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Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022

Die Ergebnisse zeigen die räumliche Ausprägung von Hitzeereignissen in Berlin und wie sich die Häufigkeit des Auftretens von Hitzeereignissen über die Zeit verändert. Die kleinräumige Ausprägung der Auftrittshäufigkeiten der Kenntage ist dabei vornehmlich von der konkreten Flächennutzung abhängig. Eine genau Aufschlüsselung der Anzahl der Kenntage nach Nutzungstypen bzw. Siedlungsstrukturen findet sich in der Dokumentation. Entsprechend spiegeln die mittleren Auftrittshäufigkeiten der Stadtbezirke die vornehmliche Stadtstruktur und den Anteil an Grün- und Wasserflächen wider. Insbesondere mit Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen von langanhaltenden Hitzeereignissen können die Ergebnisse der Berechnung zur Priorisierung und Verortung von Anpassungsmaßnahmen hinzugezogen werden und ergänzen somit die Ergebnisse der Klimaanalyse. Darüber hinaus verdeutlichen die Ergebnisse die Auswirkungen von stadtklimatischen Effekten. Sommertage und Hitzetage Die Anzahl der Sommertage (Abb. 2) und der Hitzetage (Abb. 3) ist in denjenigen Gebieten erhöht, die tagsüber ein erhöhtes Lufttemperaturniveau aufweisen. Insbesondere sind dies dicht bebaute und unverschattete Gebiete mit einem hohen Versiegelungsgrad, u.a. dicht bebaute Gewerbe- und Industriegebiete, Kerngebiete und Flächen mit einer geschlossenen Blockbebauung und unverschatteten Innenhöfen. In diesen Bereichen treten im Referenzzeitraum durchschnittlich 49 bis 50 Sommertage bzw. ca. 11 Hitzetage pro Jahr auf. Damit liegt die Auftrittshäufigkeit deutlich über dem gesamtdeutschen Flächendurchschnitt für den Referenzzeitraum 1971-2000 (30,4 Sommertage bzw. 5,2 Hitzetage pro Jahr). Offene Grün- und Ackerflächen weisen durchschnittlich 40 Sommertage bzw. 8 Hitzetage im Jahr auf. Die Anzahl der Sommer- und Hitzetage ist demgegenüber deutlich verringert in Wäldern, wo durch den Baumbestand die Flächen überwiegend verschattet sind und das Temperaturniveau darüber hinaus durch Verdunstung abgemildert ist. Im Referenzzeitraum ergeben sich deswegen durchschnittlich 20 Sommertage bzw. 2 Hitzetage im Jahr in Wäldern, was unter der Auftrittshäufigkeit des gesamtdeutschen Flächendurchschnitts für Wälder im Referenzzeitraum liegt. Teilflächen, die unmittelbar an den Ufern von Gewässern liegen, weisen tendenziell eine geringere Anzahl an Sommer- und Hitzetagen auf, da Gewässer sich tagsüber durch die hohe Wärmekapazität von Wasser sich nur verzögert erwärmen und damit lokal kühlend auf die Luft wirken. Bedingt durch den Klimawandel ist ein Anstieg der Anzahl der Sommer- und Hitzetage zu erwarten, der in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage bereits im Referenzzeitraum häufig auftreten, stärker ausfallen wird als in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage seltener auftreten. Bis zum Zeitraum 2031-2060 erhöht sich die Anzahl der Sommertage im Siedlungsraum um durchschnittlich 20 im Jahr und die Anzahl der Hitzetage um durchschnittlich 10 im Jahr, während sich in den Grünflächen die Anzahl der Sommertage um durchschnittlich 16 im Jahr erhöht und die Anzahl der Hitzetage um 7. Durch den Anstieg ergiben sich in den thermisch stark belasteten Siedlungsgebieten durchschnittlich etwa 71 Sommertage bzw. 22 Hitzetage pro Jahr. Dies entspricht Auftrittshäufigkeiten, die bezogen auf den gesamtdeutschen Durchschnitt in der Vergangenheit nur in Jahren mit stark ausgeprägten Hitzewellen aufgetreten sind (z.B. 2018 mit 74,7 Sommer- und 20,3 Hitzetagen). Im gleichen Zeitraum ergibt sich ein Anstieg der Anzahl der Sommertage in Wäldern auf durchschnittlich 34 im Jahr und ein Anstieg der Anzahl der Hitzetage auf durchschnittlich 7 im Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts ist ein weiterer Anstieg der Auftrittshäufigkeit von Sommer- und Hitzetagen zu erwarten. Für die thermisch am stärksten belasteten Siedlungsgebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 84 bis 85 Sommertage im Jahr und etwa 34 bis 35 Hitzetage im Jahr erwartet. In Wäldern wird auf Basis dieser Berechnungen die durchschnittliche jährliche Anzahl bei 46 Sommer- und 13 Hitzetagen im Jahr liegen. Tropennächte Während die Anzahl der Sommer- und Hitzetage durch das lokale Temperaturniveau am Tag bedingt ist, wird die Anzahl der Tropennächte (Abb. 4) durch das Temperaturniveau in der Nacht beeinflusst. Insbesondere dicht bebaute Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad tendieren zu einer hohen Auftrittshäufigkeit von Tropennächten. Dies ist insbesondere der Fall für enge Straßenschluchten und Teilflächen mit vollständig umbauten und großflächig versiegelten Innenhöfen. Im Referenzzeitraum 1971-2000 ergeben sich in Kerngebieten, in dicht bebauten Gewerbe- und Industriegebieten und in Gebieten mit einer dichten Blockbebauung durchschnittlich 2 bis 3 Tropennächte im Jahr. In diesen Gebieten ist die Auftrittshäufigkeit höher als der bisherige gesamtdeutsche Flächendurchschnitt selbst in Jahren mit extremen Hitzeperioden (z.B. 1994 mit 1,7 Tropennächten) bedingt durch das grundsätzlich seltene Auftreten von Tropennächten in der Vergangenheit (gesamtdeutscher Durchschnitt im Referenzzeitraum 1971-2000: 0,2 Tropennächte pro Jahr). Offene Grünflächen und Ackerflächen kühlen nachts besonders stark ab, sodass im Durchschnitt im Referenzzeitraum auf diesen Flächen keine Tropennächte auftreten. Wälder hingegen kühlen nachts weniger stark ab, da durch das Kronendach die Abkühlung der Erdoberfläche abgemildert wird. Im Durchschnitt ergibt sich deshalb in Wäldern ca. eine Tropennacht im Jahr. An Wasserflächen erhöht sich die Auftrittshäufigkeit von Tropennächten bedingt durch die hohe Wärmekapazität von Wasser. Hierdurch kühlen sich Wasserkörper nachts nur langsam ab, wodurch auch die Lufttemperatur lokal beeinflusst wird. Wie bei den Sommer- und Hitzetagen ist der Anstieg der Häufigkeit von Tropennächten stärker in den Gebieten, die bereits im Referenzzeitraum eine erhöhte Auftrittshäufigkeit besitzen. In dicht bebauten Gebieten ergeben sich im Zeitraum 2031-2060 durchschnittlich etwa 9 zusätzliche jährliche Tropennächte (entspricht 11 bis 12 Tropennächte insgesamt im Jahr im Zeitraum 2031-2060), während sich über offenen Grün- und Ackerflächen durchschnittlich insgesamt 2 bis 3 Tropennächte im Jahr ergeben. In Wäldern erhöht sich die Anzahl der Tropennächte auf durchschnittlich 6 pro Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts wird ein weiterer Anstieg der Anzahl der Tropennächte erwartet. Für dicht bebaute Gebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 28 bis 29 Tropennächte im Jahr erwartet, in Wäldern durchschnittlich 19 und über offenen Grünflächen und Ackerflächen etwa 9 Tropennächte pro Jahr. Tabelle 1 zeigt die mittlere Anzahl der klimatologischen Kenntage pro Jahr aufgeteilt nach Siedlungsraum, Grünflächen und Straßenraum. Insgesamt zeigt sich, dass im Siedlungs- und im Straßenraum die analysierten Kenntage sowohl im Referenzzeitraum, als auch in den zukünftigen Perioden häufiger auftreten als in Grünflächen. Darüber hinaus ist ebenso davon auszugehen, dass der zukünftige Anstieg der Auftrittshäufigkeit im Siedlungs- und Straßenraum stärker ausgeprägt sein wird als in den Grünflächen. Eine Aufschlüsselung nach Nutzungstypen und Siedlungsstrukturen finden sich in der Dokumentation. Tabelle 2 und Abbildung 5 zeigen die Mittelwerte der jährlichen Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den einzelnen Bezirken. Die Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den Bezirken ist dabei vor allem abhängig von der vorherrschenden Stadtstruktur und dem Anteil an Grün- und Wasserflächen.

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Forschergruppe (FOR) 5438: Der urbane Einfluss auf dem mongolischen Plateau: Verflechtungen von Stadtwesen, Wirtschaft und Umwelt, Teilprojekt: Bioarchäologische Studien zu Lebensweise, Ernährung und Gesundheit der Menschen im Mongolenreich

Im Kerngebiet des Mongolenreiches wurden im 13. Jh. n. Chr. Städte gegründet, und dieser Vorgang wirft in der bis dahin von Hirtennomadismus geprägten Steppe nach wie vor ungelöste Fragen auf: Wer bevölkerte diese „implantierten“ Städte? Wie wurden die Städte versorgt? Welche Auswirkungen hatte der neue städtische Lebensstil und das neue Lebensumfeld auf die Ernährungsgewohnheiten und die Gesundheit der Bewohner und der umliegenden Bevölkerung? Dank der jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der archäologischen Naturwissenschaft können zentrale Fragen zu den Lebensgewohnheiten vergangener Populationen nun durch biomolekulare Untersuchungen an archäologischem Material beantwortet werden. Das beantragte Teilprojekt setzt sich daher zum Ziel, anhand stabiler Isotopen (d13C, d15N und d34S bzw. d18O, d34S und 87Sr/86Sr) menschlicher und tierischer Überreste aus den Siedlungen Karakorum, Khar Khul Khaany Balgas and Bayan Gol Aufschlüsse zu den Ernährungsgewohnheiten der Bewohner und ihrer geographischen Herkunft zugewinnen. In Verbindung mit der Analyse organischer Rückstände (Lipide) an Gefäßkeramik sowie osteologischen und archäologischen Daten zu Geschlecht, Alter und sozialem Status lassen sich Schlüsse für die Versorgungsketten der Städte und die Auswirkungen der durch ihre Gründung ausgelösten Lebensstil- und Umweltveränderungen auf die Gesundheit der lokalen Bevölkerung ziehen. Darüber hinaus soll das Potential weiterführender und bisher weniger etablierter Analyseansätze (u.a. verbindungsspezifische Analyse stabiler Isotope, Schwermetallrückstände und Paläoproteomik) ausgelotet werden.

LSG Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nördlich von Oschersleben in den Landschaftseinheiten Börde-Hügelland und Magdeburger Börde. Das überwiegend bewaldete Gebiet wird von einem breit gewölbten Höhenrücken gebildet, der sich zirka 60 bis 80 m über die umgebende waldfreie, ackerbaulich genutzte Bördelandschaft erhebt. Eigentliche Gipfel fehlen dem Gebiet, doch ragt südöstlich von Altbrandsleben der unbewaldete Kniel mit 206 m über NN deutlich hervor. Die höchste Erhebung mit 209 m über NN liegt westlich von Eggenstedt. Von den Höhen und Rändern des etwa 1 500 ha großen Waldgebietes des Hohen Holzes bieten sich weite Ausblicke. In Richtung Süden fällt das Gelände sanft zum Großen Bruch ab. Dahinter erhebt sich die deutlich sichtbare Hügelkette des Huy mit dem früheren Kloster Huysburg. Ganz in der Ferne wird bei klarem Wetter das mächtige Massiv des Brockens sichtbar. Im Nordwesten bildet der weniger reliefierte Rand der Magdeburger Börde die Nachbarschaft. Die Aussicht in diese Richtung zeigt dem Besucher die Helmstedter Braunkohlemulde mit Industrieanlagen. Vom Kniel sind bei klarem Wetter die Türme des Magdeburger Doms zu sehen. Das östliche Vorland erfaßt eine hügelige Landschaft bis Kleinwanzleben, in der Ackerflächen mit Wiesenhügeln und Streuobstflächen, Feldgehölzen und Restwaldflächen liegen, darunter das Saure Holz. Die Besiedlung war in der Jungsteinzeit am dichtesten und nahm in der Bronzezeit stark ab. Für die Jungsteinzeit lassen sich derzeit 53 Fundstellen nachweisen. Schwerpunkte liegen in den Gemarkungen Schermcke, Beckendorf und Neindorf. In der Bronzezeit und Eisenzeit dünnte die Besiedlung auf sieben und acht Fundstellen aus. Die römische Kaiserzeit und die Völkerwanderungszeit sind zusammen mit nur sechs Fundstellen belegt. In den Wäldern Hohes Holz und Saures Holz haben sich Grabhügel erhalten. Aus dem Hohen Holz sind zudem einzelne Fundstellen bekannt, die sich meist der Jungsteinzeit zuordnen lassen. Daß die Verteilung der Fundstellen hier nicht die tatsächliche Besiedlung nachzeichnet, bezeugen die Fundstellen, die sich unmittelbar um den Waldrand legen. Darüber hinaus bekunden die Siedlungsfunde, daß von einer damals bestehenden geschlossenen Bewaldung des Gebietes nicht ausgegangen werden kann. Bereits die Bauern der Linienbandkeramikkultur haben, wie Funde aus Ampfurth, Schermcke, Neindorf, Seehausen, Siegersleben und Wormsdorf belegen, die Böden im LSG unter Kultur genommen. Die bedeutendste Anlage dieser Zeit aber stellt die befestigte Siedlung von Eilsleben dar. Ob die Umwehrung mit wirtschaftlichen Faktoren zusammenhing, immerhin sind in der Niederung der Aller salzhaltige Quellen bekannt, ist derzeit noch unsicher. Eine ausgedehnte Befestigung befand sich bei Altbrandsleben, die den Kristallisationspunkt der Besiedlung der Trichterbecherkultur in diesem Gebiet bildete. Grabanlagen sind für diese Zeit aus Eggenstedt, Schermcke, und Beckendorf bekannt. Bei Beckendorf lag zudem eine Siedlung. Aus der Bronzezeit stammt der Bronzehortfund von Neubrandsleben, der bezeugt, daß das Gebiet nördlich von Oschersleben während der Bronzezeit wirtschaftliche Bedeutung erlangte. Auch die Grabhügel im Hohen und im Sauren Holz dürften in dieser Periode errichtet worden sein. Während der frühen Eisenzeit zählte das LSG zum Kerngebiet der Hausurnenkultur, wie Grabfunde aus Schermcke, Emmeringen und Eilsleben belegen, wobei in Eilsleben eine Hausurne als Beleg einer führenden Schicht zum Vorschein kam. Der jüngeren Eisenzeit könnte eine Befestigung bei Ampfurth angehören, die auf der östlichen Hochterrasse des Geesgrabens liegt. Während der römischen Kaiserzeit bestand bei Siegersleben eine befestigte Siedlung, die sich dadurch auszeichnete, daß der Umwehrung der Grundriß eines römischen Militärlagers zugrunde lag, das heißt die dort siedelnden Germanen standen im Kontakt mit der römischen Militärwelt. Für die Völkerwanderungszeit soll auf ein außerhalb des LSG bei Hornhausen gelegenes Gräberfeld aufmerksam gemacht werden, das dadurch Bedeutung erlangt hat, daß die Gräber von adligen Personen mit steinernen Stelen markiert waren, die neben bandartig verschlungenen Ornamenten unter anderem den berittenen Krieger auf seiner Reise in die Anderswelt zeigen. Für Seehausen ist eine Burganlage am westlichen Hochufer des Sees belegt. Sie stammt nachgewiesenermaßen aus dem 10. Jahrhundert. Das Hohe und das Saure Holz hatten vor Jahrhunderten noch eine weitere Ausdehnung, sie wurden schrittweise auf die heutige Waldfläche zurückgedrängt. Im Mittelalter gab es keine geregelte Waldwirtschaft. Der Wald war Gemeineigentum. Einige alte Flurbezeichnungen weisen auf das Vorhandensein von bäuerlichen Markgenossenschaften hin. Der Bauer trieb im Sommer sein Vieh auf die Waldweide und nutzte das aufwachsende Holz auf vielfältige Weise. So kam es zur Ausbildung des Hude- und Niederwaldes, in dem die Bäume oft nur Stockausschläge bilden können. Die Forstbezeichnung ”Kuhtal” weist heute noch auf diese Art der Nutzung. Erst vor 150 Jahren wurde im Hohen und im Sauren Holz der Hude- und Niederwald durch Saaten und Pflanzungen, aus denen Kernwüchse hervorgehen und eine obere Baumschicht bilden konnten, in einen Mittelwald überführt. Durch forstliche Pflege ging aus diesen Mittelwäldern der heutige Altholzbestand hervor. Diese Entwicklung führte zu sehr naturnahen Wäldern, die bis heute die Vegetation prägen und einer reichen Pflanzen- und Tierwelt Lebensraum bieten. Die moderne Forstwirtschaft hat die ursprüngliche Baumartenzusammensetzung insbesondere aus Trauben-Eiche, Rot-Buche und Hainbuche dahingehend verändert, daß vermehrt Lärche und seltener auch Fichte aufgeforstet wurden. In der Umgebung von Jakobsberg und Hornhausen unmittelbar am Rand des LSG, wurde bis 1924 zunächst im Tagebau, dann auch im Tiefbau Braunkohle abgebaut. Die Bezeichnung Kohlenstraße weist heute noch darauf hin. Im Gebiet wurden verschiedentlich Steine gebrochen. Bemerkenswert sind die Königsbrüche bei Wormsdorf, aus denen der Sandstein für den Bau des Schlosses Sanssouci gewonnen wurde. Der obere Bereich oder Böwerster Bruch ist seit 1969 als Flächennaturdenkmal geschützt. Regionalgeologisch gehören die Höhenrücken des Sauren und des Hohen Holzes zur Oschersleben-Bernburger Scholle, dem nördlich der Halberstädter Störung gelegenen Teil der Subherzynen Senke. Intensive Schollentektonik kennzeichnet dieses regionalgeologische Element, die germanotype Gebirgsbildung. Der Höhepunkt der tektonischen Bewegung lag an der Grenze Trias/Jura in der kimmerischen Phase der alpidischen Gebirgsbildung. Das LSG nimmt den östlichen Teil der Lappwaldmulde ein, die von Gesteinen der Trias (Keuper) und des Jura (Lias) aufgebaut wird (Sandsteine und Mergelsteine). Das Festgestein tritt großflächig zu Tage. Nördlich Altbrandsleben bedeckt saalekaltzeitlicher Geschiebelehm/-mergel das Festgestein. Im Verlauf der Stauchendmoräne treten auch tertiäre Sedimente an die Oberfläche. Der Endmoränenzug verläuft nördlich Altbrandsleben in Nord-Süd-Richtung (Hunnenberg-Kniel) und biegt südlich von Altbrandsleben in Nord-Süd-Richtung um. Äolische Sedimente der Weichselkaltzeit (Löß) bedecken das Gebiet großflächig. Im Allertal finden sich Anmorgleye aus sandigem bis sandiglehmigem Material, Böden, die grundwasserbeherrscht sind. Außerhalb des Allertales sind Böden aus Löß entsprechend ihrer Lage ausgebildet: Tschernosem auf den Plateauflächen unter Ackernutzung, Rendzinen und Pararendzinen an den Hängen, Tschernosem-Kolluvisole in Senken und Nebentälern und Parabraunerden und Fahlerden aus Löss vor allem unter Wald. Über tonigem Untergrund sind in Mulden Pseudogley-Braunerden bis Pseudogley-Fahlerden bis hin zu stärker bemäßten Pseudogleyen ausgebildet. Der Wechsel von durchlässigen Sandsteinen und stauenden Tonen bedingt die Ausbildung von Grundwasserhorizonten, die in verschiedenen Quellen im Gebiet an die Oberfläche treten. Aus den Quellen fließt das Wasser in den gut ausgebildeten Talsystemen ab. Die Entwässerung des zertalten Südwestteils des Gebietes führt über den Goldbach zur Bode. Der Südosten entwässert über den Geesgraben ebenfalls zur Bode. Damit gehören diese Gebiete zum Einzugsgebiet der Elbe. Im Nordwesten gibt es eine Wasserscheide. Nördlich von Eggenstedt entspringt die Aller, die bereits zum Einzugsgebiet der Weser gehört. Das Gebiet gehört innerhalb des mitteldeutschen Binnenlandklimas zum trocken-warmen Klimabezirk Börde. Die mittlere jährliche Niederschlagssumme liegt bei ungefähr 550 mm und kennzeichnet die Randlage zum hercynischen Trockengebiet. Die höchsten Niederschläge fallen im Juli meist als Starkregen. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8,5°C. Dabei beträgt das Januarmittel 0°C bis -0,5oC und das Julimittel 18°C. Entsprechend ihrer klimatischen Lage im Übergangsbereich vom niederschlagsarmen subkontinentalen zum niederschlagsreicheren subozeanischen Klima ist die Pflanzenwelt zusammengesetzt. Die natürliche Waldvegetation des Gebietes bilden Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwald und Flattergras-Buchenwald. Durch die historischen Nutzung wurde die Trauben-Eiche wesentlich begünstigt, so daß sich lichtliebende Baumarten stärker durchsetzen konnten. Es entstanden auf diese Weise die Eichen-Hainbuchen-Wälder, die heute im Hohen und im Sauren Holz die größten Flächen einnehmen. Besonders schön ist der Frühlingsaspekt in den Eichen- und Buchenwäldern. Weißes und Gelbes Buschwindröschen, Leberblümchen, Waldmeister, Schlüsselblume und Maiglöckchen entwickeln einen bunten Blütenteppich. Die Türkenbund-Lilie erscheint im Frühsommer an lichten Stellen. Großes Hexenkraut, Wald-Flattergras, Fuchs-Greiskraut, Wald-Ziest und Wald-Bingelkraut sind typische Vertreter der Waldflora. In den Mulden und Tälern deutet sich stellenweise der Ahorn-Eschenwald an, in dem Frauenfarn, Eichenfarn, Schattenblümchen und Zittergras-Segge vorkommen. Auch Orchideen siedeln im Hohen Holz. Relativ häufig ist das Großes Zweiblatt. Vereinzelt kommen Geflecktes Knabenkraut, Vogel-Nestwurz und Purpur-Knabenkraut vor. Bleiches Waldvöglein und Zweiblättrige Waldhyazinthe wurden früher nachgewiesen. Eine Besonderheit ist der Diptam. Er kennzeichnet wärmebegünstigte Standorte. Im südexponierten Übergang zu den offenen Bereichen bilden sich Gebüschgesellschaften mit Schlehe, Hunds-Rose, Kreuzdorn, Rotem Hartriegel, Hasel und Weißdorn sowie Staudenfluren aus, die zu kleinflächigen Magerrasen überleiten. In letzteren finden sich Fransen-Enzian und Frühlings-Adonisröschen. Auch die Tierwelt ist artenreich und interessant. Neben einer Vielzahl an Kleinvögeln sind vor allem die Greifvögel bemerkenswert. Besonders bedeutsam ist die hohe Dichte des Rotmilans, der seinen Arealschwerpunkt in den Waldgebieten des nördlichen Harzvorlandes hat. Auch der Mäusebussard ist häufig. Weniger zahlreich treten Schwarzer Milan und Wespenbussard auf. Daneben horsten in wenigen Brutpaaren Habicht und Sperber im Gebiet. Wie in anderen Waldgebieten auch, hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten der Kolkrabe erneut eingestellt. Neben Schwarz-, Reh- und Damwild kann der Besucher des Gebiets auch auf Muffelwild stoßen. Diese jagdbare Tierart wurde erst im Jahre 1968 angesiedelt. Die Tiere kommen inzwischen in stattlichen Rudeln vor. Die Hauptziele der Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes bestehen in der Erhaltung der Laubwälder und der Sicherung ihrer naturnahen Entwicklung. Dabei soll erreicht werden, daß die standortsfremden, nicht einheimischen Baumartenbestände zugunsten der Eichen- und Buchenwälder zurückgedrängt werden. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die nachhaltige Bewahrung der südexponierten Waldbestände mit ihren Gebüschmänteln und den vorgelagerten Magerrasen dar. Ihre Bedeutung inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft ist sehr hoch, da hier eine Anzahl von Tier- und Pflanzenarten ihre einzigen Rückzugsgebiete in der weiteren Umgebung hat. In der Offenlandschaft ist das Gefüge von Acker, Flurgehölzen, Restwäldern und Grünland zu bewahren und durch Entwicklung von Gehölzstrukturen weiter auszubauen. Für die Entwicklung eines Biotopverbundes mit dem Großen Bruch spielen die Niederungen des Geesgrabens und des Goldbaches eine besondere Rolle. Auch die Allerniederung im Nordwesten übernimmt wesentliche Funktionen innerhalb eines Biotopverbundes. Als Erholungsgebiet ist das Hohe Holz von besonderer Bedeutung. Es wird von der Bevölkerung der umliegenden Orte, insbesondere der Städte Oschersleben und Wanzleben, sowie von der Magdeburger Bevölkerung genutzt. Aufgrund der geringen Größe des Gebietes darf die Erholungsinfrastruktur nicht überproportional entwickelt werden, um eine Übernutzung zu verhindern. Die vorhandenen Erholungseinrichtungen wie beispielsweise die Waldgaststätte ”Hubertushöhe” sollten aber erhalten werden. Wanderungen durch das Hohe und durch das Saure Holz Die Waldgebiete werden von markierten Wanderwegen durchzogen, für die mehrere Wanderrouten und -ziele empfohlen werden. Schöne Wege führen beispielsweise von Neindorf nach Eggenstedt, von Neubrandsleben/Altbrandsleben über den Kniel zur Hubertushöhe und von Oschersleben zur Hubertushöhe. Der Naturlehrpfad „Hohes Holz“ beginnt an der Gaststätte „Hohes Holz“ in Eggenstedt und führt als Rundweg über 3,5 km durch das Waldgebiet. Auf etwa 30 Schautafeln werden Themen der Flora und Fauna, der Geologie, der Geschichte und der Jagd- und Forstwirtschaft behandelt. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr stark bewachsene Aufschlüsse des Rätsandsteins: - ehemaliger Steinbruch im Hohen Holz, zirka 1,6 km westlich Altbrandsleben, - ehemaliger Steinbruch ”Grüne Erdkuhle” im Hohen Holz, zirka 1,7 km nordöstlich Neindorf, am Westhang des Königsberges, - alte Abbaupinge, zirka 500 m nördlich Neindorf, am Hohlweg. Oschersleben Die Siedlungsgeschichte der umliegenden Orte reicht weit in das Mittelalter zurück. Oschersleben wurde im 10. Jahrhundert gegründet und erhielt Anfang des 13. Jahrhunderts Stadtrecht. Hier finden sich Überreste der Stadtmauer, ein Wehrtum und das Rathaus (1691) mit Stilelementen aus Renaissance und Barock. Der Bahnhof mit seinen wichtigen Einrichtungen, wie Schalterhalle, Wartesaal und Flaggenturm existieren zweifach, weil auf der einstigen Grenzstation sowohl die Preußische als auch die Braunschweigische Eisenbahn Hoheitsrechte ausübten. Kapelle am Schloß Neindorf Die Kapelle wurde 1582 auf Veranlassung von August von der Asseburg erbaut. Ihren zweijochigen Bau mit 5/8-Schluß zeichnet eine Mischung von spätgotischen mit Renaissanceformen aus. Im Norden befindet sich ein schönes Renaissanceportal und ein weiteres am polygonalen Treppenturm, durch dessen Inneres man über eine gewundene Spindel gelangt. Die Kapelle birgt eine reizvolle Ausstattung mit wappengeschmückter, steinerner Westempore, dem Herrschaftsstuhl und der noch spätgotisch geprägten, aber mit Renaissancemotiven verzierten Kanzel. Als Familienepitaph entstand 1679 der Altaraufsatz, der Orgelprospekt stammt von 1700. Bemerkenswert sind die teils üppig dekorierten Grabdenkmäler der Familie von Asseburg. Das Schloß Neindorf ist ein klassizistischer Bau. Es wurde in den Jahren 1818 bis 1826 nach dem Entwurf des preußischen Baumeisters Carl Friedrich von Schinkel errichtet. Besonders bemerkenswert sind die strenge Schönheit des Westgiebels und der Südfassade. Nach Süden schließt sich der zeitgleich erbaute Küchenflügel an. Im Ort befindet sich weiterhin eine ehemalige Hufschmiede, die ebenfalls nach Plänen von Carl Friedrich von Schinkel erbaut wurde. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Bebauungsplan Bergedorf 40 1. Änderung Hamburg

§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

Afrikanische Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.

Dümmer als Vorbild für den Wiesenvogelschutz

Hüde – Wie kann der Schutz von Wiesenvögeln und die Entwicklung entsprechender Schutzgebiete noch besser gelingen? Darüber informierte sich kürzlich eine dreißigköpfige Fachdelegation aus den Niederlanden in der Naturschutzstation am Dümmer. Die Station des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gilt mit ihrer Arbeit grenzüberschreitend als Vorbild für den Wiesenvogelschutz. Die Bestände von Uferschnepfen, Schafstelzen, Kampfläufern und anderen Wiesenvogelarten sind europaweit stark unter Druck. Wie kann der Schutz von Wiesenvögeln und die Entwicklung entsprechender Schutzgebiete noch besser gelingen? Darüber informierte sich kürzlich eine dreißigköpfige Fachdelegation aus den Niederlanden in der Naturschutzstation am Dümmer. Die Station des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gilt mit ihrer Arbeit grenzüberschreitend als Vorbild für den Wiesenvogelschutz. Die Bestände von Uferschnepfen, Schafstelzen, Kampfläufern und anderen Wiesenvogelarten sind europaweit stark unter Druck. „Umso größer ist das Interesse der niederländischen Fachwelt an den Erfahrungen aus Niedersachsen“, weiß Heinrich Belting, Projektleiter des LIFE-IP-Projekts GrassbirdHabitats. Zwar gibt es hier nur wenige Regionen mit vergleichsweise hohen Wiesenvogelbeständen. Dennoch zählen Gebiete wie die Unterelbe, der Dümmer und die Bleckriede im Landkreis Diepholz zu erfolgreichen Schwerpunktgebieten des Wiesenvogelschutzes. Hier konnten durch eine langfristige Zusammenarbeit von Naturschutz, Politik und Landwirtschaft stabile Bestände gesichert und positive Bestandsentwicklungen erreicht werden. Im Rahmen des jetzt erfolgten Besuchs der Vertreterinnen und Vertreter niederländischer Behörden, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen stand zunächst eines der Kerngebiete des Wiesenvogelschutzes direkt am Dümmer im Fokus. Anschließend wurden die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Behörden sowie die Entwicklung der Bestände vorgestellt. Erfolgreiche Kooperation mit der Landwirtschaft Erfolgreiche Kooperation mit der Landwirtschaft Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben: Bei einem Besuch auf einem Betrieb im Wiesenvogelgebiet erhielten die Teilnehmenden Einblicke in die praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen und den engen Austausch zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Diskutiert wurden unter anderem langfristige Vereinbarungen, Anreizsysteme und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Kooperation zugunsten der Wiesenvögel. Großes Interesse zeigten die niederländischen Gäste auch am Prädationsmanagement im Dümmergebiet. Vorgestellt wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktische Ausführungen sowie deren Bedeutung für den Bruterfolg von Wiesenvögeln. „Der aktuelle Austausch zeigt, dass die am Dümmer entwickelten Konzepte und die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit von Naturschutz, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft auch über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden“, erklärt Heinrich Belting. Gerade beim Schutz von Wiesenvögeln liefere der Blick über die Grenzen und das Lernen von erfolgreichen Beispielen wichtige Bausteine für einen langfristigen Erfolg. „Es geht um nicht weniger als die gemeinsame Verantwortung für den Erhalt dieser charakteristischen Vogelarten in Europa“, so Belting. Schließlich seien die Wiesenvogelbestände europaweit rückläufig.

Bufotes viridis (Laurenti, 1768) Bufo viridis Laurenti, 1768 Wechselkröte Amphibien Stark gefährdet

Der Grünkröten-(Bufotes viridis­)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften (Kernflächen Offenland aus dem landesweiten Biotopverbund) aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Afrikanische Schweinepest Afrikanische Schweinepest kurz vorgestellt Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest Können Menschen sich mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken? Gibt es einen Impfstoff? Wie bereitet sich Sachsen-Anhalt auf die Afrikanische Schweinepest vor? Was ist bei einem an ASP erkrankten Tier zu erkennen? Welche Vorsorgemaßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern treffen? Wie können Landwirtinnen und Landwirte ihren Bestand schützen? Welche Maßnahmen können Jägerinnen und Jäger vorbeugend ergreifen? Was passiert, wenn die Afrikanische Schweinepest festgestellt wird? Gibt es eine Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs zum Beispiel bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI

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