Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG - Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG
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Abgrenzung der Kehrbezirke und zuständige Schornsteinfeger
Kartendienst mit den Abgrenzungen der Kehrbezirke der zuständigen Schornsteinfeger im Landkreis Diepholz ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen.