Langjährige Pegelaufzeichnungen aus dem Gebiet der südöstlichen Nordsee zeigen seit Mitte des 20. Jahrhunderts signifikante Veränderungen im lokalen Tideregime. Während der mittlere Meeresspiegel (englisch: Mean Sea Level, MSL) über die vergangenen 150 Jahre generell dem globalen Mittel gefolgt ist, deuten Auswertungen der mittleren Tidehoch- und Tideniedrigwasser auf signifikant abweichende Trends hin. So sind die Tidehochwasser signifikant schneller als der MSL angestiegen, während die Tideniedrigwasser deutlich geringere oder teils negative Trends aufzeigen. Daraus resultierte eine gleichzeitige Zunahme des Tidehubs (die Differenz aus Tidehoch- und Tideniedrigwasser) von ca. 10 % seit 1955. Derartige Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf den Küstenschutz. So ergeben sich bei einem Anstieg der mittleren Tidehochwasser größere Wassertiefen, wodurch das Wellenklima insbesondere im Bereich der Wattflächen und Außensände in der Deutschen Bucht beeinflusst wird. Größere Wellenhöhen und damit höhere Orbitalgeschwindigkeiten und Brandungsenergien sind die unmittelbare Folge, die zu großflächigen Erosionen führen kann. Gleichzeitig beeinflussen geringere Tideniedrigwasser die Schiffbarkeit der flachen Küstengewässer. Durch den vergrößerten Tidehub treten größere Tidestromgeschwindigkeiten auf, die z.B. Ausräumungen der Tiderinnen, verstärkte Erosionen an Inselsockeln, Strandräumungen und im Zusammenhang mit Sturmfluten Dünen- und Kliffabbrüchen verursachen können. Dies verdeutlicht, dass neben den global wirkenden übergeordneten Veränderungen im MSL (Massenänderungen, thermale Expansion) auch regionale Phänomene und Prozesse eine wichtige Rolle für die Ausprägung der Wasserstände spielen. Eine Berücksichtigung solcher Faktoren in den Projektionen zukünftiger Wasserstände setzt voraus, dass vergangene Entwicklungen und zugrunde liegende Prozesse ausreichend verstanden sind. Das übergeordnete Ziel von TIDEDYN besteht daher in der Analyse der in der Vergangenheit bereits aufgetreten Veränderungen im lokalen Tideregime der Nordsee. Die beobachtete Zunahme des Tidehubs ist in ihrer starken Ausprägung ein weltweit einzigartiges Phänomen, welches bis heute nicht erklärt werden kann. Als mögliche (aber bisher unerforschte) Ursachen kommen z.B. langfristige Änderungen im MSL, morphologische Änderungen im Küstenvorfeld (natürlich oder anthropogen, z.B. Ausbaggerungen oder Baumaßnahmen wie Eindeichungen) oder saisonale Änderungen in der thermohalinen Schichtung des Ozeans in Frage. Durch die integrierte Analyse von hochauflösenden numerischen Modellen (barotrop und baroklin) und Beobachtungsdaten mit robusten Methoden der Zeitreihenanalyse, sollen die Änderungen im Tideregime der Nordsee über die vergangen 60-70 Jahre beschrieben, modelliert und systematisch erforscht werden sowie einzelne Prozesse mittels Sensitivitätsstudien voneinander abgegrenzt werden.
Julihochwasser 2017 in Rhüden an der Nette NLWKN-Pegelportal NINA KATWARN Meine Pegel Arbeit in der HWVZ Die Hochwasservorhersagezentrale hat am 01. Oktober 2009 beim NLWKN in Hildesheim ihre Arbeit aufgenommen und ist mit Spezialisten in Hydrologie, Hydraulik und Modelltechnik sowie im Bereich Datenmanagement besetzt. Die HWVZ befindet sich nach einer Aufbauphase (hydrologisches Vorhersagemodell, zentrales Datenbanksystem etc.) seit Januar 2011 für die Flusseinzugsgebiete der Leine, Oker und Aller im operationellen Echtzeitbetrieb. In den darauffolgenden Jahren kamen die Flussgebiete der Hase, Hunte und Wümme hinzu. Im Jahr 2016 wurden die Vorhersagemodelle für die Vechte im westlichen Niedersachsen und für die Ilmenau im nordöstlichen Niedersachsen ergänzt. Seit 2017 werden zudem für die Große Aue Vorhersagen berechnet. Neben den hydrologischen Vorhersagemodellen kommt für das Flussgebiet der Ober- und Mittelweser ein hydrodynamisches Hochwasservorhersagemodell zum Einsatz. Gebiete mit Hochwasservorhersage www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Regionalen Hochwasserinfodienst RHID Niederschlagsmessnetzes Für die Hochwasservorhersage ist eine vielfältige Datengrundlage die Grundvoraussetzung. Zum einen werden aktuelle hydrologische und hydrometeorologische Messdaten benötigt, die die HWVZ vorrangig aus dem Messnetz des NLWKN, aber auch von Drittanbietern bezieht (Deutscher Wetterdienst DWD, Harzwasserwerke GmbH, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung WSV). Insbesondere handelt es sich hierbei um gemessene Wasserstände an den Binnenpegeln, Speicherbauwerksdaten, Niederschläge und weitere hydrometeorologische Daten wie Temperatur oder Luftfeuchte. Die Vielzahl der benötigten Daten erfordert ein effektives, leistungsstarkes Datenbankmanagement, um alle erforderlichen Daten ohne zeitliche Verzögerung für die Abbildung des gegenwärtigen Zustandes des Einzugsgebietes im hydrologischen Modell und der darauf aufbauenden Abflussvorhersage bereitzustellen. Für die Berechnung der Hochwasservorhersage kommen hochaufgelöste Wasserhaushaltsmodelle und hydrodynamische Modellsysteme zum Einsatz. Dafür sind Wettervorhersagedaten erforderlich, die von der HWVZ in erster Linie vom Deutschen Wetterdienst bezogen werden. Wie gut die Vorhersage von Wasserstand und Abfluss letztlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Mehr dazu entnehmen Sie dem Hinweisdokument . Hinweisdokument Mit der bloßen Verwendung und Verarbeitung von Daten ist es jedoch nicht getan: Die Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit allen Beteiligten ist unabdingbar. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Hochwassermeldedienste, der Gewässerkundliche Landesdienst, Betreiber von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken, andere Bundesländer, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Deutsche Wetterdienst. In dem folgenden PDF-Dokument „Liste der Hochwasser-Vorhersagepegel Niedersachsen“ sind die Pegel aufgeführt, für die die HWVZ im Hochwasserfall auf dem Portal www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Vorhersagen veröffentlicht. Bei der Pegelliste handelt es sich um Hochwassermeldepegel. Vorhersagen werden veröffentlicht, wenn es zur Überschreitung der Meldestufe 1 (Vorwarnstufe) kommt und die Wasserstände voraussichtlich weiter steigen werden. Die HWVZ behält sich vor, die berechneten Vorhersagen erst nach fachlicher Einschätzung zu veröffentlichen. Beachten Sie bitte, dass sich die Aktualisierung und Verfügbarkeit der hydrologischen Vorhersagen, vor allem im Hochwasserfall, ohne Ankündigung ändern kann! Aus der Veröffentlichung und Verarbeitung der pegelbezogenen hydrologischen Vorhersagen sind keine Rechte ableitbar. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen! www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Hinweis und im Hinweis-Dokument www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Hinweis Hinweis-Dokument
Bericht über Untersuchungen von Sandentnahmestellen für Aufspülung, Dünenverstärkungen o. ä. Küstenschutzmaßnahmen einschließlich kartographischer Dokumentation, Kartenmaterial.
Das Gesamtvorhaben Sturmflutschutz Nordusedom, bestehend aus den räumlich getrennten Teilvorhaben „Ringdeich Peenemünde“ und dem Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen", befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im nördlichen Teil der Insel Usedom. Der Bereich Nordusedom wird aktuell nur durch die Düne auf der Ostseeseite (Peenemünde bis Zinnowitz) sowie die Deiche am Peenestrom im Westen und am Achterwasser im Süden vor Sturmfluten geschützt. Während das relevante Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen" im Westen durch den Lauf des Peenestroms begrenzt wird, schließt es in nördlicher und östlicher Richtung unmittelbar an die Ostsee an. Aufgrund fehlender Küstenschutzanlagen im Norden besteht im Falle des Eintretens eines Bemessungshochwassers, für den Bereich der Außenküste Peenemünde mit 2,90 m ü. NHN, die Gefahr von Überflutungen für die Teile von Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Das Vorhaben "Sturmflutschutz Nordusedom" ist im Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern (1995) und seiner Fortschreibung, dem Übersichtsheft des Regelwerkes Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern (2012) enthalten, in dem das notwendige Schutzniveau für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nämlich der Schutz vor Sturmfluten in Höhe des Bemessungshochwasserstandes, festgeschrieben ist. Das geplante Vorhaben dient dazu, das gegenwärtig vorhandene Gefährdungspotential zu beseitigen. Das Bemessungshochwasser (BHW) für die Sturmflutschutzanlage ist mit 2,90 m ü. NHN ab Bereich des höhenmäßig ausreichend vorhandenen Geländes (Richtung Ostsee) und bis 3,10 m ü. NHN am Peenestrom festgelegt. Der Neubau der Sturmflutschutzanlage ist als Riegeldeich auf einer Gesamtlänge von 1.800 m entlang der Ortschaft Karlshagen vorgesehen. Die Sturmflutschutzanlage besteht im Wesentlichem aus einem Deichkörper und einer Stahlspundwand. Je nach örtlichen Gegebenheiten sowie definierten Seegangparametern variiert die Dimensionierung und Ausstattung des Deiches hinsichtlich der wasserseitigen Böschungsneigung, der Kronenhöhe, des Deichunterhaltungsweges und des Entwässerungsgrabens. Die genaue Vorhabenbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht (U 1.01) zu entnehmen. Notwendigkeit des Planfeststellungsverfahren und UVP - Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG: Gem. § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung. Insbesondere wenn die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG dem Gewässerausbau gleich. Vorliegend handelt es sich um die Errichtung eines Hochwasserschutzdeiches als Riegeldeich im Bereich der Ortslage Karlshagen, sodass die vorgenannten Regelungen Anwendung finden. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch die Ausbauplanung Betroffenen rechtsgestaltend nach § 68 Abs. 3 WHG geregelt. Als wasserwirtschaftliches Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ist für die geplante Maßnahme gemäß § 7 i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung (UVP-Vorprüfung) vorgesehen. Im Ergebnis der vom LUNG durchgeführten allgemeinen Vorprüfung vom 25.04.2018 wurde festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für die Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wurde diese Entscheidung der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger, Anlage zum Amtsblatt Nr. 22 vom 04.06.2018 sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt „Usedomer Norden“ Nr. 06 vom 20.06.2018 bekannt gemacht. Für den Bau des Riegeldeiches Karlshagen und der Spundwand sind Rodungen erforderlich. Daraus ergibt sich die UVP-Pflicht des Vorhabens (s. nachfolgend). Details wegen der durchzuführenden Umeltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben "Riegeldeich Karlshagen": Der Bau des Riegeldeiches Karlshagen sowie der Spundwand zieht Rodungen nach sich (Umwandlung von Wald i. s. d. § 15 LWaldG M-V). Auch für den in engem räumlichen Zusammenhang mit dem Deichbau stehenden B-Plan Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen“ werden Rodungen notwendig. Für Vorhaben derselben Art, die in engen räumlichen Zusammenhang stehen, sind die Kumulationsregelungen des § 10 Abs. 1 und 4 i. V. m. Nr. 17.2.1 Anlage 1 UVPG anzuwenden. Durch baubedingte Eingriffe infolge des Deichbaus einschl. der Errichtung der Spundwand werden Waldumwandlungen in einem Umfang von 6,0 ha vorgenommen. Das kumulativ zu betrachtende Vorhaben B-Plan Nr. 10 führt zu Waldumwandlungen von 5,1 ha. Da der Schwellwert von 10 ha gemäß Anlage 1 Nr. 17.2.1 UVPG überschritten wird, ist für die Waldumwandlung der kumulierenden Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Schäden in Folge von Extremereignissen können sich durch die Kombination einzelner Ereignistypen (engl.: Compound Events) signifikant erhöhen. Im Küstenraum betrifft dies die Überlagerung von Sturmfluten (als Kombination extremer Wasserstände und Windwellen), extremen Niederschlägen und hohen Binnenabflüssen. Bisher werden bei Schadensabschätzungen und Risikobewertungen überwiegend einzelne Komponenten solcher Extremereignisse betrachtet, während die Risiken durch die Kombination mehrerer unabhängiger oder verknüpfter Extremereignisse vernachlässigt werden. Dies führt zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Bedrohung und der damit verbundenen möglichen Schäden. Für die Zukunft wird erwartet, dass sich die Häufigkeiten und Intensitäten solcher Extremereignisse verstärken. Die Abschätzung der resultierenden Vulnerabilität von Küstengebieten wird dabei zusätzlich durch simultane Veränderungen der räumlichen Bevölkerungsverteilung und Bevölkerungsstruktur erschwert. Für die Entwicklung optimaler Anpassungsstrategien ist daher ein ganzheitlicher Ansatz zur Bestimmung des Überflutungsrisikos notwendig, der unterschiedliche Extremereignistypen, deren Kombination und mögliche Änderungen der physikalischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.SEASCApe II baut auf dem derzeit laufenden Projekt SEASCApe Baltic auf und adressiert die zuvor genannten Einschränkungen und ermöglicht eine robustere Abschätzung des tatsächlichen Überflutungsrisikos unter der Berücksichtigung verschiedener Szenarien und einhergehender Unsicherheiten auf kurzen und langen Zeithorizonten. SEASCApe II beinhaltet interdisziplinäre Zusammenarbeit und besteht aus drei Arbeitspaketen, die zusammen eine ganzheitliche Bewertung des Hochwasserrisikos und möglicher Anpassungsmaßnahmen vornehmen. Im ersten Arbeitspaket werden mit Hilfe multivariater Statistiken und hydrodynamischer Modelle eine Vielzahl möglicher Extremereignisse und ihrer Kombination entlang der westlichen Ostseeküste simuliert. Arbeitspaket 2 nutzt die resultierenden Wasserstandsganglinien für eine Gefährdungs- und Vulnerabilitätsanalyse der aktuellen und der zukünftigen Küstenbevölkerung für zwei Fallstudien. Des Weiteren wird die Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit möglicher Anpassungsoptionen bewertet, die auf die Reduktion der Auswirkungen entsprechender Hochwasserereignisse abzielen. Im dritten Arbeitspaket wird untersucht, ob es einen optimalen Zeitpunkt zur Umsetzung bestimmter Anpassungsmaßnahmen gibt, der die Investitionssummen minimiert und Entscheidungsträgern Flexibilität bei der Wahl von Anpassungsstrategien unter sich ändernden Rahmenbedingungen ermöglicht. Dabei werden neben passiven Küstenschutzmaßnahmen auch Anpassung oder Rückzug aus überflutungsgefährdeten Gebieten berücksichtigt. Die Erkenntnisse über die Kombination von Extremereignissen und der Effizienz von Anpassungsmaßnahmen dienen zuständigen Behörden als erweiterte Grundlage zur Entwicklung robuster Anpassungsstrategien.
<p> <p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p> </p><p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p><p> Struktur der Agrarpolitik der EU <p>Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.</p> <p>Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>: <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html">Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.png"> </a> <strong> Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (40,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökoregelungen in der ersten Säule <p>Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.</p> </p><p> Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule <p>Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm_node.html">BMEL 2019</a>). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.</p> <p>Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2115&from=EN">ELER-Verordnung</a> der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-<a href="http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html">„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gak">GAK</a>) festgelegt.</p> </p><p> Finanzmittel für die zweite Säule der GAP <p>Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). </p> <p>Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html">GAP-Strategieplan</a> (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Themenseite</a> oder den Fragen und Antworten zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">europäischen Agrarförderung</a>. Bei den hier gezeigten Finanzmitteln handelt es sich um die geplanten Fördermittel für die Förderperiode 2023 bis 2027 gemäß GAP-Strategieplan. Diese weichen von der tatsächlichen Mittelverwendung und den ausgezahlten Fördergeldern ab. Die tatsächliche Mittelverwendung ist den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/leistungsbericht-gap-strategieplan-2024.pdf?">Leistungsberichten</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> zu entnehmen. </p> <p>Ausblick: Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Diese beinhalten eine größere nationale Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung der EU-Mittel, gehen jedoch zugleich mit Budgetkürzungen und einer Neustrukturierung der Förderinstrumente einher. Nach Einschätzung verschiedener Akteure könnten die vorgeschlagenen Regelungen die Bedeutung umwelt- und klimabezogener Fördermaßnahmen verringern und damit das Niveau entsprechender Förderungen in den Mitgliedstaaten senken.</p> <strong> GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027 </strong> <p>___<br> * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)</p> <p>https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf</p> Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (50,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/AgrarUmweltmassnahmen/agrar-umweltmassnahmen_node.html">BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)</a></p> <p><a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html">BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union</a></p> <p><a href="https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-die-gak-rahmenplaene/">GAK Rahmenpläne</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8859">Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71619">Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89163">Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88406">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96050">Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97907">Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Art kann leicht mit der sehr ähnlichen, in Deutschland häufigen sowie weit verbreiteten Art S. nemorensis verwechselt werden. Eine gute Beschreibung von S. peyerimhoffi findet sich in Barber (2009). Erst kürzlich wurde diese Art erstmals für Deutschland an der Nordseeküste bei Dagebüll in Schleswig-Holstein nachgewiesen (Decker et al. 2025). Dort wurde sie in einem anthropogenen Ersatzhabitat gefunden: unter losen Steinen, die auf dem schlammigen Boden lagen. Vorkommen an natürlichen Geröllstränden sind rezent auf Helgoland sowie an wenigen Stellen auf den nördlichen Geestinseln Sylt, Amrum und Föhr möglich (Pott 1995). An der Festlandsküste der Nordsee gibt es infolge umfangreicher Küstenschutzmaßnahmen schon lange keine geeigneten natürlichen Habitate mehr. Die durch Steinschüttung und Dämme gesicherte Küste eignet sich auch heute nur begrenzt als Lebensraum für die Art. Fast alle Küsten und deren künstliche Küstenbefestigungen, die dieser Art auch als Ersatzhabitat dienen könnten, sind mehr oder weniger vollständig betoniert, so dass nur wenige lose oder gar keine Steine auf dem Schlick liegen, unter denen die Art sich bevorzugt aufhält. Wegen der weiten Verbreitung im Nordseeraum ist davon auszugehen, dass S. peyerimhoffi zum indigenen Artbestand an der deutschen Nordseeküste gehört, auch wenn bisher keine Nachweise auf den Geestinseln gelangen. Allgemein wurden die Küsten Europas bisher nur sehr selten hinsichtlich des Vorkommens von Hundertfüßern untersucht, so dass S. peyerimhoffi in passenden Lebensräumen vermutlich weiter verbreitet ist als bisher angenommen. Aufgrund ihrer extremen Seltenheit und der unklaren Bestandstrends wird S. peyerimhoffi in der Rote-Liste-Kategorie „Extrem selten“ geführt. S. peyerimhoffi ist fast ausschließlich aus litoralen, maritimen Lebensräumen bekannt, wie z.B. küstennahe Brackwassergebiete und Küstengrünland. Sie lebt unter Steinen, auf dem Schlamm bei Hochwasser und in Felsspalten (Barber 1987Barber 2009, Iorio & Labroche 2015). Die Art ist an der Süd- und Westküste Großbritanniens weit verbreitet und wurde auch auf den Kanalinseln (Guernsey) und an den Küsten Irlands, Nordwestfrankreichs, Portugals, Marokkos und Siziliens gefunden. Bisher existieren keine Funde aus Belgien, den Niederlanden und Skandinavien.
Wie können wir Salzwiesen nachhaltig als Teil des Küstenschutzsystems im Rahmen der Klimafolgenanpassung erhalten? Wie kann der Erhaltungszustand anthropogener, also von Menschen geschaffener, Salzwiesen im Nationalpark Wattenmeer verbessert werden? Und wie kann dabei die CO2-Speicherfähigkeit von Salzwiesen als Beitrag zum Klimaschutz erhöht werden? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die beiden im Jahr 2025 durch das Bundesumweltministerium im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bewilligten Projekte „Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Salzwiesenentwicklung im Bereich von Vorlandflächen und Sommerpoldern im Norderland“ (KoNaS-N) und „KlimaResilienz Dollart“ (KliResDo). Wie können wir Salzwiesen nachhaltig als Teil des Küstenschutzsystems im Rahmen der Klimafolgenanpassung erhalten? Wie kann der Erhaltungszustand anthropogener, also von Menschen geschaffener, Salzwiesen im Nationalpark Wattenmeer verbessert werden? Und wie kann dabei die CO2-Speicherfähigkeit von Salzwiesen als Beitrag zum Klimaschutz erhöht werden? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die beiden im Jahr 2025 durch das Bundesumweltministerium im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bewilligten Projekte „Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Salzwiesenentwicklung im Bereich von Vorlandflächen und Sommerpoldern im Norderland“ (KoNaS-N) und „KlimaResilienz Dollart“ (KliResDo). Zwei Projekte – unterschiedliche Schwerpunkte Zwei Projekte – unterschiedliche Schwerpunkte KoNaS-N – „ Ko hlenstoffspeicherung durch na türliche S alzwiesenentwicklung im Bereich von Vorlandflächen und Sommerpoldern im N orderland KoNaS-N Ko na S N Ziel ist bei diesem Projekt eine pilothafte Optimierung der natürlichen Kohlenstoffspeicherfunktion von anthropogen geprägten, in Erosion befindlichen Salzwiesen an der ostfriesischen Küste zwischen Hilgenriedersiel und Neßmersiel. Exemplarisch soll eine weitgehend natürliche, eigendynamische Salzwiesenentwicklung für Vorland- und Sommerpolderflächen geschaffen und langfristig unter Beibehaltung der Küstenschutzfunktion gewährleistet werden. Die im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ gelegenen Projektflächen teilen sich in zwei Bereiche auf: Durch Landgewinnungsmaßnahmen entstandene Salzwiesen, die sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden, sollen auf etwa 190 Hektar durch Relief- und Nutzungsanpassungen (re-)naturiert und in ihrer Küstenschutzfunktion gestärkt werden. Weiterhin werden nachhaltige, naturbasierte Methoden entwickelt und umgesetzt, um fortschreitende Salzwiesenerosionen zu verhindern und die Funktion als ökosystembasiertes Küstenschutzelement zu erhalten. Die niedrig gelegenen Flächen des Sommerpolders werden auf rund 115 Hektar durch die Öffnung des Sommerdeichs wieder an die natürliche Tidedynamik angeschlossen und so der Lebensraumtyp Salzwiese mit eigendynamischer Entwicklung und natürlicher Überflutungs- und Sedimentationsdynamik angeregt. Die naturschutzfachliche Verantwortung hat die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer inne, die küstenschutzfachliche Verantwortung liegt in der Betriebsstelle Norden. Die Universität Kaiserslautern-Landau verantwortet die wissenschaftliche Erforschung der Kohlenstoffflüsse. Die Projektlaufzeit beträgt acht Jahre, von 2025 bis 2033, mit einem Gesamtfördervolumen von 14,4 Millionen Euro. KliResDo – Stärkung Kli ma res ilienz Do llart KliResDo Kli res Do Das Pilotvorhaben im niedersächsischen Dollart untersucht die synergetische Verknüpfung von Klima-, Küsten- und Naturschutz im Deichvorland. Ziel ist es, einen integrierten Managementplan für Salzwiesen im Nationalpark zu entwickeln, der das Kohlenstoff-Speicherpotenzial sowie die Biodiversität und Klimaresilienz der Küstenökosysteme langfristig sichert. Durch gezielte Renaturierungs- und Managementmaßnahmen in den Salzwiesen soll deren Kapazität zur Kohlenstoffspeicherung und deren Bedeutung für den Naturschutz gesteigert werden, während gleichzeitig die Wirkung der Vorländer für den Küstenschutz langfristig gesichert wird. Im Rahmen einer Pilotmaßnahme werden zusätzlich Versuchsflächen auf bis zu drei Hektar Größe angelegt. Parallel dazu entwickelt das Projekt Strategien für ein klimaresilientes Management angrenzender Binnenlandsflächen. Im Fokus ist hierbei die Optimierung des Sedimenthaushalts im Dollart- und Emsraum: Dabei findet eine pilothafte Sedimentverbringung auf bewirtschaftete Moorstandorte des Rheiderlands statt. Unter Einbindung der relevanten Stakeholder werden im Rahmen einer Potential- und Machbarkeitsanalyse geeignete Flächen für die Sedimentverbringung ausgewählt, um den Moorkörper zu konservieren und die Bindung von Kohlenstoff zu erreichen. Die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich tragen die küstenschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Verantwortung. Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer betreut das Projekt naturschutzfachlich. Die Universität Münster trägt bei diesem Projekt die Verantwortung für die wissenschaftliche Erforschung der Kohlenstoffflüsse. KliResDo läuft ebenfalls von 2025 bis 2033 und wird mit insgesamt 3,8 Millionen Euro gefördert.
<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a> und wasserwirtschaftliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a> (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>, aber auch bei Hitzewellen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Download-Dienst (WFS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 475 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 14 |
| Land | 562 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Weitere | 19 |
| Wirtschaft | 11 |
| Wissenschaft | 185 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 413 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 457 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 71 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 509 |
| Offen | 440 |
| Unbekannt | 43 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 963 |
| Englisch | 52 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 199 |
| Datei | 28 |
| Dokument | 177 |
| Keine | 461 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 293 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 735 |
| Lebewesen und Lebensräume | 992 |
| Luft | 609 |
| Mensch und Umwelt | 992 |
| Wasser | 874 |
| Weitere | 919 |