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Luftqualitätskriterienband

Mit dem Erscheinen des "Luftqualitätskriterienband" zum Thema Blei gerät das Umweltbundesamt in den ersten großen Konflikt mit der Lobby der Automobilhersteller. Die Warnungen des Umweltbundesamtes zeigen jedoch Wirkung: Der Benzin-Bleigehalt wird gesetzlich festgelegt und seit 1988 ist verbleites Normal-Benzin in Deutschland verboten.

Beschäftigungsmotor Klimaschutz

UBA-Studie untersucht Wirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, Verkehr und Unternehmen Ambitionierter Klimaschutz führt zu mehr Beschäftigung: Rund 630.000 neue Arbeitsplätze können in Deutschland entstehen. Voraussetzung dafür: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel weiter, die nationalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 insgesamt um rund 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Einen wichtigen Beitrag leisten Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz. So schafft allein die schnelle und konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden bis zum Jahr 2012 fast 100.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 sind sogar über 350.000 neue Arbeitsplätze möglich. Dies ist das Ergebnis der neuen Studie „Gesamtwirtschaftliche Wirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Verkehr”, die das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. Die Ergebnisse zeigen, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht nur dem Klima, sondern auch der Beschäftigung nützen: Investitionen in Energieeffizienz und Emissionsminderungen stärken langfristig den Wirtschaftstandort Deutschland. Eine verbesserte Energieeffizienz mit besserer Wärmedämmung steigert die Kaufkraft von Eigentümern und Mietern, da deren Heizkosten sinken. Die Modernisierung der Wärmebereitstellung in Gebäuden mindert zudem den Bedarf an Gas- und Heizölimporten, was die Binnennachfrage belebt und der hohen Energieimportabhängigkeit Deutschlands entgegenwirkt. Gleichzeitig schaffen die erforderlichen umfangreichen Investitionen zur Gebäudesanierung neue Beschäftigungsmöglichkeiten – vor allem im Baugewerbe und bei baunahen Dienstleistungen wie der Baufinanzierung. All das belebt die Wirtschaft und schafft Wachstum und Beschäftigung. Mit entschiedenen Effizienzverbesserungen im Verkehrsbereich und in Unternehmen sind weitere positive Beschäftigungswirkungen möglich. Falls die Autoindustrie umgehend in die Entwicklung erheblich effizienterer Autos investiert, ergeben sich daraus Marktchancen, so dass bis 2020 fast 220.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Kontinuierliche Anstrengungen von Unternehmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz senkt ihre Energiekosten und schafft Spielräume für neue Arbeitsplätze: Bis 2020 sind so über 260.000 zusätzliche Stellen möglich. Damit ist klar: ⁠ Klimaschutz ⁠ ist mehr als ein moralisches Gebot. Die Steigerung der Energieeffizienz schafft nachhaltig Beschäftigung und Wachstum und kann in Deutschland dazu beitragen, die Wirtschaftskrise zu überwinden.

Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie Automobilindustrie

Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen Automobilindustrie und deren ⁠ Stakeholder ⁠ eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten für die Herstellung von Kraftfahrzeugen. Sie soll die Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in den global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der automobilen Lieferkette für die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, Ressourcen, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Für die Fahrzeugkomponenten Traktionsbatterie, Karosserie und Reifen werden die Lieferketten vertieft betrachtet. Exemplarisch stellt die Studie auch Zusammenhänge mit negativen menschenrechtlichen Auswirkungen her. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autor*innen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 56/2022.

Europäischer JRC-Bericht zu R1234yf ignoriert Brandereignisse

Aus Klimaschutzgründen sollen Pkw-Klimaanlagen in der EU auf ein neues Kältemittel umgestellt werden. Doch nicht nur aus Sicht des UBA setzen viele Autohersteller hier auf das falsche Pferd. Denn das neue Kältemittel R1234yf kann sich bei Unfällen entzünden und giftige Flusssäure bilden. Dies zeigten unter anderem Versuche im Auftrag des UBA und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders Insassen und Rettungskräfte können gefährdet sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) sieht jedoch nach Bewertung der Kraftfahrt-Bundesamt-Tests kein ernstes Risiko und ignoriert Erkenntnisse anderer Studien völlig. Nicht nachvollziehbar, findet das UBA. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Strukturwandel zu einer Green Economy

Wirksamer Klima- und Umweltschutz machen einen tiefgreifenden Wandel unserer Produktions- und Konsumweisen nötig. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sollte es Ziel sein, den notwendigen "ökologischen Strukturwandel" so zu gestalten, dass (regional-) wirtschaftliche Anpassungsprozesse erleichtert, soziale Härten vermieden beziehungsweise abgefedert, und die wirtschaftlichen Chancen einer Green Economy genutzt werden. Auf den Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten dieses Strukturwandels lag der Fokus des hier zugrundeliegenden ReFoPlan-Vorhabens "Strategien für den ökologischen Strukturwandel in Richtung einer Green Economy" (FKZ 3716 14 101 0). Der hier vorliegende Teilbericht zum Arbeitspaket 2 des Projekts beinhaltet zum einen Erkenntnisse einer breiten Literaturauswertung zu Einflussfaktoren vergangener und laufender Strukturwandelprozesse. Zum anderen umfasst der Bericht drei Branchen-Fallstudien mit vertieften Analysen und Handlungsempfehlungen: zwei Fallstudien zu den für Deutschland volkswirtschaftlich bedeutsamen und vor einem ökologischen Strukturwandel stehenden Branchen Automobilindustrie und Basischemie, sowie eine Fallstudie zu einem möglichen künftigen Green Economy Geschäftsfeld, nämlich der Weiterverwendung von Batterien aus der Elektromobilität als stationäre Speicher. Das Schlusskapitel vergleicht die beiden erstgenannten Fallstudien hinsichtlich Ursachen, Treibern und möglichen Entwicklungen des Strukturwandels, und beinhaltet zudem eine Synthese der Empfehlungen zur erfolgreichen Gestaltung ökologischen Strukturwandels. Quelle: Forschungsbericht

Datenanalyse des EEA-Datensatzes "CO2-Emissionen von Personenkraftwagen"

In dieser Datenanalyse hat Greenpeace die Zulassungsdaten der Europäischen Umweltbehörde EEA für die Jahre 2012 bis 2019 ausgewertet. Anhand der Ergebnisse lassen sich die Folgen der SUV-Strategie deutscher Autohersteller nachzeichnen.

Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen - Branchenstudie Automobilindustrie

Die Studie untersucht Risiken für negative Umweltauswirkungen entlang der globalen Lieferketten der deutschen Automobilindustrie. Die Analyse basiert auf einer erweiterten multiregionalen Input-Output-Modellierung, ergänzt um Literaturrecherchen zu ausgewählten Fahrzeugkomponenten. Die Ergebnisse der Modellierung werden geografisch und sektoral lieferkettenstufenbezogen entlang der Lieferketten aufbereitet und umfassen die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, abiotische und biotische Ressourcen, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe sowie Abfälle. Die ausgewählten Fahrzeugkomponenten Traktionsbatterie, Karosserie und Reifen werden entlang ihrer Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Fertigung der Komponenten vertieft betrachtet. Die Studie zeigt zudem exemplarisch Zusammenhänge zwischen Risiken für negative Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte auf. Auf Grundlage der Analyseergebnisse der Studie werden Ansatzpunkte und Maßnahmen zur Minderung von Umweltrisiken und zur Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten formuliert. Quelle: Forschungsbericht

UBA aktuell - Nr.: 1/2019

Liebe Leserin, lieber Leser, die bereits seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Außenluft wurden auch im Jahr 2018 noch nicht in allen deutschen Städten eingehalten. Diese Grenzwerte in Frage zu stellen statt für saubere Luft für alle zu sorgen, dafür sehen wir weiterhin keinen wissenschaftlich begründeten Anlass. Mehr dazu im Schwerpunktbeitrag dieses Newsletters. Für alle, die tiefer einsteigen wollen, finden Sie dort verlinkt auch unsere Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der aktuellen Diskussion. Außerdem möchten wir Ihnen die erste Ausgabe unserer neuen Publikationenreihe „Schwerpunkt“ vorstellen. Statt der Jahrespublikation „Schwerpunkte“ werden wir künftig halbjährlich ein aktuelles Umweltthema beleuchten. Thema der ersten Ausgabe: Recycling. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Stickstoffdioxid-Grenzwert auch 2018 in vielen Städten überschritten Der Verkehr ist in der Stadt die größte Quelle für NO2. Quelle: Kai Krueger / Fotolia.com Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid ging 2018 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück. Trotzdem wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft noch an rund 39 Prozent (2017: 45 Prozent) der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten 2018 der Länder und des UBA. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Der Grenzwert, der seit 2010 eingehalten werden muss, wird immer noch in vielen deutschen Städten überschritten. Das gefährdet die Gesundheit der dort lebenden Menschen. Die Hauptquelle ist der Straßenverkehr und hier vor allem die Diesel-Pkw mit zu hohen Realemissionen. Hier muss endlich angesetzt werden: Diese Fahrzeuge müssen mit wirksamen Katalysatoren nachgerüstet werden – auf Kosten der Verursacher, nämlich der Automobilindustrie. Nur saubere Autos bieten Sicherheit vor drohenden Fahrverboten. Die Technologie wie auch die rechtliche Regelung zur Nachrüstung sind da und müssen nun schnell zum Einsatz kommen. Denn mit den derzeitigen Maßnahmen dauert es einfach zu lange, bis wir überall saubere Luft haben.“ Das UBA spricht sich nachdrücklich dagegen aus, die Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte – wie in der aktuellen Diskussion – in Frage zu stellen. Sie sind notwendig, um auch besonders empfindliche Menschen, wie Asthmatiker, Kinder und alte Menschen, zu schützen. Anders als in manchen Medien postuliert, steht das Wissen über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Luftschadstoffen heute mehr denn je auf einer soliden wissenschaftlichen Basis. In der Zusammenschau der aktuellen Studienlage ergibt sich eher die Notwendigkeit, einige Luftschadstoffe wie Feinstaub noch strenger zu regulieren. Diskussion über Schadstoffgrenzwerte: UBA veröffentlicht Messdaten zur Luftqualität 2018 UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in ZDF heute Wir klimabesorgten Klimasünder UBA-Experte Michael Bilharz erklärt in der SWR2-Radiosendung "Tandem", wie klimaneutrales Leben im Alltag funktioniert. Wohnraumoffensive muss ökologischer werden Dr. Burkhard Schulze Darup, stellvertretender Vorsitzender der Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) beim UBA, im Deutschlandradio 907 Millionen UBA-Zahl des Monats 02/2019 Quelle: UBA 2017 wurden in Deutschland insgesamt 906,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 4,4 Millionen Tonnen bzw. 0,5 Prozent weniger als 2016 und 27,5 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. „Bis 2030 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 70 Prozent. Aber vor allem der Verkehrssektor bewegt sich weiterhin in die falsche Richtung. Die Emissionen sind erneut gestiegen und liegen nun schon zwei Prozent über den Emissionen des Jahres 1990. Immer mehr Fahrzeuge, immer mehr Güter auf der Straße und immer größere und schwerere Autos führen natürlich auch zu steigenden Emissionen. Hier muss nun endlich etwas passieren“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Bessere Luft: Vier von acht Durchfahrtverboten können entfallen

Die Berliner Luft ist so sauber wie seit Jahrzehnten nicht: Beim Reizgas Stickstoffdioxid (NO 2 ) wurde im Jahr 2020 erstmals der Grenzwert für den Jahresdurchschnittswert (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft, kurz 40 µg/m³ NO 2 ) im gesamten Stadtgebiet eingehalten. Dies ergab jetzt die validierte Auswertung aller automatischen Messstationen sowie der sogenannten Passivsammler mit Messröhrchen, die zusätzlich an belasteten Straßenabschnitten installiert sind und im Labor ausgewertet werden. In der Konsequenz können die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro-Norm 5, wie bereits 2019 angekündigt, auf vorerst vier von acht Strecken wieder aufgehoben werden, weil die Werte dort unterhalb von 30 µg/m³ liegen. Damit ist sichergestellt, dass auch eine Aufhebung der Beschränkungen nicht erneut einen Anstieg über den Grenzwert von 40 µg/m³ hinaus bewirken kann, pandemie- sowie wetterspezifische Effekte bereits berücksichtigt. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Die Maßnahmen unseres Luftreinhalteplans wirken, die Verkehrsreduzierung in den Lockdownphasen kam unterstützend hinzu. Berlins Luft ist deutlich sauberer geworden – das schützt die Gesundheit aller. Wir haben von Anfang an betont, dass die Durchfahrtverbote für ältere Dieselfahrzeuge dann aufgehoben werden, wenn sie zur Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr notwendig sind, denn der Betrug der Autoindustrie bei den Dieselabgaswerten darf nicht auf Dauer zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Daher heben wir die Hälfte der Strecken jetzt auf. Die anderen überprüfen wir kontinuierlich.“ Die Aufhebung betrifft die Abschnitte in der Brückenstraße (2020: 29 µg/m³ im Jahresmittel), der Friedrichstraße (28 µg/m³), der Reinhardtstraße (21 µg/m³) und der Stromstraße (20 µg/m³). Die Tempo-30-Anordnung auf diesen Strecken wird zugleich beibehalten, um einen möglichen Anstieg der NO 2 -Werte begrenzen zu können. Die Aufhebung der Durchfahrtverbote wird noch in der 21. Kalenderwoche angeordnet, zuständig für die Umsetzung ist das jeweilige Bezirksamt (hier: Mitte). Auf den übrigen vier Straßenabschnitten bleiben die Durchfahrtverbote vorerst aufgrund der nach wie vor höheren Belastung bestehen. Dies betrifft die Hermannstraße (Jahresmittel 2020: 38 µg/m³), die Silbersteinstraße (36 µg/m³), die Leipziger Straße (33 µg/m³) und die Straße Alt Moabit (32 µg/m³). Die Entwicklung wird hier weiter beobachtet, in der zweiten Jahreshälfte ist erneut zu bewerten, ob die Durchfahrtverbote weiter bestehen bleiben müssen. Tatsächlich war den Daten zufolge der NO 2 -Rückgang in genau den acht Straßenabschnitten am stärksten, die Ende 2019 mit Durchfahrtverboten belegt worden waren. Der mittlere Rückgang der Stickstoffdioxid-Belastung beträgt hier minus 23 Prozent – im Vergleich zu minus 15 Prozent auf Straßen, wo keine lokalen Maßnahmen wie Durchfahrtverbote oder Tempo-30-Anordnungen wirksam waren. Der Rückgang der Luftbelastung mit NO 2 ist neben den lokal wirkenden Maßnahmen auf einen höheren Anteil von Diesel-Neufahrzeugen mit Euro-Norm 6, auf die Nachrüstung von BVG-Bussen und Müllfahrzeugen der BSR, auf die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen gerade bei den Bussen der BVG, aber auch auf den coronabedingten Lockdown (aufs Jahr berechnet rund ein bis zwei Mikrogramm) und die daraus folgende Reduzierung der Verkehrsbelastung insbesondere im Frühjahr 2020 zurückzuführen. Auch die Belastung mit Feinstaub (PM10) ist weiter zurückgegangen und liegt im fünften Jahr in Folge deutlich unter den Grenzwerten. Überschreitungen des 24h-Mittelwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft) gab es – in der am stärksten belasteten Silbersteinstraße – nur an höchstens 9 von aktuell erlaubten 35 Tagen pro Jahr. Selbst der von der WHO empfohlene Jahresmittelwert von 20 µg/m³ PM10, halb so hoch wie der gesetzliche EU-Jahresgrenzwert, wurde an 9 der 11 Messstationen eingehalten. Die strengeren Anforderungen der WHO scheinen damit auch beim Feinstaub mittel- bis langfristig erreichbar. Die Senatsverwaltung strebt dieses Ziel an, um die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner bestmöglich zu schützen.

Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung der Autofabrik der Firma AUDI AG Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb eines Tanklagers A77

Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 09.01.2019 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt zur wesentlichen Änderung des Automobilwerkes am Standort Ingolstadt, Auto-Union-Str. 1, 85045 Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb eines Tanklagers A77 eingereicht. Im Zuge des Änderungsvorhabens wird als Ersatz für die beiden bestehenden Tankfelder A3 und A16 ein neues Tanklager A77 für die Lagerung von Ottokraftstoff (Sonderkraftstoff ASF), Dieselkraftstoff, AdBlue, Glykol, Scheibenreinigerkonzentrat (Ethanol) sowie Bremsflüssigkeit errichtet. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagenkomponenten: 1. Errichtung und Betrieb eines Tankfeldes mit insgesamt 14 unterirdischen Lagerbehältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils 60 m³ zur Lagerung der vorgenannten Produkte 2. Errichtung und Betrieb einer Abfüllfläche (21,5 m x 5 m) mit zwei Fernfüllschränken 3. Errichtung und Betrieb eines Pumpenhauses 4. Errichtung und Betrieb von insgesamt 7 Rohrleitungen vom Tanklager A77 in die Produktionshallen A1 bis A4 5. Errichtung und Betrieb von mehreren Vorlagebehältern für die Medien ASF, Diesel und AdBlue in den Produktionshallen A1 bis A4 von jeweils 300 l (Halle A4 nur 100 l) Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 3.14 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.

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