API src

Found 251 results.

Related terms

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa für die Bereiche der Keramik-, Zement-, Nahrungsmittel- und in der chemischen Industrie

Ressourcenintensive Industrien stehen heute und zukünftig im Focus und entsprechend vor großen Herausforderungen. Aufgrund geänderter Randbedingungen fanden in den letzten Jahren bereits verstärkt Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten in der Keramikindustrie statt. Dennoch werden weitere Innovations- und Entwicklungspotenziale im Hinblick auf Effizienzsteigerungs-, Substitutions- und Recyclingmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gesehen. Neben positiven Umwelteffekten können diese Maßnahmen auch zu Kosteneinsparungen führen, die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und so zur Standortsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland beitragen. Der vorliegende Bericht beinhaltet konkrete Daten und Beispiele für fortschrittliche produkt- und produktionsintegrierte Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz in ausgewählten Teilsektoren der Keramikindustrie. Dieser Überblick zum Stand der Technik, auch mit Bezug zur anstehenden Revision des BVT-Merkblatts zur Keramikindustrie, wird durch aktuelle und geplante Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten - inklusive deren Grenzen und Entwicklungspotenziale ergänzt. Der Ausschöpfung von möglichen Potentialen stehen Hemmnisse entgegen. Deren Lösungen werden im Bericht durch Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 78/2018.

Emissionshandel: Zuteilungsverfahren für zweite Handelsperiode abgeschlossen

1.625 Anlagen erhalten unentgeltliche Emissionsberechtigungen Im Zuteilungsverfahren für die zweite Handelsperiode des Emissionshandels (2008-2012) teilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt 1.625 Anlagen Zertifikate zu. In der ersten Handelsperiode 2005-2007 gab es noch 1.849 Teilnehmer am Emissionshandel. Die Zahl verringerte sich, weil Unternehmen Anlagen zusammen- oder stilllegten und kleine Anlagen – wie aus der Keramikindustrie – aus dem Emissionshandel herausgenommen wurden. Das Gesamtbudget liegt bei rund 452 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr. Die Zuteilung der unentgeltlichen Emissionsberechtigungen fällt im Ergebnis der gesetzlichen Regelungen des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) sehr differenziert aus: Anlagen unter 25.000 Tonnen Jahresemissionen CO2 sind völlig von einer Kürzung befreit. Industrieanlagen unterliegen moderaten Kürzungen von 1,25 Prozent, Anlagen der Energiewirtschaft erhalten dagegen anlagenspezifisch sehr unterschiedliche Zuteilungen; die gesetzlichen Kürzungen fallen unterschiedlich aus. Im Gesamtbudget von exakt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr sind enthalten: eine Reserve von 23 Millionen Berechtigungen sowie 40 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, die die Bundesregierung am Markt verkaufen wird. 29 Anlagen unterliegen erstmals ab 2008 dem Emissionshandel; deren zugeteiltes Budget liegt bei 9,79 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, sodass das für diese Anlagenkategorie vorgesehene Budget von maximal 11 Millionen Emissionsberechtigungen nicht ausgeschöpft ist. Im Einzelnen: Die mehrfachen gesetzlichen Kürzungen bei Anlagen der Energiewirtschaft wirken sich in der Zuteilung wie folgt aus: Erstens: Der veräußerungsbedingte Kürzungsfaktor der Zuteilung bei Anlagen, die Strom produzieren, beträgt 0,844 (gut 15 Prozent). Diese Kürzung betrifft 427 Anlagen der Energiewirtschaft. Sie erzeugt den jährlichen Anteil von 40 Millionen Emissionsberechtigungen, der am Markt veräußert wird. Zweitens: Um das Gesamtbudget zu sichern, werden die Zuteilungen für Anlagen der Energiewirtschaft je nach ihrem Effizienzstandard anteilig weiter gekürzt. Ohne diese Kürzung überstiege die Zuteilungsmenge das verfügbare deutsche Budget um 13,28 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr. 176 Anlagen der Energiewirtschaft sind von der so genannten anteiligen Kürzung betroffen. Die spezifischen Kürzungen einzelner Anlagen betragen bis zu 35 Prozent. Eine ausführliche Auswertung des Zuteilungsverfahrens 2008-2012 wird die DEHSt in den kommenden Wochen vorlegen.

Eintragspfade von Blei in den menschlichen Organismus

Dieser Bericht identifiziert anhand einer umfangreichen Literaturanalyse die Quellen der menschlichen Exposition mit Blei und versucht sie, sofern möglich, zu quantifizieren. Zu diesem Zweck werden umfangreiche Recherchen anhand der öffentlich zugänglichen Literatur der letzten 20 Jahre durchgeführt, inklusive der Bewertung der Qualität der Arbeiten nach einem internationalen Kriterienkatalog und der Unsicherheiten der Untersuchungen. Die Arbeiten und die dazugehörigen Auswertungen werden in einer EndNote-Literaturdatenbank nach einem festgelegten Schema dokumentiert. Hierzu dient ein Thesaurus, der alle wichtigen Aspekte der Verbraucherexposition berücksichtigt. Als Quellen der Exposition gelten Produkte, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher Kontakt haben. Hierzu zählen Haushalts-, Hobby- und Freizeitprodukte sowie Kinderspielzeug und Kosmetika. Sie werden auch als Verbraucherprodukte oder Produkte des täglichen Bedarfs bezeichnet. Ebenso werden die Quellen Hausstaub, Trinkwasser und Boden als umweltbezogene Quellen einbezogen, wie auch Le-bensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die aus der Summe der über alle Expositionspfade aufge-nommenen Bleimengen resultierende externe Dosis kann dann über die Messungen im menschlichen Körper, im Blut, Urin, in den Haaren oder Zähnen als interne Dosis geschätzt werden. Die Auswertung der Literatur ergibt, dass trotz der inzwischen erfolgten starken Abnahme der Blei-konzentrationen im Blut die Bleigehalte in Produkten stark variieren und klare Tendenzen nicht erkennbar sind. Einige Quellen mit deutlich über das allgemeine Maß hinausgehenden Konzentrationen können identifiziert werden. Diese können in individuellen Fällen die Belastung mit Blei steigern. Die Summe der Bleiaufnahme durch Lebensmittelverzehr stellt eine wichtige Dauerquelle dar. Hinzu kommt neben einer allgemein stärkeren Belastung in Ballungs- und Industriegebieten der Verzehr von Muscheln und Meerestieren, einiger Fischarten und durch Nahrungsergänzungsmittel, die Nutzung von bleihaltiger Keramik und Geschirr aus Ländern, in denen keine oder weniger strenge Regeln z. B. zur Herstellung dieser Gegenstände existieren bzw. Regeln nicht beachtet oder unzureichend überprüft werden. Die Bleikonzentrationen oder deren Freisetzung sind teilweise unbekannt und auch unzureichend untersucht. Die Daten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sehr heterogen und dadurch uneinheitlich und schwer vergleichbar. Allerdings kann anhand von übereinstimmenden Biomonitoringdaten aus europäischen Ländern eine seit etwa 2010 konstant niedrige Konzentration von Blei im Blut von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden, während bei Erwachsenen oberhalb von 30 Jahren die Blutspiegel deutlich erhöht und mit großer Variabilität vorliegen. Quelle: Forschungsbericht

Kurzanalyse Nr. 8: Potenziale eines hochwertigen Recyclings im Baubereich

Der Bausektor zählt weltweit zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Für den Bau von Gebäuden und Infrastrukturen werden große Mengen mineralischer Rohstoffe wie Steine, Ziegel, Zement und Asphalt benötigt. Feldspat, Tonminerale und Silikate sind für die Glas- und Keramikindustrie unverzichtbar. Die meisten der vom Bausektor verwendeten Materialien werden in der Natur abgebaut und wachsen nicht nach. Recycling ist ein wichtiger Schritt, um die Ressourcenentnahme und die damit verbundenen Umweltfolgen nachhaltig zu reduzieren. Besonders im rohstoffarmen Deutschland findet sich in Bauabfällen ein enormes Potenzial an hochwertigen Rohstoffen, die schon heute kostengünstig zurückgewonnen und so veredelt werden können, dass sie hinsichtlich der Qualität mit dem Ausgangsmaterial vergleichbar sind.

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa für die Bereiche der Keramik-, Zement-, Nahrungsmittel- und in der chemischen Industrie

Ressourcenintensive Industrien stehen heute und zukünftig im Focus und entsprechend vor großen Herausforderungen. Aufgrund geänderter Randbedingungen fanden in den letzten Jahren bereits verstärkt Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten in der Keramikindustrie statt. Dennoch werden weitere Innovations- und Entwicklungspotenziale im Hinblick auf Effizienzsteigerungs-, Substitutions- und Recyclingmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gesehen. Neben positiven Umwelteffekten können diese Maßnahmen auch zu Kosteneinsparungen führen, die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und so zur Standortsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland beitragen. Der vorliegende Bericht beinhaltet konkrete Daten und Beispiele für fortschrittliche produkt- und produktionsintegrierte Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz in ausgewählten Teilsektoren der Keramikindustrie. Dieser Überblick zum Stand der Technik, auch mit Bezug zur anstehenden Revision des BVT-Merkblatts zur Keramikindustrie, wird durch aktuelle und geplante Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten - inklusive deren Grenzen und Entwicklungspotenziale ergänzt. Der Ausschöpfung von möglichen Potentialen stehen Hemmnisse entgegen. Deren Lösungen werden im Bericht durch Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Meissen Keramik GmbH (2012 - 2018)

Berichtsjahr: 2018 Adresse: Fabrikstr. 9/10 01662 Meißen Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Meissen Keramik GmbH Haupttätigkeit: Herstellung keramischer Erzeugnisse >75 t/d oder Ofenkapazität >4 m³ und Besatzdichte >300 kg/m³

Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse (Geberit Keramik GmbH)

Die GEBERIT Keramik GmbH betreibt zur Herstellung hochwertiger Sanitärkeramik am Standort Haldensleben eine Anlage zum Brennen von keramischen Erzeugnissen mit einem genehmigten maximalen Durchsatz von 72.016 kg/d. Zur Absicherung der Produktionskapazitäten beabsichtigt die Geberit Keramik GmbH, am Standort in Haldensleben ein alternatives Versorgungskonzept mit Flüssiggas („LPG“, LPG = Liquefied Petroleum Gas, Flüssiggas, Propan nach DIN 51622) aufzubauen.

Saint-Gobain Industrie Keramik Rödental GmbH (2008 - 2019)

Berichtsjahr: 2019 Adresse: Oeslauer Str. 35 35 96472 Rödental Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Saint-Gobain Industrie Keramik Rödental GmbH Haupttätigkeit: Herstellung keramischer Erzeugnisse >75 t/d oder Ofenkapazität >4 m³ und Besatzdichte >300 kg/m³

Der Europäische Emissionshandel

Das Kraftwerk Westfalen in Hamm-Uentrop ist eine von rund 540 emissionshandels-pflichtigen Anlagen in NRW; Foto: Adobe Stock/Sid10 Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) und anderen Treibhausgasen unter möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken und das Klima zu schützen. Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU im Bereich der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. In Nordrhein-Westfalen sind rund 492 Anlagen berichtspflichtig. Rund 62 % der Gesamtemissionen im Bundesland werden durch den EU-Emissionshandel erfasst und reguliert (Stand 2021). Hintergrund Mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 sind erstmals Pflichten zur Begrenzung und Verminderung von Treibhausgasen (THG) von den Industrieländern der UN-Klimarahmenkonvention vereinbart worden. Das Protokoll trat 2005 in Kraft und umfasste die sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas, N 2 O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Flurkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF 6 ). Um das beschlossene Klimaschutzziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten im Jahr 2003 im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels. Am 1. Januar 2005 wurde der Europäische Emissionshandel eingeführt und ist seitdem das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Emissionshandels auf EU-Ebene bildet die am 13. Oktober 2003 erlassene Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG). In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes (DEHSt) mit der Ausgabe von Zertifikaten und der Überwachung der Emissionen beauftragt. Im Jahr 2011 wurde das TEHG novelliert. In Folge der verschärften Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris wurde die derzeit gültige Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO 2 -Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814 verabschiedet. Die Richtlinie sieht vor, dass alle Wirtschaftssektoren zur Verwirklichung des europäischen Klimaschutzziels beitragen, indem über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union bis 2030 eine Emissionsreduktion von 43 % gegenüber 2005 erreicht wird. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die 4. Handelsperiode 2021-2030. Richtlinie 2003/87/EG Richtlinie (EU) 2018/410 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -TEHG) Teilnehmer des Europäischen Emissionshandels Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 31). Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. In Nordrhein-Westfalen unterliegen rund 492 Anlagen dem Emissionshandel (Stand 2021). Von der Erfassungs- und Berichtspflicht sind seit 2005 die thermischen Kraftwerke der Stromerzeugung ab 20 Megawatt Leistung sowie die folgenden fünf Industriebranchen betroffen: Eisen- und Stahlverhüttung, Kokereien, Raffinerien und Cracker, Zement- und Kalkherstellung, Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie, sowie Papier- und Zelluloseproduktion. Zu Beginn der dritten Handelsperiode im Jahr 2013 wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS ausgeweitet. Seither müssen auch folgende Branchen ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben: Chemische Industrie, Nichteisenmetalle, Sonstige Verbrennung, sowie Mineralverarbeitende Industrie (neben Zement-, Kalk-, Glas- und Keramikherstellung, jetzt auch Gips- und Mineralfaser-Herstellung) Seit 2012 unterliegt auch der internationale Luftverkehr dem europäischen Emissionshandel. Um die Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) um ein globales, marktbasiertes Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr zu unterstützen, gilt die Berichtspflicht für alle Flüge, die auf dem Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes starten und landen. In Nordrhein-Westfalen gehört die Mehrzahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen der chemischen Industrie sowie der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung an. Zusammen repräsentieren diese beiden Sektoren mehr als 50 % der hiesigen EU-ETS-Anlagen. Weitere bedeutende Sektoren sind in Nordrhein-Westfalen die mineralverarbeitende Industrie sowie die Stahlindustrie (siehe Abb. „Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren“). Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren; Datenquelle: Deutsche Emissionshandelsstelle 2020, Abbildung: PantherMedia/soleilc Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels – Cap and Trade Der Grundgedanke des EU-ETS beruht darauf, eine maximale Obergrenze an erlaubten Emissionen festzusetzen (Cap) und den Handel (Trade) zwischen den Teilnehmern zu ermöglichen. Entsprechend dem für Deutschland festgelegten Emissionsminderungsziel, wird dem Bund eine begrenzte Menge an Emissionsberechtigungen durch die EU zugewiesen, die teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen an die Anlagenbetreiber ausgegeben werden. Eine Emissionsberechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede Fabrik und jedes Kraftwerk wird einzeln erfasst. Um das Cap einzuhalten, können Anlagenbetreiber geeignete technische sowie organisatorische Emissionsminderungsoptionen entwickeln oder Zertifikate zukaufen. Überschüssige Zertifikate können an der Börse gewinnbringend verkauft werden, in Deutschland zum Beispiel an der Leipziger Energiebörse. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Der Preis je emittierter Tonne CO 2 ist variabel. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) führt Konten für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen sowie das Nationalkonto innerhalb des zentralen Unionsregisters der Europäischen Union. Auf diesen werden die An- und Verkäufe von Zertifikaten verzeichnet. Die Konten sind ebenfalls Grundlage für die jährliche Abrechnung. Zum 30.04. jeden Jahres sind die Anlagenbetreiber verpflichtet einen Emissionsbericht zu erstellen, d. h. ihre Emissionen zu melden und eine entsprechende Anzahl von Zertifikaten auf das Nationalkonto bei der DEHSt zu überweisen. Die dort eingetragenen Emissionsdaten sind öffentlich einzusehen. Sind die Angaben fehlerhaft, ist mit Sanktionen zu rechnen. Tabelle der geprüften Emissionen im Unionsregister der EU (verified emission table) Berichte über die emissionshandelspflichtigen Treibhausgasemissionen von stationären Anlagen und Luftverkehr in Deutschland (VET-Berichte) Entwicklung des Europäischen Emissionshandels – Die Handelsperioden Die Zuteilung von Emissionsberechtigungen erfolgt für zeitlich begrenzte Handelsperioden (HP) mit jeweils eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen. 1. HP 2005-2007 2. HP 2008-2012 3. HP 2013-2020 4. HP 2021-2030 In den ersten Handelsperioden wurden Zertifikate noch größtenteils kostenlos vergeben. Seit 2013 wird ein Großteil der Zertifikate zu Marktpreisen versteigert. Der Auktionsanteil stieg im Zeitraum 2013 bis 2020 von 20 auf bis zu 70 %. Eine weitere Steigerung ist vorgesehen. Die EU differenziert bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach Branchen: Für die Stromproduktion ist keine kostenfreie Zuteilung mehr vorgesehen, ebenso wenig für Anlagen zum Abscheiden, Transport und Speichern von Treibhausgasen (Carbon dioxid Capture and Storage: CCS). Anlagen der energieintensiven Industrie erhalten einen abnehmenden Anteil ihrer Zertifikate kostenlos. Die kostenlose Zuteilung erfolgt anhand von 52 EU-einheitlichen Benchmarks. Diese Werte legen fest, wie viel Treibhausgas pro produziertem Produkt ausgestoßen werden darf. Maßstab hierfür sind die effizientesten Anlagen in Europa (best available technology, BAT). Sonderregelungen gelten für Unternehmen, bei denen die Produktion aufgrund höherer Kosten für den Klimaschutz in Nicht-EU-Länder mit geringeren Standards verlagert würde (carbon leakage). Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile verhindert werden. Welche Sektoren vom Carbon Leakage, also der Verlagerung von CO 2 -Emissionen, betroffen sind, wird seit 2009 von der EU-Kommission bestimmt und alle fünf Jahre neu festgelegt. Seit der zweiten Handelsperiode können fehlende Emissionsberechtigungen auch in einem festgelegten Umfang durch Emissionsreduzierungen in Drittländern, aus sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation-Projekten (JI) ausgeglichen werden. Beide Mechanismen ermöglichen es vor allem Industrieländern, ihre Reduktionsverpflichtungen bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets (etwa in Entwicklungsländern) einzulösen. In Deutschland ist die zulässige Höhe der so ausgeglichenen Emissionen auf 22 % der jeder einzelnen Anlage zugeteilten Emissionszertifikate begrenzt. In den ersten beiden Handelsperioden hat jedes Land sein Cap selbst festgelegt. Diese nationalen Allokationspläne wurden in der dritten Handelsperiode durch eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO 2 -Emissionen ersetzt. Die ausgegebene Menge an Emissionsberechtigungen wurde jährlich um den festen Wert von 1,74 % der durchschnittlich in der zweiten Handelsperiode verausgabten Zertifikate gesenkt (linearer Reduktionspfad). In der laufenden vierten Handelsperiode wird das Cap noch schneller abgesenkt als in der dritten Handelsperiode. Die ausgegebene Menge an Emissionsberechtigungen wird jedes Jahr um 2,2 % reduziert. Dieser Reduktionsfaktor soll frühestens 2024 angepasst werden. Durch das Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen und die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) soll zudem der vorhandene Überschuss an Emissionszertifikaten schrittweise abgebaut werden. Dieser ist infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften entstanden. Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen der EU-ETS-Anlagen in NRW (stationäre Anlagen) Der überwiegende Anteil an Emissionen in NRW entsteht in emissionshandelspflichtigen Anlagen. Im Jahr 2020 entfielen mit rund 125 Mio. t CO 2eq circa 62 % der Gesamtemissionen auf Anlagen des europäischen Emissionshandels. Somit werden knapp zweidrittel aller in Nordrhein-Westfalen entstehenden Emissionen durch das Instrument des europäischen Emissionshandels erfasst. Auf die Nicht-ETS-Sektoren Verkehr, Haushalte/Kleinverbrauch, Landwirtschaft und Abfall entfallen weitere 80 Mio. t CO 2eq (siehe Abb. „Emissionsentwicklung der ETS-Sektoren und Nicht-ETS-Sektoren in NRW“). Seit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2005 sind die Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen um rund 41 % gesunken. In den ersten beiden Handelsperioden ist in NRW eine Reduktion der THG-Emissionen der EU-ETS-Anlagen um ca. 7 Mio. t CO2eq zu verzeichnen. Diese liegt auf Grund effizienzsteigender Maßnahmen überwiegend im Bereich der Wärmeerzeugung, während Industriezweige wie Eisen- und Stahl oder die Papierbranche einen Zuwachs an Emissionen aufweisen. Im Jahr 2009 ist über alle Branchen hinweg ein deutlicher, durch die Wirtschaftskrise verursachter Rückgang der Emissionen dokumentiert. Die konjunkturelle Erholung in den folgenden Jahren bis zum Ende der 2. Handelsperiode zeigt sich auch in einem Anstieg der Emissionen. Die Emissionsentwicklung der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012) und dritten Handelsperiode (2013-2020) ist auf Grund der beschriebenen Änderungen im Anwendungsbereich nicht direkt vergleichbar. In der dritten Handelsperiode sind die Emissionen um rund 90 Mio. t CO 2eq gesunken, d. h. im Jahr 2020 lagen die Emissionen um etwa 42 % unterhalb des Wertes von 2013. Im Jahr 2020 emittierten die rund 492 in NRW erfassten EU-ETS-Anlagen rund 125 Mio. t CO 2eq . Dabei wurden rund 56 % der Emissionen, d. h. rund 70 Mio. t CO 2eq , von Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung verursacht. Weitere 17 Mio. t CO 2eq gingen zu Lasten der Eisen- und Stahlindustrie. Große Emissionsmengen entstanden zudem mit rund 13 Mio. t CO 2eq im Bereich der chemischen Industrie sowie mit rund 9 Mio. t CO 2eq bei der Verarbeitung Nicht-Metallischer Minerale (u. a. Zement, Kalk, Glas) (siehe Abb. „Emissionsentwicklung der ETS-Anlagen in der 3. Handelsperiode“). Für die negative Emissionsentwicklung in der dritten Handelsperiode sind in erster Linie Veränderungen in der Energiewirtschaft maßgeblich. Die Emissionen der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung sind von 2013 bis 2020 um rund 53 % gesunken. Der dokumentierte Rückgang der Emissionen lässt sich nahezu vollständig mit einer Reduzierung der Verstromung fossiler Brennstoffe und der Stilllegung großer Kohlekraftwerke erklären. Die Stilllegung von Erdgaskraftwerken trägt auf Grund des relativ kohlenstoffarmen Brennstoffs nur in geringem Umfang zur Minderung der Emissionen in der Energiewirtschaft bei. In den verschiedenen Industriezweigen sind Emissionsminderungen im Verlauf der dritten Handelsperiode unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Ursachen für die teils beachtliche Reduzierung der Emissionen liegen überwiegend in technologischen Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz (z. B. Salpetersäure-, Adipinsäure- und Aluminiumherstellung) sowie dem zunehmenden Einsatz von Ersatzbrennstoffen mit biogenem Anteil (bspw. Zementindustrie). Zudem spielt der Strukturwandel von der Montan- und Stahlindustrie hin zum Dienstleistungsgewerbe in Nordrhein-Westfalen eine entscheidende Rolle. Emissionen der EU-ETS-Anlagen im Online Emissionskataster Luft Mehr Informationen zur Treibhausgas-Emissionsentwicklung in NRW Emissionsentwicklung der ETS-Sektoren und Nicht-ETS-Sektoren in NRW. Die Abbildung eignet sich nicht für den direkten Vergleich der Emissionen zwischen der zweiten und der dritten Handelsperiode, da der Anwendungsbereich des EU-ETS 2013 ausgeweitet wurde. Datenquelle: LANUV, Deutsche Emissionshandelsstelle 2021, Abbildung: LANUV Emissionsentwicklung der ETS-Anlagen in der 3. Handelsperiode. Datenquelle: Deutsche Emissionshandelsstelle 2021, Abbildung: LANUV Zuständige Behörden Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist gemäß § 19 TEHG die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie prüft und genehmigt die Überwachungspläne gemäß § 6 TEHG sowie die Emissionsberichte gemäß § 5 TEHG. Der Emissionsbericht ist durch einen Sachverständigen nach § 21 TEHG zu verifizieren Die Emissionsgenehmigung gemäß § 4 TEHG wird durch die Landesbehörden erteilt. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Ansprechpartner Die Emissionshandelspflicht bzw. die Emissionsgenehmigung wird in NRW durch die Genehmigungsbehörden festgestellt bzw. erteilt. Genehmigungsbehörden sind die Bezirksregierungen sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Die Bezirksregierungen können Ihnen auch die für Sie zuständige kommunale Behörde nennen. Bezirksregierung Arnsberg Moritz Will 02931-82-2172 moritz.will(at)bezreg-arnsberg.nrw.de Bezirksregierung Detmold Burkhard Oevermann 05231-71-5304 burkhard.oevermann(at)bezreg- detmold.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Reinhard Dratwa 0211-475-9128 reinhard.dratwa(at)brd.nrw.de Bezirksregierung Köln Matthias Wudtke 0221-147-4140 matthias.wudtke(at)brk.nrw.de Bezirksregierung Münster Daniel Berghoff 0251-411-1629 daniel.berghoff(at)bezreg-muenster.nrw.de Das LANUV berät und unterstützt die Behörden im Zusammenhang mit den Genehmigungsanträgen und -bescheiden sowie der Emissionsberichterstattung und hat eine koordinierende Funktion in Nordrhein-Westfalen. Zentrale 02361-305-0 poststelle(at)lanuv.nrw.de Fachbereich 77 Luftreinhaltung, Emissionskataster Dr. Katharina Filz 02361-305-1864 katharina.filz(at)lanuv.nrw.de Als national zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an deutsche Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber, die Überwachung des Emissionshandels mit allen Regeln und Pflichten für die Betreiber sowie die Steuerung der deutschen Versteigerungen verantwortlich. Die DEHSt überprüft jährlich die Emissionsberichte der Unternehmen und verwaltet die deutschen Konten im Unionsregister. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU). Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) 030-8903-5050 emissionshandel(at)dehst.de Nationaler Emissionshandel (nach BEHG) 030-8903-5050 nationaler-emissionshandel(at)dehst.de Daten und Fakten zum EU-ETS in NRW Abbildung: PantherMedia/soleilc Nationales Emissionshandelssystem Am 1. Januar 2021 wurde in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe in Kraft gesetzt. Es zielt darauf ab, die Treibhausgas-Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken, die durch Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas entstehen. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nationalen Emissionshandelssystems. Es werden jedoch nach und nach weitere Brennstoffe in das System einbezogen. Die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen besteht für die rechtlich sogenannten Inverkehrbringer, d. h. zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen. Inverkehrbringer müssen für jede Tonne CO 2 , die durch die Verbrennung der genannten Brennstoffe entstehen wird, ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der zuständigen Behörde abgeben. Für die Umsetzung des nationalen Emissionshandelssystems ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA zuständig. Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO 2 im Jahr 2021. Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO 2 -Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystemfließen in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert wird. Weitere Informationen zum nationalen Emissionshandel Hintergrundpapier der DEHSt zum nEHS (pdf)

Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes

Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück. Der Energiebedarf Deutschlands Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der ⁠ Primärenergie ⁠. Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“). Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der “Primär“-Energiebedarf sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren (Statistisches Bundesamt 2006) . Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“). Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten ⁠ Primärenergie ⁠ zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠. Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe. Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder ⁠ Biomasse ⁠) zur Verfügung gestellt. Gleichbleibender Primärenergieverbrauch Seit dem Jahr 2010 blieb der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“). Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel ⁠ Primärenergie ⁠ bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird. Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“): Die Primärenergieintensität der Gummi- und Kunststoffwarenindustrie sank um 34 %. Die Primärenergieintensität der Industrie, die Glas, Keramik, Steine und Erden verarbeitet, sank bis 2021 um 23 %; die der Nahrungs- und Futtermittelindustrie sank um etwa 24 %. Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.

1 2 3 4 524 25 26