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Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich

<p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Service: Abfallrechtliche Marktüberwachung

Abfallrechtliche Marktüberwachung heißt aus Sicht von Privathaushalten: Behörden überprüfen Produkte und Angebote am Markt – online wie im Laden – und greifen ein, bevor oder nachdem nicht konforme Produkte Sie als Verbraucherin oder Verbraucher erreichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Produkte erhältlich sind, die gesetzliche Anforderungen erfüllen und keine Risiken für Ihre Gesundheit, die Umwelt oder die Sicherheit verursachen. Zu den geprüften Produktgruppen zählen u. a. Fahrzeuge (und deren Bauteile), Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkus, Verpackungen sowie bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Geprüft werden dabei vor allem Stoffverbote und -grenzwerte (z. B. für Schwermetalle oder gefährliche Substanzen), Kennzeichnungsanforderungen sowie Verbote für das Inverkehrbringen nicht regelkonformer Produkte. Ziel ist es, schädliche Stoffe aus dem Wertstoff- und Abfallkreislauf fernzuhalten (z. B. Schwermetalle aus Elektroschrott oder Batterien), hochwertiges Recycling zu fördern und gleichzeitig fairen Wettbewerb sowie das Vertrauen in Produkte im EU-Binnenmarkt zu stärken. In Deutschland liegt die abfallrechtliche Marktüberwachung grundsätzlich bei den Ländern. Die länderübergreifende Abstimmung erfolgt in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), insbesondere im Ausschuss für Produktverantwortung (APV). Operativ unterstützt wird die Koordination durch die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) – eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer (gegründet von BLAC und LAGA), die Marktüberwachungsaktionen der Länder koordiniert, den Erfahrungsaustausch unterstützt, Fortbildungen organisiert und als nationaler Koordinator für EU-Enforcement-Projekte fungiert. Die Überwachung folgt einem risikobasierten Ansatz: Hinweise aus Safety Gate (früher RAPEX), dem Marktüberwachungssystem ICSMS, Zollinformationen, frühere Auffälligkeiten, Marktdaten sowie Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen ein und bestimmen, welche Produkte oder Anbieter vorrangig kontrolliert werden. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie unsichere oder regelwidrige Produkte über ICSMS melden – die Meldung wird dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher sichtbar wird die Marktüberwachung vor allem, wenn Produkte zurückgerufen oder aus dem Verkauf genommen werden, Online-Angebote entfernt werden oder Behörden öffentlich informieren. Produktwarnungen bei ernstem Risiko werden im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) veröffentlicht, das für alle öffentlich einsehbar ist. Nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die BAuA. Das System ICSMS dient primär dem Behördenaustausch; bestimmte Informationen sind dort öffentlich zugänglich, soweit sie von den Behörden freigegeben wurden. Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG / ElektroStoffV „RoHS”): Das sind z. B. Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte, LED-Lampen oder elektronisches Spielzeug. Behörden prüfen hier vor allem, ob in den Geräten bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, Flammschutzmittel, Weichmacher) die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Außerdem wird kontrolliert, ob wichtige Unterlagen wie die EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhanden sind und ob das Produkt korrekt gekennzeichnet ist – dazu gehören die CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben (Name/Adresse) sowie das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, das auf die Rückgabepflicht hinweist. Auch im Online-Handel gilt: Angebote, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind, werden wirksam überwacht. Batterien und Akkus (VO (EU) 2023/1542 / BattDG): Dazu gehören Gerätebatterien (z. B. AA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Akkus in Smartphones oder Laptops), Fahrzeugbatterien und Akkus in E-Bikes oder Elektroautos. Kontrolliert werden vor allem Stoffbeschränkungen (z. B. Grenzwerte für Blei in Gerätebatterien), Kennzeichnungsvorschriften sowie korrekte Produkt- und Herstellerinformationen. Zu den Pflichtangaben gehören das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, die CE-Kennzeichnung, Kapazitätsangaben (bei wiederaufladbaren Batterien) sowie Hinweissymbole für bestimmte Schwermetalle (Hg/Cd/Pb), wenn die entsprechenden Schwellenwerte überschritten sind. Verpackungen (VO (EU) 2025/40 / VerpackDG): Das sind z. B. Kartons, Folien, Becher, Dosen, Flaschen oder Tragetaschen – also Verpackungen, die beim Einkauf und Konsum anfallen. Behörden prüfen u. a. grundlegende Anforderungen an Verpackungen (z. B. Minimierung von Volumen und Gewicht), Schwermetallgrenzwerte für Verpackungen und ihre Bestandteile (maximal 100 mg/kg als Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie PFAS-Grenzwerte speziell für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (gilt ab 12. August 2026). Verboten sind außerdem bestimmte leichte Kunststofftragetaschen. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (PET) gelten nach der EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) gestaffelte Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil (d. h. wie viel Recyclingkunststoff enthalten sein muss). Fahrzeuge / Altfahrzeuge (AltfahrzeugV): Gemeint sind Fahrzeuge und ihre Bauteile, die irgendwann als Altfahrzeug verwertet werden müssen. Behörden prüfen hier vor allem, ob Stoffverbote für bestimmte Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom) in Werkstoffen und Bauteilen eingehalten werden, und ob Bauteile und Werkstoffe nach festgelegten Normen gekennzeichnet sind – z. B. damit Kunststoffe und andere Materialien beim Recycling eindeutig identifiziert werden können. Außerdem sind Fahrzeughersteller verpflichtet, Demontageinformationen bereitzustellen, damit Verwertungsbetriebe Fahrzeuge fachgerecht zerlegen, Schadstoffe entfernen und Materialien recyceln können. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte (EWKVerbotsV / EWKKennzV): Das betrifft ausgewählte Einwegprodukte aus Kunststoff, die besonders häufig in der Umwelt landen – zum Beispiel Einwegbesteck, Einwegteller, Trinkhalme, Wattestäbchen und To-go-Becher. Aus Verbrauchersicht geht es vor allem um zwei Dinge: Verbote (bestimmte Produkte dürfen schlicht nicht mehr hergestellt oder verkauft werden) und Pflichtkennzeichnungen auf bestimmten Produkten, die Verbraucherinnen und Verbraucher über Entsorgungshinweise und Umweltauswirkungen informieren sollen. Für bestimmte Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff gelten zusätzlich konkrete Produktanforderungen (z. B. fest angebrachte Deckel/Verschlüsse), die zeitlich gestaffelt in Kraft treten. Das wichtigste EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ist „Safety Gate“ (EU Schnellwarnsystem), über das Informationen zu Maßnahmen gegen gefährliche Produkte schnell zwischen Behörden ausgetauscht werden. Im Safety Gate Portal finden Sie öffentliche Informationen zu Maßnahmen wie Rücknahmen oder Rückrufen. Erfasst werden sowohl behördliche Maßnahmen als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Für einen schnellen Einstieg zu aktuellen Meldungen gibt es die „Warnmeldungen-Übersicht“: Safety Gate: EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ICSMS ist ein internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung technischer Produkte und unterstützt auch dabei, je nach Anliegen die zuständige Behörde zu finden. ICSMS besteht aus einem geschützten Bereich für Behörden/EU Institutionen und einem öffentlichen Bereich, den auch Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen können. Im öffentlichen Teil erhalten Sie offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten und können unsichere oder gefährliche Produkte direkt – auch anonym – an die zuständigen Behörden melden. ICSMS: Informations­system für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher Weitere Informationen

Vernichtungsverbot und Transparenzpflicht für unverkaufte Waren

<p> <p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p> </p><p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p><p> Überblick und Zielsetzung <p>Mit der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/ecodesign-requirements-for-sustainable-products.html">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign Requirements for Sustainable Products – ESPR) hat die Europäische Union ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte sowie ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte eingeführt (siehe ESPR Kapitel VI „Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte“ mit den Artikeln 23 bis 26 sowie Anhang VII).</p> </p><p> Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte <p>Das Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte ist darauf ausgerichtet, die Zerstörung neuer, eigentlich funktionsfähiger Produkte zu verhindern, wenn diese nicht verkauft werden konnten. Nach der derzeit geltenden Rechtslage erfasst das Verbot bestimmte <strong>Textilien und Schuhe</strong>. Ziel der Regelung ist es, vermeidbare Abfälle zu reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung der Produkte verbundenen Umweltbelastungen zu verringern sowie die Wiederverwendung zu fördern.&nbsp;</p> <p>Grundsätzlich gilt das Verbot im Gegensatz zu den Offenlegungspflichten nur für bestimmte Produktkategorien, die in Anhang VII der ESPR über konkrete Warencodes aus der kombinierten zolltariflichen und statistischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung EWG 2658/87)</a> festgelegt sind.&nbsp;Derzeitig erfasst das Verbot:</p> <ul> <li>Kleidung einschließlich Kopfbedeckungen und Bekleidungszubehör, sowie</li> <li>Schuhe.</li> </ul> <p>Die Europäische Kommission ist befugt, den sachlichen Anwendungsbereich durch delegierte Rechtsakte auf weitere Produktkategorien auszuweiten.&nbsp;</p> <p>Das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe tritt gestaffelt in Kraft (siehe unten), für große Unternehmen gilt es ab dem 19. Juli 2026.</p> </p><p> Ausnahmen vom Vernichtungsverbot <p>Grundsätzlich ist es der Anspruch, die Vernichtung bestimmter unverkaufter Konsumprodukte – insbesondere im Bekleidungs- und Schuhbereich – zu verhindern. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen davon zulässig. Die konkrete Ausgestaltung und Präzisierung dieser Ausnahmeregelungen erfolgt in der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0296">delegierten Verordnung (EU) 2026/296</a>. Dort werden die Kriterien, Nachweispflichten und gegebenenfalls weitere Differenzierungen verbindlich festgelegt. Die Vernichtung der Waren ist demnach erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Ausnahmen vorliegt:</p> <ul> <li>Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit: Das Produkt stellt ein Risiko dar und darf daher nicht mehr verwendet werden.</li> <li>Rechtswidrigkeit: Das Produkt verstößt gegen EU- oder nationales Recht und muss deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.</li> <li>Verletzung geistiger Eigentumsrechte: z. B. bei Fälschungen oder wenn ein Gericht oder Rechteinhaber die Vernichtung verlangt.</li> <li>Lizenz- oder Vertragsbeschränkungen: Verträge oder Lizenzen verbieten den Verkauf oder die Weitergabe nach einem bestimmten Zeitpunkt.</li> <li>Nicht für Wiederverwendung geeignet: wenn Logos, Marken oder andere geschützte Merkmale technisch nicht entfernt werden können oder gesellschaftlich problematisch sind.</li> <li>Beschädigte oder kontaminierte Produkte: etwa durch Transport, Lagerung, Rücksendungen oder Hygieneprobleme, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.</li> <li>Produktions- oder Designfehler: Produkte sind funktionsuntüchtig und können nicht repariert werden.</li> <li>Spendenversuch ohne Erfolg: Die Produkte wurden mindestens acht Wochen zur Spende angeboten oder mehreren Organisationen direkt angeboten, aber sie wurden nicht angenommen.</li> <li>Spendenorganisation findet keinen Abnehmer: Auch gespendete Produkte dürfen vernichtet werden, wenn keine weitere Nutzung möglich ist.</li> <li>Produkte aus Wiederaufbereitung ohne Nachfrage: Waren, die nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung erneut auf den Markt gebracht wurden, aber keinen Käufer finden.</li> </ul> <p>Sofern Unternehmen von den Ausnahmen Gebrauch machen wollen, müssen sie für jede dieser Ausnahmen Dokumentationen und Nachweise (z.B. Sicherheitsbewertungen, Testberichte, Inspektionsberichte, Nachweise interner Prüfungen, Belege über Spendenangebote etc.) führen und diese bis zu fünf Jahre aufbewahren. Auf Anfrage der zuständigen Behörden (siehe Kapitel „Überwachung der Compliance“) muss die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen elektronisch vorgelegt werden können. Werden Waren unter Berufung auf eine Ausnahme vom Vernichtungsverbot einem Abfallentsorger übergeben, hat das Unternehmen dem Abfallentsorger eine schriftliche oder elektronische Erklärung über die einschlägige Ausnahme zu übermitteln.</p> </p><p> Alternativen zur Vernichtung <p>Weder die ESPR-Rahmenverordnung noch das Vernichtungsverbot selbst schreiben vor, was betroffene Wirtschaftsakteure statt der Vernichtung mit unverkauften Verbraucherprodukten machen müssen. Die Wahl der Alternative bleibt also letztlich dem jeweiligen Wirtschaftsakteur überlassen, solange sie die übrigen rechtlichen Vorgaben des Abfall- und Umweltrechts (z.B. die Abfallhierarchie und allgemeine Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts) einhalten.</p> <p>In Betracht kommen etwa folgende Alternativen zur Vernichtung:</p> <ul> <li><strong>Weiterverkauf</strong>: Die Ware kann stattdessen auf dem regulären Markt, in Outlets, über spezielle Restposten-Plattformen, B2B-Händler oder im Second-Hand-Verkauf angeboten werden.</li> <li><strong>Wiederverwendung:</strong> Funktionstüchtige Produkte können repariert, aufgearbeitet (Refurbishment) oder in neue, nutzbare Produkte umgewandelt (Upcycling) werden, um sie im Wirtschaftskreislauf zu halten. </li> <li><strong>Spenden:</strong> Insbesondere können unverkaufte Verbraucherprodukte an gemeinnützige Organisationen gespendet oder beispielsweise an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden.</li> <li><strong>Recycling: &nbsp;</strong>Wenn Produkte nicht mehr funktionstüchtig, tragbar und intakt sind, können die Materialien stofflich recycelt werden.</li> </ul> </p><p> Offenlegungspflicht für vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte <p>Im Gegensatz zum Vernichtungsverbot gilt die Offenlegungspflicht für vernichtete Verbraucherprodukte <strong>über Textilien oder Schuhe hinaus und umfasst dabei zum Beispiel auch Elektrogeräte und Spielzeug</strong>. Im Anwendungsbereich sind alle Verbraucherprodukte im Sinne der Definition in Artikel 1 (2) aus der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1781-20240628">ESPR-Rahmenverordnung</a>. Entsprechend dieser Definition gilt sie nicht für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Fahrzeuge und weitere dort gelistete Produkte. Werden die entsprechend betroffenen Produkte vernichtet, müssen Informationen darüber offengelegt werden.</p> <p>Die Offenlegung<strong>&nbsp;</strong>erfordert neben Anzahl und Gewicht auch die Angabe von Gründen für die Vernichtung. Des Weiteren müssen Angaben darüber gemacht werden, welchem Abfallbehandlungsverfahren die Produkte zugeführt wurden, nachdem sie nicht verkauft werden konnten: a) der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder b) einem Vernichtungsverfahren, wobei hier zwischen dem Recycling, der sonstigen Verwertung (z.B. der energetischen Verwertung) und der Beseitigung unterschieden wird.</p> <p>Der Zeitraum der Datenerfassung über vernichtete unverkaufte Produkte beginnt mit dem ersten vollständigen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Konkret bedeutet dies, dass Daten aus dem Geschäftsjahr 2025 erstmals im Jahr 2026 offengelegt werden müssen – unabhängig des neuen standardisierten Formats, definiert in&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a>. Die detaillierten Vorgaben zum Format der Offenlegung gelten hingegen erst ab dem 02. März 2027. Die gesammelten Daten müssen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Informationen muss leicht auffindbar und öffentlich zugänglich auf der Website des jeweiligen Unternehmens als Einzelinformation oder leicht auffindbar im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Verweis auf der Internetseite erfolgen.</p> <p>Die Berichterstattung läuft grundsätzlich auf Grundlage der ersten zwei Ziffern der Codes der Kombinierten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> gemäß Anhang I der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung (EWG) 2658/87</a> (KN-Codes). Damit wird eine standardisierte Einordnung der betroffenen Produktkategorien ermöglicht. Für bestimmte, in Anhang II der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> aufgeführten Produkte (z.B. Elektrogeräte, Spielzeug usw.), gilt jedoch eine genauere Abgrenzung: Diese müssen anhand der ersten vier Ziffern der jeweiligen KN-Codes identifiziert werden, um für ausgewählte Produktgruppen eine präzisere Zuordnung und Berichterstattung sicherzustellen.</p> </p><p> Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann? <p>Die Regelungen richten sich an sogenannte „Wirtschaftsteilnehmer“ im Sinne der ESPR-Verordnung, also insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und sonstige Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen und unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen oder entsorgen lassen. Der Anwendungsbereich ergibt sich bereits aus der ESPR-Rahmenverordnung. Während das Vernichtungsverbot unmittelbar auf den dort festgelegten Vorgaben beruht, konkretisiert die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> die Anforderungen an die Offenlegungspflicht. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangs- und Anwendungsfristen.&nbsp;</p> <p>Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem <strong>Vernichtungsverbot</strong> und den <strong>Offenlegungspflichten</strong> gelten zeitlich gestaffelt:</p> <ul> <li>Die Verpflichtungen gelten für <strong>große Unternehmen</strong> ab dem 19. Juli 2026.</li> <li>Für <strong>mittlere Unternehmen</strong> gelten die entsprechenden Verpflichtungen hingegen erst ab dem 19. Juli 2030.</li> <li><strong>Kleine und Kleinstunternehmen</strong> sind von den Vorgaben zum Vernichtungsverbot sowie von den Transparenz- und Offenlegungspflichten ausgenommen.</li> </ul> <p>Die zeitliche Staffelung ermöglicht eine schrittweise Einführung der neuen Anforderungen und berücksichtigt die unterschiedlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der betroffenen Unternehmen. Zur Einstufung verweist die ESPR auf die EU-Unternehmensdefinition (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32003H0361">EU-Empfehlung 2003/361/EG</a>):</p> <ul> <li><strong>Große Unternehmen:</strong> mehr als 250 Beschäftigte oder Jahresumsatz über 50 Mio. € bzw. Bilanzsumme über 43 Mio. €.</li> <li><strong>Mittlere Unternehmen:</strong> weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleine Unternehmen:</strong> weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio.&nbsp;€ Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleinstunternehmen:</strong> weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> </ul> </p><p> Überwachung der Compliance <p>Durchsetzung und Kontrolle des Vernichtungsverbots und der Offenlegungspflichten liegt bei den zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden, welche die Einhaltung der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> prüfen. In Deutschland sind hierfür insbesondere die nach dem Marktüberwachungsgesetz (MÜG)&nbsp;<a href="https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Marktaufsicht/evpg-marktaufsicht.html">zuständigen Landesbehörden</a> verantwortlich. Anhang III der Verordnung legt dabei die maßgeblichen Grundsätze und das Verfahren fest. Die Durchführungsverordnung betrifft jedoch nicht das Vernichtungsverbot, dessen Anforderungen sich unmittelbar aus der ESPR-Rahmenverordnung ergeben.</p> <p>Die Überprüfung erfolgt risikobasiert und umfasst insbesondere die Plausibilisierung der erforderlichen Informationen. Ziel ist es dabei, die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen sicherzustellen und die Transparenz über die Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Die Sanktionierung bei Nichteinhaltung wird in den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der ESPR-Rahmenverordnung festgelegt.</p> </p><p> Einordnung in den EU-Rechtsrahmen <p>Das Verbot der Vernichtung ist in einen EU-weiten Rechtsrahmen eingebettet, der auf die Vermeidung von Abfällen, die effizientere Nutzung von Ressourcen und die Stärkung kreislauforientierter Wirtschaftsweisen ausgerichtet ist. Im Unterschied zu klassischen abfallrechtlichen Instrumenten, welche an die Entstehung von Abfall anknüpfen, setzt das Vernichtungsverbot bereits <strong>vor dem Eintritt der Abfalleigenschaft</strong> an.&nbsp;</p> <p>Dieser Ansatz entspricht der Systematik der ESPR, ökologische Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verankern. Das Vernichtungsverbot ergänzt insbesondere:&nbsp;</p> <ul> <li>die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008L0098">Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)</a>, Stand Oktober 2025, die mit der Abfallhierarchie und dem Vorrang der Abfallvermeidung grundlegende Leitprinzipien für den Umgang mit Produkten und Materialien festlegt,</li> <li>die&nbsp;<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/textiles-strategy_en">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>, in der Textilien ausdrücklich als prioritäre Produktgruppe benannt und regulatorische Eingriffe entlang der Wertschöpfungskette angekündigt wurden.</li> </ul> <p>Darüber hinaus steht das Vernichtungsverbot im Zusammenhang mit verschiedenen Initiativen der Union, die auf eine stärkere Verknüpfung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a>, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarktintegration abzielen. Hierzu gehören insbesondere der&nbsp; <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/clean-industrial-deal_de">Deal für eine saubere Industrie</a> und der&nbsp;zur Verabschiedung bis Ende 2026 geplanten&nbsp;<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy_en">Circular Economy Act (CEA).</a></p> </p><p> Einschätzung des UBA <p>Das im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vorgesehene Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe wird ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes kann diese Maßnahme einen wichtigen Schritt darstellen, um Ressourcenverschwendung zu reduzieren und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> im Textilsektor zu stärken. Inwieweit sich die Erwartung erfüllen wird, dass das Verbot zu einer spürbaren Verringerung der bisherigen Praxis der Warenvernichtung beiträgt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit auf die Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wird (bzw. zurückgegriffen werden muss).</p> <p>Hinsichtlich der ebenfalls vorgesehenen Offenlegungspflichten ist die Wirkung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vollständig abzuschätzen. Zwar können erhöhte Transparenzanforderungen Anreize für Unternehmen schaffen, nachhaltigere Verwertungsstrategien zu entwickeln, jedoch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diese Instrumente tatsächlich direkt zu einer Reduktion vernichteter Waren oder zu einer qualitativ höherwertigen Verwertung beitragen. Eine belastbare Bewertung lässt sich daher erst in einigen Jahren treffen.</p> <p>Insgesamt unterstützt das Umweltbundesamt die Zielrichtung der Europäischen Kommission und sieht die Maßnahmen als wichtigen Baustein auf dem Weg zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Empfehlungen für gute Beleuchtung

Empfehlungen für gute Beleuchtung Aus den verschiedenen Wirkungen des sichtbaren Lichts lassen sich Empfehlungen ableiten, die man bei der Auswahl der Beleuchtung für verschiedene Bereiche beachten sollte. Grundsätzlich gilt: Für die Allgemeinbeleuchtung verwendete Lampen sollten der freien Gruppe (RG 0) oder der Risikogruppe 1 angehören. Beleuchtung richtet sich nach der Aufgabe Die Beleuchtung richtet sich zweckmäßigerweise nach der Aufgabe: Im Büro oder in Werkshallen gelten andere Anforderungen an die Beleuchtung als zu Hause. In Wohnräumen, wo die künstliche Beleuchtung vorwiegend abends eingesetzt wird, hat eine Beleuchtung mit geringerem Blauanteil Vorteile. Blaulichtanteil Achten Sie auf den Blaulichtanteil. Je niedriger die Farbtemperatur in Kelvin (K), desto geringer der Blaulichtanteil. Die Ausschüttung des "Schlafhormons" Melatonin wird insbesondere durch blaues Licht gehemmt. Tagsüber ist das erwünscht, abends und nachts, wenn der Körper in die Ruhephase gehen soll, jedoch in der Regel nicht. Farbtemperaturen in Kelvin (K) Warmweiß bis ca. 3.300 K Neutralweiß ca. 3.300 – 5.300 K Tageslichtweiß oder Kaltweiß über 5.300 K Zur Einordnung: Die Farbtemperatur von Kerzenlicht liegt bei ca. 1.800 K, morgendliches Sonnenlicht bei ca. 3000 – 4000 K und Mittagssonne bei ca. 5000 – 6000 K. Die höchste Farbtemperatur erreicht der blaue Himmel mit ca. 10.000 K und mehr. Grund dafür ist die starke Streuung des blauen Lichts in der Atmosphäre. Bei vielen Computerbildschirmen, Laptops, Tablets oder Smartphones kann der Blaulichtanteil reduziert werden, indem die Option "Blaulichtfilter" bzw. "Nachtmodus" eingestellt wird. Für eine Blaulichtgefährdung der Netzhaut, also eine photochemische Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht, ergaben sich aber in Untersuchungen mit verschiedenen Displays keine Hinweise. Beleuchtung im Kinderzimmer Sorgfalt im Kinderzimmer: Die Augenlinse von Kindern ist für kurzwelliges Licht durchlässiger. Bei ihnen erreicht mehr energiereiches Licht die Netzhaut als bei Erwachsenen. Lampen sollten so angebracht sein, dass gerade kleine Kinder nicht direkt aus kurzem Abstand hineinsehen können. Vorsicht ist zudem geboten bei mit hell leuchtenden Lampen bestücktem Spielzeug. Das gilt besonders für helle, blaue LEDs, zumal Kinder unter Umständen absichtlich aus geringem Abstand hineinblicken. Beleuchtung für Wohnräume Was für Kinderzimmer gilt, gilt ähnlich für alle Wohnräume: Leuchten sollten so angebracht werden, dass man nicht direkt aus kurzem Abstand in das Leuchtmittel hineinsehen kann. Beachten Sie daher die Herstellerhinweise zur Anbringung von Leuchten. Wand- und Tischleuchten sollten grundsätzlich weniger hell sein als Deckenleuchten, weil bei ihnen häufiger eine direkte Sichtlinie besteht und der Abstand zur Leuchte meist geringer ist. Mattierte Lampen sind klaren, durchsichtigen vorzuziehen, vor allem weil bei ihnen das Risiko geblendet zu werden, geringer ist. Bei LED -Panels sollten die einzelnen LEDs nicht als helle Punktquellen sichtbar sein. Auch dadurch wird das Risiko geblendet zu werden geringer. Stand: 07.10.2025

Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt

<p> So können Sie Neukäufe vermeiden <ul> <li>Kaufen Sie gebraucht anstatt neu.</li> <li>Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen.</li> <li>Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen.</li> <li>Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen.</li> <li>Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Neukauf schadet der Umwelt: </strong>Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/stufen_des_nachhaltigen_konsums.jpg"> </a> <strong> Die fünf Stufen des nachhaltigen Konsums </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt <p><strong>Secondhand spart Geld:</strong> Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei <a href="https://www.rebuy.de/">rebuy</a>) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft.</p> <p><strong>Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter:&nbsp;</strong>Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und <a href="https://glossardeswandels.de/#/?term=Umsonstladen">Umsonstläden</a>. Auch nehmen die &nbsp;Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. <a href="https://www.ebay.de/">ebay</a>, <a href="https://www.kleinanzeigen.de/">Kleinanzeigen</a>, <a href="https://www.vinted.de/">Vinted</a>, <a href="https://www.refurbed.de/">refurbed</a>, <a href="https://www.medimops.de/">Medimops</a>). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen.</p> <p><strong>Tauschen statt Kaufen:</strong> Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig <a href="https://www.kleidertausch.de/">Kleidertauschpartys </a>veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_%C3%B6ffentlicher_B%C3%BCcherschr%C3%A4nke_in_Deutschland">Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland</a> sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt.</p> <p><strong>Besitz bedeutet Aufwand:</strong> Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf.</p> <p><strong>Nutzen statt besitzen</strong></p> <p>Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/teilen-der-nachbarschaft">Nachbarschaft</a> ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es <strong>Webseiten</strong> wie <a href="https://pumpipumpe.ch/%20">pumpipumpe</a>, <a href="https://www.tauschticket.de/">Tauschticket</a>, <a href="https://nebenan.de/">nebenan.de</a> und <a href="https://fainin.com/">fainin</a>, um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an.</p> <p><strong>Nutzen Sie Büchereien:&nbsp;</strong>Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine <a href="https://connect.oclc.org/bib-der-dinge">Bibliothek der Dinge</a>. Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige&nbsp;<a href="https://fashionchangers.de/mieten-statt-kaufen-hier-kannst-du-kleidung-und-accessoires-bequem-ausleihen/">hier</a>&nbsp;vorgestellt werden.</p> <p><strong>Fahrzeuge teilen:</strong> In vielen Regionen Deutschlands wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein.</p> <strong>Galerie: Elektrogeräte länger nutzen - Ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>G</strong><strong>emeinschaftliches Wohnen:</strong> Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden.</p> <p><strong>Gartenprojekte und Lebensmittel: </strong>Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche <a href="https://urbane-gaerten.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick">gemeinschaftliche Gartenprojekte</a> etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur <a href="https://www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-finden/karte">Solidarischen Landwirtschaft</a>, bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird.</p> <p>Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über <a href="https://foodsharing.de/">Foodsharing</a>) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. &nbsp;Die <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.tgtg&amp;hl=de&amp;gl=US">App TooGoodTooGo</a> bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. <a href="https://www.motatos.de/">Motatos</a>, <a href="https://sirplus.de/">Sirplus</a>, <a href="https://www.lebensmittel-sonderposten.de/">Lebensmittel-Sonderposter.de</a>).</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich.</a> Pflegen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">reparieren</a> Sie Ihre Dinge.</li> <li>Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen.</li> <li>Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Siegel</a> können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p><strong>Beispiel Wohngemeinschaft: </strong>Durch Wohngemeinschaften können CO2-Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO2-Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden.</p> <p><strong>Beispiel Carsharing:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing#hintergrund">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Beispiel Lebensmittel:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens.</p> <p>Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB)</p> <p>Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.</p> <p>Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.</p> </p><p> So können Sie Neukäufe vermeiden <ul> <li>Kaufen Sie gebraucht anstatt neu.</li> <li>Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen.</li> <li>Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen.</li> <li>Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen.</li> <li>Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Neukauf schadet der Umwelt: </strong>Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/stufen_des_nachhaltigen_konsums.jpg"> </a> <strong> Die fünf Stufen des nachhaltigen Konsums </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Secondhand spart Geld:</strong> Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei <a href="https://www.rebuy.de/">rebuy</a>) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft.</p> <p><strong>Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter:&nbsp;</strong>Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und <a href="https://glossardeswandels.de/#/?term=Umsonstladen">Umsonstläden</a>. Auch nehmen die &nbsp;Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. <a href="https://www.ebay.de/">ebay</a>, <a href="https://www.kleinanzeigen.de/">Kleinanzeigen</a>, <a href="https://www.vinted.de/">Vinted</a>, <a href="https://www.refurbed.de/">refurbed</a>, <a href="https://www.medimops.de/">Medimops</a>). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen.</p> <p><strong>Tauschen statt Kaufen:</strong> Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig <a href="https://www.kleidertausch.de/">Kleidertauschpartys </a>veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_%C3%B6ffentlicher_B%C3%BCcherschr%C3%A4nke_in_Deutschland">Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland</a> sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt.</p> <p><strong>Besitz bedeutet Aufwand:</strong> Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf.</p> <p><strong>Nutzen statt besitzen</strong></p> <p>Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/teilen-der-nachbarschaft">Nachbarschaft</a> ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es <strong>Webseiten</strong> wie <a href="https://pumpipumpe.ch/%20">pumpipumpe</a>, <a href="https://www.tauschticket.de/">Tauschticket</a>, <a href="https://nebenan.de/">nebenan.de</a> und <a href="https://fainin.com/">fainin</a>, um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an.</p> <p><strong>Nutzen Sie Büchereien:&nbsp;</strong>Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine <a href="https://connect.oclc.org/bib-der-dinge">Bibliothek der Dinge</a>. Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige&nbsp;<a href="https://fashionchangers.de/mieten-statt-kaufen-hier-kannst-du-kleidung-und-accessoires-bequem-ausleihen/">hier</a>&nbsp;vorgestellt werden.</p> <p><strong>Fahrzeuge teilen:</strong> In vielen Regionen Deutschlands wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein.</p> <strong>Galerie: Elektrogeräte länger nutzen - Ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>G</strong><strong>emeinschaftliches Wohnen:</strong> Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden.</p> <p><strong>Gartenprojekte und Lebensmittel: </strong>Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche <a href="https://urbane-gaerten.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick">gemeinschaftliche Gartenprojekte</a> etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur <a href="https://www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-finden/karte">Solidarischen Landwirtschaft</a>, bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird.</p> <p>Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über <a href="https://foodsharing.de/">Foodsharing</a>) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. &nbsp;Die <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.tgtg&amp;hl=de&amp;gl=US">App TooGoodTooGo</a> bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. <a href="https://www.motatos.de/">Motatos</a>, <a href="https://sirplus.de/">Sirplus</a>, <a href="https://www.lebensmittel-sonderposten.de/">Lebensmittel-Sonderposter.de</a>).</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich.</a> Pflegen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">reparieren</a> Sie Ihre Dinge.</li> <li>Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen.</li> <li>Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Siegel</a> können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p><strong>Beispiel Wohngemeinschaft: </strong>Durch Wohngemeinschaften können CO2-Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO2-Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden.</p> <p><strong>Beispiel Carsharing:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing#hintergrund">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Beispiel Lebensmittel:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens.</p> <p>Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB)</p> <p>Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.</p> <p>Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen

<p> So handeln Sie nachhaltig beim Umgang mit Batterien und Akkus <ul> <li>Kaufen Sie nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte und verringern Sie so ihren Batterieverbrauch.</li> <li>Sofern es nicht ohne Energiespeicher geht, sind Akkus anstelle von Batterien in der Regel die bessere Wahl.</li> <li>Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus. Fragen Sie nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus.</li> <li>Kaufen Sie Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle.</li> <li>Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Handhabung.</li> <li>Entsorgen Sie Akkus und Batterien aufgrund von Brand- und Umweltgefahren nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li> <li>Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> <li>Entnehmen Sie vor der Rückgabe alter Elektrogeräte die Batterien und Akkus, wenn es durch einfache Handgriffe möglich ist.</li> <li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Batterien erhalten Sie über die Kampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">"Batterie Zurück"</a>.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Energie- und Kosteneffizienz:</strong> Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – "jenseits der Steckdose" – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus.</p> <p>Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll: Aktuell müssen Verbraucher*innen ca. 0,40 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge (1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 80 € ausgegeben werden (AA-Batterie: 2.600 mAh * 1,5 V = 0,0039 kWh/ Batterie, ca. 0,32 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das: <strong>Energie aus Batterien ist mindestens 200-mal teurer, als Energie aus der Steckdose.</strong> Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (AAA-Batterie: 1.250 mAh * 1,5 V = 0,0019 kWh/ Batterie, ca. 0,40 €/Stück): Hier müssen ca. 200 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 500-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Infografik_Wo%20immer%20m%C3%B6glich%20Steckdose%20statt%20Batterie.jpg"> </a> <strong> Kostenfalle Batterie: Strom aus der Steckdose ist bis zu 500-mal günstiger. </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Netzbetriebene statt batteriebetriebene Geräte:</strong> Wenn Geräte eigentlich nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Tastatur, Maus, elektrische Rasierer, Stabmixer aber auch Staubsauger und Bohrmaschinen außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Oft ist allein die abnehmende Akkuleistung für das (verfrühte) Lebensdauerende der Geräte verantwortlich. Lange Lebensdauern helfen hingegen, die negativen Umweltauswirkungen durch unsere Verbräuche zu verringern. Dazu werden für die Herstellung netzbetriebener Geräte ohne Akku in der Regel weniger Rohstoffe verbraucht.</p> <p><strong>Batteriefreie oder solare mobile Produkte:</strong>&nbsp;Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren).</p> <p><strong>Akkus statt Batterien für mobile Geräte:</strong>&nbsp;Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen.<br>Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet. In der Regel finden Sie auf dem Akku oder auch auf der Verpackung eine Kennzeichnung, um welchen Akkutyp es sich handelt.</p> <p><strong>Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks:</strong></p> <ul> <li><em>Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH):</em></li> </ul> <p>Gute und preisgünstige Alternative zu nicht wiederaufladbaren Batterien. Ihre hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat beeinträchtigt jedoch den Einsatz in Geräten. Werden Geräte beispielsweise nur selten genutzt (z.B. Kinderspielzeug oder Taschenlampen), sind die Akkus oft leer, wenn man sie braucht. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V).</p> <ul> <li><em>LSD-NiMH (Low self discharge Nickel-Metallhydrid)</em>:</li> </ul> <p>Sie zeichnen sich durch sehr geringe Selbstentladungsraten aus (ca. 4 Prozent pro Monat). Die Kapazitäten dieser Akkus sind mit einer Höhe von ca. 2.000 mAh (Baugröße: AA) mit denen der NiMH-Standardakkus vergleichbar. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). Für diese Akkus der neueren Generation werden im Handel oft die Bezeichnungen "ready to use" / "precharged" / "vorgeladen" / "geringe Selbstentladung" verwendet.<br><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Empfehlung: Akkus ohne Selbstentladung haben gegenüber den einfachen NiMH-Akkus entscheidende Vorteile. Zum einen geht die geladene Energie weit weniger ungenutzt verloren, zum anderen sind sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig, beispielsweise bei seltener Nutzung in Taschenlampen. Manche Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Haarschneidemaschinen und ältere Akkuschrauber können auch NiMH-Akkupacks enthalten.</p> <ul> <li><em>Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion):</em></li> </ul> <p>Sie werden aufgrund ihrer hohen Energiedichte, hohen Leistungsfähigkeit und geringen Selbstentladung überwiegend als Akkupacks in Haushalts-, Küchen- und Gartengeräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Spielekonsolen, kabellosen Kopfhörern, Saugrobotern, Elektrowerkzeugen, Sägen, E-Zigaretten, etc. eingesetzt. Typisch sind individuelle Bauformen und auch die hohen Spannungen, je nach Ausführung im Bereich von 3,8 – 4,0 V. Mittlerweile sind Lithium-Ionen-Akkus auch in diversen Standardgrößen im Spannungsbereich von 1,5 Volt oder als 9-Voltblocks erhältlich.</p> <p><strong>Austauschbarkeit und Interoperabilität von Akkus:</strong>&nbsp;Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit von Akkus und Batterien nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss.</p> <p>Langlebige Geräte und Akkus helfen nicht nur Kosten einzusparen sondern tragen auch dazu bei, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte. Achten Sie daher bewusst auf leicht austauschbare Akkus und die Möglichkeit, Ersatzakkus nachkaufen zu können.</p> <p>Erfreulicherweise werden Elektrogeräte, insbesondere in den Segmenten Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, verstärkt mit interoperablen austauschbaren Akkusystemen angeboten. Der Vorteil interoperabler Akkusysteme besteht darin, dass ein Akku in mehreren unterschiedlichen Produkten (eines Herstellers) genutzt werden kann. Da sich deren Kapazität nun weniger durch die zeitliche Alterung, sondern vielmehr durch die Anzahl der Einsätze (Zyklisieren) verringert, werden insgesamt weniger Akkus benötigt. Häufig ist nicht bekannt, dass Li-Ion-Akkus auch ohne Nutzung altern bzw. an Kapazität verlieren. Diesen Vorgang nennt man kalendarische Alterung. Durch die optimierte Akkunutzung ergeben sich enorme ökologische Einsparpotenziale. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus in diesem Produktbereich außerordentlich gut.</p> <p><strong>Akkus pfleglich behandeln:</strong>&nbsp;Die Nutzung von Akkus anstelle von Batterien trägt zur Verringerung von Umweltauswirkungen bei. Jede Akkuladung hilft, Batterien einzusparen und je länger die Nutzungsdauer eines Akkus ist, umso größer ist der Einspareffekt.&nbsp;<br>Sie können die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern, indem Sie einige einfach umzusetzende Dinge bei der Handhabung, Lagerung sowie beim Laden und Entladen beachten. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert:</p> <ul> <li><em>Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion):</em></li> </ul> <p>Der Einsatz des Akkus bei Umgebungstemperaturen größer 40° C ist nachteilig und kann den Akku beschädigen; das gilt selbst für die zwischenzeitliche Lagerung (z.B. Aufbewahrung des Laptops<em>, des Smartphones oder der Powerbank im Auto bei Hitze oder beim Liegenlassen in der Wärme in Verbindung mit praller Sonne). Laden und Entladen Sie ihre Akkus nie vollständig: Dies kann die Lebensdauer ihrer Li-Ion-Akkus deutlich verlängern. Vermeiden Sie daher Tiefenentladungen und warten Sie nicht, bis Ihr Akku fast oder vollständig leer ist. Den Ladevorgang sollten Sie, soweit möglich, spätestens bei ca. 20 Prozent Rest-Ladestand (Restkapazität) starten und beenden, wenn der Akku einen Ladestand von ca. 90 Prozent erreicht hat. Bleibt Ihr Akku für längere Zeitdauer ungenutzt, ist ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten empfehlenswert (bspw. beim Überwintern elektrischer Gartengeräte).&nbsp;Bei richtiger Verwendung und sorgsamen Gebrauch sind lithiumhaltige Batterien und Akkus sicher; bei falschem Umgang können sie jedoch auch während der Anwendung und des Ladens zur Gefahr werden. Beachten Sie deshalb unsere Hinweise zum sicheren Umgang mit Li-Ion-Akkus auf unserer Ratgeberseite </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus"><em>Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</em></a><em>.&nbsp;Der von anderen (älteren) Akkutypen teilweise bekannte Memory- oder Lazy-Effekt tritt bei Li-Ion-Akkus nicht auf.</em></p> <ul> <li><em>Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH)</em>:</li> </ul> <p>Hohe Umgebungstemperaturen ab ca. 40° C verringern auch die Lebensdauer der NiMH-Akkus. Teilentladungen führen im Gegensatz zu <em>Li-Ion-Akkus</em> zum sogenannten Lazy-Effekt, d.h. die entnehmbare Kapazität verringert sich zunächst für die Nutzer. Wir empfehlen dennoch, NiMH-Akkus trotz des Lazy-Effekts nur teilweise zu entladen (geringe Zyklentiefen), da hohe Zyklentiefen (geringe Rest-Ladestände) – im Gegensatz zum "heilbaren" Lazy-Effekt – die Lebensdauer dauerhaft verkürzen. Den Lazy-Effekt bzw. die Kapazitätsminderung können Sie heilen, indem sie Akkus dieses Typs mit dem Ladegerät in gewissen Abständen vollständig Laden und Entladen.</p> <p><strong>Umgang mit ausgelaufenen Batterien:</strong></p> <ul> <li>Fassen Sie ausgelaufene Batterien möglichst nicht ohne Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich danach gründlich die Hände.</li> <li>Wischen Sie Reste des Elektrolyten feucht auf.</li> <li>Waschen Sie die Kleidung, die mit dem Elektrolyten in Kontakt gekommen ist. Danach können Sie die Gegenstände wieder gefahrlos benutzen.</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ausgelaufene-batterien-akkus">Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Abbildung 1: Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E <p><strong>Richtige Entsorgung: </strong>Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne/ gelber Sack), Metallschrott oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien und Akkus sowie der Verpackung hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher*innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan sowie Lithium und Kobalt.</p> <p>Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Beispielsweise müssen Vertreiber von Gerätebatterien vom Endnutzer Geräte-Altbatterien unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, der Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Vertreiber von Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (sog. "LV-Batterien" wie E-Fahrrad- oder E-Scooter-Akkus), Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien) und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien (z.B. Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel) zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.</p> <p>Vertreiber müssen die Batterien auch zurücknehmen, wenn diese beschädigt (z.B. ausgelaufen, aufgebläht, aufgeplatzt) sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Personal für die Rückgabe und transportieren Sie die Batterie in einem geeigneten Transportbehältnis zur Sammelstelle.</p> <p><strong>Achtung hohe Brandgefahr durch </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847"><strong>lithiumhaltige Batterien und Akkus</strong></a><strong>&nbsp;in den Bereichen Sammlung und Behandlung!</strong> Mechanische Beschädigungen und thermische Einwirkungen können zu inneren und äußeren Kurzschlüssen in der Batterie oder dem Akku führen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben.&nbsp;Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheitsaspekte in allen Abschnitten des Entsorgungspfades zu berücksichtigen. &nbsp;</p> <p><strong>Wegweiser für Sammelstellen:&nbsp;</strong>Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im:</p> <ul> <li>Supermarkt oder Discounter,</li> <li>Warenhaus,</li> <li>Drogeriemarkt,</li> <li>Elektro-Fachgeschäft oder</li> <li>Baumarkt.</li> </ul> <p>Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, oftmals im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.</p> <p>Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.:</p> <ul> <li>beim Schadstoffmobil und</li> <li>auf den öffentlichen Wertstoffhöfen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück <p>Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen). Wo immer Sie das Zeichen "Batterie-Rücknahme" sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann.</p> <p><strong>Für alle </strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene –&nbsp;<strong>die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p> <ul> <li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/"><strong>Batterie Zurück</strong></a></li> <li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html"><strong>Plan E "E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</strong></a></li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Entnehmen Sie Ihren Akku aus dem Laptop, wenn Sie nur an der Steckdose arbeiten. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer Ihres Akkus.</li> <li>Viele Ladegeräte verbrauchen Strom, solange sie sich in der Steckdose befinden. Trennen Sie Ladegeräte nach dem Ladevorgang immer vom Netz.</li> <li>Kaufen Sie keine Gimmicks mit Batterien: Eine Grußkarte muss nicht singen, Schuhe müssen nicht blinken und Salz-/ Pfeffermühlen mahlen auch mechanisch.</li> <li>Wenn Sie alte Elektrogeräte an den Sammelstellen der Kommunen oder im Handel zurückgeben, entnehmen Sie bitte, wenn möglich, zuvor die Batterien oder Akkus und geben Sie diese in die Altbatteriesammlung. Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sammelstellen, ob Sie Ihnen dabei behilflich sein können. Der Entsorgungsweg verkürzt sich dadurch und kann sicher und effizient erfolgen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (189,84 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (45,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,94 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltrelevanz:</strong>&nbsp;In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei sowie Leitsalze und Lösungsmittel sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig. Falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus sind des Öfteren verantwortlich für schwere Brände, die Mensch und Umwelt gefährden.</p> <p>Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien mit Quecksilber (Hg), unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Auch für Cadmium (Cd) in Batterien gilt ein sehr strenger Grenzwert: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten.</p> <p>Ab dem 18. August 2024 darf auch der Bleigehalt (Pb-Anteil) in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 Prozent betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind. Ausgenommen hiervon sind Zink-Luft-Gerätebatterien in Form von Knopfzellen.</p> <p>Geregelt werden die aufgezählten Stoffverbote für Quecksilber, Cadmium und Blei in der neuen EU-Batterieverordnung.</p> <p>Gesetzliche Grundlage: Den gesamten Lebensweg von der Produktgestaltung, Beschaffung der Rohstoffe, Produktion, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Sammlung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und dem Recycling von Altbatterien am Lebensdauerende regelt die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542">EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a>, die am 12. Juli 2023 verabschiedet wurde und am 18. Februar 2024 in großen Teilen in Kraft trat. Die Verordnung ersetzt in Teilen das in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG). Aktuell wird das BattG zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>) zur Anpassung an die neuen Anforderungen überarbeitet. Das BattG richtet sich vor allem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher, Organisationen für Herstellerverantwortung, Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandler und Recyclingbetreiber von Altbatterien.</p> <p>Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber von Batterien potenzielle Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren. Hohe Sammelmengen und Entsorgungsanforderungen sollen dies sicherstellen. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus.&nbsp;</p> <p><strong>Marktbeobachtung:&nbsp;</strong>Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ jährlich neu auf der Internetseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung</a>. Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen.</p> <p><strong>Weiterführende Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/9025">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseiten)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14352">Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Batterien und -Akkus</a> (UBA-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22025">Ausgelaufene Batterien</a> (UBA-Themenseite)&nbsp;</li> </ul> </p><p> So handeln Sie nachhaltig beim Umgang mit Batterien und Akkus <ul> <li>Kaufen Sie nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte und verringern Sie so ihren Batterieverbrauch.</li> <li>Sofern es nicht ohne Energiespeicher geht, sind Akkus anstelle von Batterien in der Regel die bessere Wahl.</li> <li>Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus. Fragen Sie nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus.</li> <li>Kaufen Sie Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle.</li> <li>Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Handhabung.</li> <li>Entsorgen Sie Akkus und Batterien aufgrund von Brand- und Umweltgefahren nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li> <li>Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> <li>Entnehmen Sie vor der Rückgabe alter Elektrogeräte die Batterien und Akkus, wenn es durch einfache Handgriffe möglich ist.</li> <li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Batterien erhalten Sie über die Kampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">"Batterie Zurück"</a>.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Energie- und Kosteneffizienz:</strong> Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – "jenseits der Steckdose" – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus.</p> <p>Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll: Aktuell müssen Verbraucher*innen ca. 0,40 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge (1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 80 € ausgegeben werden (AA-Batterie: 2.600 mAh * 1,5 V = 0,0039 kWh/ Batterie, ca. 0,32 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das: <strong>Energie aus Batterien ist mindestens 200-mal teurer, als Energie aus der Steckdose.</strong> Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (AAA-Batterie: 1.250 mAh * 1,5 V = 0,0019 kWh/ Batterie, ca. 0,40 €/Stück): Hier müssen ca. 200 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 500-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Infografik_Wo%20immer%20m%C3%B6glich%20Steckdose%20statt%20Batterie.jpg"> </a> <strong> Kostenfalle Batterie: Strom aus der Steckdose ist bis zu 500-mal günstiger. </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Netzbetriebene statt batteriebetriebene Geräte:</strong> Wenn Geräte eigentlich nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Tastatur, Maus, elektrische Rasierer, Stabmixer aber auch Staubsauger und Bohrmaschinen außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Oft ist allein die abnehmende Akkuleistung für das (verfrühte) Lebensdauerende der Geräte verantwortlich. Lange Lebensdauern helfen hingegen, die negativen Umweltauswirkungen durch unsere Verbräuche zu verringern. Dazu werden für die Herstellung netzbetriebener Geräte ohne Akku in der Regel weniger Rohstoffe verbraucht.</p> <p><strong>Batteriefreie oder solare mobile Produkte:</strong>&nbsp;Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren).</p> <p><strong>Akkus statt Batterien für mobile Geräte:</strong>&nbsp;Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen.<br>Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet. In der Regel finden Sie auf dem Akku oder auch auf der Verpackung eine Kennzeichnung, um welchen Akkutyp es sich handelt.</p> <p><strong>Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks:</strong></p> <ul> <li><em>Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH):</em></li> </ul> <p>Gute und preisgünstige Alternative zu nicht wiederaufladbaren Batterien. Ihre hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat beeinträchtigt jedoch den Einsatz in Geräten. Werden Geräte beispielsweise nur selten genutzt (z.B. Kinderspielzeug oder Taschenlampen), sind die Akkus oft leer, wenn man sie braucht. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V).</p> <ul> <li><em>LSD-NiMH (Low self discharge Nickel-Metallhydrid)</em>:</li> </ul> <p>Sie zeichnen sich durch sehr geringe Selbstentladungsraten aus (ca. 4 Prozent pro Monat). Die Kapazitäten dieser Akkus sind mit einer Höhe von ca. 2.000 mAh (Baugröße: AA) mit denen der NiMH-Standardakkus vergleichbar. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). Für diese Akkus der neueren Generation werden im Handel oft die Bezeichnungen "ready to use" / "precharged" / "vorgeladen" / "geringe Selbstentladung" verwendet.<br><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Empfehlung: Akkus ohne Selbstentladung haben gegenüber den einfachen NiMH-Akkus entscheidende Vorteile. Zum einen geht die geladene Energie weit weniger ungenutzt verloren, zum anderen sind sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig, beispielsweise bei seltener Nutzung in Taschenlampen. Manche Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Haarschneidemaschinen und ältere Akkuschrauber können auch NiMH-Akkupacks enthalten.</p> <ul> <li><em>Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion):</em></li> </ul> <p>Sie werden aufgrund ihrer hohen Energiedichte, hohen Leistungsfähigkeit und geringen Selbstentladung überwiegend als Akkupacks in Haushalts-, Küchen- und Gartengeräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Spielekonsolen, kabellosen Kopfhörern, Saugrobotern, Elektrowerkzeugen, Sägen, E-Zigaretten, etc. eingesetzt. Typisch sind individuelle Bauformen und auch die hohen Spannungen, je nach Ausführung im Bereich von 3,8 – 4,0 V. Mittlerweile sind Lithium-Ionen-Akkus auch in diversen Standardgrößen im Spannungsbereich von 1,5 Volt oder als 9-Voltblocks erhältlich.</p> <p><strong>Austauschbarkeit und Interoperabilität von Akkus:</strong>&nbsp;Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit von Akkus und Batterien nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss.</p> <p>Langlebige Geräte und Akkus helfen nicht nur Kosten einzusparen sondern tragen auch dazu bei, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte. Achten Sie daher bewusst auf leicht austauschbare Akkus und die Möglichkeit, Ersatzakkus nachkaufen zu können.</p> <p>Erfreulicherweise werden Elektrogeräte, insbesondere in den Segmenten Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, verstärkt mit interoperablen austauschbaren Akkusystemen angeboten. Der Vorteil interoperabler Akkusysteme besteht darin, dass ein Akku in mehreren unterschiedlichen Produkten (eines Herstellers) genutzt werden kann. Da sich deren Kapazität nun weniger durch die zeitliche Alterung, sondern vielmehr durch die Anzahl der Einsätze (Zyklisieren) verringert, werden insgesamt weniger Akkus benötigt. Häufig ist nicht bekannt, dass Li-Ion-Akkus auch ohne Nutzung altern bzw. an Kapazität verlieren. Diesen Vorgang nennt man kalendarische Alterung. Durch die optimierte Akkunutzung ergeben sich enorme ökologische Einsparpotenziale. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus in diesem Produktbereich außerordentlich gut.</p> <p><strong>Akkus pfleglich behandeln:</strong>&nbsp;Die Nutzung von Akkus anstelle von Batterien trägt zur Verringerung von Umweltauswirkungen bei. Jede Akkuladung hilft, Batterien einzusparen und je länger die Nutzungsdauer eines Akkus ist, umso größer ist der Einspareffekt.&nbsp;<br>Sie können die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern, indem Sie einige einfach umzusetzende Dinge bei der Handhabung, Lagerung sowie beim Laden und Entladen beachten. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert:</p> <ul> <li><em>Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion):</em></li> </ul> <p>Der Einsatz des Akkus bei Umgebungstemperaturen größer 40° C ist nachteilig und kann den Akku beschädigen; das gilt selbst für die zwischenzeitliche Lagerung (z.B. Aufbewahrung des Laptops<em>, des Smartphones oder der Powerbank im Auto bei Hitze oder beim Liegenlassen in der Wärme in Verbindung mit praller Sonne). Laden und Entladen Sie ihre Akkus nie vollständig: Dies kann die Lebensdauer ihrer Li-Ion-Akkus deutlich verlängern. Vermeiden Sie daher Tiefenentladungen und warten Sie nicht, bis Ihr Akku fast oder vollständig leer ist. Den Ladevorgang sollten Sie, soweit möglich, spätestens bei ca. 20 Prozent Rest-Ladestand (Restkapazität) starten und beenden, wenn der Akku einen Ladestand von ca. 90 Prozent erreicht hat. Bleibt Ihr Akku für längere Zeitdauer ungenutzt, ist ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten empfehlenswert (bspw. beim Überwintern elektrischer Gartengeräte).&nbsp;Bei richtiger Verwendung und sorgsamen Gebrauch sind lithiumhaltige Batterien und Akkus sicher; bei falschem Umgang können sie jedoch auch während der Anwendung und des Ladens zur Gefahr werden. Beachten Sie deshalb unsere Hinweise zum sicheren Umgang mit Li-Ion-Akkus auf unserer Ratgeberseite </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus"><em>Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</em></a><em>.&nbsp;Der von anderen (älteren) Akkutypen teilweise bekannte Memory- oder Lazy-Effekt tritt bei Li-Ion-Akkus nicht auf.</em></p> <ul> <li><em>Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH)</em>:</li> </ul> <p>Hohe Umgebungstemperaturen ab ca. 40° C verringern auch die Lebensdauer der NiMH-Akkus. Teilentladungen führen im Gegensatz zu <em>Li-Ion-Akkus</em> zum sogenannten Lazy-Effekt, d.h. die entnehmbare Kapazität verringert sich zunächst für die Nutzer. Wir empfehlen dennoch, NiMH-Akkus trotz des Lazy-Effekts nur teilweise zu entladen (geringe Zyklentiefen), da hohe Zyklentiefen (geringe Rest-Ladestände) – im Gegensatz zum "heilbaren" Lazy-Effekt – die Lebensdauer dauerhaft verkürzen. Den Lazy-Effekt bzw. die Kapazitätsminderung können Sie heilen, indem sie Akkus dieses Typs mit dem Ladegerät in gewissen Abständen vollständig Laden und Entladen.</p> <p><strong>Umgang mit ausgelaufenen Batterien:</strong></p> <ul> <li>Fassen Sie ausgelaufene Batterien möglichst nicht ohne Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich danach gründlich die Hände.</li> <li>Wischen Sie Reste des Elektrolyten feucht auf.</li> <li>Waschen Sie die Kleidung, die mit dem Elektrolyten in Kontakt gekommen ist. Danach können Sie die Gegenstände wieder gefahrlos benutzen.</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ausgelaufene-batterien-akkus">Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Abbildung 1: Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> <p><strong>Richtige Entsorgung: </strong>Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne/ gelber Sack), Metallschrott oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien und Akkus sowie der Verpackung hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher*innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan sowie Lithium und Kobalt.</p> <p>Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Beispielsweise müssen Vertreiber von Gerätebatterien vom Endnutzer Geräte-Altbatterien unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, der Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Vertreiber von Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (sog. "LV-Batterien" wie E-Fahrrad- oder E-Scooter-Akkus), Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien) und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien (z.B. Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel) zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.</p> <p>Vertreiber müssen die Batterien auch zurücknehmen, wenn diese beschädigt (z.B. ausgelaufen, aufgebläht, aufgeplatzt) sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Personal für die Rückgabe und transportieren Sie die Batterie in einem geeigneten Transportbehältnis zur Sammelstelle.</p> <p><strong>Achtung hohe Brandgefahr durch </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847"><strong>lithiumhaltige Batterien und Akkus</strong></a><strong>&nbsp;in den Bereichen Sammlung und Behandlung!</strong> Mechanische Beschädigungen und thermische Einwirkungen können zu inneren und äußeren Kurzschlüssen in der Batterie oder dem Akku führen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben.&nbsp;Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheitsaspekte in allen Abschnitten des Entsorgungspfades zu berücksichtigen. &nbsp;</p> <p><strong>Wegweiser für Sammelstellen:&nbsp;</strong>Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im:</p> <ul> <li>Supermarkt oder Discounter,</li> <li>Warenhaus,</li> <li>Drogeriemarkt,</li> <li>Elektro-Fachgeschäft oder</li> <li>Baumarkt.</li> </ul> <p>Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, oftmals im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.</p> <p>Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.:</p> <ul> <li>beim Schadstoffmobil und</li> <li>auf den öffentlichen Wertstoffhöfen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> <p>Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen). Wo immer Sie das Zeichen "Batterie-Rücknahme" sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann.</p> <p><strong>Für alle </strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene –&nbsp;<strong>die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p> <ul> <li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/"><strong>Batterie Zurück</strong></a></li> <li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html"><strong>Plan E "E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</strong></a></li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Entnehmen Sie Ihren Akku aus dem Laptop, wenn Sie nur an der Steckdose arbeiten. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer Ihres Akkus.</li> <li>Viele Ladegeräte verbrauchen Strom, solange sie sich in der Steckdose befinden. Trennen Sie Ladegeräte nach dem Ladevorgang immer vom Netz.</li> <li>Kaufen Sie keine Gimmicks mit Batterien: Eine Grußkarte muss nicht singen, Schuhe müssen nicht blinken und Salz-/ Pfeffermühlen mahlen auch mechanisch.</li> <li>Wenn Sie alte Elektrogeräte an den Sammelstellen der Kommunen oder im Handel zurückgeben, entnehmen Sie bitte, wenn möglich, zuvor die Batterien oder Akkus und geben Sie diese in die Altbatteriesammlung. Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sammelstellen, ob Sie Ihnen dabei behilflich sein können. Der Entsorgungsweg verkürzt sich dadurch und kann sicher und effizient erfolgen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (189,84 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (45,44 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,94 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltrelevanz:</strong>&nbsp;In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei sowie Leitsalze und Lösungsmittel sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig. Falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus sind des Öfteren verantwortlich für schwere Brände, die Mensch und Umwelt gefährden.</p> <p>Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien mit Quecksilber (Hg), unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Auch für Cadmium (Cd) in Batterien gilt ein sehr strenger Grenzwert: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten.</p> <p>Ab dem 18. August 2024 darf auch der Bleigehalt (Pb-Anteil) in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 Prozent betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind. Ausgenommen hiervon sind Zink-Luft-Gerätebatterien in Form von Knopfzellen.</p> <p>Geregelt werden die aufgezählten Stoffverbote für Quecksilber, Cadmium und Blei in der neuen EU-Batterieverordnung.</p> <p>Gesetzliche Grundlage: Den gesamten Lebensweg von der Produktgestaltung, Beschaffung der Rohstoffe, Produktion, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Sammlung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und dem Recycling von Altbatterien am Lebensdauerende regelt die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542">EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a>, die am 12. Juli 2023 verabschiedet wurde und am 18. Februar 2024 in großen Teilen in Kraft trat. Die Verordnung ersetzt in Teilen das in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG). Aktuell wird das BattG zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>) zur Anpassung an die neuen Anforderungen überarbeitet. Das BattG richtet sich vor allem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher, Organisationen für Herstellerverantwortung, Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandler und Recyclingbetreiber von Altbatterien.</p> <p>Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber von Batterien potenzielle Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren. Hohe Sammelmengen und Entsorgungsanforderungen sollen dies sicherstellen. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus.&nbsp;</p> <p><strong>Marktbeobachtung:&nbsp;</strong>Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ jährlich neu auf der Internetseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung</a>. Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen.</p> <p><strong>Weiterführende Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/9025">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseiten)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14352">Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Batterien und -Akkus</a> (UBA-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22025">Ausgelaufene Batterien</a> (UBA-Themenseite)&nbsp;</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Zusammenstellung von Gummiadditiven und messanalytische Bestimmung prioritärer Stoffe in Verbraucherprodukten

REACH Auskunftspflichten für Firmen

<p> <p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p> </p><p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p><p> <p><strong>1.&nbsp;Auskunftspflicht innerhalb der Lieferkette</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>⁠ Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>⁠ der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden.</p> <p>Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 auch in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert sein.</p> <p><strong>2.&nbsp;Auskunftspflicht gegenüber Verbraucher*innen</strong></p> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) der Kandidatenliste in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erzeugnis">Erzeugnis</a>⁠ enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf.</p> <p>Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent (w/w) überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.</p> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen eine Smartphone-App nutzen (z.B. Scan4Chem noch bis 01.11.2026) oder den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2674/dokumente/musterbrief_1.doc">Musterbrief</a> des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2674/dokumente/model_letter_0.doc">englische Version</a>).</p> <p>Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Bußgeld geahndet werden.</p> <p><strong>3.&nbsp;Was müssen Unternehmen tun?</strong></p> <p>Unternehmen müssen innerhalb der Lieferkette und gegenüber Verbraucher*innen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Es sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden.</p> <p>Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden.</p> <p>Die Informationen der SCIP-Datenbank sind öffentlich verfügbar. SCIP ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen.</p> <p>SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam.</p> <p>Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten:</p> <ul> <li>„Im Produkt, dessen Teilprodukten und der Verpackung sind keine besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten“ oder</li> <li>„Folgende besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ sind im Produkt in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten: 1. Stoff A, 2. Stoff B….“. Sind SVHCs enthalten, müssen Sie angeben, wo sie genau enthalten sind, also ob im Erzeugnis, in welchen Teilerzeugnissen oder in der Verpackung. Zusätzlich sollten Sie Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis/den Teilerzeugnissen/der Verpackung übermitteln.</li> <li>Damit es keine Missverständnisse gibt, müssen Sie außerdem angeben, ob sich Ihre Antwort auch auf im Produkt enthaltene Gemische bezieht oder nicht. Erhalten Sie z.B. eine Anfrage zu einem Klebstoff in einer Tube, muss aus Ihrer Antwort hervorgehen, ob sie sich auf den Klebstoff (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠), die Tube (Erzeugnis) oder beides bezieht.</li> </ul> <p><strong>4.&nbsp;Verantwortung des Handels</strong></p> <p>Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein.</p> <p>Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind.</p> <p>Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hinwirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde.</p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Wo lagern wir alte Elektro-Geräte?

<p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum.&nbsp;</p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild.&nbsp;</p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p>&nbsp;</p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum.&nbsp;</p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild.&nbsp;</p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p>&nbsp;</p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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