Der Südharz trägt seit dem 7. Februar 2011 offiziell den Status "Naturpark". Das Gebiet in Nordthüringen umfasst 26.700 Hektar und erstreckt sich von Ellrich im Westen, an Nordhausen vorbei bis zum Alten Stolberg nahe Urbach. Geprägt ist der Naturpark Südharz, der etwa ein Achtel des Harzes ausmacht, von drei Natur- und Landschaftsräumen: den südlichen Harzausläufern, der Karstlandschaft sowie dem Grünen Band der ehemaligen Grenze. Im Naturpark Südharz liegen 31 Städte und Gemeinden, in denen rund 19.000 Menschen leben.
Die Meldung von NATURA 2000-Gebieten Christiane Röper FFH-Richtlinie Die Europäische Union (EU) verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhal- tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die so- genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seit- dem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses „NATURA 2000“ genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die FFH-Richtlinie trat in Deutschland am 05. Juni 1992, dem Tag ihrer Bekanntgabe an die Bundesrepublik Deutschland, in Kraft. Sie statuiert unterschiedliche Fristen für die einzelnen Stufen der Umsetzung und des Vollzugs, z. B. sollten bis 04. Juni 1994 die er- forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch die Mitgliedsstaaten verab- schiedet worden sein und bis zum 04. Juni 1995 die nationalen Gebietslisten bei der Kommission vorliegen, die dann daraus bis zum 04. Juni 1998 eine Liste der Besonderen Schutzgebiete der jeweiligen biogeographischen Region erstellen sollte. Bisher wurde die Kommissionsliste jedoch nur für die makaronesische Region im Amtsblatt der Euro- päischen Gemeinschaften veröffentlicht. Damit verzögern sich alle weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Aufbau des Netzes NATURA 2000. Rechtliche Umsetzung In Deutschland erfolgte die rechtliche Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie bereits durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 10.12.1986 (BGBl. I, S. 2349), die der FFH-Richtlinie dagegen erst durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes- naturschutzgesetzes vom 30.04.1998 (BGBl. I, S. 823). Das war fast vier Jahre später als in der Richtlinie gefordert (s. o.). Somit konnte auch die Meldung von NATURA 2000- Gebieten nicht fristgerecht erfolgen. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27 200 ha bekannt (vgl. Abb. 2). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht (vgl. Abb. 2). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Es erging deshalb im Jahre 1999 eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie. Außerdem kündigte die EU-Kommission mit Schreiben vom 23.06.1999 an, dass die Ausreichung der Strukturfondsmittel für die Jahre 2000 bis 2006 nicht erfolgen wird, wenn europäische Rechtsvorschriften, wie die FFH-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie, nicht erfüllt werden. 33 Weitere Einzelheiten sind für Sachsen-Anhalt inzwischen in einem Runderlass des zuständigen Umweltministeriums geregelt, dem sogenannten Einführungserlass vom 01.08.2001, veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA. - 11(2001)48 v. 19.11.2001, S. 921–930). Auswahl der FFH-Gebiete Erste Aktivitäten zur Auswahl von Gebieten nach der FFH-Richtlinie unternahmen das Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) im Jahr 1993, gut ein Jahr nach Bekanntgabe der Richtlinie und lange vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Dabei wurde zunächst davon ausgegangen, dass nur Gebiete ausgewählt werden, für die Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung hat. Auf der entscheidenden Beratung am 30.09.1993 wurde eine Vorschlagsliste erarbei- tet, die folgende Gebiete enthielt: „Karstlandschaft des Südharzes“, „Hochharz“, „Bode- tal“, „Selketal“, „Fallstein - Huy - Hakel“, „Binnensalzstellen bei Hecklingen und Sülldorf“, „Steckby-Lödderitzer Forst“ und „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“. Nach Beratungen und fachlichen Diskussionen ergaben sich noch Veränderungen an der Liste, denn Sachsen-Anhalt verfügt über vier Lebensraumtypen in optimaler Ausprägung, die nach der FFH-Richtlinie besonders zu schützen sind. Damit hat unser Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Binnensalzstellen, mesophilen Laubwäldern (einschließlich Schluchtwäldern), Auenwäldern und montanen Fichtenwäldern. Daraus resultierte die weiterentwickelte Vorschlagsliste für FFH-Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt, die um die Binnensalzstellen in Aseleben und am Salzigen See sowie um Flächen des geplanten Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ergänzt wurde. Zusätzlich wurden die neun im Jahr 1992 bereits als EU SPA gemeldeten Gebiete „Steckby-Lödderitzer Forst“, „Zerbster Land“, „Untere Havel und Schollener See“, „Helme-Stausee Berga-Kelbra“, „Hakel“, „Aland-Elbe-Niederung“, „Drömling“, „Landgra- ben-Dumme-Niederung“ sowie „Milde-Niederung/Altmark“ in die FFH-Vorschlagsliste aufgenommen, so dass Ende 1993 eine erste abgestimmte Gebietskulisse für das Land Sachsen-Anhalt vorlag. Nach der Übergabe der fachlichen Vorschläge einiger Bundesländer an das BMU zeig- te sich, dass Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern dringend erforderlich waren. Dazu trafen sich zunächst die Abteilungsleiter für Naturschutz der Umweltminis- terien der Bundesländer am 11.01.1994 mit dem BMU. Ein Ergebnis dieses Treffens war, eine abgestimmte Entscheidungsgrundlage für die noch ausstehenden Meldungen von Schutzgebieten gemäß Artikel 4 Abs. 1 der FFH- Richtlinie in Form eines fachlich und räumlich abgestimmten Netzes von Vorschlagsge- bieten durch die jeweiligen Landesanstalten bis zum April 1994 erarbeiten zu lassen. Die Fachbehörden und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) trafen sich dann am 24. und 25. Februar 1994 unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen und disku- tierten Rahmenkriterien zur Auswahl von FFH-Gebieten, die Festlegung der naturräum- lichen Gliederung als Bezugssystem für die Bewertung und Beurteilung der Repräsen- tanz, Repräsentativitätsstandards für die einzelnen Lebensraumtypen und Arten, die Hand- habung der Datenerfassungsbögen und einen Zeitplan. In dieser Beratung stellten die Vertreter der Fachbehörden dar, dass die zu erarbeiten- de Gebietskulisse ein unverbindliches Fachkonzept ist, das als vorläufige Liste verstan- den und fortgeschrieben werden muss. Die Länder mahnten die Klärung der rechtlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie als vordringlich an. 34 Für Sachsen-Anhalt ergab sich aus den aktuellen Vereinbarungen dieser Bund-Län- der-Arbeitsgruppe eine neue Gebietskulisse mit etwa 200 Gebieten auf ca. 5–8 % der Landesfläche. Die ca.-Angaben für Sachsen-Anhalt sind darin begründet, dass das Land 172 Gebiete konkret benannte, sich aber eine Überprüfung von NSG sowie von Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen vorbehielt. Zu dieser Gebietskulisse gehörten: der Nationalpark „Hochharz“, das Biosphärenre- servat „Mittlere Elbe“ und Teile der geplanten Biosphärenreservate „Flusslandschaft Elbe“ und „Karstlandschaft Südharz“, die Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (IBA), gleichzeitig RAMSAR-Gebiete „Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See“ so- wie „Helmestausee Berga-Kelbra“ sowie das Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung im Drömling. Diese Gebiete wurden 1995 in die FFH-Gebietskulisse übernommen, ebenso die be- reits 1992 gemeldeten neun EU SPA. Zu überprüfen war die Aufnahme der Naturschutzgebiete über 75 ha Flächengröße in die FFH-Vorschlagsliste, soweit sie Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie enthalten, und darüber hinaus der Naturschutzgebiete kleiner 75 ha, soweit sie Lebens- raumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie in besonderer Ausprägung enthalten (z. B. Binnensalzstellen). Weiterhin waren folgende Gebiete zu bewerten: · die IBA-Gebiete „Untere Mittelelbe von Derben bis Schönhausen“ und „Saale-Elster- Aue“, · die Gebiete der Schattenliste zu IBA- und RAMSAR-Gebieten, · die Außendeichsflächen der großen Flüsse sowie · geplante NSG. Die Frage, ob alle Naturräume des Landes ausreichend in den Vorschlagsgebieten ver- treten waren, musste geklärt werden. Außerdem war unbedingt zu beachten, dass im Land Sachsen-Anhalt noch eine Vielzahl anderer, in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannte Arten eines besonderen Schutzes bedürfen! Die durch die Landesanstalten und Landesämter erarbeiteten bzw. überarbeiteten Ge- bietslisten und Karten der FFH-Gebietsvorschläge wurden einschließlich der Klärung grenzübergreifender Fragen am 14. und 15. April 1994 in Recklinghausen unter Beteili- gung des BfN ausführlich diskutiert. Die Vertreter der Länder erklärten überwiegend, dass die vorgelegten Gebietslisten nicht abschließend und zum Teil erhebliche Nacharbeiten erforderlich sind. Dies galt so- wohl für die Vollständigkeit der Gebietslisten als auch für die Vollständigkeit der Sachin- halte, wie z. B. die Auflistung der FFH-Lebensraumtypen und der Arten von gemein- schaftlichem Interesse sowie die Flächenangaben. Am 30. Mai 1994 wurden die vorläufige Liste und eine Karte der FFH-Vorschlagsge- biete des Landes Sachsen-Anhalt an das BfN übersandt. Hier wurden zunächst nur die konkret benannten 172 Gebiete unverbindlich gemeldet. Unabhängig von der späten Umsetzung der Regelungen der FFH-Richtlinie in natio- nales Recht erfolgte durch Kabinettsbeschluss des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.12. 1995 bereits am 28.12.1995 die verbindliche Meldung von 86 der 172 Vorschlagsgebie- te nach FFH-Richtlinie mit 65 912 ha Gesamtgröße (vgl. Abb. 2). Davon wurden durch das BMU bis zum 04.03.1998 aber nur 78 Gebiete mit 55 200 ha (GIS-Fläche = 56 159 ha) an die Kommission weitergeleitet. Die Meldung von Bundesliegenschaften auf Truppen- 35
MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ Bek. des MLU vom 23. 2. 2009 – 23-22421 Aufgrund des § 33 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.7.2004 (GVBl. LSA S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769, 801), und in Verbindung mit Ab- schnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24.10.2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3.6.2008 (MBl. LSA S. 404), sowie der Krite- rien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO ergeht folgende Verfügung: 1. Erklärung zum Biosphärenreservat Die unter Nummer 2.3 näher bezeichneten Gebiete des Landkreises Mansfeld-Südharz werden zum Biosphärenreservat erklärt. Das Biosphärenreservat erhält den Namen „Karst- landschaft Südharz“. 2. Flächenbeschreibung und Abgrenzung 2.1 Die Grenze des Biosphärenreservats „Karstlandschaft Südharz“, die unter Nummer 2.3. benannten Gebiete sowie die Zonen gemäß Nummer 3 sind in einem aus 27 Kartenblättern bestehenden topographischen Kartensatz im Maßstab 1:10 000 (TK 10 N) eingetragen. Die- se Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Maßgebend für den Grenzverlauf des Biosphärenreservats ist eine schwarz dargestellte Linie mit Dreiecken, die auf der abge- wandten Seite des Schutzgebiets verläuft. Die Kernzone ist durch eine Kreuzschraffur ge- kennzeichnet. Die Pflegezone wird durch eine schwarze Linie mit einer innen liegenden Punktreihe dargestellt. In der Pflegezone liegen die Flächen der NATURA 2000-Gebiete und die Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebiete sind zusätzlich mit einer senkrechten Schraffur versehen. Die linearen NATURA 2000-Gebiete werden durch eine dicke schwarze Linie hervorgehoben. Die Entwicklungszone ergibt sich aus den übrigen Flächen. Die Lage des Biosphärenreservats und seiner Zonen ist in der mit dieser Allgemeinverfügung veröffentlichten farbigen Übersichtskarte (Maßstab 1: 100 000 - Anlage) dargestellt. Sie ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. Die Verfügung sowie der Kartensatz im Maßstab 1: 10 000 können während der Dienstzeiten bei der oberen und der unteren Naturschutzbehörde sowie im Landesamt für Umweltschutz kostenlos eingesehen werden. 2.2 Das Biosphärenreservat hat eine Größe von 30 034 Hektar. Das Biosphärenreservat umfasst ganz oder teilweise: im Landkreis Mansfeld-Südharz die in den Karten dargestellten Gebiete der Städte Sanger- hausen und Stolberg (Harz) sowie der Gemeinden Bennungen, Berga, Breitungen, Dieters- dorf, Drebsdorf, Hainrode, Kleinleinungen, Pölsfeld, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wallhausen und Wickerode. Seite 1 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 2.3 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ umfasst 2.3.1 die Naturschutzgebiete: a) „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“, b) „Gipskarstlandschaft Heimkehle“, c) „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“, d) „Gipskarstlandschaft Questenberg“, e) „Großer Ronneberg-Bielstein“, f) „Pferdekopf“; 2.3.2 die NATURA 2000-Gebiete: a) FFH0097LSA Buchenwälder um Stolberg (gleichzeitig auch EU SPA 0030LSA), b) FFH0100LSAAlter Stolberg und Heimkehle im Südharz, c) FFH0101LSABuntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz, d) FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (teilweise), e) FFH0121LSAThyra im Südharz, f) FFH0249LSAHaingrund und Organistenwiese bei Stolberg; 2.3.3 das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (teilweise) 2.3.4 sonstige Flächen. Die Verordnungen und Beschlüsse der innerhalb der Grenze des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete bleiben in ihrer jeweils geltenden Fassung von dieser Verfügung unberührt. Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete im Sinne des § 29 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des NatSchG LSA und deren Einbe- ziehung in die Kern-, Pflege- und Entwicklungszone bleiben vorbehalten. 3. Zonierung 3.1 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ ist in folgende drei Zonen gegliedert: a) Kernzone, b) Pflegezone, c) Entwicklungszone. Seite 2 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 3.2 Die Kernzone umfasst die in den Karten gemäß Nummer 2.1. dargestellten Bereiche in den bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche mensch- liche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen. 3.3 Zur Pflegezone gehören die in den Karten gemäß Nummer 2.1 dargestellten übrigen Flächen der bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebiete. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Viel- zahl naturraumtypischer – auch bedrohter – Tier- und Pflanzenarten. Die Pflegezone soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. In der Pflegezone ist eine Nutzung entspre- chend der Verordnungen für die Naturschutzgebiete oder entsprechend der Anforderungen für die NATURA 2000-Gebiete möglich. 3.4 Die Entwicklungszone umfasst das bestehende Landschaftsschutzgebiet und alle sons- tigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Sie ist geprägt durch eine nach- haltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. 3.5 Die Zonierung entspricht den Kriterien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO nach den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“. 4. Gründe für die Ausweisung des Biosphärenreservates 4.1 Ein Biosphärenreservat ist eine national wie international bedeutsame Region, in der das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreserva- ten der UNESCO in Deutschland“ einheitlich zu schützen und zu entwickeln. 4.2 Durch die Verbindung der im Folgenden aufgeführten Funktionen soll das Biosphärenre- servat Modellstandort für Ansätze zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sowie deren Erforschung, Demonstration und Kommunikation sein: a) Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer und biolo- gischer Vielfalt, sowie der natürlichen Entwicklung in den dafür ausgewiesenen Zonen; b) Förderung einer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die umwelt- und sozial- verträglich ist; c) Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung. 4.3 Gegen die Einrichtung des Biosphärenreservates wurden Bedenken erhoben: Es werden zusätzliche naturschutzfachliche Bewirtschaftungsbeschränkungen in beste- henden Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten sowie für die übrigen Gebiete des Biosphärenreservates befürchtet. Rechtlich ist es jedoch nicht möglich, durch eine All- Seite 3 von 6
unmittelbare Landesverwaltung Organisationsübersicht für den Geschäftsbereich Oberste Landes- behörde Obere Landes- behörden Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt ' 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Landesverwaltungsamt 1 1 : 1 Referate 106, 207, 302, 307, 308, Abteilung 4 (ohne Referat 409) * Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Landesamt für Umweltschutz Sachsen-An- Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt halt 1 1L _ __ _I IL _ __ _I ---------- 1 J 1 1 Ein- richtungen Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe :1 :1 Körper- schaften Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle** Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg** 1 Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Hochschule Magdeburg-Stendal** Hochschule Merseburg** Hochschule Harz** Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg** mittelbare Landesverwaltung 1 Hochschule Anhalt** L·-··-··-··-··-··-··-··-··-··-··-··-··-··-··-·~:~:~:~i-.. - .. - .. ~ L--·-·-·-•-·-·-·-·-·-·-·7 Anstalten des öffentlichen Rechts Staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt •............. Landesanstalt für Altlastenfreistel- lung*** ;.------'-·---, Universitätsklinikum Mag- deburg A.ö.R.Studentenwerk Magdeburg A.ö.R. Universitätsklinikum Halle (Saale) A.ö.R.Studentenwerk Halle A.ö.R. Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes-Sachsen-Anhalt**** Stiftung Zukunftsfonds Morsleben Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien Leibniz Institut für Neurobiologie Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Leucorea-Stiftung des öffentlichen Rechts an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Dienst- und Fachaufsicht Dienstaufsicht Fachaufsicht Rechtsaufsicht Stiftungsaufsicht Rechts- und Fachaufsicht * Fachaufsicht über Teile der Referate 106, 207, 302, 307, 308 **Rechts- und Fachaufsicht gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 HSG LSA soweit staatl. Aufgaben wahrgenommen werden ***Rechtsaufsicht MWL; Fachaufsicht MWU soweit Aufgaben des MWU betroffen ****Stiftungs- und Fachaufsicht gem. § 2 Abs. 4 Satz 3 SUNK-G
Hinweis zur WINSCHUK - Statistik (Stand: 31.12.2009) In der WINSCHUK - Statistik werden bei den Schutzgebieten, die aus rechtlichen Gründen nach wie vor rechtskräftig aber inzwischen durch Neuverordnungen überlagert sind, die sich überlappenden Flächen doppelt gerechnet. Dadurch kommt es in der Gesamtgröße und der Landesfläche in % zu falschen Ergebnissen. Mit der Erklärung des BR "Mittelelbe" im Februar 2006 hat Sachsen-Anhalt aktuell drei Biosphärenreservate im Bestand. BR_0001LSA BR_0004LSA BR_0003LSA Mittlere Elbe Mittelelbe Karstlandschaft Südharz 43318,0812 ha 125509,7657 ha 30034,6904 ha Auf einer Fläche von 43004,2708 ha überlagern sich beiden Biosphärenreservate „Mittlere Elbe“ und „Mittelelbe“! In der WINSCHUK - Statistik erscheinen die Biosphärenreservate mit einer Gesamtgröße von 198.863 ha mit 9,70 % der Landesfläche dieser Schutzkategorie. Die Zahlen wurden wie folgt manuell korrigiert: 3 Biosphärenreservate 155.859 ha 7,60 % Landesfläche Diese Tatsache trifft auch für den Bestand folgender LSG zu: LSG0051WB_ LSG0051AZE LSG0051___Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe 600,4585 ha 19707,4461 ha 43312,3433 haVO 1990 VO 1990 LSG0083WB_ LSG0083AZE LSG0083___Elbetal – Crassensee Elbetal – Crassensee Elbetal – Crassensee645,7636 ha 49,7478 ha 695,5114 haVO 2004 VO 2004 LSG0102AZEMittlere Elbe-Steckby4215,2543 haVO 2007 Auf einer Fläche von 4824,2347 ha überlagern sich die Landschaftsschutzgebiete! In der WINSCHUK - Statistik erscheinen die Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 685.333 ha mit 33,43 % der Landesfläche dieser Schutzkategorie. Die Zahlen wurden wie folgt manuell korrigiert: 82 Landschaftsschutzgebiete 680.508 ha 33,20 % Landesfläche Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Leitfaden zur Erstellung von kommunalen Klimaanpassungskonzepten in Sachsen-Anhalt bearbeitet von der Hochschule Harz Wernigerode/Sangerhausen, November 2011 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis ........................................................................ 3 Abbildungsverzeichnis ......................................................................... 4 Tabellenverzeichnis .............................................................................. 5 1 Einleitung ......................................................................................... 6 2 Schritte zum regionalen Anpassungskonzept ............................... 7 3 Ermittlung von Grundlagendaten und "Downscaling" ............... 10 3.1 3.2 3.3 Naturräumliche Ausstattung ................................................................ 10 Klimaprojektionen ................................................................................ 12 Klimadaten, regionale und lokale Bezugsebene ................................. 16 4 Akteurseinbindung ........................................................................ 20 5 Ermittlung von Vulnerabilitäten .................................................... 24 5.1 5.2 Priorisierung vulnerabler Sektoren ...................................................... 25 Vulnerabilitätskarten ............................................................................ 26 6 Die Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen ........................... 29 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Vernetzung zwischen Landes- und kommunaler Ebene ..................... 30 Nutzung von Planungsinstrumenten ................................................... 31 Entwicklung sektoraler Anpassungsmaßnahmen ............................... 33 Analyse von Konflikten ........................................................................ 34 Das integrierte Maßnahmenkonzept und seine Fortschreibung ......... 36 Förderungsmöglichkeiten .................................................................... 38 7 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit ........................................... 39 7.1 7.2 7.3 Nutzung des Internets als Informations- und Arbeitsplattform ............ 39 Öffentlichkeitsarbeit für die breite Öffentlichkeit .................................. 40 Öffentlichkeitsarbeit für die organisierte Öffentlichkeit ........................ 41 8 Zusammenfassung ........................................................................ 43 Literatur- und Quellenverzeichnis ..................................................... 44 Anlagen ................................................................................................ 47 2 Abkürzungsverzeichnis ALFFAmt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten B-PlanBebauungsplan BauGBBaugesetzbuch BauNVOBaunutzungsverordnung BNEBildung für eine Nachhaltige Entwicklung BMUBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMVBSBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BRKSBiosphärenreservat Karstlandschaft Südharz DIHKDeutscher Industrie- und Handelskammertag DWADeutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. DWDDeutscher Wetterdienst F-PlanFlächennutzungsplan GISGeoinformationssysteme HWRM-RLHochwasserrisikomanagementrichtlinie INSEKIntegriertes Stadtentwicklungskonzept IPCCIntergovernmental Panel on Climate Change KWBKlimatische Wasserbilanz LAGBLandesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt LAULandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LEPLandesentwicklungsplan LHWLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt LK MSHLandkreis Mansfeld-Südharz LLFGLandesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LVWALandesverwaltungsamt MKULNV NRWMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MLUMinisterium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt MOROModellvorhaben der Raumordnung NWANutzwertanalyse PIKPotsdam-Institut für Klimafolgenforschung RaKliDaRasterklimadaten ReKISRegionales Klimainformationssystem REPRegionaler Entwicklungsplan UHVUnterhaltungsverband UBAUmweltbundesamt UFZUmweltforschungszentrum WHGWasserhaushaltsgesetz WMOWelt-Meteorologie-Organisation WRRLWasserrahmenrichtlinie 3
ISSN 0941-7281 2004 Heft 39 BERICHTE des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt RɁTE LISTEN SACHSEN-ANHALT ɀ BERICHTE des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2004 - Heft 39 RɁTE LISTEN Sachsen-Anhalt Bisher erschienen in Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/1992Rote Listen Sachsen-Anhalt Heft 2/1992Immissionsbericht 1991 Heft 3/1992Landschaftsrahmenplanung Seminar am 27./28.02.1992 in Magdeburg Heft 4/1992Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgestützte Biotoptypen und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt, Stand 14.08.1992 Heft 5/1992Naturschutz im Elbegebiet, Fachtagung am 10.04.1992 in Dessau Heft 6/1992Schutz, Pflege und Entwicklung der Karstlandschaft im Südharz, Tagung am 24.04.1992 in Uftrungen Heft 7/1993Klärschlammverwertung im Landschaftsbau Heft 8/1993Immissionsschutzbericht 1992 Heft 9/1993Rote Listen Sachsen-Anhalt Teil 2 Heft 10/1993Recycling von Kunststoffen Heft 11/1993Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen- Anhalt Heft 12/1994Immissionsschutzbericht 1993 Heft 13/1994Biotopkartierung im besiedelten Bereich Mit dem vorgelegten Sammel- band verlieren die hier abgebil- deten Roten Listen Sachsen- Anhalts, veröffentlicht in den Berichten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1 (1992), Heft 9 (1993), Heft 18 (1995), Heft 21 (1996) und Heft 30 (1998), ihre Gültigkeit.Heft 14/1994Biologie und Ökologie der Kreuzkröte Heft 15/1994Das Frühjahrshochwasser vom April 1994 Heft 16/1995Stand der Kompostierung in Sachsen-Anhalt Heft 17/1995Immissionsschutzbericht 1994 Heft 18/1995Rote Listen Sachsen-Anhalt Teil 3 Heft 19/1996Immissionsschutzbericht 1995 Heft 20/1996Leitfaden zum Altlastenprogramm Heft 21/1996Rote Listen Sachsen-Anhalt Eine Bilanz Ab sofort sind somit die neuen Roten Listen (Stand 2004) zu verwenden.Heft 22/1997Immissionsschutzbericht 1996 Heft 23/1997Bodenbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt Heft 24/1997Luftreinhaltung in Sachsen-Anhalt Emissionskataster Heft 25/1997Handlungsempfehlung zur Messung von Deponiegas und Bodenluft Heft 26/1998Leitfaden für die Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftkonzepten und betriebli- chen Abfallbilanzen Heft 27/1998Immissionsschutzbericht 1997 Heft 28/1998Leitfaden zum Altlastenprogramm Fortschreibung Heft 29/1998Bodenschutz in der räumlichen Planung Heft 30/1998Rote Listen Sachsen-Anhalt Teil 4 Heft 31/1999Immissionsschutzbericht 1998 Heft 32/1999Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung Heft 33/2000FCKW und FCKW Ersatzstoffe Verwendung und Entsorgung Heft 34/2000Immissionsschutzbericht 1999 Heft 35/2000Bodendauerbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt Heft 36/2002Schadstoffemissionskataster-Straßenverkehr Sachsen-Anhalt Heft 37/2002OFULSA Operationalisierung von Fernerkundungsdaten für die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt Heft 38/2002Immissionsschutzbericht 2001 Zum Titel Titelbild: Saaleaue im Süden der Stadt Halle (Saale) - Blick vom Auenwaldrest Abtei über die Saale mit den Mündungsbereichen von Weißer Elster und Gerwische, den ehemaligen Truppenübungsplatz am Pfingstan- ger, die Stadtgebiete Silberhöhe und Südstadt zum Petersberg (Oktober 1992). (Foto S. Ellermann) Einsatz: Eine unauffällige, aber sehr schön gezeichnete Art naturnaher Auenwälder ist der Vielpunktierte Pappelbock (Saperda punctata; RL ST Gefährdungskategorie 1). Bei Halle (Saale) existiert in den Restwäl- dern der Elster-, Luppe- und Saaleaue eines der letzten bekannten Vorkommen unseres Bundeslandes. (Foto: V. Neumann)
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Magdeburg, den 20. März 2009 Prima Klima für die Fledermaus? Tagung in Roßla Roßla. Sie sind Tiere, aus denen Mythen gemacht werden: Fledermäuse. Diese bemerkenswerten Säuger stehen im Mittelpunkt einer heute in der Verwaltung des Biosphärenreservates Südharz beginnenden Tagung. Genauer geht es um den Zusammenhang von Klimawandel und Arealveränderung. Das Kernprogramm der vom Arbeitskreis Fledermäuse Sachsen-Anhalt e.V. organisierten Veranstaltung beginnt am Sonnabend mit dem Grußwort von Umweltministerin Petra Wernicke. Der Begrüßung durch den Roßlaer Bürgermeister, Axel Heller, schließen sich die Fachvorträge an. Am Sonntag führt dann Fledermausexperte Bernd Ohlendorf durch die alten Laubwälder und Steinklüfte der Karstlandschaft in die Vorkommen der Fledermäuse. Die Karstlandschaft Südharz zeichnet sich durch eine sehr große Artenvielfalt aus: 19 Arten zählen die Experten hier. Ministerin Wernicke sagte vorab: ¿Den Menschen müssen die durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen deutlich gemacht werden. Was für uns oft noch abstrakt ist und eher als Zahlenreihe durch Supercomputer läuft, machen Veränderungen in Flora und Fauna sichtbar deutlich. Doch das erfordert genaues, aufwendiges Beobachten. Ich finde beeindruckend, mit wieviel Sachverstand und Hingabe etwa der Arbeitskreis Fledermäuse den fliegenden Kleinsäugern auf der Spur ist. Was hier und in der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz im Biosphärenreservat geleistet wird, findet über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung.¿ Nähere Informationen zum Veranstaltungsorten und Programm finden Sie unter www.fledermaus-aksa.de. Zeit: Sonnabend, 21.03,2009, 10.00 Uhr Ort: BioRes-Verwaltung, Hallesche Straße 68a, 06536 Roßla Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Halle (Saale), den 17. Juni 2009 Mittel aus dem Konjunkturpaket II kommen Umwelt zugute 500.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II stellt das Land für Baumaßnahmen in den Städten und Gemeinden, die in den Grenzen des neugegründeten Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz gelegen sind, zur Verfügung. Dazu fand am Montag, den 15. Juni 2009 eine Bewilligungskonferenz mit den betroffenen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften statt, zu der das Landesverwaltungsamt nach Roßla eingeladen hatte. Mit am Tisch saß auch der Landkreis Mansfeld Südharz. Beraten wurde auf der Konferenz, die unter der Leitung des Abteilungsleiters für Landwirtschaft und Umwelt des Landesverwaltungsamtes, Gert Zender, stattfand, über die Umsetzung von Projekten, die aus Mitteln des Konjunkturpaketes II gefördert werden können. ¿Ziel ist es¿, so Gert Zender, ¿die Mittel unbürokratisch und schnell an die Kommunen weiterzuleiten. Dabei bietet die Verwaltung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz den Gemeinden an, sie während der Antragserarbeitung eng zu begleiten, damit bereits in diesem Stadium aufkommende Fragen direkt und ohne Zeitverzug beantwortet werden können.¿ Roßla, Stolberg und Hainrode reisten bereits mit konkreten Vorstellungen an. Für alle betroffenen Gemeinden besteht noch die Möglichkeit, Anträge für Projekte bis zum 30.06.2009 in der Verwaltung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz abzugeben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
In Sachsen-Anhalt befindet sich das einzige durchgehend besiedelte Vorkommen des Europäischen Bibers (Castor fiber) in Mitteleuropa. Nachdem das größte Nagetier Europas in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa fast ausgerottet wurde, hat sich der Bestand mittlerweile deutlich erholt. „Der strenge Schutz des Bibers in den vergangenen Jahren hat sich ausgezahlt. In Sachsen-Anhalt ist vielerorts eine natürliche Wiederbesiedlung zu beobachten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum heutigen internationalen Tag des Bibers. „Damit der Biberbestand sich weiter stabilisiert, werden die Wiedervernetzung der Lebensräume sowie Verbesserung der Lebensbedingungen des Bibers in den Flussauen und an kleinen Fließgewässern eine zentrale Rolle spielen.“ In Sachsen-Anhalt ist der Elbebiber (Castor fiber albicus), eine Unterart des Europäischen Bibers, heimisch. Bei der ersten vollständigen Erfassung 1972 wurden 559 Biber in 165 Revieren gezählt. Nach der jüngsten Erhebung im Jahr 2018 leben inzwischen mehr als 3.500 Biber in ca. 1.080 Revieren entlang der Gewässer und Auen in Sachsen-Anhalt. Nach wie vor zählen die Nagetiere im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes zu den streng geschützten Arten, sie dürfen nicht bejagt, ihr Lebensraum nicht beschädigt oder zerstört werden. Durch das Fällen von Gehölzen und durch ihre baulichen Aktivitäten zur Wasserhaltung gestalten sie aktiv Lebensräume und fördern so die Artenvielfalt und den Wasserrückhalt in ihrer Umgebung. Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt unterstützt über verschiedene Förderprogramme zahlreiche Naturschutz-Projekte, die auch dem Biber zugutekommen. Über das ELER-Förderprogramm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“ werden in der laufenden EU-Förderperiode acht Projekte mit einem Gesamtvolumen von 4,8 Millionen Euro finanziert, über die Altarmanschlüsse wiederhergestellt und verbaute Uferbereiche revitalisiert werden. Damit wird auch der Lebensraum der Tiere aufgewertet. Zudem beteiligt sich das Land an den zwei Naturschutzgroßprojekten „Untere Havel“ und „Mittelelbe-Schwarze Elster“ im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur“. An der Havel geht es unter anderem um die naturnahe Entwicklung des Unterlaufs, den Aufbau von 89 Hektar Auen- und Uferwäldern sowie die Verbesserung des Wassermanagements. An der Gesamtfinanzierung von 66,5 Millionen Euro beteiligt sich Sachsen-Anhalt mit 4,7 Millionen Euro. Im Rahmen des Projekts Mittelelbe-Schwarze Elster geht es um die Revitalisierung und Entwicklung der Flussaue zwischen Pretzsch, Jessen und Gallin. Hier beteiligt sich das Land mit 5,4 Millionen Euro, die Gesamtkosten liegen bei 36 Millionen Euro. Weiterhin werden die Gewässerunterhaltungsverbände anteilig von biberbedingten Mehraufwendungen entlastet. Dabei werden neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch ein biberfreundliches Management und eine artenschutzgerechte Unterhaltung unterstützt. Für Bibermanagement in Sachsen-Anhalt wurde zudem im Biosphärenreservat Mittelelbe seine Biberkompetenzstelle in der Kapenmühle eingerichtet. Weitere Expertise gibt es in den Biosphärenreservaten Drömling und Karstlandschaft Südharz sowie im Arbeitskreis Biberschutz im NABU Sachsen-Anhalt e.V. Die Experten sind auch Ansprechpartner für die unteren Naturschutzbehörden. Sie geben unter anderem fachliche Hinweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.
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