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s/kva/MVA/gi

Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg

Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg

Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Abfallverbrennungsanlagen Hamburg (Historisch)

Abfallverbrennungsanlagen sind ortsfest errichtete und betriebene Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen. Sie werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt. Die gesetzlichen Anforderungen sind in Deutschland in der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) enthalten. Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt. Die aktuellen Daten sind im Datensatz "Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen Hamburg)" enthalten.

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg (WFS-PF-GFA)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) gibt einen Überblick über die betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen (GFA) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu Betriebsstätten, Anlagen und Anlagenteilen. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der großen Feuerungsanlagen INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes ProductionFacility, ProductionInstallation und ProductionInstallationPart.

Interoperabler INSPIRE View-Service: Interoperabler INSPIRE Download-Service / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg (WMS-PF-GFA)

Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) gibt einen Überblick über die betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen (GFA) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu Betriebsstätten, Anlagen und Anlagenteilen. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der großen Feuerungsanlagen INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet 3 Layer: - "ProductionFacility" (Betriebsstätte) - "ProductionInstallation" (Anlage) - "ProductionInstallationPart" (Anlagenteil) Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACE-Kategorie "E") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S")

GcBÜK400 - Quecksilber im Oberboden

Die Hg-Konzentration in der oberen kontinentalen Kruste beträgt 0,06 mg/kg. Für unbelastete Böden gelten Hg-Gehalte von 0,02 bis 0,5 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung erhöhter Hg-Gehalte in den sächsischen Böden kann nur unter Vorbehalt geogenen und anthropogenen Ursachen und Einflüssen zugeordnet werden, da der Kenntnisstand zur Hg-Verteilung in Gesteinen und Böden, im Vergleich zu anderen Schwermetallen, relativ gering ist. Der Hg-Gehalt im mineralischen Oberboden ist gegenüber dem des Unterbodens deutlich erhöht, was auf einen verstärkten ubiquitären atmosphärischen Eintrag hinweist. Die Ausgangsgesteine der Bodenbildung unterscheiden sich in Sachsen hinsichtlich ihres lithogenen Hg-Gehalts nicht wesentlich. Die von jüngeren Lockergesteinen bedeckten nördlichen und westlichen Landesteile haben etwas geringere Hg-Gehalte als die metamorphen Gesteine des Erzgebirges/Vogtlandes. Schwache geogene Hg-Anreicherungen sind nur aus den silurischen Alaun- und Kieselschiefern sowie den tertiären Basalten bekannt, die jedoch aufgrund ihrer geringen flächenhaften Verbreitung im Untersuchungsmaßstab dieser Arbeiten nur bedingt wirksam werden. Weiterhin weisen die Böden über den Ton- und Schluffschiefern des Ordoviziums des West-erzgebirges und Vogtlandes leicht erhöhte natürliche Hg-Gehalte gegenüber den sich anschließenden Glimmerschiefern und Gneisen auf. Hg-führende Mineralisationen (Zinnober /HgS), die in Sachsen jedoch keine größere Bedeutung besitzen, können lokal zu zusätzlichen geogenen Hg-Anreicherungen führen. Anthropogene Hg-Einträge in den Boden erfolgen hauptsächlich durch Emissionen von Großfeuerungs- (Kohle, Gas) und Müllverbrennungsanlagen, durch Erzverhüttung, Farben und Pharmazeutika. In aquatische Systeme wird Hg vor allem durch industrielle Abwässer von Chlor-Alkali-Elektrolysen und der holz- und metallverarbeitenden Industrie eingetragen. Auf landwirtschaftlich genutzten Böden erfolgte in der Vergangenheit der Eintrag über Hg-haltige Fungizide als Saatgutbeizmittel für Getreide. Auch mit dem Ausbringen von Klärschlämmen und kompostierten Siedlungsabfällen gelangte Hg in die Böden. Bei einem insgesamt relativ niedrigen Grundniveau treten erhöhte Hg-Gehalte in Sachsen vor allem im Raum Freiberg auf. Diese Anomalie wurde durch die Jahrhunderte währende Betriebszeit der Amalgamierwerke und Hüttenanlagen verursacht. Verstärkte Hg-Akkumulationen sind ebenfalls in den Auenböden der Elbe, der Freiberger und Vereinigten Mulde zu beobachten, die durch Hg-haltige industrielle und kommunale Abwässer bedingt sind. Das ehemalige Amalgamierwerk Halsbrücke und der Hüttenstandort in Muldenhütten bei Freiberg liegen in unmittelbarer Nähe der Freiberger Mulde und haben durch die jahrhundertelange Emissionsbelastung sicherlich noch heute einen Anteil an der Hg-Belastung der Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde bis Eilenburg. Quecksilber ist ein starkes Gift für Tier und Mensch. Die gemessenen Hg-Gehalte sind für den Wirkungspfad Boden - Mensch kaum relevant, da der Prüfwert nach BBodSchV für eine direkte Aufnahme bei 10 mg/kg liegt und nur sehr selten erreicht wird. Der Prüfwert für den Pfad Boden - Pflanze (Acker- und Gartenbau) beträgt 5 mg/kg. Für eine Grünlandnutzung gilt als Maßnahmenwert 2 mg/kg.

MVA Bielefeld- Herford GmbH - Errichtung und Betrieb einer Monoklärschlammverbrennung

Die MVA Bielefeld-Herford GmbH, Schelpmilser Weg 30, 33609 Bielefeld, beantragt bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG als 2. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG für die Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford (MVA) als Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle durch thermische Verbrennung einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück in 33609 Bielefeld, Schelpmilser Weg 30 (Gemarkung Bielefeld, Flur 56, Flurstücke 984 und 1088). Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um die Änderung einer nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 8.1.1.1, Nr. 8.1.1.3 und Nr. 1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlage. Der Antrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage als unselbstständige Nebeneinrichtung der MVA. Die Feuerungswärmeleistung der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage soll 15 MW betragen. Das Rauchgas aus der Klärschlammverbrennung wird an die bestehenden Rauchgasreinigungsanlagen angeschlossen und dann über die vorhandenen Schornsteine abgeführt. Mit der Errichtung der neuen Anlage soll nach der Erteilung der 2. Teilgenehmigung begonnen werden, voraussichtlich im Jahr 2022.

Genehmigungsverfahren Firma ZRE GmbH

Die ZRE GmbH, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg, hat am 28. Mai 2021, vervollständigt am 13. Dezember 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde, auf dem Grundstück Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg, Gemarkung Ottensen, Flurstück 4231, beantragt. Die beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfasst ein Abfallbehandlungszentrum zur Sortierung von Siedlungsabfällen mit nachgeschalteter thermischer Verwertung. Das ZRE besteht aus • einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle (Hausmüllaufbereitungsanlage (HMA)) zur Ausschleusung von Wertstoffen, mit einer Kapazität von rund 32 Tonnen pro Stunde, • einer Altholzaufbereitung, mit einer Kapazität von rund 17 Tonnen pro Stunde und • einer Abfallverbrennungsanlage, bestehend aus zwei Verbrennungslinien zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichem Abfall in einem - Niederkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 47 MW (Linie 1) und einem - Hochkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 73 MW (Linie 2) mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 323.000 Tonnen pro Jahr. Darüber hinaus sind ein Energiesystem mit zwei Dampfturbinen und Luftkondensatoren, eine Fernwärmeübergabestation, zwei Netztransformatoren und ein Heizöl-betriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,7 MW Bestandteil des Vorhabens. Es ist vorgesehen die Anlage im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Neben der Genehmigung nach BImSchG werden von der ZRE GmbH weitere Genehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) beantragt. Diese sind: - Einleitung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen in öffentliche Abwasseranlagen - Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen während der Errichtungsphase des ZRE Die beantragten Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedürfen der Genehmigung nach § 11a HmbAbwG. Da die Einleitungen des Abwassers im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie stehen, sind die Genehmigungsverfahren gemäß § 11b Abs. 2 HmbAbwG nach den Vorschriften des § 10 BImSchG durchzuführen. Darüber hinaus sind zu den hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind: - Entnahme von Grundwasser - Entnahme von Baugrubenwasser Gemäß § 6 i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Darüber hinaus wurden zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG auch folgend aufgeführte Grundwassernutzungen nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt. Die beantragten Wasserrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfassen: Grundwasserförderung mit einer jährlichen Entnahmemenge von 100.000 m³: Durch den geplanten Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie wird die ZRE GmbH nach Fertigstellung der Anlage die Hauptnutzerin des bereits vorhandenen Förderbrunnens mit der Brunnen-Nr. 41548 sein. Mit den eingereichten Antragsunterlagen zur Grundwasserentnahme gemäß § 8 WHG beantragt die ZRE GmbH den Weiterbetrieb dieses Brunnens für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 sowie eine Erhöhung der jährlichen Fördermenge von derzeit genehmigten 90.000 m³ pro Jahr auf 100.000 m³ pro Jahr. Bauzeitliche Wasserhaltung: Der Reststoffbunker und die Fernwärmeübergabestation werden gründungsseitig bis ca. 8,0m (Bunkerneubau) bzw. bis ca. 12,2m (FWÜS) in die wasserführenden Bodenschichten einbinden, so dass bei den Baumaßnahmen eine Wasserhaltung erforderlich ist. Geplant ist die Ausführung von Trogbauwerken mit Betondichtsohlen. Die Baugrubenumschließungen werden als überschnittene Bohrpfahlwände errichtet, alternativ werden Schlitzwände erstellt. Die Dichtsohlen werden als Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebsankern ausgeführt. Die Grundwasserentnahme ist zeitlich auf die Bauphase (FWÜS: ca. 10 Monate, Bunker ca. 8 Monate) begrenzt. Es wurde beantragt insgesamt rund 58.000m³ Leckage-/Lenzwasser zu entnehmen. Es ist vorgesehen, die Wasserhaltung im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen Grundwasserentnahme gem. §8 WHG hat die Antragstellerin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. §17 WHG beantragt. Da sich die Konzentrationswirkungen des § 13 BImSchG nicht auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Befugnisse nach den Vorschriften des WHG erstrecken, besteht für die geplanten Grundwassernutzungen im Rahmen des geplanten Vorhabens eine Pflicht zur Durchführung einer UVP.

Carbon Capture and Storage (CCS)

The UBA position paper assesses the usefullness of carbon capture and storage (CCS for short) as a climate protection instrument. It describes guidelines for sustainable use, as well as the necessary monitoring and risk prevention. The effects of CCS on human health and the environment are also considered. According to the paper, CCS cannot replace greenhouse gas reductions and the rapid phase-out of fossil fuels. CCS must also not lead to perpetuate fossil energy supply structures and hinder the expansion of renewable energies. The UBA therefore proposes that the technology should first be tested in waste incineration plants where heat and electricity are generated from non-recyclable waste, but where CO2 is also produced. Quelle: umweltbundesamt.de

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