API src

Found 89 results.

Related terms

Forest management in the Earth system

The majority of the worlds forests has undergone some form of management, such as clear-cut or thinning. This management has direct relevance for global climate: Studies estimate that forest management emissions add a third to those from deforestation, while enhanced productivity in managed forests increases the capacity of the terrestrial biosphere to act as a sink for carbon dioxide emissions. However, uncertainties in the assessment of these fluxes are large. Moreover, forests influence climate also by altering the energy and water balance of the land surface. In many regions of historical deforestation, such biogeophysical effects have substantially counteracted warming due to carbon dioxide emissions. However, the effect of management on biogeophysical effects is largely unknown beyond local case studies. While the effects of climate on forest productivity is well established in forestry models, the effects of forest management on climate is less understood. Closing this feedback cycle is crucial to understand the driving forces behind past climate changes to be able to predict future climate responses and thus the required effort to adapt to it or avert it. To investigate the role of forest management in the climate system I propose to integrate a forest management module into a comprehensive Earth system model. The resulting model will be able to simultaneously address both directions of the interactions between climate and the managed land surface. My proposed work includes model development and implementation for key forest management processes, determining the growth and stock of living biomass, soil carbon cycle, and biophysical land surface properties. With this unique tool I will be able to improve estimates of terrestrial carbon source and sink terms and to assess the susceptibility of past and future climate to combined carbon cycle and biophysical effects of forest management. Furthermore, representing feedbacks between forest management and climate in a global climate model could advance efforts to combat climate change. Changes in forest management are inevitable to adapt to future climate change. In this process, is it possible to identify win-win strategies for which local management changes do not only help adaptation, but at the same time mitigate global warming by presenting favorable effects on climate? The proposed work opens a range of long-term research paths, with the aim of strengthening the climate perspective in the economic considerations of forest management and helping to improve local decisionmaking with respect to adaptation and mitigation.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Der Einfluß von Landnutzungsintensität auf die Biodiversität und funktionelle Rolle biologischer Bodenkrusten unter besonderer Berücksichtigung der biogeochemischen Kreisläufe von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor - CRUSTFUNCTION III

Biologische Bodenkrusten (Biokrusten) sind Hotspots an mikrobieller Diversität und Aktivität, die als 'Ökosystemingenieure' biogeochemische Kreisläufe (N, P) kontrollieren und die Bodenoberfläche stabilisieren. Biokrusten sind ein komplexes Netzwerk vielfältiger, interagierender Mikroorganismen mit verschiedensten Lebensweisen. In den gemäßigten Breiten ist wenig über die Einflussfaktoren auf Struktur und Funktion der Biokrusten bekannt. Daher wollen wir die Diversität der Mikroorganismen in Biokrusten (Bakterien, Protisten, Pilze und Algen) und ihre biogeochemische Funktion in den Waldflächen der Biodiversitätsexploratorien (BE) entlang von Landnutzungsgradienten untersuchen, um deren Beeinflussung durch Landnutzung und Umweltfaktoren zu verstehen.Das zentral organisierte, neue Störexperiment in den Waldflächen ist eine hervorragende Möglichkeit, um die Entwicklung einer Biokruste unter natürlichen Bedingungen nach einer starken Störung zu verfolgen. Eine Teilfläche simuliert Kahlschlag (die Stämme werden entfernt), die andere Teilfläche einen zukünftig häufiger auftretenden Orkan (Stämme verbleiben auf der Fläche). Wir werden die Entwicklung der Bodenkrusten von einem jungen zu einem reifen Stadium visuell (Flächenbedeckung) und durch Probenahme (Biomasse, Nährstoffe, Bodenorganik, Mikrobiota) mittels Feld-, analytischen und molekularen Methoden regelmäßig über zwei Jahre verfolgen. Außerdem werden wir an der zentralen Bodenbeprobungskampagne in allen 150 Waldflächen teilnehmen und parallel Biokrusten sammeln. Wir werden die mikrobielle Biomasse in der Biokruste quantifizieren, ihre Gemeinschaftsstruktur mittels Hochdurchsatzsequenzierung beschreiben und dies mit dem Umsatz von Stickstoff- und Phosphorverbindungen verschneiden. Um Schlüsselorganismen dieser Prozesse zu identifizieren und in hoher räumlicher Auflösung zu visualisieren, wird zusätzlich ein Laborexperiment unter Anwendung von stable isotope probing und NanoSims durchgeführt. Die Daten zur Biodiversität und funktionellen Genomik werden mit den Nährstoffstatus der Biokrusten (Konzentration und chemische Speziierung von C, N und P) verknüpft. Das Laborexperiment mit stabilen Isotopen wird unser Verständnis von Biokrusten Schlüsselorganismen im N- und P-Nährstoffkreislauf und den Einfluss der räumlichen Heterogenität fundamental verbessern. Diese Daten erlauben zum ersten Mal die quantitative und qualitative Rekonstruktion der wichtigsten Stoffkreisläufe und mikrobiellen Interaktionsmuster in Biokrusten als Reaktion auf Landnutzung und Störung. Abschließend werden die ermittelten Daten in das gemeinsame bodenkundliche Netzwerk der BE integriert und dienen dann als Keimzelle für ein Synthese-Vorschlag mit dem Ziel, die Leistung der Biokruste quantitativ und qualitativ mit anderen Hotspots in Böden, wie Detritus- oder Rhizosphäre, zu vergleichen.

Erwin Manz „FSC-Zertifizierung sorgt für klimaschützenden und klimaangepassten Wald und macht Handeln der Forstleute transparent“

Nachhaltigkeits-Siegel überprüft, was Forstleute dazu beitragen, um Wälder auch in Zukunft klimaresilient zu machen / Klimaschutzstaatssekretär begleitet FSC-Audit am Forstamt Donnersberg „Wir nehmen den Erhalt unserer Wälder ernst. Damit das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gilt, lassen wir die staatseignen Wälder von Rheinland-Pfalz extern begutachten und stellen uns dem kritischen Blick von Auditoren, die jährlich das Einhalten der Nachhaltigkeitsstandards von FSC kontrollieren. Somit stellen wir sicher, dass sich die Forstleute landesweit für klimaresiliente Wälder einsetzen. Bei Landesforsten ist das Wohl unserer Wälder gelebte Praxis. Denn nur wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns. Damit behördliches Handeln nachvollziehbar ist, legen wir die Karten auf den Tisch – jede und jeder kann in einem Webportal einsehen, wo die Auditoren etwas gutheißen und wo sie etwas bemängeln. Das ist bundesweit das höchste Maß an Transparenz“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Montag bei einem Besuch am Forstamt Donnersberg. Dort begleitete er die Kontrolle eines Zertifizierers. Nachhaltigkeitslabel bescheinigt ökologische und soziale Standards FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder mit möglichst heimischen Baumarten, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Pestizide, Monokulturen und Kahlschläge sind verboten, auch soziale Standards wie der Arbeitsschutz wird kontrolliert, etwa, ob Schutzkleidung getragen wird, Schulungen stattfinden und beim Fällen von Bäumen auf lockere Äste geachtet wird, die zu gefährlichen Geschossen werden könnten. Bei seinem Besuch am Forstamt Donnersberg begleitete Manz ein FSC-Audit. Dabei lässt sich der Auditor zeigen, wie der Wald vor Ort bewirtschaftet wird. Dazu werden einzelne Waldstücke ausgewählt, die dem Forstamt vorher nicht bekannt sind. Dazu wählte Auditor Gerhard Kuske ein Waldstück mit Douglasien – einer nicht einheimischen Baumart. Diese zeigen massive Absterbeprozesse auf, die Nadeln sind rot, die Kronen kahl. Grund dafür sind Wassermangel und hohe Temperaturen, die den Flachwurzlern ähnlich wie den Fichten zu schaffen machen. Ursprünglich wurden diese vor 65 Jahren gepflanzt. Nun nutzt das Forstamt die entstandenen Lücken, um heimische Baumarten einzubringen. „Mischwälder halten Veränderungen, zum Beispiel durch den Klimawandel oder Schädlinge, besser stand“, so Forstamtsleiter Andreas Grauer. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der FSC-Zertifizierung ist „die Bewertung von Maßnahmen im Wald, die Ermittlung negativer Auswirkungen und deren Minderung durch effektive Maßnahmen“, wie das Kriterium heißt – oder vereinfacht ausgedrückt: Was wird beispielsweise unternommen, um mehr Wasser im Wald zu halten, damit er besser vor Hochwasser schützen und gleichzeitig selbst besser mit Wasser versorgt wird? Hier zeigte Forstamtsleiter Andreas Grauer, wie eine geschickte Wegearchitektur helfen kann, dass Wasser besser in den Wald zu leiten. So kann beispielsweise das Wasser in Mulden am Wegesrand in den angrenzenden Waldbestand gezielt abgeleitet werden, wo es wieder versickert, statt gebündelt und mit voller Wucht ins Tal zu schießen. „Die Mulden sind Kernbestandteil unseres Wassermanagements, so unterstützen wir die Grundwasserbildung und reduzieren die Hochwassergefahr. Gleichzeitig bilden die Mulden ein perfektes Habitat Amphibien wie den Springfrosch oder Erdkröten und andere Tiere, etwa Libellen“, so der Forstamtsleiter. Klimawandelbedingt fielen immer mehr kleine Gewässer trocken. Da sich durch den zu den Mulden hin abfallendem Weg, mehr Wasser sammeln kann, trocknen diese weniger schnell aus. „Ohne Wälder hätten wir weniger Grundwasser, weniger Klimaschutz, weniger Hochwasserschutz und weniger Erosionsschutz, deshalb ist es so wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um möglichst viel Wasser im Wald zu halten. Denn der wirkt wie ein Schwamm und gibt das Wasser nur nach und nach ab. So kann Wasser besser versickern, die Grundwasser Vorräte füllen und Pflanzen versorgen, statt oberirdisch – und damit weitestgehend ungenutzt – abzufließen“, so der Klimaschutzstaatssekretär. Mit dem Auditor wurde zudem diskutiert, ob das angedachte Projekt „Leischbach“ wasserbaulich und ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann. Mit dem Projekt soll die Hochwassergefahr am Leischbach durch die Ausgestaltung eines Retentionsbeckens sowie der Umgestaltung der Gewässersohle reduziert werden. Bislang standen auf der Fläche Douglasien, die klimawandelbedingt ausgefallen sind. Nun soll hier ein Polder entstehen, der geflutet werden kann. Das Projekt steckt noch in einer sehr frühen Planungsphase so kann von Beginn an auf die Expertise des Auditors zurückgegriffen werden. „Ich bin stolz, dass in Rheinland-Pfalz alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert sind. Insgesamt sind dies 213.200 Hektar landeseigener Wald, auf denen nachweislich nachhaltig gewirtschaftet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick in andere Bundesländer zeigt“, so Manz. Hintergrund Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro.

MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

Zertifizierung des Berliner Waldes

Die Berliner Forsten pflegen den Wald nachhaltig. Das bedeutet vor allem: keine Kahlschläge natürliche Aussaat der Bäume und Sträucher statt Pflanzung Förderung heimischer Baum- und Straucharten kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln waldschonende Arbeitsverfahren Erhaltung von Totholz im Wald 10 Prozent Naturwaldentwicklungsfläche Förderung heimischer Baum- und Straucharten waldverträgliche Wildbestände wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden Für dieses Konzept haben die Berliner Forsten 2002 die Zertifikate des internationalen Forest Stewardship Council ® (FSC ® ) und des Naturland-Verbandes erhalten. Diese Warenzeichen kennzeichnen Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gemäß den Richtlinien von FSC ® und Naturland. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich von unabhängiger Seite kontrolliert.

LSG Westfläming

Gebietsbeschreibung Das LSG „Westfläming“ erfasst in weiten Bereichen den nordwestlichen Teil des früheren LSG „Fläming“. Es wurde gegenüber diesem entlang der Gemeindegrenze der Verwaltungsgemeinschaft Rosseltal abgetrennt. Die östlichste Grenze verläuft entlang der Straße von Stackelitz nach Medewitz, etwa ab der Kreuzung der Eisenbahnstrecke Roßlau-Wiesenburg bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Die südliche Grenze verläuft unter Aussparung der Ortslagen von der o. g. Straße nach Garitz, dann über Bärenthoren, Polenzko, Mühro, Dobritz nach Deetz. Die westliche Grenze folgt vom Deetzer Teich der Straße von Deetz nach Nedlitz. Nedlitz wird großzügig von der Grenzlinie umgangen. Von Nedlitz aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in nordwestliche Richtung und wendet sich dann entlang der Gemeindegrenze im Norden bis zur Landesgrenze. Die Landesgrenze zu Brandenburg bildet die Nordostgrenze. Die aus dem Landschaftsschutzgebiet austretenden Bachtäler werden ebenfalls geschützt und sind als LSG „Zerbster Nuthetäler“ ausgewiesen. Das LSG erfasst Flächen der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming und des sich nördlich anschließenden Hochflämings. Der Westfläming ist eine Waldlandschaft, die durch den Wechsel von weiten Kiefernforsten mit ackerbaulich genutzten Flächen, die als Rodungsinseln die Ortlagen umgeben, aufgelockert wird. Den besonderen landschaftlichen Reiz bestimmen aber die Nuthetäler, die von Nordosten nach Südwesten die Landschaft durchziehen. Die weite Niederung östlich Deetz wird durch die im Deetzer Teich aufgestaute Nuthe bestimmt. Die Kiefernforsten sind wenig abwechslungsreich. Dort, wo flache Hügel das Relief beleben, wie beispielsweise am Weinberg nordöstlich Bärenthoren, gewinnen auch die Kiefernforsten an Reiz. Das Waldbild ändert sich im Übergang zum Hohen Fläming. Hier treten nordöstlich von Grimme und nördlich von Reuden Traubeneichen-Buchenwälder auf. Die strukturreichen Laubmischwälder bis Hainbuchenwälder werten das Landschaftsbild auf und kennzeichnen den Wechsel der Landschaftseinheiten. Bemerkenswert sind die zahlreichen Alleen aus Berg-Ahorn, Rotbuche und anderen Baumarten, die die Flämingstraßen begleiten. Zwischen Nedlitz und Reuden begleitet eine Wacholderallee und zwischen Dobritz und Reuden eine Buchenallee die Straße. Die Täler unterstreichen neben ihrer deutlichen morphologischen Gestalt ihren Charakter durch das verbreitete Auftreten von Grünland. In den letzten Jahrzehnten haben sich aber die Ackerflächen weit in die Täler vorgeschoben. Dennoch ist das Grünland prägend. Es wird durch Solitärbäume, Gehölzgruppen und Gehölzreihen gegliedert. Die Bachläufe haben, wenn sie nicht durch meliorative Eingriffe in geradlinige Wasserläufe mit Regelprofilen umgewandelt wurden, sondern mäandrieren und von Ufergehölzen begleitet werden, einen landschaftsprägenden Charakter. Im Bereich des Deetzer Teiches haben sich naturnahe Wälder erhalten. Hier kommen an den Talflanken Eichen-Hainbuchenwälder und an feuchten bis nassen Standorten Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder vor. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Auf die zutreffenden Passagen im LSG-Buch auf S. 153 unter LSG „Fläming“ wird verwiesen. Aus der Zeit der deutschen Ostexpansion im 10. Jh. stammen die Reste eines Grenzwalls, der nordöstlich der Ortschaften Lindau-Dobritz-Bärenthoren verlief. Viele der damals entstandenen Dorfstellen wurden im Mittelalter wieder aufgegeben und sind nur durch die Namen der Forstorte überliefert. Ihre Spuren finden sich im Boden, so bei Golmenglin und Grimme; Waldrodung und Aufgabe der Ackernutzung sind die Ursachen, die zur Ausbildung weiter Heideflächen führten. Seit 1707 begann man staatlicherseits mit einer gezielten waldbaulichen Entwicklung. Die Verheidung konnte aber erst mit der Entwicklung der modernen Forstwirtschaft im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jh. abgelöst werden. Für das etwa 600 ha große Forstrevier Bärenthoren wurde 1926 angegeben, dass 250 ha Wald aus Erstaufforstungen von Hutungsflächen aus der Zeit von 1790 bis 1810, weitere 104 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1850 und nochmals 31 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1875 stammen. Noch im 19. Jh. wurden die Wälder streugenutzt. Dazu wurde in zeitlichen Abständen die sich sammelnde Streu mittels Harken entfernt, abtransportiert und als Einstreu in den Ställen verwendet. Im Revier Bärenthoren beispielsweise wurden 1850 insgesamt 800 Fuhren von etwa 100 ha streugenutzter Fläche geholt, so dass bei der Reviergröße alle sechs bis sieben Jahre die gesamte Fläche von Streuentblößt wurde. Diese Streunutzung ließ die Waldböden extrem an Nährstoffen verarmen. Dies förderte die Ausbreitung, ja das Massenauftreten bestimmter Pilze, z. B. des Pfifferlings, oder die Ausbreitung von Pflanzenarten, wie Flachbärlapp- oder Wintergrünarten. Erst mit Einstellung der Streunutzung konnte eine langsame Verbesserung der Waldböden erreicht werden. Durch die Aufforstungen schloss sich im 19. Jh. der Wald um die Siedlungen, so dass diese heute innerhalb von Rodungsinseln liegen, die aber ursprünglich weit ausgedehnter waren. Es bildete sich die heutige Wald-Feld-Verteilung heraus. Nach forstlichen Zielstellungen der Reinertragslehre entwickelten sich die großen schlagweisen Kiefernforsten des Flämings, wie sie im 20. Jh. die Flächen absolut dominierten. Insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren wurden die Wälder durch immer größere Kahlschläge und anschließende Aufforstung mit Kiefer genutzt. Laubwälder blieben nur sehr kleinflächig erhalten, insbesondere dort, wo Nässe und Moor die Bruchwälder und Eichenwälder sicherten. Anders in den niederschlagsreicheren Teilen des Hochflämings, in denen die Buchen- und Traubeneichenwälder erhalten blieben. Dennoch muss der z. T. hohe Anteil an Trauben-Eiche als nutzungsbedingt angesehen werden. Seine Ursache besteht in der Verlichtung der Wälder und in der gezielten Förderung der Trauben-Eichen. Infolge der intensiven agrarischen Nutzung kam es in den 1960er bis 1980er Jahren, insbesondere durch die Bildung von sehr großen Ackerschlägen, zur Ausräumung von Gehölzen und anderen landschaftsgliedernden Strukturen in den Offenlandschaften. Die Grünländer verarmten durch Entwässerung, Düngung und Überweidung stark an Arten. Ab den 1990er Jahren fielen zahlreiche ertragsschwache Acker- und Grünlandflächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung heraus und verbrachten. Die Rinder- und Schafbestände waren stark rückläufig. Andererseits erfolgte eine fortgesetzte Intensivierung der weiterhin nutzbaren Flächen bis hin zurradikalen Grünlanderneuerung durch chemische Abtötung der bestehenden Narben und Neuansaat. Ende der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre gewann der Westfläming an Bedeutung für die Wassergewinnung. Entsprechende Brunnengalerien wurden errichtet, um das qualitativ hochwertige Flämingwasser zu nutzen. In der Folge sank der Grundwasserspiegel erheblich ab, so dass grundwasserabhängige Lebensräume, welche größtenteils in Naturschutzgebieten liegen, trocken fielen und degradierten, Fließgewässer einen deutlich verringerten Abfluss aufwiesen und es infolge von ungelösten Abwasserentsorgungen zu Güteproblemen in den Restgewässern kam und in der Land- und Forstwirtschaft Ertragsdefizite auftraten sowie Wälder deutliche Schäden zeigten. Dieses Problem ist z. Z. noch nicht befriedigend gelöst und kann nur durch eine deutlich geringere Fördermenge an Wasserbehoben werden, die die Grundwasserneubildungsrate in dem niederschlagsschwachen Gebiet nicht überschreitet. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG erfasst den Westen des Flämings, der seine heutige Form dem warthestadialen Inlandeis der Saalekaltzeit zu verdanken hat. Das in mehreren Phasen rückschmelzende und wieder vorrückende Gletschereis schufmehrere, z. T. ineinander verschachtelte Endmoränengenerationen. Die höchsten Bereiche des LSG liegen mit ca. 160 m ü. NN zwischen Grimme und Medewitz an den Gorrenbergen. Sie sind Teil der Reetz-Medewitz-Setzsteiger Hauptendmoräne. Auch der Weinberg nordöstlich Bärenthoren (136,5 m ü. NN) ist Überbleibsel einer Endmoränenstaffel. Die Endmoränen des Westflämings bestehen aus teils kiesigem Schmelzwassersand, Schmelzwasserkiesen und dichten Geschiebepackungen, die im heutigen Relief Hügelketten bilden. Nordöstlich Bärenthoren kam Braunkohle in einer Grube vor. Das Vorkommen belegt Stauchungen der Lockergesteine im Untergrund durch das Gletschereis. Die tieferliegenden Gebiete zwischen den Endmoränenlagen wurden überwiegend durch Schmelzwasser geformt, das von den Eisrandlagen zu den Urstromtälern floss und dabei das ältere Relief erodierte oder verschüttete. Durch die Erosionsprozesse tritt der Geschiebemergel als morphologische Erhebung zu Tage. Beispiele dafür sind der Nordwestrand der Nuthe-Niederung und der flache Höhenrücken zwischen Deetz und Reuden. Landschaftsprägend waren die weichselzeitlichen periglazialen Prozesse. Auf Dauerfrostboden entstanden auch in den sonst gut wasserdurchlässigen Sanden oberirdische Abflussbahnen, die heutigen Trockentäler. Durch Bodenfließen und Sand- bzw. Lösssand-Einwehungen bildete sich im Spätglazial eine fast geschlossene Decke aus Geschiebedecksand und Lösssand. Der Westrand des LSG ist durch die Quellen der Nuthezuflüsse gekennzeichnet. Hier bildet ein wahrscheinlich älterer Geschiebemergel einen Quellhorizont, über dem im Bereich der Wasseraustritte mächtige Quellmoore entwickelt sind. Zwischen den Quellen ist der Sand-Boden in einem breiten Streifen im Untergrund rostfleckig, d. h. vergleyt. Auf Grund des geringen Gefälles ist der Wasserabfluss in den Nuthetälern verzögert. Dadurch bildeten sich im Holozän Niedermoore. Das LSG gehört zu den Bodengroßlandschaften der sandigen Endmoränen in den Altmoränenlandschaften. Es befindet sich auf der Fläminghochfläche und erfasst im Westen die Quellbereiche der Nuthe-Zuflüsse, die eine eigene Bodenlandschaft bilden. Im LSG herrschen Sand-Böden vor. Es sind Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole. Die Böden sind in Substratprofilen entwickelt, die aus 0,4 bis 0,8 m mächtigem, unsortiertem Geschiebedecksand bis gut sortiertem Treibsandüber periglaziären Sanden und Kiessanden bzw. (kiesigen) Schmelzwassersanden (teilweise Bändersanden) bestehen. Die Ausprägung der Böden ist eine Folge ihrer Nutzung, des Waldbestandes und der Waldbewirtschaftung sowie der Substrate in der Deckschicht. Acker-Braunerden sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Sie sind durch Pflügen und Düngen verändert. Podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden sind unter Wald in Geschiebedecksand und Lösssand über Schmelzwassersand entwickelt. Braunerde-Podsole bis Podsole sind in Gebieten historischer Ackerflächen und Heidevegetation verbreitet und haben sich in Profilen aus Flugsand über Schmelzwassersand entwickelt. Die Unterschiede in der Ausbildung der Bodenprofile sind so deutlich und typisch, dass in diesem Bereich drei Bodenformen der Forstlichen Standortserkundung definiert wurden: die Nedlitzer Sand-Braunerde, die Dobritzer Sand-Braunerde und der Bärenthorener Sand-Braunpodsol. An die Geschiebelehm-Vorkommen sind vernässungsfreie (podsolige) Braunerde-Fahlerden aus Sand über Lehm, schwachstauwasserbeeinflusste lehmunterlagerte Sand-Böden, aber auch Pseudogley-Braunerden bis Parabraunerde-Pseudogleye gebunden. Die Böden weisen in der Folge ihrer Aufzählung zunehmenden Stauwassereinfluss auf. Die Nuthe-Täler haben Niederungscharakter. Hier kommen Quell- und Niedermoore sowie Humusgleye bis Anmoorgleye vor. Diese werden an den Rändern von Gleyen und Gley-Braunerden begleitet. Auf den durchlässigen Sandböden findet eine gute Grundwasserneubildung statt, die jedoch mengenmäßig durch die relativ geringen Niederschläge im Gebiet begrenzt ist. Wenn gleich die Hochlagenstandorte auch grundwasserfern sind, so befinden sich in der Tiefe mächtige und ergiebige Grundwasserleiter. Im Übergang vom Hohen Fläming zum Vorfläming treten Quellen aus und bilden in der Regel in den Tälern nach Südwesten abfließende Bäche. In den Tälern steht das Grundwasser oberflächennah an. Der Westfläming gehört zum Einzugsgebiet der Nuthen. Lindauer und Deetzer Nuthe durchfließen das LSG, die Boner Nuthe, die ihr Quellgebiet bei Stackelitz hat, tangiert das Gebiet im Süden. Hinzu kommt der Mührobach. Klimatisch stellt der Westfläming als Teil des Rosslau-Wittenberger Vorflämings und des Hochflämings ein klimatisches Übergangsgebiet vom mehr subkontinental getönten Klima des Elbetals zum mehr subatlantisch getönten Klima des Hochflämings dar. Der mittlere Jahresniederschlag liegt im Vorfläming zwischen 560 bis 580 mm und steigt im Hochfläming auf 600 mm und mehr. Die Jahresmitteltemperatur im Vorfläming von 8,5 °C und einem Julimaximum um 18 °C weist auf die regionale Klimagunst, die jedoch im Hochfläming bei einer Jahresmitteltemperatur von 8,1 °C deutlich verloren geht. Pflanzen- und Tierwelt Der Westfläming weist die charakteristische Folge der Pflanzengesellschaften vom Vorfläming zum Hochfläming auf, wie sie von der Potentiell Natürlichen Vegetation eingenommen wird. Die trockenen Hochflächen des Vorflämings werden je nach Nährstoffkraft des Bodens von Knäulkraut-Linden-Hainbuchenwald oder Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald eingenommen. In den Tälern treten auf Moorstandorten Walzenseggen- und Brennnessel-Erlenbruchwald sowie auf den Gleystandorten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf .Zu den Talrändern hin werden diese Wälder von Pfeifengras-Stieleichenwald und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald abgelöst. Im Übergang zum Hohen Fläming tritt auch armer Straußgras-Traubeneichenwald auf, in dem mit zunehmendem Niederschlag im Hochfläming die Rotbuche die Oberhand gewinnt. Großflächig bilden sich dann in Abhängigkeit von der Nährkraft des Bodens Waldmeister-Buchenwald und Schattenblümchen-Buchenwald aus. Die ärmsten Dünenstandorte nimmt Heidelbeer-Traubeneichen-Buchenwald ein. Die Pflanzenwelt des Flämings weist eine Häufung subatlantisch verbreiteter Arten auf. Den pflanzengeographischen Charakter des Gebietes verdeutlichen die Vorkommen von Glocken-Heide, Trollblume, Rippenfarn, Königsfarn, Deutschem Geißblatt und Wald-Rispengras. Einige dieser Arten sind sehr selten, regional vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden. An alten Siedlungsplätzen, z. B. an der Schleesenkirche nördlich Stackelitz, innerhalb der Buchenwälder kommt es zu nährstoffreichen Ausbildungen der Bodenvegetation mit Kleinem Immergrün, Christophskraut, Waldmeister, Ähriger Teufelskralle, Waldgerste und Sanikel. In sehr armen Kiefernforsten treten Dolden-Winterlieb, Birngrün, Einblütiges Wintergrün, Gemeiner Flachbärlapp, Zeilers Flachbärlapp und Sprossen der Flachbärlapp auf. In kleineren Mooren wächst zwischen Torfmoosen die Gemeine Moosbeere und Rundblättriger Sonnentau. Der größte Artenreichtum des Westflämings ist in den naturnahen Wäldern, auf den extensiv genutzten Wiesen und an den Gewässern der Täler zu finden. Bemerkenswerte Arten sind hier beispielsweise Märzenbecher, Wechselblättriges Milzkraut, Großes Zweiblatt und Leberblümchen. In den Wiesen sind vereinzelt Wiesen-Schlüsselblume, Bach-Nelkenwurz, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut zu finden. Die oft noch bunten Magerrasen an den Wegrändern enthalten Gemeines Katzenpfötchen, Sand-Strohblume, Berg-Jasione und das im Spätsommer blühende Heidekraut. Neben den häufigen und verbreiteten jagdbaren Tieren, von denen das Damwild des Hochflämings erwähnenswert ist, treten auch die stark gefährdeten Arten Baummarder und Waldiltis auf. Von den Fledermausarten sind Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr und Graues Langohr als Besiedler bekannt. Seltene Brutvögel sind Schwarzstorch und Kranich. Stark gefährdet sind Ziegenmelker, Raubwürger und Ortolan. Schwarzspecht, Hohltaube und Waldlaubsänger sind charakteristische Arten der Buchenwälder. Von den ehemaligen Brutvögeln Wiedehopf und Steinkauz sind keine aktuellen Vorkommen mehr bekannt. In den naturnahen Abschnitten der Nuthen treten charakteristische Fließgewässer-Lebensgemeinschaften auf. Zu den typischen Pflanzenarten zählen Gemeiner Wasserstern, Bachbunge, Brunnenkresse, Wasserfeder, Wasserpest, Fluten der Hahnenfuß und Quellmoos. Hier leben Bachforelle, Schmerle, Steinbeißer, Quappe und Bachneunauge. Während die Gebirgsstelze und der Eisvogel zu den regelmäßigen Brutvögeln zählen, tritt die Wasseramsel nur als seltener Gastvogel auf. Entwicklungsziele Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Westfläming“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion sichern. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. In den Tälernsollen Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald, Stieleichen-Hainbuchenwald und Birken-Stieleichenwälder, auf den Hochflächen des Vorflämings Linden-Eichen-Hainbuchenwälder und im Hohen Fläming Traubeneichen-, Traubeneichen-Buchen- und Buchenwälder entwickelt werden. Die wasserwirtschaftliche Nutzung des Gebietes, insbesondere die Trinkwassergewinnung, darf keine Grundwasserabsenkungen bewirken, die Schäden an der Landschaft, den Wäldern und den landwirtschaftlichen Nutzflächen verursachen. Bereits aufgetretene Schäden sind zu revidieren. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung im Deetzer Teich soll unter Einbindung touristischer Zielstellungen die Sicherung der ökologischen Qualität des Gewässers garantieren. Exkursionsvorschläge Die Stadt Zerbst Wanderungen oder Fahrten in den Westfläming beginnen i. d. R. von Zerbst oder Lindau. Die Stadt Zerbst liegt etwa 8 km westlich vom LSG „Westfläming”. Die seit 1250 anhaltische Stadt Zerbst wurde zuerst 1209 urkundlich erwähnt, nachdem bereits seit 949 Aufzeichnungen über einen Gau „Ciervesti” vorliegen. Im 13. und 14. Jh. bestanden in Zerbst vier Klöster. Auf die frühe Bedeutung der Stadt, ihre städtische Freiheit und Gerichtsbarkeit, weist ein erster hölzerner Roland hin, der 1445 durch den heute noch vorhandenen steinernen Roland ersetzt wurde. Die Stadtmauer wurde 1430 errichtet. Sie ist noch nahezu vollständig erhalten. Als Folge der Reformation wurden die Klöster aufgelöst. Ab 1681 errichtete man das Zerbster Schloss. Aus diesem Hause ging die Prinzessin SOPHIE FRIEDERIKE AUGUSTE hervor, die 1744 nach Russland reiste und 1745 als KATHARINA den russischen Thronfolger PETER III. heiratete. 1762 bestieg sie selbst den Zarenthron und regierte bis zu ihrem Tode im Jahre 1796 Russland. Aufgrund der Zerstörung der Stadt im II. Weltkrieg und eines nicht an den historischen Strukturen und Formen orientierten Wiederaufbaus nach 1945 kann das historische Bild von Zerbst von den Besuchern nur teilweise erlebt werden. So ist beispielsweise das Schloss nur als Ruine erhalten. Dennoch gibt es zahlreiche sehenswerte Baudenkmäler, so die Ruine der spätgotischen Stadtkirche St. Nikolai oder die wiederhergestellte frühbarocke Trinitatiskirche mit teilweise erhaltener originaler Ausstattung. Wanderungen Im Fläming und somit auch im LSG „Westfläming“ besteht ein ausgedehntes Netz von Wanderwegen, das sowohl von Fuß- als auch von Radwanderern genutzt wird. Bei der Planung von längeren Ausflügen sollten auch Zielpunkte im Hochfläming, z. B. die Töpferstadt Görzke, die Stadt, das Schloss und der Park Wiesenburg oder Belzig mit seiner restaurierten Burg, berücksichtigt werden. Sehr schöne Wanderungen erschließen sich entlang oder durch die Nuthetäler. Sehr beeindruckend ist ein Besuch der Buchenwälder im hohen Fläming bei Golmenglin oder Reuden. Alljährlich zum Abfischen des Deetzer Teiches findet ein viel besuchtes Fischerfest statt. Besondere kulturhistorische Bedeutung haben die spätromanischen Kirchen in Deetz, Dobritz, Polenzko und Grimme. Verschiedenes Hagendorfer Dickten und der Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren Von forsthistorischer Bedeutung sind die „Hagendorfer Dickten“, ein Gebiet mit naturnahen Eichen-Kiefern-Bestockungen aus 200 bis 300jährigen Bäumen mit Kiefernnaturverjüngung. Wenngleich Eichen-Kiefernwälder heute nicht mehr als natürliche Vegetation des Flämings angesehen werden, so kann doch von natürlichen Kiefernvorkommen in dieser Landschaft ausgegangen werden. Den Kiefernüberhältern des Gebietes kommt so eine Bedeutung als mögliche autochthone Bäume zu. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ hat unter forsthistorischen Gesichtspunkten eine herausragende Bedeutung. 1884 übernahm FRIEDRICH VON KALITSCH das Gut und die Bewirtschaftung des Forstreviers, in dem seinerzeit kaum hiebsreife Altbestände vorhanden waren, das durch die Streugewinnung belastet war und dadurch trockene, verheidete und verhärtete Böden aufwies. Diese Situation ließ ihn zu der Überzeugung kommen, dass die Kahlschlagwirtschaft nicht fortgesetzt werden sollte und die Leistungsfähigkeit der Waldböden nur durch die Verbesserung des Wasser- und Humushaushalts erreicht werden kann. Deshalb wurde jede Streunutzung und die Raff- und Leseholzentnahme sofort eingestellt und alles anfallende Reisigmaterial, insbesondere auch aus den Läuterungen, in den Beständen belassen. In die am stärksten aufgelichteten Kiefernbestände sind zuerst Buchen auf 18 ha als Bodenschutz eingebracht worden. Auch Birkenunterbau und das Einsprengen von Schatthölzern, Sträuchern und Wildobst wurde durchgeführt. Dies führte zu vielgestaltigen Waldbildern. Die Nutzung erfolgte auf der ganzen Fläche einzelstammweise. Jeder plötzliche stärkere Eingriff wurde vermieden. Schlechte Stammformen, unterdrückte Stämme und Protzen wurden entnommen. Die Bestände sollten zur Erziehung astreiner Stämme dicht schließen. In etwa 50 Jahren sollte die Länge des astreinen Stammes erreicht worden sein. Dann wurde durch Pflegehiebe den Bäumen so viel Raum zugewiesen, dass sie einigermaßen wachsen konnten. Damit sollten Lücken im Kronendach vermieden werden. Diese Bewirtschaftung führte zu sehr gut gepflegten Stangenhölzern, die aber mit zunehmendem Alter stark aufgelichtet wurden, da die notwendigen Holzentnahmen zur wirtschaftlichen Sicherheit des Gutes beitragen mussten. Diese lockeren Bestände führten bei der schütteren Bodenvegetation zur Naturverjüngung der Kiefer, wodurch zweischichtige Bestände entstanden. Die Besserung des Bodenzustandes zeigte sich zunächst in der Entwicklung einer Moosvegetation, die allmählich von „Heide und Hungermoose und Rentierflechte“ dominiert wurde. Dennoch wurden noch bis 1902 Bienen aus Mühro und Dobritz zur Heideblüte in den Bärenthorener Wald gebracht. Auf die von F. V. KALITSCH praktizierte Kieferndauerwirtschaft wurde ALFRED MÖLLER aufmerksam gemacht, der die natur- und forstwissenschaftliche Lehre vom Dauerwald und deren philosophische Begründung entwickelt hatte und durch den Bruch mit der Kahlschlagwirtschaft die Bodenreinertragslehre durchsetzen wollte. Im Herbst 1911 besuchte MÖLLER erstmalig Bärenthoren. Er war von der ökologischen, waldbaulichen und wirtschaftlichen Betriebsführung gefesselt und veranlasste in den Jahren 1913 bis 1914 eine Bestandsbeschreibung. Verzögert durch den I. Weltkrieg, veröffentlichte MÖLLER 1920 erstmalig über „Kiefern-Dauerwaldwirtschaft. Untersuchungen aus der Forst des Kammerherrn  VON KALITSCH in Bärenthoren, Kreis Zerbst - Dem Andenken des verstorbenen Oberförsters SEMPER gewidmet“. Wichtige Aussagen darin waren, dass es in der Zeit von 1884 bis 1913 fast zu einer Verdreifachung des Vorrates an Derbholz kam, wobei der Derbholzeinschlag über der Planung lag, eine Bonitätsverbesserung der Bestände erreicht wurde und der Gesamtderbholzzuwachs stark angestiegen war. Am Beispiel von Bärenthoren konnte MÖLLER seine Vorstellungen von waldbaulichem Handeln praktisch belegen. Die von ihm konzipierte Dauerwaldwirtschaft als Abkehr vom Kahlschlag war gekennzeichnet durch genügend Vorrat zur unmittelbaren Holzwerterzeugung, Mischwald, Ungleichaltrigkeit sowie Gesundheit und Tätigkeit des Bodens. Nach MÖLLERS Ansicht war die Stetigkeit des Waldes oberstes Prinzip. Bäume sollten nicht geschlagen werden, weil sie eine Hiebsreife als definiertes Altersziel erreicht hatten oder weil Verjüngung eingeleitet werden sollte. Für ihn galt der Satz: „Das Holz muss geerntet werden als Frucht des Waldes, der Wald muss bleiben. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ blieb bis heute erhalten. Dennoch veränderten sich die Bedingungen erheblich, da mit der fortschreitenden Bodenverbesserung und dem Deckungsgrad der Bodenvegetation die Verjüngungsmöglichkeiten für die Kiefer verloren gingen. Darin zeigt sich auch die Richtigkeit der Einschätzung, dass der naturnahe Wald im Vorfläming nicht von der Kiefer, sondern von einem Linden-Eichen-Hainbuchenwald eingenommen wird und der Kiefernwald ausschließlich Produkt der extremen Übernutzung und Degradierung der Standorte war und ist. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 19.05.2022

Umweltsenatorin verurteilt illegale Baumfällungen im Grunewald

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist.

Naturnahe Waldbewirtschaftung

Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche. Diese Gegenwelt zur hektischen Stadt trägt auf vielerlei Art zu Erholung, Wohlbefinden und Gesundheit der Stadtbevölkerung bei und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Beides hat in der Stadt Vorrang vor der Holznutzung. Seit 30 Jahren werden Berlins Wälder naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Grundlage ist die Berliner Waldbaurichtlinie. Sie hat 1991 die Ansprüche von Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholungssuchenden, Landschaftsästhetik und Klimaschutz in einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst. Ziel sind gesunde, stabile und strukturreiche Wälder. Verjüngen sollen sich die Wälder durch natürliche Aussaat. Nur wo das nicht möglich ist, werden heimische Jungpflanzen eingebracht. Pflegemaßnahmen des Waldes werden zum Schutz sensibler Tierarten nur außerhalb der Setz- und Brutzeiten durchgeführt. Zum Schutz der empfindlichen Waldböden sind Maschinen nur auf Waldwegen und Rückegassen erlaubt. Einzig Rückepferde dringen weiter vor. Kahlschläge sind generell verboten – genau wie Pestizide. Diese nachhaltige Bewirtschaftung ist seit 2002 offiziell zertifiziert: Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland Verband kontrollieren regelmäßig, dass ihre Standards eingehalten werden. Eine Bedingung der FSC-Zertifizierung ist, dass zehn Prozent des Waldes sich selbst überlassen bleiben: Dort soll sich Naturwald entwickeln. Dass so große Flächen stillgelegt werden, ist in Deutschland noch eine Ausnahme – und ein klares Bekenntnis Berlins. Die Berliner Forsten fördern Biodiversität auch, indem sie gesunde alte und absterbende Bäume, liegendes und stehendes Totholz im Wald belassen. Solches Biotopholz fördert das Vorkommen gefährdeter Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Das Ziel, Biodiversität zu fördern, gilt auf der gesamten Waldfläche. Höchste Aufmerksamkeit genießen dabei FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte und gefährdete Arten. Die Waldbestände und die Kleingewässer, Moore oder Trockenrasen, die sich in ihnen finden, werden gezielt erhalten und entwickelt. Die Wuhlheide ist ein Wald mitten in der Stadt, der ein Kleinod birgt: Die Pflanzengesellschaft Fingerkraut-Eichenwald gibt es in ganz Berlin nur hier. Das Vorkommen gehört sogar zu den größten in Nordostdeutschland. Berlin widmet diesem floristischen Schatz besondere Pflege. 2018 etwa wurden Bäume aufgelichtet, damit das seltene Weiße Fingerkraut, das der Pflanzengesellschaft den Namen gab, besser wachsen kann. Daran haben viele mitgewirkt: Die Naturschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat die Maßnahmen mit den Berliner Forsten und der Koordinierungsstelle Florenschutz umgesetzt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sie im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft und der Strategie zur Biologischen Vielfalt gefördert. Achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel! So unterstützen Sie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Biodiversität – nicht nur in Berlin. Naturnahe Waldwirtschaft

Nachhaltige Wälder

Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z.B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Konsumenten und öffentlicher Hand unter einem solchen Label ist der FSC ® . So lautet das Motto des Forest Stewardship Council. Der FSC ® wurde 1993 gegründet und setzt sich seitdem in über 80 Ländern dafür ein, dass unsere Wälder auch für unsere Kinder und Kindeskinder erhalten bleiben – jetzt und für immer! Für den FSC ® heißt das, dass der Umgang mit dem Wald auf drei Ebenen nachhaltig sein muss: Ökologisch, sozial und ökonomisch. Unter dem internationalen Siegel des FSC ® müssen Unternehmen und Organisationen, die Wälder bewirtschaften oder Waldprodukte verarbeiten, zehn universell gültigen Prinzipien folgen. So wurde festgelegt, dass die biologische Vielfalt und alles, was damit zusammenhängt, d. h. der Wasserhaushalt, Böden, spezielle Ökosysteme und Landschaften, also auch die Unversehrtheit des Waldes als Ganzes, erhalten werden muss. Die Berliner Forsten verwalten Wälder mit einer Fläche von 28.500 Hektar. Etwa 16.000 Hektar befinden sich innerhalb Berlins. Weitere 12.500 Hektar Wald besitzt Berlin auf angrenzenden Flächen in Brandenburg. Berlin zählt damit zu den waldreichsten Metropolen Europas. Und da die Menschen der Stadt ihre Wälder mögen und sie am liebsten möglichst gesund, natürlich und vielfältig sehen möchten, werden etwa 25.000 Hektar des Berliner Waldes bereits seit 15 Jahren nach den Richtlinien des FSC ® und des Naturland-Verbandes bewirtschaftet. Dies bedeutet vor allem die Einhaltung der folgenden Richtlinien: nachhaltige Entwicklung des Berliner Waldes unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen Nutzung der Naturkräfte und Lernen von der Natur, Dokumentation der Waldentwicklung für alle Interessierten, wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes “Holz”. Und im Einzelnen für den Waldbau: Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung, Förderung heimischer Baumarten, Aufbau strukturreicher Mischwälder, Verzicht auf Chemikalien wie Pestizide und Düngemittel, Regulierung des Wildbestandes auf ein waldverträgliches Maß. Für die Holzernte bedeutet das: Ernte einzelner Bäume, Verzicht auf Kahlschläge, schonender Umgang mit dem Waldboden. Für den Naturschutz bedeutet das: Erhaltung und Förderung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, Schutz seltener, gefährdeter sowie gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensräume, Erhaltung und Förderung gesetzlich besonders geschützter Biotope, Erhalt von Biotop- und Totholz. Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmäßig von externen Fachleuten überprüft. Ein Zehntel des gesamten Waldes darf darüber hinaus überhaupt nicht genutzt werden, damit man sehen und vergleichen kann, wie sich der Wald ohne die menschliche Einwirkung von alleine entwickeln würde. Das Land Berlin achtet sehr genau darauf, dass beim Bau ausschließlich Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Alle vom Land Berlin beauftragten Betriebe, die mit Holz arbeiten, müssen mit dem entsprechenden Siegel ausgezeichnet sein – vom Sägewerk bis zum Tischler. Wie es in Berlin üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wird hier ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Holz von FSC ® -zertifizierten Betrieben verwendet. Jeder kann beim Kauf von Produkten auf Öko-Siegel achten. Bei Holz und Holzprodukten (z.B. Papier) garantieren Siegel wie das des FSC ® , dass die Produkte aus verantwortungsvoll genutzten Wäldern stammen – der Vielfalt unserer Wälder zuliebe Zertifizierung der Berliner Wälder Für das Land Berlin geltenden Beschaffungs­hinweise

Naturnahe Waldwirtschaft

Die Berliner Forsten pflegen den Wald so, dass er die Vielfalt seiner Leistungen nachhaltig erbringen kann. Das Konzept der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, das seinen Niederschlag in der Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten findet, wird durch die Vorgaben des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturland-Verbandes gefestigt. Seit 2002 garantiert eine Zertifizierung der Berliner Forsten die nachhaltige Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Sie unterliegt einer regelmäßigen und unabhängigen Kontrolle durch forstliche Gutachter, die jährlich die Zertifizierungsstandards überprüfen und wenn nötig Verbesserungsempfehlungen aussprechen. Naturgemäße Waldbewirtschaftung bedeutet bei den Berliner Forsten vor allem: keine Kahlschläge die natürliche Aussaat von Bäumen und Sträuchern hat Priorität kein Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln bodenschonende Arbeitsverfahren, zum Beispiel durch den Einsatz von Rückepferden Erhalt von Tot- und Biotopholz Förderung heimischer Baumarten Förderung von Mischbaumarten Aufbau von waldverträglichen Wildbeständen stabilitäts-, vitalitäts- und qualitätsorientierte Pflege der Waldbestände Es sind Wälder zu entwickeln, die einen horizontalen und vertikalen Strukturreichtum und eine entsprechend dem Standort und dem Bestandesalter gut ausgeprägte Krautschicht aufweisen. Die Wälder sollen einen hohen Anteil an Altbäumen aufweisen. Walderneuerung erfolgt wo immer möglich über die natürliche Verjüngung. Pflege und Verjüngung des Waldes streben die Entwicklung von Beständen an, die mit standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten bestockt sind. Neophyten werden grundsätzlich verdrängt. Die Schalenwilddichte ist an dem Ziel zu orientieren, dass die Verjüngung der einheimischen Baum- und Straucharten sowie die Ausbildung einer Krautschicht ohne Zäunung ermöglicht wird. Hierzu wird die Vegetationsentwicklung auf Weiserflächen herangezogen. Die Bestandespflege dient dem Erhalt und der Förderung der Vitalität und Qualität der Zuwachsträger im Oberstand. Im Zwischen- und Unterstand stehende indifferente Bäume sowie erwünschte Straucharten bleiben erhalten, Mischbaumarten werden gefördert. Zur nachhaltigen Nutzung durch den Menschen werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Nutzung erfolgt einzelstammweise nach Erreichen der Zielstärke. Der Erhalt und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit ist angesichts anhaltender anthropogener Beeinflussung erforderlich. Maßnahmen der Bodenbearbeitung finden daher nur in Ausnahmefällen statt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Walderschließung orientiert sich an den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Das bedeutet eine Minimierung von Fahrwegen und Fahrzeugverkehr im Wald, eine Optimierung für die Erholungsnutzung sowie eine sensible Erschließung der Waldbestände für forstliche Maßnahmen. Auf die Reproduktions- und Ruhezeiten störungsempfindlicher Tierarten wird bei Arbeitsplanung und -ausführung Rücksicht genommen. Biotopbäume und Totholz sind wichtige Faktoren in der Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Die Anzahl von Biotopbäumen sowie der Anteil an stehendem und liegendem Totholz – insbesondere stärkerer Dimensionen – ist zu erhöhen. Natur-und Artenschutz findet grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. Die Berliner Forsten führen eine flächendeckende Biotopkartierung durch.

1 2 3 4 57 8 9