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Kartenlayer Bleibelastung der Ackerböden NRW

Bleibelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Zinkbelastung der Ackerböden NRW

Zinkbelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Benzo(a)pyrenbelastung der Waldböden NRW

Benzo(a)pyrenbelastung der Waldböden in mg pro kg

Kartenlayer Benzo(a)pyrenbelastung der Ackerböden NRW

Benzo(a)pyrenbelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Bleibelastung der Gartenböden NRW

Bleibelastung der Gartenböden in mg pro kg

Kartenlayer Zinkbelastung der Gartenböden NRW

Zinkbelastung der Gartenböden in mg pro kg

Kartenlayer Bleibelastung der Grünlandböden NRW

Bleibelastung der Grünlandböden in mg pro kg

Kartenlayer Zinkbelastung der Grünlandböden NRW

Zinkbelastung der Grünlandböden in mg pro kg

Kartenlayer Naturschutzgebiete NRW

Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.

Kartenlayer FFH-Gebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

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