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Ressortforschungsplan 2023, Analyse und Auswertung der Entwicklung des IAEO-Regelwerks sowie Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik (WuT)

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Analyse und Auswertung der Entwicklung des IAEO-Regelwerks sowie Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik (WuT)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen

Das Projekt "Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Im Rahmen des Atomausstiegs sind Reststrommengen für die in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke festgelegt worden. Das Kernkraftwerk Biblis, Block A, wird die vereinbarte Reststrommenge in absehbarer Zeit erreichen. Die RWE Power AG hat die Übertragung von Strommengen aus dem Kernkraftwerk Emsland (KKE) auf KWB-A beantragt, um einen gemeinsamen Weiterbetrieb der beiden Kraftwerksblöcke am Standort Biblis zu ermöglichen. KWB-A gehört zu den ältesten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken. KKE gehört zu den modernsten Anlagen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird auch eine sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand ausgewählter Themen sollen sicherheitstechnisch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Anlagen identifiziert und vergleichend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Sicherheitsreserven der beiden Anlagen. Diese Aufgabenstellung weicht von der für übliche Sicherheitsanalysen ab. Eine geeignete Methodik muss daher begleitend zur Prüfung entwickelt und abgestimmt werden. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Physikerbüro Bremen sowie in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung im BMU durchgeführt. Ein zweiter Abschnitt des Projektes ergibt sich aus dem Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 - einem der modernsten Kernkraftwerke in Deutschland - auf das wesentlich ältere Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 zu übertragen. Auch hier wird mit der gleichen Methodik wie im ersten Abschnitt eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt.

Umwelt-, Sicherheits-, Entsorgungs- und Akzeptanzaspekte der Kernenergienutzung

Das Projekt "Umwelt-, Sicherheits-, Entsorgungs- und Akzeptanzaspekte der Kernenergienutzung" wird/wurde gefördert durch: Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet in Lebensmitteln

Das Projekt "Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet in Lebensmitteln" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Zentrallaboratorium für Isotopentechnik.Messung der durch Kernwaffenversuche und durch friedliche Nutzung der Kernenergie in Lebensmittel gelangenden Radioaktivitaet; Verbesserung der Messmethoden (Empfindlichkeit/Genauigkeit/Schnelligkeit). Sammlung und Auswertung der von allen Messstellen des Bundesgebietes gelieferten Messdaten ueber Radioaktivitaet in Lebensmitteln fuer Jahresbericht 'Umweltradioaktivitaet' des BMFT.

Studie zum aktuellen Forschungsstand neuer Reaktorkonzepte

Das Projekt "Studie zum aktuellen Forschungsstand neuer Reaktorkonzepte" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Seit mehreren Jahrzehnten werden international 'neue Reaktorkonzepte' erforscht. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nichtverbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen. Dabei stellt neben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver- und -entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar. Im Rahmen dieser Studie werden der gegenwärtige Entwicklungsstand verschiedener ausgewählter Reaktorkonzepte dargestellt, ausgewählte historische Erfahrungen mit der Entwicklung solcher Reaktorsysteme zusammengefasst und eine grundsätzliche Bewertung der Erreichbarkeit der postulierten Vorteile der jeweiligen Systeme mit Blick auf verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) vorgenommen. Bei den betrachteten System handelt es sich um Schnelle Brutreaktoren (FBR), Hochtemperatur-Reaktoren (HTR), Salzschmelze-Reaktoren (MSR) und kleine, modulare Reaktoren (SMR). Keines dieser Reaktorkonzepte konnte - trotz teilweise bereits jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung - bisher erfolgreich am Markt etabliert werden. Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Bereichen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken erwarten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welches nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.

Tagung: Zivile Nutzung der Kernenergie

Das Projekt "Tagung: Zivile Nutzung der Kernenergie" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Evangelische Akademie Loccum.

Abschluss des Forschungsprojekts Untersuchung der Inzidenz strahleninduzierter Tumoren und Schilddruesenaffektionen in Weissrussland, Untersuchung der Indidenz strahlenassoziierter Tumoren und Schilddruesenaffektionen in Weissrussland

Das Projekt "Abschluss des Forschungsprojekts Untersuchung der Inzidenz strahleninduzierter Tumoren und Schilddruesenaffektionen in Weissrussland, Untersuchung der Indidenz strahlenassoziierter Tumoren und Schilddruesenaffektionen in Weissrussland" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bern, Institut für Sozial- und Präventivmedizin.Das Kernkraftwerkunglueck in Tschernobyl am 26. April 1986 ist bis heute die groesste Katastrophe im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dementsprechend wurden auch weite Gebiete der ehemaligen Sowjetunion radioaktiv verseucht. Das Ausmass der gesundheitlichen Folgen fuer die betroffene Bevoelkerung ist nicht bekannt; mit einer Zunahme von Krebserkrankungen muss jedoch gerechnet werden. Weissrussland verfuegte bereits zur Zeit der Reaktor-Katastrophe von Tschernobyl ueber ein landesweites Krebs-Registrierungs-System. Das Institut fuer Sozial- und Praeventivmedizin der Universitaet Bern arbeitet mit verschiedenen weissrussischen Partnern zusammen: Die Datenerhebung und Ausweitung werden derzeit informatisiert und die Qualitaet der erhobenen Daten ueberprueft. Das Ziel ist, eine Zunahme von Krebsleiden zu erfassen und hinsichtlich einer Beziehung zum Reaktorunglueck zu untersuchen. Im Moment zeichnet sich ein Anstieg des kindlichen Schilddruesenkrebses ab; ein Zusammenhang mit der Tschernobyl-Katastrophe scheint suggestiv. Ein Beweis bedarf aber noch weiterer eingehender Untersuchungen.

Wurden nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl Konsequenzen für Reaktoren in Deutschland gezogen?

Wurden nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl Konsequenzen für Reaktoren in Deutschland gezogen? Die seinerzeit unter der Federführung der Reaktor-Sicherheitskommission durchgeführten Überprüfungen ergaben, dass aus der Ursache und dem Verlauf des Reaktorunfalls in Tschornobyl selbst keine Konsequenzen für die hiesigen Anlagen zu ziehen waren. Dennoch wurden Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes eingeführt, mit denen auch bei äußerst unwahrscheinlichem Mehrfachausfall von Sicherheitseinrichtungen Schäden verhindert werden können. Ziel der "Reaktorsicherheitspolitik" der Bundesregierung ist und bleibt es, dafür zu sorgen, dass technisch-wissenschaftlicher Fortschritt und Betriebserfahrungen dazu genutzt werden, die Sicherheit der Kernenergienutzung jederzeit zu gewährleisten und kontinuierlich weiter auszubauen.

Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins

Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie ( BFE ) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. 11.12.2024 Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz

Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union

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