API src

Found 169 results.

(WFS) - Seehunde: Sichtungen an Liegeplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989 (LKN.SH - NPV)

Download-Geodienst zum Vorkommen von Seehunden an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen in diesem Dienst enthalten: 1. Gesamttabelle mit allen Seehund-Monitoring-Flügen ab 1989 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). In einem Jahres-Layer sind die Daten aller fünf Erfassungen eines Jahres enthalten. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen in der Wurfzeit - In Vorbereitung) Während des Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Seehunde berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Seehunde: Ruheplätze, Objekt-ID:bd9656630-a451-4c01-a228-d9fff62df5f8. Seehund-Sichtungen außerhalb des oben genannten Monitoring-Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).

Seehunde: Sichtungen an Liegeplätzen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989

Dieser dienstbezogene Datenbestand stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" zur Verfügung. Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Der hier beschriebene Datenbestand liefert alle Daten der Erfassungsflüge ab 1989. Durch einen Jahres-Filter können die Daten auf die einzelnen Erfassungsjahre eingeschränkt werden, pro Jahr werden dann alle fünf Erfassungen dargestellt. Auf Basis des Flugdatums können die Erfassungen auch einzeln dargestellt werden. Während des Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu: Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989.

Seehunde: Ruheplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, (Puffer: 500m)

Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Seehunden. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 2 Seehunden) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Seehunde werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-30.09 berücksichtigt. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind.

Kegelrobben: Ruheplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, (Puffer: 500m)

Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Kegelrobben. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 1 Kegelrobbe) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Kegelrobben werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-28.2 berücksichtigt. Bereits vor Beginn des spezifischen Kegelrobben-Monitorings im Jahr 2005 (vgl. Sichtungen an Liegeplätzen) wurden Kegelrobben zusammen mit Seehunden ab 1989 erfasst. Anders als bei den Liegeplatz-Daten fließen hier auch Erfassungen ein, die außerhalb des Monitoringzeitraums der Kegelrobben, also während Seehund-Erfassungen aufgenommen wurden. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind

(WMS) - Seehunde: Ruheplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, (Puffer: 500m) (LKN.SH - NPV)

Darstellungsdienst: Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze 1. pro Jahr räumlich zusammengefasst und 2 werden diese Berechnungen auch auf Basis von einzelnen Flügen durchgeführt. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 2 Seehunden) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Seehunde werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-30.09 berücksichtigt. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen und Layer: 1. Ruheplätze pro Jahr aggregiert: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind (Einzel-Jahreslayer und Layer mit allen Daten aller Jahre). 2. Ruheplätze pro Flug: Hier können auch Informationen über die Anzahl der Individuen abgeleitet werden (Jahres-Layer und LAyer mit Daten aller Flüge aller Jahre).

Entwicklung eines Monitoring- und Bewertungskonzeptes für die Schadstoffbelastung mariner Säuger in der Nord- und Ostsee zur Umsetzung der MSRL

Marine Säuger wie Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde sind Spitzenprädatoren in den Nahrungsnetzen der Nord- und Ostsee und insbesondere bioakkumulierenden Schadstoffen ausgesetzt. Im Rahmen des Projekts wurde ein Monitoring- und Bewertungskonzept entwickelt, um die Schadstoffbelastung mariner Säuger in der Nord- und Ostsee zu überwachen und zu bewerten. Ziel ist es, durch belastbare Daten und mit toxikologisch abgeleiteten Bewertungsschwellen die Gefährdung der Meeressäuger besser zu erfassen und zu bewerten, um geeignete Maßnahmen zum Schutz vor zu hohen Belastungen ergreifen zu können. Veröffentlicht in Texte | 94/2025.

(WMS) - Seehunde: Sichtungen an Liegeplätzen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989 (LKN.SH - NPV)

Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Seehunden an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen in diesem Dienst enthalten: 1. Gesamttabelle mit allen Seehund-Monitoring-Flügen ab 1989 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). In einem Jahres-Layer sind die Daten aller fünf Erfassungen eines Jahres enthalten. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen in der Wurfzeit - In Vorbereitung) Bei flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Seehunde berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Seehunde: Ruheplätze, Objekt-ID:bd9656630-a451-4c01-a228-d9fff62df5f8 Sichtungen außerhalb des oben genannten Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).

(WFS) - Kegelrobben: Sichtungen an Liegeplätze im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 2005 (LKN.SH - NPV)

Download-Geodienst zum Vorkommen von Kegelrobben an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer. Die Liegeplätze der Kegelrobben befinden sich generell nur an den Außensänden im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Aus diesem Grund sind die Kegelrobbenflüge im Gegensatz zu den Seehund-Erfassungen nicht flächendeckend, sondern umfassen nur diejenigen Bereiche, in denen es prinzipiell Kegelrobben-Liegeplätze gibt. Die eigenständige Erfassung für KEgelrobben wird ab 2005 in den für Kegelrobben relevanten Jahreszeiten durchgeführt: In der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (November - Januar) drei Erfassungen und zur Haarwechselzeit (März – April) zwei Erfassungen durchgeführt. Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt. Dieser Dienst liefert folgende Informationen: Anzahlen von Kegelrobben pro Liegeplatz pro Flug, Anteil von Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen enthalten: 1. Gesamttabelle mit allen Monitoring-Flügen ab 2005 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). Pro Jahres-Layer werden die Daten aller fünf Erfassungen bereitgestellt. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen aus der Wurfzeit) Während des Kegelrobben-Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Spalte „Robbenjahr“: Die Wurfzeit der Kegelrobben findet über den Jahreswechsel zwischen November und Januar des folgenden Jahres statt. Um eine Bearbeitung und Filterung der Daten zur vereinfachen wurde die Spalte "Robbenjahr" eingefügt, die für Kegelrobben die Monate November und Dezember dem Folgejahr zuordnet, damit die Wurfzeit nicht bei einer Selektion des Erfassungsjahres gesplittet wird. Auf Grundlage dieser Liegeplatz-Daten, sowie der Sichtungen während der Seehund-Zählungen, wurden zur Bewertung von Eingriffen die Ruheplätze der Kegelrobben berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Kegelrobben: Ruheplätze, Objekt-ID:b68ffc9f-c7fe-409e-9c5f-df17230bb387 Sichtungen außerhalb des oben genannten Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).

Meyer: „Positive und negative Entwicklungen beim Artenschutz“

Der Feldhamster gilt als „vom Aussterben bedroht“. Jahrzehntelange Verfolgung und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben seine Bestände um 90% reduziert. Heute überlebt er in wenigen Restvorkommen d. Braunschweiger, Hildesheimer u. Calenberger Hannover. - Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Einiges hat sich seit Erscheinen der letzten Roten Listen vor 30 Jahren verändert: Die früher als ausgestorben geltenden Arten Luchs, Wolf, Biber und Kegelrobbe zum Beispiel haben Niedersachsen wieder besiedelt, auch der Fischotter ist mittlerweile ungefährdet. Neben einigen Gewinnern gibt es jedoch auch Verlierer, etwa den Feldhamster und Gartenschläfer sowie einige Fledermausarten, die in ihrer Häufigkeit und Verbreitung stark zurückgegangen oder bereits vollständig ausgestorben sind. „Das liegt vor allem daran, dass die Qualität ihrer natürlichen Lebensräume immer weiter sinkt oder diese Lebensräume ganz verschwinden“, so Meyer. Ein Team aus 34 Fachleuten unter Leitung von Sophie Kirberg, Mitarbeiterin des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN, hat 74 heimische Arten nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der bewerteten Säugetierarten gelten als bestandsgefährdet oder sind bereits ausgestorben. Weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Neu auf der Vorwarnliste taucht etwa auch der Igel auf, eine ehemals sehr häufige Art, der neben dem Straßenverkehr auch verstärkt Rasenmährobotern zum Opfer fällt. „Die aktuellen Zahlen zeigen unmissverständlich, dass beim Schutz unserer heimischen Säugetiere dringender Handlungsbedarf besteht“, so NLWKN-Mitarbeiterin Kirberg. „Ohne gezielte Schutzmaßnahmen und verlässliche Daten drohen wir das Artensterben nur zu dokumentieren – anstatt es zu verhindern.“ Besonders kritisch zeigt sich die Situation bei den Fledermäusen und Kleinsäugern, von denen unter anderem die Fledermausart Graues Langohr sowie die Kleinsäugerarten Feldhamster und Gartenschläfer als vom Aussterben bedroht gelten. Intensive Landnutzung verbunden mit einem starken Strukturverlust in der Landschaft und der großflächige Einsatz von Pestiziden haben durch den Verlust von Lebensraum und Nahrung zu einem starken Rückgang der Arten geführt. Weitere Gefährdungsursachen ergeben sich für die heimischen Säugetiere durch die fortschreitende Urbanisierung, die hohe Dichte an Verkehrswegen und die Auswirkungen des Klimawandels. Ein Anstieg des Meeresspiegels kann zum Verlust von Sandbänken führen, die für Kegelrobben und Seehunde als Ruheplätze und Aufzuchtstätten von zentraler Bedeutung sind. Zunehmende Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürreperioden wiederum lassen Feuchtbiotope austrocknen und entziehen semi-aquatischen Arten wie der Wasserspitzmaus und dem Europäischen Nerz ihren Lebensraum und Nahrungsgrundlagen. Trotz dieser negativen Trends gibt es auch positive Entwicklungen aus Sicht des Arten- und Naturschutzes: Die Rückkehr ehemals ausgestorbener Arten wie die Atlantische Kegelrobbe, der Europäische Biber und der Wolf, die fortschreitende Wiederbesiedlung durch den Fischotter sowie die erfolgreiche Wiederansiedlung des Luchses sind Beispiele für gelungene Schutzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen. Der Wolf, der bei der letzten Aktualisierung noch „ausgestorben“ war, befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und wird nun als „ungefährdet“ eingestuft. Auf Basis eines umfangreichen Datenbestands von mehr als 130.000 Heuschreckendaten wurde auch die Bestandsentwicklung und Gefährdungssituation der 53 heimischen Heuschreckenarten durch ein Autorenteam von acht Artexperten unter der Federführung der Arbeitsgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie von Prof. Dr. Thomas Fartmann der Universität Osnabrück neu bewertet. In der aktuellen Fassung sind 14 der 53 und somit etwa ein Viertel der in Niedersachsen und Bremen regelmäßig vorkommenden Arten bestandsgefährdet. Hiervon ist mit der Heideschrecke eine Art vom Aussterben bedroht. Wie bereits in der vorherigen Fassung sind vier weitere Arten als ausgestorben eingestuft. Zudem gilt eine Art als extrem selten, eine weitere steht auf der Vorwarnliste. „Zu den Verlierern der letzten zwei Jahrzehnte zählen vor allem Arten, die kühl-feuchte Standortbedingungen bevorzugen wie etwa die Kurzflügelige Beißschrecke, der Bunte Grashüpfer und der Sumpfgrashüpfer. Der Klimawandel verstärkt hier durch sommerliche Dürreperioden den Druck auf die noch vorhandenen Lebensräume dieser Arten“, sagt Felix Helbing, Heuschreckenspezialist an der Universität Osnabrück und Erstautor der Roten Liste Heuschrecken. Neben den Sommerdürren wurden noch weitere Gefährdungsursachen identifiziert. Hierzu zählen unter anderem die Überbauung, Beseitigung oder Umnutzung von Flächen, die Ertragsoptimierung in der Landwirtschaft, die Grundwasserabsenkung, der Eintrag von Stickstoff aus der Luft sowie ungeeignete Maßnahmen zur Lebensraumpflege. Im Zuge der veränderten Landnutzung sind unter anderem Arten extensiv genutzter, magerer Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und magerem Grünland zunehmend in ihren Populationen gefährdet und isoliert, zum Beispiel der Warzenbeißer. Positive Entwicklungen zeigen dagegen zahlreiche wärmeliebende Arten, deren Bestände in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor allem klimabedingt wachsen und sich ausbreiten konnten. Hierzu zählen unter anderem die Große Goldschrecke, die Langflügelige Schwertschrecke und die Südliche Eichenschrecke. Auch einige spezialisierte Arten konnten sich zuletzt ausbreiten, zum Beispiel die Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser positive Trend in den kommenden Jahren anhält. Dies soll im Rahmen der nächsten Fassung der Roten Liste kritisch überprüft werden. Für die langfristige Erhaltung unserer heimischen Tierwelt ist die dauerhafte Förderung strukturreicher Lebensräume mit vielfältigen Standortbedingungen entscheidend. Artenreiche Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und Feuchtgrünland müssen durch geeignete Pflegekonzepte – etwa extensive Beweidungssysteme oder jährlich rotierende Insektenschutzstreifen auf Wiesen – erhalten werden. „Insbesondere in den stark vom Menschen geprägten Landschaften Niedersachsens und Bremens sind geeignete Artenschutzmaßnahmen von hoher Bedeutung. Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, wie die Anlage, Erhaltung und Pflege von Wegrändern, Einzelbäumen, Hecken und Waldsäumen sowie Querungsmöglichkeiten wie Unter- oder Überführungen von Verkehrswegen können dabei einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten“, betont Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN. Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/43858.html Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: Die beiden neuen Roten Listen auch direkt als PDF zum Download: Rote Liste Säugetiere: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2025 Rote Liste Heuschrecken: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2025 Gedruckte Hefte können ab dem 22. August 2025 unter folgender Adresse bestellt werden: https://webshop.nlwkn.niedersachsen.de/neuerscheinungen ab dem 22. August 2025

One Health-Überwachungsansatz für antimikrobielle Resistenzen in Meeressäugern, Meeresumwelt und Menschen in der Nord- und Ostsee, Anteil Gießen

1 2 3 4 515 16 17