<p>Das Haus der Nachhaltigkeit Münster ist die städtische Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um Fragen zu nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen.</p> <p>Im Haus der Nachhaltigkeit wurde eine Liste mit Orten zusammengetragen, an denen man nicht mehr benötigte Dinge spenden, in Zahlung geben, verkaufen oder tauschen kann.</p> <p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie die Liste auf dieser Seite in maschinenlesbaren Formaten zum Download. Sie können die Daten unten entweder im Excel- oder GeoJSON-Format herunterladen.</p> <p>In der Liste werden folgende Kategorie-Kürzel verwendet:</p> <table> <tbody> <tr> <td><strong>Name</strong></td> <td><strong>Kürzel</strong></td> </tr> <tr> <td>Kleidung</td> <td>K</td> </tr> <tr> <td>Elektrogeräte</td> <td>E</td> </tr> <tr> <td>Möbel</td> <td>M</td> </tr> <tr> <td>Kinderspielzeug und Spiele</td> <td>S1</td> </tr> <tr> <td>PC Spiele, CDs, DVDs…</td> <td>S2</td> </tr> <tr> <td>Dekoartikel</td> <td>D</td> </tr> <tr> <td>Haushaltsgegenstände</td> <td>H</td> </tr> <tr> <td>Bücher</td> <td>B</td> </tr> <tr> <td>Fahrräder</td> <td>F</td> </tr> <tr> <td>Sonstiges</td> <td>W</td> </tr> </tbody> </table> <p>Alle Daten sind ohne Gewähr.</p> <p>Stand der Daten: 01/2024</p> <p>Die Geokoordinaten der Standorte wurden mit Hilfe der OpenStreetMap ermittelt.<br /> (© OpenStreetMap contributors, Open Database License, <a href="https://www.openstreetmap.org/copyright">https://www.openstreetmap.org/copyright</a>)</p>
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
31. Oktober 2026, von 11:00 bis 16:00 Uhr Jedes Jahr lockt das traditionelle Herbstfest am Forstamt Pankow mit vielen Angeboten für die ganze Familie. Wildfleischverkauf, Rostbratwurst und Co. laden zum Schlemmen ein und zahlreiche Stände für Holzdekoration, Strickwaren, Kräuterlikör und mehr bieten Gelegenheit für einen ausgiebigen Bummel. Die Kleinen können sich bei Holzspielzeug und Bastelangeboten austoben, während der Falkner, die Jagdhunderassenvorführung und die Jagdhornbläser Besuchende jeden Alters verzücken. An unseren Informationsständen stehen Mitarbeitende Rede und Antwort und teilen ihr Waldwissen mit Ihnen. Wem das noch nicht genug ist, der kann nebenan bei der Landeswaldarbeitsmeisterschaft , welche vom 30. bis 31. Oktober 2026 stattfindet, mitfiebern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wildfleischverkauf mit Imbiss Thüringer Rostbratwurst, geräucherter Fisch, Waffeln, Bierwagen und andere Leckereien Schmuck, Strick- und Filzwaren Kinderspielzeug (Second Hand) und -kleidung Dekoratives aus Holz und Keramik Ölmühle, Marmelade, Hofladen und Imkerei Kräuterlikör und Tee Jagdhunderassenvorstellung Jagdhornbläser Falkner u.v.m. Mitmachaktionen Holzspielzeug zum Ausprobieren Malen und Basteln mit den Berliner Waldschulen und den Stadtnatur-Rangern Grünholzdrechseln Stockbrot backen Berliner Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Blankenfelde Forstamt Pankow und Revierförsterei Blankenfelde Blankenfelder Chaussee 9 13159 Berlin Bus 107, Haltstelle Revierförsterei Blankenfelde Direkt an der B 96 a können Sie zeitweise parken. Bitte beachten Sie die Ausschilderung. Forstamt Pankow Astrid Hennicke Telefon: (030) 474988-11 E-Mail: astrid.hennicke@forsten.berlin.de
„Helau, Alaaf und Olau!“: Bald startet die Zeit der Karnevalssitzungen und Straßenumzüge. Für viele Jeckinnen und Jecken stellt sich nun wieder die Frage: Welche Verkleidung soll es dieses Jahr werden? Weshalb bei der Kostüm-Wahl nicht nur auf die Optik geachtet werden sollte und worauf es speziell beim Online-Kauf ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät hilfreiche Kauf-Tipps. In ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Handel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. Ist der Online-Anbieter seriös? Viele Närrinnen und Narren bestellen ihre Kostüme im Internet. Das ist praktisch und geht schnell – doch woran lässt sich erkennen, ob ein Anbieter seriös ist? Hier können ein Blick ins Impressum und eine kurze Internetrecherche helfen: Wo befindet sich der Sitz des Unternehmens? Sind Zertifizierungen vorhanden? Wie sieht es mit Reklamationen und einer möglichen Garantie aus? All das bietet keine hundertprozentige Sicherheit, es kann aber ein erster Anhaltspunkt sein. Auch Produktbewertungen können helfen, etwa wenn Käuferinnen und Käufer Mängel auf Fotos dokumentiert haben. Bei Produkten aus Drittländern, wie etwa China, muss der Hersteller zudem einen EU-Verantwortlichen angeben. Fehlt dieser, darf die Ware in der EU gar nicht verkauft werden. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch ein solches Produkt erwerben, haben sie bei der Beanstandung von Mängeln oft schlechte Karten. Kennzeichnung Sowohl beim Kauf im Internet als auch im Geschäft sollte auf Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung geachtet werden. Sind diese nicht vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind, denn dies kann bedeuten, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Geruchstest Bei Textilien gilt: Diese wegen möglicher Chemikalien unbedingt nach dem Kauf waschen und wenn möglich Kleidung unter dem Kostüm tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Auch wichtig: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte außerdem bei sehr günstigen Produkten, denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Neues Jahr neue Trends: In immer mehr Kostümen und Accessoires sind LED-Leuchten verbaut. Das ist ein echter Hingucker, besonders, wenn es dunkel wird. Bei Kindern sollte sich allerdings das Batteriefach nicht zu einfach öffnen lassen, denn Knopfbatterien können leicht verschluckt werden. Das gilt auch für andere Kleinteile, die sich vom Kostüm ablösen lassen, wie etwa Knöpfe und Perlen. Lange Schnüre, Bändel und Schärpen können sich zudem in Rolltreppen oder Bustüren verfangen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Spielzeugpistolen. Jene mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen, können nachweislich zu dauerhafter Hörminderung führen, und jene mit Munition können Sehschäden verursachen. Auch sollten Spielzeugschwerter, Zauberstäbe und anderes Zubehör nicht spitz oder scharf sein. Generell gilt: Für Kinder nur Kostüme und Spielzeug mit CE-Kennzeichen kaufen. Denn dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für Kinder unter 14 Jahre geeignet ist. Wenn alle Jeckinnen und Jecken diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © monticellllo / AdobeStock Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Untersuc hte und beanstandete L ebensmittel - und B edarfsgegenständep roben 2 02 3 Produk tg ruppe B e a ns ta nde t B ea nst. in % Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks38371,8 Obst und Gemüse1926532,8 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee393143,6 Kräuter und Gewürze342175,0 Wein37342697,2 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse536438,0 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen713578,0 Kosmetische Mittel660548,2 Eier und Eiprodukte269259,3 Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte174179,8 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5736210,8 Brühen, Suppen und Saucen4244811,3 Getreide und Backwaren153918211,8 Milch und Milchprodukte114814812,9 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege sowie Reinigungs- und Pflegemittel3985213,1 Eis und Desserts4536414,1 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse247137215,1 Zuckerwaren5999215,4 Alkoholfreie Getränke85414517,0 Spielwaren und Scherzartikel1943317,0 Zusatzstoffe3275817,7 Fette und Öle3586518,2 Fertiggerichte4469421,1 Alkoholische Getränke außer Wein57513924,2 Tabakerzeugnisse1019897,0 19590220811,3 Gesamtzahl 2 Gesamtzahl Jeder Mensch braucht Lebensmittel, um sich zu ernähren. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtli- che Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesund- heitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen.So wie jeder Autohersteller und jeder Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauf- ten Fahrzeuge verantwortlich ist, so sind die Her- steller von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Pro- dukte in den Verkehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrol- leurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Krei- se und Städte in die Herstellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrol- le zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie rund 33.200 Kontrollbesuche in fast 19.000 Be- trieben durchgeführt. Zusätzlich entnehmen sie nach einem risikoorientierten Ansatz unterschied- lichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zu- ckerwaren und senden sie an das Landesuntersu- chungsamt (LUA) zur detaillierten Untersuchung. 2023 hat das LUA 19.590 Proben aus den unter- schiedlichsten Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.430. Die Beanstandungsquo- te war mit 11,3 Prozent auf dem Niveau der Vor- jahre. Die überwiegende Mehrzahl der rund 2.200 Beanstandungen betraf eine falsche oder irrefüh- rende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, sind nach wie vor selten. Im Jahr 2023 wurden 26 solcher gesundheitsschädlichen Proben identifi- ziert, im Vorjahr waren es 19 gewesen. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit 0,1 Pro- zent von allen untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Im vergangenen Jahr wiesen die Sachverständigen des LUA in neun Proben Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. In Lammwurst, Schafskäse, und zwei Proben Lammsalami wurden shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) ge- funden. Eine grobe Mettwurst aber auch pflanzli- che Produkte wie eine Probe Sprossen für den Sa- lat und eine Probe Tahin (Sesammus) waren mit Salmonellen belastet. In einem Altenheim wurde eine mit Clostridien verunreinigte Suppe identifiziert, und eine Probe Reis aus einem Reiskocher einer Speisegaststät- te war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen kön- nen. Für Menschen mit geschwächtem oder un- vollständigen Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine be- sondere Gefahr. Aus dem Einzelhandel wurde eine Probe mari- nierter Thunfisch untersucht, die sieben Mal mehr Histamin enthielt, als es der gesetzliche Grenz- wert erlaubt. Größere Mengen an Histamin füh- ren zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrö- tungen. Einen ungewöhnlichen Fund machte ein Zwölf- jähriger beim Mittagessen in der Schulmensa: In seinem Seelachsfilet im Backteig steckte ein har- tes, scharfkantiges Gebilde. Bei der histologischen Untersuchung im LUA stellte sich heraus, dass es sich nicht, wie zunächst vielleicht vermutet, um einen Fremdkörper, son- dern um den knöchernen Anteil des Fisch- skeletts © dima_pics / AdobeStock 3 Rekord bei Warnungen vor schädlichen Schlankmachern und Potenzmitteln handelte. Im Gegensatz zu kleineren Gräten oder Knorpelteilchen ist ein solches Knochenstück als Verarbeitungsfehler anzusehen und wurde auf- grund der Verletzungsgefahr als gesundheits- schädlich beurteilt. Im Bereich Kosmetik waren vier Hautbleichmit- tel auffällig, die in Supermärkten und Kiosken entnommen wurden. Alle enthielten ein hoch- wirksames Corticosteroid und Hydrochinon. Cor- ticosteoride beeinflussen direkt den Stoffwechsel und werden als Medikamente eingesetzt. Hydro- chinon ist immunotoxisch und in Kosmetikpro- dukten nicht erlaubt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer ent- sprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2023 wurden vom LUA 157 solcher Lebensmittelwarnungen übernommen, denn der Handel in Rheinland-Pfalz war ebenfalls betrof- fen. Die meisten Warnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmo- nellen, verschluckbare Fremdkörper sowie Allerge- ne, die nicht ausreichend auf der Verpackung ge- kennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Das LUA hat sich 2023 auch 29 Warnungen vor Bedarfsgegenständen und Kosme- tika angeschlossen. Die Produkte enthielten zum Beispiel giftige Schwermetalle oder gesundheits- schädliche Weichmacher. Fast alle im LUA untersuchten Tabakerzeugnisse durchgefallen Von den 101 im LUA untersuchte Proben, die der Tabakgesetzgebung unterliegen, waren 2023 le- diglich drei nicht zu beanstanden – das entspricht einer Beanstandungsquote von 97 Prozent. Zwölf Proben Nikotin pouches wurden als nicht siche- res Lebensmittel eingestuft, weil sie den gesund- heitsschädlichen Stoff Nikotin in erhöhter Kon- 4 Die Zahl der Tabakprodukte steigt - und mit ihr die Beanstandungen. © Maren Winter / AdobeStock zentration abgeben. Eine Zulassung als „novel food“ lag nicht vor. 39 Proben (Einweg-)E-Zigaret- ten und Liquids, eine exponentiell wachsende Pro- duktform, zeigten mannigfaltige Fehler, und alle im Jahr 2023 untersuchten Proben waren zu be- anstanden. Die häufigsten Beanstandungsgrün- de sind: • unzulässige Geschmacksangabe • EUCEG-Meldung ist fehlerhaft oder fehlt in Gänze • unzureichende Liste der Inhaltsstoffe • fehlende Gefahrstoffkennzeichnung • kein Steuerzeichen • fehlender/falscher Beipackzettel • psychotrope Inhaltsstoffe (HHC) • maximale Füllmenge überschritten • Werbung mit nicht belegbaren Wirkungen (CBD) Sie sind im LUA ein Dauerbrenner: Illegale Schlankheits- und Potenzmittel, die als vermeint- lich harmlose Nahrungsergänzungen also Lebens- mittel daherkommen. 2023 enttarnten die Sach- verständigen so viele Mittel in einem Jahr wie nie zuvor: Vor vier Schlankmachern und zwei Potenz- mitteln warnte das LUA öffentlich, weil die nicht deklarierten Inhaltsstoffe die Gesundheit der An- wender massiv schädigen können. In der Regel handelt es sich um Produkte, die über das Internet im Ausland bestellt werden. Bei der Einfuhrkontrolle werden sie mit zielsicherem Blick von Zollbeamten sichergestellt und zur abklären- den Untersuchung ans LUA geschickt. Leider be- stätigt sich der Verdacht immer wieder, dass es bei den Waren nicht mit rechten Dingen zugeht. Den Schlankheitsmitteln ist gemein, dass sie Si- butramin enthalten. Dieser Wirkstoff wurde frü- her in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibig- keit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appe- tithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulas- sung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch To- desfälle sind bekannt. Schlankmacher mit Sibutramin sind deshalb keine harmlosen Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackungen oft glauben machen möchten, son- dern nicht zugelassene Medikamente. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelge- setz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch die vom LUA beanstandeten Mittel „Tur- boslim“ und „Molecule“ versuchten auf irrefüh- rende Weise den Eindruck zu erwecken, es han- dele sich um rein pflanzliche Produkte. Deklariert waren etwa Zutaten wie grüner Tee, Hibiskusblü- ten oder Kaktusfeigen, der hochwirksame Arznei- stoff Sibutramin fehlte dagegen in der Auflistung. Die Verpackung von „Turboslim“ versprach den Anwendern sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten - angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation. Bei „Trex Tea“ handelte es sich um ein weißes Pul- ver, das mit heißem Wasser aufgegossen und ge- trunken werden soll. Auf der Packung deklariert waren lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, 38 Proben Zigaretten und Feinschnitt-Tabak hat- ten entweder eine zu geringe Fläche für den kom- binierten Text-Bild-Warnhinweis, eine mangelnde Rückverfolgbarkeit (Track and Trace) oder einen unzulässigen Farbstoff. 11 Proben (Wasser-)Pfeifentabak wurden bean- standet wegen unzulässiger Geschmacksangabe, fehlerhafter oder fehlender EUCEG-Meldung, un- zulässigen Zusatzstoffen (Menthol, Linalol) oder zu geringer Fläche für den kombinierten Text-Bild- Warnhinweis. Eine untersuchte Probe Snus wurde beanstandet, weil Tabak zum oralen Konsum un- zulässig ist. Unterschiedliche Verpackungen, identische Gefahr: Mehrere vom LUA untersuchte Kapseln enthielten den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil - eine Gefahr für arglose Anwender. © LUA 5 Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der Arznei- stoff Sibutramin fehlte. Immerhin riet ein Warn- hinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nie- renerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab - für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutra- min enthalten könnte. Besonders bedenklich waren auch die Kapseln mit dem Namen „Black Panther Slimming Capsule“. Sie enthielten neben Sibutramin auch noch den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Phenolphthale- in. Phenolphthalein wirkt abführend und soll da- durch einen schnellen Gewichtsverlust vorgau- keln. Der Wirkstoff wurde wegen des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutsch- land bereits vor Jahren vom Markt genommen. Nebenwirkungen statt Lustgewinn Ein weiteres wiederkehrendes Übel sind illega- le und gesundheitsschädliche Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil. Arzneimittel mit Silde- nafil sind in Deutschland zulassungs- und ver- schreibungspflichtig und werden zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verwendet. Sie können zahlreiche Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen her- vorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen zum Teil le- bensgefährliche Wechselwirkungen. Eine solche Zulassung haben die vom LUA bean- standeten Mittel aber nicht. Weil der Wirkstoff nicht auf den Verpackungen deklariert ist, wis- sen die Anwender gar nicht, welche hochwirksa- men Substanzen sie tatsächlich zu sich nehmen. Zudem werden die im Internet bestellten Produk- te ohne ärztliche Aufsicht eingenommen, was Ne- ben- und Wechselwirkungen ganz besonders ge- fährlich macht. Ein solches Mittel war im Jahr 2023 „Stiff Bull Gold - Instant Coffee“. Dabei handelte es sich nur scheinbar um löslichen Kaffee aus Pflanzenextrak- ten - das braun-weiße Pulver enthielt tatsächlich 6 nicht deklariertes Sildenafil und war damit ein il- legales Potenzmittel. Das war auch bei „Blue Bulls Power“ der indischen Firma Walgrow der Fall. Die LUA-Fachleute wiesen auch in diesem angebli- chen Nahrungsergänzungsmittel den nicht dekla- rierten Viagra-Wirkstoff Sildenafil nach. Wie auch die Mittel zum Abnehmen sind solche Potenzmittel rechtlich gesehen keine Nahrungs- ergänzungsmittel, sondern illegale Medikamente und dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arz- neimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Frei- heits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch wenn der Leidensdruck noch so hoch sein mag: Das LUA rät von dubiosen Mitteln aus dem Internet ab, die schnelles Abnehmen oder schnellen Lustgewinn versprechen. Faulig statt frisch: Beschwerdeproben bei natürlichem Mineralwasser Natürliches Mineralwasser gehört wie auch Quell- oder Tafelwasser für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu den täglichen Lebensmitteln. Viele verbinden mit natürlichem Mineralwasser ein rei- nes, ursprüngliches Produkt, und das ist es in al- ler Regel auch. Wenn aber doch einmal mit dem Wasser etwas nicht stimmt, können die Flaschen als Verbraucherbeschwerden bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen abgegeben werden. Zur Untersuchung werden diese Proben dann ans LUA geschickt. Im Jahr 2023 wurden im LUA neben circa 120 Routineproben insgesamt 16 solcher Verbrau- cherbeschwerden natürliches Mineralwasser auf sensorische Abweichungen und chemisch-physi- kalische Parameter untersucht. In 13 dieser Be- schwerdeproben wurden Abweichungen beim Ge- ruch festgestellt: von blumig/fruchtig über muffig, faulig, kohl- und knoblauchartig bis hin zu einem Geruch nach Mineralöl. Sichtbar waren in zwei Proben Schimmel und in einer Probe feine weiße Partikel, die zu einer Trübung des Wassers und da- mit zu einer Beanstandung führten. Wenn eine Verbraucherbeschwerde ins LUA-Labor gelangt, wird zunächst eine sensorische Prüfung auf Aussehen und Geruch durch drei geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Anschließend wird versucht, den Ursachen für Ge- ruchsabweichungen auf den Grund zu gehen, und die Wässer werden auf eine Reihe von Parametern untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den folgenden Fragen: • Besteht eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher? • Ist in den Flaschen das Wasser drin, das auf dem Etikett deklariert wurde? • Ist nur eine einzelne Flasche betroffen, oder möglicherweise eine größere Partie? In vielen Proben sind die Auffälligkeiten nur in ei- ner einzelnen Flasche festzustellen. Weitere Fla- schen aus den Beständen der Verbraucher oder zu Vergleichszwecken im Handel entnommene Fla- schen der gleichen Partie sind dann unauffällig. Die Flasche selbst ist dann offensichtlich die Ursa- che für die Abweichungen. Flaschenmaterial aus Kunststoff nimmt Gerüche sehr gut an. Diese Ge- rüche können nach der Rückgabe der Mehrwegfla- schen beim Reinigen im Abfüllbetrieb nicht rest- los entfernt werden und beeinflussen das nächste eingefüllte Wasser. Ethylcarbamat in Steinobstbränden: Gute Herstellungspraxis ist wichtig Seit den 1980er Jahren ist bekannt: Bei der Des- tillation von Steinobstbränden kann gesundheits- schädliches Ethylcarbamat entstehen. Mit einer guten Herstellungspraxis lässt sich das Problem beherrschen – die Untersuchungen des LUA zei- gen allerdings, dass nicht alle Hersteller das kriti- sche Problem vollständig im Griff haben. Ethylcarbamat ist eine gesundheitlich bedenkli- che Verbindung, die von Natur aus in Steinobst- bränden und Steinobsttresterbränden vorkommt, also zum Beispiel in Kirschwasser oder Bränden aus Mirabelle, Pflaume oder Aprikose. In Stein- obstdestillaten kann Ethylcarbamat aus natürli- chen Bestandteilen der Steine, den Blausäuregly- cosiden, entstehen. Beim Einmaischen der Früchte können die Kerne zerbrechen, und die Blausäu- reglykoside können von den in der Obstmaische ebenfalls natürlich enthaltenen Enzymen zu Blau- säure oder Cyaniden abgebaut werden. Aber auch intakte Steine können bei einer länge- ren Lagerung der fermentierten Maische gerin- Bei Einwegflaschen aus Plastik verhält es sich in- dess anders. Hier ist das oft sehr dünne Flaschen- material in der Lage, Gerüche direkt an das Mine- ralwasser weiterzuleiten. Diese sorgen dann für einen auffälligen Geruch und/oder Geschmack des Mineralwassers. Das LUA empfiehlt daher, in Flaschen abgefüll- tes Wasser nicht in stark riechenden Umgebungen (zum Beispiel in muffigen oder nach Öl riechen- den Kellern) zu lagern. Zudem sollten Mehrweg- flaschen nicht zweckentfremdet werden. Säfte, Grillsaucen, Lacke oder ähnliche Flüssigkeiten ge- hören nicht in Wasserflaschen. Zudem sollten Fla- schen, aus denen bereits getrunken wurde, rasch aufgebraucht und bis dahin im Kühlschrank auf- bewahrt werden, da sich darin sonst Keime ver- mehren können. Bei der Destillation von Steinobstbränden kann ge- sundheitsschädliches Ethylcarbamat entstehen. © EcoPim-studio / AdobeStock 7 Ethylcarbamat ist zwar nur mäßig akuttoxisch, bei Versuchen im Labor wurde jedoch seine erbgut- verändernde (mutagene) Wirkung belegt. 2007 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) die Substanz außerdem als „wahr- scheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Auf Basis einer Risikobewertung durch die Eu- ropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschloss die EU-Kommission 2007 des- halb, dass Maßnahmen zu treffen sind, um den Gehalt an dieser gesundheitlich bedenklichen Ver- bindung in Spirituosen zu senken. Zuletzt wurden 2016 Empfehlungen dazu veröf- fentlicht. Darin werden die Hintergründe und der Herstellungsprozess erläutert und erklärt, wie eine gute Herstellungspraxis funktioniert. So sind zum Beispiel Hygiene, Lagerungsbedingungen, Einsatz von Cyanidabscheidern und Kontrolle der (Zwischen-)Produkte genannt. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass damit Ethylcarbamatgehal- te über 1 Milligramm pro Liter (mg/L) vermeidbar sind. Dieser Gehalt wurde als „Zielwert“ formu- liert, denn es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Ethylcarbamat. 2023 wurden im Landesuntersuchungsamt 29 Spirituosen auf Ethylcarbamat untersucht. In neun Proben (31 Prozent der untersuchten Pro- ben) konnte es in Konzentrationen über 0,3 mg/L nachgewiesen werden. Die Spanne lag zwischen 0,3 und 3,9 mg/L. Über dem Zielwert von 1 mg/L lagen sechs Spirituosen (21 Prozent der unter- suchten Proben). Die sechs Produkte wurden vom LUA beanstandet. 8 Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucher- schutzes und weil es sich bei Ethylcarbamat um eine technologisch vermeidbare Kontaminante handelt, werden Steinobstbrände mit Ethylcarba- matgehalten von mehr als 1 mg/L als für den Ver- zehr inakzeptabel beurteilt und damit als nicht si- chere Lebensmittel eingestuft. Zusammen mit dem Gutachten des LUA zur Pro- be erhalten die kommunalen Überwachungsbe- hörden die Empfehlungen der Kommission von 2016, sodass sie konkrete Handlungsempfehlun- gen an der Hand haben, um eine Prozessoptimie- rung beim Hersteller zu unterstützen. Mit der ent- sprechenden guten Herstellungspraxis sollten sich die Gehalte an Ethylcarbamat in Steinobstbrän- den reduzieren lassen. Schutz für die Kleinsten: Spielzeug muss sicher sein Wer Kindern zum Beispiel an Weihnachten Spiel- zeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das LUA über- prüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichproben- artig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zu- nutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen. Im vergangenen Jahr hat das LUA 194 Proben Spielzeug und Scherzartikel untersucht, 33 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben wa- ren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft. Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt - trotz modernster Analysengeräte - die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs ent- scheiden, auf welche Schadstoffe sie untersuchen sollten. Daran können sich übrigens auch Verbrau- cherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben. Viele Substanzen können allerdings ausschließ- lich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen wer- den. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder zu knabbern. Dadurch können - bei entsprechend kleinen Abmessungen - Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden. Und es können sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen wer- den. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stof- fen, die rechtlich geregelt sind und im Labor ana- lysiert werden können, zählen Weichmacher mit hormonähnlicher Wirkung, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formal- dehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Ben- zol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Al- lergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksa- me Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk wer- den außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe un- tersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstof- fe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe. Alleine 2023 wurden in drei von insgesamt 32 un- tersuchten Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nach- gewiesen und bemängelt. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die streng genommen zwar nur in Kosmetik unzulässig sind - gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Ver- brauchergruppe sollten aber überhaupt keine die- ser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein. Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropano- le 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Mo- nochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangs- stoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leim- stoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben der 20 untersuchten Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe waren auffällig und wurden bemängelt. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden. Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung ge- prüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Feh- len der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz. Siegel ist nicht gleich Siegel Beim Kauf von Spielzeug sollten Verbraucherin- nen und Verbraucher auf das GS-Zeichen für „Ge- prüfte Sicherheit“ achten. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wur- de. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, © Zarya Maxim / AdobeStock ge Mengen Blausäure abgeben. Während des Des- tillationsvorgangs kann sich die Blausäure in allen Fraktionen (also in allen getrennt aufgefangenen Destillaten) anreichern. Unter Lichteinfluss erfolgt eine Oxidation von Cyanid bzw. Blausäure zu Cy- anat, das wiederum mit Ethanol zu Ethylcarba- mat reagiert. Wenn diese Reaktion einmal ausge- löst wurde, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Die Bildung von Ethylcarbamat im Destillat wird durch Lichteinfluss und hohe Temperaturen geför- dert. 9
Am Dienstag bestätigten die Europa-Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 und ist eine Reaktion auf den wachsenden Internethandel. „Die neuen EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit stärken den Schutz von Kindern, indem gefährliche Chemikalien wie PFAS verboten werden und Spielzeuge vor dem Verkauf eine umfassende Sicherheitsbewertung durchlaufen müssen, die chemische, mechanische und elektrische Risiken berücksichtigt. Allein 2023 wurden Spielzeuge im Wert von 6,5 Milliarden Euro in die EU eingeführt – umso wichtiger sind klare Standards. Dank des neu eingeführten digitalen Produktpasses wird Spielzeug künftig leichter überprüfbar und transparenter für Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch den digitalen Produktpass können dadurch effizientere Zollkontrollen durchgeführt und eine Einfuhr unsicherer und gefährlicher Produkte in den Binnenmarkt besser ausgeschlossen werden. Die modernen Anforderungen helfen Herstellern, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Insgesamt sorgen die Maßnahmen dafür, dass Kinder in Europa sicherer und unbeschwerter spielen können“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder.
<p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p><p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p><p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p><p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p><p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p><p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p><p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p><p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn).</p><p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p><p>Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p><p>Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p><p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet:</p><p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p><p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p>
60 Jahre Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen sowie dem Saarland – Zentrale Rolle im Gesundheitsschutz Mit einer großen Fachtagung in Mainz feiert das Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland (GIZ) sein 60-jähriges Bestehen. Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder würdigte zu diesem Anlass die herausragende Arbeit der Einrichtung, die seit 1965 eine zentrale Rolle im Gesundheitsschutz spielt. „Sechzig Jahre – das sind sechs Jahrzehnte voller Verantwortung, Expertise und Einsatz für die Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und darüber hinaus“, erklärte Katrin Eder. „Das Team des Giftinformationszentrums steht seit Jahrzehnten rund um die Uhr bereit: für besorgte Eltern, für Ärztinnen und Ärzte in der Notaufnahme oder etwa für Rettungsdienste. Das GIZ leistet jeden Tag lebensrettende Arbeit – mit kühlem Kopf und menschlicher Anteilnahme.“ An der zentralen Tagung nahmen neben der rheinland-pfälzischen Ministerin, Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesländer, des Bundesumweltministeriums, Prof. Dr. Ralf Kiesslich (Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz) sowie zahlreiche Expertinnen und Experten unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung teil. Die Gründung des Giftinformationszentrums im Jahr 1965 war eine echte Pionierleistung. In einer Zeit ohne Internet, digitale Datenbanken oder moderne Kommunikationstechnologien hatten engagierte Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Toxikologinnen und Toxikologen den Mut, etwas Neues aufzubauen – eine Anlaufstelle, die im Notfall schnell und präzise hilft. Heute ist das Informationszentrum Mainz ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Es ist gleichzeitig ein Ort der Forschung, Vernetzung und Weiterbildung. Das Wissen der Expertinnen und Experten fließt in Leitlinien ein und bereichert europäische Kooperationen. Zudem trägt die Arbeit des GIZ maßgeblich zur öffentlichen Aufklärung bei, von Haushaltsmitteln über Pflanzenschutzmittel bis hin zu psychoaktiven Substanzen. Vergiftungen sind ein medizinisches Notfallthema, das jeden betreffen kann – im Haushalt, in der Natur, am Arbeitsplatz oder im klinischen Umfeld. In den vergangenen Jahren ist es, um ein Beispiel zu nennen, immer wieder zu Vergiftungsfällen bei Kindern durch sogenannte Waschmittel-Pods gekommen. Die farbigen, weich umhüllten Kapseln wirken auf Kleinkinder wie Süßigkeiten oder Spielzeug, können aber bereits in geringen Mengen unangenehme gesundheitliche Folgen haben – vor allem wenn die Substanz ins Auge kommt. „Hier zeigt sich, wie wichtig die Arbeit des Giftinformationszentrums ist. Das betrifft nicht nur aktuelle Notfälle, sondern auch die Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über Gefahrenquellen im Alltag. In Zeiten ständig neuer Substanzen, Umweltgifte und chemischer Produkte übersetzt das Zentrum komplexes Wissen in verständliche, praxisnahe Hilfe. Im Namen aller, die von der Arbeit des Giftinformationszentrums profitieren, sage ich daher Danke. Danke für die Kompetenz, Ihre Geduld und Ihr Engagement. Und danke, dass Sie Mainz und Deutschland ein Stück sicherer machen“, betonte Umweltministerin Eder.
Sichere Lebensmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten und gesunde Tierbestände: Das sind die Aufgaben und Ziele der rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA). Gegründet wurde die Fachbehörde vor 25 Jahren. Ein guter Grund für einen Blick hinter die Kulissen. „Die Arbeit des LUA bleibt oft unsichtbar – aber sie ist immer wichtig“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder bei einem Fachsymposium in Koblenz zum 25. Geburtstag der Behörde. „Ob krankmachende Bakterien in Lebensmitteln, Atemwegserkrankungen bei Menschen oder – wie gerade aktuell zu beobachten – die Geflügelpest bei Wildvögeln: Das LUA ist immer am besten schon dann zur Stelle, bevor es für Menschen und Tiere gefährlich wird.“ Dafür untersuchen Lebensmittelchemiker und spezialisierte Tierärzte gemeinsam mit ihren Laborteams alle Lebensmittel quer durch den Warenkorb. Dr. Markus Böhl, der Präsident des LUA erklärte: „Egal ob Wurst, Fleisch, Käse, Gemüse oder Wein: Wir überprüfen, ob unser Essen und Trinken frei von Schadstoffen und Krankheitserregern ist. Das Gleiche gilt für Arzneimittel, Kosmetik, Kleidung oder Spielzeug“. Insgesamt landen in den Laboren des LUA jährlich knapp 20.000 Lebensmittelproben. Und es geschieht hinter den Kulissen noch viel mehr: Die Humanmediziner und Biologen des LUA finden gemeinsam mit ihren Laborteams heraus, welche Viren und Bakterien die Menschen krankgemacht haben. Weil darin gesundheitsschädliche Bakterien sein können, nehmen sie auch Trinkwasser und Badewasser sehr genau unter die Lupe. Insgesamt untersucht die Abteilung Humanmedizin pro Jahr mehr als 120.000 Proben. Unterdessen sammeln und interpretieren die Epidemiologen kontinuierlich Daten über die Verbreitung von Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz - zum Beispiel Corona, Tuberkulose oder Grippe. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben aber nicht nur die Gesundheit von Menschen im Blick, sondern auch die Gesundheit von Tieren. Unsere Tierärzte weisen mit ihren Laborteams Krankheitserreger nach, zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit.“ Pro Jahr werden im LUA über 200.000 Proben von Tieren untersucht. Und die Experten helfen dabei, dass sich die Erreger von Tierseuchen nicht weiter ausbreiten. Die Teams an den fünf LUA-Standorten in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Alltag - unabhängig und gerüstet mit viel Fachwissen. „Das ist spannend und sinnstiftend,“ sagt Dr. Markus Böhl, „denn wir tragen dazu bei, dass das Vertrauen der Rheinland-Pfälzer in Lebensmittel, Gesundheit und Verbraucherschutz bleibt.“ Rückblick In vielen Krisen hat sich das LUA in den vergangenen Jahren fachlich bestens bewährt. Zu Beginn der Corona-Pandemie war die Fachbehörde das erste Labor in Rheinland-Pfalz, das Corona-Infektionen sicher beim Menschen nachweisen konnte. Die Humanmediziner des LUA gehörten danach über viele Monate zu den Beraterinnen und Beratern der Landesregierung. Im Juni 2024 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Wenige Wochen später tauchte das Virus auch in einer Hausschweinehaltung auf - für Tierhalter eine Katastrophe. Seither läuft der Seuchenschutz bis heute auf Hochtouren – auch im LUA. Lebensmittelkrisen, die das LUA extrem auf Trab halten, sind zum Glück selten geworden, aber es hat sie gegeben: 2004 waren von den knapp 3.900 im LUA untersuchten Proben tierischer Erzeugnisse 9,5 Prozent verdorben – der Gammelfleisch-Skandal. 2006 warnte das LUA vor gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck mit Cumarin. 2013 entlarvte das LUA unter anderem die falsch deklarierte „Pferdelasagne“, 2020 ergaben die Untersuchungen des LUA, dass die Eier eines rheinland-pfälzischen Legehennenbetriebs mit gesundheitsschädlichen Dioxinen belastet waren. Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung für die Reputation des guten Tropfens hat. Dem LUA gelangen in den vergangenen 25 Jahren viele historische Nachweise verbotener Praktiken: Illegale Aromatisierungen, das illegale Antipilzmittel Natamycin, illegale Zuckerungen, illegale Wässerungen oder „falscher“ Eiswein.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 131 |
| Kommune | 1 |
| Land | 21 |
| Weitere | 56 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 57 |
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 21 |
| Gesetzestext | 18 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Software | 2 |
| Text | 96 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 172 |
| Offen | 32 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 200 |
| Englisch | 29 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 7 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 98 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 77 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 91 |
| Lebewesen und Lebensräume | 122 |
| Luft | 79 |
| Mensch und Umwelt | 206 |
| Wasser | 68 |
| Weitere | 209 |