Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
<p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt. <br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a> im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt. <br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a> im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Empfehlungen für gute Beleuchtung Aus den verschiedenen Wirkungen des sichtbaren Lichts lassen sich Empfehlungen ableiten, die man bei der Auswahl der Beleuchtung für verschiedene Bereiche beachten sollte. Grundsätzlich gilt: Für die Allgemeinbeleuchtung verwendete Lampen sollten der freien Gruppe (RG 0) oder der Risikogruppe 1 angehören. Beleuchtung richtet sich nach der Aufgabe Die Beleuchtung richtet sich zweckmäßigerweise nach der Aufgabe: Im Büro oder in Werkshallen gelten andere Anforderungen an die Beleuchtung als zu Hause. In Wohnräumen, wo die künstliche Beleuchtung vorwiegend abends eingesetzt wird, hat eine Beleuchtung mit geringerem Blauanteil Vorteile. Blaulichtanteil Achten Sie auf den Blaulichtanteil. Je niedriger die Farbtemperatur in Kelvin (K), desto geringer der Blaulichtanteil. Die Ausschüttung des "Schlafhormons" Melatonin wird insbesondere durch blaues Licht gehemmt. Tagsüber ist das erwünscht, abends und nachts, wenn der Körper in die Ruhephase gehen soll, jedoch in der Regel nicht. Farbtemperaturen in Kelvin (K) Warmweiß bis ca. 3.300 K Neutralweiß ca. 3.300 – 5.300 K Tageslichtweiß oder Kaltweiß über 5.300 K Zur Einordnung: Die Farbtemperatur von Kerzenlicht liegt bei ca. 1.800 K, morgendliches Sonnenlicht bei ca. 3000 – 4000 K und Mittagssonne bei ca. 5000 – 6000 K. Die höchste Farbtemperatur erreicht der blaue Himmel mit ca. 10.000 K und mehr. Grund dafür ist die starke Streuung des blauen Lichts in der Atmosphäre. Bei vielen Computerbildschirmen, Laptops, Tablets oder Smartphones kann der Blaulichtanteil reduziert werden, indem die Option "Blaulichtfilter" bzw. "Nachtmodus" eingestellt wird. Für eine Blaulichtgefährdung der Netzhaut, also eine photochemische Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht, ergaben sich aber in Untersuchungen mit verschiedenen Displays keine Hinweise. Beleuchtung im Kinderzimmer Sorgfalt im Kinderzimmer: Die Augenlinse von Kindern ist für kurzwelliges Licht durchlässiger. Bei ihnen erreicht mehr energiereiches Licht die Netzhaut als bei Erwachsenen. Lampen sollten so angebracht sein, dass gerade kleine Kinder nicht direkt aus kurzem Abstand hineinsehen können. Vorsicht ist zudem geboten bei mit hell leuchtenden Lampen bestücktem Spielzeug. Das gilt besonders für helle, blaue LEDs, zumal Kinder unter Umständen absichtlich aus geringem Abstand hineinblicken. Beleuchtung für Wohnräume Was für Kinderzimmer gilt, gilt ähnlich für alle Wohnräume: Leuchten sollten so angebracht werden, dass man nicht direkt aus kurzem Abstand in das Leuchtmittel hineinsehen kann. Beachten Sie daher die Herstellerhinweise zur Anbringung von Leuchten. Wand- und Tischleuchten sollten grundsätzlich weniger hell sein als Deckenleuchten, weil bei ihnen häufiger eine direkte Sichtlinie besteht und der Abstand zur Leuchte meist geringer ist. Mattierte Lampen sind klaren, durchsichtigen vorzuziehen, vor allem weil bei ihnen das Risiko geblendet zu werden, geringer ist. Bei LED -Panels sollten die einzelnen LEDs nicht als helle Punktquellen sichtbar sein. Auch dadurch wird das Risiko geblendet zu werden geringer. Stand: 07.10.2025
„Helau, Alaaf und Olau!“: Bald startet die Zeit der Karnevalssitzungen und Straßenumzüge. Für viele Jeckinnen und Jecken stellt sich nun wieder die Frage: Welche Verkleidung soll es dieses Jahr werden? Weshalb bei der Kostüm-Wahl nicht nur auf die Optik geachtet werden sollte und worauf es speziell beim Online-Kauf ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät hilfreiche Kauf-Tipps. In ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Handel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. Ist der Online-Anbieter seriös? Viele Närrinnen und Narren bestellen ihre Kostüme im Internet. Das ist praktisch und geht schnell – doch woran lässt sich erkennen, ob ein Anbieter seriös ist? Hier können ein Blick ins Impressum und eine kurze Internetrecherche helfen: Wo befindet sich der Sitz des Unternehmens? Sind Zertifizierungen vorhanden? Wie sieht es mit Reklamationen und einer möglichen Garantie aus? All das bietet keine hundertprozentige Sicherheit, es kann aber ein erster Anhaltspunkt sein. Auch Produktbewertungen können helfen, etwa wenn Käuferinnen und Käufer Mängel auf Fotos dokumentiert haben. Bei Produkten aus Drittländern, wie etwa China, muss der Hersteller zudem einen EU-Verantwortlichen angeben. Fehlt dieser, darf die Ware in der EU gar nicht verkauft werden. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch ein solches Produkt erwerben, haben sie bei der Beanstandung von Mängeln oft schlechte Karten. Kennzeichnung Sowohl beim Kauf im Internet als auch im Geschäft sollte auf Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung geachtet werden. Sind diese nicht vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind, denn dies kann bedeuten, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Geruchstest Bei Textilien gilt: Diese wegen möglicher Chemikalien unbedingt nach dem Kauf waschen und wenn möglich Kleidung unter dem Kostüm tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Auch wichtig: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte außerdem bei sehr günstigen Produkten, denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Neues Jahr neue Trends: In immer mehr Kostümen und Accessoires sind LED-Leuchten verbaut. Das ist ein echter Hingucker, besonders, wenn es dunkel wird. Bei Kindern sollte sich allerdings das Batteriefach nicht zu einfach öffnen lassen, denn Knopfbatterien können leicht verschluckt werden. Das gilt auch für andere Kleinteile, die sich vom Kostüm ablösen lassen, wie etwa Knöpfe und Perlen. Lange Schnüre, Bändel und Schärpen können sich zudem in Rolltreppen oder Bustüren verfangen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Spielzeugpistolen. Jene mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen, können nachweislich zu dauerhafter Hörminderung führen, und jene mit Munition können Sehschäden verursachen. Auch sollten Spielzeugschwerter, Zauberstäbe und anderes Zubehör nicht spitz oder scharf sein. Generell gilt: Für Kinder nur Kostüme und Spielzeug mit CE-Kennzeichen kaufen. Denn dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für Kinder unter 14 Jahre geeignet ist. Wenn alle Jeckinnen und Jecken diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.
<p> <p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p> </p><p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p><p> Überblick und Zielsetzung <p>Mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/ecodesign-requirements-for-sustainable-products.html">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign Requirements for Sustainable Products – ESPR) hat die Europäische Union ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte sowie ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte eingeführt (siehe ESPR Kapitel VI „Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte“ mit den Artikeln 23 bis 26 sowie Anhang VII).</p> </p><p> Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte <p>Das Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte ist darauf ausgerichtet, die Zerstörung neuer, eigentlich funktionsfähiger Produkte zu verhindern, wenn diese nicht verkauft werden konnten. Nach der derzeit geltenden Rechtslage erfasst das Verbot bestimmte <strong>Textilien und Schuhe</strong>. Ziel der Regelung ist es, vermeidbare Abfälle zu reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung der Produkte verbundenen Umweltbelastungen zu verringern sowie die Wiederverwendung zu fördern. </p> <p>Grundsätzlich gilt das Verbot im Gegensatz zu den Offenlegungspflichten nur für bestimmte Produktkategorien, die in Anhang VII der ESPR über konkrete Warencodes aus der kombinierten zolltariflichen und statistischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung EWG 2658/87)</a> festgelegt sind. Derzeitig erfasst das Verbot:</p> <ul> <li>Kleidung einschließlich Kopfbedeckungen und Bekleidungszubehör, sowie</li> <li>Schuhe.</li> </ul> <p>Die Europäische Kommission ist befugt, den sachlichen Anwendungsbereich durch delegierte Rechtsakte auf weitere Produktkategorien auszuweiten. </p> <p>Das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe tritt gestaffelt in Kraft (siehe unten), für große Unternehmen gilt es ab dem 19. Juli 2026.</p> </p><p> Ausnahmen vom Vernichtungsverbot <p>Grundsätzlich ist es der Anspruch, die Vernichtung bestimmter unverkaufter Konsumprodukte – insbesondere im Bekleidungs- und Schuhbereich – zu verhindern. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen davon zulässig. Die konkrete Ausgestaltung und Präzisierung dieser Ausnahmeregelungen erfolgt in der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0296">delegierten Verordnung (EU) 2026/296</a>. Dort werden die Kriterien, Nachweispflichten und gegebenenfalls weitere Differenzierungen verbindlich festgelegt. Die Vernichtung der Waren ist demnach erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Ausnahmen vorliegt:</p> <ul> <li>Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit: Das Produkt stellt ein Risiko dar und darf daher nicht mehr verwendet werden.</li> <li>Rechtswidrigkeit: Das Produkt verstößt gegen EU- oder nationales Recht und muss deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.</li> <li>Verletzung geistiger Eigentumsrechte: z. B. bei Fälschungen oder wenn ein Gericht oder Rechteinhaber die Vernichtung verlangt.</li> <li>Lizenz- oder Vertragsbeschränkungen: Verträge oder Lizenzen verbieten den Verkauf oder die Weitergabe nach einem bestimmten Zeitpunkt.</li> <li>Nicht für Wiederverwendung geeignet: wenn Logos, Marken oder andere geschützte Merkmale technisch nicht entfernt werden können oder gesellschaftlich problematisch sind.</li> <li>Beschädigte oder kontaminierte Produkte: etwa durch Transport, Lagerung, Rücksendungen oder Hygieneprobleme, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.</li> <li>Produktions- oder Designfehler: Produkte sind funktionsuntüchtig und können nicht repariert werden.</li> <li>Spendenversuch ohne Erfolg: Die Produkte wurden mindestens acht Wochen zur Spende angeboten oder mehreren Organisationen direkt angeboten, aber sie wurden nicht angenommen.</li> <li>Spendenorganisation findet keinen Abnehmer: Auch gespendete Produkte dürfen vernichtet werden, wenn keine weitere Nutzung möglich ist.</li> <li>Produkte aus Wiederaufbereitung ohne Nachfrage: Waren, die nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung erneut auf den Markt gebracht wurden, aber keinen Käufer finden.</li> </ul> <p>Sofern Unternehmen von den Ausnahmen Gebrauch machen wollen, müssen sie für jede dieser Ausnahmen Dokumentationen und Nachweise (z.B. Sicherheitsbewertungen, Testberichte, Inspektionsberichte, Nachweise interner Prüfungen, Belege über Spendenangebote etc.) führen und diese bis zu fünf Jahre aufbewahren. Auf Anfrage der zuständigen Behörden (siehe Kapitel „Überwachung der Compliance“) muss die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen elektronisch vorgelegt werden können. Werden Waren unter Berufung auf eine Ausnahme vom Vernichtungsverbot einem Abfallentsorger übergeben, hat das Unternehmen dem Abfallentsorger eine schriftliche oder elektronische Erklärung über die einschlägige Ausnahme zu übermitteln.</p> </p><p> Alternativen zur Vernichtung <p>Weder die ESPR-Rahmenverordnung noch das Vernichtungsverbot selbst schreiben vor, was betroffene Wirtschaftsakteure statt der Vernichtung mit unverkauften Verbraucherprodukten machen müssen. Die Wahl der Alternative bleibt also letztlich dem jeweiligen Wirtschaftsakteur überlassen, solange sie die übrigen rechtlichen Vorgaben des Abfall- und Umweltrechts (z.B. die Abfallhierarchie und allgemeine Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts) einhalten.</p> <p>In Betracht kommen etwa folgende Alternativen zur Vernichtung:</p> <ul> <li><strong>Weiterverkauf</strong>: Die Ware kann stattdessen auf dem regulären Markt, in Outlets, über spezielle Restposten-Plattformen, B2B-Händler oder im Second-Hand-Verkauf angeboten werden.</li> <li><strong>Wiederverwendung:</strong> Funktionstüchtige Produkte können repariert, aufgearbeitet (Refurbishment) oder in neue, nutzbare Produkte umgewandelt (Upcycling) werden, um sie im Wirtschaftskreislauf zu halten. </li> <li><strong>Spenden:</strong> Insbesondere können unverkaufte Verbraucherprodukte an gemeinnützige Organisationen gespendet oder beispielsweise an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden.</li> <li><strong>Recycling: </strong>Wenn Produkte nicht mehr funktionstüchtig, tragbar und intakt sind, können die Materialien stofflich recycelt werden.</li> </ul> </p><p> Offenlegungspflicht für vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte <p>Im Gegensatz zum Vernichtungsverbot gilt die Offenlegungspflicht für vernichtete Verbraucherprodukte <strong>über Textilien oder Schuhe hinaus und umfasst dabei zum Beispiel auch Elektrogeräte und Spielzeug</strong>. Im Anwendungsbereich sind alle Verbraucherprodukte im Sinne der Definition in Artikel 1 (2) aus der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1781-20240628">ESPR-Rahmenverordnung</a>. Entsprechend dieser Definition gilt sie nicht für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Fahrzeuge und weitere dort gelistete Produkte. Werden die entsprechend betroffenen Produkte vernichtet, müssen Informationen darüber offengelegt werden.</p> <p>Die Offenlegung<strong> </strong>erfordert neben Anzahl und Gewicht auch die Angabe von Gründen für die Vernichtung. Des Weiteren müssen Angaben darüber gemacht werden, welchem Abfallbehandlungsverfahren die Produkte zugeführt wurden, nachdem sie nicht verkauft werden konnten: a) der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder b) einem Vernichtungsverfahren, wobei hier zwischen dem Recycling, der sonstigen Verwertung (z.B. der energetischen Verwertung) und der Beseitigung unterschieden wird.</p> <p>Der Zeitraum der Datenerfassung über vernichtete unverkaufte Produkte beginnt mit dem ersten vollständigen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Konkret bedeutet dies, dass Daten aus dem Geschäftsjahr 2025 erstmals im Jahr 2026 offengelegt werden müssen – unabhängig des neuen standardisierten Formats, definiert in <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a>. Die detaillierten Vorgaben zum Format der Offenlegung gelten hingegen erst ab dem 02. März 2027. Die gesammelten Daten müssen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Informationen muss leicht auffindbar und öffentlich zugänglich auf der Website des jeweiligen Unternehmens als Einzelinformation oder leicht auffindbar im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Verweis auf der Internetseite erfolgen.</p> <p>Die Berichterstattung läuft grundsätzlich auf Grundlage der ersten zwei Ziffern der Codes der Kombinierten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> gemäß Anhang I der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung (EWG) 2658/87</a> (KN-Codes). Damit wird eine standardisierte Einordnung der betroffenen Produktkategorien ermöglicht. Für bestimmte, in Anhang II der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> aufgeführten Produkte (z.B. Elektrogeräte, Spielzeug usw.), gilt jedoch eine genauere Abgrenzung: Diese müssen anhand der ersten vier Ziffern der jeweiligen KN-Codes identifiziert werden, um für ausgewählte Produktgruppen eine präzisere Zuordnung und Berichterstattung sicherzustellen.</p> </p><p> Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann? <p>Die Regelungen richten sich an sogenannte „Wirtschaftsteilnehmer“ im Sinne der ESPR-Verordnung, also insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und sonstige Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen und unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen oder entsorgen lassen. Der Anwendungsbereich ergibt sich bereits aus der ESPR-Rahmenverordnung. Während das Vernichtungsverbot unmittelbar auf den dort festgelegten Vorgaben beruht, konkretisiert die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> die Anforderungen an die Offenlegungspflicht. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangs- und Anwendungsfristen. </p> <p>Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem <strong>Vernichtungsverbot</strong> und den <strong>Offenlegungspflichten</strong> gelten zeitlich gestaffelt:</p> <ul> <li>Die Verpflichtungen gelten für <strong>große Unternehmen</strong> ab dem 19. Juli 2026.</li> <li>Für <strong>mittlere Unternehmen</strong> gelten die entsprechenden Verpflichtungen hingegen erst ab dem 19. Juli 2030.</li> <li><strong>Kleine und Kleinstunternehmen</strong> sind von den Vorgaben zum Vernichtungsverbot sowie von den Transparenz- und Offenlegungspflichten ausgenommen.</li> </ul> <p>Die zeitliche Staffelung ermöglicht eine schrittweise Einführung der neuen Anforderungen und berücksichtigt die unterschiedlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der betroffenen Unternehmen. Zur Einstufung verweist die ESPR auf die EU-Unternehmensdefinition (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32003H0361">EU-Empfehlung 2003/361/EG</a>):</p> <ul> <li><strong>Große Unternehmen:</strong> mehr als 250 Beschäftigte oder Jahresumsatz über 50 Mio. € bzw. Bilanzsumme über 43 Mio. €.</li> <li><strong>Mittlere Unternehmen:</strong> weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleine Unternehmen:</strong> weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleinstunternehmen:</strong> weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> </ul> </p><p> Überwachung der Compliance <p>Durchsetzung und Kontrolle des Vernichtungsverbots und der Offenlegungspflichten liegt bei den zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden, welche die Einhaltung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> prüfen. In Deutschland sind hierfür insbesondere die nach dem Marktüberwachungsgesetz (MÜG) <a href="https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Marktaufsicht/evpg-marktaufsicht.html">zuständigen Landesbehörden</a> verantwortlich. Anhang III der Verordnung legt dabei die maßgeblichen Grundsätze und das Verfahren fest. Die Durchführungsverordnung betrifft jedoch nicht das Vernichtungsverbot, dessen Anforderungen sich unmittelbar aus der ESPR-Rahmenverordnung ergeben.</p> <p>Die Überprüfung erfolgt risikobasiert und umfasst insbesondere die Plausibilisierung der erforderlichen Informationen. Ziel ist es dabei, die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen sicherzustellen und die Transparenz über die Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Die Sanktionierung bei Nichteinhaltung wird in den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der ESPR-Rahmenverordnung festgelegt.</p> </p><p> Einordnung in den EU-Rechtsrahmen <p>Das Verbot der Vernichtung ist in einen EU-weiten Rechtsrahmen eingebettet, der auf die Vermeidung von Abfällen, die effizientere Nutzung von Ressourcen und die Stärkung kreislauforientierter Wirtschaftsweisen ausgerichtet ist. Im Unterschied zu klassischen abfallrechtlichen Instrumenten, welche an die Entstehung von Abfall anknüpfen, setzt das Vernichtungsverbot bereits <strong>vor dem Eintritt der Abfalleigenschaft</strong> an. </p> <p>Dieser Ansatz entspricht der Systematik der ESPR, ökologische Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verankern. Das Vernichtungsverbot ergänzt insbesondere: </p> <ul> <li>die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008L0098">Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)</a>, Stand Oktober 2025, die mit der Abfallhierarchie und dem Vorrang der Abfallvermeidung grundlegende Leitprinzipien für den Umgang mit Produkten und Materialien festlegt,</li> <li>die <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/textiles-strategy_en">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>, in der Textilien ausdrücklich als prioritäre Produktgruppe benannt und regulatorische Eingriffe entlang der Wertschöpfungskette angekündigt wurden.</li> </ul> <p>Darüber hinaus steht das Vernichtungsverbot im Zusammenhang mit verschiedenen Initiativen der Union, die auf eine stärkere Verknüpfung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a>, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarktintegration abzielen. Hierzu gehören insbesondere der <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/clean-industrial-deal_de">Deal für eine saubere Industrie</a> und der zur Verabschiedung bis Ende 2026 geplanten <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy_en">Circular Economy Act (CEA).</a></p> </p><p> Einschätzung des UBA <p>Das im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vorgesehene Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe wird ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes kann diese Maßnahme einen wichtigen Schritt darstellen, um Ressourcenverschwendung zu reduzieren und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> im Textilsektor zu stärken. Inwieweit sich die Erwartung erfüllen wird, dass das Verbot zu einer spürbaren Verringerung der bisherigen Praxis der Warenvernichtung beiträgt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit auf die Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wird (bzw. zurückgegriffen werden muss).</p> <p>Hinsichtlich der ebenfalls vorgesehenen Offenlegungspflichten ist die Wirkung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vollständig abzuschätzen. Zwar können erhöhte Transparenzanforderungen Anreize für Unternehmen schaffen, nachhaltigere Verwertungsstrategien zu entwickeln, jedoch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diese Instrumente tatsächlich direkt zu einer Reduktion vernichteter Waren oder zu einer qualitativ höherwertigen Verwertung beitragen. Eine belastbare Bewertung lässt sich daher erst in einigen Jahren treffen.</p> <p>Insgesamt unterstützt das Umweltbundesamt die Zielrichtung der Europäischen Kommission und sieht die Maßnahmen als wichtigen Baustein auf dem Weg zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum. </p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p> </p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p> </p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p> </p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p> </p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p> </p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p> </p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p> </p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p> </p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p> </p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p> </p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p> </p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p> </p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p> </p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p> </p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p> </p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p> </p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild. </p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p> </p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p> </p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p> </p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p> </p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p> </p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p> </p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p> </p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p> </p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p> </p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum. </p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p> </p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p> </p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p> </p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p> </p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p> </p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p> </p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p> </p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p> </p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p> </p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p> </p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p> </p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p> </p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p> </p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p> </p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p> </p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p> </p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild. </p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p> </p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p> </p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p> </p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p> </p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p> </p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p> </p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p> </p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p> </p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p> </p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p> </p><p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p><p> <p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erzeugnis">Erzeugnis</a> in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p> <p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p> <ul> <li>Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können.</li> <li>Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen.</li> <li>Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten.</li> <li>Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen.</li> </ul> <p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p> <p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p> <p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p> <p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p> <p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn).</p> <p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p> <ul> <li>Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen.</li> <li>SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden.</li> <li>Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs > 0,1 Gewichts% enthalten.</li> <li>Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten.</li> <li>Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kunden wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können.</li> </ul> <p>Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p> <p>Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p> <ul> <li>Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC)</li> <li>Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia)</li> <li>Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS)</li> <li>Griechenland: National Observatory of Athens (NOA)</li> <li>Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR)</li> <li>Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV)</li> <li>Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)</li> <li>Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation</li> <li>Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO)</li> <li>Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO)</li> <li>Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden)</li> <li>Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA)</li> <li>Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme</li> <li>Europa: European Environmental Bureau (EEB)</li> </ul> <p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet:</p> <ul> <li>Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL)</li> <li>Bulgarien: Za Zemiata</li> <li>Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE)</li> <li>Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT)</li> <li>Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem)</li> <li>Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS)</li> <li>Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ)</li> </ul> <p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p> <p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/asklifebrand-design.png"> </a> <strong> EU Life AskREACH </strong> Quelle: EU Life </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Arbeitsblätter [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] lebengestaltenlernen – Fairer Handel Achtsamkeit FAIRES FRÜHSTÜCK Ein gemeinsames Frühstück mit fair gehandelten Produkten für und mit den Kindern, Erzieher*innen und Eltern zu organisieren, ist eine gute Möglichkeit sich mit dem Fairen Handel und dem Ursprung der Produkte, die wir täglich nutzen, zu beschäftigen. Außerdem unterstreicht es die Ambitionen der Kita, nicht nur über den Fairen Handel zu reden, sondern auch fair gehandelte Produkte zu beziehen. Einige Waren können sicherlich dauerhaft – nicht nur für das Faire Frühstück – in den Kita-Alltag integriert werden. Das könnten zum Beispiel Bananen, Kaffee, Kakao, Tee, Schokolade, Orangensaft, kleine Geschenke oder Spielzeug, etwa kleine Instrumente, sein. Tipp Große betretbare Welt- In der Kita können verschiedene fair gehandelte Produkte des Frühstücks auf einer begehbaren Welt- karte aus LKW-Plane karte dort platziert werden, wo sie angebaut oder hergestellt wurden. Bei Nahrungsmittel aus dem über https://www.das- Weltladen steht fast immer das Ursprungsland auf der Verpackung. Beim gemeinsamen Schlemmen weltspiel.com/ kann über die unterschiedlichen Frühstücksvorlieben und -gewohnheiten gesprochen werden. So erleben die Kinder eine Vielfalt an Produkten und erfahren, dass die meisten davon einen langen Weg bis zu uns zurücklegen. Wenn auch die Eltern der Kinder am Fairen Frühstück teilnehmen, lässt sich ihre Herkunft mit ein- beziehen. Sie können selbst berichten, wo sie oder ihre Familien aufgewachsen sind und was dort häufig zum Frühstück gegessen wird. Dann suchen alle nach den entsprechenden Ländern auf der Weltkarte. Damit entsteht für die Kinder ein Bezug zwischen dem Leben in anderen, zum Teil sehr weit entfernten Regionen und ihrem eigenen Alltag. Tipp Vielleicht können Sie in Ihrer Kita gegen einen kleinen monatlichen Beitrag ein „Faires Bistro“ etablieren, in dem die Kinder gemeinsam frühstücken. Dort können sie regionale, saisonale und fair gehandelte Produkte anbieten. Die Kinder müssten dann keine eigene Brotzeit mitbringen. Vorteile: Alle Kinder bekommen dasselbe Angebot an guten Produkten, der Einkauf in größeren Gebinden spart Verpackung und Müll. Material: Frühstückszutaten, Geschirr, Weltkarte Aktionsraum: Fairer Handel Seite 1 Kommunikative Kompetenz GESPRÄCHSKREIS – WAS IST FAIR? Zum Einstieg in das Thema Fairer Handel bietet sich ein Gesprächskreis mit den Kindern an. Eine Rabengeschichte: „Zwei Raben machen heute einen Ausflug. Es ist ein schöner Tag und sie sind schon eine ganze Weile gelaufen. Jetzt machen sie an einem sonnigen Plätzchen eine Pause. Einer der beiden Raben hat eine Banane dabei und schlägt vor, dass sie sich die Banane teilen. Der andere Rabe hat riesigen Hunger und möchte gerne mehr als die Hälfte der Banane haben. Das findet der erste Rabe aber nicht gerecht. Jetzt fangen sie an, sich zu streiten, denn beide finden die Aufteilung der Banane ungerecht und unfair.“ Anhand der Geschichte kann nun darüber nachgedacht werden, was die Kinder als fair und unfair oder ungerecht erachten. Kinder haben schon früh ein ausgeprägtes Empfinden für Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Um darüber zu sprechen, kann die Methode „Philosophieren mit Kindern“ genutzt werden. Beim Philosophieren versuchen die Kinder allein oder gemeinsam mit anderen Antworten darauf zu finden. Diese Antworten sind nicht endgültig, sondern können sich im Ver- lauf des Nachdenkprozesses verändern. Wichtig ist, dass Kinder akzeptieren, dass es beim Philosophieren kein richtig oder falsch gibt. Aktives Zuhören und Nachfragen sind dabei essenziell. Es geht nicht darum, andere vom eigenen Standpunkt zu überzeugen, sondern gegebenenfalls viele Antworten auf eine Frage zu finden. Rolle der Gesprächsleitung: Geeignete Rahmenbedingungen schaffen (vertrauensvolle Atmo- sphäre, wenig Ablenkung, geeignete Gruppengröße und Alter, geeigneter zeitlicher Rahmen). Die Gesprächsleitung fasst Gesprächsmeldungen zusammen, stellt Rückfragen oder versucht zu diffe- renzieren. Sie beteiligt sich jedoch nicht inhaltlich am Gespräch. Seite 2 Material: Geschichte, evtl. Decken und Kissen Aktionsraum: lebengestaltenlernen – Fairer Handel Kommunikative Kompetenz Happy BANANA! ERKUNDEN DER WELTKARTE Kleine Weltenbummler erkunden gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften unsere Erde anhand einer Karte. Sie entdecken, wo sie selbst leben, wo andere Familienmitglieder leben und wie man von einem Land zum anderen reisen kann. Kinder können Entfernungen besser einschätzen, wenn sie sich an Reisen erinnern, etwa in Länder, in denen eine andere Sprache gesprochen wird. Mit Spielzeug-Verkehrsmitteln kön- nen die Kinder markieren, wie man in diese Länder von Deutschland aus reisen kann. Wie lange dauert das? Wie könnte man über das große Meer, den Atlantik, kommen? Ecuador als Hauptanbauland von Bananen wird auf der Weltkarte gesucht. Auch andere Bananenan- bauländer wie Indien, Brasilien, China, die Philippinen, Indonesien, Costa Rica, Mexiko, Thailand, Burun- di, Kolumbien, Vietnam, Guatema- la und Honduras können markiert werden. Die Kinder dürfen nun fair gehandelte Bananenchips auf diese Länder verteilen. Kommen Kinder der Gruppe aus ei- nem dieser Länder, in denen Bananen angebaut werden? War jemand dort im Urlaub? Wie ist dort das Wetter? Es wird deutlich, dass die Bananen in bestimmten Regionen angebaut wer- den, die sich wie ein Gürtel um die Erde ziehen. Das liegt an den Bedin- gungen, die Bananen zum Wachsen benötigen. Bildauswahl und Weltkarte: Fotos und Videos prägen unsere Vorstellungen von anderen Menschen und Ländern. Bei der Bildauswahl ist es daher wichtig, darauf zu achten, dass keine Stereotpye verstärkt werden, sondern Vielfalt zu sehen ist. Ein Beispiel: In Ecuador, einem Land in Südamerika, leben zwar Menschen in Häusern aus Lehm – vor allem auf dem Land –, aber ein Großteil der Bevölkerung wohnt in gemauerten Häusern und Städten. Es gibt viele arme, aber auch wohlhabende Men- schen. So wie die deutsche Gesellschaft nicht durch ein einziges Bild dargestellt werden kann, ist dies auch in anderen Ländern der Fall. Diese Vielfalt gilt es den Kindern zu vermitteln, um damit auch Gemeinsamkeiten zu deren eigenem Leben herzustellen. Weltkarten gibt es in unterschiedlichen Darstellungsarten. Die bekannteste ist die Mercator- Projektion, die winkelgetreu abbildet. Die Peters-Projektion dagegen sieht auf den ersten Blick langgezogen aus, ist aber flächengetreu. Sie stellt die Größenverhältnisse zwischen den Ländern etwas genauer dar. Fairer Handel Seite 3 Bananenanbau: In Südostasien wurden Bananen schon vor etwa drei Jahrtausenden angebaut. Bananen brauchen etwa 25 °C und viel Regen. Daher gibt es Bananenplan- tagen in tropischen Regionen nördlich und südlich des Äquators. Dieses Gebiet wird auch „Bananengürtel“ genannt. Heute werden in etwa 100 verschiede- nen Ländern Bananen angebaut. Weltweit leben viele Millionen Menschen von ihrem Anbau und Handel. Die meisten Bananen, die exportiert werden, kommen aus Ländern in Mittel- und Südamerika wie Ecuador oder Costa Rica. Der Bananenex- port spielt für die lokale Wirtschaft dieser Länder eine enorme Rolle. Material: Weltkarte, Bananenchips aus Fairem Handel, Spielzeug (Autos, Fahrräder, Zug, Schiff und Flugzeug), Fotos einer Bananenstaude Aktionsraum: lebengestaltenlernen – Fairer Handel Motorische Kompetenz Happy BANANA! Die schnellste Banane der Welt Die Kinder sitzen im Kreis und müssen eine Banane so schnell wie möglich mit den Füßen weitergeben. Alle ziehen die Schuhe aus und setzen sich im Kreis auf den Boden. Jedes Kind darf vor dem Spiel die Banane einmal mit den Füßen halten. Wie fühlt sich die Bananenschale in den Füßen an? Ist sie kalt oder warm? Glatt oder rau? Ist es einfach, sie mit den Füßen festzuhalten? Auf ein Signal hin be- ginnen die Kinder, eine Banane von einem zum anderen weiterzugeben. Je nachdem, wie fit die teilnehmenden Kinder sind, können die Hände zu Hilfe genommen werden. Klappt die Weitergabe gut, kann die Zeit gestoppt werden. Vielleicht schafft die Gruppe einen eigenen Rekord? Das Spiel kann in beide Richtungen durchgeführt werden. Tipp Die in Mitleidenschaft gezogene Banane wird nach dem Spiel als Stärkung zu einem Bananenshake gemixt! Material: Bananen Aktionsraum: Fairer Handel Seite 4 lebengestaltenlernen – Fairer Handel Motorische Kompetenz Happy BANANA! Vom Pflänzchen bis zum Export In einem Bananenparcours können die Kinder spielerisch den Anbau, die Ernte und den Transport von Bananen nachempfinden. Station 1: Traumreise in den Bananenwald Die Kinder setzen oder legen sich gemütlich hin und schließen die Augen. Dann hören sie diese Geschichte: „Stell dir vor, du bist in einer Art Wald, in dem es sehr warm ist. Es gibt viele hohe Bäume und Pflanzen und es ist fast kein Durchkommen zwischen den Pflanzen. Es riecht nach Erde, Blüten und manchmal auch ein bisschen süßlich. Sonnenlicht strahlt durch die Blätter. Du hörst verschie- dene Geräusche, Vogelgezwitscher, Rascheln und Plätschern. Du stehst vor einer Finca, das ist ein Haus, zu dem auch ein großer Garten und ein Stück Wald gehören. Vor dem Haus wachsen Bananen, Kakao und verschiedene andere Pflanzen. Du bist jetzt auf der Suche nach deiner Bananenpflanze. Sie ist drei Meter hoch, 30 Zentimeter dick und besteht aus vielen eng aneinanderliegenden Bananenblättern, die fast wie ein Baumstamm aussehen. Damit deine Bananenstaude gut wachsen kann, braucht sie Platz. Deshalb entfernst du kleinere Pflanzen um sie herum. Außerdem braucht deine Staude regelmäßig Wasser. Also gießt du sie. Jetzt geht es deiner Bananenstaude richtig gut. Unter dem Blätterdach der Stauden ist es ange- nehm schattig und kühl. Bald kannst du Bananen ernten.“ Station 2: Bananen ernten Die Bananenstaude kann bis zu sechs Meter hoch werden. Wenn sie einige Zeit gewachsen ist, bekommt sie Blüten. Aus diesen Blüten wachsen die Bananenfrüchte. Erst ganz klein, dann immer größer. Und ganz schön viele! Die Bananen wachsen in Büscheln. Jedes Büschel hat etwa 14 „Ba- nanenhände“. Und diese Bananenhände haben wiederum 10 bis 20 einzelne Bananenfrüchte. Jetzt müssen die Bananen von den hohen Stauden geerntet werden. Je nach Alter der Kinder können echte Bananenbüschel oder andere Gegenstände (z.B. Sandsäck- chen) an einer Leine oder der Sprossenwand aufgehängt werden. Die Kinder haben nun die Auf- gabe, gemeinsam zu ernten. Station 3: Bananenhandel Die Bananen werden geerntet, wenn sie noch grün sind, und werden erst später reif und süß. Nach der Ernte werden sie auf die Waage gelegt. Die vielen Bananen sind ganz schön schwer. Die Arbeiter*innen bekommen dann ihren Lohn ausbezahlt. In einem Spiel können die Kinder in kleinen Gruppen als Bananenbauern möglichst viele Bananen sammeln und abwiegen. Die Erwachsenen verteilen den Lohn und sind dabei auch unfair. Damit kommt man zurück auf die Frage „Was ist fair?“. Station 4: Bananentransport Jetzt müssen die Bananen noch zum Hafen, übers Meer und dann in den Supermarkt. Eine volle Bana- nenkiste wiegt knapp 18 Kilogramm. Das ist in etwa so viel wie ein Kind wiegt. Die Kinder können sich in der Kiste gegenseitig durch einen kleinen Hindernisparcours bis zum Hafen transportieren. Am besten klappt das auf einem Rollbrett oder einem kleinen Teppich. Material: Bananenstaude aus Papier oder Pappmaschee, leere Bananen- kisten aus dem Supermarkt, Personenwaage, Schnur, Bana- nenbüschel oder Sandsäckchen, Decken oder Matten Aktionsraum: Fairer Handel Seite 5
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 256 |
| Kommune | 2 |
| Land | 22 |
| Weitere | 51 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 21 |
| Gesetzestext | 181 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Software | 2 |
| Text | 94 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 293 |
| Offen | 32 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 322 |
| Englisch | 29 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 29 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 49 |
| Keine | 220 |
| Webseite | 78 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 96 |
| Lebewesen und Lebensräume | 123 |
| Luft | 87 |
| Mensch und Umwelt | 192 |
| Wasser | 78 |
| Weitere | 330 |