Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Die Konvention sieht vor, dass Importländern die notwendigen Informationen über Chemikalien zur Verfügung gestellt werden, um potentielle Risiken zu erfassen. (Vorherige Einverständniserklärung = Prior Informed Consent, PIC). Ein Land kann den Import einer PIC-Chemikalie ablehnen, wenn der sichere Umgang mit einem Stoff in diesem Land nicht gewährleistet werden kann. Weitere Bestimmungen der PIC-Konvention wie z.B. Kennzeichnungspflichten des Exporteurs tragen zur sicheren Anwendung der Chemikalien bei, falls dem Import zugestimmt wurde. Die Rotterdam-Konvention ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten.
Erste systematische Schätzung zeigt: Etwa 151.200 bis 255.500 Tonnen Kunststoff bleiben pro Jahr in der Umwelt Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) hat erstmals systematisch den Verbleib von Kunststoffen in der Umwelt für Deutschland untersucht. Dies sind die Mengen, die nach ihrem Eintrag nicht durch Reinigungs- oder andere Maßnahmen wieder entfernt werden. Demnach verbleiben verkehrsbedingt etwa 133.000 bis 165.000 Tonnen Kunststoff pro Jahr in der Umwelt, vor allem verursacht durch Reifenabrieb. Der Baubereich verursacht einen jährlichen Verbleib von rund 9.000 bis 60.000 Tonnen, Landwirtschaft und Gartenbau kommen zusammen auf einen Verbleib von etwa 6.000 bis 22.000 Tonnen. Rund 650 bis 2.500 Tonnen verbleiben durch Littering, also achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, in der Umwelt. Weitere Quellen sind Verbraucherprodukte wie Kleidung (Fasern) oder Farben und Lacke mit circa 900 bis 2.500 Tonnen sowie der Spiel-, Sport-, Freizeit- und Eventbereich (z.B. Granulate für Kunstrasenplätze, Spielgeräte) mit rund 1.800 bis 3.100 Tonnen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Etwa 90 Prozent der gelitterten Kunststoffabfälle können durch Reinigungsmaßnahmen wieder entfernt werden. Das Ziel muss jedoch sein, dass erst gar kein Müll in der Umwelt landet. Insgesamt steigt die Menge der achtlos weggeworfenen Abfälle nämlich weiterhin an. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie zum 3. Juli 2021 werden jetzt sehr wirksame Impulse gegen das Littering von Kunststoffen gesetzt, zum Beispiel das Verbot von Geschirr und Besteck aus Einwegkunststoff oder die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Auch die geplante Verpflichtung, Essen oder Getränke zum Mitnehmen ab 2023 auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, ist sinnvoll und wird zu weniger Plastik in der Umwelt führen. Wir müssen uns jetzt viel stärker auch um die anderen Bereiche kümmern – den Reifenabrieb, die Einträge aus dem Baubereich oder aus Landwirtschaft und Gartenbau. So sollten zum Beispiel Grenzwerte für Reifenabrieb eingeführt werden. Das Umweltbundesamt unterstützt daher die Entwicklung von Messmethoden und deren Umsetzung auf EU-Ebene mit Untersuchungen im Rahmen eines eigenen Forschungsprojektes.“ Insgesamt, über die oben genannten Bereiche hinweg, stammt ein Großteil des Kunststoffeintrags aus Produkten, die zur umweltoffenen Anwendung hergestellt und dort eingesetzt werden – z.B. landwirtschaftliche Folien, Baufolien, Palisaden, Spiel- und Sportgeräte, Rankhilfen, Verbissschutz, Farben, Textilien oder Autoreifen. Im Laufe ihrer Nutzung können durch Abnutzung, Abrieb oder Zersetzung kleinere Kunststoffpartikel entstehen und in die Umwelt gelangen, aus der sie dann nicht wieder entfernt werden können. Von umweltoffen eingesetzten Kunststoffprodukten verbleiben etwa 150.500 bis 253.000 Tonnen in der Umwelt. Kunststoffe in der Umwelt sind ein großes Problem, da sie sich nicht oder nur sehr schlecht abbauen und sich dadurch in der Umwelt anreichern sowie einzelne Lebewesen wie auch ganze Ökosysteme stark beeinträchtigen können. Auch Produkte aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen sind keine Alternative, da sie sich nur unter sehr speziellen Bedingungen abbauen, die in der Umwelt meist nicht gegeben sind. Für zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Kunststoffeinträge ist die Kenntnis über Eintragsquellen, Eintragspfade und Eintragsmengen entscheidend. Wesentlich ist auch die Frage, ob bzw. wieviel der einmal eingetragenen Kunststoffe überhaupt wieder entfernt werden können. Das nun entwickelte Modell erlaubt erstmals eine objektive Einschätzung der Gesamtrelevanz der Thematik und zeigt Haupteintragsquellen auf. Bisher lagen Daten zu Kunststoffeinträgen in die Umwelt lediglich vereinzelt vor, meist im Zusammenhang mit gelitterten Abfällen und in Form von Stückzahlen. Zentrales Ziel des Vorhabens war daher die Entwicklung einer Methodik, mit der in einem zweiten Schritt die Masse an Kunststoffen abgeschätzt wurde, die in Deutschland auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangen und dort dauerhaft verbleiben – also beispielsweise auch nach Reinigungs- oder Rückbaumaßnahmen. Die Studie zeigt aber auch weiteren Forschungsbedarf auf: Zum Teil bestehen erhebliche Datenlücken, so dass auf Basis zahlreicher Annahmen gerechnet werden musste. Die Ergebnisse sind dementsprechend mit Unsicherheiten behaftet, dies zeigt sich auch in den großen Spannbreiten der Werte. Die Datenlage sollte daher zukünftig verbessert und das Modell fortgeschrieben werden, um die Kenntnisse über Kunststoffeinträge in die Umwelt zu verbessern und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist folgendes zu beachten: Bei den umweltoffen verwendeten Kunststoffprodukten ergibt sich der Verbleib in der Umwelt aus Einträgen, die über die gesamte Nutzungsdauer von zum Teil Jahren bis Jahrzehnten (z.B. durch Abrieb, Verwitterung, Beschädigung) stattfinden sowie dadurch, dass die Produkte nach dem Ende ihrer Nutzung nicht immer vollständig wieder aus der Umwelt entfernt werden (z.B. durch Rückbau). Das heißt, zwischen dem Jahr des Inverkehrbringens und dem Eintreten des Verbleibs in der Umwelt liegt ein deutlicher zeitlicher Versatz. In dem hier verwendeten Modellierungsansatz wird dieser zukünftige Verbleib in der Umwelt in das Jahr der ursprünglichen Verwendung der Kunststoffprodukte vorgezogen. Bei den gelitterten Kunststoffabfällen ergibt sich der Verbleib dagegen aus den Einträgen innerhalb eines Jahres. Hier kann davon ausgegangen werden, dass Eintrag und Beginn des Verbleibs unmittelbar aufeinanderfolgen, also im gleichen Betrachtungszeitraum stattfinden.
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wurde am 1. September 2013 ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen von E bis A++ eingeführt. Die bisher bekannte Kennzeichnung von A bis G entfällt. Die oberste Klasse spaltet sich auf in A, A+ und A++. Lampen mit gerichtetem Licht wie z. B. Reflektorlampen fielen bisher nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.
Studie: Marktanteile von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sinken erneut Einwegflaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrwegflaschen und Getränkekartons vom Markt. Der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) geht weiter zurück. Dieser ist 2009 abermals leicht gesunken. Er betrugt nur noch 51,8 Prozent. Damit lag er deutlich unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die novellierte Verpackungsverordnung für Massengetränke vorgibt. Zwar ist der Prozentsatz von Getränken in Einweg-Glasflaschen und Dosen sehr stark zurückgegangen, aber der Anteil an Einwegflaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen - und das vor allem auf Kosten der Mehrweg-Glasflasche und des Getränkekartons. Dies zeigt eine Studie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. „Getränke in Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff sind nach wie vor am umweltfreundlichsten. Die beste Ökobilanz weisen Mehrwegflaschen von regionalen Anbietern auf“, sagte der Präsident des UBA , Jochen Flasbarth. Mehrweg trüge nachweislich dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und Transporte zu vermeiden. „Das Umweltbundesamt unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Das würde den Verbrauchern die richtige Wahl erleichtern“, fügte Flasbarth hinzu. Die Kennzeichnungspflicht soll eine einfache Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen ermöglichen. Insgesamt wurden im Jahr 2009 31,8 Milliarden Liter Getränke verbraucht. Davon sind etwa ein Drittel (34, 2 Prozent) Mehrweg-Glasflaschen. 15,0 Prozent der Getränke wurden in Mehrwegflaschen aus Kunststoff verkauft und 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu zählen der Getränkekarton und der Standbodenbeutel (siehe Grafik). Dies führt zu einem MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die zweite Hälfte der Getränke wurde in Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Glasflaschen und Dosen abgefüllt. Sie haben gemeinsam einen Anteil von 48,2 Prozent, wobei die Einwegflaschen aus Kunststoff dominieren. Sie machen mit 46,3 Prozent fast die Hälfte aller Getränkeverpackungen aus. In den einzelnen Getränkesegmenten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Während bei Bier die Mehrweg-Glasflasche mit 88,5 Prozent das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar noch verbessern konnte, ist der MövE-Anteil sowohl bei Wasser (43,8 Prozent) als auch bei Erfrischungsgetränken (37,4 Prozent) weiter zurückgegangen. Mit der 3. Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 wurde ein Anteil von 80 Prozent für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen als Richtwert formuliert. Doch seit 2004 ist der MöVE-Anteil kontinuierlich gesunken. Mit einem Anteil von 71,7 Prozent der Getränkeproduktion dominierten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen 2004 noch den Markt. 2009 lag ihr Anteil bei 51,8 Prozent (siehe Grafik). 22.06.2011
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
The ILESA project investigated magnetic materials containing rare earth metals, vehicle electronics and other waste streams containing precious and minor metals with the objective to enhance the recovery of these metals. In order to increase recycling, dismantling and recycling obligations, labelling obligations, consolidation/ pooling workshops and other measures were developed and assessed using an appropriate assessment procedure. Technical, organisational, and legal possibilities for the longer-term interim storage of waste containing minor metals until large-scale recycling capacities are available were elaborated, and suitable design options for material and information flows and novel logistics concepts to enhance recycling were specified. Veröffentlicht in Texte | 179/2020.
UBA-Stand auf der IFA informiert über Leerlaufverluste bei Unterhaltungselektronik Vom 29. August bis 3. September ist das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Stand auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vertreten. Das UBA informiert über Leerlaufverluste bei Geräten der Unterhaltungselektronik und zeigt, wie sich Leerlaufverluste begrenzen und Strom sparen lassen. Ein Vier-Personenhaushalt benötigt im Schnitt 3600 Kilowattstunden im Jahr, davon fallen allein 440 Kilowattstunden auf den Betrieb von Elektrogeräten im Leerlauf. Dies ist der Fall, wenn Geräte in Bereitschaft - Stand-by - oder vermeintlich ausgeschaltet sind. Jährlich sind das rund 90 Euro für Geräte, die nicht im Betrieb sind. „Die IFA gibt sich umweltbewusst. ‘Grün’ ist ein Trend, mit dem sich Produkte sehr gut vermarkten lassen. Dennoch ist nicht alles umweltverträglich, was so aussieht. Es lohnt sich bei Neuanschaffungen genau hinzugucken, auch um böse Überraschungen bei der nächsten Stromrechnung zu vermeiden”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Wer neue Geräte kauft, sollte sich Gedanken machen, was diese verbrauchen: Spitzenreiter sind Plasmafernseher mit im Schnitt rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Dafür könnte man ein Jahr lang 15 Kaffeemaschinen betreiben. In Deutschland betragen Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros etwa 22 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das kostet mehr als vier Milliarden Euro jährlich. Anders als bei so genannter weiÃßer Ware - wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern - achten Verbraucherinnen und Verbraucher bei brauner Ware - etwa Fernseher, Stereoanlagen und Computer - weniger auf den Stromverbrauch. Für Geräte der Unterhaltungselektronik gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung des Stromverbrauches. Die „Stromsparerplakette” der Aktion „No-Energy” weist Geräte aus, die keine oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Nicht nur Technik, auch das Nutzerverhalten ist entscheidend: Die Nutzungsdauer und Zahl der Unterhaltungselektronik-Geräte steigt. Daher empfiehlt das UBA : bei Neuanschaffungen auf die „Stromsparerplakette” zu achten, abschaltbare Steckdosenleisten zu verwenden sowie Netzteile, etwa von Handys, aus der Steckdose zu ziehen, sobald der Ladevorgang beendet ist. Und die Geräte öfter mal ausschalten. So entfallen etwa 30 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs bei Computern mit einem Flachbildschirm auf den Bildschirm selbst, es lohnt sich ihn auszuschalten, sobald er länger als drei Minuten nicht benutzt wird. Das UBA ist in Halle 7.2 a vertreten, Stand 101. 29.08.2008
Origin | Count |
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Bund | 69 |
Land | 46 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 32 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 49 |
unbekannt | 29 |
License | Count |
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geschlossen | 65 |
offen | 47 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 112 |
Englisch | 7 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Datei | 3 |
Dokument | 28 |
Keine | 60 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 35 |
Topic | Count |
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Boden | 43 |
Lebewesen & Lebensräume | 81 |
Luft | 45 |
Mensch & Umwelt | 114 |
Wasser | 39 |
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