Polonium-210 Polonium-210 ist das in der Natur am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann nur eintreten, wenn das Radionuklid mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden in den Körper aufgenommen wird. Die Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium sind so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. Polonium ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 84. Es ist ein silbriges, radioaktives Metall, das sich in chemischen Reaktionen ähnlich verhält wie Tellur und Bismut. Stabile Polonium- Isotope gibt es nicht. In der Natur ist Polonium-210 das am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Im Mittel befinden sich in einer Tonne Erde ca. 0,0002 Mikrogramm ( µg ) Polonium (entspricht 2 x 10 -10 ppm ). Technisch wurde Polonium-210 ursprünglich über eine chemische Abtrennung aus Pechblende bzw. den Zerfallsprodukten des Radiums hergestellt. Dies ist jedoch sehr aufwendig. Heute lässt sich Polonium-210 einfacher künstlich herstellen, indem man Bismut im Kernreaktor mit Neutronen bestrahlt. Verwendung Verwendet wird Polonium-210 in Kombination mit Beryllium als Neutronenquelle, in Antistatikelektroden/-pinseln zur Elimination statischer Aufladungen, in hochempfindlichen optischen und mechanischen Messgeräten zur Elimination statischer Aufladungen und als leichtgewichtige, thermoelektrische Batterie in der Raumfahrt. Physikalische Eigenschaften Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Die emittierten Alphateilchen haben zwar eine hohe Energie, jedoch nur eine geringe Reichweite. In Luft beträgt die Reichweite des Alphateilchens weniger als 4 Zentimeter, in menschlichem Gewebe ( z.B. auch in der Haut) weniger als 0,1 Millimeter. Aufnahme in den menschlichen Körper Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann daher nur eintreten, wenn das Radionuklid in den Körper aufgenommen wird (Inkorporation). Dies kann geschehen durch Aufnahme mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser ( Ingestion ) durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden. Aufgrund des natürlichen Vorkommens nimmt der Mensch über die genannten Wege pro Jahr durchschnittlich 58 Bq Polonium-210 auf. Für Raucher erhöht sich die Menge des über die Lunge aufgenommenen Polonium-210 aufgrund des natürlichen Gehaltes im Tabak. Zwischenprodukte der Uran -Radium-Zerfallsreihe können sich auf Tabakblättern ablagern oder über die Wurzeln in die Tabakpflanze aufgenommen werden. Durch deren radioaktiven Zerfall entsteht Polonium-210. Eine Zigarette enthält demnach etwa 9 bis 15 mBq Polonium-210. Gesundheitliche Wirkungen Da Polonium-210 eine sehr energiereiche Alpha-Strahlung aussendet, besitzt es eine hohe Radiotoxizität ; seine chemische Toxizität ist um Größenordnungen geringer und spielt daher bei der gesundheitlichen Bewertung keine Rolle. Nach Aufnahme des Poloniums durch Nahrung oder Trinkwasser wird ein großer Teil (50-90 % ) auf direktem Weg über den Verdauungstrakt ausgeschieden. Der restliche Teil, der im Magen-Darm-Trakt ins Blut aufgenommen wird, verteilt sich - ebenso wie auch das über die Lunge aufgenommene Polonium - im gesamten Körper. Dabei beträgt die biologische Halbwertzeit von Polonium-210 im Körper 50 Tage. Das heißt: Nach 50 Tagen befindet sich noch 50 Prozent der aufgenommenen Poloniummenge im Körper. Der Rest wird sukzessive über Urin und Fäzes ausgeschieden. Letztendlich ist die gesundheitliche Wirkung des Polonium-210 von der aufgenommenen Menge abhängig. So sind die oben genannten Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Eine Abschätzung ergibt, dass ca. 833 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Nahrung (also durch Ingestion ) bzw. 303 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Lunge (also über Inhalation ) aufgenommen werden müssten, um im Bereich der effektiven Folgedosis von 1 Millisievert ( mSv ) pro Jahr zu liegen. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. In diesem Zusammenhang ist der mysteriöse Tod des früheren Geheimdienstoffiziers Alexander Litwinenko am 23. November 2006 zu nennen, in dessen Körper sehr hohe Aktivitäten an Polonium-210 nachgewiesen wurden. Aus Abschätzungen ist bekannt, dass die Aufnahme von etwa 20 MBq (20 Millionen Bq ) Polonium-210 innerhalb von wenigen Tagen zum Tod führen kann. Aufgrund der sehr hohen spezifischen Aktivität von Polonium-210 (1,67×10 14 Bq/g ) entspricht diese Aktivität in Gramm ausgedrückt einer sehr geringen Menge ( ca. 0,1 µg ) Polonium-210. Nachweismöglichkeiten Weil durch Polonium-210 nur Alphastrahlung ausgesendet wird, kann es nicht mit einem Ganzkörperzähler nachgewiesen werden. Für den Nachweis einer Inkorporation ist es daher notwendig, Stuhl- oder Urinproben zu untersuchen. In Urinproben ist der Nachweis einfacher als in Stuhlproben. Die Nachweisgrenze für Polonium-210 im Urin ist so niedrig, dass es bereits weit unterhalb gesundheitsrelevanter Auswirkungen möglich ist, Polonium im Körper nachzuweisen. Literatur Oeh, U., Li, W.B., Gerstmann, U., Giussani, A., H.G. Paretzke (2007): Hintergrundinformationen zu Polonium-210 und Betrachtungen zur Biokinetik und internen Dosimetrie vor dem Hintergrund des Falls Litwinenko. In: Bayer, A., Faleschini, H., Krüger, S., Strobl, Chr. (Eds.), Vorkehrungen und Maßnahmen bei Radiologischen Ereignissen, Publikationsreihe Fortschritte im Strahlenschutz, Fachverband für Strahlenschutz, TÜV Media GmbH , Köln, 70-81 Steiner, M., Hiersche, L., Poppitz-Spuhler, A., Ridder, F. (2007): Tabakrauch – die tägliche Dosis Polonium-210. In: Umweltmedizinischer Informationsdienst, ISSN 1862-4189 Stand: 08.04.2026
Durch den Reaktorunfall in Tschernobyl wurde unter anderem das langlebige radioaktive Isotop Cs-137 freigesetzt und ueber weite Regionen Europas - einschliesslich der norddeutschen Tiefebene - verteilt. Die Verlagerung des Caesiums wird in charakteristischen Boeden Norddeutschlands - Marsch, Moor, Podsol, Pseudogley - verfolgt und die Verfuegbarkeit dieses Nuklides fuer die Pflanze festgestellt. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Kenntnisse ueber das Verhalten des Cs in geringen Konzentrationen zu verbessern. Sie sollen ausserdem klaeren helfen, inwieweit Standorteigenschaften - insbesondere hohe Humusgehalte und Kalkgehalt - zur verstaerkten Mobilitaet beitragen. Ergebnisse unmittelbar praktischer Bedeutung koennten in Bezug auf Verbesserung der Vorhersagbarkeit des Cs-Verhaltens in Boeden, auf die Pflanzenverfuegbarkeit des Cs und auf das problem der stark variierenden Angaben zu Transferfaktoren erzielt werden.
Hohe Neutronenfluesse, die im Inneren von Schnellen Bruetern oder an der ersten Wand der projektierten Fusionsreaktoren auftreten, fuehren zu Strahlenschaeden, von denen das Volumenschwellen, bedingt durch Porenbildung im Material, von hoher Bedeutung fuer die Sicherheit und Rentabilitaet bestimmter Reaktorkonzeptionen ist. In nahezu allen Staaten, die sich mit Kernenergie beschaeftigen, versucht man deshalb, die zur Porenbildung fuehrenden Prozesse besser zu verstehen und schwellresistente Materialien zu entwickeln. Als eine geeignete Untersuchungsmethode hierfuer erwies sich die Simulation von Neutronenschaeden mit hochenergetischen schweren Ionen. Damit ist es moeglich, innerhalb einiger Minuten bis Stunden Strahlenschaeden zu erzeugen, wie sie im Reaktor erst nach Jahren auftreten. Neue Experimente ueber Diffusionsvorgaenge und das Verhalten von Ausscheidungen in NiCrAl-Legierungen bei Schwerionenbestrahlung sind in Vorbereitung. Dazu wurde ein neuer Targethalter konzipiert und gebaut, der schnelle Aufheiz- und Abkuehlvorgaenge erlaubt. Hierdurch werden unerwuenschte Ausheileffekte vermieden. Zur Untersuchung der Materialien wurde ein 100kV-Elektronenmikroskop installiert.
Seit mehreren Jahrzehnten werden international 'neue Reaktorkonzepte' erforscht. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nichtverbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen. Dabei stellt neben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver- und -entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar. Im Rahmen dieser Studie werden der gegenwärtige Entwicklungsstand verschiedener ausgewählter Reaktorkonzepte dargestellt, ausgewählte historische Erfahrungen mit der Entwicklung solcher Reaktorsysteme zusammengefasst und eine grundsätzliche Bewertung der Erreichbarkeit der postulierten Vorteile der jeweiligen Systeme mit Blick auf verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) vorgenommen. Bei den betrachteten System handelt es sich um Schnelle Brutreaktoren (FBR), Hochtemperatur-Reaktoren (HTR), Salzschmelze-Reaktoren (MSR) und kleine, modulare Reaktoren (SMR). Keines dieser Reaktorkonzepte konnte - trotz teilweise bereits jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung - bisher erfolgreich am Markt etabliert werden. Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Bereichen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken erwarten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welches nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.
Ermittlung des Ist-Zustandes der Fall-out Radioaktivitaet und der Umgebungsradioaktivitaet von Kernreaktoren.
Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken – KiKK -Studie Im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz führte das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz von 2003 bis 2007 die Studie "Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken" ( KiKK -Studie) durch. Die Fall-Kontroll-Studie beschäftigte sich mit der Frage, ob Kinder unter fünf Jahren, die in der Umgebung von Kernkraftwerken wohnen, häufiger an Krebs erkranken als Gleichaltrige aus anderen Gebieten. Es zeigte sich im Nahbereich um deutsche Kernkraftwerke ein signifikant erhöhtes Risiko bei Kindern unter 5 Jahren, an Krebs zu erkranken. Dieser Befund beruhte im Wesentlichen auf dem Erkrankungsrisiko für Leukämien, wobei hier das Erkrankungsrisiko in etwa verdoppelt war. Auch in anderen Ländern – Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Finnland, USA - wurden entsprechende Studien durchgeführt. Das BfS nahm die wissenschaftlichen Ergebnisse zum Anlass, sich intensiv um die Erforschung der Ursachen für Leukämien im Kindesalter zu bemühen. Das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz führte im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz von 2003 bis 2007 die Studie Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken ( KiKK -Studie) durch. Die Fall-Kontroll-Studie beschäftigte sich mit der Frage, ob Kinder unter fünf Jahren, die in der Umgebung von Kernkraftwerken wohnen, häufiger an Krebs erkranken als Gleichaltrige aus anderen Gebieten. Zwei vorangegangene ökologische Studien hatten bereits die Erkrankungshäufigkeit in Regionen um einen Reaktor mit der von Vergleichsregionen ohne Reaktor verglichen. Die Ergebnisse dieser Studien ließen einen Zusammenhang zwischen dem Wohnort und dem Auftreten von Krebs bei Kindern unter fünf Jahren vermuten. Mit der KiKK -Studie wurde dieser Zusammenhang genauer untersucht. Das Ergebnis Es zeigte sich im Nahbereich um deutsche Kernkraftwerke bei Kindern unter 5 Jahren ein signifikant erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken. Dieser Befund beruhte im Wesentlichen auf dem Erkrankungsrisiko für Leukämien, wobei hier das Erkrankungsrisiko in etwa verdoppelt war. In Zahlen bedeutet dies, dass im 5-Kilometer-Umkreis um alle Standorte von Kernkraftwerken in Deutschland im Mittel nicht, wie zu erwarten wäre, etwa 1 Kind pro Jahr erkrankt, sondern dass die Krankheit jedes Jahr bei etwa 2 Kindern diagnostiziert wird. Aus den Ergebnissen lässt sich keine sichere Aussage darüber ableiten, ob die von den Leistungsreaktoren ausgehende Radioaktivität kausal mit den erhöhten Erkrankungsraten zusammenhängt. Die tatsächliche individuelle Strahlenbelastung der Kinder wurde in der Studie nicht erfasst, da dies praktisch nicht möglich ist. Der Abstand des Wohnortes zu einem Reaktor wurde als Ersatz für die Strahlenbelastung verwendet. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist die resultierende Strahlenbelastung der Bevölkerung allein zu niedrig, um den beobachteten Anstieg des Krebsrisikos zu erklären. Es ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass andere in den Untersuchungen betrachtete mögliche Verursacher jeweils allein den Befund erklären können. Es gibt somit derzeit keine plausible Erklärung für den festgestellten Effekt, der über die 24 Jahre Untersuchungszeitraum ein insgesamt konsistentes Bild mit kleinen Schwankungen zeigt. Denkbar ist ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen. Die Interaktion verschiedener Faktoren und die grundsätzlichen Entstehungsmechanismen von Leukämien bei Kindern bilden daher die Schwerpunkte der derzeit laufenden Forschungsarbeiten. Das Ergebnis der KiKK -Studie hat dazu geführt, dass auch in anderen Ländern – Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Finnland, USA - entsprechende Studien durchgeführt wurden. Ausführliche Beschreibung der Studie Fragestellung Die Studie hatte drei Fragestellungen: Treten Krebserkrankungen bei Kindern unter fünf Jahren in der Umgebung von Kernkraftwerken häufiger auf? Nimmt das Risiko mit der Nähe zum Standort von Kernkraftwerken zu (negativer Abstandstrend)? Gibt es gegebenenfalls Einflussfaktoren, die das gefundene Ergebnis erklären können? Zur Beantwortung der Fragen untergliederte sich die Studie in zwei Teile: Teil 1: Fall-Kontroll-Studie ohne Befragung Teil 2: Fall-Kontroll-Studie mit Befragung Eine Untergruppe aus dem ersten Teil der Studie wurde zu möglichen anderen Einflussfaktoren befragt wie etwa zusätzliche Strahlenbelastung (zum Beispiel durch Röntgenuntersuchungen) oder spezifische Faktoren im Zusammenhang mit der immunologischen Situation des Kindes. Damit wollten die Forscher mögliche Störfaktoren berücksichtigen, die das im ersten Teil gefundene Ergebnis erklären könnten. Studiendesign Studienteilnehmer Untersuchte Landkreise Abstand Wohnort - Kernkraftwerk Studienteilnehmer Die Studie umfasste 1.592 an einem Krebs erkrankte und 4.735 nicht erkrankte Kinder (Kontrollen, siehe Infokasten) unter 5 Jahren. Die an einem Krebs erkrankten Kinder waren im Deutschen Kinderkrebsregister erfasst. Nach dem Zufallsprinzip wurden zu jedem erkrankten Kind über die Einwohnermeldeämter drei nicht erkrankte Kinder aus der Umgebung der Kernkraftwerke ermittelt. Alter, Geschlecht und Lebensumstände der nicht erkrankten Kinder entsprachen weitestgehend denen der erkrankten Kinder. Untersuchte Landkreise Untersucht wurden 41 Landkreise in der Umgebung der 16 Standorte der (west-)deutschen Kernkraftwerke mit insgesamt 22 Atomreaktoren, für die Daten aus dem Kinderkrebsregister vorlagen. Betrachtet wurde jeweils der Landkreis, in dem sich der Reaktor befindet, der zum Reaktor nächstgelegene Nachbarlandkreis und der nächste östlich gelegene Landkreis (wegen der in Deutschland allgemein vorherrschenden Westwinde). Abstand Wohnort - Kernkraftwerk Bei den vorangegangenen beiden ökologischen Studien waren die Erkrankungshäufigkeiten in unterschiedlichen Regionen miteinander verglichen worden, nämlich die Häufigkeit von Erkrankungen im Umkreis von bis 5, bis 10 und bis 15 Kilometer Abstand von einem Kernkraftwerk mit der Häufigkeit von Erkrankungen in ausgewählten Vergleichsregionen in Deutschland. Für die KiKK -Studie konnte der Abstand des Wohnortes zum Kernkraftwerk für jedes Kind auf 25 Meter genau angegeben werden - sowohl für die erkrankten als auch für die nicht erkrankten Kinder. Die Forscher betrachteten bei den erkrankten Kindern den Wohnort zum Zeitpunkt der Diagnose. Für die dem kranken Kind zugeordneten nicht erkrankten Kinder wurde dementsprechend der gleiche Zeitpunkt gewählt. Ergebnisse der Studie Erklärungsversuche Nach heutigem strahlenbiologischen Wissen kann die in der Studie ermittelte Risikoerhöhung im Nahbereich um die Kernkraftwerke durch deren radioaktive Emissionen alleine nicht erklärt werden. Die für eine Erklärung erforderliche, zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung müsste deutlich höher sein als beobachtet. Daraus kann aber in der Umkehr nicht der Schluss gezogen werden, dass Strahlung als Ursache grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Auch andere denkbare und mit betrachtete Faktoren können den Anstieg des Krebsrisikos alleine nicht erklären. Es gibt derzeit keine plausible Erklärung für den festgestellten Effekt. Auch eine 2022 veröffentlichte ökologische Studie , in der die Erkrankungshäufigkeiten in der Umgebung von im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerken untersucht wurden, kann hierzu nicht wesentlich beitragen. In der Studie wurden Erkrankungsraten bei Kindern im Alter bis 14 Jahre, die im Umkreis von 10 km um ein Kernkraftwerk wohnten, mit denen von Kindern verglichen, die in einer Zone von 10 bis 50 km um das Kernkraftwerk wohnten. Die Erkrankungsraten im Umkreis von 10 km um das Kernkraftwerk waren tendenziell etwas höher als in der Vergleichsregion, und das Verhältnis dieser Erkrankungsraten war im Zeitraum 2012 bis 2019 tendenziell etwas geringer als im Zeitraum 2004 bis 2011. Allerdings waren die Ergebnisse der Studie wegen der geringen Anzahl an Fällen sehr ungenau, sodass Zufallsschwankungen bei den beobachteten Unterschieden eine wichtige Rolle spielen können. Zudem war das Ergebnismuster der Studie nicht konsistent. So nahm das Verhältnis der Erkrankungsraten für die häufigste Form von Leukämien im Kindesalter (Lymphatische Leukämie ) nach Abschalten der Reaktoren zu und nicht ab. Die insgesamt beobachtete Abnahme scheint daher nur auf akute myeloische Leukämie zurückzugehen. Für das Kernkraftwerk Krümmel, in dessen Umgebung lange Zeit ein Leukämie -Cluster beobachtet wurde, nahm die Erkrankungsrate für Leukämie nach Abschalten des Kernkraftwerks ebenfalls nicht ab, sondern stieg sogar an. Denkbar ist, dass bei dem beobachteten Zusammenhang zwischen Krebsrisiko und Abstand des Wohnortes von einem Kernkraftwerk ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen eine Rolle spielt. Die Interaktion verschiedener Faktoren und die grundsätzlichen Entstehungsmechanismen von Leukämien bei Kindern bilden daher die Schwerpunkte der derzeit laufenden Forschungsarbeiten. Stand: 02.02.2026
Plutonium Plutonium (Pu) ist ein Schwermetall, das in der Natur nur in kleinsten Spuren vorkommt und in erster Linie künstlich aus Uran hergestellt wird. Alle seine Isotope sind radioaktiv. Für den Menschen ist es vor allem dann gefährlich, wenn es in den Körper aufgenommen wird (Inkorporation), etwa durch Einatmen seiner Stäube. In Deutschland gibt es keine Produktionsstätten für Plutonium. Daher ist eine gesundheitsschädigende Aufnahme von Plutonium hier äußerst unwahrscheinlich. Plutonium ( Pu , Ordnungszahl 94) ist ein Schwermetall, das nach dem Zwergplaneten Pluto benannt wurde. Plutonium kommt in der Natur nur in verschwindend geringer Menge vor. Es wird in erster Linie künstlich aus Uran hergestellt. Etwa 20 Plutonium Isotope , anders gesagt Atomarten, sind bekannt. Alle Isotope von Plutonium sind radioaktiv. Sie haben unterschiedliche Halbwertszeiten – also Zeiträume, in denen die Hälfte der Atomkerne zerfällt - und Strahlungsenergien. Halbwertszeiten ausgewählter Plutonium - Isotope Isotop Halbwertszeit (Jahre) Strahlungsart Energie in Mega-Elektronenvolt ( MeV ) Pu -238 87,74 Alphastrahlung 5,6 Pu -239 24.110 Alphastrahlung 5,24 Pu -240 6.563 Alphastrahlung 5,25 Pu -241 14,35 Betastrahlung 0,0208 Pu -244 80 Millionen Alphastrahlung 4,586 Wofür wird Plutonium genutzt? Plutonium wird großteils künstlich erzeugt. In Deutschland wurde es in der Vergangenheit zur Energiegewinnung in Kernreaktoren genutzt. International wird es auch im militärischen Bereich (Kernwaffen), in der Raumfahrt sowie in Satelliten (Wärmequelle, Radionuklidbatterien) verwendet. Wie gefährlich ist Plutonium ? Plutonium ist wie viele andere Schwermetalle giftig und schädigt besonders die Nieren. Im Vordergrund steht allerdings seine Radioaktivität , die im menschlichen Körper Krebs verursachen kann. Eine Aufnahme von Plutonium erhöht das Risiko für Lungenkrebs, Leberkrebs und Krebs in Knochen, Bindegewebe und Lymphgewebe. In diesen Geweben kann sich Plutonium anreichern. Aufgrund der Eigenschaften der von Plutonium ausgehenden Alphastrahlung sind diese Folgen aber nur zu erwarten, wenn Plutonium in den Körper aufgenommen und dort angereichert wird. Wie kann Plutonium in den Körper gelangen? Die Aufnahme von Plutonium in den Körper erfolgt in erster Linie durch Einatmen von Partikeln ( Inhalation ), zu einem viel geringeren Maß über Wunden oder den Verdauungstrakt ( Ingestion ). Nach dem Einatmen wird das Plutonium im Körper verteilt, wo es hauptsächlich in der Lunge, der Leber und den Knochen gespeichert wird. Ein Risiko , Plutonium aufzunehmen, tragen vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter in Produktionsstätten für Plutonium . Solche Produktionsstätten gibt es in Deutschland nicht. Gibt es Plutonium in Deutschland? Plutonium gibt es in Deutschland in Form von abgebrannten Brennelementen aus Kernreaktoren. Spuren von Plutonium finden sich weltweit in der Umwelt als Folge der oberirdischen Atomwaffentests, die während der 1950er und 1960er Jahre durchgeführt wurden. Die Strahlenbelastungen für den Menschen, die aus diesen Spuren stammen, sind jedoch im Allgemeinen sehr gering, sodass nicht davon auszugehen ist, dass sie das Krebsrisiko erhöhen. Woher weiß man, wie gefährlich Plutonium ist? Es gibt einige epidemiologische Studien – also Beobachtungsstudien meist an größeren Gruppen - zur Wirkung von Plutonium auf Menschen. Sie beschäftigen sind vor allem mit Beschäftigten von Anlagen zur Produktion und Verarbeitung von Plutonium . Die Bewertung des Krebsrisikos durch die Internationale Krebsforschungsagentur ( IARC ) stützt sich in großen Teilen auf solche Studien zu Beschäftigten der kerntechnischen Anlage Majak im Südural (Russland). In dieser Anlage wurde seit den 1940er Jahren Plutonium produziert und verarbeitet. Insbesondere in den 1940er und 1950er Jahren waren die Beschäftigten bei der Arbeit und durch verschiedene Unfälle in großem Ausmaß Plutonium ausgesetzt. Auch Studien zu den Beschäftigten der kerntechnischen Anlage Sellafield im Nordwesten Englands liefern Informationen zum Gesundheitsrisiko durch Plutonium . Daneben tragen Befunde aus Tierstudien zum Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Plutonium bei. Stand: 23.04.2026
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Unterzeichnung einer Vereinbarung zum Bau eines technisch neu entwickelten Kernreaktors zwischen dem Energieunternehmen "Dual Fluid" und der Regierung von Ruanda, Kenntnis und Austausch zur energiepolitischen Entwicklung in Ruanda; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt
Im Rahmen des Deutschen Fusionsreaktor-Programms werden die Faktoren des Fusionsreaktors untersucht, die im Wesentlichen eine radioaktive Belastung der Umwelt bedingen koennten. Dazu gehoeren in erster Linie die durch Neutronen induzierte Radioaktivitaet im Blanket und die Tritium-Freisetzung aus dem Reaktor.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 454 |
| Land | 20 |
| Weitere | 8 |
| Wirtschaft | 14 |
| Wissenschaft | 141 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 402 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 425 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 445 |
| Englisch | 51 |
| Resource type | Count |
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| Archiv | 1 |
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| Boden | 148 |
| Lebewesen und Lebensräume | 270 |
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