API src

Found 172 results.

Related terms

Ölpest vor der Tampa Bay

Am 10. August 1993 kollidierten zwei Tankschiffe (Ocean 255, Bouchard B155) und ein Frachter (Balsa 37) im Zugang der Tampa Bucht in Florida, USA. Die Kollision führte zu einem Brand auf einem der Schiffe und verursachte eine schwere Ölpest. Über 32.000 Gallonen Kerosin, Diesel und Benzin und rund 330 000 Gallonen Schweröl liefen von den Schiffen ins Meer. Trotz Ölbekämpfungsmaßnahmen wurden auf rund 23 Kilometern Länge die Stränden durch das Öl verunreinigt. Das Öl schädigte Vögel und Meeresschildkröten und verschmutzte Mangroven-Lebensräume, Seegras- und Salzwiesen, Muschelbänke und Bodensedimenten.

Verwendung und Aufkommen von Energie (VGR-Konzept):Deutschland, Jahre, Energieträger

Lufthansa setzt erstmals Biokraftstoff im Linienflugverkehr ein

Lufthansa setzt ab dem 15. Juli 2011 im regulären Flugbetrieb erstmals Biokraftstoff ein. Vier mal täglich fliegt ein Lufthansa Airbus A321 sechs Monate lang auf der Strecke Hamburg-Frankfurt-Hamburg. Dieser wird auf einem Triebwerk zur Hälfte mit bio-synthetischem Kerosin betankt. Zugelassen wurde der Biokraftstoff für Jet-Motoren von der American Society for Testing and Materials (ASTM). Das Biokerosin weist ähnliche Eigenschaften auf wie normales Kerosin und kann so für alle Flugzeugtypen verwendet werden, ohne dass Anpassungen am Flugzeug oder den Triebwerken erforderlich sind. Der BUND kritisiert, dass der Einsatz von Agrosprit im Luftverkehr zur CO2-Minderung ist eine ökologische Mogelpackung sei.

Verwendung von Energie: Deutschland, Jahre,Produktionsbereiche, Energieträger

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die ⁠ UBA ⁠-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie  ⁠ Klimaschutz ⁠ und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.

Klimawirkung des Luftverkehrs

Luftverkehr beeinträchtigt das ⁠ Klima ⁠. Durch die Verbrennung des Treibstoffs Kerosin entstehen Kohlendioxid (CO 2 ), aber auch weitere klimawirksame Substanzen, deren Wirkung als „nicht-CO 2 -Klimaeffekte“ bezeichnet werden. Welche Substanzen sind es und wie stark wirken sie? Wie stark würde die ⁠ Klimawirkung ⁠ des Luftverkehrs in Zukunft ausfallen, wenn das Fliegen weiterhin wächst wie bisher? Wie kann der Einfluss des Luftverkehrs aufs Klima durch technische, organisatorische und regulatorische Maßnahmen gemindert werden? Die Broschüre stellt den Kenntnisstand zur Klimawirkung des Luftverkehrs allgemeinverständlich dar. Sie zeigt Möglichkeiten auf technischer und gesetzlicher Ebene zur Verminderung der Klimawirkung, aber auch, was Passagiere tun können Die Informationsschrift wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt erstellt. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Freiwillige CO2-Kompensation

Freiwillige CO2-Kompensation Wenn sich Treibhausgas-Emissionen nicht vermeiden oder reduzieren lassen, können sie zumindest durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Worauf kommt es dabei an? Jeder Mensch hinterlässt einen CO 2 -Fußabdruck, in Deutschland sind das im Durchschnitt gut elf Tonnen CO 2 pro Jahr. Durch klimabewusstes Handeln, beispielsweise weniger zu fliegen oder weniger tierische Produkte zu essen, lassen sich Emissionen vermeiden oder zumindest reduzieren. Für die verbleibenden Emissionen kommt als letzter Schritt deren Ausgleich in Betracht, auch Kompensation genannt. Wie funktioniert die freiwillige Kompensation von Emissionen? Für das ⁠ Klima ⁠ ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen. Emissionen vermeiden und verringern ist immer besser; denn was man nicht emittiert, muss man gar nicht erst aufwendig ausgleichen. Bei der freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der verbleibenden klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet, zum Beispiel einer Flugreise, Bahn- oder Autofahrt, des Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauchs oder der Herstellung eines bestimmten Produkts. Die Kompensation erfolgt über Emissionsminderungsgutschriften (meist als Zertifikate bezeichnet), mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Wichtig ist, dass es ohne den Mechanismus der Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde, es sich also bei dem Projekt um eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme handelt. Wie klimaschädlich ist das Fliegen? Im Vergleich aller Verkehrsträger kommt aus Klimasicht das Flugzeug am schlechtesten weg. Ein Hin- und Rückflug Berlin-Mallorca beispielsweise emittiert bereits ein Drittel der Treibhausgasemissionen eines durchschnittlichen Autos pro Jahr, ein Hin- und Rückflug nach Peking kommt schon auf mehr als das Doppelte der Emissionen eines Durchschnittsautos (siehe hierzu auch die Tabelle am Ende des Textes). Beim Fliegen kommt außerdem noch hinzu, dass nicht nur CO 2 ausgestoßen wird. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen zahlreiche weitere Schadstoffe wie Stickoxide, ⁠ Aerosole ⁠ und Wasserdampf, die ebenfalls zur Veränderung der Erdatmosphäre beitragen. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO 2 . Bei Flugreisen ist daher ein weiterer Faktor für die Emissionsberechnung besonders bedeutsam, der versucht, diese Nicht-CO 2 -Effekte zu erfassen, um somit die tatsächliche ⁠ Klimawirkung ⁠ abzubilden. Weitere Infos hierzu gibt es im UBA-Umwelttipp zu Flugreisen . Macht es das Billigfliegen nochmal schlimmer? Die Nutzung eines Billigfluges ist nicht umweltschädlicher als die Nutzung eines höherpreisigen Fluges. Problematisch sind aber Flugreisen, die aufgrund der billigen Preise überhaupt erst stattfinden. Diese Flugreisen sind zu einem Großteil vermeidbar oder könnten auf andere Verkehrsträger verlagert werden. Der somit durch Billigflieger induzierte zusätzliche Luftverkehr ist für den ⁠ Klimaschutz ⁠ hochproblematisch. Wie groß ist der Umweltschaden durch Fliegen in der Gesamtbilanz? Wie viel Prozent macht der Flugverkehr aus? Im Jahr 2017 hatten die CO 2 -Emissionen des von Deutschland abgehenden Luftverkehrs einen Anteil von 3,3 Prozent an den Treibhausgasemissionen Deutschlands. Betrachtet man die gesamte Klimawirkung (CO 2 und Nicht-CO 2 -Effekte) ist der Anteil allerdings mindestens doppelt so hoch. Welche Vergleiche hinsichtlich der Klimawirksamkeit gibt es – Flug vs. Bahn vs. Auto? Einen Vergleich der verschiedenen Verkehrsträger finden Sie hier . Welche Klimaschutzprojekte gibt es? Zu den häufigsten Projekttypen zählen Energieprojekte, die zum Beispiel in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz investieren, Projekte aus den Bereichen Abfall und Deponiegas, Industrie und Transport, die bei der Verbesserung von Abfall- und Abwassermanagement ansetzen und den Austritt klimaschädigender Gase reduzieren, Projekte zur Reduzierung oder Einbindung von CO 2 , zum Beispiel in der Landwirtschaft, Wäldern und Forstwirtschaft oder für den Erhalt von Mooren. Beispielprojekte finden sich im UBA-Ratgeber „ Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte “ (ab Seite 12). Welche Anbieter gibt es? Anbieter für Kompensationen gibt es viele, einige bieten Zertifikate für eigene Klimaschutzprojekte an. Andere kaufen und verkaufen Zertifikate von bereits existierenden Projekten. Anbieter verwenden i.d.R. Zertifikate eines Qualitätsstandards, die belegen, dass die Projekte nachprüfbar bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Auch Flug- und Busgesellschaften, Reiseportale oder Druckereien bieten z.T. CO 2 -Kompensation direkt beim Kauf an (sog. Drittanbieter). Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamts können Sie die Emissionen zusätzlich selbst berechnen. Was sind Qualitätsstandards? Qualitätsstandards gewährleisten die Einhaltung bestimmter Kriterien. Sie stellen vor allem sicher, dass Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe zusätzlich ausgeglichen werden. Die Standards klären zum Beispiel folgende Fragen: Werden dank einer neuen Windkraftanlage tatsächlich am Ende insgesamt weniger Emissionen ausgestoßen als ohne sie?  Und hätte sich die indonesische Stadtverwaltung nicht ohnehin um die klimaschädlichen Abfälle gekümmert? Gibt es nach der Aufforstung eines Waldes negative Nebeneffekte – wie zum Beispiel die Verdrängung einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch Monokulturen –, die den Nutzen des Projekts untergraben? In den letzten Jahren haben sich immer mehr Standards auf dem Markt für freiwillige Kompensation etabliert. Internationale Standards wie zum Beispiel der Clean Development Mechanism (CDM), Verified Carbon Standard (VCS) oder der Gold Standard decken den Großteil des Marktes ab. Daneben entstehen weitere nationale Initiativen und Standards. Weitere Informationen und die wichtigsten Qualitätsstandards in Deutschland finden sich ebenfalls im UBA-Ratgeber „ Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte “.

Xtra-onshore-mix\Öl-syncrude-CA-2005

Förderung von Ölsänden: Oberflächennahe Ölsande werden mit Baggern und Ladern abgebaut, mit warmem Wasser zu einem Slurry gemischt und zu Extraktionsanlagen gepumpt. Extraktion: Die Slurry wird durch Flotation aufgespalten. Das aufschwimmenden Bitumen wird abgetrennt, mit Naphtha (Rohbenzin) verdünnt und in Zentrifugen weiter aufgespalten. Abschließend wird das Naphtha abgetrennt und rückgeführt. Upgrading: Das Bitumen wird in einem Coker oder Hydrocraker thermisch in eine Gasfraktion, Naphtha und Gasöl (Mitteldestillat; Vorprodukt für Diesel, Kerosin, leichtes Heizöl) gespalten. Die Gase werden als Brennstoff genutzt, Naphtha und Gasöl zu einem leichten Syncrude gemischt, das in Raffinerien vor Ort oder nach einem Pipelinetransport zu im Prinzip jedem Mineralölprodukt verarbeit werden kann. Alle Daten für diesen Datensatz sind aus #1 entnommen. Die wesentlichen Quellen dieser Auswertung sind Umweltbericht zwei großer kanadischer Ölsandförderer [Suncor, Syncrude]. Ein Unternehmen betreibt nur Tagebau, das andere Tagebau und In-Situ-Extraktion. Die an sich umfangreichen Daten beziehen sich allerdings für beide Unternehmen nur auf die gesamten Prozessketten ohne Differenzierung Förderung - Bitumenextraktion/abtrennung - Upgrading und ohne Differenzierung Tagebauch / In-Situ-Extraktion. Damit ist auch hier eine entsprechende Differenzierung der Rechenwert nicht möglich. Es werden daher Rechenwerte für eine generische Bereitstellung von SynCrude abgeleitet. Beide Quellen enthalten Jahreswerte (bzw. entsprechend umrechenbare Tageswerte) zu Produktionsmenge, Emissionen, Wasserverbrauch, Flächenbelegungen, Reststoffmengen, Kosten und Personaleinsatz, jeweils für mehrere Jahre. Als Rechenwerte für 2005 werden die Mittelwerte beider Unternehmen ausgewiesen. Die Mittelung über eine - begrenzte - Anzahl von Jahren ist sinnvoll, da fast alle Zeitreihen Sprünge aufweisen. Einige dieser Sprünge sind in den gut dokumentierten Berichten erläutert. Hintergründe sind Ereignisse die sinnvollerweise auf mehrere Jahre abgeschrieben werden sollten. Auch für nicht erläuterte Sprünge kann von einer Wiederholung ausgegangen werden, was ebenfalls eine Mittelung sinnvoll macht. Materialvorleistungen: Nach ecoinvent [2004] für Ölförderung. Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 199920000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 30000MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Öl

1 2 3 4 516 17 18