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vorübergehend freigelegtes Grundwasser

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert.

vorübergehend freigelegtes Grundwasser (WMS Dienst)

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten.

vorübergehend freigelegtes Grundwasser (WFS Dienst)

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten.

Fachinformationssystem Rohstoffe (FIS RO, LfULG)

Das Fachinformationssystem Rohstoffe (FIS RO) enthält Daten über Steine-Erden-Rohstoffe, Erze und Spate sowie die Braunkohlenvorkommen in Sachsen. Hinzu kommen Daten über in Betrieb befindliche Gewinnungsstellen (Steinbrüche, Kiesgruben, Ton-Lehmgruben, etc.) Teil des FIS RO ist auch das Braunkohlekataster. Dieses liegt in zwei Formen vor: Kurzfassung (digital) und ausführliche Langfassung (analog). Das Kataster beschäftigt sich mit der Verbreitung von Braunkohle (und von Begleitrohstoffen) außerhalb der von der Braunkohlenplanung derzeit zum Aubbau vorgesehenen Flächen. Die Mindestmächtigkeit der dargestellten Flöze beträgt zwei Meter. Das Kataster enthält Aussagen u.a. zu: Geologie, Lagerstättenkennwerte, Erkundungsgrad, Vorräte, Kohlequalität, Begleitrohstoffen.

7/63 "An der Kiesgrube"

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung RBP Kiessandtagebau Bach I 1998“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 25. August 2025

Die Kiesgrube Bach GmbH & Co. KG, Muldenweg 2, 04828 Bennewitz (Bergbauunterneh-men) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 17. Dezember 2024 den An-trag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) für die Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes (RBP) für den Kiessandtagebau Bach I (Landkreis Leipzig). Die Planänderungen betreffen: • die Verlängerung des Vorhabens um 40 Jahre bis zum Jahr 2068, • die Verkleinerung der Vorhabenfläche um 8.950 m², • die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Kiessandtagebau und • den Verzicht auf die landschaftspflegerische Maßnahme zur Errichtung einer Benjeshecke an der Westseite des Nordfeldes. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 23. Dezember 1998 planfestgestellt und bis zum 31. Dezember 2028 befristet zugelassen. Mit dem zugelassenen Planfeststellungsbeschluss beabsichtigt das Bergbauunternehmern die grundeigenen Bodenschätze (Kiese und Sande) auf einer Fläche von 54,8434 ha im Trocken- und Nassschnitt zu gewinnen. Dazu nimmt es zuvor landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus plant das Bergbauunternehmen mit einem Restgewässer von etwa 12 ha. Ansonsten plant es die Verfüllung des Tagebaus mit eigenem Abraum und Fremdmaterial, um die folgende Nachnutzung für die Landwirtschaft zu gewährleisten. Bisher hat das Bergbauunternehmen eine Fläche von weniger als 10 ha für den Trocken-schnitt in Anspruch genommen. Mit der beantragten Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Kiessandtagebau Bach I beabsichtigt das Bergbauunternehmen aufgrund ausgebliebener Absatzmengen und noch anstehender Vorräte die Bodenschätze zunächst weitere 40 Jahre zu gewinnen. Daneben beabsichtigt das Bergbauunternehmen eine Verkleinerung der Abbaufläche um 8.950 m². Außerdem beabsichtigt es die Errichtung einer Photovoltaikanlage, die mit der Energieversorgung überwiegend dem Tagebau dienen soll (Grubenkraftwerk) Die Anlage soll im zugelassenen Baufeld Nord des Kiessandtagebaus auf einer nach Auskiesung hergestellten Fläche errichtet werden. Mit einer planfestgestellten Ersatzmaßnahme sollen Benjeshecken an der Westseite des Nordfeldes errichtet werden. Darauf beabsichtigt das Bergbauunternehmen zu verzichten. Dafür beabsichtigt das Bergbauunternehmen andere Ersatzmaßnahmen zu planen, welche in eine aktuelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Eingang finden. Ansonsten plant das Bergbauunternehmen das Vorhaben wie planfestgestellt fortzuführen.

Grundwassermessstelle Zachow Nord (Messstellen-Nr.: 35426050)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 35426050 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Zachow Nord (Gall-Berg, Feldweg zur Kiesgrube). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Zc ?/2008. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_UH_10. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 2008 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 44.08 m Geländehöhe: 43.30 m Filteroberkante: 27.3 m Filterunterkante: 25.3 m Sohle (letzte Einmessung): 23.22 m Sohle bei Ausbau: 24.3 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Naturschutzgebiet (NSG) Pätzer Kiesgrube

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Pätzer Kiesgrube" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 05.03.2002

Zur Kiesgrube

Bebauungsplan Zur Kiesgrube der Stadt Schweich

Zur Kiesgrube 1. Aenderung

Bebauungsplan Zur Kiesgrube 1. Änderung der Stadt Schweich

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