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Strahlenschutzvorsorgeplan

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat 2016 die Zuständigkeit für das Thema „Strahlenschutzvorsorge“ übernommen. Sie ist damit auch zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommt. In der näheren Umgebung einer havarierten kerntechnischen Anlage besteht immer eine sehr ernsthafte akute Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung, und dies ist je nach den Wind- und Wetterverhältnissen auch für die weitere Umgebung bis etwa 100 km Entfernung zu erwarten. Zum Schutz der Bevölkerung können die zuständigen Behörden in diesen hochbetroffenen Gebieten eine oder mehrere der drei Maßnahmen des Katastrophenschutzes ergreifen: Anordnung zum Verbleiben im Haus, Empfehlung zur Einnahme von Iodtabletten und Evakuierung. Die Erhöhung der Umweltradioaktivität nimmt mit zunehmender Entfernung vom Schadensort ab, eine deutliche Erhöhung der Umweltradioaktivität ist aber im Umkreis von hunderten von Kilometern möglich. Es muss jedoch auch in weniger betroffenen Gebieten das Ziel sein, dass die zusätzliche Belastung durch ionisierende Strahlung für die dort lebenden Menschen möglichst gering bleibt. Damit dies gelingt müssen die zuständigen Behörden die Situation fortlaufend beobachten, bewerten und die Bevölkerung informieren, so dass die Menschen die daraus abgeleiteten Verhaltensempfehlungen für sich umsetzen können. Diesem Ansatz ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bei der Überarbeitung der Planung gefolgt, die nun einprägsam als „Strahlenschutzvorsorgeplan“ bezeichnet wird: Dieser Plan präsentiert sich in der Textfassung nun nicht mehr als rein behördliche Notfallplanung, sondern es wurde zusätzlich eine leicht verständliche Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen erklärenden Grafiken geschrieben. Denn gut verständliche Informationen ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Notfall bestmöglich schützen können. Der Strahlenschutzvorsorgeplan beschreibt das zugrunde gelegte Szenario. gibt grundlegende Informationen zur Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre und zu den Belastungspfaden für Menschen. erläutert, wie mit Modellrechnungen und Messungen die radiologische Lage ermittelt und vorhergesagt wird. beschreibt das System des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland, in dem Bund und Länder eng zusammenarbeiten. stellt dar, wie die Behörden im Ereignisfall arbeiten und gibt Rat, wie jede und jeder selbst die Aufnahme radioaktiver Substanzen vermeiden oder zumindest möglichst stark verringern kann.

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall , muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ-Bund ) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ-Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen frühe Schhutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige frühe Schutzmaßnahmen (früher: "Katastrophenschutzmaßnahmen") ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden eine "Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen" zur Verfügung. Diese wurde zusammen durch Bundesumweltministerium (BMUKN), das BfS und die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) entwickelt. Erkenntnisse aus dem Unfall in Fukushima sind eingeflossen. Die Loseblattsammlung enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 30.06.2025

Was bedeutet INES?

Was bedeutet INES? INES ist eine international gültige Skala, die die Schwere von Unfällen und anderen Ereignissen in Kernkraftwerken , kerntechnischen Einrichtungen sowie mit radioaktiven Stoffen angibt. Die Skala geht von 0 – 7. INES ist die Abkürzung für "International Nuclear and Radiological Event Scale" (zu Deutsch: "Internationale Skala für nukleare und radiologische Ereignisse"). Die INES-Skala wurde durch die Internationale Atomenergiebehörde ( IAEA ) eingeführt. Bei INES 0 – 3 sind keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Unfalls oder Ereignisses erforderlich. Bei INES 4 können erste Maßnahmen für Lebensmittel im direkten Umfeld des Ereignisses erforderlich werden. Bei INES 5 können einzelne Schutzmaßnahmen ( z.B. Aufenthalt in Gebäuden) im direkten Umfeld des Ereignisses erforderlich sein. Bei INES 6 – 7 sind umfangreiche Maßnahmen ( z.B. Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten ) notwendig. Die oberste Stufe 7 der INES-Skala bedeutet eine schwerste Freisetzung von Radioaktivität mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt über längere Zeiträume und in einem weiten Umfeld. Bisher gab es weltweit zwei KKW -Unfälle, die in der obersten Stufe INES 7 eingeordnet wurden, in Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) 1986 und in Fukushima (Japan) 2011.

Was sind die Risiken für meine Kinder?

Was sind die Risiken für meine Kinder? Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zu Erwachsenen empfindlicher gegenüber Strahlung . Kinder haben ein höheres Strahlenrisiko als Erwachsene, weil ihr Gewebe schneller wächst und sie deshalb viel sensibler auf eine Strahlenbelastung reagieren. Auch aufgrund der höheren Lebenserwartung von Kindern haben sie ein größeres Risiko , dass sich aufgrund einer Strahlenbelastung Krebs entwickelt. Strahlung , die von außen auf den Körper trifft, kann bei Kindern die inneren Organe leichter erreichen: Je geringer die Körpergröße ist, umso näher liegen die Organe am strahlenden Umfeld. Nicht jedes Kind, das einer erhöhten Strahlung ausgesetzt war, bekommt dadurch Krebs. Das Risiko steigt mit der Strahlendosis . Für Kinder, die nach einem Kraftwerksunfall einer deutlich erhöhten Strahlung ausgesetzt waren, werden Früherkennungsprogramme eingerichtet. Durch regelmäßige Untersuchungen soll eine mögliche Krebserkrankung rechtzeitig erkannt werden. Die durch Behörden in einem Notfall angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zielen vor allem auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren ab. Bei rechtzeitiger Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen sind die gesundheitlichen Risiken für Kinder begrenzt. Leukämie und Schilddrüsenkrebs sind die häufigsten Erkrankungen bei Kindern nach einer erhöhten Strahlenbelastung. Auslöser von Schilddrüsenkrebs ist radioaktives Jod, das bei einem Unfall aus einem Kernkraftwerk austritt. Die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten (nicht radioaktiv) kann verhindern, dass die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt. Für Kinder ist es besonders wichtig, dass sie Jodtabletten einnehmen, wenn die Behörden dazu auffordern.

Ich wohne ganz in der Nähe eines KKWs. Ist überhaupt irgendeine sinnvolle Maßnahme möglich? Sind die Dosen nicht in jedem Fall tödlich?

Ich wohne ganz in der Nähe eines KKWs. Ist überhaupt irgendeine sinnvolle Maßnahme möglich? Sind die Dosen nicht in jedem Fall tödlich? Akute Schäden und unmittelbare Todesfälle aufgrund der radioaktiven Strahlung sind für die allgemeine Bevölkerung außerhalb eines KKW unwahrscheinlich. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom sind in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des KKW befanden. In Fukushima gab es keine akute Strahlenkrankheit bzw. durch Strahlung hervorgerufene Todesfälle. Katastrophenschutzmaßnahmen schützen Menschen vor der Strahlung , gerade auch in der direkten Umgebung eines KKWs. Damit wird eine akute Strahlenkrankheit vermieden und das Risiko stark verringert, später an Krebs zu erkranken und ggf. auch daran zu sterben. Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Im Nahbereich des KKW kann zusätzlich noch eine Evakuierung der Bevölkerung durchgeführt werden. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung und eine Überwachung der Kontamination aller Lebensmittel verringern zusätzlich die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Zusätzlich zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen wird die betroffene Bevölkerung in sogenannten Notfallstationen auf Kontamination überprüft, ggf. dekontaminiert, medizinisch untersucht und beraten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben?

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben? Nein, für Menschen, die nicht evakuiert werden können oder wollen, gibt es weitere Schutzmaßnahmen (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten ), die die Strahlenbelastung soweit reduzieren können, dass eine akute Strahlenkrankheit nicht mehr auftreten kann. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom ist bei einem Kernkraftwerksunfall höchstens in unmittelbarer Nähe des Unfallorts zu erwarten. Beispielsweise ist dies beim Unfall in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes befanden. Beim Reaktorunfall in Fukushima 2011 gab es keine Fälle akuter Strahlenkrankheit bzw. ist niemand durch die direkte Strahleneinwirkung verstorben. Die wichtigsten weiteren Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke kann die Bevölkerung auch noch nachträglich evakuiert werden, um die Strahlenbelastung zu verringern und das Risiko für Langzeitfolgen ( Krebserkrankungen ) zu verringern. Wichtig ist es, den behördlichen Anweisungen und Empfehlungen Folge zu leisten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Wie verhalte ich mich bei einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen?

Wie verhalte ich mich bei einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen? Befinden Sie sich im Haus, dann bleiben Sie im Gebäude. Schließen Sie Fenster und Türen. Nehmen Sie gefährdete Passant*innen vorübergehend bei sich auf. Nehmen Sie rechtzeitig nach Empfehlung der Behörden Jodtabletten ein. Diese verhindern, dass sich über die Atmung eingenommenes radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Kinder sollten nicht im Freien spielen. Verzichten Sie auf Lebensmittel, die im Freien wachsen. Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, schließen Sie Lüftungsschlitze der Fensterrahmen. Gehen Sie möglichst in den Keller oder in einen innen liegenden Raum und informieren Sie sich über Radio, Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten über die aktuelle Lage. Befinden Sie sich im Freien, dann suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf. Sollte es nicht möglich sei, ein geschlossenes Gebäude aufzusuchen: Achten Sie auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr. Atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz (FFP2 oder FFP3), zumindest durch ein Taschentuch. Tragen Sie Schutzkleidung, etwa wasserdichte Regenkleidung. Wenn Sie annehmen, kontaminiert zu sein, legen Sie beim Betreten des Gebäudes Bekleidung und Schuhe ab. Verpacken Sie alles in Plastikbeuteln und legen Sie sie, sofern möglich, vor dem Gebäude ab. Waschen Sie zunächst Kopf, Hände und andere unbedeckte Körperflächen gründlich mit fließendem Wasser. Erst danach ist eine Dusche empfehlenswert. Befinden Sie sich im Auto, schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster. Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf. Solange Sie sich im Auto befinden, informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Was sind Jodtabletten?

Was sind Jodtabletten? Hochdosierte Jodtabletten enthalten nicht-radioaktives Jod. Jodtabletten werden nach einem Reaktorunfall an die betroffene Bevölkerung verteilt oder sind in einem möglichen Evakuierungsgebiet bereits vorverteilt worden. Sie können sich auch selbst Tabletten rezeptfrei in (Online-) Apotheken kaufen. Die Tabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod und verhindern so, dass die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt. Man nennt das auch " Jodblockade ". Die gewünschte Wirkung wird nur erreicht, wenn die Tabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Werden Jodtabletten zu früh eingenommen, kann das nicht-radioaktive Jod schon wieder abgebaut sein, wenn radioaktives Jod in der Luft ist. Der Schutz bestünde dann zu früh und wäre nicht ausreichend. Werden Jodtabletten zu spät eingenommen, kann radioaktives Jod zuvor bereits von der Schilddrüse aufgenommen worden sein. Der Schutz käme dann zu spät. Nehmen Sie Jodtabletten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden ein – und nur in der von den Behörden genannten Dosis . Werden Jodtabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen, schützen sie vor einem erhöhten Schilddrüsenkrebs- Risiko . Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Was muss ich bei einer Evakuierung machen?

Was muss ich bei einer Evakuierung machen? Bitte folgen Sie den Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden. Evakuieren Sie sich erst, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Informationen erhalten Sie über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Lautsprecherdurchsagen, Fernsehen, Videotext, die offiziellen Internetseiten und Social-Media-Kanäle der Behörden und die Warn-Apps. Details zu konkreten Notfallschutzplänen in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken (Sammelstellen, Evakuierungsrouten, Ausgabestellen für Jodtabletten, etc. ) erhalten Sie in der Informationsbroschüre Ihrer zuständigen Katastrophenschutzbehörde. Die Evakuierung erfolgt vorrangig mit Privat-Pkws. Die Katastrophenschutzbehörden legen Evakuierungsrouten fest. Bitte folgen Sie den bekannt gegebenen Evakuierungsrouten für die Fahrt zu den Notfallstationen. Der Verkehrsablauf auf den Evakuierungsrouten wird von der Polizei geregelt. Details zu Notfallstationen werden von Ihrer Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben. Für Personen ohne Pkw werden von der Katastrophenschutzbehörde Fahrgelegenheiten (Busse, Bahn) bereitgestellt. In den betroffenen Gemeinden werden Sammelstellen für Personen ohne eigenen PKW eingerichtet. Details zu Sammelstellen erhalten Sie in der Informationsbroschüre der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, die im Umkreis von Kernkraftwerken verteilt werden. Publikationen Vorbereitet für den radiologischen Notfall PDF 286 KB

Mit welchen Gesundheitsschäden ist zu rechnen, wenn es zu einer erheblichen Freisetzung kommt, zum Beispiel bei einer Kernschmelze?

Mit welchen Gesundheitsschäden ist zu rechnen, wenn es zu einer erheblichen Freisetzung kommt, zum Beispiel bei einer Kernschmelze? Ionisierende, also sehr energiereiche Strahlung erhöht das Krebsrisiko und das Risiko für weitere chronische Erkrankungen z.B. des Herz-Kreislaufsystems. Von Strahlung ausgelöster Krebs tritt nicht sofort, sondern erst nach Jahren oder Jahrzehnten auf. Ab einer Strahlendosis von 100 Millisievert ist eine Erhöhung des Krebsrisikos in der Bevölkerung nachgewiesen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann man aber nicht ausschließen, dass auch schon geringere Strahlendosen ein Risiko darstellen. Eine Dosis von 100 Millisievert erhöht das lebenslange Krebsrisiko um etwa 1 Prozent, also im Vergleich zum spontanen lebenslangen Krebsrisiko von etwa 47 Prozent auf 48 Prozent. Für Frauen ist das Risiko dabei etwas höher als für Männer, für Kinder nochmals deutlich höher. Akute Strahlenschäden treten erst bei Strahlendosen über 500 Millisievert auf. Für die Bevölkerung ist das unwahrscheinlich. Innerhalb von Stunden können Hautrötungen, Erbrechen, Haarausfall und Kopfschmerzen auftreten. Bei Strahlendosen ab 1.000 bis 2.000 Millisievert treten so schwerwiegende Schäden auf, dass eine schnelle medizinische, ggf. intensiv­medizinische Versorgung notwendig ist. Ab einer Strahlendosis von etwa 5.000 Millisievert stirbt trotz Einsatzes medizinischer Maßnahmen die Hälfte der Betroffenen. So hohen Strahlendosen, dass überhaupt akute Strahlenschäden auftreten, könnten vor allem Beschäftige des betroffenen Kernkraftwerkes ausgesetzt sein. Für die Bevölkerung ist das sehr unwahrscheinlich. Alle Schutzmaßnahmen der Behörden dienen dazu, gravierende Gesundheitsschäden zu verhindern und das Krebsrisiko für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören Evakuierungen, der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten, Verzehrverbote oder Grenzwerte für Lebensmittel.

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