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Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Zusammenstellung von Gummiadditiven und messanalytische Bestimmung prioritärer Stoffe in Verbraucherprodukten

REACH Auskunftspflichten für Firmen

<p> <p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p> </p><p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p><p> <p><strong>1.&nbsp;Auskunftspflicht innerhalb der Lieferkette</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>⁠ Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>⁠ der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden.</p> <p>Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 auch in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert sein.</p> <p><strong>2.&nbsp;Auskunftspflicht gegenüber Verbraucher*innen</strong></p> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) der Kandidatenliste in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erzeugnis">Erzeugnis</a>⁠ enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf.</p> <p>Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent (w/w) überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.</p> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen eine Smartphone-App nutzen (z.B. Scan4Chem noch bis 01.11.2026) oder den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2674/dokumente/musterbrief_1.doc">Musterbrief</a> des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2674/dokumente/model_letter_0.doc">englische Version</a>).</p> <p>Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Bußgeld geahndet werden.</p> <p><strong>3.&nbsp;Was müssen Unternehmen tun?</strong></p> <p>Unternehmen müssen innerhalb der Lieferkette und gegenüber Verbraucher*innen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Es sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden.</p> <p>Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden.</p> <p>Die Informationen der SCIP-Datenbank sind öffentlich verfügbar. SCIP ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen.</p> <p>SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam.</p> <p>Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten:</p> <ul> <li>„Im Produkt, dessen Teilprodukten und der Verpackung sind keine besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten“ oder</li> <li>„Folgende besonders besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ sind im Produkt in Konzentrationen über 0,1 Gewichts% enthalten: 1. Stoff A, 2. Stoff B….“. Sind SVHCs enthalten, müssen Sie angeben, wo sie genau enthalten sind, also ob im Erzeugnis, in welchen Teilerzeugnissen oder in der Verpackung. Zusätzlich sollten Sie Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis/den Teilerzeugnissen/der Verpackung übermitteln.</li> <li>Damit es keine Missverständnisse gibt, müssen Sie außerdem angeben, ob sich Ihre Antwort auch auf im Produkt enthaltene Gemische bezieht oder nicht. Erhalten Sie z.B. eine Anfrage zu einem Klebstoff in einer Tube, muss aus Ihrer Antwort hervorgehen, ob sie sich auf den Klebstoff (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠), die Tube (Erzeugnis) oder beides bezieht.</li> </ul> <p><strong>4.&nbsp;Verantwortung des Handels</strong></p> <p>Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein.</p> <p>Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind.</p> <p>Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hinwirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde.</p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

AskREACH

<p> <p>Ziel des LIFE Projekts AskREACH war, europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen zu sensibilisieren. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher*innen über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Ende 2026 wird das AskREACH System samt App abgeschaltet.</p> </p><p>Ziel des LIFE Projekts AskREACH war, europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen zu sensibilisieren. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher*innen über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Ende 2026 wird das AskREACH System samt App abgeschaltet.</p><p> <p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erzeugnis">Erzeugnis</a> in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik &amp; elektronische Geräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p> <p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p> <ul> <li>Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können.</li> <li>Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen.</li> <li>Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten.</li> <li>Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen.</li> </ul> <p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p> <p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p> <p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p> <p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 waren in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel war, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p> <p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen wurden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienten zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten.&nbsp;</p> <p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p> <ul> <li>Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen.</li> <li>SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden.</li> <li>Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs &gt; 0,1 Gewichts% enthalten.</li> <li>Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten.</li> <li>Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kund*innen wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können.</li> </ul> <p>Während der Projekt-Laufzeit konnten Firmen ein IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette testen, das es Unternehmen erleichtert, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelte sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p> <p>Die AskREACH Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p> <ul> <li>Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC)</li> <li>Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia)</li> <li>Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS)</li> <li>Griechenland: National Observatory of Athens (NOA)</li> <li>Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR)</li> <li>Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV)</li> <li>Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)</li> <li>Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation</li> <li>Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO)</li> <li>Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO)</li> <li>Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden)</li> <li>Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA)</li> <li>Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme</li> <li>Europa: European Environmental Bureau (EEB)</li> </ul> <p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien wurde die App ebenfalls zur Verfügung gestellt und von Kampagnen begleitet:</p> <ul> <li>Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL)</li> <li>Bulgarien: Za Zemiata</li> <li>Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE)</li> <li>Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT)</li> <li>Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem)</li> <li>Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS)</li> <li>Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ)</li> </ul> <p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p> <p>Mit Stand vom 10.08.2026 haben einige AskREACH Partner ihre Verträge mit dem Umweltbundesamt wieder gekündigt, so dass die App in Bulgarien, Estland, Polen, Schweden, Spanien und Tschechien mittlerweile nicht mehr zur Verfügung steht.</p> <p>Leider werden die AskREACH-Tools weder von Verbraucher*innen noch von Unternehmen in ausreichendem Maße genutzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu gewährleisten. Daher werden alle in AskREACH entwickelten IT-Tools (Smartphone-App, Web-App, Datenbank und das Supplier Frontend) zum Jahresende ihren Betrieb einstellen. Verbraucher*innen können bis zum 1. November 2026 über die Apps Anfragen zu SVHCs stellen, sodass Unternehmen ausreichend Zeit haben, bis zum Jahresende darauf zu antworten. Die Smartphone-App wird am 1. November 2026 aus den App-Stores entfernt.</p> <p>Wir möchten uns bei allen Nutzer*innen der Tools und all unseren Unterstützern für ihr Interesse und ihr Engagement bedanken. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> weiterhin gelten. Verbraucher*innen haben das Recht, Unternehmen nach besonders besorgniserregenden Stoffen zu fragen, und Unternehmen sind verpflichtet, darauf zu antworten. Die AskREACH-Projektpartner werden ihre Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch über in Erzeugnissen enthaltene Chemikalien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Verfügbarkeit dieser Informationen für Verbraucher*innen weiter zu fördern.</p> <p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/asklifebrand-design.png"> </a> <strong> EU Life AskREACH </strong> Quelle: EU Life </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Wo lagern wir alte Elektro-Geräte?

<p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum.&nbsp;</p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild.&nbsp;</p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p>&nbsp;</p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p> So entsorgen Sie Elektro-Geräte richtig: <p>Alte Elektro-Geräte dürfen nicht in den Haus-Müll.</p> <p>Denn:</p> <p>Sie enthalten wichtige Stoffe.</p> <p>Diese Stoffe können wir noch mal benutzen.</p> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Umwelt ist alles um uns herum.&nbsp;</p> <p>Zum Beispiel Pflanzen, Tiere und Menschen, Luft, Wasser und die Erde.</p> <p>Das spart Roh-Stoffe.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie haben alte Geräte?</p> <p>Dann bringen Sie sie zum <strong>Wert-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>-Hof</strong>.</p> <p>Dort können Sie die Geräte kostenlos abgeben.</p> <p>Oder geben Sie sie im <strong>Geschäft </strong>zurück.</p> <p>Auch das ist kostenlos.</p> <p><strong>Manche Städte holen die Geräte auch ab.</strong></p> <p>Oder haben <strong>Sammel-Stellen</strong> für alte Geräte.</p> <p>Sie kaufen ein neues Gerät?</p> <p>Dann geben Sie das alte Gerät zurück.</p> <p>Zum Beispiel wenn Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen.</p> <p>Das geht auch beim Kauf im Internet.</p> <p>Sie können im Geschäft fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bevor Sie die Geräte zurückgeben:</p> <p>Entfernen Sie Batterien und Akkus aus den Geräten.</p> <p>Geben Sie sie extra ab.</p> <p>Zum Beispiel in Sammel-Stellen im Geschäft.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Noch ein Tipp:</p> <p>Verkaufen oder verschenken Sie heile Geräte.</p> <p>Vielleicht kann jemand das Gerät noch nutzen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaputtes Gerät?</p> <p>Fragen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft geht das.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Alle Elektro-Geräte enthalten wertvolle Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel Gold oder Kupfer.</p> <p>Diese Stoffe kann man noch mal verwenden.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Elektro-Geräte gehören nie in den Haus-Müll.</p> <p>Das steht im Gesetz.</p> <p>Denn:</p> <p>Batterien im Müll können Brände verursachen.</p> <p>Das ist gefährlich für Menschen und Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Wo können Sie Geräte abgeben?</strong> <p><strong>Stellen von der Gemeinde:</strong></p> <ul> <li>Wert-Stoff-Hof</li> <li>Schad-Stoff-Mobil</li> <li>Sammel-Stellen</li> <li>Abholung zu Hause (manchmal mit Anmeldung)</li> </ul> <p>Infos gibt es bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Im Geschäft:</strong></p> <p>Alle Geschäfte müssen alte Geräte annehmen.</p> <p>Ein Kauf-Beleg ist nicht nötig.</p> <p>Auch kleine Geschäfte nehmen oft Geräte zurück.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kleine Geräte (unter 25 Zentimeter):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Bedienung oder Toaster.</p> <p>Die können Sie oft einfach abgeben – ohne etwas Neues zu kaufen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Große Geräte (über 25 cm):</p> <p>Zum Beispiel Fern-Seher oder Wasch-Maschine.</p> <p>Diese können Sie kostenlos abgeben, wenn Sie etwas Neues kaufen.</p> <p>Manchmal geht das auch ohne etwas Neues zu kaufen – fragen Sie nach.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Auch Geschäfte im Internet müssen alte Geräte zurücknehmen.</p> <p>Zum Beispiel mit kostenlosem Rücksende-Aufkleber.</p> <p>Oder durch Abholung.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Haben Sie ein neues Gerät bestellt?</p> <p>Dann kann das alte Gerät mitgenommen werden.</p> <p>Das Geschäft muss Sie vorher fragen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Achtung:</p> <p>Geben Sie Ihre Geräte nicht an Schrott-Sammler.</p> <p>Diese entsorgen die Geräte oft falsch.</p> <p>Das schadet der Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Vor der Rückgabe:</p> <p>Nehmen Sie Sie Batterien, Akkus und Lampen aus den Geräten.</p> <ul> <li>Geben Sie diese extra zurück.</li> <li>So gibt es keine Brände oder giftige Stoffe.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Auf Handys und Laptops sind oft Ihre Daten.</p> <p>Daten sind Informationen über eine Person oder über eine Firma oder über eine Sache.</p> <p>Namen und Telefon-Nummern sind zum Beispiel Daten.</p> <p>Löschen Sie die Daten vorher.</p> <p>Das müssen Sie selber machen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Es gibt viele versteckte Elektro-Teile:</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Sessel mit Licht:</li> <li>Schuhe mit Licht</li> <li>Spielzeuge mit Sprache</li> <li>E-Zigaretten</li> <li>Rauch-Melder</li> <li>E-Roller</li> </ul> <p>Diese Geräte haben oft Batterien, Kabel oder Stecker.</p> <p>Auch sie müssen richtig entsorgt werden.</p> <p>Auf den Elektro-Teilen ist ein Bild.&nbsp;</p> <p>Das Bild ist eine durchgestrichene Müll-Tonne.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Was können Sie noch tun?</strong> <p>Läuft das Gerät noch?</p> <p>Dann:</p> <ul> <li>Verkaufen Sie es.</li> <li>Verschenken Sie es.</li> <li>Bringen Sie es auf den Floh-Markt.</li> </ul> <p>Das ist gut für die Umwelt.</p> <p>Denn das Gerät wird weiter genutzt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ist das Gerät kaputt?</p> <p>Dann prüfen Sie: Kann man es reparieren?</p> <p>Oft ist das günstiger als ein neues Gerät.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Sie müssen nicht immer ein Elektro-Gerät kaufen.</p> <p>Es gibt auch Geräte ohne Strom.</p> <p>Zum Beispiel Pfeffer-Mühlen.</p> <p>Oder normale Schuhe ohne Licht.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Solche Geräte halten oft länger.</p> <p>Sie sind günstiger.</p> <p>Und besser für die Umwelt.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Kaufen Sie Geräte, die lange halten.</p> <p>Und die man gut reparieren kann.</p> <p>Achten Sie auf Akkus zum Tauschen.</p> <p>Geräte mit Strom-Kabel sind oft besser.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Warum ist das wichtig?</strong> <p>In alten Geräten sind viele teure und nützliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel: Kupfer oder Gold.</p> <p>Diese Stoffe kann man wieder benutzen.</p> <p>Das schützt die Umwelt.</p> <p>Aber:</p> <p>In Geräten sind auch gefährliche Stoffe.</p> <p>Zum Beispiel:</p> <ul> <li>Quecksilber</li> <li>giftige Gase</li> <li>brennbare Batterien</li> </ul> <p>Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt kommen.</p> <p>Deshalb ist richtige Entsorgung sehr wichtig.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Was passiert mit alten Geräten?</p> <p>Die Geräte gehen an besondere Firmen.</p> <p>Dort prüft man:</p> <p>Kann man das Gerät nochmal verwenden?</p> <p>&nbsp;</p> <p>Wenn nicht, dann werden die Geräte auseinander gebaut.</p> <ul> <li>Gefährliche Stoffe werden entfernt.</li> <li>Einzelne Teile werden getrennt.</li> <li>Wichtige Stoffe werden nochmal benutzt.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Das Gesetz dazu heißt Elektro-Gesetz.</p> <p>In Deutschland müssen Städte und Hersteller sich kümmern.</p> <p>Im Jahr 2021 sammelte man über 1 Million Tonnen Geräte.</p> <p>Das sind mehr als 11 Kilo pro Person.</p> <p>Aber:</p> <p>Das Ziel ist nicht erreicht.</p> <p>Es muss noch besser werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Bebauungsplan Bergen Nr. 22 "Am Falksmoor - 3. Änderung"

Für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 22 "Am Falksmoor" wird ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Sonderpostenmarkt" festgesetzt. Zulässig sind folgende Sortimente: - periodischer Bedarf (maximal 14% der Verkaufsfläche): Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflegemittel Schreibwaren und Zeitschriften Blumen (Schnittblumen und kleine Gebinde) - modischer Bedarf (maximal 13% der Verkaufsfläche): Bekleidung und Sportbekleidung Schuhe Uhren, Schmuck und Lederwaren - Haushaltswaren (maximal 7% der Verkaufsfläche): Hausrat, Glas und Porzellan - Elektro/Telekomunikation/Unterhalten (maximal 2% der Verkaufsfläche): PC, Software und PC-Zubehör Unterhaltungselektronik und Elektrokleingeräte Leuchten - Spiel/Sport/Bücher/Musikalien (maximal 4% der Verkaufsfläche): Bücher Spielwaren Sportartikel Musikinstrumente und Kunstgegenstände - Möbel/Einrichtungsbedarf/Elektrogroßgeräte (maximal 3% der Verkaufsfläche): Möbel Heimtextilien Tapeten und Teppiche Leuchten Elektrogroßgeräte - Heimwerker/Garten/Camping/Freizeit/Kfz-Bedarf (maximal 57% der Verkaufsfläche): Baumarktspezifische Sortimente Fahrräder Blumen und Gartenzubehör Zoobedarf Sportgroßgeräte Kfz-Handel und Autozubehör

Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich

<p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> <p>Diesen Umwelttipp gibt es auch in Leichter Sprache: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/sicherer-umgang-lithium-batterien-akkus">Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien und Akkus</a></p> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> <p>Diesen Umwelttipp gibt es auch in Leichter Sprache: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/sicherer-umgang-lithium-batterien-akkus">Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien und Akkus</a></p> </p><p> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Katrin Eder: „Die Arbeit des Giftinformationszentrums rettet Leben und ist unverzichtbar“

60 Jahre Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen sowie dem Saarland – Zentrale Rolle im Gesundheitsschutz Mit einer großen Fachtagung in Mainz feiert das Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland (GIZ) sein 60-jähriges Bestehen. Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder würdigte zu diesem Anlass die herausragende Arbeit der Einrichtung, die seit 1965 eine zentrale Rolle im Gesundheitsschutz spielt. „Sechzig Jahre – das sind sechs Jahrzehnte voller Verantwortung, Expertise und Einsatz für die Gesundheit der Menschen in Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und darüber hinaus“, erklärte Katrin Eder. „Das Team des Giftinformationszentrums steht seit Jahrzehnten rund um die Uhr bereit: für besorgte Eltern, für Ärztinnen und Ärzte in der Notaufnahme oder etwa für Rettungsdienste. Das GIZ leistet jeden Tag lebensrettende Arbeit – mit kühlem Kopf und menschlicher Anteilnahme.“ An der zentralen Tagung nahmen neben der rheinland-pfälzischen Ministerin, Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesländer, des Bundesumweltministeriums, Prof. Dr. Ralf Kiesslich (Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz) sowie zahlreiche Expertinnen und Experten unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung teil. Die Gründung des Giftinformationszentrums im Jahr 1965 war eine echte Pionierleistung. In einer Zeit ohne Internet, digitale Datenbanken oder moderne Kommunikationstechnologien hatten engagierte Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Toxikologinnen und Toxikologen den Mut, etwas Neues aufzubauen – eine Anlaufstelle, die im Notfall schnell und präzise hilft. Heute ist das Informationszentrum Mainz ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Es ist gleichzeitig ein Ort der Forschung, Vernetzung und Weiterbildung. Das Wissen der Expertinnen und Experten fließt in Leitlinien ein und bereichert europäische Kooperationen. Zudem trägt die Arbeit des GIZ maßgeblich zur öffentlichen Aufklärung bei, von Haushaltsmitteln über Pflanzenschutzmittel bis hin zu psychoaktiven Substanzen. Vergiftungen sind ein medizinisches Notfallthema, das jeden betreffen kann – im Haushalt, in der Natur, am Arbeitsplatz oder im klinischen Umfeld. In den vergangenen Jahren ist es, um ein Beispiel zu nennen, immer wieder zu Vergiftungsfällen bei Kindern durch sogenannte Waschmittel-Pods gekommen. Die farbigen, weich umhüllten Kapseln wirken auf Kleinkinder wie Süßigkeiten oder Spielzeug, können aber bereits in geringen Mengen unangenehme gesundheitliche Folgen haben – vor allem wenn die Substanz ins Auge kommt. „Hier zeigt sich, wie wichtig die Arbeit des Giftinformationszentrums ist. Das betrifft nicht nur aktuelle Notfälle, sondern auch die Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über Gefahrenquellen im Alltag. In Zeiten ständig neuer Substanzen, Umweltgifte und chemischer Produkte übersetzt das Zentrum komplexes Wissen in verständliche, praxisnahe Hilfe. Im Namen aller, die von der Arbeit des Giftinformationszentrums profitieren, sage ich daher Danke. Danke für die Kompetenz, Ihre Geduld und Ihr Engagement. Und danke, dass Sie Mainz und Deutschland ein Stück sicherer machen“, betonte Umweltministerin Eder.

Newsletter Zero Waste, Nr. 29

Rund 31.000 Personen haben zwischen Juni und August 2025 an der Befragung „Sauberkeit und Ordnung in Berlin“ teilgenommen. Die Senatskanzlei hat die Ergebnisse nun veröffentlicht, sie sollen helfen, Maßnahmen der Zielvereinbarung „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ methodisch anzupassen. Die Ergebnisse zeigen: Die Mehrheit der Befragten ist mit der Sauberkeit im eigenen direkten Wohnumfeld zufrieden. Die Zufriedenheit sinkt jedoch mit Blick auf die weitere Wohngegend. Als größte Probleme nennen die Befragten kleine Müllstücke wie Kronkorken, Zigarettenkippen oder Glasscherben, in einigen Gebieten auch Sperrmüll. Der Senat reagiert bereits mit Schwerpunktkontrollen, angepassten Standorten für Abfalleimer und fortgesetzten Kieztagen von Bezirken und BSR. Darüber hinaus lassen sich illegale Müllablagerungen über die App „Ordnungsamt Online“ melden. Zu den Ergebnissen Zur Pressemitteilung Weitere Informationen zur Stadtsauberkeit in Berlin Beim Runden Tisch in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kamen im Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um Lösungen gegen Einweg-To-Go-Verpackungen zu entwickeln. „Überquellende Müllkörbe sind kein Schönheitsfehler, sondern ein deutliches Warnsignal“, erklärte Umweltsenatorin Ute Bonde. Anlass ist auch die ab August 2026 greifende EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Im Fokus standen der Ausbau von Mehrwegsystemen, bessere Rückgabemöglichkeiten und mögliche ökonomische Anreize. Der Runde Tisch soll einen konkreten Plan mit aufeinanderfolgenden Schritten zur Reduzierung von Einwegverpackungsabfällen vorbereiten. Weitere Gespräche sollen folgen. Beteiligt waren unter anderem die BSR, Grün Berlin, die IHK Berlin, der Verband DEHOGA, die Deutsche Umwelthilfe, der Mehrwegverband Deutschland sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Gastronomie und Handel. Zur Pressemitteilung Jährlich landen in Deutschland rund 435 Millionen Pizzakartons im Müll. Wegen Fettrückständen sind sie oft nicht recycelbar und werden verbrannt. Genau hier setzt das Projekt „Frag nach Mehrweg – Pizza Edition” an: Im Auftrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt der Zero Waste Berlin e. V. Pizzerien beim Umstieg auf Mehrwegboxen und macht das Thema im Kiez sichtbar – durch öffentliche Aktionstage, Rabattaktionen und eine Social-Media-Kampagne. Nachdem das Pilotprojekt 2025 erfolgreich zeigen konnte, dass Mehrweg bei Pizza im Kiezalltag funktioniert, wird das Projekt 2026 fortgesetzt und ausgeweitet. Das Timing passt: Ab Februar 2028 wird ein eigenes Mehrwegangebot für Pizza-to-go durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Pizzerien ohnehin zur Pflicht. Mehr Informationen zum Projekt Zum Abschlussbericht des Pilotprojektes Berlin macht die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erneut zum Schwerpunktthema und beteiligt sich mit einem stadtweiten Aktionstag an der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Im vergangenen Jahr zählte Berlin mit über 44 Aktionen zu den aktivsten Städten bundesweit, daran soll nun angeknüpft werden. Jährlich landen in Deutschland über 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall, viele davon noch genießbar. Der Aktionstag am 30. September steht daher unter dem Motto „Alles auf den Zettel!“ und dreht sich um bewusste Planung, vom Einkaufszettel bis zur Resteverwertung. Wer eine eigene Aktion plant, kann diese bis zum 10. September 2026 beim Ernährungsteam der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einreichen. Alle Aktionen werden auf der bundesweiten Aktionskarte veröffentlicht. Mehr Informationen zum Berliner Aktionstag und zur Einreichung eigener Aktionen Mehr Informationen zur bundesweiten Aktionswoche Im Einkaufszentrum ALEXA wurden im Juni die Gewinner des Berliner Plakatwettbewerbs für Kinder unter dem diesjährigen Motto „Gemeinsam Wertstoffe retten – so gestalten wir die Zukunft” gefeiert. Den ersten Platz holten Alex (12) und Emil (11) von der Comenius-Schule mit einem Plakat zur Mülltrennung, das über den Sommer auf zahlreichen Wall-Werbeflächen zu sehen war. Insgesamt gingen 1.093 Plakate von 1.558 Kindern aus allen zwölf Bezirken ein. Der seit 2014 jährlich von „WirBERLIN” veranstaltete Wettbewerb wird über Spenden der Wettbewerbspartner und -partnerinnen finanziert, unter anderem Wall, der BBBank, der BSR, dem Zoo Berlin und in diesem Jahr auch Alba Berlin. Die Ausschreibung für den nächsten Plakatwettbewerb startet voraussichtlich im Februar 2027. Mehr Informationen und zur Ansicht der besten Plakate Vom 13. bis 15. November verwandelt LOOPTOPIA Berlin mit über 50 dezentralen Veranstaltungen in eine Stadt der Kreislaufwirtschaft. Initiativen, Unternehmen, Werkstätten, Kulturorte, Spätis und Bildungseinrichtungen zeigen, wie Reparieren, Tauschen, Teilen und Wiederverwenden im Alltag funktionieren. Nach der Eröffnung am 13. November können am 14. und 15. November alle mitmachen, die ein passendes Programmformat einbringen möchten, von Workshops über Vorträge bis zu Kunstaktionen. Als gemeinsames Ziel will LOOPTOPIA mindestens 300 Produkte vor der Entsorgung retten. Das Projekt wird von Circular Berlin organisiert und von zahlreichen Berliner Institutionen gefördert und unterstützt, unter anderem von Berlin Partner, der Zero-Waste-Agentur und der Stiftung Naturschutz Berlin. Weitere Informationen Was brauchen zirkuläre Städte, um Wirkung zu entfalten? Die erste internationale re-VISION: Circular Cities Conference 2026 der Zero-Waste-Agentur in Berlin bringt Politik, Verwaltung, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Angekündigt sind eine Keynote von Prof. Dr. Maja Göpel, ein Panel „Circular Cities in Action“, Best-Practice re-SESSIONS, praxisnahe re-LABS und viel Raum für Austausch und konkrete nächste Schritte. Eckdaten: re-VISION: Circular Cities Conference 2026 Shaping Urban Transformation for Resource Resilience Datum: 26. November 2026 Uhrzeit: 9 bis 18 Uhr Veranstaltungsort: Berlin, Location wird noch bekanntgegeben Alle Informationen zur Teilnahme und Beteiligungsmöglichkeiten bei den re-LABS Im November 2026 finden zum dritten Mal die Zero Waste Aktionswochen in Berlin statt. Stadtweit sollen gute Beispiele sichtbar werden, die zeigen, wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Alltag funktionieren. Der Aktionszeitraum läuft vom 2. bis 29. November 2026 . Die Anmeldung ist bereits möglich. Mehr Informationen zu den Aktionswochen und zur Anmeldung einer eigenen Aktion Seit dem 31. Juli haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produktgruppen wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Smartphones und Staubsauger müssen Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten und Ersatzteile vorhalten. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl das üblich wäre, gilt dies als Sachmangel. Neu ist auch: Wer sein Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, statt es umzutauschen, bekommt ein Jahr zusätzliche Gewährleistung. Und wer die Reparatur selbst in die Hand nehmen möchte, hat Anspruch auf Ersatzteile und Werkzeug zu angemessenen Preisen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr vernichten. Stattdessen sollen die Produkte weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder recycelt werden. Parallel gilt eine Offenlegungspflicht, die über Textilien hinausgeht und auch Elektrogeräte und Spielzeug umfasst: Unternehmen müssen veröffentlichen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und aus welchen Gründen. Für mittlere Unternehmen greifen die Regelungen ab Juli 2030, kleine Unternehmen sind ausgenommen. Beide Regelungen gehen auf die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zurück und sind Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklearer Sicherheit Vertiefte Informationen zu beiden Regelungen (Umweltbundesamt) Überblick über die Ökodesign-Verordnung (Umweltbundesamt) 10. Internationaler Cradle to Cradle Congress am 17. und 18. September in Berlin Seit 2014 ist der Internationale Cradle to Cradle (C2C) Congress mit rund 1.000 Teilnehmenden eine Plattform für C2C-Lösungen. 2026 findet die zehnte Ausgabe in Berlin statt. Am ersten Tag stehen unter anderem die internationale Zusammenarbeit, politische Strategien sowie die Cradle to Cradle Electronics Initiative im Fokus, die Elektronik von Grund auf kreislauffähig gestalten soll. Am zweiten Tag widmen sich parallele Foren Themen wie öffentlicher Beschaffung, zirkulärem Bauen, Textilien und Kunststoffrecycling. Datum: 17 und 18. September 2026 , ganztägig Ort: TU Berlin, Mathematikgebäude MA, Straße des 17. Juni 136, 10623 Berlin Mehr Informationen Direkt zum Programm

Service: Abfallrechtliche Marktüberwachung

Abfallrechtliche Marktüberwachung heißt aus Sicht von Privathaushalten: Behörden überprüfen Produkte und Angebote am Markt – online wie im Laden – und greifen ein, bevor oder nachdem nicht konforme Produkte Sie als Verbraucherin oder Verbraucher erreichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Produkte erhältlich sind, die gesetzliche Anforderungen erfüllen und keine Risiken für Ihre Gesundheit, die Umwelt oder die Sicherheit verursachen. Zu den geprüften Produktgruppen zählen u. a. Fahrzeuge (und deren Bauteile), Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkus, Verpackungen sowie bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Geprüft werden dabei vor allem Stoffverbote und -grenzwerte (z. B. für Schwermetalle oder gefährliche Substanzen), Kennzeichnungsanforderungen sowie Verbote für das Inverkehrbringen nicht regelkonformer Produkte. Ziel ist es, schädliche Stoffe aus dem Wertstoff- und Abfallkreislauf fernzuhalten (z. B. Schwermetalle aus Elektroschrott oder Batterien), hochwertiges Recycling zu fördern und gleichzeitig fairen Wettbewerb sowie das Vertrauen in Produkte im EU-Binnenmarkt zu stärken. In Deutschland liegt die abfallrechtliche Marktüberwachung grundsätzlich bei den Ländern. Die länderübergreifende Abstimmung erfolgt in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), insbesondere im Ausschuss für Produktverantwortung (APV). Operativ unterstützt wird die Koordination durch die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) – eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer (gegründet von BLAC und LAGA), die Marktüberwachungsaktionen der Länder koordiniert, den Erfahrungsaustausch unterstützt, Fortbildungen organisiert und als nationaler Koordinator für EU-Enforcement-Projekte fungiert. Die Überwachung folgt einem risikobasierten Ansatz: Hinweise aus Safety Gate (früher RAPEX), dem Marktüberwachungssystem ICSMS, Zollinformationen, frühere Auffälligkeiten, Marktdaten sowie Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen ein und bestimmen, welche Produkte oder Anbieter vorrangig kontrolliert werden. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie unsichere oder regelwidrige Produkte über ICSMS melden – die Meldung wird dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher sichtbar wird die Marktüberwachung vor allem, wenn Produkte zurückgerufen oder aus dem Verkauf genommen werden, Online-Angebote entfernt werden oder Behörden öffentlich informieren. Produktwarnungen bei ernstem Risiko werden im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) veröffentlicht, das für alle öffentlich einsehbar ist. Nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die BAuA. Das System ICSMS dient primär dem Behördenaustausch; bestimmte Informationen sind dort öffentlich zugänglich, soweit sie von den Behörden freigegeben wurden. Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG / ElektroStoffV „RoHS”): Das sind z. B. Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte, LED-Lampen oder elektronisches Spielzeug. Behörden prüfen hier vor allem, ob in den Geräten bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, Flammschutzmittel, Weichmacher) die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Außerdem wird kontrolliert, ob wichtige Unterlagen wie die EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhanden sind und ob das Produkt korrekt gekennzeichnet ist – dazu gehören die CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben (Name/Adresse) sowie das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, das auf die Rückgabepflicht hinweist. Auch im Online-Handel gilt: Angebote, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind, werden wirksam überwacht. Batterien und Akkus (VO (EU) 2023/1542 / BattDG): Dazu gehören Gerätebatterien (z. B. AA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Akkus in Smartphones oder Laptops), Fahrzeugbatterien und Akkus in E-Bikes oder Elektroautos. Kontrolliert werden vor allem Stoffbeschränkungen (z. B. Grenzwerte für Blei in Gerätebatterien), Kennzeichnungsvorschriften sowie korrekte Produkt- und Herstellerinformationen. Zu den Pflichtangaben gehören das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, die CE-Kennzeichnung, Kapazitätsangaben (bei wiederaufladbaren Batterien) sowie Hinweissymbole für bestimmte Schwermetalle (Hg/Cd/Pb), wenn die entsprechenden Schwellenwerte überschritten sind. Verpackungen (VO (EU) 2025/40 / VerpackDG): Das sind z. B. Kartons, Folien, Becher, Dosen, Flaschen oder Tragetaschen – also Verpackungen, die beim Einkauf und Konsum anfallen. Behörden prüfen u. a. grundlegende Anforderungen an Verpackungen (z. B. Minimierung von Volumen und Gewicht), Schwermetallgrenzwerte für Verpackungen und ihre Bestandteile (maximal 100 mg/kg als Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie PFAS-Grenzwerte speziell für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (gilt ab 12. August 2026). Verboten sind außerdem bestimmte leichte Kunststofftragetaschen. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (PET) gelten nach der EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) gestaffelte Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil (d. h. wie viel Recyclingkunststoff enthalten sein muss). Fahrzeuge / Altfahrzeuge (AltfahrzeugV): Gemeint sind Fahrzeuge und ihre Bauteile, die irgendwann als Altfahrzeug verwertet werden müssen. Behörden prüfen hier vor allem, ob Stoffverbote für bestimmte Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom) in Werkstoffen und Bauteilen eingehalten werden, und ob Bauteile und Werkstoffe nach festgelegten Normen gekennzeichnet sind – z. B. damit Kunststoffe und andere Materialien beim Recycling eindeutig identifiziert werden können. Außerdem sind Fahrzeughersteller verpflichtet, Demontageinformationen bereitzustellen, damit Verwertungsbetriebe Fahrzeuge fachgerecht zerlegen, Schadstoffe entfernen und Materialien recyceln können. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte (EWKVerbotsV / EWKKennzV): Das betrifft ausgewählte Einwegprodukte aus Kunststoff, die besonders häufig in der Umwelt landen – zum Beispiel Einwegbesteck, Einwegteller, Trinkhalme, Wattestäbchen und To-go-Becher. Aus Verbrauchersicht geht es vor allem um zwei Dinge: Verbote (bestimmte Produkte dürfen schlicht nicht mehr hergestellt oder verkauft werden) und Pflichtkennzeichnungen auf bestimmten Produkten, die Verbraucherinnen und Verbraucher über Entsorgungshinweise und Umweltauswirkungen informieren sollen. Für bestimmte Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff gelten zusätzlich konkrete Produktanforderungen (z. B. fest angebrachte Deckel/Verschlüsse), die zeitlich gestaffelt in Kraft treten. Das wichtigste EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ist „Safety Gate“ (EU Schnellwarnsystem), über das Informationen zu Maßnahmen gegen gefährliche Produkte schnell zwischen Behörden ausgetauscht werden. Im Safety Gate Portal finden Sie öffentliche Informationen zu Maßnahmen wie Rücknahmen oder Rückrufen. Erfasst werden sowohl behördliche Maßnahmen als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Für einen schnellen Einstieg zu aktuellen Meldungen gibt es die „Warnmeldungen-Übersicht“: Safety Gate: EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ICSMS ist ein internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung technischer Produkte und unterstützt auch dabei, je nach Anliegen die zuständige Behörde zu finden. ICSMS besteht aus einem geschützten Bereich für Behörden/EU Institutionen und einem öffentlichen Bereich, den auch Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen können. Im öffentlichen Teil erhalten Sie offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten und können unsichere oder gefährliche Produkte direkt – auch anonym – an die zuständigen Behörden melden. ICSMS: Informations­system für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher Weitere Informationen

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