Das Projekt "Wildtiergenetik" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Das Projekt Wildtiergenetik ist gedacht als Basisprojekt für populationsgenetische Untersuchungen an Wildtieren in Baden-Württemberg. Es hat eine Laufzeit von 2008 bis 2013. Es soll dazu dienen Fragestellungen rund um Wildtiere zu beantworten, die nicht oder nur sehr aufwendig mit herkömmlichen Methoden gelöst werden können. Zum Beispiel kann man mit Hilfe von Merkmalen der DNA Populationszugehörigkeiten berechnen. Aus diesen Informationen kann man dann Rückschlüsse auf Wanderbewegungen, Ausbreitungen, Barrieren zwischen Populationen oder Vermischungen zwischen Arten ziehen. Aktuell werden über das Projekt Fragen zur Ausbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg bearbeitet. Im Rahmen der Wildtiergenetik sind weiterhin populationsgenetische Untersuchungen zum Auerhuhn geplant. Ziel ist es mit genetischen Methoden die Verbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg zu erfassen. Darüber hinaus soll die Wildkatzenpopulation in den Rheinauen und am Kaiserstuhl genetisch charakterisiert werden. Es sollen Fragestellungen wie der Grad an Hybridisierung mit Hauskatzen, die Vernetzung mit benachbarten größeren Vorkommen und ihre Isolation untersucht werden. Grundlage für das Projekt ist das Wildkatzenmonitoring. Im Monitoring werden in ausgewählten Gebieten Wildkatzennachweise durch die Lockstockmethode gewonnen. Mit Baldrian besprühte Stöcke locken die Katzen an, beim Reiben an den Stöcken verlieren sie Haare, die dann im Labor genetisch auf als Wild- oder Hauskatze bestimmt werden. Für die genetischen Untersuchungen verwenden wir zwei verschiedene Ansätze. Das ist zum einen eine Sequenzierung von mitochondrialer DNA, zum anderen eine Längenfragmentanalyse mittels Mikrosatelliten. Inzwischen gilt in Baden-Württemberg die Wildkatze in der gesamten Oberrheinebene zwischen Karlsruhe und Lörrach, am Stromberg und mit vereinzelten Nachweisen im Osten Baden-Württembergs als sicher nachgewiesen. Seit 2006 konnten an 1022 aufgestellten Lockstöcken bisher insgesamt 633 Haarfunde und zusätzlich 54 Totfunde gesammelt und untersucht werden. Von den so insgesamt 687 Proben konnten 49% Wildkatzen, 27% Hauskatzen und 24% nicht zugeordnet werden. Bereits abgeschlossener Projektteil: In diesem ersten Teil wurde die genetische Struktur des Rotwildes in Baden-Württemberg untersucht. Die Fragestellung lautete, ob, ausgelöst durch die Beschränkung des Rotwildes auf sogenannte Rotwildgebiete und den Abschuss wandernden Rotwildes außerhalb dieser Gebiete, der genetische Austausch von Rotwild beeinträchtigt ist. Zur Beantwortung dieser Frage wurde die genetische Diversität der einzelnen Rotwildpopulationen Baden-Württembergs anhand von Mikrosatelliten analysiert. Dabei konnte gezeigt werden, dass die aktuellen Rotwildpopulationen nicht vollständig voneinander isoliert sind. (Text gekürzt)
Das Projekt "Schwarzkiefer-Provenienzversuch" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist bei der trockenheitsresistenten Schwarzkiefer eine zunehmende waldbauliche Bedeutung zu erwarten. Durch ihr schnelles Wachstum, insbesondere auf trockenen Standorten, könnte sie dort erfolgreich angebaut werden, wo die Douglasie an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Bisher ist nur wenig über den Anbauwert verschiedener Provenienzen in Deutschland bekannt. Es soll daher eine Versuchsfläche in trockneren Gebieten Ba-Wü s (Rheintal, Kaiserstuhl) angelegt werden, um den Anbauwert von 12 europäischen Provenienzen aus allen Bereichen des Verbreitungsgebietes zu testen. Es wurden bereits Flächen in Bayern angelegt. Bonituren und Auswertungen sind gemeinsam mit dem ASP Teisendorf vorgesehen.
Das Projekt "Geochemie eines flachen Grundwasserkoerpers" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Geologisches Institut.Detaillierte Deckschichten-Kartierung des Bereichs zwischen Kaiserstuhl und Tuniberg. Monatliche Messung der chemischen Grundlast von Grundwasserbeobachtungsstellen im gleichen Bereich. Aufbau eines Testfelds zur Verfolgung des Ausbreitungs-Verhaltens von Grundwasser-Inhaltsstoffen.
Das Projekt "Kulturlandschaftsforschung in Südwestdeutschland" wird/wurde gefördert durch: Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege.Das Typische und die Eigenart einer Landschaft setzen sich aus zwei großen Komponenten zusammen: Auf der einen Seite aus den durch die Landschaftsgenese entstandenen natürlichen Standortfaktoren und zum anderen aus anthropogenen Einflüssen - wie beispielsweise Nutzung, Kultivierung, Pflege. Die Jahrhunderte lange Einwirkung des Menschen auf die Landschaft ist gleichsam ein Spiegelbild gesellschaftlicher, demographischer, politisch-ökonomischer und kultureller Entwicklungen. Das auf einen großen Zeitrahmen festgelegte Forschungsvorhaben soll, neben dem monographisch ausgerichteten Aspekt historischer Landschaftsanalysen, zu folgenden übergeordneten Fragestellungen Ergebnisse liefern: - Determinanten der landschaftlichen Entwicklung, Faktoren bei der Herausbildung regionaler Eigenarten von Kulturlandschaften, - Inventarisierung von Kulturlandschaften, Herausarbeitung historischer Erscheinungen einzelner Kulturlandschaftsepochen, - Erarbeitung regionaler Kulturlandschaftstypen Baden-Württembergs. Bisherige Schwerpunkte im Projekt: Wasserbaugeschichte, Wiesenwässerung, Kulturtechnik, historische Waldwirtschaft, historische Feldwirtschaft. Bisherige räumliche Schwerpunkte: Oberschwaben, Schwäbische Alb, Hotzenwald, Mittlerer Schwarzwald, Südlicher Schwarzwald, Kaiserstuhl. Weiterhin werden Möglichkeiten der Vermittlung von Kenntnissen über Kulturlandschaften erarbeitet. Kooperationspartner hierfür sind die Freilichtmuseen Baden-Württemberg, im Zusammenhang mit historischen Lehrpfaden, bestehen Kooperationen mit der Forstverwaltung und der Denkmalpflege.
Brüssel. Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze , der Europaabgeordneten Christine Schneider und des Deutschen Weinbauverbandes e.V ., sind heute in Brüssel Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Landwirtschaft zu einem Weinbaupolitischen Gespräch zusammengekommen. Im Mittelpunkt des Austausches stand die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation, SUR) und die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL). Die Umsetzung der Verordnungsentwürfe würde für die Winzerinnen und Winzer tiefgreifende Einschränkungen in der Praxis bis hin zur Betriebsaufgabe bedeuten. Unter anderem wäre durch das drohende Totalverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ (Naturschutz- und Wasserschutzgebiete) laut dem Deutschen Weinbauverband auf einem Drittel der bundesweiten Rebfläche kein Weinbau mehr möglich. Minister Sven Schulze positioniert sich hierzu deutlich: „Seit Erscheinen der beiden Verordnungsentwürfe werden diese kritisch diskutiert. Die Winzerinnen und Winzer arbeiten seit Generationen mit der Natur - diese sichert ihre Existenzgrundlage. Allerdings müssen die vorgeschlagenen Regelungen eine effektiv und ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen. Die Unternehmen erwarten von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine praxisnahe und bürokratiearme Lösung für die Zukunft des europäischen und des deutschen Weinbaus zu finden.“ Christine Schneider, Mitglied des Europäischen Parlaments , sagt: „Mit dem Vorschlag von Sarah Wiener wird Weinbau in Schutzgebieten nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich sein. Damit wird bestehenden Wirtschaftszweigen die Betriebsgrundlage entzogen und wir machen uns abhängig von Importen aus Drittländern mit geringeren Umwelt- und Sozialstandards. Pauschalverbote sind für mich der falsche Weg – es muss ein Miteinander von Naturschutz und Landbewirtschaftung geben." DWV-Präsident Klaus Schneider stellte die Folgen für den Berufsstand und die weinbaulichen Gebiete heraus: „Ich möchte Ihnen einen Ausblick in eine Zukunft geben, in der die Verordnungsentwürfe wie vorgeschlagen umgesetzt werden: Mindestens ein Drittel der deutschen Rebfläche wird nicht mehr bewirtschaftet werden können, weil Betriebsleiter sich das wirtschaftliche Risiko eines Erntekomplettausfalls nicht leisten können. Wir werden ein Betriebssterben sondergleichen erleben. Und das hat wiederrum Auswirkungen auf die Anbaugebiete, auf die wirtschaftliche Situation im ländlichen Raum, auf den Weintourismus, auf den die Gebiete nicht verzichten können. Sieht so eine Förderung der ländlichen Gebiete aus? Von wie vielen Wanderern reden wir denn noch, wenn zum Beispiel der gesamte Kaiserstuhl in Baden verbuscht ist, weil hier kein wirtschaftlicher Weinanbau, sei es konventionell oder ökologisch, mehr möglich ist? Rebflächenpflege ist Landschaftspflege.“ Der DWV und seine Mitglieder stehen im engen Kontakt mit den Kreisverwaltungen der Weinbaugebiete, die an Resolutionen gegen die Verordnungsentwürfe mitgewirkt hätten und ebenfalls eine inhaltliche Kürzung der vorgeschlagenen Reformen forderten. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin
Radioaktivität messen mit Hubschraubern: Spezialkräfte trainieren bei Freiburg Gemeinsame Presseinformation des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundespolizei Radioaktivitätsmessung mit einem Hubschrauber der Bundespolizei Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Bundespolizei trainieren vom 4. bis 6. Juli 2023 in der Umgebung von Freiburg, die Radioaktivität am Boden von Hubschraubern aus zu messen. Dafür verlegen Spezialist*innen des BfS ihre Messtechnik in Hubschrauber der Bundespolizei. Damit die Zusammenarbeit mit den Pilot*innen bei einem realen Einsatz reibungslos ablaufen kann, finden regelmäßig gemeinsame Messübungen statt. Gelangen radioaktive Stoffe in die Umwelt, etwa durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk , können sie sich über weite Gebiete verteilen – auch über Grenzen hinweg. Um die Bevölkerung effizient zu schützen, benötigen die Behörden in solchen Fällen schnell zuverlässige Informationen über die Kontamination der Bodenoberfläche. Messungen von Hubschraubern aus können diese Informationen liefern. Mit ihrer Hilfe lässt sich innerhalb kurzer Zeit ermitteln, ob und wie stark ein Gebiet betroffen ist, welche radioaktiven Stoffe und welche Mengen an radioaktiven Stoffen sich auf dem Boden abgelagert haben. Übungsflüge ermitteln natürlich vorhandene Radioaktivität Übersichtskarte der Messgebiete Während der Übung wird die natürlich am Boden vorhandene Radioaktivität erfasst und kartiert. Dafür werden insgesamt vier Messgebiete systematisch überflogen. Eines der Gebiete – mit Breisach im Zentrum – verläuft direkt entlang des Rheins. Drei weitere Gebiete liegen nordöstlich und südöstlich von Freiburg im Schwarzwald. Ausgangspunkt der Messflüge ist der Flugplatz Freiburg. Die Messungen finden an allen drei Tagen jeweils zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Dabei überfliegen zwei Hubschrauber der Bundespolizei die Messgebiete in einer Höhe von etwa 90 Metern. Während der Übung werden verschiedene Einsatzverfahren trainiert: Die Teams aus Beschäftigen des BfS und der Bundespolizei können die Messgebiete beispielsweise mit parallelen oder mit spiralförmigen Flugbahnen untersuchen. Zusammenarbeit von BfS und Bundespolizei Zur hubschraubergestützten Bestimmung radioaktiver Stoffe am Boden arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt die Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expert*innen des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. In einem radiologischen Notfall kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messergebnisse liegen bereits kurz nach der Landung vor. Die Messgebiete im Detail Messgebiet 1 (Denzlingen – Waldkirch – Elzach) befindet sich nordöstlich von Freiburg und misst etwa 20 mal 20 Kilometer. Im Nordwesten des Gebiets liegt die Gemeinde Freiamt, im Nordosten Elzach, im Südosten Simonswald. Denzlingen und Teile von Gundelfingen schließen das Gebiet im Südwesten ab. Weitere Städte und Gemeinden im Untersuchungsbereich sind Waldkirch, Gutach im Breisgau und Winden im Elztal. Messgebiet 2 (Schauinsland) ist etwa 10 mal 10 Kilometer groß. Südöstlich des Stadtgebietes Freiburg gelegen, umfasst es das Kloster St. Lioba im nordwestlichen Bereich, Kirchzarten im Nordosten, St. Wilhelm (Oberried) im Südosten sowie den Freiburger Hausberg Schauinsland. Oberried und Horben sind ebenfalls enthalten. Messgebiet 3 (Breisach am Rhein) verläuft mit etwa 10 mal 20 Kilometern westlich von Freiburg entlang des Rheins. Im Norden endet das Gebiet knapp über Vogtsburg im Kaiserstuhl. Im Osten wird es von Bötzingen, Waltershofen und Mengen begrenzt. In seiner südöstlichen Ecke liegt Bad Krozingen. Breisach am Rhein, Ihringen, Merdingen und Hartheim am Rhein sind Teil des Untersuchungsbereichs. Messgebiet 4 (Bernau im Schwarzwald) befindet sich südöstlich von Freiburg zwischen Todtnau im Nordwesten, dem Schluchsee im Nordosten und St. Blasien im Südosten, die jeweils knapp außerhalb des Gebiets liegen. Innerhalb des etwa 10 mal 8 Kilometer großen Bereichs sind Bernau im Schwarzwald, Präg und Menzenschwand gelegen. Stand: 30.06.2023
Aktenzeichen: BASE21102/01-A#1272 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 02.02.2023 (Aktenzeichen: 430.3.11-692.226) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl (Flurstück 762/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 127 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald beigefügten Stellungnahme vom 24.01.2023 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes 032_02IG_T_f_jmOPT befindet. Weiterhin kann das Vorhaben zugelassen werden, da den Bohrungen keine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung oder Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LGRB und des Landratsamts Breisgau- Hochschwarzwald im Breisgau sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.02.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
null 30 Jahre Arten- und Biotopschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg: GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINSTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Gültlingen/Karlsruhe/Stuttgart. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Arten- und Biotopschutzprogramms (ASP) besuchten heute die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker MdL und Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, eines der letzten Vorkommen des Kreuzenzians in Baden-Württemberg auf dem Killberg bei Gültlingen. Die Nahrungspflanze für den Kreuzenzian-Ameisenbläuling, eine Schmetterlingsart, die ebenfalls stark bedroht ist, fördert nicht nur die verbliebenen Populationen, sondern trägt auch zum Erhalt der Biodiversität in Baden-Württemberg bei. Ziel der Landesregierung ist das Stoppen des Artensterbens „Das Arten- und Biotopschutzprogramm dient dem Schutz von hochgradig gefährdeten Arten. Für diese Arten brauchen wir schnelle Lösungen. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist quasi das Feuerwehrprogramm des Artenschutzes im Land - schlagkräftig, umsetzungsschnell und in Umfang und Dauer bundesweit einzigartig“, lobt Umweltministerin Thekla Walker in ihrer Rede die Bedeutung dieses Instrumentes für den Naturschutz. Das Programm sei unverzichtbarer Baustein für das Ziel der Landesregierung, das Artensterben in Baden-Württemberg zu stoppen und stark zurückgegangene sowie in Europa streng geschützte Arten wieder zu stabilisieren. Deshalb werde es auch weitergeführt. „Sie können sicher sein, dass ich mich mit Nachdruck dafür einsetze, die Biologische Vielfalt in unserem Land zu erhalten und zu stärken.“ Weitere Bausteine sind der landesweite Biotopverbund sowie die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. „In Zeiten von Klimawandel und eines rasant voranschreitenden Insektensterbens, das bereits drastisch an den noch häufigen Allerweltsarten spürbar ist, trifft es die seltenen Arten natürlich noch härter. Wir müssen die Schutzbemühungen weiterführen und intensivieren“, erläutert die Präsidentin der LUBW in ihrer Rede und betont ebenfalls, dass „der Biotopvernetzung eine ganz besondere Bedeutung zukommt.“ LUBW koordiniert das landesweite Schutzprogramm Die LUBW koordiniert das Arten- und Biotopschutzprogramm in Baden-Württemberg. Sie trifft die Auswahl und die Priorisierung der zu berücksichtigenden Arten, beauftragt deren regelmäßige Erfassung und stellt die gewonnenen Daten der landesweiten Naturschutzverwaltung zur Verfügung. Zuständig für die Umsetzung und das Management der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen sind die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Die Standorte sind im gesamten Land verteilt, wobei in Gebieten mit besonders vielseitiger und wertvoller Biotopausstattung, wie z. B. Kaiserstuhl, Oberrheinische Tiefebene, Südschwarzwald, Schwäbische Alb, nördliches Tauberland, Hegau und Oberschwaben, naturgemäß starke Konzentrationen auftreten. Seit der Initiierung des „Feuerwehrprogramms“ zur Rettung der letzten Vorkommen einer Art wurden rund 8.600 Erhebungen zu mehr als 1.000 seltenen Arten erfasst und - wo nötig - gezielte Schutzmaßnahmen umgesetzt. Das Artenspektrum wurde im Laufe der Jahre immer stärker erweitert und an die sich ändernde Bedrohungslage einzelner Arten angepasst. Grundlagenwerk mit mehr als 50 Einzelbänden ist bundesweit einzigartig Bundesweit einzigartig und anerkannt sind die in den letzten dreißig Jahren im Zusammenhang mit dem Schutzprogramm erarbeiteten Grundlagenwerke, in denen das Wissen zur Biologie, Ökologie und Verbreitung sowie den Gefährdungsursachen der Arten zusammengefasst ist. Sie bilden das wissenschaftliche Fundament für die konkreten Schutzmaßnahmen. Bis heute sind mehr als 50 Einzelbände zu 13 Artengruppen erschienen. Die Bücher werden von der LUBW in Zusammenarbeit mit den Autorinnen und Autoren sowie mit Unterstützung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg herausgegeben und erscheinen im Verlag Eugen Ulmer. Weiterführende Informationen sind auf den LUBW-Webseiten zu finden: - Arten- und Biotopschutzprogramm - Feuerwehrprogramme: Erste Hilfe für bedrohte Arten (PDF-Datei) Stiftung-Naturschutzfonds Baden-Württemberg: - Grundlagenwerke zum Artenschutz Foto zeigt: Umweltministerin Thekla Walker MdL auf dem Killberg bei Gültlingen anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württemberg. Quelle: LUBW Foto zeigt: Blau blühender Kreuzenzian inmitten eines violetten Thymian-Teppichs auf der Wacholderheide am Killberg bei Wildberg-Gültlingen. Quelle: Heiner Götz Foto zeigt: Trafen sich anlässlich des 30-jährigen Bestehens des baden-württembergischen Arten- und Biotopschutzprogrammes v.l.n.r.: LUBW-Präsidentin Eva Bell, Schäfer Markus Kleinbeck, dessen Tiere die geschützte Fläche des ASP auf dem Killberg pflegen, Umweltministerin Thekla Walker MdL, Landrat Helmut Riegger (Landkreis Calw), Bürgermeister Ulrich Bünger (Wildberg). Quelle: LUBW
Die Gottesanbeterin (Mantis religiosa ) ist das Insekt des Jahres 2017. Ursprünglich stammt die Gottesanbeterin aus Afrika. Von dort haben sich die Fangschrecken über Südeuropa immer weiter in Richtung Norden ausgebreitet. In Deutschland kam die Gottesanbeterin lange Zeit nur in Wärmeinseln wie dem Kaiserstuhl bei Freiburg vor. Mittlerweile aber wurde das Insekt des Jahres 2017 mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits in allen deutschen Bundesländern nachgewiesen. Insgesamt ist die Art ein gutes Beispiel für die Auswirkung des globalen Klimawandels auf die mitteleuropäische Tierwelt. In Deutschland, der Schweiz und Österreich wird Mantis religiosa als bedrohte Art geführt. Das könnte sich aber in absehbarer Zeit mit steigender Temperatur ändern, denn sie besiedelt immer mehr Orte.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.
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Bund | 77 |
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