Schweizer Endlagerstandort: Genehmigungsunterlagen eingereicht Prüfung wird von deutscher Seite eng begleitet / BASE informiert in Waldshut am 9. Dezember Pressemitteilung Stand: 19.11.2024 Die Schweizer Vorhabenträgerin, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), hat heute die Genehmigungsunterlagen bei den Schweizer Fachbehörden eingereicht für ein tiefengeologisches Endlager am Standort Nördlich Lägern nahe der deutschen Gemeinde Hohentengen (Landkreis Waldshut). Mit dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch sollen die Grundzüge des Endlagers sowie die ungefähre Lage und Größe der wichtigsten Infrastrukturanlagen an der Oberfläche festgelegt werden. Bereits im Herbst 2022 hatte die Nagra bekanntgegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Geplant ist ein Kombilager, das sowohl hochradioaktive als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufnimmt. Die erforderliche Umverpackungsanlage für die radioaktiven Abfälle soll außerhalb des Standortgebiets beim bestehenden Zwischenlager Würenlingen (Kanton Aargau) errichtet werden. Auch hierfür hat die Nagra ein eigenes Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht. Mit der Einreichung der Rahmenbewilligungsgesuche beginnt ein neuer Abschnitt im Verfahren: Die Gesuche werden in den nächsten Jahren von den zuständigen Schweizer Fachbehörden auf Sicherheits-, Umwelt- und raumplanerische Aspekte überprüft. Auch deutsche Gebietskörperschaften und Behörden sollen in diesen Prozess einbezogen werden. „Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) wird die Beteiligung für die deutsche Seite koordinieren und dabei auf alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit, achten“, so Christian Kühn, Präsident des BASE . Darüber hinaus existiert mit der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager (ESchT) seit 2006 ein vom Bundesumweltministerium eingerichtetes Gremium, das die Schweizer Endlagersuche von deutscher Seite aus fachlich begleitet. Ein grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann, ist nach Abschluss der Prüfungen vorgesehen – voraussichtlich im Jahr 2028. Um die Öffentlichkeit in Deutschland über die Rahmenbewilligungsgesuche und die nun anstehenden Schritte zu informieren, richtet das BASE am 9. Dezember 2024 ab 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle Waldshut aus. Hintergrund: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) begleitet die Endlagersuche in der Schweiz als zuständige Fachbehörde auf deutscher Seite. Es unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) mit seiner Fach- und Beteiligungsexpertise und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz sind auf der Website des BASE und der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager verfügbar. Die Beratungsergebnisse der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager können unter www.escht.de abgerufen werden. Einladung zur Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Einladung Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Herunterladen (PDF, 561KB, nicht barrierefrei)
Taxonomie: Ranunculaceae ( Familie Hahnenfußgewächse) Ranunculus ( Gattung Hahnenfuß) Ranunculus auricomus agg. ( Aggregat Gold-Hahnenfuß (Artengruppe)) Ranunculus argoviensis W. Koch ( Art Aargauer Gold-Hahnenfuß) Lebensform: Hemikryptophyt (plurienn-pollakanth) Fortpflanzung: Samen und vegetativ (Anemochorie, Autochorie, Epichorie, Rhizom) Floristischer Status: I Gefährdung: * Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt
Geoinformation (GIS) | Landkreis Lörrach - Gemeinsam Zukunft gestalten Zur Navigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen Startseite Leben im Landkreis Landkreis-Broschüre Dreiländereck Städte & Gemeinden Wirtschaft & Strukturpolitik Bildung Mobilität Klimaschutz Tourismus, Freizeit & Kultur Bürger-GeoPortal Bürger-GeoPortal Bürger-GeoPortal „Wir lassen uns in die Karten schauen!“ Mit dem Bürger-GeoPortal bietet Ihnen der Landkreis den Zugang zu bisher verborgenen raumbezogenen Daten an. Verschiedene Projekte* (Themenbereiche) lassen sich schnell und unkompliziert abfragen. Wir teilen unser Wissen über Umweltdaten, Bebauungspläne, Tourismus und vieles mehr mit Ihnen. Eine Anleitung zum Bürger-GeoPortal finden Sie auf der rechten Seite. Bebauungsplan & Kehrbezirke Bebauungspläne mit Dokumenten anzeigen und nach Kehrbezirken mit Kontaktdaten der Bezirksschornsteinfeger suchen. Projekt öffnen Behörden & Gemeinden Suchen Sie nach den Dienststellen des Landratsamtes oder den Gemeindeverwaltungen im Landkreis. Projekt öffnen Wärmeplanung Hier können Sie die Daten der Wärmeplanung einsehen (UIWP- Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung). Beinhaltet sind Daten zum Energiebedarf und zu Potentialen der erneuerbaren Energien. Projekt öffnen Bewegungsatlas Informieren Sie sich über Bewegungs- und Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche im Landkreis Lörrach. Projekt öffnen Bildungseinrichtungen Suchen Sie nach Schulen oder Kindergarteneinrichtungen, sortiert nach Ort oder Art. Projekt öffnen Energie & Geothermie Suchen Sie nach regenerativen Energieanlagen oder prüfen Sie in der Kartenansicht "Geothermie", ob ihr Grundstück für den Betrieb einer Erdwärmesondenanlage geeignet ist. Projekt öffnen Fahrradwegweisung Das Fahrradwegweisungsnetz im Landkreis ist 640 km lang und schließt an die Netze der Nachbarlandkreise, sowie an die Schweiz und Frankreich an. Das Netz ist einheitlich beschildert. Projekt öffnen Flurstückssuche Hier finden Sie eine Adress- und Flurstückssuche innerhalb des Landkreises Lörrach. Zudem können Sie sich die aktuellen Flurneuordnungverfahren anzeigen lassen. Stand: Lika August 2023 Projekt öffnen Kleindenkmale Hier finden Sie eine Auswahl der über 1.600 erfassten Kleindenkmale im Landkreis Lörrach. Projekt öffnen Naturschutz Im Projekt Naturschutz werden über Kartenansichten, verschiedene Arten von Schutzgebieten angezeigt. Projekt öffnen Tourismus & Rettungspunkte Forst Suchen Sie nach Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Rad- und Wanderrouten in der Region. Über die Verlinkung der Haltestellen lassen sich An- und Rückfahrt einfach planen. Projekt öffnen Umwelt Über Kartenansichten informieren Sie sich über Wasserschutzgebiete,die Hochwassergefahrenkarte, bergbaubedingte Belastungen und die Starkregengefahrenkarte des Projekt EroL. Projekt öffnen Energieatlas BW Der Energieatlas BW ist ein Internet-Portal für Daten und Karten zum Thema erneuerbare Energien. Website öffnen Raumordnungskataster (AROK) BW Hier finden Sie relevante digitale Informationen, Karten und weiterführende Links zu den Themen der Landes-, Regional- und ausgewählten Daten der kommunalen Bauleitplanung. Website öffnen Hochwasser-Gefahrenkarte Die Hochwassergefahrenkarte stellt die Überflutungsbereiche durch Flusshochwasser für verschiedenen Abflussmengen dar. Website öffnen Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (ISONG) ISONG liefert erste Informationen zur Planung von Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren. Website öffnen Das Bürger-GeoPortal wird ständig weiterentwickelt. Haben Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge? Melden Sie uns Ihre Gedanken unter vermessung(at)loerrach-landkreis.de Stichwort: „Bürger-GeoPortal“ Das Bürger-GeoPortal - bürgernah, intuitiv und informativ! Alle anzeigen Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss Mit der Nutzung des Kartenviewer im Bürger-GeoPortal des Landkreises akzeptiert der Nutzer folgende Nutzungsbedingungen: 1. Der Kartenviewer im Bürger-GeoPortal Der Kartenviewer im Bürger-GeoPortal darf für beliebige Nutzungen kommerzieller und nichtkommerzieller Art verwendet werden, soweit damit keine terroristischen, kriminellen, illegalen, rassistischen, diskriminierenden, verleumderischen, pornographischen, sexistischen oder homophoben Aktivitäten unterstützt werden. 2. Geodaten und Geodatendienste (1) Die zulässige Nutzung der Geodaten und Geodatendienste im Kartenviewer, ergibt sich aus den generellen Nutzungsbedingungen (vgl. Nr. 3) und hinsichtlich der Geobasisdaten (OpenData) aus den besonderen Nutzungsbedingungen (vgl. Nr. 4). (2) Darüber hinaus ist die erlaubte Nutzung abhängig von den Nutzungsbedingungen der Geodaten und Geodatendienste, die von den einzelnen Daten- und Diensteanbietern (Anbieter) individuell festgelegt und in den zugehörigen Metadaten beschrieben werden. Die Quellenangaben zu den verfügbaren Geodatendienst sind unter Nr. 5 angegeben. (3) Für weitergehende, nicht in den Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzungen bedarf es einer vorherigen Einräumung der Nutzungsrechte durch das Landratsamt Lörrach oder des jeweiligen Anbieters. Die unerlaubte Nutzung von Geodaten oder Geodatendiensten ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht. 3. Generelle Nutzungsbedingungen (1) Für die Geodaten aus dem Kartenviewer des Bürger-GeoPortals ist das Betrachten, der Ausdruck auf Papier (bis Format DIN A3) und die Speicherung und Verbreitung der Bildschirmdarstellung als Bilddaten, die per Bildschirmdruck oder Viewer-Druckfunktion (PDF) gewonnen werden, für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke unentgeltlich zulässig, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Vor jeder weitergehenden Nutzung der Geodaten und Geodatendienste ist nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen die Einwilligung des jeweiligen Anbieters einzuholen; dies betrifft insbesondere die Nutzung von Daten und Diensten durch Bearbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder durch sonstige Nutzungsformen. (3) Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke aus dem Kartenviewer stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug in Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet werden, soweit nicht in den Metadaten ausnahmsweise die entsprechende Verwendung vom Anbieter erlaubt wird. 4. Open Government Data (Offene Geobasisdaten) (1) Für die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster, die von den Vermessungsbehörden bereitgestellt werden (§ 5 Abs. 1 Landesgeodatenzugangsgesetz) und die insbesondere auch als Kartenhintergrund dienen, gelten die nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen. Die betreffenden Geobasisdaten sind in den jeweiligen Metadaten durch den Zusatz "Geobasisdaten" kenntlich gemacht. (2) Die im Kartenviewer präsentierten Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters, die per Bildschirmdruck, mittels einer Viewer-Druckfunktion (PDF) oder auf andere Weise erstellt werden, dürfen als Bilddaten für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke unter den Bedingungen der Datenlizenz-Deutschland-Namensnennung-Version-2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unentgeltlich genutzt werden. Insbesondere ist damit auch die Nutzung von analogen oder digitalen Kartenausschnitten im Umfang der Bildschirmdarstellung für Immobilienexposés, Ausstellungstafeln, für Vereinsfestschriften und Wandertafeln erlaubt. (3) Bei der Weiterverwendung der Bildschirmdarstellungen als Bilddaten oder Kartenausschnitte ist an gut sichtbarer Stelle folgende Quellenangabe anzugeben: „Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de". (4) Bildschirmdarstellungen und Kartenausschnitte von Geobasisdaten stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug verwendet werden. Der Aktualitätsstand von Geobasisdaten entspricht in der Regel nicht der Aktualität der zugrundeliegenden Originaldaten. 5. Quellenangaben zu den Geodaten- und Diensten Offenen Geobasisdaten und Geodienste WMTS TopPlusOpen, Bundesamt für Kartographie & Geodäsie World Imagery, ESRI Radwege der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Aargau Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Fachdaten des Landratsamt Lörrach 6. Verantwortung, Gewährleistung, Urheberrechte (1) Ein Teil der Geodaten und Geodatendienste werden dezentral vom jeweiligen Anbieter bereitgestellt, der für die Inhalte der Daten und die technische Bereitstellung über die Geodatendienste verantwortlich ist. Die Geodaten und Geodatendienste werden vom Betreiber des Geoportals weder angeboten noch garantiert. (2) Die Anbieter stellen ihre Geodaten und Geodatendienste im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Sie übernehmen unter Beachtung des individuellen Nachweises in den jeweiligen Metadaten in der Regel keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste. (3) Das Landratsamt Lörrach betreibt das Bürger-Geoportal mit der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe erforderlichen Sorgfalt. Es übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit des Geoportals und behält sich technische Änderungen vor. Eine Haftung des Landratsamt Lörrach für Schäden, die aus der Nutzung des Geoportals entstehen, wird ausgeschlossen. (4) Die Anbieter besitzen alle Rechte an den von ihnen bereitgestellten Geodaten und Geodatendiensten. Insbesondere besitzen sie die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Orthophotos und Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters unterliegen zusätzlich den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes. Die unerlaubte Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz des LRA Lörrach Technische Verantwortung: Marko Dießlin Kontakt Team Geoinformation Geoinformation (GIS) E-Mail: vermessung(at)loerrach-landkreis.de Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11 + 13 79541 Lörrach Lageplan anzeigen Anfahrt/Routing Fahrplanauskunft Weitere Informationen ANLEITUNGEN AUFRUFEN Anleitung Bürger-GeoPortal Hinweise zu den geologischen Verhätnissen zum Bau einer Erdwärmesondenanlage (PDF) Flyer zum Bürger-GeoPortal (PDF) Informationen zum Leuchtturmprojekt "EroL" INTERESSANTE EXTERNE ANWENDUNGEN Energieatlas Baden-Württemberg Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (ISONG) Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Geoportal Baden-Württemberg
Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie ( BFE ) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. 11.12.2024 Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz
Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3
Save-the-Date: Infoveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Anfang 09.12.2024 Ende 09.12.2024 Flagge Schweiz © pixabay Seit 2008 wird in der Schweiz in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nach geeigneten Endlagerstandorten zur dauerhaft sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle gesucht. Zuletzt hatte die Vorhabenträgerin, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), im Herbst 2022 ein geologisches Tiefenlager am Standort Nördlich Lägern (Kanton Zürich) sowie eine Verpackungsanlage beim bestehenden Zwischenlager in Würenlingen (Kanton Aargau) vorgeschlagen. Beide Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Im November 2024 steht der nächste Meilenstein im Verfahren an: Zu diesem Zeitpunkt wird die Nagra die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für beide Vorhaben einreichen, die sogenannten Rahmenbewilligungsgesuche. Aufgrund der Grenznähe der betrachteten Standorte ist es aus Sicht von Bundes- und Landesregierungen ein wichtiges Anliegen, dass die deutsche Öffentlichkeit vor Ort umfassend beteiligt und ihre Interessen und Bedarfe im Verfahren angemessen berücksichtigt werden. Der Bund, das Land Baden-Württemberg sowie die Kommunen in der Grenzregion begleiten das Verfahren seit Beginn kontinuierlich und bringen ihre Interessen über unterschiedliche Beteiligungsformate und Gremien ein. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) bündelt die Interessen auf deutscher Seite aufgrund seiner fachlichen Expertise für Endlagervorhaben in Deutschland. Es koordiniert auf deutscher Seite die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) fachlich wie kommunikativ. Dabei steht es in kontinuierlichem Austausch mit den weiteren involvierten Akteuren auf deutscher und Schweizer Seite. Zur Veranstaltung: Damit sich alle Interessierten über die Rahmenbewilligungsgesuche und die darauffolgenden Schritte informieren und austauschen können, richtet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) mit Unterstützung des Landkreises Waldshut eine Informationsveranstaltung aus. Weitere Informationen zum Termin folgen in Kürze. Montag, 09.12.2024 ab ca. 18:30 Uhr Adresse Stadthalle Waldshut Friedrichstraße 9 79761 Waldshut-Tiengen Weitere Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz
Bereits im Herbst 2022 hatte die Nagra bekanntgegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Geplant ist ein Kombilager, das sowohl hochradioaktive als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufnimmt. Die erforderliche Umverpackungsanlage für die radioaktiven Abfälle soll außerhalb des Standortgebiets beim bestehenden Zwischenlager Würenlingen (Kanton Aargau) errichtet werden. Auch hierfür hat die Nagra ein eigenes Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht. Mit der Einreichung der Rahmenbewilligungsgesuche beginnt ein neuer Abschnitt im Verfahren: Die Gesuche werden in den nächsten Jahren von den zuständigen Schweizer Fachbehörden auf Sicherheits-, Umwelt- und raumplanerische Aspekte überprüft. Auch deutsche Gebietskörperschaften und Behörden sollen in diesen Prozess einbezogen werden. „Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) wird die Beteiligung für die deutsche Seite koordinieren und dabei auf alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit, achten“, so Christian Kühn, Präsident des BASE . Darüber hinaus existiert mit der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager (ESchT) seit 2006 ein vom Bundesumweltministerium eingerichtetes Gremium, das die Schweizer Endlagersuche von deutscher Seite aus fachlich begleitet. Ein grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann, ist nach Abschluss der Prüfungen vorgesehen – voraussichtlich im Jahr 2028. Um die Öffentlichkeit in Deutschland über die Rahmenbewilligungsgesuche und die nun anstehenden Schritte zu informieren, richtet das BASE am 9. Dezember 2024 ab 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle Waldshut aus: Zur Veranstaltungsankündigung . Hintergrund: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet die Endlagersuche in der Schweiz als zuständige Fachbehörde auf deutscher Seite. Es unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) mit seiner Fach- und Beteiligungsexpertise und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz sind auf der Website des BASE und der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager verfügbar. Die Beratungsergebnisse der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager können unter www.escht.de abgerufen werden. 19.11.2024 Einladung zur Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Einladung Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz PDF, 561 KB, Datei ist nicht barrierefrei
Das BASE auf Instagram Instagram und Pflichtangaben Instagram und Pflichtangaben Impressum Datenschutzerklärung Netiquette Jüngste Beiträge des BASE Neu, sicher und nachhaltig? Sicherheit und Abfallentsorgung von alternativen Reaktorkonzepten Datum: 12.12.2024 Das war spannend. Wir hatten auf der Bühne die Autoren Professor Christian von Hirschhausen und Dr. Christoph Pistner der Studie zu alternativen Reaktorkonzepten, Sara Beck als Vertreterin der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Prof. Tromm vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT).Was können die alternativen Reaktorkonzepte? Neu sind sie nicht, teils seit der Mitte des letzten Jahrhunderts in Entwicklung. In einem waren sich alle einig: Ein sicheres Endlager brauchen wir - so oder so. Link zur Studie zu alternativen Reaktorkonzepten & Link zur Aufzeichnung des Abends © BASE Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins Datum: 06.12.2024 Im November 2024 wurden in der Schweiz die Genehmigungsunterlagen für das dort geplante Endlager eingereicht. Dabei geht es um den Standort Nördlich Lägern (Kanton Zürich) sowie um die Verpackungsanlage beim Zwischenlager Würenlingen (Kanton Aargau). Beide Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Damit sich alle Interessierten über die Planungen informieren können, lud das BASE zu einer Informationsveranstaltung ein. © pixabay Kurzfilme zur Endlagersuche Datum: 28.11.2024 Kennt ihr schon unsere Kurzfilme zur Endlagersuche?Sie erklären euch die gesetzlichen Beteiligungsformate, wie den Rat der Regionen oder die Regionalkonferenzen. Klickt euch doch mal durch unsere Mediathek! © BASE 3. Forum Endlagersuche in Würzburg Datum: 25.11.2024 Das Forum Endlagersuche ist das Format, bei dem sich die Zivilgesellschaft in die Endlagersuche einbringen kann. Es fand 2024 bereits zum dritten Mal statt, vom 22. bis 23. November in Würzburg. © Timo Zett Langzeitbeständigkeit von Papier Datum: 07.11.2024 Im Forschungsvorhaben Labest Digital untersuchen wir die Langzeitbeständigkeit digitaler Speichermedien. Dabei wird die Haltbarkeit von Datenträgern (u.a. SSD, M-Disc und NanoFiche) unter verschiedenen Umwelteinflüssen untersucht und ein Bestandserhaltungskonzept erarbeitet. © BASE Arbeitgeber BASE Datum: 31.10.2024 Derzeit arbeiten über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vier Standorten in Berlin, Salzgitter, Bonn und Köln für das BASE: Genehmigen, forschen, suchen, beraten, kontrollieren - unsere Aufgaben sind vielfältig. Mehr Infos zum BASE als Arbeitgeber findet ihr auf unseren Karriereseiten. © BASE/Silke Weinsheimer Rückführung von La Hague nach Philippsburg Datum: 13.09.2024 Im November rollte ein CASTOR-Transport aus dem französischen La Hague nach Deutschland ins Zwischenlager Philippsburg. Der Zug transportierte verglaste, hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen. © BASE
Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins Schweizer Suchverfahren: BASE richtet gutbesuchte Informationsveranstaltung aus Meldung Stand: 11.12.2024 Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie (BFE) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. Weitere Informationen zum Schweizer Endlagersuchverfahren Endlagersuche in der Schweiz
Das Projekt "Grenzüberschreitende Wildtierkorridore am Hochrhein zwischen Schweizer Jura und Schwarzwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel des Pilotprojektes ist die Sicherung und Optimierung internationaler großräumiger ökologischer Funktionsbeziehungen durch die beispielhafte Ausweisung, Sicherung und Entwicklung grenzüberschreitender Wildtierkorridore zwischen den Naturräumen 'Schwarzwald' und 'Schweizer Jura'. Es wird erwartet, dass sich die Effekte bei der Umsetzung des Korridorkonzepts multifunktional sowohl ökologisch als auch ökonomisch positiv auf das Erleben der Landschaft, die Reduzierung von Wildunfällen, die Populationsentwicklung seltener Tierarten, die Vernetzung größerer Kernlebensräume, einer nachhaltigen Verkehrssicherung, aber auch auf die Naherholung und den Tourismus auswirken. Dieses Pilotprojekt - ermöglicht Optionen für ein grenzüberschreitendes, internationales Naturraummanagement mit Berücksichtigung von Großherbivoren und -Carnivoren - integriert Arten, deren Überleben nur durch den Verbund von Teilpopulationen möglich ist und - verhindert die völlige Unterbrechung der durch Versiegelung und Landnutzung bereits stark limitierten ökologischen Funktionsbeziehungen über den Hochrhein. Die fundierte Planung und Umsetzung grenzüberschreitender Wildtierkorridore in der Modellregion Hochrhein bietet bundesweit einmalige Voraussetzungen für ein länderübergreifendes Pilotprojekt: - Das Projekt wird von relevanten am Hochrhein liegenden Landkreisen und Kantonen unterstützt. Auf fachlicher Ebene besteht zudem bereits ein etablierter fachlicher Austausch zwischen FVA Baden-Württemberg, DBVUW Kanton Aargau und Hochrheinkommision. - Voneinander unabhängige wissenschaftliche Analysen der Schweiz und Baden-Württemberg (FVA) unterstreichen die Bedeutung der Hochrheinregion als ökologisch bedeutsamen Vernetzungsraum von internationaler Bedeutung innerhalb Mitteleuropas. Durch die Vorarbeiten konnten im Hochrheinabschnitt zwischen Bodensee und Basel zwar nur noch 8 verbleibende 'Suchräume' identifiziert werden, durch die aber mit den geplanten Anstrengungen eine Sanierbarkeit der Korridorfunktion realistisch ist. - Auf der schweizer Seite, insbesondere im Kanton Aargau, sind bereits rechtlich verbindliche und planerisch weit fortgeschrittene Vorarbeiten zur Umsetzung von Korridoren geleistet worden. - Die Vernetzung der international bedeutenden Naturräume 'Schweizer Jura' und 'Schwarzwald' als Rückzugsräume selten gewordener Tier- und Pflanzenarten wird entwickelt. - Die Hochrheinregion ist beiderseits der Grenze bereits stark versiegelt und zerschnitten. Im Vergleich weist kein anderer in der Länge vergleichbarer Grenzabschnitt Deutschlands eine höhere Summenwirkung von Barrieren zwischen benachbarten, großflächigen Landschaftsräumen auf wie der Hochrhein. Hier besteht deshalb sowohl aus Schweizer, Bundes- und Ländersicht akuter Handlungsbedarf, um die letzten vorhandenen Lücken vor Zerschneidung zu sichern. (Text gekürzt)
Origin | Count |
---|---|
Bund | 51 |
Land | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 43 |
Taxon | 1 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 9 |
offen | 43 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 52 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 48 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 40 |
Lebewesen & Lebensräume | 45 |
Luft | 23 |
Mensch & Umwelt | 52 |
Wasser | 31 |
Weitere | 52 |