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Waldumwandlung im Zusammenhang mit dem BImSch-Verfahren "Windpark Königsbronn" der EnBW Windkraftprojekte GmbH

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH ist Verfahrensträger des Windparkvorhabens „Königsbronn“ mit einer geplanten Windenergieanlage. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG für den Windpark „Königsbronn“ wurde am 02.07.2018, Az: 3029-IM/Hs18, vom Landratsamt Heidenheim erteilt. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat im Rahmen des o.g. BImSch-Verfahrens für den „Windpark Königsbronn“ mit Schreiben vom 19.10.2018 über die untere Forstbehörde Heidenheim einen Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 9 LWaldG für einen ca. 0,8843 ha großen Waldbereich auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 255, 334/1 und 47/2 auf Gemarkung Ochsenberg gestellt. Die im Rahmen des Vorhabens „Windpark Königsbronn“ beantragten Flächen grenzen an den bereits bestehenden Windpark „Ochsenberg“ an, für den im Jahr 2015 eine Waldumwandlung über eine Fläche von 6,11 ha genehmigt und vollzogen wurde. Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen Vorprüfung nach § 10 Abs. 2 (kumulierendes Vorhaben) i.V. mit § 7 Abs.1 UVPG. Genehmigende Behörde ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen. Für das Vorhaben wird gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem kumulierenden Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das kumulierende Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das kumulierende Vorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von ca. 0,8813 ha Wald in Verbindung mit der im Jahr 2015 erfolgten Inanspruchnahme von 6,11 ha Wald im Wasserschutzgebiet (WSG) Zone III, Bodenschutzwald gemäß Waldfunktionenkartierung und im Bereich der Zuwegung im FFH-Gebiet Schutzkriterien gemäß Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und daher besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das WSG „Fassungen im Brenztal“ und das WSG „WF im Egautal, Dischingen“ sind durch die kumulierenden Vorhaben betroffen. Durch die Waldumwandlung werden die das Grundwasser schützenden Deckschichten teilweise entfernt und der Kahlhieb kann zu einer vermehrten Nitratfreisetzung führen, durch die Versiegelung von Teilflächen wird diese Gefahr für das Grundwasser jedoch wieder kompensiert. Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind keine negativen Auswirkungen durch die geplante Waldumwandlung zu befürchten, sofern eine flächengleiche Waldfläche innerhalb der Wasserschutzzone III mit überwiegenden Laubholzanteilen wiederaufgeforstet wird (vgl. Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim vom 22.11.2018). Das Vorhaben zieht darüber hinaus den kleinflächigen Verlust von kartiertem Bodenschutzwald nach sich. Angesichts der Kleinflächigkeit und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenschutzfunktion zu erwarten. Der Zufahrtsbereich der WEA Königsbronn ragt im Süden in das FFH-Gebiet „Heiden- und Wälder zwischen Aalen und Heidenheim“ hinein, wobei die beanspruchte Fläche von 2.170 m² die Relevanzschwelle von 2.500 m² unterschreitet und sich größtenteils als Überschwenkbereiche im Bereich von Grünstreifen darstellt. Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen bzw. Lebensräumen von Arten ist nicht zu erwarten (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des BImSch-Verfahrens). Naturschutzfachlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Waldumwandlung (vgl. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Heidenheim vom 15.11.2018). Die in Stufe 2 durchgeführte summarische Prüfung hat somit ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht von derartigem Gewicht sind, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Hinweise auf erhebliche Eingriffe in relevante Schutzgüter haben sich demzufolge nicht gezeigt. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der Nicht-UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Umweltverwaltungsgesetzes im Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 8 Forstdirektion (Dienstgebäude: Im Schloss, 72074 Tübingen eingesehen werden). Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG.

Neue Regelung zum Schutz des kanadischen Regenwaldes

In einem Kompromiss garantieren die Holzkonzerne West Fraser und Interfor, 20 unberührte Täler im Westen Kanadas mit der Größe von 600.000 ha gegen eine Entschädigungszahlung in Millionenhöhe vom Kahlschlag zu verschonen.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die vorliegende Karte bezieht sich, wie die Karte des Umweltatlas von 1985, nur auf die Darstellung der Hauptbaumschicht und soweit vorhanden auf Restvorräte bzw. Überhälter. Im Altersklassenwald wird unter der Hauptbaumschicht die Schicht des Waldes verstanden, die unter forstlichen Gesichtspunkten die wichtigste und unter optischen Gesichtspunkten die bestandsprägende Schicht ist. In der Hauptbaumschicht wachsen die forstlich gepflegten Bäume bis zur Schlagreife heran. Das Alter der Hauptbaumschicht kann stark variieren. Nach der Aufforstung eines Kahlschlags bilden die einjährigen Pflänzchen bereits die Hauptbaumschicht, während alte geschlossene Bestände auch 140 Jahre und älter sein können. Mit dem zunehmenden Aufbau eines naturnahen, altersgemischten Waldes wird das Einhalten der unter forstlichen Gesichtspunkten entwickelten Kartiermethode von Hauptbaumschicht und Unterwuchs immer schwieriger, weil die klar erkennbare Schichtung gewollt aufgelöst wird. Die Hauptbaumschicht ist in Haupt- und Nebenbaumarten gegliedert. Die Hauptbaumart ist die derzeit den Bestand prägende Baumart. Die Nebenbaumarten sind Begleitbaumarten, die neben der Hauptbaumart in der Hauptbaumschicht vorkommen. Überhälter sind Bäume, die im Alter über der Hauptbaumschicht stehen (meist Einzelbäume). Restvorräte sind Bäume einer anderen Baumart, die nur noch vereinzelt in der Hauptbaumschicht stehen. Beide dienen meist als Samenträger für den natürlichen Nachwuchs. Als Unterwuchs wird die Schicht der jungen, noch nicht bestandsbildenden Bäume bezeichnet. Im naturnahen Waldbau sollte sie sich hauptsächlich aus der Naturverjüngung (z.B. durch Aussamung von Überhältern) aufbauen. Im Unterwuchs lässt sich zuerst eine Änderung der Artenzusammensetzung, wie die ersten Erfolge aus 14 Jahren naturnahem Waldbau, ablesen. Diese Schicht bleibt aus darstellerischen Gründen in der Karte unberücksichtigt. Auch die Krautschicht wird nicht dargestellt, weil sie bei der forstlichen Bestandsaufnahme nicht erhoben wird. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden die Baumarten in florenfremde und florengerechte Arten bzw. Artengruppen eingeteilt. Zur Gestaltung eines naturnahen Waldes sollten nur standort- und florengerechte Baumarten eingesetzt werden. Im Berliner Raum gehören vor allem Kiefer und Eiche zu den heimischen Arten. Die Weichholzlaubarten der feuchten Standorte Erle, Esche, Pappel und Weide sind ebenso in einer Kategorie zusammengefasst wie die Edellaubholzarten Rüster, Linde, Hainbuche, Ahorn, Aspe, Kastanie und Eberesche, welche in den Berliner Wäldern traditionell als Mischbaumarten vorkommen. Ein Beispiel für eine florenfremde (d.h. nicht einheimische), aber standortgerechte Art ist die Spätblühende Traubenkirsche. Die Douglasie kann als florenfremd und standortfremd bezeichnet werden. Sie wurde wegen ihres schnellen Ertrags angepflanzt, kann sich unter den Berliner Standort- und Klimaverhältnissen aber nicht selbst verjüngen. Als Folge der neuen Einteilung und damit der veränderten Legende im Umweltatlas wurde beispielsweise die Roteiche aus der Kategorie der Eiche herausgenommen und den florenfremden Baumarten hinzugefügt (vgl. Tab. 3 und Tab. 10). Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Legende in Tabelle 3 verdeutlicht die Veränderungen. Die Darstellung der Altersstruktur erfolgt in drei Altersklassen (Akl.): Altersklasse : 1 0 – 40 Jahre, Altersklasse : 2 41 – 80 Jahre, Altersklasse : 3 > 80 Jahre. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden in dieser Karte auch die Nebenbaumarten entsprechend ihrer jeweiligen Altersklasse abgebildet. Die Hauptbaumschicht mit den Haupt- und Nebenbaumarten wird in dem jeweiligen Revier in der dazugehörigen Abteilung und Unterabteilung (soweit vorhanden), d.h. in der jeweiligen Forstadresse dargestellt. Um die Menge der vorliegenden Informationen zu einer in einer Karte lesbaren Darstellung zu bündeln, wurde die Datenauswertung nach folgenden Kriterien vorgenommen: Die prozentualen Anteile (Mischungsverhältnis) der verschiedenen Baumarten an der Bezugsfläche (Gesamtfläche der Forstadresse) werden gerundet auf 5 % – Schritte dargestellt. Der Mindestanteil für die Darstellung einer Kategorie beträgt 10 %; ist der Anteil kleiner, wird diese Kategorie zum Anteil der Hauptbaumart hinzugezählt. Ergeben davon mehrere Kategorien einen Flächenanteil über 10 %, werden sie als “Sonstige Baumarten” ohne Altersangabe dargestellt (vgl. 1 in Tab. 4). Gleiche Baumarten unterschiedlicher Altersklassen innerhalb einer Bezugsfläche, die jeweils unter 10 % Flächenanteil liegen, werden zusammengefasst und in der älteren Altersklasse dargestellt (vgl. 2 in Tab. 4). Bei gleichen Baumarten unterschiedlicher Altersklassen, bei denen eine (oder zwei) einen Flächenanteil unter 10 % hat, wird diese der flächenmäßig größeren zugeordnet (vgl. 3 in Tab. 4). Aus dem Datenspeicher Waldfonds ist das Mischungsverhältnis der Baumarten einer Forstadresse nicht direkt zu entnehmen, sondern wurde gesondert berechnet (vgl. Tab. 5). In der Erhebung zur West-Berliner Forsteinrichtung wurde nach Beständen unterschieden, die jedoch in der entsprechenden Karte nicht räumlich abgegrenzt wurden. So wurden die jeweils vorkommenden Arten auf Unterabteilungs- oder Unterflächenebene zusammengefasst und das Mischungsverhältnis neu berechnet. Für die Beispielsfläche (vgl. Tab. 6) wurden vier Bestände und Bezugsgrößen für Mischungsverhältnisse unterschieden, die sich in der Gesamtfläche jedoch alle auf die Abteilung 67 a beziehen. Dementsprechend wurden für die Darstellung in der Karte das Vorkommen der Arten zusammengefasst. Mit Ausnahme einiger Bundesforstflächen werden nur Flächen dargestellt, die den Berliner Forsten gehören und als Forsten genutzt werden. Dazu gehören auch Nichtholzbodenflächen (Besitz der Forsten, aber kein Forst). Diese werden, wenn sie einen waldartigen Charakter aufweisen (z.B. Naturschutzgebiete im Wald), in Abstimmung mit dem Landesforstamt in die Darstellung einbezogen.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Ein wichtiges Gliederungsinstrument für die Forsteinrichtungsdaten ist die Gliederung von Waldbeständen in Schichten. Zwar wird mit dem zunehmenden Aufbau eines naturnahen, altersgemischten Waldes das Einhalten der unter forstlichen Gesichtspunkten entwickelten Kartiermethode von Bestandesschichten immer schwieriger, weil die klar erkennbare Schichtung gewollt aufgelöst wird. Bei den derzeit noch vorherrschenden Bestandesverhältnissen ist eine schichtweise Beschreibung des Waldes jedoch noch recht zutreffend. Die bei Berliner Forsten ausgewiesenen 5 Bestandesschichten werden im folgenden näher erläutert, da z. B. aus der Verteilung von Baumarten auf verschiedene Schichten wichtige Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung von Beständen gezogen werden können. Im Altersklassenwald wird unter dem Hauptbestand die Schicht des Waldes verstanden, die unter forstlichen Gesichtspunkten die wichtigste und bestandsprägende Schicht ist. Auf den Hauptbestand konzentrieren sich bis zum Erreichen der Zielstärke alle forstlichen Maßnahmen. Das Alter des Hauptbestandes kann stark variieren. Nach der Aufforstung eines Kahlschlags bilden die einjährigen Pflänzchen bereits den Hauptbestand, während alte geschlossene Bestände auch 140 Jahre und älter sein können. Die die jeweilige Schicht dominierende Baumart ist die Hauptbaumart, weitere Baumarten werden als Mischbaumarten bezeichnet. Überhälter sind Bäume, die im Alter über der Hauptbaumschicht stehen (meist Einzelbäume). Der Übergang zu Restvorräten ist fließend und letztlich über die Anzahl der noch vorhandenen Bäume definiert. Bäume in beiden Schichten sind Ausgangspunkte für die natürliche Verjüngung des Waldes. Als Unterstand/Nachwuchs wird die Schicht der jungen, noch nicht bestandsbildenden Bäume bezeichnet. Die Zuordnung zu Unterstand oder Nachwuchs erfolgt zum einen über die Baumart (Nachwuchs soll langfristig den Hauptbestand bilden, unerwünschte Baumarten wie die Spätblühende Traubenkirsche können daher nicht im Nachwuchs vorkommen), zum anderen über die Vitalität und Qualität der Bäume (schlechtgeformte, schwachwüchsige Bäume auch aus erwünschten Baumarten werden als Unterstand aufgenommen). Unterstand und Nachwuchs entstehen im naturnahen Wald idealerweise aus Naturverjüngung (z.B. durch Aussamung von Überhältern). Im Vergleich der Baumartenzusammensetzung des Hauptbestandes mit der des Unterstandes/Nachwuchses wird ein deutlicher Wechsel von der Kiefer hin zu mehr Laubholz erkennbar. Ein wichtiger Indikator für die Berliner Forsten, bei der Pflege der Berliner Wälder hin zu mehr Naturnähe auf dem richtigen Weg zu sein (siehe Graphiken im Kapitel Kartenbeschreibungen). Im Gegensatz zum Umweltatlas 1995 wurde auf die gesonderte Darstellung florenfremder Baumarten verzichtet. Diese Baumarten werden über die Forsteinrichtung nach wie vor detailliert erfasst und können auch ausgewertet werden. Die Erfahrungen, die im letzten Jahrzehnt bei der Bekämpfung von Neophyten gesammelt wurden lassen aber darauf schließen, dass die Verdrängung nicht immer am erfolgreichsten ist, wenn der Aufwand möglichst hoch ist. Das natürliche Altern und Sterben unerwünschter Baumarten führt in vielen Fällen durch die Konkurrenzwirkung gewünschter Baumarten ebenso und viel kostengünstiger zum Ziel. Daher erscheint eine gesonderte Darstellung nicht mehr erforderlich. Folgende Baumartenzuordnungen zu Baumartengruppen liegen dem jetzigen Forsteinrichtungsdatenbestand zugrunde: Die Darstellung der Altersstruktur erfolgt in drei Altersklassen (Akl.): Altersklasse: I 0 – 20 Jahre, Altersklasse: II 21 – 40 Jahre, Altersklasse: III 41 – 60 Jahre, Altersklasse: IV 61 – 80 Jahre, Altersklasse: V 81 – 100 Jahre, . . . Altersklasse: X > 180 Jahre.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Ein wichtiges Gliederungsinstrument für die Forsteinrichtungsdaten ist die Gliederung von Waldbeständen in Schichten. Zwar wird mit dem zunehmenden Aufbau eines naturnahen, altersgemischten Waldes das Einhalten der unter forstlichen Gesichtspunkten entwickelten Kartiermethode von Bestandesschichten immer schwieriger, weil die klar erkennbare Schichtung gewollt aufgelöst wird. Bei den derzeit noch vorherrschenden Bestandesverhältnissen ist eine schichtweise Beschreibung des Waldes jedoch noch recht zutreffend. Die bei Berliner Forsten ausgewiesenen fünf Bestandesschichten werden im Folgenden näher erläutert, da z. B. aus der Verteilung von Baumarten auf verschiedene Schichten wichtige Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung von Beständen gezogen werden können. Im Altersklassenwald wird unter dem Hauptbestand die Schicht des Waldes verstanden, die unter forstlichen Gesichtspunkten die wichtigste und bestandsprägende Schicht ist. Auf den Hauptbestand konzentrieren sich bis zum Erreichen der Zielstärke alle forstlichen Maßnahmen. Das Alter des Hauptbestandes kann stark variieren. Nach der Aufforstung eines Kahlschlags bilden die einjährigen Pflänzchen bereits den Hauptbestand, während alte, geschlossene Bestände auch 140 Jahre und älter sein können. Die die jeweilige Schicht dominierende Baumart ist die Hauptbaumart, weitere Baumarten werden als Mischbaumarten bezeichnet. Überhälter sind Bäume, die im Alter über der Hauptbaumschicht stehen (meist Einzelbäume). Der Übergang zu Restvorräten ist fließend und letztlich über die Anzahl der noch vorhandenen Bäume definiert. Bäume in beiden Schichten sind Ausgangspunkte für die natürliche Verjüngung des Waldes. Als Unterstand/Nachwuchs wird die Schicht der jungen, noch nicht bestandsbildenden Bäume bezeichnet. Die Zuordnung zu Unterstand oder Nachwuchs erfolgt zum einen über die Baumart (Nachwuchs soll langfristig den Hauptbestand bilden, unerwünschte Baumarten wie die Spätblühende Traubenkirsche können daher nicht im Nachwuchs vorkommen), zum anderen über die Vitalität und Qualität der Bäume (schlechtgeformte, schwachwüchsige Bäume auch aus erwünschten Baumarten werden als Unterstand aufgenommen). Unterstand und Nachwuchs entstehen im naturnahen Wald idealerweise aus Naturverjüngung (z.B. durch Aussamung von Überhältern). Im Vergleich der Baumartenzusammensetzung des Hauptbestandes mit der des Unterstandes/Nachwuchses wird ein deutlicher Wechsel von der Kiefer hin zu mehr Laubholz erkennbar. Ein wichtiger Indikator für die Berliner Forsten, bei der Pflege der Berliner Wälder hin zu mehr Naturnähe auf dem richtigen Weg zu sein (siehe Graphiken im Kapitel Kartenbeschreibungen). Im Gegensatz zum Umweltatlas 1995 wurde auf die gesonderte Darstellung florenfremder Baumarten verzichtet. Diese Baumarten werden über die Forsteinrichtung nach wie vor detailliert erfasst und können auch ausgewertet werden. Die Erfahrungen, die im letzten Jahrzehnt bei der Bekämpfung von Neophyten gesammelt wurden lassen aber darauf schließen, dass die Verdrängung nicht immer am erfolgreichsten ist, wenn der Aufwand möglichst hoch ist. Das natürliche Altern und Sterben unerwünschter Baumarten führt in vielen Fällen durch die Konkurrenzwirkung gewünschter Baumarten ebenso und viel kostengünstiger zum Ziel. Daher erscheint eine gesonderte Darstellung nicht mehr erforderlich. Folgende Baumartenzuordnungen zu Baumartengruppen liegen dem jetzigen Forsteinrichtungsdatenbestand zugrunde: Für die Darstellung der Altersstruktur in der Karte wurden die folgenden Altersklassen (Akl.) zu drei Altersklassen zusammengefasst: Altersklasse : I 0 – 20 Jahre, Altersklasse : II 21 – 40 Jahre, Altersklasse : III 41 – 60 Jahre, Altersklasse : IV 61 – 80 Jahre, Altersklasse : V 81 – 100 Jahre, Altersklasse : X > 180 Jahre. In der aktuellen Ausgabe 2015 wurden erstmals umfassende Sachdaten pro Bestandesadresse verfügbar gemacht. So werden nicht nur die Hauptbaumart sondern pro Baumschicht bis zu fünf Baumarten sowie der jeweils dazugehörige Mischungsanteil (%), Brusthöhendurchmesser (cm) und Baumhöhe (m) angegeben. Zudem werden Angaben zur Lage und zum verantwortlichen Forstamt gemacht.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime

ZNER Zeitschrift für neues Energierecht (PDF)

25/2 2021 Aus dem Inhalt: Nina Grube/Eva-Maria Hoyer u.a. Zur Phase I des Standortauswahlverfahrens nach § 13 StandAG Prof. Dr. Walter Frenz Einklagbarer Anspruch auf mehr Klimaschutz Judith Schäfer/Susan Wilms Wasserstoffherstellung: Aktuelle Rechtsfragen rund um die Genehmigung von Elektrolyseuren Micha Klewar/Sophia-Charlotte Grawe Zum Investitionsbeschleunigungsgesetz: Wegfall der aufschiebenden Wirkung und Zuständigkeit des OVG für beklagte WEA-Genehmigungen? Dr. Peter Becker/Prof. Dr. Lorenz J. Jarass Was läuft schief mit der Energiewende? Rezension zu Henrik Paulitz: StromMangelWirtschaft EuGH Zu einem Kahlschlag als Verstoß gegen das Tötungs- und Störungsverbot mit Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer BGH Zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor OVG Rheinland-Pfalz Zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets per Rechtsverordnung: geringfügige Änderungen ggü. Auslegungsfassung, künftige Wasser- versorgung, Mindestschutzniveau mit Anmerkung von Guido Morber Wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Gabriele Britz Heinz-Peter Dicks Prof. Dr. Martin Eifert Peter Franke Anne-Christin Frister Dr. Stephan Gatz Prof. em. Dr. Reinhard Hendler Prof. Dr. Georg Hermes Dr. Volker Hoppenbrock Prof. Dr. Lorenz Jarass Prof. Dr. Claudia Kemfert Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff Prof. Dr. H.-J. Koch Prof. Dr. Silke R. Laskowski Prof. Dr. Uwe Leprich Prof. Dr. Kurt Markert Prof. Dr. Bernhard Nagel Prof. Dr. Alexander Roßnagel Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. F. J. Säcker Prof. Dr. Sabine Schlacke Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Prof. Dr. Joachim Wieland Redaktion OVG Münster Zur artenschutzrechtlichen Ausnahme vom TötungsverbotRA Dr. Peter Becker (Schriftleiter) RA Dr. Martin Altrock Prof. Dr. Edmund Brandt RA Dr. Hartwig von Bredow RA Dr. Wieland Lehnert Dr. Volker Oschmann RAin Dr. Heidrun Schalle Dr. Nina Scheer, MdB RA Franz-Josef Tigges VG Koblenz Zu einer pauschalen Abstandsvorgabe eines LEP als entgegenstehendem Ziel der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 BauGB mit Anmerkung von Dr. Nils Wegner, LL.M. (Stockholm)ZNER · Jahrgang 25 · Nr. 2 April 2020 · S. 117 – 236 ISSN: 1434-3339 OVG Münster Zum Stopp für Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme dfV Mediengruppe · Frankfurt am Main Grube/Hoyer/Vortmeyer/Kreye/Kanitz/Seidel/Rühaak, Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet ZNER 2/21 117 Aufsätze N. Grube, E.-M. Hoyer, C. Vortmeyer, P. Kreye, S. Kanitz, L. Seidel und W. Rühaak Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet gemäß § 13 StandAG 1 Einleitung Das 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der „Kommis- 1 sion Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ novellierte „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für 2 hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) “ regelt einen Auswahlprozess, der zu einem ersten Zwischen- ergebnis geführt wurde: Ende September 2020 hat die Bundes- gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)3mit dem Zwischen- bericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG Gebiete ausgewie- sen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem der drei Wirts- gesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein erwarten lassen. Die Ausweisung dieser Teilgebiete erfolgte gemäß Standortauswahlgesetz durch Anwendung der in § 22 Stan- dAG (Ausschlusskriterien), § 23 StandAG (Mindestanforde- rungen) und § 24 StandAG (Geowissenschaftliche Abwä- gungskriterien) festgelegten geowissenschaftlichen Anforde- rungen und Kriterien. Im Ergebnis der gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 StandAG durchzuführenden sicherheitsgerichteten Abwägung der Ergebnisse zu allen geowissenschaftlichen Abwägungskri- terien wurden insgesamt 90 Teilgebiete4 mit einer Fläche von 2 insgesamt ca. 240 874 km ausgewiesen , in welchen günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung ra- dioaktiver Abfälle zu erwarten sind. Da sich diese Teilgebiete in erdgeschichtlich unterschiedlichen Einheiten befinden, überlagern sie sich teilweise. Berücksich- tigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete, ist in Deutsch- 2 land eine Fläche von ca. 194 157 km , also ein Anteil von ca. 54% der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen worden. In der medialen Diskussion, in der Kommunikation der Akteu- re des Verfahrens, der lokalen Politik und der breit gefächerten (Fach-)Öffentlichkeit hat neben der flächenhaften Ausdeh- nung 5einiger Teilgebiete die Nachricht, dass der Salzstock Gor- leben nicht als Teilgebiet ermittelt wurde, zu einer erheb- lichen Resonanz geführt. Entsprechend der Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 StandAG scheidet der Salzstock Gorleben- Rambow aus dem Standortauswahlverfahren aus. 1 2 3 4 5 Eingesetzt von 2014-2016, im Folgenden auch „Endlagerkommission“. Im Folgenden StandAG. https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/. Übersichtskarte und interaktive Karte der Teilgebiete auf https://www. bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/. Genaugenommen handelt es sich um den Salzstock Gorleben-Ram- bow, dieser wird häufig kurz als Salzstock Gorleben bezeichnet, da der in der Vergangenheit als Endlager erkundete Bereich des Salz- stocks einzig im westlich der Elbe liegenden Gorleben lag, nicht im östlichen Teil Rambow, welcher bis 1990 zum Staatsgebiet der DDR gehörte. Im Folgenden wird insbesondere aufgezeigt, wie entsprechend der Vorgaben des Standortauswahlgesetzes die sicherheitsge- richtete Abwägung der Ergebnisse zu allen Kriterien für den Salzstock Gorleben-Rambow keine günstige Bewertung der geologischen Gesamtsituation zum Ergebnis hatte. 2 Das Standortauswahlverfahren Das Standortauswahlverfahren stellt gemäß § 1 Abs. 2 Stan- dAG ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren dar; Ziel des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hoch- radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen. Die BGE ist gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StandAG i. V. m. § 9a Abs. 3 S. 2 Hs. 2 Atomgesetz (AtG) und Bescheid des damaligen Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit vom 24. April 2017 Vorhabenträgerin für das in drei Phasen gestaffelte Standortauswahlverfahren (siehe Abbil- dung 1), ihr obliegt die Durchführung des Standortauswahl- verfahrens, mithin • die bereits erfolgte Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG (Schritt 1, Phase I) • die Erarbeitung von Vorschlägen für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung gemäß § 14 StandAG (Schritt 2, Phase I) und für die untertägig zu erkundenden Standorte gemäß § 16 StandAG (Phase II), • die Erarbeitung standortbezogener Erkundungsprogramme gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 StandAG sowie Prüf- kriterien nach § 16 Absatz 2, • die Durchführung der übertägigen und untertägigen Erkun- dung gemäß §§ 16, 18 StandAG, • die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchun- gen gemäß § 27 StandAG und § 26 StandAG, der Verord- nung über Anforderungen an die Durchführung der vor- läufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahl- verfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung – Endl- SiUntV) und der Verordnung über Sicherheitsanforderun- gen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endla- gersicherheitsanforderungsverordnung – EndlSiAnfV) und • die Erarbeitung des Standortvorschlags für ein Endlager gemäß § 18 Abs. 3 StandAG. Des Weiteren obliegt der BGE als Vorhabenträgerin die Infor- mation der Öffentlichkeit über die im Standortauswahlverfah- ren vorgenommen Maßnahmen. Für die Öffentlichkeitsbetei- ligung ist gemäß § 5 Abs. 2 StandAG das Bundesamt für die 118 ZNER 2/21 Grube/Hoyer/Vortmeyer/Kreye/Kanitz/Seidel/Rühaak, Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet Abbildung 1: Schematisch dargestellter Ablauf des Standortauswahlverfahrens. Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Der Präsident des Bundesamtes hat den Aufgabenbereich des Am- tes und auch die Rollen und Aufgaben der weiteren Akteure Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si- cherheit (BMU) und Nationales Begleitgremium (NBG) im Standortauswahlverfahren in dieser Zeitschrift bereits vorge- 6 stellt. (s. Abb. 1) 2.1 Von der „weißen Landkarte“ zu den Teilgebieten Ausgehend von der gesamten Bundesrepublik Deutschland startete die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle am 5. September 2017 mit dem Schritt 1 der Phase I, der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG. Im Zuge dessen wurden auf Basis der von Bundes- und Landesbehörden gemäß § 12 Abs. 3 StandAG zur Verfügung zu stellenden Daten deutsch- landweit die Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG ange- wendet. Im Ergebnis wurden ausgeschlossene Gebiete ermittelt, welche mit Blick auf den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren nicht als Endlagerstandort geeignet sind. Auf der verbleibenden Fläche wurden nunmehr von der BGE mittels der in § 23 StandAG festgelegten Mindestanforde- rungen identifizierte Gebiete ermittelt. Das Gesetz trägt der sich mit fortschreitendem Verfahren verbessernden Datenlage Rechnung und regelt in § 23 Abs. 3 StandAG die überschät- zende Annahme der Erfüllung von Mindestanforderungen. Bei unzureichender gebietsspezifischer Datenlage für die Bewer- tung einer Mindestanforderung ist diese unter der Maßgabe, dass die ansonsten für ein Gebiet vorhandenen Daten dies erwarten lassen, bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer da- tenbasierten Bewertung als erfüllt zu betrachten. In der Be- 7 gründung des Gesetzentwurfes werden die Bedeutung dieser Regelung insbesondere für die ausschließlich auf der Grund- lage von Bestandsdaten durchzuführende Phase I der Stand- ortauswahl und der Zweck herausgestellt: Kein potentiell ge- eignetes Gebiet darf im trichterförmig angelegten Verfahren 6 7 König (2020). BT-Drs. 18/11398 (2017), S. 69. frühzeitig ausscheiden. Vor dieser gesetzlichen Maßgabe 8 er- klären sich die teils sehr großen identifizierten Gebiete , die dann gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 StandAG Gegenstand der geo- wissenschaftlichen Abwägung geworden sind. Jedes identifizierte Gebiet wurde anhand der geowissenschaft- lichen Abwägungskriterien im Ganzen bewertet. Mit Blick auf die Bestandsdatenlage hat sich die Vorhabenträgerin gegen eine Aufteilung der identifizierten Gebiete in unterschiedlich günstige Bereiche entschieden. Damit diese Methode keine Re- lativierung günstiger Eigenschaften in einem Teil des Gebietes zur Folge hat, wurde jedes Gebiet allein nach der Eignung der jeweils günstigsten Teile und nicht nach9 der durchschnitt- lichen Eignung für ein Endlager beurteilt. Durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwä- gungskriterien gemäß § 24 StandAG wurden im Ergebnis jene Gebiete als Teilgebiete ermittelt, welche eine günstige geolo- gische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioakti- ver Abfälle erwarten lassen. Das Standortauswahlgesetz gibt keine Detailtiefe für die Ermittlung der Teilgebiete und für den zu veröffentlichenden Zwischenbericht vor. Der folgenden Darstellung der Anwendung der geowissen- schaftlichen Abwägungskriterien in Schritt 1 der Phase I soll noch eine Einordnung vorangestellt werden. Die BGE hat im Zuge der Ermittlung von Teilgebieten keine Gebiete ausgewie- sen, „die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können“ (§ 13 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 Stan- dAG), womit die Empfehlung zum weiteren Umgang entfällt. Während der Salzstock Gorleben-Rambow in dem ersten Schritt der Bewertung kein Ausschlusskriterium und alle Min- destanforderungen erfüllt und somit von der BGE als identifi- ziertes Gebiet ermittelt wurde, hat die sicherheitsgerichtete geowissenschaftliche Abwägung für diesen Salzstock keine „günstige geologische Gesamtsituation“ ergeben. Damit wird der Salzstock Gorleben-Rambow in der weiteren Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle nicht weiter betrachtet. 8 9 Übersichtskarte identifizierte Gebiete: https://www.bge.de/fileadmin/ user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenberich t_Teilgebiete/Ausgeschlossene_Gebiete_A3.jpg. Gaßner und Buchholz (2019), S. 34 ff.

Landeswaldgesetz (LWaldG) des Saarlandes

Mit dem neuen Landeswaldgesetz bringt das Saarland als erstes Bundesland die konsequent ökologisch ausgerichtete Waldwirtschaft im öffentlichen Wald in Gesetzesform. Neben dem Verbot von Kahlschlägen unterstreichen die Pflicht zu einer bestands- und bodenschonenden Ernte des Holzes, der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie das Belassen von Biotopholz die ökologische Ausrichtung. Der saarländische Wald soll auch noch mehr Bürgerwald werden. In einer liberalen Auslegung des Betretungsrechtes dürden Waldwege und -straßen im Saarland auch künftig von Wanderern, Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werden. Aber auch das Reiten soll in Zukunft auf allen Waldwegen und Forststraßen erlaubt sein. Diese liberale Regelung appelliert an das Veranwortungsgefühl aller, die den Wald in ihrer Freizeit zur Erholung nutzen. Das Waldgesetz ist 2003 in Kraft getreten.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

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