Inhaltsverzeichnis: VORWORT: Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen 7 --- I. Einführung, Auswertung und Schlussfolgerungen. Stefan Nehring, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Maike Isermann & Konstantin Etling: 1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG 9 --- 2 DATENGRUNDLAGEN 11 --- 3 ARTÜBERGREIFENDE AUSWERTUNGEN 13 --- 3.1 Taxonomisches Spektrum 13 --- 3.2 Ursprüngliches Areal 14 --- 3.3 Einführungsweise 15 --- 3.4 Einfuhrvektoren 15 --- 3.5 Erstnachweis 16 --- 3.6 Zeitspanne zwischen Ersteinbringung und Erstnachweis ("time lag") 18 --- 3.7 Status 19 --- 3.8 Lebensraum 20 --- 3.9 Aktuelle Verbreitung 20 --- 3.10 Aktueller Ausbreitungsverlauf 21 --- 3.11 Gefährdung der Biodiversität 22 --- 3.12 Förderung durch Klimawandel 23 --- 4 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 25 --- 5 LITERATUR 26 --- II. Handlungsrahmen und Handlungsempfehlungen. Stefan Nehring: --- 1 HANDLUNGSRAHMEN 29 --- 2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 30 --- 3 LITERATUR 33 --- III. Steckbriefe. Stefan Nehring, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Andreas Hussner, Beate Alberternst, Uwe Starfinger, Franz Essl, Stefan Nawrath & Maike Isermann: 1 AUSWAHL DER EINGESTUFTEN ARTEN 35 --- 2 DATENGRUNDLAGEN UND VORGANGSWEISE DER EINSTUFUNG 36 --- 3 LITERATUR 38 --- 4 STECKBRIEFE GEBIETSFREMDER GEFÄSSPFLANZEN 39 --- Acer negundo (Eschen-Ahorn) 42 --- Allanthus altissima (Götterbaum) 44 --- Allium paradoxum (Wunder-Lauch) 46 --- Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättrige Ambrosie) 48 --- Amorpha fruticosa (Gewöhnlicher Bastardindigo) 50 --- Artemisia verlotiorum (Kamtschatka-Beifuß) 52 --- Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze) 54 --- Azolla filiculoides (Großer Algenfarn) 56 --- Bidens frondosa (Schwarzfrüchtiger Zweizahn) 58 --- Buddleja davidii (Schmetterlingsstrauch) 60 --- Bunias orientalis (Orientalische Zackenschote) 62 --- CIaytonia perfoliata (Gewöhnliches Tellerkraut) 64 --- Cotoneaster dammeri (Teppich-Zwergmispel) 66 --- Cotoneaster divaricatus (Sparrige Zwergmispel) 68 --- Cotoneaster horizontalis (Fächer-Zwergmispel) 70 --- Crassula helmsii (Nadelkraut) 72 --- Cynodon dactylon (Gewöhnliches Hundszahngras) 74 --- Dianthus giganteus (Große Nelke) 76 --- Echinocystis lobata (Stachelgurke) 78 --- Echinops sphaerocephalus (Drüsen blättrige Kugeldistel) 80 --- Elaeagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide) 82 --- Elodea canadensis (Kanadische Wasserpest) 84 --- Elodea nuttallii (Schmalblättrige Wasserpest) 86 --- Epiobium diiatum (Drüsiges Weidenröschen) 88 --- Fallopia bohemica (Bastard-Staudenknöterich) 90 --- Fallopia japonica (Japan-Staudenknöterich) 92 --- Fallopia sachalinensis (Sachalin-Staudenknöterich) 94 --- Fraxinus pennsylvanica (Pennsylvanische Esche) 96 --- Galeobdolon argentatum (Silber-Goldnessel) 98 --- Gleditsia triacanthos (Amerikanische Gleditschie) 100 --- Helianthus tuberosus (Topinambur) 102 --- Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau) 104 --- Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel) 106 --- Impatiens balfourii (Balfour-Spring kraut) 108 --- Impatiens edgeworthii(Buntes Springkraut) 110 --- Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut) 112 --- Impatiens parviflora (Kleines Springkraut) 114 --- Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest) 116 --- Lonicera henryi (Henrys Geißblatt) 118 --- Lonicera tatarica (Tataren-Heckenkirsche) 120 --- Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut) 122 --- Ludwigia x kentiana (Kents Heusenkraut) 124 --- Lupinus polyphyllus (Vielblattrige Lupine) 126 --- Lycium barbarum (Gewöhnlicher Bocksdorn) 128 --- Lysichiton americanus (Gelbe Scheinkalla) 130 --- Mahonia aquifolium (Gewöhnliche Mahonie) 132 --- Miscanthus sacchariflorus (Großes Stielblütengras) 134 --- Miscanthus sinensis (Chinaschilf) 136 --- Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt) 138 --- Myriophyllum heterophyllum (Verschiedenblättriges Tausendblatt) 140 --- Paulow ia tomentosa (Chinesischer Blauglockenbaum) 142 --- Phedimus spurius (Kaukasus-Glanzfetthenne) 144 --- Phytolacca americana (Amerikanische Kermesbeere) 146 --- Pinus nigra (Schwarz-Kiefer) 148 --- Pinus strobus (Weymouth-Kiefer) 150 --- Pistia stratiotes (Wassersalat) 152 --- Populus canadensis (Bastard-Pappel) 154 --- Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche) 156 --- Prunus serotina (Späte Traubenkirsche) 158 --- Pseudotsuga menziesii (Gewöhnliche Douglasie) 160 --- Quercus rubra (Rot-Eiche) 162 --- Rhododendron ponticum (Pontischer Rhododendron) 164 --- Rhus typhina (Essig-Baum) 166 --- Robinia pseudoacacia (Robinie) 168 --- Rosa rugosa (Kartoffel-Rose) 170 --- Rubus armeniacus (Armenische Brombeere) 172 --- Rudbeckia laciniata (Schlitzblättriger Sonnenhut) 174 --- Sarracenia purpurea (Braunrote Schlauchpflanze) 176 --- Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) 178 --- Solida go canadensis (Kanadische Goldrute) 180 --- Solidago gigantea (Späte Goldrute) 182 --- Spartina anglica (Salz-Schlickgras) 184 --- Symphoricarpos albus (Gewöhnliche Schneebeere) 186 --- Symphyotrichum lanceolatum (Lanzett-Herbstaster) 188 --- Symphyotrichum novi-belgii (Neubelgien-Herbstaster) 190 --- Syringa vulgaris (Gewöhnlicher Flieder) 192 --- Telekia speciosa (Große Telekie) 194 --- Vaccinium atlanticum (Amerikanische Strauch-Heidelbeere) 196 --- Vallisneria spiralis (Wasserschraube) 198 --- Viburnum rhytidophyllum (Leberblattschneeball) 200 ---
Schwarze Liste Sachsen-Anhalt Steckbrief Verbreitungskarte Atlas Lebensräume: Forsten, Auen, Magerrasen, Brachen, Bahngelände, Ruderalstellen, Sandgruben, Gärten Problematische Vorkommen: Magerrasen, Brachen, Uferstaudenfluren Bestimmungshilfe pdf 0,6 MB Steckbriefe/Factsheets: neobiota.de , infoflora.ch , Artensteckbrief Regierungspräsidium Gießen , Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband , Wikipedia , CABI Invasive Species Compendium (engl.)
50-200(-250) cm. Stg dicht kurzhaarig, im unteren Teil ± kahl, grün, nicht bereift. Blätter sitzend, schmal lanzettl., meist gesägt. Gesamtblütenstand pyramidenartig rispig, mit zahlreichen gestielten, einseitswendig nach oben gerichteten Köpfchen (3-5 mm Durchmesser). Köpfchenboden kahl. Zungenblüten die Hülle nicht überragend. Hülle 2-3 mm lg. Taxonomie: Asteraceae ( Familie Korbblütler) Solidago ( Gattung Goldrute) Solidago canadensis L. ( Art Kanadische Goldrute) Blühmonate: August –Oktober Lebensform: Hemikryptophyt (plurienn-pollakanth) Fortpflanzung: Samen und vegetativ (Anemochorie, Epichorie, Hemerochorie, Stomatochorie, Ausläuferrhizom) Floristischer Status: E Gefährdung: n Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt
Taxonomie: Asteraceae ( Familie Korbblütler) Solidago ( Gattung Goldrute) Solidago canadensis × gigantea ( Art ) Floristischer Status: U Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt
Ein Lernangebot für Kinder. Drüsiges Springkraut kommt eigentlich aus Indien. Inzwischen wächst es bei uns an vielen Ufern von Flüssen und Bächen und verdrängt heimische Uferpflanzen. So sieht die Blüte des Drüsigen Springkrauts aus der Nähe aus. Du kannst sie gut an ihrem Geruch erkennen: Sie stinkt! Der Sommerflieder oder Schmetterlingsflieder kommt aus China. Er blüht rosa, lila oder weiß. Die Pflanze ist anspruchslos und wächst auch an Straßenrändern, auf Bahndämmen und auf Brachflächen. Für Schmetterlinge ist der Sommerflieder eine willkommene Nahrungsquelle. Mit ihren langen Rüsseln können sie den gut versteckten Nektar aus den Blüten saugen. Die Kanadische Goldrute wächst an Bahndämmen, Straßenrändern, aber auch in Gärten. Sie ist ein Überlebenskünstler - und deshalb leider vielen einheimischen Arten überlegen. Sie werden von ihr verdrängt. Der Riesen-Bärenklau aus Russland kann schwere Verbrennungen verursachen. Deshalb: Niemals anfassen! Unter seinen großen Blättern wächst nichts anderes mehr. Den Asiatischen Marienkäfer gibt es in vielen Farbvarianten. Meistens hat er 19 Punkte und sein Kopfschild ist stärker weiß gefärbt als bei unserem heimischen Siebenpunkt-Marienkäfer. Er kommt seit ungefähr 10 Jahren in Deutschland vor und vermehrt sich stark. Problematisch ist das, weil seine Larven sehr gefräßig sind und auch die Larven vieler heimischer Insekten fressen. Zum Vergleich: Ein heimischer Siebenpunkt-Marienkäfer. Neuerdings muss er sich mit Asiatischen Marienkäfern um Blattläuse streiten - und auch seine Larven werden von den fremden Larven gefressen. Die Nilgans ist eigentlich im tropischen Afrika zu Hause. Heute kannst du die Gänse auch bei uns an Seen und Parkteichen entdecken. Sie sind Nachfahren von Tieren, die aus Tierparks geflüchtet sind. Kanadagänse sind inzwischen an vielen Gewässern zu finden. Ursprünglich kamen sie nur in Nordamerika vor. Die Gänse hier bei uns sind die Nachfahren von Gänsen, die vor knapp 70 Jahren hier ausgesetzt wurden. Besonders im Rheinland brüten viele Halsbandsittiche. Sie sind Nachkommen von Zootieren. Rostgänse sind bei uns noch nicht so häufig anzutreffen. Sie kommen eigentlich aus der aisatischen Steppe. Die ersten Nutrias sind 1933 aus einer Pelztierfarm ausgerissen. Heute leben sie an vielen Gewässern in Deutschland. Sie sind ein Problem, weil sie seltene Wasserpflanzen fressen und steile Ufer durchlöchern, so dass diese abstürzen können. Niedlich, aber nicht nett: Der Waschbär frisst Eier und Jungvögel, klaut Fledermäusen und Eulen die Bruthöhlen und mag seltene Schlangen, Frösche und Schildkröten zum Fressen gern. Die Tiere stammen ursprünglich aus Amerika. In den 30er Jahren wurden sie hier ausgesetzt oder konnten aus Gehegen entkommen. Zurück zum Thema: Eingeschleppt und ausgesetzt
Die Art wird als invasiv eingestuft (Nehring et al. 2013).
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Taxonomie: Asteraceae ( Familie Korbblütler) Solidago ( Gattung Goldrute) Solidago canadensis × virgaurea ( Art ) Floristischer Status: I Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt
Aus Bayern seit vielen Jahren nur noch von einem einzigen Standort bekannt; dort gelangen aber seit drei Jahren keine Nachweise mehr. Der Lebensraum ist durch fortschreitende Sukzession mit Solidago canadensis stark gefährdet (Segerer, A., persönliche Mitteilung). Damit ist der einzige für Baden-Württemberg bekannte Fundort aus dem Kaiserstuhl (Werno 2007) auch der einzige aktuelle Nachweis dieser Art für Deutschland. Die Falter fliegen um Geranium sanguineum. Die Nahrungspflanzen der Larven sind unbekannt.
Maßnahmentabelle für das FFH-Gebiet 258 "Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben" (Stand Oktober 2013) Behandlungsgrundsätze Aufgrund des Vorkommens von je einer LRT-Fläche wurde auf die Erstellung von Behandlungsgrundsätzen für die LRT 3260 (vgl. Kap. 7.1.2.1.) und 6430 (vgl. Kap. 7.1.2.4.) verzichtet. Hier wurden jeweils einzelflächenspezifische Maßnahmen geplant, welche in der folgenden Tabelle zu finden sind. LRT 6210 (*) Behandungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.2.): • regelmäßiger Entzug von Nährstoffen/Biomasse durch regelmäßige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Oligotrophie der Standorte, zur Vermeidung des Verfilzens durch abgestorbene Gräser und Kräuter sowie zur Verhinderung des Aufkommens dominierender Hochstauden • je nach Aufwuchs sind mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, dabei sollten zwischen den Beweidungsdurchgängen Nutzungspausen von mind. 6 Wochen eingelegt werden, es sollte mindestens einmal im Jahr eine weitgehende Abschöpfung der Biomasse erfolgen • Vermeidung bzw. Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen, • Gehölzschnitt und ggf. Mahdgut grundsätzlich von der Fläche entfernen, • Verzicht auf Düngung, • Anlage von Pufferstreifen von mind. 10m auf angrenzenden Äckern zur Vermeidung des Eintrags von Düngemitteln und Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden und Ausbildung tiefer Erosionsrinnen • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche, kein Pferchen der Tiere über Nacht auf LRT-Flächen Zur Nutzung / Bewirtschaftung von Flächen mit Orchideen-Vorkommen wurden keine Behandlungsgrundsätze erstellt, sondern einzelflächenspezifische Maßnahmen vorgeschlagen. LRT 6240* Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.3.): • regelmäßiger Entzug von Nährstoffen/Biomasse durch regelmäßigen Biomasseentzug zur Aufrechterhaltung der Oligotrophie der Standorte, zur Vermeidung des Verfilzens durch abgestorbene Gräser und Kräuter sowie zur Verhinderung des Aufkommens dominierender Hochstauden, • es sind mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, jedoch sollte die Nutzung nicht vor Ende Juli stattfinden, ab Ende Juli ist eine Beweidung bis in den März auch im engen Gehüt möglich • Vermeidung bzw. Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen, • Gehölzschnitt und ggf. Mahdgut sind grundsätzlich von der Fläche zu entfernen, • Verzicht auf Düngung, • Anlage von Pufferstreifen von mind. 10m zu angrenzenden Äckern zur Vermeidung des Eintrags von Düngemitteln und Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden und Ausbildung tiefer Erosionsrinnen • kein Mulchen, • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche, kein Pferchen der Tiere über Nacht auf LRT-Flächen. LRT 6510 Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.5.): • vollständiger Verzicht auf Wiesenumbruch und umbruchlose Narbenerneuerung (auch nicht zur Neueinsaat) • kein Biozideinsatz • ggf. Mulchen nur als einmalige ersteinrichtende Maßnahme • eine entzugsorientierte Grunddüngung ist prinzipiell möglich, darüber hinausgehende Stickstoffgaben sind zu unterlassen • keine Erhöhung der Schnitthäufigkeit und Beweidungsintensität • keine Aufforstung und Gehölzanpflanzungen auf der LRT-Fläche • Heuballen dürfen nicht auf der LRT-Fläche oder am Rand belassen werden, sie müssen von der Fläche entfernt werden, generell Abtransport des Mahdgutes • Erhaltung vorhandener Streuobstbestände auf der Fläche • zweimalige Nutzung im Jahr möglich (zweischürige Mahd oder Mähweide oder Weide mit Nachmahd von Weideresten), zwischen den Nutzungen Einhaltung einer Nutzungspause von mind. 6 Wochen bei Mahd: • generell mit Abtransport des Mähgutes • Einsatz von narben- und bodenschonendem Gerät bei hinreichend trockenem Boden bei Beweidung: • kein Einsatz von Hochleistungsrassen (z.B. Milch- oder Fleischrinder), • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche • Nachmahd von Weideresten LRT 9170 Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.6.): • Die Behandlungsgrundsätze für den LRT werden mit den „Allgemeinen Grundsätzen zur Bewirtschaftung von Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (Naturschutzfachlicher Leitfaden für die Managementplanung in FFH- und SPA-Gebieten)“ des LAU (Fachbereich 4) abgedeckt und im genannten Kapitel dargestellt. FFH-LRT und -Arthabitate und deren Entwicklungsflächen bzw. -habitate (siehe auch Kap. 7 und Karte 6) ID_Maßnahme- fläche Bezugsfläche BIO-LRT naturschutzfachli alle Schutzgüter (bei Fläche Zielarten/Ziel- Maßnahmennummer che Priorisierung Habitaten mit ID) (ha) LRT gem. Liste BfN der Schutzgüter Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante Art der Maßnahme Rangfolge Dringlichkeit des der Beginns der Maßnahmev Umsetzung arianten Verantwortlichkeit 001-001-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.5.1. 12.4.3.Entbuschung auf der Fläche und Zurückdrängung des Gebüschrandes zu den Flächenrändern hin (vor allem neophytische Robinie und Sanddorn sind zu Erhaltung und entfernen), ca. 2-3m Gebüschränder zum Acker hin sollten als Pufferzone erhalten Wiederherstellun bleiben g Abtransport des entbuschten Materials, dieses darf nicht am Flächenrand abgelagert werden001-002-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.1.1.auf ca. 2/3 der Fläche Ersteinrichtung durch einmalige Mahd mit Abräumen des Mahdgutes um dichte Grasstreudecke zu entfernenErhaltung und Wiederherstellun g1sofortLandwirtschaft, Projektträger 001-003-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung und Wiederherstellun g1kurzfristigLandwirtschaft 001-003-b315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.2.8.3. 1.2.5.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Erhaltung und Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Wiederherstellun weitgehende Abschöpfung der Biomasse g unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102kurzfristigLandwirtschaft Erhaltung und Wiederherstellun g3kurzfristigProjektträger 1sofortUNB, Landwirtschaft, Projektträger 001-003-c315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.1.1. 1.2.1.4.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210002-001-a1111 (6510)0,4651065101.2.1.2.zweischürige Mahdnutzung: 1. Nutzung ab Anfang Juni, 2. Nutzung (kann auch eine Beweidung sein) frühestens nach mind. 6 Wochen Nutzungspause, mit Abtransport des Mahdgutes unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung1sofortLandwirtschaft 002-001-b1111 (6510)0,4651065101.2.4.1. 1.2.8.3.Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung mit 0,3 - 0,5 GVE/ha ab Mai, mit Nachmahd zur Beseitigung von Weideresten und mit Abtransport des Mahdgutes, zweite Beweidung nach Nutzungspause von mind. 6 Wochen unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung2sofortLandwirtschaft 002-001-c1111 (6510)0,4651065101.2.3.1. 1.2.4.1.Beweidung mit Extensiv-Rindern mit 0,3 - 0,5 GVE/ha ab Mai, mit Nachmahd zur Beseitigung von Weideresten und mit Abtransport des Mahdgutes, zweite Beweidung nach Nutzungspause von mind. 6 Wochen unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung3sofortLandwirtschaft 003-001-a1212 (E-6210)0,27621062101.9.5Entbuschung (vor allem Weißdorn, Rosen, Liguster und Eschen) mit Abtransport des Materials, nicht am Flächenrand ablagernEntwicklung1kurzfristigUNB, Landwirtschaft, Projektträger 003-002-a1212 (E-6210)0,27621062101.9.1.1.Ersteinrichtung: einmalige Mahd mit Abräumen des MahdgutesEntwicklung1kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaft 003-003-a1212 (E-6210)0,27621062101.2.5.1. 1.2.8.3.003-003-b1212 (E-6210)0,27621062101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaft Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes, minestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigProjektträger aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Entwicklung1sofortLandwirtschaft 003-003-c 004-001-a 12 12 (E-6210) 15 (6210), 16 (6210), 13 (E-6510), 9 (HSB. 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18, RHD, HSA), 14 (RHD, 353, 354 HHA, HSB), 17 (HHB), 18 (GMF), 353 (HSF), 354 (HHB) 0,27621062101.9.1.1. 1.2.1.4. 2,86210, 651062101.2.5.1. 1.2.8.3. Bemerkungen in BZF 2 Vorkommen von wenigen Sanddorn- Exemplaren, Verbuschung BZF 2 ca. 20% stark verfilzt teilweise eingezäunt, gepflanzte Ziergehölze Thuja, Fichten, Jochelbeere, Flieder, Buchsbaum, Hasel, Vorkommen der neophytischen Kanad. Goldrute (Solidago canadensis ) als "sonstige Maßnahme" Nr. 1001 wird die Anlage eines Ackerrandstreifens als Pufferstreifen zum angrenzenden Acker empfohlen dichte Grasstreu teilweise stark reliefiert, tlw. eingezäunt, aktuell tlw. Mähwiese und tlw. Weide, nur teilweise mahdfähig ID_Maßnahme- fläche 004-001-b 004-002-a 005-001-a 005-002-a 005-002-b Bezugsfläche BIO-LRT naturschutzfachli alle Schutzgüter (bei Fläche Zielarten/Ziel- Maßnahmennummer che Priorisierung gem. Liste BfN Habitaten mit ID) (ha) LRT der Schutzgüter 15 (6210), 16 (6210), 13 (E-6510), 9 (HSB. 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18, RHD, HSA), 14 (RHD, 353, 354 HHA, HSB), 17 (HHB), 18 (GMF), 353 (HSF), 354 (HHB) 1313 (E-6510) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 2,8 0,24 0,97 0,97 0,97 6210, 6510 6510 6210, 6240* 6210, 6240* 6210, 6240* Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/VarianteArt der Maßnahme Rangfolge Dringlichkeit des der Beginns der Maßnahmev Umsetzung arianten Verantwortlichkeit Bemerkungen 62101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Entwicklung2sofort65101.2.1.2. 1.9.1.1.zweischürige Mahdnutzung: 1. Nutzung ab Anfang Juni, 2. Nutzung (kann auch eine Beweidung sein) frühestens nach mind. 6 Wochen Nutzungspause, mit Abtransport des Mahdgutes unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung3sofortLandwirtschaft, Nutzer tlw. aus Ansaat hervorgegangen 62101.9.5.1. 12.4.4.Entbuschung auf der Fläche und Zurückdrängung des Gebüschrandes zu den Erhaltung, Flächenrändern hin (insbesondere allem Prunus mahaleb ist zu entfernen), ca. 2- Wiederherstellun 3m Gebüschränder zum Acker hin sollten als Pufferzone erhalten bleiben g und Abtransport des entbuschten Materials, dieses darf nicht am Flächenrand Entwicklung abgelagert werden1sofortUNB, Landwirtschaft, Projektträgerals "sonstige Maßnahme" Nr. 1003 wird die Entfernung eines außerhalb des Gebietes, jedoch direkt angrenzenden Acer negundo-Bestandes emfpohlen 62101.2.5.1. 1.2.8.3. 1.2.4.1.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Wiederherstellun g und Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1002 wird die Anordnung der Wiederherstellung des nördlichen Flächenzugangs empfohlen 62101.2.5.3. 1.2.8.3. 1.2.4.1.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Erhaltung, weitgehende Abschöpfung der Biomasse Wiederherstellun bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der g und Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) Entwicklung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102kurzfristigLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1004 wird die Anlage eines Ackerrandstreifens als Pufferstreifen zum angrenzenden Acker empfohlen Erhaltung, Wiederherstellun g und Entwicklung3mittelfristigProjektträgerSteilhanglage, Adonis vernalis -Vorkommen Landwirtschaft 005-002-c20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*)0,976210, 6240*62101.9.1.1. 1.2.1.4. 1.2.1.6.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung; bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210006-001-a9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.9.1.1.Ersteinrichtung: einmalige Mahd mit Abräumen des MahdgutesWiederherstellun g1sofortLandwirtschaft, Projektträgerüber Feldweg gut erreichbar 62101.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Wiederherstellun g1sofortLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1006 wird das Belassen des Gehölzstreifens als Pufferstreifen zwischen Acker und angrenzender Maßnahmefläche empfohlen 62101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Wiederherstellun weitgehende Abschöpfung der Biomasse g unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102sofortLandwirtschaftWiederherstellun g3kurzfristigProjektträgersonstige1mittel- bis langfristig 006-002-a 006-002-b 98 98 98 (6210, HSB, HRA) 98 (6210, HSB, HRA) 1,13 1,13 6210 6210 006-002-c9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.9.1.1. 1.2.1.4.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann ggf. mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210 006-003-a9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.10.2. 1.12.4. 12.3.2.Pflege vitaler Obstbäume, Ersatzpflanzung abgängiger Obstbäume 1.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210 007-001-a 101, 253 101 (6210), 253 (HSF, GMX) 1,26 6210 6210 Erhaltung 1 kurzfristig Landwirt, Projektträger abgängige Obstbäume Landwirtschaft augenscheinlich ungenutzt, aktuell aufgrund der unzugänglichen Lage für eine Schafherde (da rings von Acker umgeben) erscheint lediglich eine Pflegenutzung möglich, ggf. könnte ein südlich gelegener Ackerstreifen in Grünland umgewandelt werden, dann ist eine Beweidung mit Schafen möglich
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Bund | 20 |
Land | 8 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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