Radioaktives Cäsium in Wildpilzen: Verzehr-Menge entscheidend Ausgabejahr 2024 Datum 10.09.2024 Wildpilze können radioaktives Cäsium enthalten. Quelle: pikselstock/stock.adobe.com Fast 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ. Tschernobyl) stellen sich im Spätsommer und Herbst viele noch immer die Frage: Darf man eigentlich wieder Pilze sammeln? Die Antwort aus Sicht des Strahlenschutzes: Ja, Sie dürfen. In einigen Regionen Deutschlands können Wildpilze zwar noch erhöhte Werte an radioaktivem Cäsium-137 aufweisen. Für die Strahlendosis durch Pilzmahlzeiten ist aber auch die Menge entscheidend: Ein maßvoller Verzehr sei überall in Deutschland unbedenklich, wie das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) anlässlich der Veröffentlichung seines aktuellen Pilzberichts erläuterte. Vor allem im Bayerischen Wald und den angrenzenden Gebieten, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt, in der Region Mittenwald und im Berchtesgadener Land können nach Angaben des Bundesamtes noch einige Pilzarten den Grenzwert für Cäsium-137 überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für Pilze im Handel, jedoch nicht für selbst gesammelte Pilze. Er liegt bei 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Hohe Cäsium-137 -Werte gehen in erster Linie auf den Reaktorunfall von Tschornobyl im Jahr 1986 zurück. Damals verteilten sich mit der Luft große Mengen radioaktiver Stoffe über Europa. In den genannten Regionen lagerte sich im deutschlandweiten Vergleich besonders viel Cäsium-137 ab. Darüber hinaus enthalten Wildpilze auch Cäsium-137 , das bei den oberirdischen Kernwaffentests des 20. Jahrhunderts freigesetzt wurde. Messwerte variieren stark In seinem Pilzbericht veröffentlicht das BfS jährlich aktuelle Messwerte. Dafür untersuchen die Fachleute wildwachsende Speisepilze von ausgewählten Standorten auf ihren Gehalt an Cäsium-137 . Je nach Pilzart und Cäsium- Kontamination des Bodens am Sammelort zeigen sich dabei deutliche Unterschiede. Als Spitzenreiter stachen bei den Messungen der vergangenen drei Jahre (2021-2023) Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze heraus. Einzelne Proben dieser Pilze enthielten über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Werte über 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm wies das BfS an den untersuchten Standorten bei verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Maronenröhrlingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Dickblättrigen Schwärztäublingen und Blassblauen Rötelritterlingen nach. Maßvoller Verzehr führt nur zu geringer Strahlendosis Dr. Inge Paulini "Auch wenn manche selbst gesammelten Pilze immer noch den Grenzwert überschreiten können, der für den Verkauf von Pilzen zum Beispiel auf dem Markt oder im Supermarkt gilt: Solange man sie in Maßen verzehrt, führen sie nur zu einer geringen zusätzlichen Strahlendosis" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Denn neben der Höhe der Cäsium-Kontamination der Pilze spielt die Menge, die man isst, eine wesentliche Rolle." Welche zusätzliche Strahlendosis man als akzeptabel erachte, sei eine ganz persönliche Entscheidung, betont die Behördenchefin. Eine Beispielrechnung könne dabei helfen: "Eine erwachsene Person, die jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erhält pro Jahr eine zusätzliche Strahlendosis von 0,27 Millisievert. Das ist etwa so viel wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt am Main nach Gran Canaria." Auf potenziell hoch belastete Pilzarten kann man verzichten "Wer seine zusätzliche Strahlendosis durch selbst gesammelte Pilze möglichst klein halten möchte, sollte in den von Tschornobyl besonders betroffenen Gebieten Deutschlands auf potenziell stark belastete Pilzarten verzichten" , rät Paulini. "Es gibt viele schmackhafte Alternativen." Zum Beispiel blieben im Untersuchungszeitraum selbst an den am stärksten kontaminierten Probenahme-Orten alle Messwerte der folgenden Arten unter 5 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse: Braunschuppiger Riesenchampignon, Dunkelfaseriger Champignon, Hasenröhrling, Judasohr und Riesenporling. Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,41 ermitteln. Messwerte weiterer Pilzarten kann man im Pilzbericht des BfS nachlesen. Er informiert außerdem darüber, welche Regionen Deutschlands heute noch vom Reaktorunfall von Tschornobyl besonders betroffen sind. Der Bericht steht unter www.bfs.de/pilzbericht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System – kurz DORIS – des BfS zum Download bereit. Kaum Cäsium-137 in Zuchtpilzen Alle Pilze im Handel müssen den Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm einhalten. Pilze aus gewerblichen Pilzzuchten wie Champignons, Austernseitlinge und Shiitake enthalten generell wenig Cäsium-137 . Sie werden auf Substraten angebaut, die kaum radioaktives Cäsium aufweisen. Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht natürlich vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt etwa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute mehr als halbiert hat. Stand: 10.09.2024
Die zuständige Behörde bestimmt Dritte für die Wahrnehmung von Tätigkeiten gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor der Bestimmung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Bestimmung erfolgt ist, darf die Person oder das Unternehmen die Aufgabe ohne separate Genehmigung oder Anzeige ausüben. Die Bestimmungen nach Strahlenschutzgesetz sind Verwaltungsakte gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die oberste Landesbehörde im Strahlenschutz ist für die Bestimmung von Sachverständigen im Land Berlin zuständig. Sie bestimmt Einzelpersonen oder Organisationen als Sachverständige für folgende Tätigkeiten, die in § 172 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 StrlSchG festgelegt sind: Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 19 Absatz 3 StrlSchG, § 88 Absatz 2 und Absatz 5 StrlSchV), Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (§ 56 Absatz 2 StrlSchG), Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (§ 88 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchV) sowie Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (nach §§ 25 Absatz 4, 89 Absatz 1 und 3 StrlSchV). In den §§ 177 bis 182 StrlSchV ist festgelegt, welche Anforderungen für die Bestimmung von Sachverständigen gelten. Personen, die diese Tätigkeit wahrnehmen möchten, müssen im Wesentlichen nachweisen, dass sie zuverlässig, unabhängig, fachlich qualifiziert und qualitätsgesichert arbeiten. Je nach Umfang der Prüfung müssen auch Nachweise über die erforderliche technische und organisatorische Ausstattung erbracht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen sind unter Vordrucke zu finden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bestimmung erteilt – befristet für maximal 5 Jahre. Während dieser Zeit kann der Umfang der Bestimmung auf Antrag erweitert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Bestimmung nach Ablauf der 5 Jahre aufrechterhalten werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sachverständigenorganisationen können die Bestimmung für mehrere prüfende Personen beantragen. Wenn Einzelsachverständige oder prüfende Personen von Sachverständigenorganisationen in einem Bundesland bestimmt werden, gilt diese Bestimmung bundesweit. Sind die Sachverständigen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bestimmenden Behörden tätig, müssen sie dies der zuständigen Behörde vor Ort zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. Hierzu muss eine Kopie des Bestimmungsbescheids übermittelt werden. Die Festlegungen für Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG und StrlSchV in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie unter: In Deutschland werden Personen, die in ihrem Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, dosimetrisch überwacht. Diese Kontrollen werden von nachgewiesenermaßen qualifizierten Messstellen durchgeführt. Die Anforderungen, die eine solche Messstelle erfüllen muss, sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 169 Absatz 2 StrlSchG). Aktuell gibt es in Deutschland vier Messstellen, welche die äußere berufliche Exposition ermitteln (Personendosismessstellen). Zu diesen gehört die Personendosismessstelle Berlin . Dazu kommen etwa 20 Messstellen, welche die inneren Expositionen bei Tätigkeiten überwachen (Inkorporationsmessstellen). Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der Inkorporationsmessstellen unter: Behördlich bestimmte Messstellen Informationen zur Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Berlin finden Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter: Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen In der Nuklearmedizin, der Röntgendiagnostik und in der Strahlentherapie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen angewandt. Ärztliche und zahnärztliche Stellen überprüfen, ob hierbei die strahlenschutzrechtlichen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch Prüfung aller notwenigen Dokumente und Nachweise wird sichergestellt, dass bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Erfordernisse und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik eingehalten und dokumentiert werden, die rechtfertigende Indikation gegeben ist, die Bilddarstellungs-, Bildbearbeitungs- und Auswertemethoden die aktuellen Anforderungen erfüllen sowie die vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin beachtet werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen unterbreiten weiterhin Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und überprüfen, ob diese umgesetzt wurden. Dadurch soll das eigentliche Ziel der Strahlenanwendung sicher erreicht und gleichzeitig die Strahlenbelastung für die untersuchten Personen minimiert werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind bei den entsprechenden Ärztekammern angesiedelt. Jedes Bundesland bestimmt gemäß § 128 StrlSchV für seinen Zuständigkeitsbereich ärztliche und zahnärztliche Stellen. Dabei prüft die Behörde, ob keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen, die erforderliche personelle, technische und organisatorische Ausstattung zur Verfügung steht, das Personal der Stelle über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügt, die Arbeitsweise und Durchführung der Prüfungen eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten lassen und den Anforderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechen sowie angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Prüfungen vorhanden sind. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen berichten jährlich über ihre Tätigkeit gegenüber der bestimmenden Behörde. Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) und die Zahnärztliche Stelle Röntgen wurden für das Land Berlin dauerhaft bestimmt. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB): Zahnärztliche Stelle Röntgen Wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies genehmigen lassen (§§ 10 und 12 Strahlenschutzgesetz). Diese Genehmigungspflicht gilt in den Bereichen Medizin, Technik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung für den Betrieb und für den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, den Einsatz von ionisierender Strahlung in Bestrahlungsgeräten und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Wenn die Schwellen gemäß §§ 17 und 19 StrlSchG nicht überschritten werden, ist keine Genehmigung erforderlich, sondern es genügt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Strahlenschutzbereichen nach § 25 StrlSchG sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe ab bestimmten Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials sind gemäß § 27 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig. In Berlin ist in solchen Fällen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Es überprüft, ob die Vorrausetzungen für die Anzeigen und Genehmigungen erfüllt sind und überwacht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Weitere ausführliche Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Website des LAGetSi unter Strahlenschutz – Formulare Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird unterschieden in Kernbrennstofftransporte und in den Transport von sonstigen radioaktiver Stoffe. Die Beförderung von Kernbrennstoffen umfasst den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung, genehmigter Anlagen zur Aufbewahrung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Spaltung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Sie ist ein streng regulierter Prozess, der spezielle Transportbehälter und strenge Sicherheitsstandards erfordert. Transporte erfolgen typischerweise per Bahn, Straße oder Schiff, unter Einhaltung internationaler Vorschriften und enger Überwachung durch Regulierungsbehörden. Für die Beförderung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung erforderlich. Sie wird dem Antragsteller erteilt, wenn bestimmte Kriterien wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Beteiligten, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, Schutzmaßnahmen gegen Störungen, und Nachweis der Nichtverfügbarkeit von nahen Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente erfüllt sind. Genehmigungen für Kernbrennstoffbeförderungen werden vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Falls erforderlich, führt die Polizei Berlin Transportbegleitungsmaßnahmen sowie straßenverkehrsrechtliche Überprüfungen durch. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe umfasst den Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Wegen und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen, die unter § 28 StrlSchG spezifiziert werden, kann eine Beförderung auch genehmigungsfrei erfolgen. Die Genehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Zuverlässigkeit, Fachkunde im Strahlenschutz, angemessenes Personal und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die Einhaltung der Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter ist verpflichtend. Es muss außerdem Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen getroffen werden, und der Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) muss sichergestellt sein. Die Wahl der Beförderungsart darf die Bevölkerung nicht gefährden. In Berlin ist das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) als obere Strahlenschutzbehörde zuständig für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie für die Aufsicht über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
Radioaktives Cäsium: Maßvoller Verzehr von Wildpilzen ist unbedenklich Pilzbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz enthält aktuelle Messwerte Ausgabejahr 2025 Datum 05.09.2025 In üblichen Mengen genossen, sind Wildpilze aus Strahlenschutz-Sicht unbedenklich Quelle: negatina/Getty Images 1986 ereignete sich nahe dem damals sowjetischen Tschornobyl (russ. Tschernobyl) der schwerste Reaktorunfall der Geschichte . Radioaktive Stoffe zogen mit Luftströmungen auch nach Deutschland. Unsichtbare Spuren davon gibt es hierzulande in der Natur bis heute. So können Pilze aus dem Wald noch immer radioaktives Cäsium-137 enthalten, das aus dem Reaktorunfall , aber auch aus oberirdischen Kernwaffentests des 20. Jahrhunderts stammt. Ein Grund zur Besorgnis für Pilzsammlerinnen und -sammler ist das allerdings nicht. "Wenn man selbst gesammelte Pilze in üblichen Mengen verzehrt, ist das aus Sicht des Strahlenschutzes überall in Deutschland unbedenklich" , sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini. Die Gesamtmenge ist entscheidend Wer Pilze sammelt, kann vor allem in einigen Gegenden Süddeutschlands noch auf Exemplare stoßen, die mehr als 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm enthalten – also über dem Grenzwert für Pilze im Handel liegen. "Weil alle Hauptnahrungsmittel nahezu unbelastet sind, erhöht es die eigene Strahlendosis nur geringfügig, wenn man gelegentlich Pilze mit höheren Cäsium-137 -Werten isst" , erläutert die Behördenchefin. Entscheidend sei nicht der einzelne Pilz, sondern die Gesamtmenge an Cäsium-137 , die man zu sich nehme. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Pilzbericht ermöglicht informierte Entscheidung Auch fast 40 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl sei es wichtig, Transparenz zu schaffen und Interessierten die Grundlage für eine bewusste, informierte Entscheidung zur Verfügung zu stellen, betont Paulini. "Deswegen bieten wir allen, die sich ein eigenes Bild machen und sich genauer informieren möchten, den Pilzbericht des BfS an." Der Pilzbericht des BfS zeigt, welche wildwachsenden Pilzarten kaum Cäsium enthalten und welche Pilzarten höhere Cäsium-137 -Werte aufweisen können. Dafür ermittelt das BfS jährlich den Cäsium-137 -Gehalt wildwachsender Speisepilze von ausgewählten Orten. Je nach Pilzart und Cäsium-137 - Kontamination des Bodens am Sammelort zeigen sich dabei deutliche Unterschiede. Messwerte von unter 5 bis über 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Am meisten Cäsium-137 fanden die Fachleute des BfS in den vergangenen drei Jahren (2022-2024) in Semmelstoppelpilzen, in Rotbraunen Semmelstoppelpilzen und in Elfenbeinschnecklingen. Teilweise lagen die Messwerte über 2.000 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse. Werte über 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm wies das BfS bei Trompetenpfifferlingen, Maronenröhrlingen, in Seidigen Ritterlingen, in Dickblättrigen Schwärztäublingen und in Blassblauen Rötelritterlingen nach. Dagegen enthielten zum Beispiel der Braunschuppige Riesenchampignon, der Dunkelfaserige Champignon, der Hasenröhrling, das Judasohr, der Riesenporling und der Stadtchampignon durchweg weniger als 5 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Die Messwerte weiterer Pilzarten sind in der aktuellen Ausgabe des Pilzberichts zu finden. Sie steht unter http://www.bfs.de/pilzbericht zur Verfügung. Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,40 ermitteln. Beispielrechnung Welche zusätzliche Strahlendosis durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze entstehen kann, lässt sich an einem konkreten Beispiel abschätzen: Beim Maronenröhrling – einem potenziell stärker kontaminierten Speisepilz – lag der höchste Messwert des BfS in den Jahren 2022 bis 2024 bei 1.400 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Verzehrt eine erwachsene Person jede Woche 200 Gramm Pilze mit 1.400 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm, erhält sie eine zusätzliche Strahlendosis von 0,18 Millisievert pro Jahr. Das ist etwas mehr als die Strahlendosis von drei Flügen von Frankfurt am Main nach New York. Außer Cäsium können Wildpilze auch Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium anreichern. Wer regelmäßig Wildpilze verzehrt, sollte schon aus diesem Grund nicht mehr als 200 bis 250 Gramm Wildpilze pro Woche zu sich nehmen . Kaum Cäsium-137 in Zuchtpilzen Alle Pilze im EU -weiten Handel müssen den Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm einhalten. Pilze aus gewerblichen Pilzzuchten wie Champignons, Austernseitlinge und Shiitake enthalten generell wenig Cäsium-137 . Sie werden auf Substraten angebaut, die kaum radioaktives Cäsium aufweisen. Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht natürlich vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt etwa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute zu rund 60 % zerfallen ist. Stand: 05.09.2025
Die in unserer Umwelt auftretende radioaktive Strahlung kann natürlichen Ursprungs sein (natürliche Radioaktivität, Sonnenstrahlung) oder aber sie ist die Folge zielgerichteter zivilisatorischer Tätigkeiten (Energiegewinnung durch Kernspaltung, Nuklearmedizin). Im Ergebnis der Einwirkung der Strahlung auf Mensch, Tier und unbelebte Natur kann die Wechselwirkung der betroffenen Materie mit der eingetragenen Energie zu Substanzschädigungen, insbesondere zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen. Durch das zuständigen Dezernat des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt werden die notwendigen Messungen durchgeführt, bewertet und daraus abzuleitende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt vor der Einwirkung radioaktiver Strahlung erarbeitet. letzte Aktualisierung: 02.05.2019
Die CABB GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Dichloracetylchlorid (DAC-Anlage) auf dem o.g. Betriebsgrundstück in Gersthofen beantragt. Dieser Antrag umfasst folgende Maßnahmen: • Errichtung und Inbetriebnahme eines dritten DAC-Reaktors (Geb. 232), • Rückbau der Kälteanlage (Geb. 232), • Optimierung des Sicherheitskonzeptes sowie • Überführung von Anzeigen nach § 15 BImSchG in die Genehmigung. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, ausgenommen integrierte chemische Anlagen nach Nummer 4.1, Anlagen nach Nummer 10.1 und Anlagen zur Erzeugung oder Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach Nummer 11.1, ist der Nummer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.
Die CABB GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für eine wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Monochloressigsäuremethyl-/-ethylester (MME/MEE-Anlage) auf ihrem Betriebsgelände in der Ludwig-Hermann-Str. 100, 86368 Gersthofen, Flur-Nr. 2235/47 der Gemarkung Gersthofen, durch Umbau eines vorhandenen Fahrtanklagers nördlich Geb. 232, Abfüllung eines zusätzlichen Stoffes an der Kleingebindeabfüllung (Geb. 419), Überführung von Anzeigen nach § 15 BImSchG in die Genehmigung sowie geringfügige apparative Änderungen beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, ausgenommen integrierte chemische Anlagen nach Nummer 4.1, Anlagen nach Nummer 10.1 und Anlagen zur Erzeugung oder Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach Nummer 11.1 ist der Nummer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 UVPG durchzuführen.
Wildpilze: Erst über Cäsium-Belastung informieren – dann genießen Ausgabejahr 2023 Datum 28.08.2023 Wildpilze können radioaktives Cäsium enthalten Quelle: Markus Mainka/stock.adobe.com Auch 37 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl können Wildpilze in Deutschland noch radioaktives Cäsium-137 enthalten, das bei dem Unfall freigesetzt wurde. In größerem Umfang sind Überschreitungen des Grenzwerts von 600 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse allerdings nur noch in einigen Regionen Bayerns und Teilen Oberschwabens zu erwarten. Das lässt sich aus Zahlen des aktuellen Pilzberichts des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) ableiten. Für den Bericht untersucht das BfS jährlich Wildpilze von ausgewählten Standorten. Vor allem im Bayerischen Wald und den angrenzenden Gebieten, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt sowie in den Alpen und am Alpenrand in der Region Mittenwald und im Berchtesgadener Land müssen Pilzsammler*innen damit rechnen, dass einige Pilzarten noch teils sehr hohe Cäsium-137 -Werte aufweisen. In diesen Gebieten hatte sich nach dem Reaktorunfall im Frühjahr 1986 im deutschlandweiten Vergleich am meisten radioaktives Cäsium auf dem Boden abgelagert. Cäsium-Gehalt hängt auch von Pilzart ab Selbst in diesen höher kontaminierten Gebieten ist aber nicht jede Pilzart gleichermaßen betroffen. Bei den Messungen des BfS der vergangenen drei Jahre (2020-2022) brachten es Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze in Einzelfällen auf Spitzenwerte von über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Maximalwerte über 1.000 Becquerel pro Kilogramm stellte das BfS in verschiedenen Schnecklingsarten, in Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Gemeinen Rotfußröhrlingen, Maronenröhrlingen, Mohrenkopfmilchlingen, Ockertäublingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Violetten Lacktrichterlingen und in Ziegenlippen fest. Dagegen blieben die Messwerte der folgenden Arten auch an den am stärksten kontaminierten Probenahme-Standorten im Untersuchungszeitraum stets unter 10 Becquerel pro Kilogramm: Beutelstäubling, Blauer Träuschling, Blutroter Filzröhrling, Brauner Riesenscheidenstreifling, Braunroter Lacktrichterling, Braunroter Ledertäubling, Braunschuppiger Riesenchampignon, Dunkelfaseriger Champignon, Hasenröhrling, Honiggelber Hallimasch, Judasohr, Krause Glucke, Kuhmaul, Kurzstieliger Weichritterling, Lachsblättriger Schwarztäubling, Mönchskopf, Ockerbrauner Trichterling, Panzer-Rasling, Riesenporling, Rostbrauner Filzröhrling, Safran-Riesenschirmling, Schwefelporling, Stadtchampignon, Sternschuppiger Riesenschirmling, Violetter Rötelritterling, Waldchampignon, Wässriger Saumpilz, Weißer Büschelrasling, Würziger Tellerling, Zweifarbiger Lacktrichterling und Zweifarbiger Scheidenstreifling. Sie können aus Sicht des Strahlenschutzes bundesweit bedenkenlos in beliebiger Menge verzehrt werden. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Grenzwert gilt nur für den Handel "Pilze im Handel müssen den Grenzwert für radioaktives Cäsium-137 von 600 Becquerel pro Kilogramm einhalten. Wer selbst Pilze sammelt, ist nicht von diesem Grenzwert geschützt" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. Sie rät daher dazu, sich vor dem Pilzgenuss zu informieren und selbst gesammelte Wildpilze vor allem in den genannten Gebieten nur in Maßen zu verzehren. "Letztlich ist es eine persönliche Entscheidung: Der gelegentliche Verzehr höher belasteter Pilze führt zwar nur zu einer geringen zusätzlichen Strahlendosis. Sie lässt sich aber leicht vermeiden, wenn man potenziell besonders hoch belastete Pilzarten im Wald stehen lässt." Eine erwachsene Person, die jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erhält pro Jahr eine zusätzliche Strahlendosis von 0,27 Millisievert . Das ist etwa so viel wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt am Main nach Gran Canaria . Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,43 ermitteln. 165 Pilzarten untersucht Der Pilzbericht des BfS erscheint jährlich. Er informiert darüber, welche wildwachsenden Speisepilze hohe Cäsium-137 -Werte aufweisen können und welche Regionen Deutschlands heute noch vom Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986 in der heutigen Ukraine besonders betroffen sind. Die aktuelle Ausgabe umfasst die Jahre 2020 bis 2022. Das BfS untersuchte dafür insgesamt 165 Pilzarten, die an ausgewählten Standorten in Süddeutschland gesammelt wurden. Nicht untersucht wurden Zuchtpilze wie Champignons und Austernseitlinge. Sie wachsen auf Substraten, die nur geringe Mengen an Cäsium-137 aufweisen. Wie andere landwirtschaftliche Produkte enthalten Zuchtpilze daher nur äußerst wenig Cäsium-137 . Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht in der Natur vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt circa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute mehr als halbiert hat. Stand: 28.08.2023
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Type | Count |
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