PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.
Im Folgenden wird die Änderung dargestellt. Die Kategorien der Karten „Stadtstruktur“ (06.07) sowie „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08) sind unter Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert 2020 ausführlich dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2021 wurden insgesamt 35 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 1.194 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. Weiterhin wurde eine Anpassung der ISU-Block(teil)flächen an die ALKIS-Bezirks- und -Landesgrenzen durchgeführt, die zu einer geometrischen Anpassung von mehr als 2500 Block(teil)flächen geführt hat. In der folgenden Tabelle 1 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 2 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die Kategorie „Merkposten“ weist auch die höchste Anzahl an neu gebildeten und geänderten Blockteilflächen auf. Hier wurde beispielsweise im Areal der Domäne Dahlem die Abgrenzung der Blockteilflächen sowie die Nutzungsattribute überarbeitet. Die Anpassung an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen führte auf über 2.600 Flächen zu einer Anpassung der Straßen- und Blockgrenzen. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Auffällig ist das Gebiet des ehemaligen Flughafen Tegel, dessen Flächen nach der Stilllegung des Flughafens nun anderen Nutzungen zugeschrieben wurden. Auch das Gebiet in Gatow fällt aufgrund einer Agglomeration von Flächen die geprüft, aber nicht geändert wurden, auf. Hier handelt es sich um zahlreiche Block(teil)flächen, die im Rahmen der vergangenen Fortschreibung aufgrund neuer RBS-Blöcke aktualisiert wurden und daher im Zuge der Fortschreibung 2021 nicht mehr angepasst werden mussten. Areale mit größeren baulichen Veränderungen sind beispielsweise die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, der Technologiepark Adlershof, ein ehemaliges Gewerbegebiet am Blockdammweg und ein Areal an der Wendenschloßstraße in Köpenick. Auffällig ist zunächst die Veränderung im Flächentyp „Flughafen“ (TYP = 93). Dieser Flächentyp ist seit der Stilllegung des ehemaligen Flughafen Tegel nicht mehr in Berlin vorhanden (Abnahme um 444 ha). Mit der Umkartierung der entsprechenden Flächen kann die Änderung in drei anderen Kategorien erklärt werden. Die Grünflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände wurden nun als Brachfläche (TYP = 57, Anstieg um 229 ha) kartiert. Den ehemaligen Rollbahnen wurde der TYP 94 „Sonstige Verkehrsfläche“ zugewiesen (Anstieg um 105 ha). Die bebauten Flächen im Norden des ehemaligen Flughafengeländes werden als Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung genutzt und wurden dem TYP 41 „Sicherheit und Ordnung“ zugewiesen (Anstieg um 30 ha). Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So haben die Flächentypen „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) und „Verdichtung im Einzelhausgebiet“ (TYP = 25) um 28 ha bzw. 26 ha zugenommen. Die Abnahme des Flächentyps 44 „Hochschule und Forschung“ ist auf eine Korrektur der Nutzungsattribute im Areal der Domäne Dahlem zurückzuführen. Das gesamte Gelände ist Teil einer Stiftung, die vom Land Berlin und dem Förderverein gegründet wurde und wird als eine Art Freilichtmuseum genutzt. Die bisher angegebene Nutzung als Wissenschaftsstandort tritt daher nur auf einen kleineren südöstlich gelegenen Teil zu und wurde im übrigen Gebiet zum Flächentyp 45 „Kultur“ geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2022 wurden insgesamt 33 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 767 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. In der folgenden Tabelle 3 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 4 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Die größten Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So hat der Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) um 96 ha zugenommen, während die Flächentypen „Baustelle“ (TYP = 98), „Brachfläche“ (TYP = 57) und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, gering Bebauung“ (TYP = 30), auf denen die neue Bebauung zum großen Teil entstand, um 25 – 40 ha abgenommen haben. Weitere Änderungen stehen in Zusammenhang mit der Prüfung von Merkposten zu Flächen mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung, die jedoch bislang keine Wohnnutzung aufwiesen. Hier wurde auf einigen Flächen beispielsweise der Flächentyp „Kerngebiet“ (Abnahme von 23 ha) zu den Flächentypen „Heterogene innerstädtische Mischbebauung“ (TYP = 8) oder “Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (TYP = 9) geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2023 wurden insgesamt 135 in den Jahren 2023 und 2024 geänderte RBS-Blöcke überprüft und 1.137 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute kontrolliert. In der folgenden Tabelle 5 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 6 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten oder geänderten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Neue Blöcke werden durch das AfS insbesondere in Gebieten definiert, die durch Bebauungsvorgänge stark um- bzw. neustrukturiert werden. In diesen Gebieten entstehen meist auf Brachflächen neue Baublöcke und neue Straßen, die die betreffenden Areale kleinräumig differenzierter strukturieren. Entsprechend umstrukturierte Gebiete sind beispielsweise die Blöcke um die Bauprojekte „Wasserstadt Berlin Oberhavel“ in Spandau, Quartier „Wohnwerk“ in Treptow-Köpenick am Spreeufer, „Cité Foch“ in Reinickendorf oder „Urbane Mitte“ am Gleisdreieck.„Buckower Feld“ (Buckow), „Stadtgut Hellersdorf“ (Hellersdorf), „Metropolitan Park“ (Staaken) oder „Halske Sonnengärten“ (Siemensstadt). Durch die beschriebene Neudefinition in umstrukturierten Gebieten wurden 76 Blockteilflächen sowohl hinsichtlich der Geometrie als auch des Schlüssels geändert (vgl. Tabelle 5). Bei 179 Blockflächen wurden nur Anpassungen der bestehenden Außengrenze vorgenommen, die durch eine Änderung der Geometrie bei Beibehaltung des bestehenden Schlüssels umgesetzt werden konnte. Für die übrigen 157 Blöcke konnte kein Änderungsbedarf festgestellt werden. Insgesamt führte nur auf ca. 5 % (18 Flächen) der Prüfflächen die neue Bebauung zu einer Änderung der Nutzungsattribute. Hier wechselte die Nutzung meist von „Baustelle“, „Brachfläche“ oder „Gewerbefläche“ zu einer Wohnnutzung. Der geringe Prozentanteil der Flächen, deren Nutzung durch neue Bebauung geändert wurde, ist darauf zurückzuführen, dass auf den entsprechenden Flächen der Flächentyp bereits stimmte, auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine weitere Nachverdichtung stattfand (z. B. Einfamilienhaus in einem Einfamilienhausgebiet ergänzt) oder die neue Bebauung fertiggestellt wurde. Dies traf auf 63 Flächen zu. Die größten Flächenverschiebungen stehen in Zusammenhang mit der Überprüfung des Grünanlagenbestandes. So sind im Landschaftspark Wartenberger Feldmark auf Brachflächen (Flächentyp 57: -51 ha) durch Aufforstung und Sukzession Forstflächen entstanden (Flächentyp 55: +35 ha). Ein Teil der Brachflächen wurde jedoch ebenso wie einige Gewerbeflächen (Flächentyp 30: -26 ha) überwiegend mit mehrgeschossigen Häusern (Flächentyp 73: +5 ha) bebaut. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2024 wurden insgesamt 36 in den Jahren 2024 und 2025 geänderte RBS-Blöcke überprüft und 1.247 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute kontrolliert. In der folgenden Tabelle 7 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Für die vorliegende Fortschreibung lagen keine Prüfflächen zu den Themen Gewerbeflächen-Informationssystem und Bauabgangsdaten vor. Tabelle 8 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen wurden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen oder aufgrund der Anpassung an aktualisierte Bodengrenzen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten oder geänderte Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Im Zuge der Fortschreibung der ISU5 UA auf den Stand 31.12.2024 wurden 725 Flächen entweder hinsichtlich der Geometrie, des Block(teil)flächenschlüssels oder der Nutzungsattribute angepasst. Die meisten Änderungen zur Nachführung von neuen RBS-Blöcke wurden an Block(teil)flächen vorgenommen, die im Zuge der Erweiterung der Stadtautobahn A100 zwischen Grenzallee und Puschkinallee aktualisiert werden mussten. Dabei handelt es sich sowohl um geometrische Änderungen, die durch den neuen Straßenverlauf entstanden als auch um Nutzungsänderungen aufgrund der Baustellensituation. In anderen Fällen wurden, wie zum Beispiel rund um das Rechenzentrum Mahlsdorf oder an der Möllendorfstraße in Berlin Lichtenberg, die Grenzen der RBS-Blöcke besser auf die bestehenden Nutzungen angepasst und es kam aus diesem Grund zu Änderungen der Blockaußengrenzen. In Bebauungsgebieten entstehen meist auf Brachflächen neue Baublöcke und neue Straßen, die die betreffenden Areale kleinräumig differenzierter strukturieren. Ein entsprechend umstrukturiertes Gebiet war in der vorliegenden Fortschreibung der Zwieseler Hof in Berlin Karlshorst. Durch die beschriebenen Anpassungsbedarfe wurden 21 Block(teil)flächen hinsichtlich des Schlüssels angepasst, 13 Flächen nur geometrisch und 19 Flächen sowohl hinsichtlich der Geometrie und des Schlüssels. Insgesamt führte nur auf ca. 9 % (22 Flächen) der Prüfflächen die neue Bebauung zu einer Änderung der Nutzungsattribute. Hier wechselte die Nutzung meist von „Baustelle“, „Brachfläche“ oder „Gewerbefläche“ zu einer Wohnnutzung. Der geringe Prozentanteil der Flächen, deren Nutzung durch neue Bebauung ge-ändert wurde, ist darauf zurückzuführen, dass auf den entsprechenden Flächen der Flächentyp bereits stimmte, auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine weitere Nachverdichtung stattfand (z. B. Einfa-milienhaus in einem Einfamilienhausgebiet ergänzt) oder die neue Bebauung fertiggestellt wurde. Dies traf auf 41 Flächen zu. Die Nutzungsattribute wurden in 60 Fällen aufgrund der Prüfflächen des Grünanlagen- bzw.- Kleingartenbestands angepasst. Im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung wurden Blockteilflächengrenzen aufgrund von aktualisierten Datensätzen der Bodengesellschaften geändert oder neu gebildet. Dabei handelte es sich um die Anpassung aufgrund der folgenden Bodenthemen: Rieselfelder (117 Flächen), Dünen (344 Flächen), Moore (69 Flächen) und Bodenneubewertung (27 Flächen). 5 Flächen wurden dabei sowohl aufgrund von Dünen- als auch Moorgrenzen angepasst. Anpassungen aufgrund des Themas „Dünen“ wurden insbesondere in den Forstgebieten in Köpenick und Reinickendorf vorgenommen. Block(teil)flächen, die aufgrund von Moorgrenzen angepasst wurden, lagen verstreuter, z. B. im Bucher Forst, Tegeler Fließ und auch im Forst Köpenick. Ein weiteres Bodenthema, das zu Anpassungen führte, sind ehemalige Rieselfelder. Diese liegen fast ausschließlich im Norden von Berlin in den Bezirken Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf. Schließlich wurden noch einige Flächen aufgrund von Bodenneubewertungen in der Wuhlheide und der Köllnischen Heide geändert. Die größten Flächenverschiebungen stehen in Zusammenhang mit neuen Bebauungen. So verzeichnet der Flächentyp 73 (Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger) ein Plus von 34 ha und der Flächentyp 31 (Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung) von 39 ha. Die neue Bebauung entstand auf Brachflächen (Flächentyp 57: – 4 ha oder Gewerbeflächen mit geringer Bebauungsdichte (Flächentyp 30: – 63 ha). Die Bildung von Block(teil)flächen aufgrund angepasster Bodengrenzen zeigt sich in der gestiegenen Zahl von Waldflächen (Flächentyp 55: + 147 ha) bei etwa gleichbleibender Flächengröße.
Die Klasseneinteilung der ermittelten Werte für die Darstellung in der Karte der GFZ und GRZ orientiert sich an der des Flächennutzungsplans (FNP) und des Baunutzungsplans (BNP). Flächen, die vernachlässigbar gering bebaut sind, wurden den unbebauten Flächen zugeordnet und gemeinsam mit diesen dargestellt. Dabei handelt es sich um Flächen mit einer kleineren Grundflächenzahl (GRZ) als 0,1 oder einer kleineren Geschossflächenzahl (GFZ) als 0,05. Meist handelt es dabei um Waldflächen oder ähnliche Freiflächen, in denen sich ein oder einige wenige Gebäude, meist Wirtschaftsgebäude befinden. Bei Flughäfen und Gleisanlagen als Teil der Verkehrsflächen wurde auf eine Berechnung der städtebaulichen Dichte verzichtet, sie sind gesondert ausgewiesen. Generell lässt sich aus den Karten erwartungsgemäß eine konzentrische Staffelung des Maßes der baulichen Nutzung im Stadtgebiet ablesen. Dabei lassen sich die dichter bebauten Gebiete deutlich an der dunkelrot bis blauen Einfärbung erkennen. Der heutige Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, als “Wilhelminischer Mietskasernengürtel” um das alte Zentrum entstanden, weist auch heute noch mit einer GFZ zwischen 2 und 4 die höchste bauliche Dichte auf, dazu das neue Zentrum am Potsdamer Platz und die Zentren der Stadtteile Spandau, Reinickendorf, Köpenick, Hellersdorf oder Zehlendorf. Der Innenstadtrand , unter anderem mit vielen Siedlungen der Weimarer Zeit, ist überwiegend mit einer GFZ von 1,0 – 1,2 genutzt. In den Stadtrandlagen herrscht die Einzelhausbebauung mit niedrigen Geschossflächenzahlen unter 0,5 vor. Deutlich heben sich hier die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre und ältere Baugebiete am Rand der radialen Hauptverkehrswege mit ihrer höheren Ausnutzung des Grund und Bodens ab. In Einzelfällen lässt sich auch in Stadtrandlagen eine hohe Bebauungsdichte einzelner Blöcke beobachten. Dabei handelt sich es meist um große zusammenhängende Anlagen des Gemeinbedarfs, wie z.B. der Krankenhauskomplex in Berlin-Buch. An den deutlich höheren Dichtezahlen der zahlreichen Ortsteilzentren lässt sich auch die polyzentrische Struktur Berlins mit ihren Kerngebietsnutzungen erkennen. Die Karten ermöglichen die Lokalisierung von Baulandreserven in bebauten Blöcken, in denen das realisierte Maß der baulichen Nutzung das baurechtlich zulässige Maß unterschreitet. Diesen Reserven kommt bei städtebaulichen Diskussionen um die Verdichtung der Innenstadt eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die durchschnittlichen GFZ – und GRZ – Werte ausgewählter Nutzungen und Stadtstrukturtypen und stellen sie den durchschnittlichen Einwohnerdichten gegenüber. Beim Vergleich der Einwohnerdichte mit den beiden Kennzahlen Grund- und Geschossflächenzahl fällt vor allem auf, dass die größten Einwohnerdichten gemeinsam mit hohen städtebaulichen Dichten nach wie vor in den Quartieren mit gründerzeitlicher Blockbebauung anzutreffen sind. Satellitenstädte und Hochhauskomplexe liegen dagegen eher im Mittelfeld. Abb. 4 zeigt das Verhältnis zwischen Anzahl der Geschosse und Einwohnerdichte der 12.278 Blöcke, die als Nutzbeschreibung mit Wohngebiet, Kerngebiet oder Mischgebiet gekennzeichnet sind. Es zeigt sich, dass ab einer Geschosszahl zwischen 4 und 5 die Einwohnerzahl der untersuchten Wohnblöcke nicht kontinuierlich mit der Anzahl der Geschosse zunimmt, sondern gleich bleibt. Dies kann damit zusammenhängen, dass mit der Zunahme der Geschossigkeit der Bedarf an Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Parkplätzen oder Erholungsgebieten ebenfalls steigt, was einem weiteren Anstieg der Einwohnerdichte entgegenwirkt.
Für die Verantwortlichkeitsanalyse wurde nicht das weltweite IUCN-Assessment von 1996 berücksichtigt, da es veraltet ist, sondern das aktuellere europaweite Assessment von 2015. Danach wird der Schellfisch als ungefährdet (Least Concern) eingestuft (IUCN 2023). Beim in der vorherigen Roten Liste als stark gefährdet eingestuften Schellfisch gab es aufgrund eines Kenntniszuwachses Änderungen sowohl bei der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „selten“ zu „mäßig häufig“ als auch beim langfristigen Bestandstrend von der Kriterienklasse „sehr starker Rückgang“ zu „mäßiger Rückgang“. Eine neue Auswertung von Fangdaten aus Schleswig-Holstein für den Zeitraum von 1920 bis 2021 deutete auf eine deutliche Zunahme der Art in der deutschen Ostsee seit 1985 hin. Aufgrund dieser Änderungen wird der Schellfisch in der vorliegenden Roten Liste insgesamt als ungefährdet eingestuft. NORDSEE: Ein starker Rückgang der Art war in der deutschen AWZ der Nordsee schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts, vermutlich durch Verschiebung des Kerngebietes der Verbreitung, zu beobachten. In der deutschen AWZ der Nordsee liegt derzeit nur noch die Randverbreitung der Art. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird der Schellfisch für die gesamte Ostsee auf der Vorwarnliste (Near Threatened) geführt. In der westlichen Ostsee sind die Vorkommen etwas stabiler als in der Nordsee, wenn auch auf niedrigem Niveau. NORDSEE: Nach Einschätzung des ICES (ICES Advice 2022) liegt die Laicherbestandsbiomasse des Schellfisches in der Nordsee, westlich Schottlands und im Skagerrak über dem Referenzwert (MSY Btrigger; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Die fischereiliche Sterblichkeit befindet sich unterhalb des Referenzwertes (FMSY; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Es existieren starke Schwankungen in Rekrutierung und Jahrgangsgröße.
Landwirtschaftsministerin Christine Schneider und Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Dr. Markus Böhl stellen Tierseuchenbilanz 2025 vor: Klassische Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (ASP) im Fokus der Veterinärbehörden „Seuchenausbrüche bedeuten Leiden für die betroffenen Tiere, wirtschaftliche Schäden für die Betriebe und im schlimmsten Fall Gesundheitsgefahren für den Menschen. Sie früh zu erkennen und konsequent zu bekämpfen, ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Neben verantwortungsbewussten Tierhalterinnen und Tierhaltern und aufmerksamen Veterinärbehörden leistet das Landesuntersuchungsamt einen entscheidenden Beitrag dazu“, so Landwirtschaftsministerin Christine Schneider am heutigen Donnerstag in Koblenz am Landesuntersuchungsamt (LUA). Dort stellte sie gemeinsam mit LUA-Präsident Dr. Markus Böhl die LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen 2025“ vor. 2025 standen bei den Veterinärbehörden und Tierhaltern in Rheinland-Pfalz mehrere Tierseuchen im Fokus, darunter vorrangig die Afrikanische Schweinepest und die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Tierseuchen und Zoonosen, den zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen, und sonstigen Tier-Erkrankungen. Die Untersuchungen ermöglichen einen aktuellen Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl sagte: „Im vergangenen Jahr haben wir im LUA fast 208.000 Proben von Tieren untersucht. Da viele Proben auf mehrere Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der Untersuchungen sogar noch viel höher.“ Landwirtschaftsministerin Schneider machte deutlich: „Tierbestände zu schützen bedeutet auch die heimische Landwirtschaft zu schützen. Tierverluste und Handelsbeschränkungen bedeuten für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Vor allem schweine- und geflügelhaltende Betriebe merken dies aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und Geflügelpest immens. Deshalb lassen wir die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mit Schutzzäunen, intensiven Bejagungen und Drohnenüberwachungen, bietet das Landesuntersuchungsamt viele Beratungsangebote an und führt die entsprechenden Untersuchungen durch. Hinzukommen Impfzuschüsse zur Verbeugung der Blauzungenkrankheit, die jeweils anteilig vom Land und der Tierseuchenkasse übernommen werden, sowie eine finanzielle Beteiligung des Landes bei der MKS-Vakzinebank der Länder zur Bereitstellung von MKS-Impfstoffen im Seuchenfall.“ Zu den einzelnen Tierkrankheiten und Tierseuchen: Eine Tierseuche, die wegen ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft wird, ist die Geflügelpest, Aviäre Influenza oder Vogelgrippe . Die bei Wildvögeln zunehmend ganzjährig in Europa zu beobachtende Erkrankung breitete sich ab dem Herbst 2025 in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik bei Wildvögeln aus – auch in Rheinland-Pfalz. In der Folge ordneten viele kommunale Veterinärämter eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel an, um eine Ansteckung durch den hohen Virusdruck zu verhindern. Von Ende Oktober bis Ende des Jahres 2025 gab es in Rheinland-Pfalz gesicherte Erregernachweise bei insgesamt 100 Wildvögeln und in zwei Geflügelhaltungen. Der massive Eintrag des hochansteckenden Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI) ging hauptsächlich auf den ersten großen Kranichzug zurück. Die Virus-belasteten Gewässer in Rheinland-Pfalz waren aber auch nach dem Vogelzug noch eine erhöhte Infektionsquelle und der Erreger wurde weiter nachgewiesen – vor allem in toten Wasservögeln wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Der letzte Nachweis bei einem Wildvogel im Rahmen des Geschehens war im März dieses Jahres. Im Frühjahr und im Sommer 2025 nahm das Seuchengeschehen rund um die Blauzungenkrankheit an Fahrt auf. Der Erreger wird durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen. Das LUA hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei 100 Rindern, 14 Schafen und Ziegen und 11 Zoo- und Wildtieren aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bei einem Rind aus Rheinland-Pfalz war es der Serotyp 8 (BTV-8), bei einem Rind aus dem Saarland der Serotyp 8 FRA23 (BTV-8). Betroffen waren insgesamt 88 Tierbestände. In der Folge wurde neben der bereits seit Mai 2024 bestehenden BTV-3 Restriktionszone in Rheinland-Pfalz und mittlerweile in ganz Deutschland eine zusätzliche BTV-8 Restriktionszone eingerichtet, die ganz Rheinland-Pfalz sowie Teile von Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden umfasst. Aus der BTV-8 Zone heraus können empfängliche Tiere grundsätzlich verbracht werden, wenn sie 14 Tage vor dem Transport mit Repellentien behandelt wurden und ein aktuell negatives Untersuchungsergebnis vorweisen können oder wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen BTV-8 haben. Innerhalb derselben Zonen in Deutschland gelten keine Einschränkungen beim Verbringen. Dieselben Anforderungen gelten analog auch für die BTV-3 Restriktionszone, hier gibt es einen BTV-3 Impfstoff. Infizierte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Eine Impfung der Tiere ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) auch empfohlen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlten auch 2025 und zahlen dieses Jahr weiterhin einen Zuschuss zur BTV-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) blieb auch 2025 im Fokus der Veterinärbehörden. In den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms wurden 2025 nur noch wenige Virus- und Antikörpernachweise geführt, die alle aus der Kernzone des Geschehens stammten. Allerdings wurde im Juni 2025 die ASP im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe nahe der Landesgrenze festgestellt. In den rheinland-pfälzischen Gemeinden, die an Nordrhein-Westfalen grenzen, wurden daraufhin eine intensivere Bejagung, Überwachung und Untersuchung angeordnet. Alle Untersuchungsergebnisse waren bis heute negativ. Positive ASP-Nachweise gab es im Jahr 2025 bei 17 Wildschweinen (15 Virusnachweise und zwei Nachweise von ASP-Virus-Antikörpern) im Kerngebiet der Sperrzone II. Ausbrüche von ASP bei Hausschweinen wurden 2025 nicht festgestellt. Die mit hohem Fieber und Blutungen einhergehende Infektion führt bei Haus- und Wildschweinen innerhalb weniger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Der überraschende Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg im Januar 2025 hatte auch Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz: Nach den Vorgaben der EU und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mussten die Bundesländer die mögliche Ausbreitung des Virus stärker überwachen. Im LUA wurden bis Ende des Jahres 1.709 Proben von rheinland-pfälzischen Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von Zoo- und Wildtieren auf das MKS-Virus und 2.114 Proben auf MKS-spezifische Antikörper untersucht. Es waren alle Ergebnisse negativ. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren. Betroffen sein können alle Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere. Der letzte Ausbruch der MKS in Deutschland lag 2025 bereits 37 Jahre zurück. Weitere Infos: Die gesamte Bilanz finden Sie hier: https://lua.rlp.de/service/publikationen Infos zur ASP sowie die aktuellen Fallzahlen finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 Infos zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt Infos zur MKS finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/maul-und-klauenseuche
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Schmelz (Saarland), Ortsteil Schmelz:Bebauungsplan "Kerngebiet Teilbereich Trierer-, Haupt-, Bahnhof-, Muehlenberg- und Huettersdorfer Strasse" der Gemeinde Schmelz, Ortsteil Schmelz
Das Gesetz über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8 vom 9. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 284) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. Für die in der Anlage schraffiert dargestellte Fläche im Eckbereich Süderstraße/Hammerbrookstraße im südlichen Teil des Plangebiets wird die Gewerbegebietsausweisung in Kerngebiet umgewandelt. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)." 3. § 2 Nummer 8 erhält folgende Fassung: "8. Im Gewerbegebiet sind nur Nutzungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig."
§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
§ 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (HmbGVBl. S. 176), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), erhält folgende Fassung: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße sowie in den Kern- und Mischgebieten südlich der Bergedorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
§ 2 Nummer 8 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (HmbGVBl. S. 42), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), erhält folgende Fassung: "8. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücks-spielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Die genehmigten Wettbüros bleiben auch weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche jeweils um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Geschossfläche erweitern; eine Nutzungsänderung in eine der in Satz 1 genannten Nutzungen ist ausgeschlossen; der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden; die genehmigten Flächen für Schaufenster und Werbung dürfen nicht vergrößert werden."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 40 |
| Kommune | 21 |
| Land | 119 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 31 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Taxon | 3 |
| Text | 64 |
| Umweltprüfung | 2 |
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| License | Count |
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| Geschlossen | 35 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 156 |
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