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Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

Lacerta agilis Linnaeus, 1758 Zauneidechse Reptilien Vorwarnliste

Neuere Untersuchungen (Kalyabina-Hauf & Ananjeva 2004, Andres et al. 2014) weisen darauf hin, dass die Unterarten Lacerta agilis agilis und Lacerta agilis argus möglicherweise nur schwach differenziert sind. Untersuchungen auf der Grundlage einer größeren Stichprobe liegen aber noch nicht vor. Der bekannte deutsche Arealanteil der Unterart L. a. agilis ist nach Bischoff (1988) größer als 1/10 des Weltbestandes, zudem liegt er im Arealzentrum. Somit ist Deutschland für die weltweite Erhaltung der Nominatunterart L. a. agilis in hohem Maße verantwortlich. Für die Art insgesamt hat Deutschland eine allgemeine Verantwortlichkeit. Die Zauneidechse kommt in allen Bundesländern autochthon vor. Im durch atlantisches Klima geprägten Nordwesten ist die Dichte deutlich geringer als in den kontinentalen Regionen. Die Höhenverbreitung erstreckt sich von den Küstendünen bis auf circa 1.700 m über NHN, Schwerpunkte bestehen aber in den planaren und kollinen Lagen (Blanke 2010). Für den Zeitraum 2000 bis 2018 beträgt die TK25-Q-Rasterfrequenz 50,01 %, die Art ist somit als häufig einzustufen. Für den langfristigen Bestandstrend wird ein starker Rückgang eingeschätzt. Beim Kulturfolger Zauneidechse lässt sich dieser auf den gravierenden Landschaftswandel im vergangenen Jahrhundert zurückführen (Industrialisierung der Landwirtschaft, Verlust von Saum- und Übergangsbereichen durch Flurbereinigungen, zunehmende Versiegelung und Isolation u. v. m.). Anscheinend ist die Art von der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft besonders stark betroffen. Eine wesentliche Gefährdung von Zauneidechsen liegt in unzureichenden oder gar ungeeigneten Schutzmaßnahmen. Im kurzfristigen Bestandstrend wird eine starke Abnahme beobachtet, die sich in einer geringeren Rasterfrequenz widerspiegelt. Da die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bei vielen Eingriffen erfasst werden muss und seit der Novelle des BNatSchG im Jahr 2010 von einem deutlich erhöhten Erfassungsgrad auszugehen ist, scheiden Erfassungsdefizite als Grund für die abnehmende Rasterfrequenz aus. Die merklichen Rückgänge in der Vergangenheit und die aktuell noch häufigen Vorkommen führen zu einer Einstufung der Zauneidechse als Art der „Vorwarnliste“. Der kurzfristige Bestandstrend hat sich zu einer starken Abnahme verschärft. Der langfristig starke Rückgang und die Rote-Liste-Kategorie bleiben unverändert. Die Zauneidechse ist vor allem aufgrund folgender Ursachen gefährdet: Direkte Verluste von Habitaten durch Eingriffe (z. B. Bau von Siedlungen, Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, Photovoltaik-Anlagen) und/oder deren Folgemaßnahmen (Verfüllung von Abgrabungen, Ersatzaufforstungen in bestehenden Lebensräumen etc.); Verkleinerung und Isolation von Habitaten; kürzere Intervalle bei der Instandhaltung von Verkehrswegen (v. a. Maßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn); Zerschneidung von Teilhabitaten (z. B. durch Lärmschutzwände an Verkehrswegen); unwirksame oder kontraproduktive „Schutzmaßnahmen“ in Folge von Eingriffen: Umsiedlungen in ungeeignete oder bereits besiedelte Flächen (meist kombiniert mit viel zu kurzen Fangzeiträumen), Ersatzlebensräume in geringerer Qualität und Größe, nicht funktionsfähige Artenschutzmaßnahmen (für die ortstreue Zauneidechse nicht erreichbar, ihren Habitatansprüchen nicht genügend); Änderungen in Waldbewirtschaftung und -struktur: Abkehr von Kahlschlägen, Aufforstung von Lichtungen in Wäldern und Begradigung von Waldrändern, Änderungen der Pflanzenartenzusammensetzung, Aus- und Neubau von Forstwegen; Änderungen in der Landwirtschaft: Flurbereinigungsverfahren ohne oder mit unzureichender Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen, Verlust oder Verschmälerung von Säumen, Randstreifen, Brachen, Wiesen; Anbau von Wintergetreide und hochwüchsigen Energiepflanzen statt Hackfrüchten und Sommergetreide; Ausbau von Wirtschaftswegen; Verbrachung und Verbuschung von Habitaten aufgrund fehlender oder nicht angepasster Pflege (zu großflächige, zu häufige und tiefe Mahd; zunehmende extensive Beweidung in Schutzgebieten u.a.); Qualitätsminderung von Habitaten durch hochwüchsige und dichte Vegetation infolge von Eutrophierung oder der Ausbreitung invasiver Neophyten; Verlust von Kleinstrukturen und Beschattung. Entscheidend für den Erhalt bestehender Populationen und ihrer Lebensräume ist die konsequente Anwendung des geltenden Artenschutzrechtes bei Eingriffen, aber auch bei der land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung. Besondere Rücksicht ist auch bei Maßnahmen an den Böschungen und Rändern von Straßen, Feld- und Waldwegen sowie in Abgrabungen notwendig. Der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft sollte im Rahmen der Raumplanung entgegengewirkt werden. An Bahnstrecken finden sich oft die letzten Populationen; insbesondere hier müssen Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn verträglich gestaltet werden. Im Schutzgebietsmanagement müssen die Ansprüche der Zauneidechse in für die Art bedeutsamen Bereichen berücksichtigt werden; das beinhaltet auch die Tolerierung bestimmter, aus Sicht des Biotop- und Pflanzenartenschutzes häufig unerwünschter Biotopausprägungen (oft ruderalisiert oder mit sogenannten „Problemgräsern“ wie Drahtschmiele oder Pfeifengras). Bei der Offenhaltung von Lebensräumen der Zauneidechse sind verschiedene mechanische Verfahren gut geeignet, so z. B. nicht-bodennahe Streifenmahd. Dagegen gibt es deutliche Hinweise auf Gefährdungen bei schon sehr behutsamer Beweidung (Blanke 2019). Entwicklungsziel sollten jeweils möglichst kleinteilige Vegetationsmosaike sein. Wichtig ist dabei eine strukturreiche und eher dichte, aber nicht völlig geschlossene Krautschicht. Angrenzende Wälder und Hecken oder eingestreute Gehölze sind günstig.

Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

Forest management in the Earth system

The majority of the worlds forests has undergone some form of management, such as clear-cut or thinning. This management has direct relevance for global climate: Studies estimate that forest management emissions add a third to those from deforestation, while enhanced productivity in managed forests increases the capacity of the terrestrial biosphere to act as a sink for carbon dioxide emissions. However, uncertainties in the assessment of these fluxes are large. Moreover, forests influence climate also by altering the energy and water balance of the land surface. In many regions of historical deforestation, such biogeophysical effects have substantially counteracted warming due to carbon dioxide emissions. However, the effect of management on biogeophysical effects is largely unknown beyond local case studies. While the effects of climate on forest productivity is well established in forestry models, the effects of forest management on climate is less understood. Closing this feedback cycle is crucial to understand the driving forces behind past climate changes to be able to predict future climate responses and thus the required effort to adapt to it or avert it. To investigate the role of forest management in the climate system I propose to integrate a forest management module into a comprehensive Earth system model. The resulting model will be able to simultaneously address both directions of the interactions between climate and the managed land surface. My proposed work includes model development and implementation for key forest management processes, determining the growth and stock of living biomass, soil carbon cycle, and biophysical land surface properties. With this unique tool I will be able to improve estimates of terrestrial carbon source and sink terms and to assess the susceptibility of past and future climate to combined carbon cycle and biophysical effects of forest management. Furthermore, representing feedbacks between forest management and climate in a global climate model could advance efforts to combat climate change. Changes in forest management are inevitable to adapt to future climate change. In this process, is it possible to identify win-win strategies for which local management changes do not only help adaptation, but at the same time mitigate global warming by presenting favorable effects on climate? The proposed work opens a range of long-term research paths, with the aim of strengthening the climate perspective in the economic considerations of forest management and helping to improve local decisionmaking with respect to adaptation and mitigation.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

Limenitis reducta Staudinger, 1901 Blauschwarzer Eisvogel Tagfalter und Widderchen Vom Aussterben bedroht

L. reducta ist in Deutschland nur noch auf der Schwäbischen Alb in drei großräumigen Metapopulationssystemen bodenständig (Hermann 2024). Viele Vorkommen sind seit dem Jahr 2000 erloschen (Reinhardt et al. 2020, Hermann 2021). Eine Gefährdungsursache ist die Wiederbewaldung der durch den Sturm Lothar entstandenen Windwurfflächen, die zu den Hauptlebensräumen der Art gehören. Ersatzlebensräume entstehen meist nur kleinflächig, z.B. in Fichtenbeständen aufgrund von Borkenkäferbefall oder Trockenschäden. Die Art ist abhängig von der kontinuierlichen Schaffung neuer Kahlhiebe, die jedoch mit aktuell praktizierten Formen des naturnahen Waldbaus schwer zu vereinbaren sind (Hermann 2020). Derzeit laufen Projekte, die zum Ziel haben, durch Kahlhiebe ab einem halben Hektar Größe Verbundkorridore in Waldgebieten zu schaffen und so neue Metapopulationen aufzubauen. Es besteht weiterhin ein hohes Aussterberisiko durch die Verinselung der Habitate. Die Populationsdichten, auch in sehr gut geeigneten Habitaten, sind gering (Hinneberg et al. 2023). In den Jahren 2022 und 2023 gelangen erstmals Funde einer partiellen zweiten Generation der ansonsten einbrütigen Art auf der Schwäbischen Alb (Hinneberg et al. 2023, Döring, schriftl. Mitt.).

Zertifizierung des Berliner Waldes

Ökologisch, nachhaltig, vorbildlich Die Berliner Forsten pflegen den Wald nachhaltig. Das bedeutet vor allem: keine Kahlschläge natürliche Aussaat der Bäume und Sträucher statt Pflanzung Förderung heimischer Baum- und Straucharten kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln waldschonende Arbeitsverfahren Erhaltung von Totholz im Wald 10 Prozent Naturwaldentwicklungsfläche Förderung heimischer Baum- und Straucharten waldverträgliche Wildbestände wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden Für dieses Konzept haben die Berliner Forsten 2002 die Zertifikate des internationalen Forest Stewardship Council ® (FSC ® ) und des Naturland-Verbandes erhalten. Diese Warenzeichen kennzeichnen Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gemäß den Richtlinien von FSC ® und Naturland. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich von unabhängiger Seite kontrolliert.

Nachhaltige Wälder

Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z.B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Konsumenten und öffentlicher Hand unter einem solchen Label ist der FSC ® . So lautet das Motto des Forest Stewardship Council. Der FSC ® wurde 1993 gegründet und setzt sich seitdem in über 80 Ländern dafür ein, dass unsere Wälder auch für unsere Kinder und Kindeskinder erhalten bleiben – jetzt und für immer! Für den FSC ® heißt das, dass der Umgang mit dem Wald auf drei Ebenen nachhaltig sein muss: Ökologisch, sozial und ökonomisch. Unter dem internationalen Siegel des FSC ® müssen Unternehmen und Organisationen, die Wälder bewirtschaften oder Waldprodukte verarbeiten, zehn universell gültigen Prinzipien folgen. So wurde festgelegt, dass die biologische Vielfalt und alles, was damit zusammenhängt, d. h. der Wasserhaushalt, Böden, spezielle Ökosysteme und Landschaften, also auch die Unversehrtheit des Waldes als Ganzes, erhalten werden muss. Die Berliner Forsten verwalten Wälder mit einer Fläche von 28.500 Hektar. Etwa 16.000 Hektar befinden sich innerhalb Berlins. Weitere 12.500 Hektar Wald besitzt Berlin auf angrenzenden Flächen in Brandenburg. Berlin zählt damit zu den waldreichsten Metropolen Europas. Und da die Menschen der Stadt ihre Wälder mögen und sie am liebsten möglichst gesund, natürlich und vielfältig sehen möchten, werden etwa 25.000 Hektar des Berliner Waldes bereits seit 15 Jahren nach den Richtlinien des FSC ® und des Naturland-Verbandes bewirtschaftet. Dies bedeutet vor allem die Einhaltung der folgenden Richtlinien: nachhaltige Entwicklung des Berliner Waldes unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen Nutzung der Naturkräfte und Lernen von der Natur, Dokumentation der Waldentwicklung für alle Interessierten, wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes “Holz”. Und im Einzelnen für den Waldbau: Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung, Förderung heimischer Baumarten, Aufbau strukturreicher Mischwälder, Verzicht auf Chemikalien wie Pestizide und Düngemittel, Regulierung des Wildbestandes auf ein waldverträgliches Maß. Für die Holzernte bedeutet das: Ernte einzelner Bäume, Verzicht auf Kahlschläge, schonender Umgang mit dem Waldboden. Für den Naturschutz bedeutet das: Erhaltung und Förderung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, Schutz seltener, gefährdeter sowie gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensräume, Erhaltung und Förderung gesetzlich besonders geschützter Biotope, Erhalt von Biotop- und Totholz. Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmäßig von externen Fachleuten überprüft. Ein Zehntel des gesamten Waldes darf darüber hinaus überhaupt nicht genutzt werden, damit man sehen und vergleichen kann, wie sich der Wald ohne die menschliche Einwirkung von alleine entwickeln würde. Das Land Berlin achtet sehr genau darauf, dass beim Bau ausschließlich Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Alle vom Land Berlin beauftragten Betriebe, die mit Holz arbeiten, müssen mit dem entsprechenden Siegel ausgezeichnet sein – vom Sägewerk bis zum Tischler. Wie es in Berlin üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wird hier ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Holz von FSC ® -zertifizierten Betrieben verwendet. Jeder kann beim Kauf von Produkten auf Öko-Siegel achten. Bei Holz und Holzprodukten (z.B. Papier) garantieren Siegel wie das des FSC ® , dass die Produkte aus verantwortungsvoll genutzten Wäldern stammen – der Vielfalt unserer Wälder zuliebe Zertifizierung der Berliner Wälder Für das Land Berlin geltenden Beschaffungs­hinweise

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Der Einfluß von Landnutzungsintensität auf die Biodiversität und funktionelle Rolle biologischer Bodenkrusten unter besonderer Berücksichtigung der biogeochemischen Kreisläufe von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor - CRUSTFUNCTION III

Biologische Bodenkrusten (Biokrusten) sind Hotspots an mikrobieller Diversität und Aktivität, die als 'Ökosystemingenieure' biogeochemische Kreisläufe (N, P) kontrollieren und die Bodenoberfläche stabilisieren. Biokrusten sind ein komplexes Netzwerk vielfältiger, interagierender Mikroorganismen mit verschiedensten Lebensweisen. In den gemäßigten Breiten ist wenig über die Einflussfaktoren auf Struktur und Funktion der Biokrusten bekannt. Daher wollen wir die Diversität der Mikroorganismen in Biokrusten (Bakterien, Protisten, Pilze und Algen) und ihre biogeochemische Funktion in den Waldflächen der Biodiversitätsexploratorien (BE) entlang von Landnutzungsgradienten untersuchen, um deren Beeinflussung durch Landnutzung und Umweltfaktoren zu verstehen.Das zentral organisierte, neue Störexperiment in den Waldflächen ist eine hervorragende Möglichkeit, um die Entwicklung einer Biokruste unter natürlichen Bedingungen nach einer starken Störung zu verfolgen. Eine Teilfläche simuliert Kahlschlag (die Stämme werden entfernt), die andere Teilfläche einen zukünftig häufiger auftretenden Orkan (Stämme verbleiben auf der Fläche). Wir werden die Entwicklung der Bodenkrusten von einem jungen zu einem reifen Stadium visuell (Flächenbedeckung) und durch Probenahme (Biomasse, Nährstoffe, Bodenorganik, Mikrobiota) mittels Feld-, analytischen und molekularen Methoden regelmäßig über zwei Jahre verfolgen. Außerdem werden wir an der zentralen Bodenbeprobungskampagne in allen 150 Waldflächen teilnehmen und parallel Biokrusten sammeln. Wir werden die mikrobielle Biomasse in der Biokruste quantifizieren, ihre Gemeinschaftsstruktur mittels Hochdurchsatzsequenzierung beschreiben und dies mit dem Umsatz von Stickstoff- und Phosphorverbindungen verschneiden. Um Schlüsselorganismen dieser Prozesse zu identifizieren und in hoher räumlicher Auflösung zu visualisieren, wird zusätzlich ein Laborexperiment unter Anwendung von stable isotope probing und NanoSims durchgeführt. Die Daten zur Biodiversität und funktionellen Genomik werden mit den Nährstoffstatus der Biokrusten (Konzentration und chemische Speziierung von C, N und P) verknüpft. Das Laborexperiment mit stabilen Isotopen wird unser Verständnis von Biokrusten Schlüsselorganismen im N- und P-Nährstoffkreislauf und den Einfluss der räumlichen Heterogenität fundamental verbessern. Diese Daten erlauben zum ersten Mal die quantitative und qualitative Rekonstruktion der wichtigsten Stoffkreisläufe und mikrobiellen Interaktionsmuster in Biokrusten als Reaktion auf Landnutzung und Störung. Abschließend werden die ermittelten Daten in das gemeinsame bodenkundliche Netzwerk der BE integriert und dienen dann als Keimzelle für ein Synthese-Vorschlag mit dem Ziel, die Leistung der Biokruste quantitativ und qualitativ mit anderen Hotspots in Böden, wie Detritus- oder Rhizosphäre, zu vergleichen.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die vorliegende Karte bezieht sich, wie die Karte des Umweltatlas von 1985, nur auf die Darstellung der Hauptbaumschicht und soweit vorhanden auf Restvorräte bzw. Überhälter. Im Altersklassenwald wird unter der Hauptbaumschicht die Schicht des Waldes verstanden, die unter forstlichen Gesichtspunkten die wichtigste und unter optischen Gesichtspunkten die bestandsprägende Schicht ist. In der Hauptbaumschicht wachsen die forstlich gepflegten Bäume bis zur Schlagreife heran. Das Alter der Hauptbaumschicht kann stark variieren. Nach der Aufforstung eines Kahlschlags bilden die einjährigen Pflänzchen bereits die Hauptbaumschicht, während alte geschlossene Bestände auch 140 Jahre und älter sein können. Mit dem zunehmenden Aufbau eines naturnahen, altersgemischten Waldes wird das Einhalten der unter forstlichen Gesichtspunkten entwickelten Kartiermethode von Hauptbaumschicht und Unterwuchs immer schwieriger, weil die klar erkennbare Schichtung gewollt aufgelöst wird. Die Hauptbaumschicht ist in Haupt- und Nebenbaumarten gegliedert. Die Hauptbaumart ist die derzeit den Bestand prägende Baumart. Die Nebenbaumarten sind Begleitbaumarten, die neben der Hauptbaumart in der Hauptbaumschicht vorkommen. Überhälter sind Bäume, die im Alter über der Hauptbaumschicht stehen (meist Einzelbäume). Restvorräte sind Bäume einer anderen Baumart, die nur noch vereinzelt in der Hauptbaumschicht stehen. Beide dienen meist als Samenträger für den natürlichen Nachwuchs. Als Unterwuchs wird die Schicht der jungen, noch nicht bestandsbildenden Bäume bezeichnet. Im naturnahen Waldbau sollte sie sich hauptsächlich aus der Naturverjüngung (z.B. durch Aussamung von Überhältern) aufbauen. Im Unterwuchs lässt sich zuerst eine Änderung der Artenzusammensetzung, wie die ersten Erfolge aus 14 Jahren naturnahem Waldbau, ablesen. Diese Schicht bleibt aus darstellerischen Gründen in der Karte unberücksichtigt. Auch die Krautschicht wird nicht dargestellt, weil sie bei der forstlichen Bestandsaufnahme nicht erhoben wird. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden die Baumarten in florenfremde und florengerechte Arten bzw. Artengruppen eingeteilt. Zur Gestaltung eines naturnahen Waldes sollten nur standort- und florengerechte Baumarten eingesetzt werden. Im Berliner Raum gehören vor allem Kiefer und Eiche zu den heimischen Arten. Die Weichholzlaubarten der feuchten Standorte Erle, Esche, Pappel und Weide sind ebenso in einer Kategorie zusammengefasst wie die Edellaubholzarten Rüster, Linde, Hainbuche, Ahorn, Aspe, Kastanie und Eberesche, welche in den Berliner Wäldern traditionell als Mischbaumarten vorkommen. Ein Beispiel für eine florenfremde (d.h. nicht einheimische), aber standortgerechte Art ist die Spätblühende Traubenkirsche. Die Douglasie kann als florenfremd und standortfremd bezeichnet werden. Sie wurde wegen ihres schnellen Ertrags angepflanzt, kann sich unter den Berliner Standort- und Klimaverhältnissen aber nicht selbst verjüngen. Als Folge der neuen Einteilung und damit der veränderten Legende im Umweltatlas wurde beispielsweise die Roteiche aus der Kategorie der Eiche herausgenommen und den florenfremden Baumarten hinzugefügt (vgl. Tab. 3 und Tab. 10). Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Legende in Tabelle 3 verdeutlicht die Veränderungen. Die Darstellung der Altersstruktur erfolgt in drei Altersklassen (Akl.): Altersklasse : 1 0 – 40 Jahre, Altersklasse : 2 41 – 80 Jahre, Altersklasse : 3 > 80 Jahre. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden in dieser Karte auch die Nebenbaumarten entsprechend ihrer jeweiligen Altersklasse abgebildet. Die Hauptbaumschicht mit den Haupt- und Nebenbaumarten wird in dem jeweiligen Revier in der dazugehörigen Abteilung und Unterabteilung (soweit vorhanden), d.h. in der jeweiligen Forstadresse dargestellt. Um die Menge der vorliegenden Informationen zu einer in einer Karte lesbaren Darstellung zu bündeln, wurde die Datenauswertung nach folgenden Kriterien vorgenommen: Die prozentualen Anteile (Mischungsverhältnis) der verschiedenen Baumarten an der Bezugsfläche (Gesamtfläche der Forstadresse) werden gerundet auf 5 % – Schritte dargestellt. Der Mindestanteil für die Darstellung einer Kategorie beträgt 10 %; ist der Anteil kleiner, wird diese Kategorie zum Anteil der Hauptbaumart hinzugezählt. Ergeben davon mehrere Kategorien einen Flächenanteil über 10 %, werden sie als “Sonstige Baumarten” ohne Altersangabe dargestellt (vgl. 1 in Tab. 4). Gleiche Baumarten unterschiedlicher Altersklassen innerhalb einer Bezugsfläche, die jeweils unter 10 % Flächenanteil liegen, werden zusammengefasst und in der älteren Altersklasse dargestellt (vgl. 2 in Tab. 4). Bei gleichen Baumarten unterschiedlicher Altersklassen, bei denen eine (oder zwei) einen Flächenanteil unter 10 % hat, wird diese der flächenmäßig größeren zugeordnet (vgl. 3 in Tab. 4). Aus dem Datenspeicher Waldfonds ist das Mischungsverhältnis der Baumarten einer Forstadresse nicht direkt zu entnehmen, sondern wurde gesondert berechnet (vgl. Tab. 5). In der Erhebung zur West-Berliner Forsteinrichtung wurde nach Beständen unterschieden, die jedoch in der entsprechenden Karte nicht räumlich abgegrenzt wurden. So wurden die jeweils vorkommenden Arten auf Unterabteilungs- oder Unterflächenebene zusammengefasst und das Mischungsverhältnis neu berechnet. Für die Beispielsfläche (vgl. Tab. 6) wurden vier Bestände und Bezugsgrößen für Mischungsverhältnisse unterschieden, die sich in der Gesamtfläche jedoch alle auf die Abteilung 67 a beziehen. Dementsprechend wurden für die Darstellung in der Karte das Vorkommen der Arten zusammengefasst. Mit Ausnahme einiger Bundesforstflächen werden nur Flächen dargestellt, die den Berliner Forsten gehören und als Forsten genutzt werden. Dazu gehören auch Nichtholzbodenflächen (Besitz der Forsten, aber kein Forst). Diese werden, wenn sie einen waldartigen Charakter aufweisen (z.B. Naturschutzgebiete im Wald), in Abstimmung mit dem Landesforstamt in die Darstellung einbezogen.

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