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Found 43 results.

Starkregen Kalkar T=100a

Bei der Starkregenkarte T=100a im Bereich von Kalkar, handelt es sich um Simulationsergebnisse, in denen ein außergewöhnliches Starkregenereignis nach Euler Typ II aufzeigt wird, welches statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.

Starkregen Kalkar hN=90mm

Bei der Starkregenkarte hN=90mm handelt es sich um Simulationsergebnisse, von einem extremen Starkregenereignis mit einer Niederschlagshöhe von 90mm innerhalb von 60 Minuten, im Bereich von Kalkar. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.

Model Output Statistics for Kalkar (10404)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

GTS Bulletin: ISCD06 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISCD06 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISC): Climatic observations from land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10321;Diepholz;10325;Salzuflen, Bad;10334;Wunstorf;10335;Bückeburg;10343;Celle;10348;Braunschweig;10356;Ummendorf;10359;Gardelegen;10365;Genthin;10368;Wiesenburg;10376;Baruth;10385;Berlin-Brandenburg;10396;Manschnow;10404;Kalkar;10410;Essen-Bredeney;10418;Lüdenscheid;10424;Werl;10433;Lügde-Paenbruch;10435;Warburg;10441;10442;Alfeld;10444;Göttingen;10449;Leinefelde;10452;Braunlage;)

GTS Bulletin: ISXD06 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISXD06 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISX): Other surface data A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10321;Diepholz;10325;Salzuflen, Bad;10348;Braunschweig;10356;Ummendorf;10359;Gardelegen;10365;Genthin;10368;Wiesenburg;10376;Baruth;10385;Berlin-Brandenburg;10396;Manschnow;10404;Kalkar;10418;Lüdenscheid;10424;Werl;10433;Lügde-Paenbruch;10435;Warburg;10441;Schauenburg-Elgershausen;10442;Alfeld;10444;Göttingen;10449;Leinefelde;10452;Braunlage;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)

Jagdbezirksfachdaten Kreis Kleve

Jagdbezirksfachdaten enthalten die personenbezogenen Daten der Mitglieder einer Jagdgenossenschaft und deren Erreichbarkeiten. Sie unterliegen dem Datenschutz und stehen nur berechtigten Personen der Verwaltung und der Polizei zur Verfügung. Sie sind durch ein Passwort für Unbefugte abgesichert. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke und/oder der Jagdgenossenschaftsmitglieder fortgeführt.

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Kalkar, Gemarkung Altkalkar"

Aktenzeichen: BASE21102/10#1574 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Kalkar, Gemarkung Altkalkar Die Kreisverwaltung Kleve hat mit Schreiben vom 17.02.2025 (Zeichen: 6.16.3-612-00130- 2025-WE) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für drei Geothermiebohrungen in Kalkar, Gemarkung Altkalkar (Flur 17, Flurstück 59) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben der Kreisverwaltung Kleve beigefügten Stellungnahme vom 14.02.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 197_06IG_S_f_z befindet. Weiterhin kann das Vorhaben zugelassen werden, da im engen räumlichen Zusammenhang mindestens eine vergleichbare Bohrung vorhanden ist, durch die bereits ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund stattgefunden hat. Auf Grundlage der Ausführungen des GD NRW und der Kreisverwaltung Kleve sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 18.02.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Wissel"

Aktenzeichen: BASE21102/ 10-A#2282 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Wissel Der Kreis Kleve hat mit Schreiben vom 24.01.2025 (Aktenzeichen: 6.1/6.3-612-00023-2025- WE) für eine Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Wissel (Flur 10, Flurstück 272) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Kleve beigefügten Stellungnahme vom 23.01.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 188_00IG_T_f_ju (Tongestein). Der Stellungnahme des GD NRW ist weiterhin zu entnehmen, dass das Bohrvorhaben mit einer Endteufe von maximal 140 m voraussichtlich einen unerheblichen Einfluss auf die langfristige Schutz- und Barrierefunktion der Schichten über dem möglichen einschlusswirksamen Gebirgsbereich haben werde. Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Kleve und des GD NRW sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 29.01.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Reuvers, Eyland 27, 47546 Kalkar

Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung von Legehennen durch die Errichtung eines Legehennenstalles, die Umnutzung von zwei bestehenden Legehennenställen zu Lagerhallen sowie die Änderung von Nebeneinrichtungen, auf eine Gesamtkapazität von 19.933 Legehennenplätze in Verbindung mit Nr. 7.1.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Altkalkar (Flur 28, Flurstück 164)"

Aktenzeichen: BASE21102/10#1528 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Altkalkar Die Kreisverwaltung Kleve hat mit Schreiben vom 10.10.2024 (Zeichen: 6.1/6.3-612-01274- 2024-WE) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Kalkar, Gemarkung Altkalkar (Flur 28, Flurstück 164) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben der Kreisverwaltung Kleve beigefügten Stellungnahme vom 10.10.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 188_00IG_T_f_ju und 197_06IG_S_f_z befindet. Weiterhin kann das Vorhaben zugelassen werden, da im engen räumlichen Zusammenhang vergleichbare Bohrungen vorhanden sind, durch die bereits ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund stattgefunden hat. Auf Grundlage der Ausführungen des GD NRW und der Kreisverwaltung Kleve sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 15.10.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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