Am 3. August 2011 gab die Nuclear Decommissioning Authority, abgekürzt NDA, die Behörde für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen im Vereinigten Königreich, ihre Pläne bekannt, die kerntechnische Anlage für Mischoxid-Brennelemente in der englischen Atomanlage Sellafield stillzulegen. Indirekt ist dies die Folge der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Japanische Kernkraftwerke sind die einzigen Abnehmer für die MOX-Brennelemente.
Die CNRA hat eine Heft-Reihe von Orientierungshilfen für die kerntechnische Aufsicht, auch bekannt als Regulatory Guideline Booklets oder „Green Booklets“, veröffentlicht. Hierin werden verschiedene Aspekte und Herausforderungen zu aufsichtlichen Fragestellungen beleuchtet. Mit dieser Publikation liegt erstmals eine Auswahl von Green Booklets in deutscher Übersetzung vor. Die Nummerierung der Hefte folgt der Originalpublikation OECD/NEA (2011), Improving Nuclear Regulation, NEA Regulatory Guidance Booklets, Volume 1-14. Die Übertragung ins Deutsche wurde vom Bundessprachenamt in Amtshilfe für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation im Endlagerbereich wurden die Arbeiten im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) weitergeführt. Die Übersetzung wurde von Fachleuten des BfE-Fachbereichs Sicherheit in der Kerntechnik inhaltlich qualitätsgesichert. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, wo möglich, Begrifflichkeiten an den derzeitigen Stand der Forschung und die deutsche Genehmigungs- und Aufsichtsstruktur anzupassen ohne die Intention der Originalfassung zu verändern.
Die CNRA hat eine Heft-Reihe von Orientierungshilfen für die kerntechnische Aufsicht, auch bekannt als Regulatory Guideline Booklets oder „Green Booklets“, veröffentlicht. Hierin werden verschiedene Aspekte und Herausforderungen zu aufsichtlichen Fragestellungen beleuchtet. Mit dieser Publikation liegt erstmals eine Auswahl von Green Booklets in deutscher Übersetzung vor. Die Nummerierung der Hefte folgt der Originalpublikation OECD/NEA (2011), Improving Nuclear Regulation, NEA Regulatory Guidance Booklets, Volume 1-14. Die Übertragung ins Deutsche wurde vom Bundessprachenamt in Amtshilfe für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation im Endlagerbereich wurden die Arbeiten im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) weitergeführt. Die Übersetzung wurde von Fachleuten des BfE-Fachbereichs Sicherheit in der Kerntechnik inhaltlich qualitätsgesichert. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, wo möglich, Begrifflichkeiten an den derzeitigen Stand der Forschung und die deutsche Genehmigungs- und Aufsichtsstruktur anzupassen ohne die Intention der Originalfassung zu verändern.
In Deutschland unterliegen Personen, die in ihrem Arbeitsumfeld ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, in der Regel der beruflichen Strahlenschutzüberwachung. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in den Bereichen Medizin, Kerntechnik, Allgemeine Industrie, Forschung und Lehre sowie Beschäftigte, die einer erhöhten Exposition durch kosmische Strahlung oder Radon ausgesetzt sind. Auf der Grundlage strahlenschutzrechtlicher Regelungen werden in Deutschland im Rahmen der Strahlenschutzüberwachung Daten zur beruflichen Exposition erhoben, im Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zentral erfasst und dabei personenbezogen zusammengeführt. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland ca. 422 000 Personen strahlenschutzüberwacht.
In Deutschland unterliegen Personen, die in ihrem Arbeitsumfeld ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, in der Regel der beruflichen Strahlenschutzüberwachung. Dies betrifft vor allem Beschäftigte im Bereich der Medizin, der Kerntechnik, der allgemeinen Industrie, der Forschung und Lehre sowie Beschäftigte, die einer erhöhten Exposition durch natürliche Strahlungsquellen (z. B. Radon oder kosmische Strahlung) ausgesetzt sind. Auf der Grundlage strahlenschutzrechtlicher Regelungen werden in Deutschland im Rahmen der Strahlenschutzüberwachung Daten zur beruflichen Exposition erhoben, im Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zentral erfasst und dabei personenbezogen zusammengeführt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland ca. 418.000 Personen strahlenschutzüberwacht.
In Deutschland unterliegen Personen, die in ihrem Arbeitsumfeld ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, in der Regel der beruflichen Strahlenschutzüberwachung. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in den Bereichen Medizin, Kerntechnik, Allgemeine Industrie, Forschung und Lehre sowie Beschäftigte, die einer erhöhten Exposition durch kosmische Strahlung oder Radon ausgesetzt sind. Auf der Grundlage strahlenschutzrechtlicher Regelungen werden in Deutschland im Rahmen der Strahlenschutzüberwachung Daten zur beruflichen Exposition erhoben, im Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zentral erfasst und dabei personenbezogen zusammengeführt. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland ca. 424 000 Personen strahlenschutzüberwacht.
Die Einführung und Weiterentwicklung immer komplexerer verfahrenstechnischer Systeme in den verschiedensten Bereichen führt auch in der Kerntechnik zu einer erhöhten Verwendung softwarebasierter Leittechniksysteme mit sicherheitstechnischer Bedeutung. Die Frage nach einer Ermittlung der Zuverlässigkeit softwarebasierter Systeme mithilfe eines allgemein anerkannten Verfahrens ist dabei noch nicht geklärt. Wie die praktische Erfahrung zeigt, hängt das Risiko einer Fehlfunktion eines Software- Systems entscheidend von der Komplexität der Software in Verbindung mit der Vielfalt der Anwendungsprofile ab. Deshalb stellt sowohl die Bestimmung der Komplexität der Software als auch der Ansatz, die Software-Zuverlässigkeit auf der Grundlage der Software- Komplexität zu quantifizieren, eine wichtige Zielsetzung dar. In dem vorliegenden Bericht wird eine Methodik zur Messung der Komplexität der Software CPU-basierter Steuerungen und deren Anwendbarkeit zur Messung der Komplexität programmierbarer Logik FPGA-basierter Steuerungen dargestellt. Aus den verschiedenen Komplexitätscharakteristiken wird ein Komplexitätsvektor gebildet, womit der Vielschichtigkeit der Komplexität digitaler Leittechniksysteme Rechnung getragen wird. Der Komplexitätsvektor ist Ausgangspunkt für die Ableitung von Kriterien zur Bewertung der Zuverlässigkeit digitaler Leittechniksysteme. Das Komplexitätsmessverfahren wird im vorliegenden Bericht beschrieben und seine praktische Anwendbarkeit auf graphisch spezifizierte Leittechnikfunktionen durch die exemplarische Anwendung auf Leittechniksysteme verschiedener Hersteller nachgewiesen. Dabei wird die Aussagekraft des Verfahrens anhand der Gegenüberstellung der Komplexitätsvektoren zweier ähnlicher Anwendungen aus der Kerntechnik verifiziert.
BfS Bundesamt für Strahlenschutz DECKBLATT Proi•kt N4A N EU 364 PSP•Element Obj. Kenn. • 1ot~10e NN NN NN NNNNINNNN NNiX AAX~ 9K : EFA 1 -..;A 1 \.fd. Nr ~-• •• · '" " " "NN .BV! 000100 Titel der Unterlage:Se,te : Vermerk-ET 2.4 vom 13.06.1990 ''Wärme-~eim Zerfall von Fe 55 und Ni 59"I. Stand: Ersteller:Textnummer: 13.06.1990 ET 2.4 Stempelfeld : . PSP•Element TP.. ~~ /_~ 1 2 6 21 31 zu Plan-Kapitel: 3 • 3. 4 • 1 und 3 . 6 Diese Unterlage unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei BefOrderung und Vernichtung und darf vom Empflnger nur auftragsbezogen genutzt. vervielflltigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und W~iter;abe bedarf der ausdrockllchen Zustimmung•. BfS Revisionsblatt ""'i"'PSMlemffltObi, IC-.Aufeo!MUALfd. Nr,a... NAANNNNNNNNNNHNHNNNNXAAXXAANNNNNN EFABV000100 E U 364 9K Titel der Unterlage: . . Ver mer ' . "W ä rme und Ni 59" . . Seite: ET 2.4 vom 13.06 . 1990 im Zerfall von Fe 55 I·I. Stand : 13..06.1990 Rev. i Revisionsst. Datum verant. Stelle Gegenzeichn. Name r.eY'. Seite 1· Kot. , •) Kategorie R - redaktionelle Korrektur Kat~orie- V -verdeutlichend„ Verbesserung Kat99orie S - substantielle: Ändenin;. MfndesteM bei der Kategorie S mOuen Erlautetungen angegeben werde,t... Erlc5uterung der Revision Braunschweig, den 13.06.1990 ET 2.4 Wärrne-0-Werte beim Zerfal l von Fe 55 und Ni 59 Der Zwischenbericht des TÜV Hannover zur Begutachtung des gers Konrad enthält zur Zerfallsleisturig von Endla- Abfallgebinden folgende Aussage: "Indem Arbeitsbericht undNi 59 /EU 80.2/ sind für die Nuklide neue Energiefreisetzungen pro Zerfall Fe 55 angegeben. Gegenüber den Angaben in dem Arbeitsbericht /EU 72.1/, die mit den Ergebnissen der eigenen Rechnungen nach ORIGEN-2 /2/ genau übereinstimmen, ist die Energiefreisetzung von Fe 55 um den Fakt or 40 und die von Ni 59 um den Faktor 146 herabgesetzt. Die Angaben zu den gegenüber KORIGEN- und ORIGEN-2-Ergebnissen herabgesetzten Energiefreisetzungen sind im Hinblick auf den daraus abgeleiteten Aktivitätsgrenzwert und die Grenzwärmelei- stung zu verifizieren /H 1.5.2-1/." Stellungnahme: Der vorstehend Wärme-Q-Werte grund geschilderte Sachverhalt wird für den Zerfall von Fe 55 und Ni 59 einer · Empfehlung des Instituts für bestätigt.Die wurdenauf- Neutronenphysik und Reaktortechnik des Kernforschungszentrums Karlsruhe aus dem Jahre 1986 um die o. a. Faktoren erniedrigt, da die in den KORIGEN- /ORIGEN-Programmen enthaltenen Q-Werte die Wärmefreisetzung grob überschätzen. Die Begründung enthält die beiliegende Anlage. Die im Arbeitsbericht / EU 80.2/ angegebenen und Grenzwärmeleistungen für die Nuklide Fe deshalb unverändert als richtig angesehen. Aktivitätsgrenzwerte werden
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am Mittwoch, 23. Januar 2019, mit Fachleuten über die Ergebnisse der ersten Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) diskutiert. Die BGE errichtet in Salzgitter das Endlager Konrad, in das bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden sollen. Der Planfeststellungsbeschluss dafür stammt aus dem Jahr 2002. Deshalb soll mit der ÜsiKo der Stand von Wissenschaft und Technik mit dem aktuellen Stand verglichen werden. In der ersten Phase geht es darum, zu ermitteln, bei welchen Themen es erfolgversprechend ist, eine vertiefte Betrachtung anzustellen, um daraus Empfehlungen für Anpassungen bei der Errichtung, dem Betrieb oder dem Verschluss des Endlagerbergwerks abzuleiten. Die ÜsiKo ist eine freiwillige Leistung der BGE als verantwortungsvollem Betreiber des Endlagers Konrad. Die BGE hat die bereits vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begonnenen Arbeiten fortgeführt und wird nach dem Workshop überprüfen, ob und wie die ÜsiKo in eine zweite Phase eintreten wird. Beim ÜsiKo-Workshop haben die Auftragnehmer zu den Themen Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebs, Langzeitsicherheit, Störfallanalyse sowie Sicherstellung der Unterkritikalität in der Betriebsphase ihre Ergebnisse vorgetragen. Im Anschluss haben vier renommierte Wissenschaftler ihren Review-Bericht über diese Ergebnisse vorgetragen. Das Kernergebnis: Es gibt Bereiche, bei denen es sinnvoll erscheint, genauer hinzuschauen. „Aber alles in allem haben die Ergebnisse der ersten Phase der ÜsiKo uns bestätigt, dass es sich beim Endlager Konrad um ein robustes System handelt“, sagt der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch. Es gibt keine Erkenntnisse, welche die Sicherheit des Endlagers Konrad grundlegend in Frage stellen. „Ich freue mich darüber, dass wir mit der ÜsiKo einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer lernenden Organisation schaffen“, sagt Lautsch. Themen, an denen weitergearbeitet werden könnte, sind beispielsweise Betrachtungen zur Systemanalyse Mensch-Technik-Organisation (MTO). Erfahrungen mit moderner Sicherheitstechnik haben gezeigt, dass insbesondere das Zusammenwirken von Mensch-Technik-Organisation ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Deshalb gehen moderne Managementkonzepte stärker auf diese Wechselwirkungen ein. Bei der Planung des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers Konrad sollen diese neuen Erkenntnisse stärker zum Tragen kommen. „Wir planen den Betrieb erst noch. Das sind willkommene Hinweise auf die Ausgestaltung der Betriebsphase“, sagt der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, Stefan Studt. Bei der Langzeitsicherheit nimmt die BGE in der zweiten Phase der ÜsiKo einen Punkt von Kritikern auf, die bemängelt haben, dass die Ausbreitung von Radionukliden in der Gasphase nicht betrachtet worden sei. Diese Betrachtung soll in der weiteren Bearbeitung der ÜsiKo nachgeholt werden. Das Reviewteam stellt abschließend fest: „Aus Phase 1 ergeben sich nach Einschätzung des Reviewteams keine Hinweise auf Aspekte, hinsichtlich derer die Bewertung der Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen ist.“ Die Präsentationen der Auftragnehmer sowie der Reviewer finden Sie hier zum Download: Sicherheitsanalyse der Nachbetriebsphase (Teil 1) – Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, AF-Consult Switzerland Ltd., DMT GmbH & Co. KG Sicherheitsanalyse der Nachbetriebsphase (Teil 2) – Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, AF-Consult Switzerland Ltd., DMT GmbH & Co. KG Störfallanalyse – DMT GmbH & Co. KG, DSR Ingenieurgesellschaft mbH Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebes – Brenk Systemplanung GmbH Sicherstellung der Unterkritikalität in der Betriebsphase – TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Präsentation der Reviewer Mitglieder des Review-Teams: - Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, Institut für Endlagerforschung, TU Clausthal - Christian Küppers, Nukleartechnik & Anlagensicherheit, Öko-Institut e.V. Darmstadt - Prof. Dr. Thorsten Schäfer, Institut für Geowissenschaft/Angewandte Geologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena - Prof. Dr. Clemens Walther, Institut für Radioökologie und Strahlenschutz, Leibniz Universität Hannover
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Freitag, 13. Mai 2022 10:01 'atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de' @bge.de) AW: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Datewnbereitstellung MLUK- BB für Methodenentwicklung planWK Sehr geehrter vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2022 und die damit verbundene Mitteilung über die zentrale Koordinaten der Datenabfragen zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in Brandenburg. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die bisher erfolgten Rückmeldungen und Datenlieferungen der von uns angefragten Behörden: BLDAM Datenlieferung über Bodendenkmäler ist am 28.04.2022 bei uns eingegangen. o Wir haben die Daten bisher noch nicht über den Downloadlink abgerufen, da intern geklärt werden muss, wie wir mit der Nutzungsvereinbarung umgehen, die zum Zugriff der Daten notwendig ist. o Diesbezüglich werden wir uns zeitnah an das BLDAM zurückmelden und Sie selbstverständlich im CC informieren. Wir haben bisher keine Informationen über die Datenabfrage zu Baudenkmälern erhalten. LBGR Die Datenlieferung des LBGR hat uns am 12.05.2022 postalisch erreicht. LfU Wir haben eine Datenlieferung des LfU am 09.05.2022 erhalten. Das MIL hat uns am 14.04.2022 mitgeteilt, dass es nicht für die Bearbeitung der Datenabfrage zuständig ist und diese entweder an das MLUK oder an das MWAE zu richten sind. Wir haben die Datenabfrage daraufhin an die Landesregierung weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Klärung, welche Behörde zuständig ist. MIL MLUK Wir haben am 09.05.2022 eine Datenlieferung des MLUK erhalten. Das MLUK hat uns mitgeteilt, dass für die Abfragekennzeichen p04_02a_BB_01 und p04_02b_BB_01 das MIL zuständig ist. Die entsprechende E-Mail haben wir Ihnen angehangen. Da das MIL uns bereits mitgeteilt hat, nicht zuständig zu sein, bitten wir Sie hier um eine Klärung. Weiterhin können wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Daten aus frei zugänglichen Datenbanken entnommen haben. Alle benötigten Daten werden bei Behörden angefragt. Folgende Bundesbehörden wurden von der BGE angefragt: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) o Basis-DLM 5 (1:25.000) – Digitales Landschaftsmodell Bundesamt für Naturschutz (BfN) o Gebiete nach § 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz 1 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) o Karte der „Grundwasserleiter nach Art der Hohlräume, Ausdehnung und Ergiebigkeit“ o Karte des Speicher-Katasters Deutschland, die es erlaubt, potenzielle Speicher- und Barrierekomplexe des tieferen Untergrundes räumlich abgegrenzt darzustellen Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) o Karte der Grundwasserkörper (inklusive Angabe des jeweiligen Grundwasserstockwerks sowie aktueller oder geplanter Trinkwassernutzung) o Karten der Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz o Karten der Gebiete nach § 77 Wasserhaushaltsgesetz o Hochwassergefahrenkarten für Ereignisse mittlerer Wahrscheinlichkeit o Hochwassergefahrenkarten für Ereignisse extremer Wahrscheinlichkeit Deutsche UNESCO-Kommission e. V. o UNESCO Welterbe (Grundfläche und Puffer zur Raumwirkung) Leibnitz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) o Geothermische Potenzialkarten, die auch im Geothermischen Informationssystem (GeotIS) o Untersuchungswürdige Gebiete nach GeotIS (CO2-Einlagerung und Geothermie) o Karte mit Standorten tiefer geothermischer Nutzung Das Vorgehen, wie wir mit Überschneidungen der Daten von Landes- und Bundesbehörden umgehen, befindet sich derzeit noch in der Diskussion. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an (05171 43- ). Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn 2 Von: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Gesendet: Dienstag, 10. Mai 2022 17:54 An: bge.de> Betreff: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihren Schreiben vom 1. April 2022 an die Brandenburger Behörden - - - - - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Landesamt für Umwelt (LfU) Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) baten Sie um die Übersendung von Daten für die Methodenentwicklung der in Anlage 12 StandAG aufgeführten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) im Teilgebiet 009. In Ihrer digitalen Informationsveranstaltung am 26. April 2022 wurde außerdem die Benennung eines zentralen Ansprechpartners je Bundesland zu diesem Thema vorgeschlagen. In Brandenburg wurde die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle fachlich zu begleiten, von der Landesregierung dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und darin dem für den Bereich Kerntechnik zuständigen Referat 35 zugewiesen. Auf Fachebene besteht eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von MSGIV, MLUK, LBGR und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe hat man sich darauf geeinigt, dass das Referat 35 des MSGIV, erreichbar unter atomaufsicht@msgiv.brandenburg.de, auch für das Thema planWK eine koordinierende Funktion übernehmen und als Ansprechpartner für die BGE vorgeschlagen werden soll. Für die laufenden Datenanfragen hat man sich dennoch darauf geeinigt, dass die angeschriebenen Behörden selbstständig an die BGE antworten. Mir liegen die Antworten des LBGR, des LfU und des BLDAM (bezüglich Bodendenkmälern) an das BGE vor. Über den Stand der Beantwortung durch das MLUK und das BLDAM (bezüglich Baudenkmälern) habe ich noch keine Informationen erhalten. Ihre Anfrage an das MIL befindet sich derzeit noch in der Prüfung, ob und wo diese Daten in Brandenburg vorliegen, so dass diesbezüglich leider keine fristgerechte Rückmeldung gegeben werden konnte. Sobald es dazu einen neuen Stand gibt würde ich Sie informieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung zum Stand der Beantwortung durch die Brandenburger Behörden aus Ihrer Sicht geben könnten. Außerdem wäre für das Land Brandenburg noch von Interesse, ob zu den planWK auch Daten aus frei zugänglichen Datenbanken entnommen wurden oder von Bundesbehörden abgefragt wurden (und wenn ja, welche). Für Rückfragen steht Ihnen das Referat 35 des MSGIV gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag _____________________ Referent Referat 35 „Kerntechnik und Strahlenschutzvorsorge, Trink- und Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerqualität“ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 3
Origin | Count |
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Bund | 537 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 463 |
Text | 41 |
unbekannt | 35 |
License | Count |
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