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Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 3.2: Wasser- und Stoffretention

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Energieplan Ost West GmbH & Co. KG; Az.: 40892-24-600; Antrag auf Vorbescheid hinsichtich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Bad Wünnenberg-Haaren

Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 17, Flurstücke 88 und 73 (WEA 02)

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG; Fa. RI Research Instruments GmbH

Die RI Research Instruments GmbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure in 51429 Bergisch Gladbach, Heinz-Fröling-Straße 8, Gemarkung Bensberg Honschaft, Flur 9, Flurstücke 710 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 3.9.2 der Anlage 1 des UVPG. Für das Neuvorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der sich in der Nähe befindlichen Schutzgebiete und Naturschutzgüter nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG

Die Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG mit Sitz in 46395 Bocholt, Harderhook 15, hat mit Antrag vom 20.09.2023 die Errichtung und den Betrieb zweier BHKW Anlagen mit Abhitzekessel, Wärmepumpe und Abgasschornstein auf dem Grundstück in Bocholt, Harderhook 15, Gemarkung Mussum, Flur 2, Flurstücke 353, 408, 401, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung einer BHKW Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 5,498 MW. Die Anlage wird mit Erdgas als Brennstoff betrieben und dient zur Energieversorgung des eigenen Unternehmens.

Errichtung und Betrieb eines Karpfenteichs auf Fl. Nr. 719, Gemarkung Wildenau

Auf der Fl. Nr. 719, Gemarkung Wildenau, soll ein weiterer Karpfenteich errichtet werden. Der Teich wird mit dem dort bereits vorhandenen Teich in Verbindung stehen und bezieht das Wasser aus vorhandenen Drainagen und einem Fanggraben für wild abfließendes Oberflächenwasser. Der neue Teich soll eine Fläche von ca. 850 m² haben und extensiv genutzt werden.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG- Parador GmbH

Die Firma Parador GmbH, Millenkamp 7 - 8 in 48653 Coesfeld hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser und Prozesswärme in einer Verbrennungseinrichtung, einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlage, durch den Einsatz von naturbelassenem Holz sowie in der eigenen Produktionsanlage anfallenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten i.V.m. mit einer Anlage zur Verwertung fester Abfälle, durch thermische Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 3 Tonnen nicht gefährlichen Altholz der Altholzkategorie A I und A II je Stunde und die Feuerungswärmeleistung 1 Megawatt oder mehr beträgt, auf dem Grundstück Millenkamp 7 – 8 in 48653 Coesfeld (Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 43) beantragt. Gegenstand des Antrages ist der Neubau einer Holzkessel-Anlage mit Holzhacker und Säge als Ersatz für die bestehende Holzfeuerungs-Anlage.

Ersatzneubau MDK-Brücke A 9

Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 404a, mit dem die Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal zwischen den Anschlussstellen Allersberg und Hilpoltstein unter der A 9 hindurch geführt wird. Das neue Brückenbauwerk kommt an Ort und Stelle des schon existierenden zu liegen und besteht wie jenes aus zwei Teilbauwerken. Das neue Bauwerk wird anders als das alte nicht als Plattenbalkenbrücke ausgeführt, sondern mit einer oben liegenden Bogenkonstruktion. Anders als das bestehende Bauwerk wird das neue auch nicht mehr aus drei Brückenfeldern bestehen, sondern nur noch aus einem einzigen mit einer Gesamtlänge zwischen den Endauflagern von rund 105 m. Bestandteil der Vorhabensplanung sind daneben die infolge des Ersatzneubaus notwendigen streckenbaulichen Anpassungen an der A 9 beidseits des Bauwerks im Übergangsbereich zu den unverändert bleibenden Anschlussstrecken der Autobahn. Die Anpassungsbereiche erstrecken sich von Bau-km 403+800 bis 404+450 (Richtungsfahrbahn Nürnberg) bzw. Bau-km 403+850 bis 404+420 (Richtungsfahrbahn München) und damit auf eine Länge von etwa 650 m bzw. 570 m. Die beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 sind nach der Planung im Vorhabensbereich jeweils 15 m breit, im Brückenbereich beträgt die Breite zwischen den Borden jeweils 15,25 m. Die Fahrbahnbreite sowie die Breite zwischen den Borden verändern sich damit gegenüber dem heutigen Zustand nicht. Im vom Vorhaben betroffenen Abschnitt der A 9 ist vorgesehen, einen lärmarmen Gussasphalt zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung einzubauen. Im Zuge des Vorhabens werden Regenwasserbehandlungsanlagen in Gestalt von Sedimentationsanlagen unterhalb des Brückenbauwerks im Bereich des dortigen Betriebswegs der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung errichtet, damit das im Bereich von Bau-km 403+500 bis 404+830 auf der A 9 anfallende Straßenoberflächenwasser erstmals vor seiner Ableitung in den Main-Donau-Kanal vorgereinigt wird. Zur Abwicklung des Verkehrs auf der A 9 während der baulichen Umsetzung des Vorhabens sieht die Planung vor, unmittelbar östlich der A 9 zwischen Bau-km 403+640 und 404+610 eine provisorische Richtungsfahrbahn samt Brückenbauwerk für die Fahrtrichtung Nürnberg zu errichten („Seitenlage“). Zu Zwecken der Bauausführung sind daneben mehrere Baustraßen Bestandteil der Vorhabensplanung. Zwei Baustraßen zweigen unweit südlich bzw. nördlich des Main-Donau-Kanals von der Kreisstraße RH 28 ab und nutzen anschließend zu großen Teilen die entlang des Main-Donau-Kanals bereits existierenden Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bis zum Standort der neuen Brückenwiderlager. Eine weitere Baustraße nutzt einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der am Ortsrand von Bischofsholz beginnt und von dort in Richtung der A 9 führt. Zwei Baustelleneinrichtungsflächen unweit südlich und nördlich des Main-Donau-Kanals östlich der A 9 sind außerdem auch Bestandteil der Planung. Die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sowie die provisorische Richtungsfahrbahn werden nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut. Soweit bereits vorhandene Wege für die Baustraßen genutzt wurden, werden diese wieder in den Ausgangs-zustand zurückversetzt. Die Überbauten des bestehenden Brückenbauwerks oberhalb des Main-Donau-Kanals werden beim Abbruch des Bauwerks in Segmente zerlegt und mit Hilfe von schwimmenden Pontons über den Main-Donau-Kanal zur Lände Mühlhausen (Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. Opf.) abtransportiert, wo die Überbauten zerkleinert und dann mit Lkw zur Entsorgung abtransportiert werden. Im Übrigen werden die Brückenüberbauten im Baustellenbereich zerkleinert und nachfolgend mit Lkw wegtransportiert. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pierheim (Stadt Hilpoltstein, Landkreis Roth) und Bronnamberg (Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth) beansprucht.

Kleinsäuger-Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) in den Putu Mountains von Liberia

Kleinsäuger-Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Eisenerztagebauprojekt in der Regenwaldzone von Liberia.

Innovative Kupferschlackenaufbereitung für die Rohstoffversorgung, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines Prozessschemas sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen mittels Life Cycle Assessment

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