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Erhaltung gefährdeter Auenwälder am Oberrhein durch Verlagerung des Kiesabbaus

Das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2016, die globale Erwärmung der Erdatmosphäre auf maximal 2,0 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, wird offenkundlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, in Hinblick auf den Klimawandel in Deutschland und die damit einhergehende zunehmende Sommertrockenheit die Art von Wäldern zu schützen, die großes Potenzial besitzen, den sich ändernden Klimabedingungen standzuhalten. Auenwäldern kommt hierbei eine große Bedeutung zu: Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, sondern erfüllen auch weitere wichtige Ökosystemleistungen wie bspw. die Sauerstoffproduktion oder die Kühlung benachbarter Siedlungen. Außerdem können Auenwälder große Mengen Kohlenstoff binden und stellen damit bedeutende CO2-Senken dar. Trotz ihrer offensichtlichen Systemrelevanz sind Auenwälder jedoch gefährdet und werden am Oberrhein für den Kiesabbau gerodet. Um einen weiteren Verlust dieser wichtigen Ökosysteme zu verhindern, müssen umgehend Vorgaben der Raumordnung angepasst und Ersatzstandorte für den Kiesabbau gefunden werden.

Abgrabungen beantragt Kreis Wesel

Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde

Abgrabungen abgeschlossen Kreis Wesel

Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.

Kiesabbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1222 (Teilfläche) Gemarkung Schönach, Gemeinde Mötzing

Die Firma Hans Wolf GmbH, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1222 (Teilfläche) der Gemarkung Schönach Sand und Kies abzubauen. Die zum Sand- und Kiesabbau vorgesehene Fläche liegt nördlich des Ortes Schönach im Gemeindegebiet Mötzing und innerhalb der Kies- und Sandabbau-Vorbehaltsfläche KS 32 N "nordöstlich Schönach“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Donauaue und Auwälder südöstlich von Regensburg“. Südlich der Abbauflächen befindet sich eine öffentliche Straße („Heuweg“), an die sich im Süden ein Waldgebiet anschließt. Im Norden wird die Abbaufläche von einem Waldgebiet begrenzt. Westlich der Abbaufläche wird derzeit Kies im Nassabbau gewonnen; nach Abschluss der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten sollen dort zwei Grundwasserseen bestehen bleiben. Im Osten schließt sich ein als Biotop kartierter Gehölzstreifen („Lineare Gehölzstrukturen westlich und nordwestlich Puchhof“) an; daran anschließend folgt eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Der kleinste Abstand zum südlich gelegenen Ort Schönach beträgt ca. 1,3 km; zum östlich gelegenen Schloss Puchhof beträgt der Abstand ca. 1,23 km. Das nächstgelegene größere Fließgewässer ist die Große Laber im Süden des Abbaugebietes; der geringste Abstand zu den Abbauflächen beträgt ca 445 m. Das Gelände liegt relativ eben in etwa auf Höhe 324,5 m ü.NN. Die Abbaufläche beträgt abzüglich der Abstandsflächen ca. 5,5 ha (Gesamtfläche 6,6 ha). Der Kiesabbau ist bis zu einer Tiefe von ca. 319,2 m ü.NN vorgesehen. Daraus ergibt sich eine mittlere Abbautiefe von ca. 4,8 m (max. 5,30 m). Der Abbau soll im Nordwesten beginnen und kontinuierlich nach Osten weitergeführt werden. Die Abbaurichtung ist jeweils von Nord nach Süd. Als Abbauzeitraum sind 5 Jahre vorgesehen. Nach den Angaben des Antragstellers wird durch den Kiesabbau das Grundwasser freigelegt. Der mittlere Grundwasserstand liegt in etwa bei 323 m ü.NN und liegt damit ca. 1,5 m unter Gelände. Der entstehende, im Mittel ca. 3,8 m tiefe Grundwassersee soll nach Beendigung des Abbaus im Wesentlichen bestehen bleiben; lediglich am westlichen und östlichen Ufer sollen durch Verfüllung mit Abraum und Lagerstättenanteilen Flachwasserzonen und grundwassernahe Bereiche zur besseren Einbindung des entstehenden Gewässers in die Landschaft entstehen. Als Rekultivierung sind des Weiteren Gehölzpflanzungen im Süden auf dem Schutzwall entlang des Heuwegs geplant.

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Verlegung des Wurzenbaches und Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 745 (TF), 746

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG Die Firma Richard Suttner GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 745 (TF), 746/5, 746/9, 746/10, 746/11, 746/12, 746/14, 746/15 und 746/17 der Gemarkung Gmünd Sand und Kies im Nassabbau zu entnehmen; der derzeit durch das Gebiet verlaufender Graben „Wurzenbach“ soll dabei verlegt und naturnaher gestaltet werden. Nach Beendigung des Abbaus soll ein naturnaher Grundwasserweiher entstehen.

Alte Diesel müssen schrittweise raus aus der Innenstadt

UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. ⁠ UBA ⁠-Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.

Wiederansiedlung der einheimischen Europäischen Auster in der deutschen Nordsee

Am 24. Juni 2016 meldete das Bundesamt für Naturschutz und das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, dass sie gemeinsam ein dreijähriges Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im April 2016 gestartet haben, in dem erstmalig die mögliche Wiederherstellung der Bestände der einheimischen Europäischen Auster (Ostrea edulis) in der deutschen Nordsee eingehend im Freiland erforscht wird. In weiten Teilen Europas gilt die Europäische Auster inzwischen als ausgestorben. Austernriffe haben jedoch eine wichtige Rolle im Ökosystem des Meeres inne. Austernbänke bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tierarten und dienen unter anderem als Kinderstube für viele Fischarten. Durch ihre hohe Filtrationsleistung verbessern sie außerdem die Wasserqualität und können lokal auch zu einer Verringerung toxischer Algenblüten beitragen. Anhand von Probennahmen und Datenrecherchen sollen geeignete Wiederansiedlungsflächen in der Deutschen Bucht bestimmt werden. Eine Voraussetzung für die Eignung bestimmter Meeresgebiete ist der Ausschluss jeglicher Boden verändernder Aktivitäten, wie z. B. bodenberührende Fanggeräte der Fischerei oder Sand- und Kiesabbau. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsprüfung ist vorgesehen, zwei bis drei Standorte für erste Wiederansiedlungsversuche auszuwählen.

Greenpeace Aktion: Steine gegen Schleppnetzfischerei

Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.

Das Instrument der Bedarfsplanung – Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz

In dem Forschungsvorhaben „Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz“ untersuchte ein Forschungsteam aus Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern vom Umweltforschungszentrum und der Universität Leipzig, ob und wie eine wirksame Umweltvorsorge durch die Ermittlung und Bewertung des Bedarfs umweltrelevanter Vorhaben sichergestellt werden kann.  Die Autorinnen und Autoren entwickelten ein Anforderungsprofil für eine umweltgerechte Bedarfsplanung bei öffentlichen Vorhaben und klärten die dafür relevanten verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Fragen. Aus diesen Erkenntnissen leiteten sie Empfehlungen für eine gute Gestaltung des Rechtsrahmens solcher Planungen her. Die Übertragbarkeit seiner Überlegungen zu Infrastrukturen auf andere, private Vorhaben, erprobte das Forschungsteam exemplarisch an der Entscheidung über die Zulassung des Abbaus von Kiesen, Sanden und Steinen. Veröffentlicht in Texte | 55/2017.

Bodenabbau, Nassabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.

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