Misteln ( Viscum sp. ) entwickeln sich als wärme- und lichtliebende Pflanzen bevorzugt im oberen Kronendrittel der Bäume. Dort sind die Lichtverhältnisse für die Keimung der Samen am günstigsten. Die Samen werden von Vögeln gefressen und anschließend ausgeschieden, so dass die “Schlafbäume” der Vögel häufig einen verstärkten Mistelansatz aufweisen. Ein starker Befall mit Misteln kann zu Absterbeerscheinungen und zur Vergreisung von Bäumen führen. Besonders betroffen sind Bäume, die standortbedingt bereits unter Stress (Trockenheit, starke Besonnung etc.) zu leiden haben. Das Pflanzenschutzamt Berlin verfolgt im Rahmen des Schaderregermonitorings seit über 20 Jahren das Auftreten von Misteln an Stadtbäumen. Während zu Beginn des Monitorings an dem Standort Schützallee und angrenzenden Straßen, u.a. Riemeisterstr., Herthastr. in Berlin-Zehlendorf eine langsame Zunahme an Mistelbesatz feststellbar war, war ab 2008 ein deutlicher Anstieg von mistelbesetzten Bäumen auffällig. Zudem zeichnete sich auch eine starke Zunahme an Mistelbesatz innerhalb eines Baumes ab. Bei der Frage, wie man diesen Bäumen zu einer besseren Vitalität verhelfen kann, steht die Art der Mistelentfernung im Raum. Zur dauerhaften Entfernung der Misteln wird i.d.R. der Ast mit der Mistel entfernt. Dies führt dazu, dass oftmals nur der Stamm und Aststummel verbleiben. Hierdurch ist der Habitus des Baumes meist in Gänze zerstört und auch dessen Lebenserwartung wird herabgesetzt. Im Jagdschloss Park Glienicke ergab sich 2012 die Möglichkeit, eine Pflegemaßnahme an Quercus palustris (Sumpfeichen) zu begleiten und somit Erfahrungen über einen mehrjährigen Zeitraum bis 2017 zu sammeln, in wie weit das einfache Abschneiden der Misteln für eine Entlastung der Bäume und somit zur Verbesserung der Vitalität ausreichend sein kann und wie häufig diese aufwändige Maßnahme durchgeführt werden sollte. Die Sumpfeichen standen/stehen in Gehölzbereichen und in den Rasenflächen. Sie wiesen nicht nur einen sehr starken Befall mit Misteln auf, sondern auch eine schüttere Belaubung mit verringertem Feinastanteil. Der Anteil und die Größe der Misteln war von Jahr zu Jahr zunehmend und an einigen Ästen bestand bei starken Windereignissen eine Bruchgefahr aufgrund der Größe der Misteln. Um die Veränderungen dokumentieren zu können, wurden an drei Bäumen vor der ersten Schnittmaßnahme die Anzahl der vorhandenen Misteln und in der Folge die der erneut auftretenden aufgenommen. Ebenso wurde die Vitalität der Bäume angesprochen und auch sonstige Auffälligkeiten erfasst. Im Jahr 2013 konnte festgestellt werden, dass die Bäume, die von den Misteln befreit worden waren, sich etwas erholt hatten, die Misteln jedoch wie erwartet nachgewachsen waren. Eine erneute Entfernung sollte frühestens im Herbst/Winter 2014 erfolgen. Die Maßnahme wurde durchgeführt und im jährlichen Abstand zum Oktober/November wiederholt. Im weiteren Verlauf konnte an den Eichen ein guter Zuwachs festgestellt werden und die Misteln waren erst bei sehr genauer Betrachtung erkennbar. Es trieben auch nicht alle Misteln wieder aus oder sie trockneten in der Folge ab. Insgesamt konnte der Besatz mit Misteln mittels der durchgeführten Schnittmaßnahmen im Beobachtungszeitraum deutlich reduziert werden. Da die Bäume nun ungehindert assimilieren konnten, wurde die Belaubung dichter, was sich ebenfalls negativ auf das Wachstum der Misteln auswirkte. Das Entfernen von Misteln durch Schnitt an der Astoberfläche kann zu einer Vitalisierung von Bäumen führen. Jedoch immer in Abhängigkeit des jeweiligen Standortes, der Begleit¬maßnahmen (Wasser- und Nährstoffgaben) und der Häufigkeit der Schnittmaßnahmen, wobei letztere in der Praxis der begrenzende Faktor sind. Somit eignet sich die Vorgehensweise vordergründig für erhaltenswerte und besondere Einzelbäume. Da die Bäume nun ungehindert assimilieren konnten, wurde die Belaubung dichter, was sich ebenfalls negativ auf das Wachstum der Misteln auswirkte. Das Entfernen von Misteln durch Schnitt an der Astoberfläche kann zu einer Vitalisierung von Bäumen führen. Jedoch immer in Abhängigkeit des jeweiligen Standortes, der Begleitmaßnahmen (Wasser- und Nährstoffgaben) und der Häufigkeit der Schnittmaßnahmen, wobei letztere in der Praxis der begrenzende Faktor sind. Somit eignet sich die Vorgehensweise vordergründig für erhaltenswerte und besondere Einzelbäume. Schadorganismen in Berlin – Mistel
Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Es hilft schon, wenn man weniger macht, manches zulässt oder einfach ganz weglässt, zum Beispiel das regelmäßige Rasenmähen. Denn durch eine naturnahe Grünflächenpflege können sich artenarme, oft gemähte Rasenflächen mit der Zeit zu artenreichen Rasen oder Wiesen entwickeln. Idealerweise düngt man Rasenflächen nicht und mäht sie auch nur zwei Mal im Jahr. Um den Nährstoffgehalt des Bodens zu senken, wird das Schnittgut vom Rasen entfernt. Dadurch entstehen langfristig Lücken im Rasenfilz, die eine Keimung von Samen anderer Arten ermöglichen. Mähroboter schädigen Insekten direkt und zerstören Blütenpflanzen; auf sie sollte man daher komplett verzichten. Einzelne Blumeninseln oder das Stehen lassen von ungemähten Streifen auf der Rasenfläche eignen sich als Rückzugsräume für Insekten. In Rasenflächen kann man Zwiebeln von Frühlingsblühern wie zum Beispiel Krokusse, Narzissen oder Sternhyazinthen setzen. Wildbienen schätzen diese als Nahrungsquelle im Vorfrühling. Man mäht sie erst im Sommer, wenn die Blätter vergilbt sind und die Pflanzen genug Nährstoffe in ihre Zwiebeln einlagern konnten. Eine weitere, längerfristige Alternative ist die sogenannte Selbstbegrünung. Dazu entfernt man die Rasensohle und überlässt die Rohbodenfläche der Natur. Der Bewuchs ist dann vom Samenflug der Umgebung abhängig. Oder man bringt selbst an Wegrändern gesammelte Samen auf der Fläche aus. „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern Durch das Zulassen natürlicher Entwicklungen entstehen sogenannte „wilde Ecken“, also Spontanvegetation auf Brachflächen, zwischen Pflasterfugen, entlang von Wegen, Mauern oder Zaunrändern, in Saumbereichen von Grünflächen oder unter Bäumen. Dort können sich Gräser, Brennnesseln, Taubnesseln, Disteln und andere heimische Wildpflanzen ansiedeln. Sie sind unverzichtbare Nahrungsgrundlage für auf diese Arten spezialisierte Schmetterlingsraupen und andere Larven sowie Nahrungsquelle für pollen- und nektarsuchende Insekten wie Schmetterlinge, Käfer und Wildbienen. Diese Selbstbegrünung ist auch in Städten und Dörfern für den Natur- und Insektenschutz von Bedeutung. Laub für Leben Laub für Leben Herbstlaub auf Beeten oder Laubhaufen können liegen gelassen werden. Viele Schmetterlinge und andere Insekten überwintern als Puppen in diesen Laubschichten. Für den Erhalt der Arten und ihres Unterschlupfs im Laub ist es von Vorteil, wenn keine Laubsauger eingesetzt werden. Insekten lieben es warm Insekten lieben es warm Bei der natürlichen Vegetationsentwicklung sollten Gartenbereiche oder Rohbodenflächen nicht vollständig mit Büschen und Sträuchern zuwachsen. Denn dichte und stark verschattete Bereiche sind für die meisten Insekten weniger attraktiv. Für Wildbienen und andere Insekten, die ihre Eier im Boden ablegen, sollten auch immer wieder offene Bodenstellen geschaffen werden. Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Eine Entwicklung von artenarmen Straßen- und Wegerändern zu artenreichen Grün- und Saumstreifen fördert ebenfalls die Insektenvielfalt und verbessert zusätzlich die Vernetzung zwischen verschiedenen Lebensräumen. Hierzu sollte der Pflegeschnitt auf zwei Mal im Jahr, im Juni und im September, und auf Dünge- und Spritzmittel verzichtet werden. An den Randstreifen können sich so Brennnesseln, Disteln, Kletten-Labkraut, Wiesenkerbel, Giersch ansiedeln. Die Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ gibt es als Download unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html oder kann im NLWKN-WebShop bestellt werden: http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/insektenvielfalt.html .
Heidekreis/Soltau/Neuenkirchen – In der Leitzinger Heide im Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet „Riensheide“ im Landkreis Heidekreis beginnen diese Woche die Holzernte sowie Arbeiten zur Pflege der Biotope. Auftraggeber ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Januar 2022. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Riensheide“ beinhaltet großflächige Moorheiden und Moorgewässer sowie wertvolle Binnendünen mit Vorkommen der Krähenbeere. Zum Teil kommen noch entwässerte, standortfremde Kiefernforste vor, die langfristig im Sinne des Schutzzwecks des Gebiets entwickelt werden sollen. Das Gebiet ist Heimat für zahlreiche geschützte Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten, darunter Heidelerche, Moorfrosch und Zauneidechse, „Reptil des Jahres 2020 und 2021“. Die Zauneidechse ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und steht als gefährdete Art auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten. In der Leitzinger Heide im Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet „Riensheide“ im Landkreis Heidekreis beginnen diese Woche die Holzernte sowie Arbeiten zur Pflege der Biotope. Auftraggeber ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Januar 2022. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Riensheide“ beinhaltet großflächige Moorheiden und Moorgewässer sowie wertvolle Binnendünen mit Vorkommen der Krähenbeere. Zum Teil kommen noch entwässerte, standortfremde Kiefernforste vor, die langfristig im Sinne des Schutzzwecks des Gebiets entwickelt werden sollen. Das Gebiet ist Heimat für zahlreiche geschützte Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten, darunter Heidelerche, Moorfrosch und Zauneidechse, „Reptil des Jahres 2020 und 2021“. Die Zauneidechse ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und steht als gefährdete Art auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten. Was im ersten Moment nicht nach Naturschutz aussehen wird, kennzeichnet den Start einer Maßnahme, um offene Binnendünen und feuchte Heiden wiederherzustellen. Beides sind seltene und daher besonders wertvolle Offenlandlebensräume, die im Rahmen der Europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie zu schützen und zu entwickeln sind. „Um die biologische Vielfalt im Gebiet zu erhöhen, stellen wir im Rahmen des von der EU geförderten Integrierten LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften den offenen Charakter wieder her“, erklärt Ina Stöckmann von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Heidekreis, die die Fläche vor Ort betreut. Zunächst wird auf etwa 4,5 Hektar eine Gehölzernte durchgeführt und der Wald aufgelichtet. Naturschutzfachlich wertvolle Bäume bleiben jedoch etwa als Niststätten erhalten. Mit Birkenaufwuchs verbuschte Bereiche werden entkusselt. Einzelne Wurzelstubben werden gerodet und als Habitatstruktur für Reptilien auf der Fläche platziert. „Durch kleinflächiges Abziehen des Oberbodens, sogenanntes Plaggen, werden offene Sandstellen geschaffen, die der Zauneidechse als Eiablageplätze dienen und konkurrenzschwachen Pflanzenarten die Keimung ermöglichen“, ergänzt Thomas Kutter vom NLWKN, der für die Umsetzung des EU-geförderten Projekts in Niedersachsen zuständig ist. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme in der Riensheide wird in enger Kooperation des NLWKN mit dem Heidekreis durchgeführt. Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Die Maßnahmen in der Riensheide sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahme in der Riensheide wenden Sie sich bitte an Frau Ina Stöckmann, Landkreis Heidekreis (Tel.: 05191/970-753, E-Mail: i.stoeckmann@heidekreis.de ).
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WIEDERANSIEDELUNG Überwinterung Das Artenschutzprojekt Schwimmfarn fördert in Kooperation zwischen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg und dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz diese seltene Wasserpflanze seit einigen Jahren erfolgreich durch gezielte Wiederansiedlungsmaßnahmen. DIE WIEDERANSIEDLUNG DES SCHWIMMFARNS Ein erfolgreiches Artenschutzprojekt Beispiel für ein Wiederansiedlungsgewässer: Altgewässer in der Nähe des Wörther Hafens. So wurden zur weiteren Verbreitung und Stabili- sierung der Bestände erwachsene Pflanzen behut- sam einem großen Bestand entnommen und im Frühherbst in ausgewählte Gewässer der Rheinaue ausgesetzt. Auf diese Weise ist es gelungen, den Schwimmfarn in einigen Altarmen des Rheins und Aueweihern zwischen Wörth und Germersheim dauerhaft wieder anzusiedeln. Lange Zeit wusste man gar nicht, wie und wo der Schwimmfarn überwintert. Noch heute wird dies häufig aus Unkenntnis falsch dargestellt. Tatsächlich ist es so, dass die Sporen in den Wuchsgewässern des Farns praktisch überall vorkommen. Sie überdauern den Winter auf der Wasseroberfläche, eingeschlossen in Eis oder trocken an Baumrinde oder Treibholz. Impressum Herausgeber/Herstellung: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Bearbeitung und Fotos: Dipl.-Geogr. Arno Schwarzer Redaktion: Ludwig Simon, Jürgen Köstel (LfU) Stand: 12/2016 Artenschutz in Rheinland-Pfalz Erwachsener Schwimmfarn Der Gemeine Schwimmfarn (Salvinia natans) ist einer der wenigen Farne, die frei schwimmend auf dem Wasser treiben. Die einjährige Pflanze stirbt im Herbst ab und entwi- ckelt sich erst im späten Frühjahr aus den winzigen Sporen, die auf der Wasseroberfläche schwimmen. Dies ist die schwierigste Zeit für den Farn. Dann müssen die männlichen und weiblichen Sporen zu- einander finden. Misslingt es, kann es vorkommen, dass der Bestand stark dezimiert wird. Junger Schwimmfarn Schwimmfarn, wenige Tage nach der Keimung. Das Pflänzchen ist winzig. Als kleine Pflanze kaum sichtbar, wächst sie umso schneller heran, je wärmer und nährstoffreicher die Gewässer sind. Wenn sie ausgewachsen ist, kann sie sich sehr effektiv vermehren, indem die handteller- großen Pflanzen sternförmig auseinanderbrechen und aus den Teilen schnell wieder neue Einzelpflan- zen entstehen. Hier ist gut zu erkennen, wie die vegetative Fortpflanzung und somit das rasante Wachstum des Farns an geeigneten Standorten vor sich geht. Innerhalb von wenigen Wochen wächst eine Einzelpflanze zu einem sternförmigen Gebilde heran (Bild rechts, Bildmitte), welches dann wieder in Tochterpflanzen zerfällt (Bild links). Bei diesen vollzieht sich Wachstum und Vermehrung auf dieselbe Weise. Die weißen Kugeln, die unter der Wasseroberfläche liegen, beherbergen die Sporen, aus denen sich der einjährige Farn im nächsten Jahr wieder entwickelt. Die braunen Fäden sind die Wurzeln, die sich in Anpassung an das Wasserleben nachträglich aus Blättern umgebildet haben. Der Schwimmfarn ist in Rheinland-Pfalz vom Aus- sterben bedroht und bundesweit stark gefährdet. Er zählt zu den besonders geschützten Arten der Bundesartenschutzverordnung. In Rheinland-Pfalz kommt er als typischer Bewohner von Auengewäs- sern nur noch an wenigen Stellen vor. Der Rück- gang der früher verbreiteten Art liegt überwiegend an dem Verlust geeigneter Lebensräume. Als typischer Bewohner der Oberrheinaue ist der Schwimmfarn an die Auendynamik gut angepasst. Er benötigt Hochwasser und Überflutungsflächen, um sich zu verbreiten. Dabei ist eine möglichst na- türliche Auendynamik wichtig. In stark verkleiner- ten Rest-Auen und künstlich eingestauten Flächen wie Poldern kann er sich nicht vermehren. Die Entenlache im NSG Berghäuser Altrhein Seit Jahrzehnten befindet sich hier ein stabiles Vorkommen des Schwimmfarns. Seit Beginn des Artenschutzprojektes Schwimmfarn wurde dieses Gewässer aufgrund des massenhaften Vorkommens der Art regelmäßig als Entnahmegewässer für die Wieder- ansiedlungsstandorte genutzt. Gut zu erkennen: Die gesamte Wasserfläche ist mit Schwimmfarnen bedeckt. In „guten“ Jahren befinden sich in diesem Gewässer rund 5 Millionen erwachsene Pflanzen. Entnahme von erwachsenen Schwimmfarnen. Die Pflanzen werden mit großen Sieben aus dem Wasser geschöpft und dann in verschlossenen Boxen transportiert.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens (Krocker) Philcox 1965 Das Liegende Büchsenkraut gehört zu den Braunwurzge- wächsen. Der Stängel ist vierkantig und meist violettröt- lich überlaufen, die länglich eiförmigen Blätter sind bis zu 2 cm lang und 0,8 cm breit. Die Blüten sind langgestielt, weisen eine lila-rötliche Krone auf und sitzen einzeln in den Blattachseln. Das Liegende Büchsenkraut wächst – wie der Name vermuten lässt – niederliegend und gilt als Pionierart auf schlammigen Böden. günstigen Standortbedingungen wieder zu erscheinen. Daher ist es schwer zu beurteilen, ob ein Vorkommen ohne Pflanzen wirklich erloschen ist oder ob noch keimfä- hige Samen vorhanden sind. Das Liegende Büchsenkraut neigt dazu, seine Blüten nicht zu öffnen, weshalb es ver- mutlich meist zur Selbstbestäubung und Selbstbefruch- tung kommt. Die Verbreitung erfolgt durch fließendes Wasser oder Wasservögel, an deren Beinen oder Gefieder die Samen kleben bleiben. Lebensraum Das Liegende Büchsenkraut gilt als wärmeliebende Schlammboden-Pionierart und besiedelt Ufer von Flüs- sen, Altwässern, Gräben, Teichen und Stauseen, die län- gere Zeit überflutet sind und im Hochsommer trocken fallen. Die Art benötigt eine lange Überstauung und eine anschließende, nur oberflächliche Abtrocknung des Bodens bei allerdings hohen Temperaturen. Lebensweise Die Art wird zu den Therophyten gezählt, d.h. die Pflanze hat nur eine kurze Lebensdauer und übersteht ungünstige Perioden als Samen. Darüber hinaus ist sie stark an spe- zielle Standortbedingungen gebunden. Dies führt dazu, dass die Pflanze sehr unbeständig auftritt. An bekannten Wuchsorten kann sie über Jahre ausbleiben, um dann bei MaSSe und Zahlen Wuchshöhe: max. 25 cm Blütezeit: Juli bis September Lebensdauer: einjährig Verbreitung Das Liegende Büchsenkraut ist in Europa und Asien verbreitet. In Europa erstreckt sich das Areal von Frank- reich ostwärts bis zur Wolga. Die südlichsten Vorkommen befinden sich in den Pyrenäen, in Mittelitalien und auf der Balkanhalbinsel. Durch Mitteleuropa verläuft die nördliche Verbreitungsgrenze. In Deutschland gibt es Vor- kommen am Oberrhein, an der Donau in Bayern sowie im Elbtal zwischen Dresden und Dessau. Verbreitung in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg kommt die Art nur am Oberrhein vor. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Die unbeständige Lebensweise der Pflanze macht die Einschätzung des Bestandes recht schwierig. An den (ehe- maligen) Vorkommen der Art dürften sich noch vielfach keimfähige Samen finden. Vermutlich werden die Voraus- setzungen für die Keimung und Entwicklung der Pflanze aber immer seltener geschaffen. Dennoch konnte in den vergangenen Jahren auch ein bislang nicht bekanntes Vor- kommen entdeckt werden. Gefährdung und Schutz Rote Liste BW Schutzstatus D BNatSchg 22besondersstreng stark gefährdetstark gefährdetgesütztgeschützt Regulierung großer Flüsse Ausbleiben der Neubildung von Schlammflächen Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Schutzprojekte EG-vo 338/97FFH-Richtlinie AnhangAnhang - - iv - BArtSchv - - SchutzmaSSnahmen Gefährdungsursachen Verordnungen und Richtlinien Umsetzung FFH-Richtline Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Schaffung nasser Mulden mit offenen Bodenstellen im Bereich ehemaliger Vorkommen In geeigneten Fällen Wiederansiedlungen an ehema- ligen Wuchsorten bei aktuell geeigneter Habitatqua- lität Reaktivieren von dynamischen Prozessen in Flussau- en, die zur Neubildung von Schlammflächen führen FFH-Richtlinie Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flo- ra (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzge- bietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für das Liegende Büchsenkraut, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzge- biete ausgewiesen. Erhaltungszustand in Baden-Württemberg Einzelbewertung Gesamtbewertung VerbreitungsgebietPopulation Habitat ungünstig-ungünstig-ungünstig-ungünstig- schlechtschlechtunzureichendunzureichend ungünstig-schlecht Zukunftsaussichten
Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Für das Bundesamt für Strahlenschutz sind neben möglichen gesundheitlichen Risiken für den Menschen auch die Wirkungen auf die Umwelt von Bedeutung. Das BfS verfolgt regelmäßig den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu diesem Thema. Demzufolge gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch hochfrequente elektromagnetische sowie niederfrequente und statische elektrische und magnetische Felder unterhalb der Grenzwerte. Um den aktuellen Wissensstand zu Umweltfragen zu erfassen, führte das BfS im November 2019 in München den internationalen Workshop "Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt" durch. Für das Bundesamt für Strahlenschutz sind neben möglichen gesundheitlichen Risiken für den Menschen auch die Wirkungen auf die Umwelt von Bedeutung. An das Bundesamt für Strahlenschutz werden häufig Fragen nach schädlichen Auswirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder der Stromleitungen oder des Mobilfunks auf Tiere und Pflanzen gerichtet. Grundsätzlich geht man davon aus, dass Grenzwerte, die den Menschen schützen, auch für die Umwelt ausreichend sind. Diese müssen aber nur dort eingehalten werden, wo sich Menschen regelmäßig aufhalten. Weiterhin können flugfähige Tiere in unmittelbare Nähe von Sendern oder Stromleitungen geraten und dort oberhalb der Grenzwerte exponiert werden. Einige Tiere und Pflanzen haben Rezeptoren und Signalwege, die der Mensch nicht hat und die durch elektrische oder magnetische Felder beeinflusst werden können (Magnetsinn, Elektrorezeption). EU hält Forschung von hoher Qualität für erforderlich EKLIPSE , ein EU -Netzwerk zum Informationsaustausch über Biodiversität und Ökosysteme, organisierte im Januar 2018 eine Web-Konferenz zu den Auswirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder aller Frequenzen und Technologien auf die belebte Umwelt. Es wurde ein Bericht veröffentlicht, der die aktuelle Datenlage zusammenfasst. Als Ergebnis wurde weitere internationale, interdisziplinäre und vernetzte Forschung von hoher Qualität gefordert. Um den aktuellen Wissensstand zu Umweltfragen zu erfassen, Wissenslücken zu schließen und bei Bedarf weitere Forschung zu initiieren, führte das BfS vom 05. bis 07. November 2019 in München den internationalen Workshop " Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt" durch [ 1 , 2 ]. Das Europaparlament hat 2021 ein systematisches Review [ 3 ] zu Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen in Auftrag gegeben. Dieses ist aufgeteilt nach Organismen (Wirbeltiere, Wirbellose, Pflanzen) und Frequenzbereichen (unterhalb und oberhalb von 6 GHz ). Die meisten Studien liegen zu Frequenzen unterhalb von 6 GHz und Wirbeltieren vor. Hier sind thermische Wirkungen etabliert, einige Ansätze zu möglichen nicht thermischen Wirkungen nicht bestätigt oder reproduziert. Diskutiert wird die akustische Wahrnehmung hochfrequenter Felder durch Tiere, für Sendeanlagen scheint das aber unwahrscheinlich. Bei Vögeln und Fledermäusen wurden Verhaltensänderungen im Freiland unter HF - EMF Exposition beobachtet. HF Felder mit einer Frequenz unterhalb von 100 MHz können die Orientierung von Vögeln beeinflussen. Es gibt nur wenige Studien zu Wirbellosen, überwiegend Insekten, im Frequenzbereich unterhalb von 6 GHz . Nachgewiesen sind thermische Wirkungen, die zur Schädlingsbekämpfung genutzt werden. Experimentelle Studien sowie Freilanduntersuchungen leiden häufig unter methodischen Mängeln vor allem im Bereich der Expositionsbestimmung. Häufig fehlen geeignete Kontrollexperimente ohne Exposition , oder mit Scheinexposition. Da Studien zum Teil negative Auswirkungen zum Beispiel auf Bienen und andere Bestäuber zeigen, die aber nicht abschließend bestätigt oder reproduziert sind, wird vor allem Freilandforschung mit einer entsprechend qualitativ hochwertiger Expositionsüberwachung empfohlen. Zu anderen Wirbellosen als Insekten liegen kaum Ergebnisse vor, auch hier wird weitere Forschung empfohlen. Was Pflanzen betrifft, kann die thermische Energie der Hochfrequenzfelder zur Stimulation von Keimung von Saatgut genutzt werden. Es gibt einige Laboruntersuchungen zu Wirkungen von kurzfristigen und schwächeren HF - EMF Expositionen auf Wachstum und Stoffwechsel, die nicht reproduziert sind und ebenfalls häufig qualitative Mängel bei der Exposition und den Kontrollbedingungen aufweisen. Freilanduntersuchungen sind extrem selten. Es ist weitere Forschung nötig, vor allem mit Fokus auf verbesserte Expositionsbestimmung. Für den Frequenzbereich oberhalb von 6 GHz , der erst zukünftig verbreitet zur Anwendung für den Mobilfunk kommen wird, gibt es einige Studien an Wirbeltieren. Sehr hohe Expositionen können zur Schädigung der Haut und Augen führen. Niedrigere Expositionen können möglicherweise schmerzlindernde und immunfördernde Wirkungen haben. Bei einigen Tieren wurden Verhaltensänderungen im Umkreis von Radaranlagen beobachtet. Zu Wirbellosen und Pflanzen liegen kaum Studien vor. Für den gesamten Frequenzbereich oberhalb von 6 GHz ist in allen Bereichen, die Umweltauswirkungen betreffen, weitere Forschung nötig. Literatur [1] Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52 . [2] Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38 . [3] Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mögliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch hochfrequente elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte. Qualitativ hochwertige Forschung fehlt aber bisher. Der einzige wissenschaftlich nachgewiesene Wirkmechanismus hochfrequenter Felder auf Organismen ist die Erwärmung infolge von Energieabsorption. Im Folgenden wird der wissenschaftliche Kenntnisstand zu möglichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt im Allgemeinen und auf einige bedeutsame Tiergruppen und Pflanzen zusammengefasst und bewertet. Wissenschaftlicher Kenntnisstand zu möglichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen - Zusammenfassung und Bewertung Mögliche Auswirkungen niederfrequenter und statischer elektrischer und magnetischer Felder Im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau werden häufig Fragen nach schädlichen Auswirkungen niederfrequenter und statischer elektrischer und magnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen an das BfS gerichtet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch niederfrequente und statische Felder unterhalb der Grenzwerte. Allerdings sind direkte Wirkungen der Elektrizität wie beispielsweise Stromschläge dann möglich, wenn Tiere in Kontakt mit den Leitern kommen, wie zum Beispiel Vögel an ungünstig konstruierten Strommasten. Bei Tierarten, die das Erdmagnetfeld wahrnehmen und sich danach orientieren, kann es in unmittelbarer Nähe von Starkstromleitungen zu Verhaltensänderungen kommen. Wahrnehmung elektrischer Felder zum Beispiel durch Insekten kann ebenfalls das Verhalten beeinflussen. Die elektrischen und magnetischen Felder um Kabel im Meeresgrund, die den Strom von den Windparks im Meer zum Land transportieren (Offshore-Kabel) haben nach dem derzeitigen Kenntnisstand ebenfalls keinen direkten gesundheitsschädlichen Einfluss auf Meereslebewesen. Sie können aber das Verhalten bestimmter Tierarten beeinflussen. Wissenschaftlicher Kenntnisstand zu möglichen Auswirkungen niederfrequenter und statischer elektrischer und magnetischer Felder auf die belebte Umwelt - Zusammenfassung und Bewertung Stand: 04.01.2023
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Liegendes Büchsenkraut - Lindernia procumbens (Krocker) Philcox 1965 Gesamtverbreitung Das Liegende Büchsenkraut ist in Europa und Asien verbreitet. In Europa erstreckt sich das Areal von Frankreich ostwärts bis zur Wolga. Die südlichsten Vorkommen befinden sich in den Pyrenäen, in Mittelitalien und auf der Balkanhalbinsel. Durch Mitteleuropa verläuft die nördliche Verbreitungsgrenze. In Deutschland gibt es Vorkommen am Oberrhein, an der Donau in Bayern sowie im Elbtal zwischen Dresden und Dessau. Verbreitung in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg kommt das Liegende Büchsenkraut nur am Oberrhein vor. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Die unbeständige Lebensweise der Pflanze macht die Einschätzung des Bestandes recht schwierig. An den (ehemaligen) Vorkommen der Art dürften sich noch vielfach keimfähige Samen finden. Vermutlich werden die Voraussetzungen für die Keimung und Entwicklung der Pflanze aber immer seltener geschaffen. Dennoch konnte in den vergangenen Jahren auch ein bislang nicht bekanntes Vorkommen entdeckt werden. Gefährdungsursachen Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für das Liegende Büchsenkraut, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Die prachtvolle, leuchtend gelbe Blüte des Frauenschuhs beschreiben zu wollen, hieße sprichwörtlich Eulen nach Athen zu tragen – schließlich dürfte kaum jemand diese wohl attraktivste heimische Orchideenart nicht kennen. Dazu gibt es zu viele Fotos von ihr – und auch (verwandte) Zuchtformen in den Blumenläden. In freier Natur einen Frauenschuh zu entdecken, ist allerdings weitaus schwieriger. In Süddeutschland und hier insbesondere in einigen Naturschutzgebieten auf der Schwäbischen Alb hat man aber recht gute Chancen. Dort kann man dann feststellen, dass an besonders guten Standorten Cypripedium calceolus bis zu drei Blüten treiben kann – meist ist es jedoch nur eine. Bemerkenswert ist auch die ausgeklügelte Befruchtung dieser komplexen Blüte, die sich bei genauerem Hinsehen als kesselförmige Falle für die Blütenbesucher entpuppt: Der glatte, glänzende Eingang ist nämlich äußert rutschig – und um durch die beiden seitlichen Auswege wieder ins Freie zu gelangen, müssen sich die Insekten am Geschlechtsapparat der Pflanze vorbeidrängen. Bis aus dieser Zwangsbefruchtung dann allerdings ein blühfähiger neuer Frauenschuh entsteht, dauert es von der Keimung der Samen an etwa 15 Jahre. Dafür kann die Pflanze mit gelegentlich mehr als 20 Jahren auch ein beträchtliches Alter erreichen. Wie können wir dieser Art helfen? Baden-Württemberg kann sich glücklich schätzen: Europaweit gehören die Bestände auf der Schwäbischen Alb mit zu den bedeutenden Vorkommen des Frauenschuhs. Dabei haben sie sich in den vergangenen Jahren durch strengen Schutz lokal sogar wieder erholt. Generell wächst diese attraktive Halbschatten-Pflanze bevorzugt in lichten Wäldern auf kalkhaltigen Böden – ja sie gilt geradezu als Kennart der Orchideen-Buchenwäldern. Doch auch am Rand von Kiefernwäldern sowie in Gebüschen kann man sie finden. Und das keineswegs nur auf der Schwäbischen Alb, sondern auch in anderen Gegenden Baden-Württembergs – dann allerdings meist in kleineren Beständen oder als Einzelpflanze. Wer draußen in der Natur auf eine Frauenschuh-Orchidee trifft, kann diesen Fund ab sofort über die neue Artenmeldeplattform der LUBW in eine interaktive Karte eintragen. Die Bestände des Frauenschuhs sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Je genauer die Kenntnisse über die Vorkommen dieser Art sind, desto gezielter können Maßnahmen geplant werden. Machen Sie deshalb mit und melden Sie Ihre Funde hier! Neben der Meldemöglichkeit bieten die Internetseiten auch hilfreiche Bestimmungshinweise und weitere Informationen zu den Standortansprüchen und der Gefährdung. Möchten Sie aktiv werden für den Gelben Frauenschuh? Der strenge Schutz und die Ausweisung von Naturschutzgebieten, in denen der Frauenschuh vorkommt, haben dieser Orchidee gut getan. Respektieren Sie daher die Vorschriften! Ausgraben würde sich auch gar nicht lohnen, denn im Garten verkümmert der Frauenschuh meist schnell, weil das Umfeld nicht stimmt. Freuen Sie sich daher einfach, wenn Sie die Gelegenheit bekommen, in der Natur auf eine der elegantesten Blütenpflanzen der heimischen Flora zu treffen. - zurück zur Übersicht der Pflanzen-Artensteckbriefe -
In einer Studie von 1999 wurde deutlich, dass die damaligen Vorkommen der Wassernuss ( Trapa natans ) in Rheinland-Pfalz überwiegend aus sehr kleinen und isolierten Populationen bestanden. Bei den standörtlichen Erhebungen von 2005 konnten lediglich noch der Standort „Wörther Altrhein" mit einem sehr stark lückigen Kleinbestand und der Standort „Eisbruchlache" mit Einzelpflanzen bestätigt werden. Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier . Gefährdung In der Roten Liste Deutschlands und in Rheinland-Pfalz wird sie als stark gefährdet eingestuft. [Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.] Die Bestandssituation der Wassernuss in der Bundesrepublik ist durch einen sehr starken Rückgang gekennzeichnet. Ältere Angaben nach 1950 belegen, dass früher beidseitig des Rheins in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zwischen Rastatt und Worms insgesamt 38 Vorkommen aneinander gereiht waren. Nach 1990 waren diese Vorkommen bereits auf 14 Standorte reduziert; aktuelle Untersuchungen belegen, dass 2005 in Baden-Württemberg noch zwei stabile Vorkommen bestanden und in Rheinland-Pfalz lediglich zwei Gewässer mit Bestandsresten gefunden wurden. Die komplexen Ursachen für den Rückgang konzentrieren sich auf Gewässerverlandung, Hochwasserereignisse, Wasservogelfraß sowie fehlende Neubesiedlung. Schutz Die Wassernuss gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ohne ein gezieltes Wiederansiedlungsprojekt ist in Kürze mit dem völligen Erlöschen der Wassernuss in Rheinland-Pfalz zu rechnen. Angestrebt wird eine Wiederansiedlung an wenigen geeigneten ehemaligen Standorten der rheinland-pfälzischen Oberrheinebene zwischen Neuburg und Speyer. Aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit können die zu schaffenden Initialflächen, bezogen auf drei vorab ausgewählte Gewässer, jeweils nur kleinflächig sein. Aufbauend auf Vergleichsprojekten aus Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg wurde im Herbst 2005 in drei ausgewählten Gewässern ein Wiederansiedlungsversuch unternommen. Als Schutz vor Fraßfeinden wurden pro Gewässer jeweils vier kleine Schutzgehege aus Baustahlmatten eingesetzt, in welche die Früchte der Wassernuss verbracht wurden. Spendergewässer war der „Rußheimer Altrhein" im Landkreis Karlsruhe. Die dortige Fruchtentnahme erfolgte nach Genehmigung des Auftraggebers bzw. der SGD Süd in Neustadt (Weinstr.) als obere Naturschutzbehörde sowie der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg. Das Projekt wurde in den Jahren 2006 und 2007 weitergeführt. Durchgeführt wurden Erfolgskontrollen und weitere Ansalbungen. Die aus einem „Spendergewässer“ in der Oberrheinebene entnommenen Früchte wurden in vorher analysierte Gewässer mit ehemaligen Vorkommen ausgebracht. In den Wiederansiedlungsgewässern müssen hohe sommerliche Temperaturen gegeben sein. Neben einer Schlammauflage sind ferner Windschutz, ausreichende Nährstoffversorgung und Wassertiefen zwischen 1,5 – 2 m Voraussetzung für einen Wiederansiedlungserfolg. Als einjährige Schwimmblattpflanze ist die Wassernuss auf die Entwicklung und das vollständige Ausreifen der bis zu 4 cm großen Früchte angewiesen. Nach der Keimung im Mai wird unter günstigen Wuchsbedingungen bis Juli die Wasseroberfläche nahezu völlig mit den Blattrosetten bedeckt. An den Unterseiten der Blätter, also im Wasser, entwickeln sich bis Ende August pro Pflanze ca. 15 – 20 Früchte. Verbunden mit dem herbstlichen Absterben der Pflanzen fallen die Früchte auf den Gewässeruntergrund in den Schlamm und keimen dort im kommenden Frühjahr. Das Artenschutzprojekt "Wassernuss" hat zum Ziel, die akut vom Aussterben bedrohte Art in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Als ehemalige „Nutzpflanze“ – von der Steinzeit bis in das 19. Jahrhundert – besitzt die Pflanze zudem eine nahezu vergessene kulturhistorische Bedeutung.
Zum Projekttyp gehören die industrielle Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und deren Halbfertigprodukten sowie z. T. die Verarbeitung von Tierkörperbestandteilen nach der Schlachtung (z. B. Fettschmelzen), außerdem Tierschlachtanlagen. Die Erzeugung von Non-Food-Produkten wie Tiermehl, Leder, Seife usw. aus tierischen Rohstoffen ist bei den diesbezüglichen Projekttypen der Gruppe 13 mit einbezogen. Zur Tierkörper- und Abfallbeseitigung über Verbrennungsverfahren, Biogaserzeugung, Kompostierung oder Abfalldeponierung s. zutreffende Projekttypen. Die Nahrungsmittelproduktion kann in die Bereiche Fleisch(-produkte), Fisch, Obst und Gemüse, pflanzliche Öle und Fette, Molkereiprodukte, Getreidemühlenprodukte, Stärke, Tierfutter, Brot, Konditoreiwaren, Zucker, Kaffee, Hefe, Mälzen, Brauwirtschaft, Destillation, Wein, Softdrinks und Zitronensäure gegliedert werden (UBA 2005: xvi ff.). Zur Vielfalt der Verfahrensprozesse bei der Nahrungsmittelherstellung gehören Materialannahme, Vorbereitung, Sortieren, Schälen, Waschen, Auftauen, Zerkleinern, Mischen, Formen, Homogenisieren, Extraktion, Deionisation, Zentrifugieren, Filtrieren, Kristallisation, Neutralisation freier Fettsäuren, Bleichen, Desodorieren, Entfärben, Destillation, Alkalisieren, Fermentation, Koagulation, Keimung, Einsalzen, Räuchern, Härten, Sulfitieren, Carbonatation, Versetzen mit Kohlensäure, Beschichten/Einkapseln, Wärmebehandlung, Schmelzen, Blanchieren, Garen, Backen, Rösten, Braten/Frittieren, Pasteurisieren/Sterilisieren, Verdampfung, Trocknung, Dehydration, Kühlen, Kältestabilisation, Gefriertrocknen, Gasspülen, Reinigung/Desinfektion, Vakuumerzeugung, Verpackung, Auslieferung u. a. In Schlachthäusern gehören Ladevorgang, Fahrzeugreinigung, Schlachtung, Ausbluten, Häuten, Brühen, Haar- und Klauenentfernung, Sengen, Zurichten, Zerlegung, Reinigung und Kühlung zum Verfahrensablauf. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen z. B.: a) Infrastruktur zur Belieferung, Lagerflächen und -behälter, innerbetriebliche Transportsysteme, b) die Energieversorgungseinheit, Anlagen zur Bereitstellung von benötigtem Wasser, c) Anlagen zur Rohstoffvorbehandlung, d) die Produktionsanlagen und -gebäude, Prozessleitsysteme, e) Einrichtungen zur Konditionierung, Konfektionierung, Verpackung, Verladung, f) die Aufbereitungs- und Reinigungsanlagen für Abwässer, Abgase, feste Rückstände sowie deren Lagerungs- und Transportsysteme, g) Verwaltungs-, Versorgungsgebäude, Abstellflächen, Parkplätze, Unterhaltungswege, Zäune. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Der Betrieb der Anlagen umfasst v. a. die Produktionsprozesse sowie innerbetriebliche und Zulieferverkehre. Hiermit sind insbesondere stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe über Luft- oder Wasserpfad (Abwasser)) verbunden, außerdem treten akustische und optische Störwirkungen sowie ggf. Barriere- oder Fallenwirkungen / Individuenverluste auf. Mit dem Bau und Betrieb einer Produktionsanlage kann zudem der Neu- oder Ausbau von Zufahrtsstraßen oder die Neuordnung des öffentlichen Straßennetzes einhergehen, um die hohe Anzahl an Lkw-Transporten von Futtermitteln, Tieren, tierischen Erzeugnissen etc. zu bewältigen (vgl. entsprechende Projekttypen zur Verkehrsinfrastruktur).
Origin | Count |
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Bund | 157 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 155 |
Text | 8 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 9 |
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Dokument | 2 |
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Topic | Count |
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Boden | 134 |
Lebewesen & Lebensräume | 165 |
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Mensch & Umwelt | 165 |
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