API src

Found 141 results.

Related terms

Molekulare Phylogeographie zentralafrikanischer Aplocheiliden (Teleostei, Cyprinodontiformes) als ein Spielgel der Regenwaldgeschichte West- und Zentralafrikas

Gegenstand des Forschungsprojektes ist eine Untersuchung der Phylogeographie ausgewählter Taxa eierlegender Zahnkarpfen (Cyprinodontiformes, Aplocheilidae) mit molekulargenetischen Methoden. Es soll die Hypothese getestet werden, ob Evolution und Radiation in dieser Fischgruppe entscheidend durch die historische und rezente Entwicklung des zentralafrikanischen Regenwaldes beeinflußt wurde. Aufgrund der engen Habitatbindung der untersuchten Artgruppen an den Regenwald wird diese Hypothese von den bisherigen Bearbeitern favorisiert. Für die betrachteten Taxa soll das Ausmaß der genetischen Unterschiede zwischen den Arten und den verschiedenen Populationen ermittelt werden, um Rückschlüsse auf Biogeographie, Phylogenie, Artbildungsprozesse und Evolutionsverlauf ziehen zu können. die biogeographischen und phylogenetischen Ergebnisse sollen dann mit den vorliegenden Daten zur Geologie und zur Regenwaldgenese verglichen werden, um festzustellen, ob hier eine Korrelation vorliegt und sich dadurch weitere Details zur bisher nur in groben Zügen bekannten Genese west- und zentralafrikanischer Regenwaldgebiete gewinnen lassen. Die betrachteten Verbreitungsgebiete umfassen dabei mehrere der angenommenen Regenwaldrefugien im Bereich Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea und Gabun.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Karpfen (25.01.2024)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Neusiedler See: Monitoring Fischerei

Zielsetzung: Die Maßnahmen und Eingriffe, die im Rahmen der Realisierung eines fischereilichen Managementplanes zur Durchführung kommen, müssen in ihrer Wirkungsweise überprüft werden. Zu diesem Zwecke ist ein Monitoring unerlässlich. Die Ziele eines solchen Monitorings sind: - Semiquantitative/qualitative Bestandserhebung: CPUE (catch per unit effort) - Fänge mittels Kiemennetzen unterschiedlicher Maschenweiten (10, 15, 18, 20, 24, 30 mm); 1 x pro Monat (April - Oktober) in der Bucht der Biologischen Station und im freien See. Elektrobefischung (4 x pro Jahr) an ausgewählten Punkten im Schilfgürtel (in Übereinstimmung mit jenen aus der vorangegangenen Managementstudie). - Ringwadenbefischung (Methodenabstimmung mit Echolotung). - Erfassen der Populationsstruktur: Vermessen der Fische, Altersbestimmung, Gonadenanalyse. - Trophische Einmischung: Nahrungsanalysen; Erfassen der planktischen und benthischen Nährtiere. - Quantitative Erfassung des Fischbestandes mittels Echolotung. Zwischenergebnisse: Die Dichte der Freilandtermine erlaubte für die meisten Arten eine Analyse der Fortpflanzungsstrategie, der Populationsentwicklung im Jahresverlauf und eine Unterscheidung verschiedener Altersklassen. So weisen die Längenverteilungen der YOY (young of the year) den Zander und Flussbarsch als 'single spawner/Einmallaicher mit einer vergleichsweise kurzen Laichzeit aus, während Laube, Blaubandbärbling und Sonnenbarsch 'multiple spawner/Mehrfachlaicher sind, d.h. mehrmals und über einen längeren Zeitraum ablaichen. Die Dauer der Laichzeit von Rotauge, Rotfeder und Güster liegt dazwischen. Für Rotauge und Rotfeder konnten markante Wachstumsunterschiede zwischen den verschiedenen Untersuchungsjahren aufgezeigt werden. Zur Beurteilung der trophischen Einnischung der Fischarten des Schilfgürtels wurden detaillierte Nahrungsanalysen von Sonnenbarsch, Blaubandbärbling, Flussbarsch, Rotauge und Rotfeder sowie einer geringeren Zahl von Giebel, Karpfen und Schleie durchgeführt. Die Ergebnisse deuten auf eine Überlappung der Nahrungsansprüche von Karpfen, Giebel und Schleie hin. Bei Betrachtung der Großgruppen der aufgenommenen Beutetiere scheinen Sonnenbarsch, Flussbarsch und die drei übrigen Cypriniden die gleichen Nahrungsquellen zu nutzen. Die Analyse der Beutetiere auf Artniveau offenbarte jedoch teilweise deutliche Unterschiede in der Wahl der Nahrungsgründe. Die Echolotung (Horizontalbeschallung) erfuhr ihren Ersteinsatz im Sommer 1996. Seither wird Ende August/Anfang September der Fischbestand der Freiwasserzone des Sees mit dieser Methode erhoben. Die gewonnenen Verteilungsbilder (z.B. Abb.1) lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen Strukturen im See (Schilfinseln, Makrophyten) und höherer Fischbiomasse erkennen. Im offenen See findet man vor allem kleinere Fische und die Fischbiomasse ist gering. Mehr und größere Fische werden in windgeschützten und/oder strukturierten Bereichen des Sees gefunden.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Fischfauna 2022

01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)

Fisch und Meeresfrüchte

<p>Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten</p><p>Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten</p><p><ul><li>Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen.&nbsp;</li><li>Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft</li><li>Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen</li><li>Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF</li><li>Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl.</p><p><strong>Mit Siegel einkaufen</strong>: Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber &nbsp;trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten &nbsp;vorzuziehen. &nbsp;</p><p>Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind.</p><p><strong>Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: </strong>Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/fischratgeber">Verbraucherzentrale</a> und des <a href="https://fischratgeber.wwf.de/">WWF</a>. Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet.</p><p><strong>Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln:</strong> Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert.</p><p>Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs &nbsp;ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OSPAR#alphabar">OSPAR</a>⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023).</p><p>Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, &nbsp;kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021).</p><p><strong>Quellen:</strong></p>

Fischerei in Sachsen-Anhalt Die Fischerei in Sachsen-Anhalt Dokumente

Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anteil der Wasserfläche von rund 2 Prozent mit einer Größe von 43.300 Hektar in Sachsen-Anhalt relativ gering. Dennoch sind mit 23 weit verzweigten Fließgewässersystemen sehr gute natürliche Voraussetzungen für das Vorkommen einer artenreichen Fischfauna gegeben. Der überwiegende Teil der Fließgewässer zählt zu den Flachlandflüssen der norddeutschen Tiefenebene. Der bedeutendste Fluss Sachsen-Anhalts mit einer Länge von 303 km ist die Elbe. Zu ihren wichtigsten deutschen Zuflüssen zählen Schwarze Elster, Mulde, Saale und Havel. Ursprünglich (vor 1850) beherbergte die Elbe neben unvorstellbaren Mengen an stabilen Beständen von Hecht, Blei oder Barbe auch Wanderfische (z.B. Aal, Lachs, Stör), die flussaufwärts zu ihren Laichplätzen zogen. Die Liste der Gefährdungsfaktoren ist lang. Durch Industrieabwässer, Begradigungen, Flussbetträumungen, Bau von Stauanlagen und Talsperren, Schifffahrt und freizeitliche Nutzung wurden die Fischbestände in allen Gewässern gravierend verändert. Mehr als die Hälfte der heimischen Fischarten sind gefährdet. Umso mehr freute im Oktober 1998 die Nachricht über die Rückkehr der ersten Lachse in die Nebenflüsse der Elbe in der Sächsischen Schweiz. Durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und eine seit 1990 verbesserte Gewässergüte kann derzeit auch in Sachsen-Anhalt ein dynamischer "Aufwärtstrend" in der Fischpopulation verzeichnet werden. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. Aus fischereiökologischer Sicht besitzt Sachsen-Anhalt überregionale Bedeutung. Gegenwärtig werden 44 Prozent (19.000 Hektar) der Gesamtwasserfläche (rund 43.300 Hektar) fischereilich genutzt, davon rund 6.500 ha im fischereilichen Haupterwerb. Der größere Rest befindet sich in Pacht bzw. in Eigentum von Anglern bzw. Anglervereinen. Als Wirtschaftsfaktor hat die Binnenfischerei in Sachsen-Anhalt ausschließlich regionale Bedeutung, vor allem im Harzgebiet, dem Fläming und in der Altmark. Als Erholungs- und Tourismusfaktor entwickeln sich außerdem zunehmend Angelgewässer in allen Landesteilen. Der bedeutendste Produktionszweig der Binnenfischerei ist gegenwärtig die Forellenproduktion mit 10 Haupterwerbsbetrieben. Außerdem gibt es aktuell 13 Haupterwerbsbetriebe, die sich mit Fluss- und Seenfischerei befassen. Die wichtigsten Fischarten für die gewerbliche Fischerei im Land sind Kleine Maräne, Aal, Zander, Hecht und Karpfen. In Sachsen-Anhalt gibt es rund 60.000 Fischereischeinbesitzer. Der VDSF-Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. (VDSF) vertritt rund 2.000 Mitglieder. Die überwiegende Anzahl der organisierten Angler in Sachsen-Anhalt (etwa 45.000) wird durch den Landesanglerverband im DAV vertreten. Weitere Informationen zur Fischerei in Sachsen-Anhalt und in Deutschland mit Ansprechpartnern aus Bund und Ländern finden Sie unter http://www.portal-fischerei.de und unter http://www.fischinfo.de .

WD 8 - 078/19 Einzelfragen zur Teichwirtschaft

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Teichwirtschaft Die Teichfläche wird in Aquakulturbetrieben erhoben. Hierzu zählen Betriebe, die Aufzucht oder Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren, Algen und sonstigen aquatischen Organismen in Karpfen- oder Forellenteichen, Durchflussanlagen, Kreislaufanlagen, Netzgehegen und anderen Anlagen unternehmerisch mit dem Ziel der Produktionssteigerung betreiben. Reine Angelteich- betriebe (Angelparks) zählen nicht dazu. Im Rahmen dieser Erhebung wird alle drei Jahre die Teichfläche dieser Betriebe erhoben. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug für das Jahr 2017 die Teichfläche 23.236 ha (Becken/Fließkanäle/Forellenteiche). Eine Zuordnung dieser Teichflächen zu Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten oder ähnliches ist mittels dieser Erhe- bung nicht möglich. Weitergehende Informationen des Statistischen Bundesamtes zu Aquakultur in Deutschland finden sich in der entsprechenden Veröffentlichung für 2017 "Erzeugung in Aquakulturbetrieben - Fachserie 3 Reihe 4.6" unter folgendem Link: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEHeft_heft_00083485 [zuletzt abgerufen am 13. Juni 2019]. Die Informationen zur Fläche finden sich in der Tabelle "S1 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Erzeugungsverfahren, Anlagengrößen und Wasserart“ (Seite 33) und "S2 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Größenklassen der Anlagen“ (Seite 49). In der Publikation: Brämick, U. (2017): Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnen- aquakultur 2017. Erstellt im Auftrag der obersten Fischereibehörden der Bundesländer. Hg. vom Institut für Binnenfischerei eV Potsdam-Sakrow. Potsdam. [Abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/EU-Fischereipolitik-Meeres- schutz/JahresberichtBinnenfischerei.pdf?__blob=publicationFile] wird die Teichwirtschaft in Karpfenteichwirtschaft (Warmwasseranlagen) und Forellenteichwirtschaft (Kaltwasseranlagen) unterteilt. Laut Brämick et al. (2017) beträgt die teichwirtschaftlich genutzte Fläche zur Produk- tion von Karpfen und Nebenfischen in Deutschland 23.231 ha (Ebd. Seite 29). Flächenangaben zur Forellenteichwirtschaft liegen nicht vor. WD 8 - 3000 - 078/19 (1. Juli 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Teichwirtschaft Im Hinblick auf die Größe der teichwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten (Naturschutzge- biete, FFH, Vogelschutzrichtlinie) liegen weder dem Bundesamt für Naturschutz noch dem Sta- tistischen Bundesamt eine Auswertung zur flächenmäßigen Überlagerung von Schutzgebieten und Gebieten in teichwirtschaftlicher Nutzung vor. Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt die Zuständigkeit für die Binnenfischerei und Aquakultur bei den einzelnen Bundesländern. Exemplarisch wurde hierzu das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefragt. Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums wird die Auskunft gegeben, dass laut Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die teichwirtschaftlichen Flächen in 1 ha wie folgt sind : Naturschutzgebiete ca. 1.100 FFH-Gebiete ca. 2.100 Vogelschutzgebiete ca. 1.500 *** 1 Es handelt sich um ungefähre Angaben, da die Auswertungen nicht vollständig sind und die Flächenfestle- gung nicht immer ganz klar ist. Auch gilt es zu bedenken, dass es einzelne Flächen gibt, die in mehrere Schutzgebiete reinfallen. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz

BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz, BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften in der Lausitz (TeichLausitz-2)

1 2 3 4 513 14 15