The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulations-modell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete Insellagen < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen größer 500 m² sind als Insellagen außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.
Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulationsmodell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete "Insellagen" < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen > 500 m² sind als "Insellagen" außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.
Ziele: Erschliessung eines Gewerbegebietes von ca 33 ha stark versiegelt, Regenwasser soll so im Gebiet seines Auftretens zurueckgehalten werden, dass der Gebietsabfluss dem natuerlichen Regime entspricht. Erhoehung der Grundwasserneubildung, Wasser soll erlebbar sein; Verringerung der Betriebskosten von Pumpwerken und Klaeranlagen; Zur Einsparung der kostbaren Ressource Trinkwasser soll Regenwasser genuetzt werden; Verringerung der Baukosten fuer Kanalisation und Speicherbauwerke; Bausteinprinzip. Aufgabenstellung: Es wurde ein oekologisch vorbildliches Entwaesserungskonzept entwickelt, welches zur herkoemmlichen Abwasserbeseitigung einen aufzeigbaren Weg darstellt. Schwerpunkt ist die Regenwasserbehandlung und Regenwasserableitung.
Klimaanpassung ist notwendig, um rechtzeitig auf die nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Das Ziel ist dabei, sich so auf das ändernde Klima bzw. dessen Folgen einzustellen, dass Schäden weitestgehend vermieden oder zumindest vermindert werden können. Zahlreiche „Initiativen und Maßnahmen“ sorgen bereits dafür, dass die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der Klimaänderung verringert werden. Den internationalen Forschungsstand zum Klimawandel und seinen Risiken sowie zu möglichen beziehungsweise notwendigen Anpassungsstrategien fasst der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) in seinen regelmäßig veröffentlichten Sachstandsberichten zusammen und bewertet diese aus wissenschaftlicher Sicht. IPCC Zwar ist Deutschland neben vielen anderen Staaten dabei, seine Treibhausgasemissionen zu senken und den Klimaschutz voran zu treiben. Trotzdem ist und bleibt die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine wichtige Aufgabe, die angesichts zunehmender klimatischer Auswirkungen immer bedeutender wird. Dies betrifft nicht nur das Land, sondern vor allem die Kommunen, die entsprechende Maßnahmen vor Ort umsetzen. Die alte Bundesregierung hatte bereits 2008 die "Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel" beschlossen, welche durch die neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 abgelöst wurde. Der zugehörige „ Aktionsplan Anpassung IV “ stellt die laufenden und künftigen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel dar. Begleitet wird die DAS durch ein Berichtswesen, auf dessen Grundlage regelmäßig Fortschreibungen der DAS veröffentlicht werden. Dazu zählen unter anderem ein Monitoringbericht , der einen Überblick über die beobachteten Folgen des Klimawandels und bereits eingeleitete Anpassungsmaßnahmen schafft sowie eine Klimawirkungs- und Risikoanalyse , die identifiziert, bei welchen Klimawirkungen und in welchen Regionen besondere Betroffenheit und Handlungserfordernisse bestehen. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 Aktionsplan Anpassung IV Monitoringbericht Klimawirkungs- und Risikoanalyse In Niedersachsen wurde erstmalig 2021 eine Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erarbeitet. Laut dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) ist die Landesregierung dazu verpflichtet, diese alle fünf Jahre fortzuschreiben. Auch hier dienen ein Klimafolgenmonitoringbericht und eine Klimarisikoanalyse als wichtige Grundlagen zur Fortschreibung. Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimafolgenmonitoringbericht Klimarisikoanalyse Klimaanpassung – eine kommunale Aufgabe Klimaanpassung ist vor allem eine kommunale Aufgabe. Integrierte Klimaschutzkonzepte bieten die Möglichkeit, die Themenfelder Klimaschutz und Klimaanpassung gemeinsam anzugehen und mögliche Synergien zu nutzen. Das Themenfeld „Anpassung an den Klimawandel“ als Teilkonzept beschäftigt sich mit den Fragen, welche Belastungen in einer Kommune aufgrund des Klimawandels relevant werden könnten. Beispielsweise wird geprüft, ob ausreichend Schutz vor den Folgen extremer Niederschläge und Stürmen besteht, wie hoch die innerstädtischen versiegelten Flächen sind und welche mittel- und langfristigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Kommune gegen die Klimafolgen zu wappnen. Weitere Lösungen für Frisch- und Kaltluftschneisen in Form von Frei- und Grünflächen sowie für die steigende Gefahr von Überschwemmungen durch Starkregen werden in dem Konzept erarbeitet. Werden die Anpassungsmaßnahmen gleich bei Sanierungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen geplant und berücksichtigt, minimiert sich der finanzielle Aufwand, und Schäden können bereits heute reduziert werden. Ein Beispiel für eine Maßnahme ist die Installation von Rückschlagklappen, die bei Überlastung der Kanalisation in Folge eines Starkregenereignisses den Eintritt von Niederschlagswasser in Gebäude verhindern. Weitere Maßnahmen umfassen zum Beispiel die Begrünung von Dächern und Fassaden, die die Gebäudeaufwärmung im Sommer mindern und sich wärmedämmend im Winter auswirken, als Puffer für Niederschlagswasser dienen und die Lufthygiene verbessern. Des Weiteren können Verkehrs- oder Grünflächen in Siedlungen als sogenannte multifunktionale Flächen dienen, an denen zum Beispiel im Fall von Starkregen das Wasser gezielt hingeführt beziehungsweise gesammelt wird, um Schäden an anderer Stelle zu mindern. Für die Umsetzung kommunaler Anpassungsstrategien ist die öffentliche Kommunikation wichtig, um eine Akzeptanz der Maßnahmen zu schaffen. Informationsabende, Workshops und Diskussionsrunden beseitigen oft Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Beispiele für Klimaanpassungen im Bereich Oberflächengewässer: Links Kommunale Klimaanpassung: Kompetente Beratung sowie weitere Informationen unter anderem zu den Themen Klimawandel, Klimafolgen, Anpassung und Fördermöglichkeiten bietet das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO): https://www.niko-klima.de/ Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bietet in der Veröffentlichung "Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Region" wichtige Erkenntnisse und Werkzeuge zur Unterstützung von Kommunen und Regionen bei der Klimaanpassung:
Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.
Mit der Karte 1.2 der Gewässernetzdichte wird ein neuer Weg zur Darstellung einer morphometrischen Größe in der Hydrologie begangen. Sie berücksichtigt, daß das Netz der Oberflächengewässer nicht nur die Fließgewässer (Flüsse, Bäche, Kanäle und Gräben), sondern auch die Stehenden Gewässer (Seen, Stauseen, Teiche, Weiher, zusammenfassend im folgenden „Seen“ genannt) umfaßt. Die hier ausgewiesene Gewässernetzdichte beinhaltet neben der konventionellen Flußdichte (ohne Trockentaldichte) zusätzlich einen Wert für die Seen. Der Flußdichteberechnung liegt ein Verfahren (Linedensity-Methode, SILVERMAN 1986) zugrunde, das dem jeweils zentralen Rasterfeld über eine frei wählbare kreisförmige Bezugsfläche den Quotienten aus Linienlänge/Fläche zuordnet.
Wenn sich herausgestellt hat, dass das Gebiet sich grundsätzlich für eine Nahwärmeversorgung eignet, geht es darum, zu konkretisieren, wie das zukünftige Nahwärmenetz aussehen kann und welche Schritte notwendig sind, um es zu realisieren. Dabei sind sowohl technische als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu analysieren. Einen guten Überblick über die technischen Fragestellungen, die in dieser Phase relevant sind, liefert die “Checkliste Gebäude- und kleine Wärmenetze” der dena. Kurz zusammengefasst sind Informationen zu den folgenden Themen zusammenzutragen: Potenzielle Wärmeabnehmer und deren Wärmebedarfe: gibt es ggf. Ankerkunden wie öffentliche Gebäude (z.B. Schulen) Mögliche Trassenführung und notwendige Querung von Straßen bzw. Öffentlichen Grünflächen Bestehende Infrastruktur (einschließlich Stromleitungen) Möglicher Standort der Energiezentrale Potenzial von Umweltwärmequellen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Gewässer, Abwasserkanäle …) Potenzial von Abwärme aus lokalen Industrie- oder Gewerbebetrieben Solarpotenzial (Solarthermie, Photovoltaik) Mögliche Wärmespeicherung Notwendiges/ sinnvolles Temperaturniveau: ggf Sanierungsbedarf bei Gebäuden Kaltes oder warmes Netz Ob ein kaltes Nahwärmenetz infrage kommt, ist abhängig von dem Potential der Umweltwärmequellen und der Abwärme vor Ort. Ist kein ausreichendes Potential vorhanden, um den Wärmebedarf zu decken, kann ein kaltes Nahwärmenetz nicht realisiert werden. Wird stattdessen ein Niedertemperatur-Nahwärmenetz in Betracht gezogen, muss vor allem ein geeigneter Standort für die Aufstellung der zentralen Wärmeerzeuger gefunden werden. Die Klärung dieser Fragestellung ist durch qualifizierte Fachplanerinnen und Fachplaner oder Unternehmen durchzuführen. Die Ergebnisse sollten in Form einer Machbarkeitsstudie oder eines Konzepts zusammengefasst werden, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen. Die Erarbeitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier . Neben den technischen Fragen sollte in dieser Phase auch geklärt werden, welches Betreibermodell für das zukünftige Wärmenetz angestrebt wird und welche Verantwortung unterschiedliche Akteure übernehmen sollen oder können (beispielsweise öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerenergiegenossenschaft). Im Konzept sollten auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die darauffolgenden Phasen untersucht und die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft sowie ggf. Preismodelle durchdacht werden. Weiter zur Planungsphase
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1147 |
| Europa | 18 |
| Kommune | 85 |
| Land | 543 |
| Weitere | 103 |
| Wirtschaft | 16 |
| Wissenschaft | 384 |
| Zivilgesellschaft | 86 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 37 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 1013 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 321 |
| Umweltprüfung | 109 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 165 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 378 |
| Offen | 1251 |
| Unbekannt | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1621 |
| Englisch | 148 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 30 |
| Datei | 55 |
| Dokument | 173 |
| Keine | 894 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 90 |
| Webseite | 637 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1117 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1381 |
| Luft | 930 |
| Mensch und Umwelt | 1641 |
| Wasser | 1452 |
| Weitere | 1659 |