Bild: Birgit Rauch, RAUCH CONSULT GmbH Gaswerk Ernst-Thälmann-Park Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Weitere Informationen Bild: Arge Sanierung Blockdammweg Gaskokerei Rummelsburg Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei- und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit verschiedenen Schadstoffen festgestellt. Weitere Informationen Bild: KWS Geotechnik GmbH, Herr Meier Regenbogenfabrik Berlin-Kreuzberg Das Quartier der heutigen „Regenbogenfabrik“ im Bereich der Lausitzer Straße 22 in 10999 Berlin Kreuzberg entstand um ca. 1875. Dabei wurden innerstädtische Wohnbebauungen gemischt mit gewerblicher Nutzung errichtet. Weitere Informationen Bild: BfU GmbH (Büro für Umweltfragen) Südhafen Spandau Im Südhafen Spandau wurde seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts neben Kohle u.a. auch flüssige Brennstoffe und Öle umgeschlagen und gelagert. Im Zuge der Altlastenerkundung seit Beginn der 90er Jahre wurden erhebliche Verunreinigungen in Boden und Grundwasser festgestellt. Weitere Informationen Bild: IMAGO GbR Tanklager Britzer Zweigkanal Von 1969 bis 1986 wurden im Tanklager Britzer Zweigkanal auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, mit der 95% der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert wurden. Weitere Informationen Wasserstadt Spandau Im Grundwasserabstrom eines Tanklagergeländes am östlichen Ufer der Havel wurde zu Beginn der 80er Jahre eine Verunreinigung durch Arsen festgestellt. Auf einer ca. 20.000 m² großen Teilfläche reichten die Verunreinigungen sogar bis weit in den grundwassergesättigten Bereich. Weitere Informationen Bild: IGB Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH Sicherung des Wasserwerks Kladow (Galerie Kladow) Die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Kladow werden durch LCKW belastet. Der Ursprung der Belastung wird im Ortskern Kladow vermutet. Durch eine Gefahrenabwehrmaßnahme wird das Wasserwerk geschützt und weitere Erkundungen werden umgesetzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Eichwalde Verursacht durch den Einsatz von Löschschäumen auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz hat sich im Grundwasser eine Belastung mit PFAS bis zu den Brunnengalerien des Wasserwerks Eichwalde ausgebreitet. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Gefahrenabwehrmaßnahmen umgesetzt. Weitere Informationen
Verwertung und schadlose Beseitigung von Sonderabfaellen durch thermische Verfahren. Betrieb von Labor- und Technikumsanlagen zur Abfallverbrennung mit reinem Sauerstoff. Entwicklung einer zweistufigen Wirbelschichtanlage zur Verbrennung fluidisierbarer Produktionsrueckstaende. Entwicklung und praxisnahe Erprobung von on-line- und in-situ-Sensoren zur Emissionskontrolle von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Aerosolform. Untersuchungen zum Verhalten von Schadstoffen an Aktivkohlen und Zeolithen bei der trockenen Rauchgasreinigung. Verfestigung von Rueckstaenden aus der Rauchgasreinigung. Pyrolyse von Klaerschlamm und Einsatz des Pyrolysekokses bei der Abwasserreinigung und Behandlung frischer Klaerschlaemme.
Die adsorptive Abwasserreinigung gewinnt zunehmend an Bedeutung als Ergaenzung zu biologischen Reinigungsverfahren: Insbesondere bei hochbelasteten Abwaessern muss man damit rechnen, dass die biologische Reinigung allein nicht zum Ziel fuehrt. Die adsorptive Nachreinigung der biologisch vorgereinigten Abwaesser ist vom wirtschaftlichen Standpunkt dann in Betracht zu ziehen, wenn es gelingt, auf eine Regenerierung des Adsorptionsmittels entweder zu verzichten oder mit besonders einfachen Verfahren durchzufuehren. Im Rahmen des Projekts wird als Adsorptionsmittel Braunkohlenkoks verwendet. Dieser Braunkohlenkoks ist im Vergleich zur Aktivkohle ausserordentlich preiswert. In einem neuen verfahrenstechnischen Geraet der mehrstufigen Wirbelschicht mit kontinuierlichem Durchlauf von Wasser und Adsorbern soll die Beladung des Braunkohlenkokses untersucht werden. Auf eine Regenerationsstufe wird verzichtet, da der Koks als Brennstoff fuer die Verbrennung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Schlamms verwendet wird. Die mit diesem Verfahren zusammenhaengenden Fragen sollen im Rahmen des Projekts geklaert werden.
The ISND11 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISN): Synoptic observations from fixed land stations at non-standard time (i.e. 0100, 0200, 0400, 0500, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 26229;AINAZI;26238;RUJIENA;26313;KOLKA;26314;VENTSPILS;26318;STENDE;26324;MERSRAGS;26326;SKULTE;26335;PRIEKULI;26339;ZOSENI;26346;ALUKSNE;26348;GULBENE;26403;PAVILOSTA;26406;LIEPAJA;26416;SALDUS;26422;RIGA;26424;DOBELE;26425;JELGAVA;26429;BAUSKA;26435;SKRIVERI;26436;ZILANI;26446;REZEKNE;26447;MADONA;26544;DAUGAVPILS;26503;RUCAVA;26551; DAGDA;) (Remarks from Volume-C: BUFR307096)
The ISID11 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISI): Intermediate synoptic observations from fixed land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 26229;AINAZI;26238;RUJIENA;26313;KOLKA;26314;VENTSPILS;26318;STENDE;26324;MERSRAGS;26326;SKULTE;26335;PRIEKULI;26339;ZOSENI;26346;ALUKSNE;26348;GULBENE;26403;PAVILOSTA;26406;LIEPAJA;26416;SALDUS;26422;RIGA;26424;DOBELE;26425;JELGAVA;26429;BAUSKA;26435;SKRIVERI;26436;ZILANI;26446;REZEKNE;26447;MADONA;26544;DAUGAVPILS;26503;RUCAVA;26551;) (Remarks from Volume-C: BUFR307096)
Mit Ende des Jahres 2024 müssen nach den "Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung von Feststoffen" alte Einzelraumfeuerungsanlagen Außerbetrieb genommen bzw. nachgerüstet werden. Welche Einzelraumfeuerungsanlagen betroffen sind, wird nachfolgend beschrieben. Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: offene Kamine vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen, Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen, Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Ansprechpartner für den benötigten Nachweis sind die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Fachfragen beantworten auch die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. (Kontaktdaten rechts). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) zugelassene Brennstoffe: naturbelassenes, stückiges Holz Holzbriketts nach DIN 51731 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen Grundöfen sind Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden. Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Grundöfen 1,25 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2024 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 3,0 0,075 Heizungsherde 3,5 0,075 Errichtung ab 01.01.2025 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 1,5 0,04 Heizungsherde 1,5 0,04 Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Alle Feuerstättenarten, die in der Tabelle bislang nicht genannt wurden (z.B. Kamin- und Pelletöfen, Kachelofeneinsätze) unterliegen den folgenden Regelungen. Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 Weiterbetrieb nur unter Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Einzelraumfeuerung 4,0 0,15 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden (Grenzwerte werden nicht eingehalten), sind die Feuerungsanlagen zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024 Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 2,0 0,075 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 0,075 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 2,0 0,075 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 2,0 0,075 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 2,5 0,075 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,40 0,05 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,40 0,03 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Errichtung ab 01.01.2015 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 1,25 0,04 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 1,25 0,04 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 0,03 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 0,02 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Wie in der obenstehenden Tabelle dargestellt, müssen einige Feuerungsanlagen mit einer Staubminderungsanlage nach dem Stand der Technik (Staubabscheider) nachgerüstet werden, damit sie die geforderten (Staub-)Grenzwerte einhalten und weiter betrieben werden können. Ein Staubabscheider darf nur verwendet werden, wenn für ihn eine Bauartzulassung vorliegt. Die Bauartzulassung wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welches auch eine Liste an zugelassenen Staubabscheidern auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Staubabscheider für Feuerungsanlagen | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik ). Um dem Stand der Technik zu entsprechen, muss der Staubabscheider einen Staubabscheidegrad von mindestens 50 % erreichen (VDI 3670:2016). Für Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der Regel elektrostatische Abscheider oder filternde Abscheider genutzt. Der Einbau eines Staubabscheiders sollte frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt und von einem Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieb durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden sowohl als Kompaktanlagen mit integrierten Emissionseinrichtungen (Staubabscheider, Katalysator) als auch Öfen mit separatem Zubehör für die Rauchgasreinigung vertrieben. Auf dem deutschen Markt dürfen nur Einzelraumfeuerungsanlagen angeboten werden, die für das Gesamtsystem, das heißt Ofen gemeinsam mit Emissionsminderungseinrichtung, die Typprüfung nachweislich bestanden haben. Bei der Beschaffung (z. B. über den internationalen Online-Handel) ist darauf zu achten, dass eine Ofenanlage mit dem gegebenenfalls notwendigen Zubehör für die Rauchgasreinigung erworben wird.
<p>Umweltfreundlich und gesund grillen: vorzugsweise fleischarm und mit Elektrogrill</p><p>Darauf sollten Sie beim umweltfreundlichen Grillen achten</p><p><ul><li>Kaufen Sie Holzkohle aus nachhaltiger Waldwirtschaft (FSC-Siegel).</li><li>Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung beim Grillen durch gute Luftzufuhr und geeignete Grillanzünder.</li><li>Grillen Sie auch mal Gemüse statt Fleisch.</li><li>Defekte elektrische Grillgeräte geben Sie bei der kommunalen Sammelstelle ab.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Geeignete Holzkohle:</strong> In einer <a href="https://www.oekolandbau.de/bio-im-alltag/bio-einkaufen/naturwaren-einkaufen/nachhaltige-grillkohle/">Studie des WWF</a> in Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut wurde 2020 festgestellt, dass in jedem zweiten untersuchten Grillkohleprodukt Holz aus subtropischen oder tropischen Ländern enthalten war. Das ist für den Verbraucher*in nicht direkt ersichtlich. Daher sollte beim Kauf von Holzkohle unbedingt auf vertrauenswürdige Siegel wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council) oder Naturland bzw. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-siegel.html">Bio-Siegel</a> geachtete werden. Diese gewährleisten, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Zertifizierte Holzkohle/-Briketts sind in sehr vielen Baumärkten, Supermärkten und Tankstellen erhältlich. Das DIN-Prüfzeichen (DIN EN 1860-2) stellt sicher, dass die Holzkohle kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe enthält, sagt aber nichts über die Herkunft aus.</p><p><strong>Grillen und Gesundheit:</strong> Grillen, insbesondere auf Holzkohle, ist wegen der Schadstoffentwicklung (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>, Feinstaub, Kohlenstoffmonoxid, CO2) nicht empfehlenswert. Weil gegrillte Speisen aber vielen Menschen gut schmecken und weil die Art der Zubereitung auch andere (soziale) Aspekte beinhaltet, gehört es bei vielen zu einem gelungenen Sommerfest oder einem besonderen Feierabend mit dazu. Die Gesundheitsgefährdung beim Grillen können Sie reduzieren:</p><p><strong>Auch mal vegetarisch grillen: </strong>Rund 95 Prozent der beim Grillen anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Für klimafreundliches Grillen sollte man vor allem die Menge an Rindfleisch reduzieren und auch mal Käse oder Gemüse auf den Grill legen. Denn wie bei der Ernährung insgesamt gilt auch beim Grillen: Weniger Fleisch (v.a. Rind), mehr Gemüse, Bioprodukte, möglichst regional und saisonal sind am besten für die Umwelt und die Gesundheit.</p><p><strong>Alu vermeiden:</strong> Unter dem Einfluss von Säure und Salz kann Aluminium auf Lebensmittel übergehen. Nach aktuellem Wissensstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine zu hohe Aufnahme von Aluminium gesundheitsschädlich ist. Deshalb sollte der direkte Kontakt von säurehaltigen oder salzigen Speisen – etwa Tomaten, Schafskäse in Salzlake oder mit Zitronensaft gewürztes Fischfilet – mit Aluminiumfolie, Alu-Grillschalen oder unbeschichtetem Alu-Geschirr vermieden werden. Für Fleisch sind Alu-Grillschalen das "kleinere Übel", um das Abtropfen von Fett in die Glut und damit die krebserregenden Stoffe zu vermeiden. Salzen und würzen sollten Sie allerdings erst am Ende. Noch besser: Verwenden Sie wiederverwendbare Grillschalen aus Edelstahl, Keramik oder mit Emaillebeschichtung oder einen Elektrogrill mit Keramikoberfläche.</p><p><strong>Asche in den Restmüll:</strong> Holzkohlenasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht oder allenfalls in sehr geringen Mengen geeignet. Schwermetalle aus der Luftverschmutzung, die von den Bäumen aufgenommen wurden, sind in der Asche konzentriert vorhanden und würden sich in Obst und Gemüse wiederfinden. Dazu kommen organische Schadstoffe wie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die bei der unvollständigen Verbrennung im Grill entstehen. Viele von ihnen wirken krebserregend.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Grillkohle:</strong> Im Jahr 2017 importierte Deutschland nach <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2018/PD18_12_p002.html">Angaben des Statistischen Bundesamtes</a> 215.000 Tonnen Grillkohle. Hauptlieferanten waren Polen (79.000 Tonnen), Paraguay (32.000 Tonnen) und Ukraine (23.000 Tonnen). Gerade bei Produkten ohne Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sie aus Tropenholz hergestellt wurden.</p><p>Eine <strong>Ökobilanz</strong>-Studie des TÜV Rheinland hat ergeben, dass die Art des Grillens (Holzkohle, Gas- oder Elektrogrill) für die Umwelt längst nicht so wichtig ist, wie die Auswahl des Grillguts. Nahezu 95 Prozent der anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Tierische Produkte beispielsweise belasten die Umwelt über den gesamten Lebensweg weit mehr als Gemüse. Bei einer Ökobilanz werden rechnerisch die Emissionen und andere Umweltauswirkungen über den gesamten „Lebensweg“ eines Produktes analysiert: von der Herstellung oder Erzeugung über Transport und Verkauf bis zur Verwendung und Verwertung.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 290 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 7 |
| Land | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
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| Gesetzestext | 3 |
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| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 18 |
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| Language | Count |
|---|---|
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