Wer sollte Jodtabletten einnehmen? Kinder und Jugendliche (und Erwachsene bis 45). Die kindliche Schilddrüse ist besonders anfällig, da sie während des Wachstums des Kindes besonders viele Hormone produziert. Die Aufnahme von radioaktivem Jod in die kindliche Schilddrüse führt zu einer höheren Belastung als bei Erwachsenen (durch Größenunterschied der Drüsen). Vorrätig sind ausreichend Jodtabletten, um innerhalb der ganzen Bundesrepublik Deutschland Kinder und Jugendliche (und Erwachsene bis 45 Jahre) mit Jodtabletten zu versorgen. Neben Kindern und Jugendlichen Erwachsene bis 45 Jahre, Schwangere und Stillende. Erwachsene sind weniger stark gefährdet als Kinder, trotzdem wird die Einnahme von Jodtabletten empfohlen. Ab der 12. Schwangerschaftswoche nimmt auch das ungeborene Kind in seiner Schilddrüse Jod auf. Jod wird während der Stillzeit in individuell unterschiedlicher Menge in die Muttermilch abgegeben (um Ihr Kind zu schützen wird deshalb empfohlen, dass es zusätzlich Jod einnimmt, da eine ausreichende Jodblockade beim Säugling sonst nicht sichergestellt ist). Erwachsene über 45 Jahre sollten die Jodtabletten nicht einnehmen. Mit steigendem Alter treten häufiger Stoffwechselstörungen der Schilddrüse auf. Durch die hohe Menge an nicht-radioaktivem Jod kann es zu starken Nebenwirkungen kommen. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit, an Schilddrüsenkrebs durch ionisierende, also sehr energiereiche Strahlung zu erkranken, stark ab. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Was bedeutet INES? INES ist eine international gültige Skala, die die Schwere von Unfällen und anderen Ereignissen in Kernkraftwerken , kerntechnischen Einrichtungen sowie mit radioaktiven Stoffen angibt. Die Skala geht von 0 – 7. INES ist die Abkürzung für "International Nuclear and Radiological Event Scale" (zu Deutsch: "Internationale Skala für nukleare und radiologische Ereignisse"). Die INES-Skala wurde durch die Internationale Atomenergiebehörde ( IAEA ) eingeführt. Bei INES 0 – 3 sind keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Unfalls oder Ereignisses erforderlich. Bei INES 4 können erste Maßnahmen für Lebensmittel im direkten Umfeld des Ereignisses erforderlich werden. Bei INES 5 können einzelne Schutzmaßnahmen ( z.B. Aufenthalt in Gebäuden) im direkten Umfeld des Ereignisses erforderlich sein. Bei INES 6 – 7 sind umfangreiche Maßnahmen ( z.B. Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten ) notwendig. Die oberste Stufe 7 der INES-Skala bedeutet eine schwerste Freisetzung von Radioaktivität mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt über längere Zeiträume und in einem weiten Umfeld. Bisher gab es weltweit zwei KKW -Unfälle, die in der obersten Stufe INES 7 eingeordnet wurden, in Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) 1986 und in Fukushima (Japan) 2011.
Was sind die Risiken für meine Kinder? Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zu Erwachsenen empfindlicher gegenüber Strahlung . Kinder haben ein höheres Strahlenrisiko als Erwachsene, weil ihr Gewebe schneller wächst und sie deshalb viel sensibler auf eine Strahlenbelastung reagieren. Auch aufgrund der höheren Lebenserwartung von Kindern haben sie ein größeres Risiko , dass sich aufgrund einer Strahlenbelastung Krebs entwickelt. Strahlung , die von außen auf den Körper trifft, kann bei Kindern die inneren Organe leichter erreichen: Je geringer die Körpergröße ist, umso näher liegen die Organe am strahlenden Umfeld. Nicht jedes Kind, das einer erhöhten Strahlung ausgesetzt war, bekommt dadurch Krebs. Das Risiko steigt mit der Strahlendosis . Für Kinder, die nach einem Kraftwerksunfall einer deutlich erhöhten Strahlung ausgesetzt waren, werden Früherkennungsprogramme eingerichtet. Durch regelmäßige Untersuchungen soll eine mögliche Krebserkrankung rechtzeitig erkannt werden. Die durch Behörden in einem Notfall angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zielen vor allem auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren ab. Bei rechtzeitiger Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen sind die gesundheitlichen Risiken für Kinder begrenzt. Leukämie und Schilddrüsenkrebs sind die häufigsten Erkrankungen bei Kindern nach einer erhöhten Strahlenbelastung. Auslöser von Schilddrüsenkrebs ist radioaktives Jod, das bei einem Unfall aus einem Kernkraftwerk austritt. Die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten (nicht radioaktiv) kann verhindern, dass die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt. Für Kinder ist es besonders wichtig, dass sie Jodtabletten einnehmen, wenn die Behörden dazu auffordern.
Ich wohne ganz in der Nähe eines KKWs. Ist überhaupt irgendeine sinnvolle Maßnahme möglich? Sind die Dosen nicht in jedem Fall tödlich? Akute Schäden und unmittelbare Todesfälle aufgrund der radioaktiven Strahlung sind für die allgemeine Bevölkerung außerhalb eines KKW unwahrscheinlich. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom sind in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des KKW befanden. In Fukushima gab es keine akute Strahlenkrankheit bzw. durch Strahlung hervorgerufene Todesfälle. Katastrophenschutzmaßnahmen schützen Menschen vor der Strahlung , gerade auch in der direkten Umgebung eines KKWs. Damit wird eine akute Strahlenkrankheit vermieden und das Risiko stark verringert, später an Krebs zu erkranken und ggf. auch daran zu sterben. Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Im Nahbereich des KKW kann zusätzlich noch eine Evakuierung der Bevölkerung durchgeführt werden. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung und eine Überwachung der Kontamination aller Lebensmittel verringern zusätzlich die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Zusätzlich zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen wird die betroffene Bevölkerung in sogenannten Notfallstationen auf Kontamination überprüft, ggf. dekontaminiert, medizinisch untersucht und beraten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben? Nein, für Menschen, die nicht evakuiert werden können oder wollen, gibt es weitere Schutzmaßnahmen (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten ), die die Strahlenbelastung soweit reduzieren können, dass eine akute Strahlenkrankheit nicht mehr auftreten kann. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom ist bei einem Kernkraftwerksunfall höchstens in unmittelbarer Nähe des Unfallorts zu erwarten. Beispielsweise ist dies beim Unfall in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes befanden. Beim Reaktorunfall in Fukushima 2011 gab es keine Fälle akuter Strahlenkrankheit bzw. ist niemand durch die direkte Strahleneinwirkung verstorben. Die wichtigsten weiteren Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke kann die Bevölkerung auch noch nachträglich evakuiert werden, um die Strahlenbelastung zu verringern und das Risiko für Langzeitfolgen ( Krebserkrankungen ) zu verringern. Wichtig ist es, den behördlichen Anweisungen und Empfehlungen Folge zu leisten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Wie verhalte ich mich bei einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen? Befinden Sie sich im Haus, dann bleiben Sie im Gebäude. Schließen Sie Fenster und Türen. Nehmen Sie gefährdete Passant*innen vorübergehend bei sich auf. Nehmen Sie rechtzeitig nach Empfehlung der Behörden Jodtabletten ein. Diese verhindern, dass sich über die Atmung eingenommenes radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Kinder sollten nicht im Freien spielen. Verzichten Sie auf Lebensmittel, die im Freien wachsen. Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, schließen Sie Lüftungsschlitze der Fensterrahmen. Gehen Sie möglichst in den Keller oder in einen innen liegenden Raum und informieren Sie sich über Radio, Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten über die aktuelle Lage. Befinden Sie sich im Freien, dann suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf. Sollte es nicht möglich sei, ein geschlossenes Gebäude aufzusuchen: Achten Sie auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr. Atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz (FFP2 oder FFP3), zumindest durch ein Taschentuch. Tragen Sie Schutzkleidung, etwa wasserdichte Regenkleidung. Wenn Sie annehmen, kontaminiert zu sein, legen Sie beim Betreten des Gebäudes Bekleidung und Schuhe ab. Verpacken Sie alles in Plastikbeuteln und legen Sie sie, sofern möglich, vor dem Gebäude ab. Waschen Sie zunächst Kopf, Hände und andere unbedeckte Körperflächen gründlich mit fließendem Wasser. Erst danach ist eine Dusche empfehlenswert. Befinden Sie sich im Auto, schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster. Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf. Solange Sie sich im Auto befinden, informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Was sind Jodtabletten? Hochdosierte Jodtabletten enthalten nicht-radioaktives Jod. Jodtabletten werden nach einem Reaktorunfall an die betroffene Bevölkerung verteilt oder sind in einem möglichen Evakuierungsgebiet bereits vorverteilt worden. Sie können sich auch selbst Tabletten rezeptfrei in (Online-) Apotheken kaufen. Die Tabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod und verhindern so, dass die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt. Man nennt das auch " Jodblockade ". Die gewünschte Wirkung wird nur erreicht, wenn die Tabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Werden Jodtabletten zu früh eingenommen, kann das nicht-radioaktive Jod schon wieder abgebaut sein, wenn radioaktives Jod in der Luft ist. Der Schutz bestünde dann zu früh und wäre nicht ausreichend. Werden Jodtabletten zu spät eingenommen, kann radioaktives Jod zuvor bereits von der Schilddrüse aufgenommen worden sein. Der Schutz käme dann zu spät. Nehmen Sie Jodtabletten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden ein – und nur in der von den Behörden genannten Dosis . Werden Jodtabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen, schützen sie vor einem erhöhten Schilddrüsenkrebs- Risiko . Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Was muss ich bei einer Evakuierung machen? Bitte folgen Sie den Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden. Evakuieren Sie sich erst, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Informationen erhalten Sie über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Lautsprecherdurchsagen, Fernsehen, Videotext, die offiziellen Internetseiten und Social-Media-Kanäle der Behörden und die Warn-Apps. Details zu konkreten Notfallschutzplänen in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken (Sammelstellen, Evakuierungsrouten, Ausgabestellen für Jodtabletten, etc. ) erhalten Sie in der Informationsbroschüre Ihrer zuständigen Katastrophenschutzbehörde. Die Evakuierung erfolgt vorrangig mit Privat-Pkws. Die Katastrophenschutzbehörden legen Evakuierungsrouten fest. Bitte folgen Sie den bekannt gegebenen Evakuierungsrouten für die Fahrt zu den Notfallstationen. Der Verkehrsablauf auf den Evakuierungsrouten wird von der Polizei geregelt. Details zu Notfallstationen werden von Ihrer Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben. Für Personen ohne Pkw werden von der Katastrophenschutzbehörde Fahrgelegenheiten (Busse, Bahn) bereitgestellt. In den betroffenen Gemeinden werden Sammelstellen für Personen ohne eigenen PKW eingerichtet. Details zu Sammelstellen erhalten Sie in der Informationsbroschüre der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, die im Umkreis von Kernkraftwerken verteilt werden. Publikationen Vorbereitet für den radiologischen Notfall PDF 286 KB
Mit welchen Gesundheitsschäden ist zu rechnen, wenn es zu einer erheblichen Freisetzung kommt, zum Beispiel bei einer Kernschmelze? Ionisierende, also sehr energiereiche Strahlung erhöht das Krebsrisiko und das Risiko für weitere chronische Erkrankungen z.B. des Herz-Kreislaufsystems. Von Strahlung ausgelöster Krebs tritt nicht sofort, sondern erst nach Jahren oder Jahrzehnten auf. Ab einer Strahlendosis von 100 Millisievert ist eine Erhöhung des Krebsrisikos in der Bevölkerung nachgewiesen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann man aber nicht ausschließen, dass auch schon geringere Strahlendosen ein Risiko darstellen. Eine Dosis von 100 Millisievert erhöht das lebenslange Krebsrisiko um etwa 1 Prozent, also im Vergleich zum spontanen lebenslangen Krebsrisiko von etwa 47 Prozent auf 48 Prozent. Für Frauen ist das Risiko dabei etwas höher als für Männer, für Kinder nochmals deutlich höher. Akute Strahlenschäden treten erst bei Strahlendosen über 500 Millisievert auf. Für die Bevölkerung ist das unwahrscheinlich. Innerhalb von Stunden können Hautrötungen, Erbrechen, Haarausfall und Kopfschmerzen auftreten. Bei Strahlendosen ab 1.000 bis 2.000 Millisievert treten so schwerwiegende Schäden auf, dass eine schnelle medizinische, ggf. intensivmedizinische Versorgung notwendig ist. Ab einer Strahlendosis von etwa 5.000 Millisievert stirbt trotz Einsatzes medizinischer Maßnahmen die Hälfte der Betroffenen. So hohen Strahlendosen, dass überhaupt akute Strahlenschäden auftreten, könnten vor allem Beschäftige des betroffenen Kernkraftwerkes ausgesetzt sein. Für die Bevölkerung ist das sehr unwahrscheinlich. Alle Schutzmaßnahmen der Behörden dienen dazu, gravierende Gesundheitsschäden zu verhindern und das Krebsrisiko für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören Evakuierungen, der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten, Verzehrverbote oder Grenzwerte für Lebensmittel.
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