prielentwicklung zu ermöglichen und die Etablierung der unteren Salzwiesenstadien zu fördern. Hierfür wird eine flächenhafte Absenkung des Geländes auf das Niveau des mittleren Tidehochwassers (MThw) durchgeführt sowie der Tideeinfluss dieser Flächen über Furten als Absenkungen im Deckwerk gezielt wiederhergestellt. Zusätzlich werden funktionslose Entwässerungsgräben verfüllt und lokale Feuchtbereiche geschaffen. Parallel muss der Küstenschutz sichergestellt sein: Die Stabilität des Vorlands bleibt erhalten, und ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Hauptdeichfuß garantiert weiterhin die notwendige Wellendämpfung und die Schutzfunktion für den Hauptdeich. Synergien entstehen zudem durch die Kleigewinnung: Das bei der Abtragung gewonnene Bodenmaterial wird für den Deichbau angrenzender Strecken verwendet. Die naturschutz- und küstenschutzfachliche Planung liegt in den Händen des NLWKN, Maßnahmenträger ist die Deichacht Krummhörn. Die bauliche Umsetzung erfolgt in drei Teilabschnitten, wobei zum Schutz der dort vorkommenden Vogelarten die Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Jahr 2021/22 wurde bereits der erste Teilabschnitt mit einer Fläche von etwa 9,3 Hektar erfolgreich fertiggestellt. Ab 2024 folgte die Umsetzung der weiteren Abschnitte auf einer Fläche von rund 14 Hektar. Um eine natürliche morphologische Entwicklung zu initiieren, wird eine ebene Oberfläche hergestellt. Ein naturnaher Priel wird nur für die Sicherstellung der Entwässerung des Hauptdeiches vorgeprägt. Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Erste Ergebnisse bestätigen die gewünschte ökologische Entwicklung Um die Entwicklung der Projektfläche zu dokumentieren, führt der NLWKN ein gezieltes Monitoring durch. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich die erwartete positive morphologische und biologische Entwicklung rasch einstellt: Bereits in den ersten Jahren entwickeln sich naturnahe, fein untergliederte Prielstrukturen. In den neu geschaffenen Pionierzonen konnte ein biotoptypischer, fast flächendeckender Quellerbewuchs beobachtet werden. Der wiederhergestellte Tideeinfluss ermöglicht einen kontinuierlichen Sedimenteintrag in die Fläche und eine damit verbundene deutliche, räumlich variierende Sedimentation. Zwischen 2021/22 und 2025 wurde auf den Flächen ein Aufwuchs von 15 bis 20 Zentimeter durch das Monitoring festgestellt. In der Folge bilden sich bereits verschiedene Stadien der unteren Salzwiese aus, die durch die durch die Ansiedlung von Zeigerarten wie Andelrasen und Strandastern charakterisiert wird. Ausgangspunkt.... ...und Entwicklung des ersten Teilabschnitts drei Jahre nach der Maßnahmenumsetzung

Grossraeumige Modellierung des Nordfriesischen Wattenmeeres

Im Rahmen von Kuestenschutzmassnahmen im Bereich des Nordfriesischen Wattenmeeres haben viele Autoren die Nutzung von Dammbauwerken zur Erhaltung der Inselkuestelinien diskutiert. Im Bereich des Nordfriesischen Wattenmeeres existieren solche Dammbauwerke zwischen Nordstrandischmoor und dem Festland sowie zwischen der Inel Langeness und dem Festland. Das Land Schleswig-Holstein hat im letzten 'Generalplan Kuestenschutz' den Bau eines Sicherungsdamms zwischen der Insel Pellworm und dem Festland festgelegt. Durch einen solchen Dammm soll die in jeder Tideperiode einsetzende Umstroemung der Insel Pellworm verhindert werden. Langzeitmessungen zum Verlauf der Norderhever im Bereich Pellworm haben eine staendige Verbreiterung und Vertiefung der Norderhever in den letzten Jahrzehnten und einen Abtrag des Inselsockel gezeigt. Durch die Einengung des Flutraumes soll eine Stabilisierung dieser Wattrinne erreicht werden. Bedingt durch die im zu modellierenden Gebiet vorherrschende Tidedynamik fliessen waehrend einer Tideperiode netto etwa 80 Millionen Kubikmeter Wasser ueber den Schnitt des geplanten Sicherungsdammes von der Norderhever in die Aue und bilden damit verbunden die Grundlage fuer einen permanenten Materialtransport aus der Norderhever heraus. Die Auswirkungen des Dammbaus auf den Bereich des Nordfriesischen Wattenmeeres sollen mit HN-Modellen untersucht werden.

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