UBA-Studie zeigt, welche Herausforderungen der weltweite Klimawandel für den Außenhandel birgt Deutschland hat eine starke Rolle im internationalen Handel. Dadurch ist unsere Wirtschaft anfällig gegenüber Klimafolgen in anderen Weltregionen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun erstmals Klimarisiken im Rahmen der internationalen Handelsverflechtungen untersucht. Demnach werden die Risiken aus Klimafolgen im Ausland für die deutsche Wirtschaft mindestens so groß sein wie aus jenen im Inland. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir wissen inzwischen recht gut, welche Folgen des Klimawandels wir in Deutschland erwarten können. Dazu zählen Dürren und Hitzeperioden ebenso wie Extremwettereignisse. Doch der Klimawandel und seine Folgen kennen keine Ländergrenzen. Auswirkungen in anderen Weltregionen können auch bei uns mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden durchschlagen – zum Beispiel wenn extreme Wetterereignisse Infrastrukturen und Handelswege beschädigen, die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen oder gar ganze Ernten vernichten.“ Deutsche Unternehmen tätigen jährlich Ein- und Ausfuhren in der Größenordnung von einer Billion Euro. Der Bericht zeigt, welcher Anteil unseres Handels von den Folgen des Klimawandels im Ausland betroffen sein könnte. Allein sechs Prozent (55 Mrd. Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Mrd. Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten. Bei den Importen überwiegen die Risiken der Folgen des Klimawandels: Bei den Exporten ergibt sich ein gemischtes Bild: Wenn Länder mehr Geld zur Bewältigung von Schäden ausgeben, sinkt die Kaufkraft und damit auch die Nachfrage nach deutschen Exportprodukten. Allerdings bestehen auch Chancen durch die wachsende globale Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen zu Klimaanpassung und Klimaschutz . Doch um diese Chancen zu nutzen, ist sowohl vorausschauendes Handeln der deutschen Unternehmen als auch eine ambitionierte Klimapolitik gefragt. Entscheidungsträger in der Wirtschaft wie in der Verwaltung sollten Risiken, die sich durch den Klimawandel weltweit ergeben, kennen. Maria Krautzberger: „Bei Investitionen, beispielsweise in Infrastrukturen, sollte es selbstverständlich werden, die Klimarisiken zu kennen, zu bewerten und klimaangepasst zu bauen.“ Banken und Versicherungen fragen diese Informationen bereits zunehmend nach. Mit Blick auf die Klimaverhandlungen in Katowice sagt Maria Krautzberger: „Selbst wenn wir in diesem Moment alle Treibhausgasemissionen auf null reduzieren, würde sich das Klima für hunderte Jahre weiter ändern. Aber wir können und müssen versuchen, den Temperaturanstieg zu begrenzen.“ Die Fachbroschüre „Wie der Klimawandel den deutschen Außenhandel trifft“ zeigt mögliche Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft auf. Die Broschüre ist Teil des bis 2020 laufenden UBA -Projekts Impact-CHAIN, das infras im Auftrag des UBA durchführt. Das Projektteam untersucht im weiteren Verlauf auch, wie die deutsche Ökonomie diese Risiken bewältigen und mögliche Chancen nutzen kann, wie hoch der Handlungsbedarf ausfällt und in welchen Bereichen eher private oder staatliche Maßnahmen gefragt sind. Die Deutsche Anpassungsstrategie des Bundes bildet den Rahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. Die Strategie unter der Federführung des Bundesumweltministeriums legt den Grundstein für einen mittelfristigen Prozess, in dem die entsprechenden Ziele definiert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollen. Dazu gehört auch, die Resilienz gegenüber Klimafolgen im Ausland zu stärken.
Der vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen vom Dezember 2018 in Katowice zum Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und fasst die beschlossenen Leilinien, die sogenannten MPGs, sowie weitere zugehörige Beschlüsse zusammen. Außerdem werden die Verhandlungsergebnisse bewertet und Konsequenzen für die Klimaberichterstattung in Deutschland herausgearbeitet. Schließlich werden die Konsequenzen für die Ausgestaltung der EU-internen Berichterstattungspflichten beleuchtet, die aktuell für das untergesetzliche Regelwerk unter der Governance-Verordnung 2018/1999 anstehen. Die in Katowice verabschiedeten Modalitäten, Verfahren und Leitlinien (MPGs) stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System dar, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien gelten. Ziele des Transparenzrahmens gemäß Artikel 13 (5) und(6) des ÜvP sind es, als Beitrag zum Global Stocktake nach Artikel 14 ein klares Verständnis über die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen im Hinblick auf die gesteckten Ziele und über die geleistete und erhaltene Unterstützung zu vermitteln. Die MPGs stellen einen vollständigen und gemeinsamen Rahmen für das Berichtswesen und die Überprüfung dar und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele. Mit der Verabschiedung der MPGs werden in Zukunft detaillierte Informationen über Emissionen, Maßnahmen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Verfügung stehen, die nach klaren Regeln zusammengestellt und überprüft werden. Für die Berichterstattung in Deutschland und in der EU ergeben sich wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Verwendung von Treibhausgaspotenzialen (GWPs) der außer Kohlendioxid zu berichtenden Treibhausgase. Quelle: Forschungsbericht
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Am kommenden Sonntag, den 13.12.2020, wird nach sechs Jahren der Reisezug EuroCity (EC) „Wawel“ wieder ab Berlin Hauptbahnhof direkt nach Kraków (Krakau) fahren. Die Verbindung wird ab Berlin über Frankfurt (Oder), Zielona Góra (Grünberg), Legnica (Liegnitz), Wrocław (Breslau), Opole (Oppeln), Katowice (Kattowitz) den Bahnhof Kraków (Krakau) erreichen. Für die Verbindung von Berlin nach Breslau benötigt der „Wawel“ dabei nicht einmal vier Stunden. In Katowice besteht außerdem Anschluss an einen weiteren EuroCity in Richtung Wien, mit dem auch Ziele in Tschechien und in der Ostslowakei erreicht werden können. Der EC „Wawel“, der ursprünglich von Hamburg nach Kraków verkehrte, wurde Ende 2014 eingestellt. Dass die Zugverbindung wiederaufgenommen wird, ist ein Ergebnis beharrlichen gemeinsamen Engagements der Bundesländer Berlin und Brandenburg, der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK), der Fahrgastverbände, der Wojewodschaft Niederschlesien sowie des Stadtpräsidenten von Wrocław. Der Reisezug kann zwar aufgrund der Pandemie-Einschränkungen zunächst nicht für rein touristische Zwecke genutzt werden – spätestens nach den Einschränkungen steht er aber wieder allen Reisenden täglich als schnelle und komfortable Verbindung von Berlin nach Südpolen zur Verfügung.
In dieser Studie werden die nationalen Pflichten zur klimapolitischen Berichterstattung unter der UNFCCC sowie unter der Europäischen Governance-Verordnung analysiert, um daraus Schlussfolgerungen für mögliche nationale institutionelle Vereinbarungen zu einem "Nationalen System Klimaberichterstattung" zu ziehen. Für die UNFCCC-Berichtspflichten insbesondere unter dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) werden dazu die im Dezember 2018 in Katowice gefassten Beschlüsse berücksichtigt. Die wichtigsten Prozesse der Klimaberichterstattung, die absehbar noch einer organisatorischen Klärung bedürfen, sind die Neuerungen im LULUCF-Accounting innerhalb der EU, die Konsistenz zwischen THG- und Energieberichterstattung in den NECP-Fortschrittsberichten unter der Governance-Verordnung sowie die Organisation der ex-ante Berichterstattung unter dem ÜvP zu geplanter klimabezogener finanzieller Unterstützung für Entwicklungsländer. Für deren Adressierung stehen im Wesentlichen zwei institutionelle Optionen im Raum: Niedrigschwellig eine eher informelle Abstimmung zwischen den jeweils beteiligten Ressorts entlang der Strukturen wie sie momentan bereits für die Emissionsberichterstattung bzw. für THG-bezogene Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen praktiziert werden; oder formalisierter z.B. im Rahmen einer neuen oder erweiterten Staatssekretärsvereinbarung oder über eine Verankerung im gesetzlichen Regelwerk. Vor einer minutiös detaillierten Ausarbeitung von nationalen Berichterstattungs- und Abstimmungsprozessen sollte allerdings noch weitere Klärungen abgewartet werden: Unter der Governance-Verordnung steht für 2019 die Vorlage und ggf. Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten aus, die noch mehr Klarheit über die Details der zukünftigen Berichterstattungsanforderungen herstellen werden. Ebenfalls relevante Details zu den Berichterstattungspflichten in den Zweijährigen Transparenzberichten unter dem ÜvP sollen bis Ende 2020 zwischen den ÜvP-Vertragsstaaten zu Ende verhandelt werden. Quelle: Forschungsbericht
25. Weltklimakonferenz in Madrid Vier Jahre sind seit der Verabschiedung des Klimaschutzabkommens von Paris vergangen. Jetzt geht es darum, die letzten Detailfragen der Umsetzung zu beschließen, ein Regelbuch zu verabschieden und den globalen Klimaschutz weiter zu beschleunigen. Dies sollen vom 02. bis 13. Dezember rund 25.000 Teilnehmende aus 196 Nationen zur 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Madrid vereinbaren. Am Montag, 02.12.19, startet die UN -Klimakonferenz (COP25) in Madrid unter der Leitung Chiles. Bis zum 13.12.19 werden Vertreterinnen und Vertreter aus 196 Staaten über Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel verhandeln. Schwerpunkt der Verhandlungen sind die im letzten Jahr in Katowice (COP24) offen gebliebenen Regeln für die Ausgestaltung von Marktmechanismen für Treibhausgasminderungen (Artikel 6 des Übereinkommens von Paris), die darauf zielen, die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft durch internationale Kooperation schneller und effizienter voranzubringen. Darüber hinaus sollen in Madrid die Detailregeln einer transparenten Berichterstattung finalisiert werden. Offen ist noch die Frage gemeinsamer Zeitrahmen der nationalen Beiträge (NDC) der jeweiligen Staaten. Diese muss bis spätestens 2023 gelöst sein, wenn die erste globale Bestandsaufnahme der nationalen Klimaziele mit Bezug zum 1,5°C-Ziel aus dem Übereinkommen von Paris ansteht. Die Verhandlungen finden im Rahmen von fünf Einzelkonferenzen mit verschiedenen Themen und Verhandlungspunkten statt. Zudem gibt es einen Messebereich mit diversen Aktivitäten und Vorträgen. Das Umweltbundesamt ist durch Expertinnen und Experten vertreten, die als Teil der deutschen Delegation die Bundesregierung bei den Verhandlungen unterstützen. Neben den Verhandlungen muss die COP25 ein Signal für weltweit mehr Ambition senden. Es ist zu erwarten, dass erste Aktualisierungen von Vertragsstaaten zu ihren NDC kommuniziert werden.
Ergebnisse der 27. Weltklimakonferenz Die 27. Weltklimakonferenz war in vielerlei Hinsicht schwierig und kann nur in Teilen als erfolgreich bezeichnet werden. Zu den Erfolgen zählt die Einigung auf einen Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten für vulnerable Staaten. Andererseits konnten nur kleine Fortschritte erzielt werden, global die dringend benötigten Ambitionssteigerungen zur Minderung des Klimawandels voranzubringen. Vom 6. bis 20. November 2022 fand im ägyptischen Sharm El Sheikh die 27. Weltklimakonferenz (kurz COP 27) statt. Expert*innen des Umweltbundesamtes ( UBA ) waren Teil der deutschen Delegation und unterstützten bei den Verhandlungen. Hier ein Erfahrungsbericht und eine Bilanz: Nach über 48-stündigen Verhandlungen über die Agenda an den Vortagen startete die 27. UN -Klimakonferenz (COP27) erstaunlich reibungslos, unter anderem mit einem Agendapunkt zu Finanzierungsfragen zu klimawandelbedingten Schäden und Verlust (Loss and Damage, L&D). Nicht auf die Tagesordnung geschafft hatte es jedoch der von der EU geforderte Agendapunkt zu dem Ziel des Übereinkommens von Paris (ÜvP), die globalen Finanzflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. Reden von über 100 Staats- und Regierungschefs unterstrichen mit verschiedenen Schwerpunkten die Dringlichkeit für einen wirksamen Klimaschutz . Wie weit man vom Erreichen der Ziele des ÜvP entfernt ist, wurde nicht zuletzt durch diverse Veröffentlichungen vor der Konferenz verdeutlicht. Einzelne Fortschritte, wie der Inflation Reduction Act der USA , REPowerEU , Chinas Zuwachs an Elektromobilität und Solarenergie sowie ambitioniertere Ziele von Australien , stehen neben insgesamt mageren Fortschritten seit der Klimakonferenz in Glasgow im letzten Jahr, was nur zu einem Teil mit den gegenwärtigen geopolitischen Krisen erklärt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, wies die Staats- und Regierungschefs auf der COP 27 eindrücklich darauf hin, dass sich die Weltgemeinschaft nun entweder zu einem Klimasolidaritätspakt oder zu einem kollektiven „Selbstmordpakt“ zusammenschließen kann. Der seit August 2022 im Amt befindliche Exekutivsekretär der Klimarahmenkonvention ( UNFCCC ), Simon Stiell, stellte sich als „oberster Rechenschaftspflichtsaufseher“ („Accountability Chief“) vor, der kein „Verwalter eines Zurückfallens“ („custodian of backsliding“) sein werde. Er spannte den Bogen von Paris (COP 21) mit seinem Übereinkommen, über Kattowitz und Glasgow (COP 24 und 26) mit seinem Umsetzungsplan zu Sharm El Sheikh, das nun zur Implementierung führen solle. So fasste er die Kernthemen der Konferenz in drei Punkten zusammen: Verhandlungen in konkrete Handlungen münden zu lassen; Fortschritte in den Arbeitssträngen zu Minderung, Anpassung, Finanzierung sowie Verlust und Schaden zu erzielen und die Grundsätze von Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Prozess zu verbessern. Wie so oft zogen sich die Verhandlungspunkte, die eigentlich in der ersten Woche der COP abgeschlossen sein sollten, in die zweite Woche, jedoch suchte die Zahl der ungelösten Tagesordnungspunkte der ersten Woche auf dieser COP ihresgleichen. Die COP 27 ging schließlich am Sonntag, den 20. November, um 9:19 Uhr zu Ende, mehr als 39 Stunden später als geplant und damit als zweitlängste COP nach Madrid im Jahr 2019. Die Mantelentscheidung Die Mantelentscheidung (cover decision), der sogenannte „Sharm El Sheikh Implementierungsplan”, nennt das erste Mal im UNFCCC-Kontext Kipppunkte, Nahrung, naturbasierte Lösungen und die Notwendigkeit einer Reform des Finanzsystems mit Elementen der sog. Bridgetown-Initiative . Sie versäumt jedoch, Ambitionen für eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C voranzubringen. Die Forderung von ungefähr 80 Ländern, darunter Indien, USA, EU, Kanada, Australien, Inselstaaten und Länder Lateinamerikas, nach einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wurde von der ägyptischen COP-Präsidentschaft nach massivem Widerstand von Saudi-Arabien und Russland nicht aufgegriffen. Zudem macht das Fehlen einer Absicht, den Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen vor 2025 zu erreichen, deutlich, dass die Begrenzung des mittleren Temperaturanstiegs auf 1,5°C mit den auf dieser COP formulierten Ambitionen zur Treibhausgasminderung kaum noch erreichbar ist. Die Mantelentscheidung nennt neben der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien auch „low-emission energy“, was einen großen Interpretationsraum für die damit gemeinten Energieträger zulässt. Zudem werden alle Länder, wie bei der COP 26, erneut aufgerufen, ambitioniertere Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions, NDC) einzureichen. Ergebnisse zu Minderung, Schäden und Verlusten, Anpassung und Finanzierung Nach schwierigen Verhandlungen konnte man sich auf einen Prozess für das auf der COP 26 in Glasgow ins Leben gerufene Arbeitsprogramm zur dringenden Minderung von Treibhausgasen vor 2030 einigen ( Mitigation Work Programme, MWP). Das vorerst bis 2026 laufende MWP wird sich mit Treibhausgasemissionen in Sektoren befassen, die auf zwei Dialogforen pro Jahr besprochen werden. Die Ergebnisse sollen Eingang in die jährlich stattfindenden ministeriellen Beratungen finden. Die Entwicklung neuer Ziele und ein Fokus auf große Emittenten war nicht möglich. Insbesondere China möchte die faktisch veraltete Einteilung von Entwicklungs- und Industrieländern von vor 30 Jahren beibehalten. Ein neuer Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten (Loss and Damage, L&D) gilt als historischer Erfolg des Treffens, auch wenn es voraussichtlich Jahre dauern wird, bis dieser handlungsfähig sein wird. Es muss zudem in den nächsten zwölf Monaten geklärt werden, bis wann, für welche Länder und durch wen Gelder bereitgestellt werden sollen. Jedoch ist die Schaffung des Fonds nach jahrzehntelangen Forderungen von vulnerablen Staaten ein wichtiges Signal für Solidarität und ein Schritt, um Vertrauen aufzubauen. Es ist sehr fraglich, ob die geringen Fortschritte zur Minderung des Klimawandels auf der COP reichen werden, um die Schäden und Verluste auf ein Maß zu begrenzen, das bewältigbar bleibt. Der innerhalb der deutschen G7-Ratspräsidentschaft aufgesetzte und gemeinsam mit den vulnerabelsten 20 Staaten (V20) auf der COP ins Leben gerufene globale Schutzschirm gegen Klimarisiken ist ein Versuch, schnell einen Beitrag zu dem Thema zu leisten, in diesem Fall außerhalb des UNFCCC-Prozesses. Neben den Diskussionen zu Schäden und Verlusten und zur Minderung der Treibhausgasemissionen wurden Beratungen zur Anpassung an den Klimawandel fortgeführt und Fortschritte zum Globalen Anpassungsziel und ein Zeichen zur Verdopplung der Finanzmittel für Anpassung in der Mantelentscheidung erreicht. Als weiteres Finanzthema wurde das um knapp 17 Milliarden verfehlte 100-Milliarden-US-Dollar-Klimafinanzierungsziel vielfach angesprochen (siehe OECD-Bericht 2022 ). Beratungen begannen für ein neues kollektives Finanzierungsziel, das ab 2025 in Kraft treten soll. Nach dem oben erwähnten Scheitern, das ÜvP-Ziel des Artikels 2.1c – Finanzmittelflüsse an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten – auf die Agenda der Konferenz zu heben, mündeten die Diskussionen in einer Vereinbarung in der Mantelentscheidung, im nächsten Jahr zwei Workshops zu diesem Thema abzuhalten. Des Weiteren wurden Elemente aus der oben erwähnten Bridgetown-Initiative und Diskussionen aus der G20 zur Veränderung des globalen Finanzsystems aufgegriffen. Klimaschutzallianzen Als wichtiges Zeichen wurde das Treffen zwischen US-Präsident Biden und dem chinesischen Präsident Xi Jinping auf der G20-Konferenz in Indonesien aufgenommen. Man einigte sich darauf, die ins Stocken geratenen Klimagespräche zwischen beiden Ländern wiederaufzunehmen. Die Mitte der zweiten COP 27-Konferenzwoche veröffentlichte G20-Deklaration beinhaltete zudem eine Bekräftigung, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Im Vergleich zur COP 26 wurden auf der COP 27 wesentlich weniger Initiativen angekündigt. Unter anderem wurden Ankündigungen zur Landwirtschaft , zur Reduzierung der Entwaldung , zu Öl und Gas und zu Methan gemacht, die teilweise auf den Initiativen des letzten Jahres aufbauen. Nach Südafrika im letzten Jahr, wurde wieder unter Beteiligung Deutschlands eine „Just Energy Transition Partnership“ (JETP) mit Indonesien angekündigt und unter anderem Ägypten Unterstützung beim Umbau seines Energiesystems zugesagt. Die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im März 2022 ins Leben gerufene sogenannte hochrangige Expertengruppe zu Netto-Null-Emissionsverpflichtungen von nichtstaatlichen Einrichtungen legte zehn Vorschläge zur Überprüfung von Netto-Null-Versprechen von Unternehmen vor. Über 600 Vertreter*innen von Unternehmen von fossilen Energien versuchten, die Konferenz für ihre Ziele zu nutzen, zum Beispiel durch fragwürdige Darstellungen des Potenzials und Nutzens der CO2 -Abscheidung und -Speicherung ( CCS ) und des Geo-Engineerings. Sie waren in Gesellschaft von 18 der 20 Sponsoren der COP 27, die laut einem Bericht des Corporate Europe Observatory Verbindungen zur fossilen Industrie haben. NGOs zählten zudem 21 Gasgeschäfte, die während der Konferenz abgeschlossen wurden . Ausblick Nach der „Zwischenkonferenz“ der so genannten Nebenorgane der Klimarahmenkonvention in Bonn (05.-15. Juni 2023) wird die nächste Weltklimakonferenz (COP 28) in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (30. November – 12. Dezember 2023), stattfinden. Hier dürfte der Abschluss der ersten Globalen Bestandsaufnahme eine prominente Rolle einnehmen, in der geprüft wird, wie die Nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) aller Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention in der Summe verstärkt werden können, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen.
Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über Treibhausgas -Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014). Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet. Das Übereinkommen von Paris Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen. Die auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) im Dezember 2015 vereinbarten Ziele verpflichten die Staatengemeinschaft, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus sollen die Vertragsstaaten deutliche Anstrengungen unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll die Welt treibhausgasneutral werden. Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim Klimaschutz herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden. Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen Treibhausgas -Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen. Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel „Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“ und im Artikel „ Übereinkommen von Paris “.
Das Interreg Central Europe Projekt LUMAT - Implementation of Sustainable Land Use in Integrated Environmental Management of Functional Urban Areas - präsentierte auf seiner Abschlusskonferenz in Katowice am 15.-16. April 2019 Lösungsansätze und Pilotprojekte zum „Flächen- und Umweltmanagement in urban-peri urban Parterschaften“. Die LUMAT-Partnerschaften von 7 mittteleuropäischen Städten und Regionen, Umweltagenturen und Forschungseinrichtungen hatte zum Ziel integrierte "Functional Areas Integrated Environmental Management Strategies" (FAIEMS) mit gemeinsamer transnationaler, territorialer und wissenschaftlicher Kompetenz zu entwickeln. LUMAT wurde von der von der StadtLand GmbH begleitete. Als deutsche Partner waren das Sächsische Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und der Grüne Ring Leipzig beteiligt. Auf der Konferenz stellte Bernd Siemer (LfULG) das neue multi-Layer Informationssystem LUMATO als Bewertungssystem für Flächennutzungsentscheidungen im Stadt-Land Kontext vor. Jürgen Neumüller vom Bundesministerium des Inneren berichtete über die Flächenstrategien der Bundesregierung. Informationen und die Vorträge finden Sie unter: https://www.interreg-central.eu/Content.Node/LUMAT.html unter EVENTS.
Das Projekt "Durchfuehrung von 2 Seminaren in Koscalin und Kattowitz (Polen) am 19.09.-23.09 1994 und 17.10.-21.10.1994 zum Thema: 'Aufbau einer Abfallwirtschaft in Polen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Die Umwelt-Akademie e.V. durchgeführt.
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