Die Luft, die wir atmen, hat direkten Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Um Transparenz über die Luftqualität im Stadtgebiet zu schaffen und gezielte Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu unterstützen, hat Berlin eine digitale Luftkarte entwickelt. Diese Karte bietet eine aktuelle und detaillierte Übersicht zur Belastung mit verschiedenen Luftschadstoffen und zeigt auf, wo in der Stadt die Luft besonders rein oder besonders belastet ist. Die Karte basiert auf einem Rastermodell mit 50 m × 50 m großen Zellen . Für jede dieser kleinen Flächen wird die Luftbelastung berechnet und dargestellt. Grundlage hierfür sind die Jahresmittelwerte aus dem Jahr 2024 für drei zentrale Schadstoffe: Stickstoffdioxid (NO₂) Feinstaub PM₁₀ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 10 Mikrometer) Feinstaub PM₂,₅ (besonders kleine Partikel bis 2,5 Mikrometer) Die Einstufung der Luftqualität erfolgt anhand von fünf Belastungskategorien , die von „sehr niedriger“ bis „hoher“ Schadstoffbelastung reichen. Entscheidend für diese Einordnung sind nicht willkürliche Werte, sondern die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation . Zusätzlich fließen sogenannte Zwischenziele mit ein – sie markieren Etappen auf dem Weg zu einer Luftqualität, die laut wissenschaftlichem Konsens keine gesundheitlichen Risiken mehr darstellt. Ein Blick auf die Karte zeigt: Die Luftqualität in Berlin ist räumlich sehr unterschiedlich verteilt – und sie betrifft Menschen nicht gleichmäßig. Besonders auffällig ist das Missverhältnis zwischen Flächenanteil und Bevölkerungsverteilung: 48 % der Stadtfläche weisen niedrige Belastungen auf. Das klingt zunächst positiv – doch diese Flächen sind größtenteils unbewohnt oder dünn besiedelt. Nur 15 % der Berliner Bevölkerung lebt dort. Typische Beispiele sind großflächige Naturräume wie der Müggelsee oder der Grunewald , in denen die Luft naturgemäß deutlich besser ist als im urbanen Kerngebiet. Die Mehrheit der Berliner*innen – etwa 74 % – lebt in Gebieten mit „mäßiger“ Luftqualität . Diese Flächen machen nur 46 % der Stadt aus, was zeigt: In vielen dieser Bereiche leben besonders viele Menschen auf vergleichsweise engem Raum. Oft handelt es sich um wohngeprägte Stadtteile in der Nähe stark befahrener Straßen , wo die Luft durch Verkehr belastet ist, aber noch keine extremen Werte erreicht. 6 % der Stadtfläche haben eine erhöhte Luftschadstoffbelastung – das betrifft allerdings 11 % der Bevölkerung . Diese Gebiete befinden sich vor allem entlang großer Hauptverkehrsstraßen, an Verkehrsknotenpunkten oder in dichten innerstädtischen Quartieren mit viel Verkehr und wenig Durchlüftung. Sehr niedrig belastete Bereiche oder Zonen mit vollständiger WHO-Konformität gibt es derzeit nicht in Berlin . Das bedeutet: Auch die besten Luftwerte im Stadtgebiet bleiben noch unter dem Idealwert, den die WHO als gesundheitsunschädlich einstuft. Besonders PM₂,₅ (Feinstaub mit Partikeldurchmesser unter 2,5 Mikrometer) stellt ein ernstzunehmendes Risiko für die Gesundheit dar. Feinstaub PM₂,₅ besteht aus Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 2,5 Mikrometern. Diese Partikel können tief in die Lungenbläschen (Alveolen) eindringen, während ultrafeine Bestandteile sogar in die Blutbahn übertreten und im gesamten Körper verteilt werden können. Die gesundheitlichen Auswirkungen von PM₂,₅ sind gut dokumentiert und umfassen sowohl kurzfristige als auch langfristige Effekte. Kurzfristig kann eine hohe Belastung Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen sowie vermehrte Krankenhaus- und Notfalleinweisungen verursachen. Langfristige Belastungen führen zu Entzündungen und Zellstress und erhöhen das Risiko für Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis und Lungenkrebs, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Arteriosklerose und Bluthochdruck sowie für Stoffwechselerkrankungen wie Typ-2-Diabetes und neurologische Erkrankungen wie Demenz. Die Beweislage basiert auf Tierversuchen, human-experimentellen Studien und umfassenden epidemiologischen Untersuchungen. Internationale Institutionen wie die US-Umweltschutzbehörde (EPA) erkennen einen kausalen Zusammenhang zwischen PM₂,₅-Exposition und einer erhöhten Gesamtmortalität sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen an. Die WHO stellte 2021 fest, dass ein Anstieg der PM₂,₅-Konzentration um 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft das allgemeine Sterblichkeitsrisiko um 8 Prozent erhöht. Auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Todesfälle, Atemwegserkrankungen und Lungenkrebs steigt deutlich. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit bestehenden Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein sicherer Schwellenwert, unterhalb dessen keine gesundheitlichen Auswirkungen auftreten, konnte bislang nicht ermittelt werden. Daher gilt jede Reduktion der PM₂,₅-Belastung als gesundheitlich vorteilhaft. Um die Belastung zu senken und langfristig WHO-Ziele zu erreichen, setzt Berlin auf ein Bündel an Maßnahmen. Diese betreffen unterschiedliche Lebensbereiche und Akteure – vom einzelnen Haushalt bis zur EU-Ebene. Verkehrspolitik : Umweltzonen sollen besonders belastete Fahrzeuge aus dem hoch verdichteten Innenstadtbereich fernhalten. Tempolimits auf innerstädtischen Hauptstraßen reduzieren sowohl Abgase als auch Aufwirbelungen von Feinstaub. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs soll Menschen dazu ermutigen, auf umweltfreundliche Alternativen zum Auto umzusteigen. Heiz- und Energiesysteme : Die Förderung emissionsarmer Heizungsanlagen und die Nutzung von Filtern in Feuerungsanlagen tragen zur Reduktion von Feinstaub bei. Auch der sachgemäße Betrieb von Holzöfen – mit trockenem Holz und richtiger Luftzufuhr – kann die Emissionen deutlich senken. Industrie & überregionale Quellen : Ein Teil der Schadstoffe stammt nicht aus Berlin selbst, sondern wird überregional eingetragen. Deshalb sind auch europaweite Maßnahmen zur Emissionsminderung erforderlich, etwa durch strengere Vorgaben für Industrieanlagen und den internationalen Verkehr. Die digitale Luftkarte ist weit mehr als nur eine Kartensammlung. Sie ist ein Werkzeug für Orientierung, Planung und Kommunikation : Für Bürgerinnen und Bürger macht sie sichtbar, wie sich die Luftqualität im direkten Wohnumfeld gestaltet – und kann damit ein größeres Bewusstsein für Umwelt- und Gesundheitsfragen fördern. Für Verwaltung und Politik liefert sie eine datenbasierte Entscheidungsgrundlage, um gezielt dort anzusetzen, wo die Belastung besonders hoch ist oder wo viele Menschen betroffen sind. Auch bei der Bewertung von Maßnahmen – etwa einer neuen Busspur oder einer verkehrsberuhigten Zone – kann die Karte helfen, Veränderungen objektiv zu messen. Die Berliner Luftkarte ist ein zentraler Baustein einer transparenten, wissenschaftlich fundierten Umweltpolitik. Sie zeigt auf, wo die größten Herausforderungen liegen, wie Luftqualität und soziale Verteilung zusammenhängen – und welche Maßnahmen helfen können, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mit ihrer feinräumigen Auflösung und klaren Bewertungskriterien bringt sie Luftverschmutzung dort ins öffentliche Bewusstsein, wo sie oft unsichtbar bleibt – in der Atemluft unseres Alltags.
Der Grünkröten-(Bufotes viridis)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.
Im Kerngebiet des Mongolenreiches wurden im 13. Jh. n. Chr. Städte gegründet, und dieser Vorgang wirft in der bis dahin von Hirtennomadismus geprägten Steppe nach wie vor ungelöste Fragen auf: Wer bevölkerte diese „implantierten“ Städte? Wie wurden die Städte versorgt? Welche Auswirkungen hatte der neue städtische Lebensstil und das neue Lebensumfeld auf die Ernährungsgewohnheiten und die Gesundheit der Bewohner und der umliegenden Bevölkerung? Dank der jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der archäologischen Naturwissenschaft können zentrale Fragen zu den Lebensgewohnheiten vergangener Populationen nun durch biomolekulare Untersuchungen an archäologischem Material beantwortet werden. Das beantragte Teilprojekt setzt sich daher zum Ziel, anhand stabiler Isotopen (d13C, d15N und d34S bzw. d18O, d34S und 87Sr/86Sr) menschlicher und tierischer Überreste aus den Siedlungen Karakorum, Khar Khul Khaany Balgas and Bayan Gol Aufschlüsse zu den Ernährungsgewohnheiten der Bewohner und ihrer geographischen Herkunft zugewinnen. In Verbindung mit der Analyse organischer Rückstände (Lipide) an Gefäßkeramik sowie osteologischen und archäologischen Daten zu Geschlecht, Alter und sozialem Status lassen sich Schlüsse für die Versorgungsketten der Städte und die Auswirkungen der durch ihre Gründung ausgelösten Lebensstil- und Umweltveränderungen auf die Gesundheit der lokalen Bevölkerung ziehen. Darüber hinaus soll das Potential weiterführender und bisher weniger etablierter Analyseansätze (u.a. verbindungsspezifische Analyse stabiler Isotope, Schwermetallrückstände und Paläoproteomik) ausgelotet werden.
Zur Vorbereitung der Unterschutzstellung von Flaechen im Kerngebiet des Grossschutzgebietes 'Orchideenregion Jena' wird das zoologische und botanische Biotop- und Artenpotential von Teilflaechen erfasst und Managementmassnahmen vorgeschlagen.
Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8 vom 9. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 284) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hammerbrook 7/ Klostertor 8" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. Für die in der Anlage schraffiert dargestellte Fläche im Eckbereich Süderstraße/Hammerbrookstraße im südlichen Teil des Plangebiets wird die Gewerbegebietsausweisung in Kerngebiet umgewandelt. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)." 3. § 2 Nummer 8 erhält folgende Fassung: "8. Im Gewerbegebiet sind nur Nutzungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig."
§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
§ 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (HmbGVBl. S. 176), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), erhält folgende Fassung: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße sowie in den Kern- und Mischgebieten südlich der Bergedorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
§ 2 Nummer 8 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (HmbGVBl. S. 42), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), erhält folgende Fassung: "8. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücks-spielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Die genehmigten Wettbüros bleiben auch weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche jeweils um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Geschossfläche erweitern; eine Nutzungsänderung in eine der in Satz 1 genannten Nutzungen ist ausgeschlossen; der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden; die genehmigten Flächen für Schaufenster und Werbung dürfen nicht vergrößert werden."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 47 |
| Kommune | 21 |
| Land | 111 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 36 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Taxon | 3 |
| Text | 67 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 42 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 107 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 152 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 5 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 41 |
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| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 14 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 81 |
| Lebewesen und Lebensräume | 154 |
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| Weitere | 149 |