Hintergrund: Die Gesundheit urbaner Bevölkerung ist von globalem Interesse, da schon jetzt die Mehrheit der Menschen in Städten wohnt. Große Gesundheits- und Umweltdisparitäten sind dabei in den Innenstädten anzutreffen. Jedoch gibt es nur wenige Studien, die die Gesundheit urbaner Bevölkerung mit jenen multidisziplinären und integrativen Ansätzen und Methoden untersuchen, die nötig wären, um die Komplexität von sozio-ökologischer Umwelt und deren Verteilung in der Stadt zu erfassen. Hinzu kommt, dass räumliche und raum-zeitliche Herangehensweisen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen im urbanen Kontext eher selten vorkommen. Daher sind wissenschaftliche Ansätze gefragt, welche die Ursachen vorhandener Gesundheits- und Umweltdisparitäten auf den verschiedenen geographischen Skalen untersuchen, um unter anderem die Gesundheitspolitik besser zu informieren. Forschungsziele: Mein übergreifendes Forschungsziel ist es, ein konzeptionelles Modell zu entwickeln, um die Erforschung komplexer Interaktionen zwischen städtischer Umwelt und Gesundheit voranzubringen. Um dies zu bewerkstelligen, werde ich die räumliche Verteilung von Unterschieden in der Gesundheit städtischer Bevölkerung (Gesundheitsdisparitäten) und der sozio-ökologischen Umwelt (Umweltdisparitäten) erfassen und quantifizieren. Ferner werde ich untersuchen, wie Umweltdisparitäten in der städtischen Nachbarschaft die Gesundheit der Bevölkerung beeinflussen. Methoden: Um gesundheitsrelevante Fragestellungen zu untersuchen, schlage ich einen integrativen und räumlich-expliziten Ansatz vor, welcher methodische Ansätze der Epidemiologie und der Geographie kombiniert. Dieser gesundheits-geographischen Ansatz konzentriert sich auf das komplexe Verhältnis von sozio-ökologischer Umwelt und urbaner Gesundheit auf verschiedenen geographischen Skalen. Der Ansatz beinhaltet Krankheitskartierung, Expositionskartierung und räumlich-epidemiologische Modellierung. Fünf Datensätze werden verwendet um urbane Nachbarschaftscharakteristiken und die damit assoziierte Gesundheit der Stadtbevölkerung zu untersuchen. Im Hinblick auf ein Stadt-Land Gefälle wird Über- und Untergewicht der Bevölkerung in afrikanischen Staaten südlich der Sahara untersucht. Im Hinblick auf die individuelle städtische Nachbarschaft werden mentale Gesundheit und Herzkreislauferkrankungen in New York Stadt und Framingham, MA untersucht. Die Ergebnisse werden anschließend in einem konzeptionellen Modell für Umwelt und Gesundheit synthetisiert. Relevanz des Projekts: Die angestrebten Studien werden geographische Ansätze für gesundheitsbezogene Fragestellungen konsolidieren. Die Ergebnisse werden ferner dazu beitragen, Strategien zu entwickeln, um innerstädtische Disparitäten zu reduzieren und die Gesundheitspolitik zu informieren. Aus dem Projekt werden mindestens sechs Publikationen in internationalen Fachzeitschriften und Buchkapiteln mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung hervorgehen.
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.
Neue Fassung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz veröffentlicht – Mehr Brutvogelarten als je zuvor gefährdet – Es gibt aber auch positive Entwicklungen „Über die Hälfte aller Brutvogelarten in Rheinland-Pfalz gilt als gefährdet. Fast jede fünfte Art muss als vom Aussterben bedroht eingestuft werden. Das ist ein spürbarer Verlust an Artenvielfalt. Grund für diesen Verlust ist unter anderem der Klimawandel, zum Beispiel beim vom Aussterben bedrohten Kiebitz. Starkregenereignisse können zum Verschlammen der Nester des Bodenbrüters führen und damit zum Totalausfall seiner Gelege. Wir führen deshalb zum Beispiel ein Projekt zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Kiebitzes durch. Die Rote Liste ist also auch eine Handlungsaufforderung an uns“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Seit 1976 stellen Rote Listen den Bestand der Brutvögel in Rheinland-Pfalz dar. Sie bieten die Basis für die Naturschutzpolitik des Landes. Die letzte Rote Liste der Brutvögel wurde 2014 veröffentlicht. Für die Rote Liste der Brutvögel von diesem Jahr haben mehrere Hundert ehrenamtliche Ornithologinnen und Ornithologen unter der Leitung der Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt (LfU) die Situation von Brutvögeln in Rheinland-Pfalz von 2017 bis 2022 beobachtet. Für die Untersuchungen wurden Bestandserfassungen, Kartierungen, Experteneinschätzungen und Auswertungen wissenschaftlicher Publikationen kombiniert. Der vom Klimaschutzministerium finanzierte Auf- und Ausbau standardisierter Vogelmonitoring-Programme hat zu einer deutlichen Verbesserung der Datengrundlage dieser Roten Liste gegenüber den vergangenen geführt. „Rote Listen sind unser Frühwarnsystem und eine wichtige Voraussetzung für unsere Fachplanungen. Sie zeigen uns auch, ob Schutzprogramme wirken, und helfen bei der Einrichtung von Schutzgebieten. Das LfU hat mittlerweile Rote Listen für 14 Organismengruppen und für Biotoptypen erarbeitet. Zuletzt erschien 2023 die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen“, erläuterte Dr. Dirk Grünhoff, Präsident des Landesamtes für Umwelt. Ergebnisse Insgesamt wurden 174 regelmäßig in Rheinland-Pfalz brütende Vogelarten untersucht. Rund 55 Prozent davon, das heißt 95 Arten, sind in ihrem Bestand bedroht. Das sind 15 Prozent mehr als 2014 und mehr als je zuvor. Knapp 38 Prozent, das heißt 66 Arten, sind ungefährdet. 13 Arten beziehungsweise 7,5 Prozent befinden sich auf der sogenannten Vorwarnliste, das heißt sie verzeichnen merkliche Rückgänge, sind aber aktuell noch nicht bedroht. Besonders bedenklich ist, dass fast jede fünfte Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden muss. 36 Arten haben sich im Vergleich mit der Roten Liste von 2014 hinsichtlich ihrer Kategorisierung verschlechtert. Stark gefährdet ist zum Beispiel die Zippammer. Sie ist als eine Art der trockenwarmen offenen bis lichten Hanglagen mit Geröll und Mauern ein typischer Bewohner unserer Weinanbaugebiete an Rhein, Mosel, Ahr und Nahe. Rund 75 Prozent ihres deutschen Bestandes leben in Rheinland-Pfalz. Damit kommt Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung für ihren Schutz zu. Das Umweltministerium investiert daher in Datenerhebungen, um gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Eine Neuerung bei der Roten Liste von diesem Jahr ist die Einteilung der Brutvögel nach Lebensräumen. Sie ermöglicht eine detailliertere Erfassung der Gründe für die Gefährdung und dann eine gezieltere Bekämpfung. Unterschieden werden Agrarlandschaft, Feuchtgebiete, Gesteinsbiotope, Kleingehölze, Siedlungsraum und Wälder. Den größten Anteil gefährdeter Arten (85 Prozent) verzeichnen die Vögel, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen leben. Hierzu zählen zum Beispiel die vom Aussterben bedrohten Arten Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie das Rebhuhn und die Feldlerche. Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft lassen Insektenlebensräume und damit Nahrungsquellen verschwinden. Sie verschlechtern außerdem die Brutbedingungen von Wiesenbrütern. Im Westerwald beispielsweise gibt es daher ein vom Klimaschutzministerium finanziertes Projekt, in dem Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten. Der Klimawandel gefährdet viele Vogelarten. Denn anhaltende Trockenheit führt dazu, dass Wasserquellen in allen Lebensräumen wegfallen und damit Brut- und Nahrungsplätze. Die Rote Liste der Brutvögel zeigt auch positive Entwicklungen. Sechs Arten werden aktuell in einer niedrigeren Gefährdungskategorie geführt als 2014. Dazu zählen der Gänsesäger und die Bartmeise, die sich neu in Rheinland-Pfalz etabliert haben. „Die Ansiedlung zweier neuer Brutvogelarten zeigt: Erhalt und Wiederherstellung von Lebensräumen zahlen sich aus. Wir werden uns auch künftig mit Naturschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft dafür einsetzen, den Lebensraum von Brutvögeln zu erhalten und damit unsere Natur und unser Klima zu schützen. Ich danke allen Ehrenamtlichen für ihre wertvolle Arbeit, ohne die eine wirksame Naturschutzpolitik nicht möglich wäre“, schloss Katrin Eder. Die Rote Liste der Brutvögel ist hier einsehbar. Ein Video zur Roten Liste der Brutvögel gibt es hier .
Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jeder Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten drei bis vier Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope, z.B. durch Düngung und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der “Roten Listen” der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Berlin . Die Roten Listen umfassen 7.087 Arten. Davon gelten 13 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als gefährdet. Der Anteil der Rote-Liste-Arten am Gesamtartenbestand liegt bei 44 % als fast der Hälfte aller wildlebenden Pflanzen und Tiere. Innerhalb der einzelnen Artengruppen erreicht der Prozentsatz gefährdeter Arten bei den meisten Wirbellosen Werte um 40 %, bei Pflanzen, Pilzen und Wirbeltieren liegt er oft deutlich darüber. (Detaillierte Bilanzen und Informationen siehe: Artenschutz ) Bewertet nach der Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschland (Riecken et al. 2006) ergibt sich für die Flächen der Berliner Biotope ein nicht weniger besorgniserregendes Bild. Auf etwa 10 % der Berliner Landesfläche kommen Biotope vor die deutschlandweit gefährdet sind, für den Schutz und Erhaltung dieser Biotope trägt Berlin eine besondere Verantwortung. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebiete Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 19 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailiertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope . Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotopkartierung Bereits vor 30 Jahren wurde in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit der Biotopkartierung begonnen. Ziel der Biotoptypenkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (Sukopp & Wittig 1993). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden von der Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm durch Auswertung umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins Biotoptypenkomplexe beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Landschafts- und Artenschutzprogramms für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. 1986 wurde im Umweltatlas ebenfalls für West-Berlin eine Karte der stadtökologischen Raumeinheiten veröffentlicht. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde 2003 in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Landesforstamt das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkartierung Berlin begonnen. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die nun flächendeckend vorliegenden Daten der Biotoptypen-Karte können über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt werden. Neben anderen Umweltdaten sollen die Biotoptypendaten in einem digitalen Verfahren auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) genutzt werden.
QUADAWA dient vorrangig den folgenden Aufgaben: Kartierung chemischer Daten, Erprobung von Qualitätszielen, Berichtswesen an die EU, OECD, EUA, ECE usw. Die Datenbank verwaltet die aggregierten Daten (Minimum, Perzentile, Mittelwert, Maximum) des LAWA-Messstellennetzes (152 Messstellen), die Daten, die durch Forschungsvorhaben ermittelt werden, sowie die aggregierten Daten der von der HYDABA II verwalteten Messstellen. Die Datenbank verwaltet die Daten, die gemäß "Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich, Anhang II.1" an das UBA übermittelt werden. Mit Hilfe dieser Daten werden u.a. interne und externe Anfragen beantwortet, sowie Auswertungen für UBA-, BMU- und LAWA-Veröffentlichungen vorgenommen (z.B. Daten zur Umwelt, UBA-Texte). Die QUADAWA wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. Die Daten werden tabellarisch oder durch Übergabe an EXCEL als Grafiken ausgewertet. Eine schnelle kartographische Darstellung der Daten erfolgt über ARC View. Zur Zeit (Stand 2002) beträgt der Datenbestand ca. 222.000 Datensätze mit einem jährlichen Zuwachs von etwa 10.000 Datensätzen.
Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Umweltinformationen nach § 18a Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG), insbesondere § 3 Abs. 1 UIG — hilfsweise nach § 3 Abs. 1 IFG Bln (Akteneinsicht, ausgeübt durch Überlassung von Kopien gemäß § 13 Abs. 5 und 6 IFG Bln) sowie nach allen sonst in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen. Der Antrag bezieht sich auf das Vorhaben „Erneuerung der Torstraße" zwischen Chausseestraße und Karl-Liebknecht-Straße in Berlin-Mitte (unter anderem Gegenstand des Vergabeverfahrens V-26-059) und umfasst folgende Unterlagen und Informationen: 1. Baumbestand und geplante Fällungen: die vollständige Liste der im Zuge des Vorhabens zur Fällung vorgesehenen Bäume (Standort, Baumart, Stammumfang, Zustands-/Vitalitätsbewertung) sowie sämtliche projektbezogenen Baumgutachten, Baumbestandserfassungen und Baumbilanzen; 2. Artenschutz: alle artenschutzfachlichen Unterlagen zum Vorhaben, insbesondere artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Potenzialanalysen und Kartierungen zu Brutvögeln, Fledermausquartieren und Habitatstrukturen (z. B. Baumhöhlen, Spaltenquartiere) im Vorhabenbereich, jeweils einschließlich Angaben zu Erhebungszeitpunkten und Methodik; 3. Naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen: etwaige Anträge, Entscheidungen und Stellungnahmen zu Ausnahmen oder Befreiungen nach § 39 Abs. 5, §§ 44, 45 und 67 BNatSchG sowie — soweit einschlägig — nach der Berliner Baumschutzverordnung, einschließlich der hierzu geführten Korrespondenz mit der zuständigen Naturschutzbehörde; 4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Unterlagen zu geplanten Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen oder -zahlungen (Anzahl, Standorte, Arten, Zeitplan); 5. Stadtklima und Hitze: alle projektbezogen erstellten oder herangezogenen stadtklimatischen bzw. mikroklimatischen Untersuchungen, insbesondere zu Hitzebelastung, Verschattung, Kaltluftleitbahnen und den klimatischen Auswirkungen des vorgesehenen Baumverlusts; 6. Versiegelung und Regenwasser: die Versiegelungsbilanz des Vorhabens sowie das Entwässerungs- bzw. Regenwasserbewirtschaftungskonzept; 7. Verkehrs-, Lärm- und Luftdaten: die dem geplanten Straßenquerschnitt zugrunde liegenden Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen sowie etwaige projektbezogene Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen; 8. Umweltbezogene Stellungnahmen: umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Vorhaben. Der Antrag umfasst projektbezogene Unterlagen ab dem 1. Januar 2018. Sofern dies die Bearbeitung beschleunigt, können die Unterlagen zur überarbeiteten Planung (ab 2023) vorrangig übermittelt werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der Unterlagen (vorzugsweise als PDF) an die oben genannte E-Mail-Adresse; von der beantragten Art des Informationszugangs darf nur aus gewichtigen Gründen abgewichen werden (§ 3 Abs. 2 UIG). Einer Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung bedarf dieser Antrag nicht (§ 3 Abs. 1 UIG). Ich weise auf die Frist von einem Monat ab Antragseingang hin (§ 3 Abs. 3 UIG). Vorsorglich weise ich auf Folgendes hin: Die Ablehnungsgründe der §§ 8, 9 UIG sind als Ausnahmen vom unionsrechtlich gewährleisteten Informationszugang (Richtlinie 2003/4/EG) eng auszulegen. Abgeschlossene Fachgutachten, Kartierungen und Erhebungen sind tatsächliche Grundlagen der Entscheidung und keine geschützten internen Beratungen; auch das laufende Vergabeverfahren steht der Herausgabe der hier bezeichneten Umweltinformationen nicht entgegen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind nach hiesiger Einschätzung nicht berührt; bei Umweltinformationen über Emissionen wäre eine Berufung hierauf ohnehin ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 UIG). Soweit einzelne Passagen ausnahmsweise Schutzgründen unterliegen sollten, beantrage ich Teilzugang unter Schwärzung allein dieser Passagen. Eine etwaige vollständige oder teilweise Ablehnung bitte ich schriftlich als begründeten, rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu erlassen (§ 5 UIG). Soweit einzelne der bezeichneten Informationen nicht bei Ihnen, sondern bei einer anderen Stelle vorliegen (etwa beim Bezirksamt Mitte als unterer Naturschutzbehörde), bitte ich um Weiterleitung des Antrags an diese Stelle und um entsprechende Unterrichtung (§ 4 Abs. 3 UIG). Sollten für die Übermittlung Gebühren oder Auslagen anfallen (§ 18a Abs. 4 IFG Bln in Verbindung mit § 16 IFG Bln), bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe, sofern diese insgesamt 20 Euro übersteigt. Für diesen Fall behalte ich mir vor, stattdessen die nach § 18a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 IFG Bln gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Für Rückfragen zur Präzisierung des Antrags stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Die Übersichtskarte zeigt die Verbreitung der Bückeberg-Gruppe (Unterkreide, Ober-Berriasium) im Niedersächsischen Becken und stellt insbesondere explorationsrelevante Sandsteine und deren Eigenschaften dar. Als explorationsrelevant werden hier regional zusammenhängende Sandsteine mit einer Mächtigkeit von mindestens fünf Metern bezeichnet. Für diese Einheiten kann ein Potenzial als geothermisch nutzbare Aquifere vermutet werden, das jedoch standortbezogen im Einzelfall nachzuweisen ist. Die hier verwendete Untergliederung in die „obere“, „mittlere“ und “untere“ Bückeberg-Gruppe für die kartierten Einheiten ist informell und als relativ anzusehen. Explorationsrelevante Sandsteine des Berriasium sind vorwiegend im östlichen Teil des Niedersächsischen Beckens zu finden (Kopf-Sandstein der Fuhse-Formation, Sandsteine der Barsinghausen-Subformation und Sandsteine der Deister- und Fuhse-Formation) sowie vereinzelt im Raum Osnabrück (Sandsteine der Oesede-Formation). Die Sandsteine sind in der Regel in eine Wechselfolge aus Tonstein, Siltstein und lokal geringmächtigen Kohlelagen eingebettet. Tonsteine, Siltsteine, Tonmergelsteine, Schillkalksteine und lokal geringmächtige Sandsteine der Isterberg-Formation werden zusammengefasst dargestellt. Porosität, Permeabilität und Transmissibilität der Lithologien wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt, sind jedoch – soweit verfügbar – als bohrungsbezogene Parameter angegeben. Die Abgrenzung der kartierten Einheiten beruht auf vorhandener Literatur und der Bewertung und Interpretation ausgewählter geowissenschaftlicher Daten, die am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorliegen. Grundlage bildet der Paläogeographische Atlas der Unterkreide von Nordwestdeutschland (Schott; 1969), in dem die Verbreitung sowie die Lithologie der Unterkreide im Niedersächsischen Becken dargestellt sind sowie der Geotektonische Atlas von Nordwest-Deutschland und dem deutschen Nordsee-Sektor (Baldschuhn et al. 2001) und die Geologische Karte von Niedersachsen 1: 50 000 (GK50). Die von Schott (1969) kartierte Verbreitungsgrenze des "Wealden" (entspricht weitgehend der Bückeberg-Gruppe) sowie die durch die Beckeninversion erodierten Bereiche wurden in die vorliegende Karte übernommen und stellenweise nach neueren Informationen modifiziert. Die dargestellten Salzstrukturen stammen aus der Karte der Salzstrukturen Norddeutschlands 1: 500 000 (BGR 2008). Innerhalb der Verbreitungsgrenze der Bückeberg-Gruppe wurden basierend auf den Informationen der Kohlenwasserstoff-Bohrungsdatenbank des LBEG Tiefbohrungen mit geeigneter Datenlage für die Kartierung ausgewählt. Die Abgrenzung der kartierten Einheiten beruht auf der Bewertung und Interpretation der stratigraphischen und lithologischen Informationen aus Schichtenverzeichnissen, geophysikalischen Bohrlochmessungen und Bohrkernmaterial. Großräumige Verzahnungs- bzw. Übergangsbereiche zwischen zwei Kartiereinheiten werden als schräg schraffierte Flächen dargestellt. Die Überlagerung von zwei Sandsteineinheiten ist als vertikal schraffierte Fläche abgebildet. Gebiete, in denen keine, oder nur unzureichende Informationen aus Tiefbohrungen vorliegen oder ausgewertet wurden, sind in der Verbreitungskarte als „Gebiete mit unzureichender Kenntnis der Lithologie oder nicht kartiert“ ausgewiesen. Die Bereiche der Salzstockflanken und Salzstock-Randsenken wurden nicht näher untersucht. Lokale Änderungen der Mächtigkeit, Lithofazies und Gesteinseigenschaften in diesen Bereichen bleiben daher unberücksichtigt. Die verwendeten Bohrungen sind als Belegpunkte aufgeführt. Die ausgewerteten Daten der Tiefbohrungen werden als Werteklassen angezeigt. Die Tiefenlage und die Gesamtmächtigkeit basiert auf der Auswertung der Schichtenverzeichnisse. Angaben zur Mächtigkeit der Sandsteine stammen aus der Auswertung von Bohrlochmessungen sowie aus den Schichtverzeichnissen und beziehen sich auf die jeweils mächtigste Sandsteinlage einer ausgewerteten Bohrung. Porosität und Permeabilität der Sandsteine wurden aus den Informationen der Kohlenwasserstoff-Datenbank aus Bohrkerndaten und, falls vorhanden, aus Bohrlochmessungen berechnet. Die Angaben der Porositäten aus Bohrkerndaten sind als effektive Porositäten (%) und aus Bohrlochmessungen als Gesamtporosität (%) zu verstehen. Die Werteklassen der Permeabilität sind jeweils in Millidarcy (mD) und in Quadratmeter (m²) angegeben. In den Karten sind die unterschiedlichen Datengrundlagen durch Symbole gekennzeichnet. Die Transmissibilität der Sandsteine ergibt sich aus deren Mächtigkeit und der jeweiligen Permeabilität und ist entsprechend der Berechnungsgrundlage in unterschiedlichen Symbolen in den Einheiten Darcymeter (Dm) und Kubikmeter (m³) dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3472 |
| Europa | 20 |
| Global | 3 |
| Kommune | 125 |
| Land | 1669 |
| Schutzgebiete | 26 |
| Weitere | 89 |
| Wirtschaft | 10 |
| Wissenschaft | 920 |
| Zivilgesellschaft | 59 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 2622 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 51 |
| Kartendienst | 3 |
| Mitmachportal | 7 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 11 |
| Text | 565 |
| Umweltprüfung | 4 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 1024 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 642 |
| Offen | 3514 |
| Unbekannt | 143 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4161 |
| Englisch | 370 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 608 |
| Bild | 75 |
| Datei | 260 |
| Dokument | 361 |
| Keine | 2404 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 1203 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4299 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4101 |
| Luft | 1764 |
| Mensch und Umwelt | 4299 |
| Wasser | 2125 |
| Weitere | 4100 |