Background Open cast lignite mines, sand pits and military training areas represent human-made, secondary habitats for specialized xerothermophilous and psammophilous species. Rare species, including the earwig Labidura riparia, are found in high population densities in such sites. However, it is unknown from which sources colonisation took place and how genetic variation compares to that of ancient populations on natural sites. Methods Using nine microsatellite markers, we analysed genetic variation and population structure of L. riparia in 21 populations in NE Germany both from secondary habitats such as lignite-mining sites, military training areas and a potassium mining heap, and rare primary habitats, such as coastal and inland dunes. Results Genetic variation was higher in populations from post-mining sites and former military training areas than in populations from coastal or inland dune sites. Overall population differentiation was substantial (FST = 0.08; F'st = 0.253), with stronger differentiation among primary (FST = 0.196; F'st = 0.473) than among secondary habitats (FST = 0.043; F'st = 0.147). Differentiation followed a pattern of isolation by distance. Bayesian structure analysis revealed three gene pools representing primary habitats on a coastal dune and two different inland dunes. All populations from secondary habitats were mixtures of the two inland dune gene pools, suggesting multiple colonization of post-mining areas from different source populations and hybridisation among source populations. Discussion Populations of Labidura riparia from primary habitats deserve special conservation, because they harbour differentiated gene pools. The majority of the Labidura riparia populations, however, thrive in secondary habitats, highlighting their role for conservation. Implications for insect conservation A dual strategy should be followed of conserving both remaining natural habitat harbouring particular intraspecific gene pools and secondary habitat inhabited by large admixed and genetically highly variable populations.
Abstract Background Open cast lignite mines, sand pits and military training areas represent human-made, secondary habitats for specialized xerothermophilous and psammophilous species. Rare species, including the earwig Labidura riparia, are found in high population densities in such sites. However, it is unknown from which sources colonisation took place and how genetic variation compares to that of ancient populations on natural sites. Methods Using nine microsatellite markers, we analysed genetic variation and population structure of L. riparia in 21 populations in NE Germany both from secondary habitats such as lignite-mining sites, military training areas and a potassium mining heap, and rare primary habitats, such as coastal and inland dunes. Results Genetic variation was higher in populations from post-mining sites and former military training areas than in populations from coastal or inland dune sites. Overall population diferentiation was substantial (FST=0.08; F'ST=0.253), with stronger diferentiation among primary (FST=0.196; F'ST=0.473) than among secondary habitats (FST=0.043; F'ST=0.147). Diferentiation followed a pattern of isolation by distance. Bayesian structure analysis revealed three gene pools representing primary habitats on a coastal dune and two diferent inland dunes. All populations from secondary habitats were mixtures of the two inland dune gene pools, suggesting multiple colonization of post-mining areas from diferent source populations and hybridisation among source populations. Discussion Populations of L. riparia from primary habitats deserve special conservation, because they harbour diferentiated gene pools. The majority of the L. riparia populations, however, thrive in secondary habitats, highlighting their role for conservation. Implications for insect conservation A dual strategy should be followed of conserving both remaining natural habitat harbouring particular intraspecific gene pools and secondary habitat inhabited by large admixed and genetically highly variable populations. © The Author(s) 2021
Das Projekt InSpEE (IIIC2 - 40003 - 03ESP323A) schafft Grundlagen für die Potentialabschätzung in den Salzstrukturen Norddeutschlands, schließt aber bisher die weitgehend flach lagernden Salzvorkommen in geeigneter Teufenlage (z.B. Nordrhein-Westfalen) aus. Der damit verbundene Ausschluss einer der europaweit größten Speicheranlagen (Epe, NRW) verdeutlicht die Notwendigkeit einer ergänzenden Potentialermittlung und Standortbewertung. Bei der Abschätzung des Speicherpotentials der Doppel- und Mehrfachsalinare (z.B. Schleswig-Holstein) konnte aufgrund geringer Kenntnisse zum inneren Aufbau dieser Strukturen bisher nur der Rotliegend-Anteil berücksichtigt werden. Das Fortsetzungsprojekt besitzt daher das Ziel, die geologische Datenbasis zu erweitern und aufzubereiten, mögliche Kavernenauslegungen zu berechnen und darauf aufbauend eine Potentialabschätzung vorzunehmen und das Informationssystem Salz zu ergänzen. Für die Bearbeitung wird folgender Arbeitsplan vorgesehen: - Detaillierte Recherche zu Erkundungsdaten sowie mineralogisch-geochemische und geomechanische Untersuchungen der Gesteine der Doppel- und Mehrfachsalinare und Darstellung in geologischen 3D-Modellen, - Experimentelle Ermittlung fehlender thermischer Kennwerte für Nicht-Zechstein-Salinare, - Gebirgsmechanische Nachanalyse von Betriebsdaten bestehender Kavernen in Doppel- und Mehrfachsalinaren zur Einschätzung des mechanischen Materialverhaltens, - Anpassung der Kavernenauslegung und der Potentialauswertung des InSpEE-Projektes für Mehrfachsalinare, - Detaillierte Recherche zu Erkundungsdaten sowie mineralogisch-geochemische und geomechanische Untersuchungen der im InSpEE-Projekt nicht berücksichtigten flach lagernden Salinarbereiche in geeigneter Teufenlage, - Anpassung der Kavernenauslegung vor allem hinsichtlich geringerer Mächtigkeit des Salinars, - Weiterentwicklung des Algorithmus zur Potentialabschätzung für flächig ausgebildete flach lagernde Salinarbereiche.
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehenen Stilllegungsverfügung der am Standort Teutschenthalt betriebenen Anlage zum Umschlagen, Lagern und Behandeln von Abfällen wiederherzustellen, abgelehnt. Seit 1994 werden an dem Standort auf der Grundlage bergrechtlicher Betriebspläne Abfälle unter Nutzung ihrer bauphysikalischen Eigenschaften zur Sicherung instabiler Abbauholräume in das Versatzbergwerk eingebracht. Mit Bescheid vom 22. September 2004 erteilte der Antragsgegner der Antragstellerin eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlagen, Lagern und Behandeln von Abfällen im ehemaligen Kalibergwerk Teutschenthal. Die Genehmigung umfasste auch ein Freilager mit einer Kapazität von 8.000 m3 und enthielt die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides eine Lagerhalle zu errichten sowie die Bestimmung, wonach die Genehmigung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werde. Mit Bescheid vom 21. Juli 2006 verlängerte der Antragsgegner die Frist zur Errichtung der Lagerhalle auf Antrag der Antragstellerin um weitere zwei Jahre. Die Lagerhalle wurde auch in der Folgezeit nicht errichtet. Mit Schreiben vom 27. Juni 2016 teilte die Antragstellerin dem Antragsgegner mit, dass sie Abstand von der Lagerhalle nehme und beabsichtige, eine entsprechende Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu beantragen. Mit Bescheid vom 7. März 2019 ordnete der Antragsgegner an, dass Freilager innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides stillzulegen und vollständig zu beräumen und führte zur Begründung aus, dass dieses ohne Genehmigung betrieben werde, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für seinen Betrieb erloschen sei. Damit liege ein ungenehmigter Anlagenbetrieb vor. Die unbefristete bergrechtliche Zulassung ersetze die erforderliche immissionsrechtliche Genehmigung nicht. Die Stilllegung des Freilagers wegen formeller Illegalität sei angemessen. Das Freilager sei nicht offensichtlich materiell genehmigungsfähig. Dort würden gefährliche Stoffe gelagert, die in geschlossener Bauweise zu lagern seien. Das Gericht hat den Antrag der Antragstellerin abgelehnt. Mit der Feststellung, dass die sofortige Stilllegung des Freilagers erforderlich sei, weil aufgrund der Beschwerden über Gerüche davon auszugehen sei, dass sich die bereits festgestellten Nachteile und Gesundheitsgefahren verstärken würden, bevor das Hauptsachverfahren abgeschlossen werden könne und damit ein weiteres Zuwarten ausgeschlossen sei, genüge die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung den an sie zu stellenden Anforderungen. Auch in der Sache habe der Antrag keinen Erfolg. Die vom Gericht zu treffende Abwägung des Interesses der Antragstellerin an der Aussetzung der Vollziehung mit dem Interesse der Allgemeinheit an einer sofort wirksamen Gefahrenabwehr falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Antragstellerin in diesem Verfahren, überwiege das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, weil nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung davon auszugehen sei, dass die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Bei dem streitgegenständlichen Freilager handele es sich um eine Anlage, die gem. § 3 Abs. 5 Nr. 3 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfe, die aber zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides am 7. März 2019 nicht (mehr) vorgelegen habe. Die ursprünglich erteilte Genehmigung sei erloschen. Die hierfür erforderliche unbefristete Genehmigung sei auch nicht durch den bergrechtlichen Bescheid erteilt worden, weil dieser die zusätzlich erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht entfallen lasse. Ermessensfehler seien nicht ersichtlich. § 20 Abs. 2 Satz 1 BImsSchG sei seine Sollvorschrift. Danach sei ein formell illegaler Anlagenbetrieb in aller Regel einzustellen. Nur wenn ein atypischer Fall vorliege, dürfe die Behörde von einem Eingreifen absehen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Behörde begründeten Anlass für die Annahme hätte, dass die Anlage materiell genehmigungsfähig sei. Eine solche offensichtliche Genehmigungsfähigkeit liege hier nicht vor. Sie folge auch nicht aus der Duldung der Anlage über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Stilllegung zu einem außergewöhnlich großen wirtschaftlichen Schaden führe. Zudem sei es Sache des Anlagenbetreibers, für die Legalisierung seiner Anlage zu sorgen. Dass sie das Freilager ohne Genehmigung betreibe könne nicht dazu führen, dass die Anwohner nicht absehbaren Immissionen ausgesetzt werden. Auch die aus der Stilllegung resultierenden Folgewirkungen für den Betrieb Berücksichtigung finden. Gehe der Betreiber das Risiko ein, seine Anlage nicht in vollem Umfang genehmigen zu lassen, liege es in seinem Risikobereich, wenn genehmigte Anlagenbestandteile aus diesem Grund nicht betrieben werden können. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden. VG Halle, Beschluss vom 15.April 2019 ? 8 B 167/19 HAL Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung ? (2) Die zuständige Behörde soll anordnen, dass eine Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert wird, stillzulegen oder zu beseitigen ist. Sie hat die Beseitigung anzuordnen, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht auf andere Weise ausreichend geschützt werden kann. Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332 Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de
Die K+S Kali und Salz GmbH betreibt im hessisch-thüringischen Kaligebiet die Werke Werra und Neuhof-Ellers, in denen jährlich rund 23 Mio. t Rohsalz gefördert werden. Bei der Salzgewinnung und -verarbeitung sowie bei der Aufhaldung der Abfallstoffe fällt salzhaltiges Abwasser an, das direkt in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund versenkt wird. In der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2009 für das Einzugsgebiet der Weser ist im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) das Konzept der zukünftigen umweltgerechten Entsorgung des Abwassers festzulegen. Dazu ist u.a. auch die Prüfungen der Effizienz der Maßnahmen, der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit der Maßnahmenoptionen erforderlich. Für den Umgang mit den salzhaltigen Abwässern wurden seitens der FGG Werra/Weser sowie des Runden Tisches 'Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion' Maßnahmenoptionen diskutiert, die u.a. eine Reduzierung der Salzeinleitung sowie die Errichtung von Fernleitungen in die Oberweser bzw. Nordsee beinhalten. Im Gutachten wurden Maßnahmenoptionen mit Hilfe einer Öko-Effizienz-Analyse bewertet und somit die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Land Hessen vorbereitet. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit Dr.-Ing. Bernhard Michel von der COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt Reinheim erarbeitet.
Im Rahmen der geologischen Landesaufnahme sollen die geologischen Verhältnisse im Raum Ziegelroda (GK25 - 4634 Ziegelroda) erforscht und dargestellt werden. Dieser Raum ist u. a. im Zusammenhang mit der geplanten Wiederbelebung der Kalisalzgewinnung in der benachbarten Lagerstätte Roßleben von Interesse. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich überwiegend im Bereich des Ziegelrodaer Forstes. Hier hat sich bei neueren geologischen Kartierungsarbeiten gezeigt, dass die mesozoischen Gesteine, die auch im Hangenden des Kalisalzlagers anstehen, bisher nur grob untersucht und unzureichend gegliedert sind. Es sind detaillierte geologische Aufnahmen der Schichtenfolgen und der Lagerungsverhältnisse sowie lithofazielle und feinstratigraphische Untersuchungen des Mittleren Buntsandsteins erforderlich. Besonderes Augenmerk ist auf die Abgrenzung des Mittleren vom Unteren Buntsanstein zu legen. Darüber hinaus ist die Ausbildung der quartären Deckschichten lithologisch zu untersuchen sowie lithogenetisch und stratigraphisch zu interpretieren.
Salzbeeinflusste Standorte im Küstenbereich und im Binnenland beherbergen hochgradig spezialisierte Pflanzenarten, die man als Halophyten bezeichnet, während natürliche, primäre Binnensatzstellen in Mitteleuropa durch einen starken Flachen- und Artenrückgang geprägt sind, haben sich seit Beginn des Kalibergbaus neue Binnensalzstellen im Umfeld von Kaliabraumhalden gebildet. Diese rein anthropogenen Habitate werden seit Beginn der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts durch eine Vielzahl von Halophyten geradezu explosionsartig besiedelt. Sie bieten daher potentielle Rückzugsmöglichkeiten für die an den natürlichen Binnensalzstellen stark rückläufigen Halophyten und könnten darüber hinaus als Trittsteine für deren Neu- oder Wiederbesiedlung dienen. Obwohl anthropogene Binnensalzstellen floristisch bereits recht gut untersucht sind, sind derzeit noch viele Fragen offen. So ist beispielsweise nicht geklärt. warum es erst in den letzten 20 Jahren zu einer massiven Besiedlung der Umgebung der Kalihalden kam, woher die Diasporen stammen und welche Vektoren für diese rasante Ausbreitung verantwortlich sind. Um zur Lösung dieser Problemstellungen beizutragen, sollen zu einen populationsgenetische Untersuchungen mit nuklearen Mikrosatelliten durchgeführt werden. Mit Hilfe der dabei gewonnenen Daten soll zum einen die genetische Diversität und der Grad der Differenzierung innerhalb und zwischen den Halophyten-Populationen bestimmt werden, Zweitens sollen geklärt werden, von wo die Halophyten an die anthropogenen Binnensalzstellen gelangt sind. Drittens soll die Intensität des genetischen Austauschs (Genfluss) zwischen anthropogenen Binnensalzstellen, natürlichen Binnensalzstellen und den Küsten der Nord- und Ostsee abgeschätzt werden. Mit Hilfe populationsbiologischer und ökologischer Untersuchungen soll außerdem die Fitness der Halophyten in den einzelnen Regionen bzw. Populationen und damit auch die Bedeutung der anthropogenen Binnensalzstellen als Ersatzhabitate eingeschätzt werden kann Die genannten Untersuchungen sollen vergleichend an zwei halophytischen Schlüsselarten der anthropogenen Binnensalzstellen Mitteleuropas erfolgen: der Strandsode Suaeda maritime und der Flügelsamigen Schuppenmiere Spergularia media.
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