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GISCO - Nomenclature of Territorial Units for Statistics 2021 (NUTS 2021), May 2021

The 'GISCO NUTS 2021' data set represents the NUTS 2021 regulation and statistical regions by means of multipart polygon, polyline and point topology. The NUTS geographical information is completed by attribute tables and a set of cartographic help lines to better visualize multipart polygonal regions. The NUTS nomenclature is a hierarchical classification of statistical regions defined by Eurostat. The NUTS classification subdivides the EU economic territory into 3 statistical levels. The NUTS 2021 classification has been established through the Commission Delegated Regulation 2019/1755, which entered into force on 8th August 2019 and applies from 1st January 2021. A non official NUTS-like classification has been defined for the EFTA countries and the candidate countries. At present, six scale ranges (100K, 1M, 3M, 10M and 20M, 60M) are maintained in the GISCO geodatabase. The polygon and boundary classes delineate the regions, while the points provide an anchor for each region. Associated tables contain basic information such as the name of the region. The public data set will be available at 1M, 3M, 10M, 20M, 60M, while the full data set at 100K is restricted. The data set covers EU Member States, EFTA countries, EU candidate countries and the UK. Following the departure of the UK from the European Union, the UK is no longer flagged as an EU Member State but retains its place in the NUTS and statistical regions data set. This dataset (NUTS_2021) is derived from the EuroBoundary Map 2020 (EBM2020) from Eurogeographics as well as GISCO NUTS 2016 (from Türkiye). The list of NUTS2021 codes including changes with respect to NUTS2016 is available on https://ec.europa.eu/eurostat/documents/345175/629341/NUTS2021.xlsx. The public metadata for NUTS 2021 released by Eurostat is available here: https://gisco-services.ec.europa.eu/distribution/v2/nuts/nuts-2021-metadata.xml. This revision (May 2021) includes minor changes in the dataset such as (see https://gisco-services.ec.europa.eu/distribution/v2/nuts/nuts-2021-release-notes.txt): * 2020-10-05 Point snapping is disabled in all datasets, number of decimals increased for 01M datasets. * 2020-11-18 Inclusion of Jan Mayen and Svalbard in to Norways Statistical Regions. Amendment to Serbia NUTS BN line status. * 2020-12-05 Fixed broken utf-8 encoding. * 2021-03-15 Added LAU 2011,2012,2013,2014,2015,2020 * 2021-04-26 Fixed country labels 2001, 2006 (incorrect Kosovo coordinates) IMPORTANT NOTE: Additional information, including the conditions of use and acknowledgement notice is included in the document provided with the dataset "GISCO NUTS 2021 Additional Information.pdf". Public access to this data set is restricted due to intellectual property rights. It shall only be used internally by the EEA, its ETCs and subcontractors working on behalf of the EEA. This metadata has been slightly adapted from the original metadata information provided by Eurostat (European Commission) and is to be used only for internal EEA purposes. An introduction to the NUTS classification is available here: http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/overview.

Vereine, Gemeinschaften, Vertretungen und Verbände Erkrath

Lage aller Zusammenkünfte verschiedenster Interessengemeinschaften im Stadtgebiet Erkrath.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Bevölkerung der Bezirke Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.

Regionalatlas Deutschland Themenbereich Nachhaltigkeit - Indikatoren zu Ganztagsbetreuung von Kindern - Ganztagsbetreuung 0 bis 2 Jahre am 01.03.

==Anteil der in Ganztagsbetreuung betreuten Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren an den Kindern gleichen Alters am 01.03.== ===Aussage=== Der Indikator gibt Hinweise auf den Umfang der Inanspruch- nahme der Ganztagsbetreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren. ===Indikatorberechnung=== Für die Berechnung des Indikators "Anteil der in Ganztagsbetreuung betreuten Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren an den Kindern gleichen Alters" wird die Zahl der zum Stichtag 1. März in Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren mit vertraglich vereinbarter Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden pro Tag durch die Zahl der BEvölkerung gleichen Alters zum 31. Dezember des Vorjahres dividiert und mit 100 multipliziert. Kinder die sowohl eine Kindertageseinrichtung besuchen als auch durch öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen betreut werden, werden für diesen Indikator nur einfach gezählt. ===Herkunftsstatistiken=== Der Indikator beruht auf Daten der Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus der Bevölkerungsstatistik. ===Merkmalsbeschreibungen=== *'''Ganztagsbetreuung''' Von einer Ganztagsbetreuung kann gesprochen werden, wenn das Kind mehr als sieben Stunden pro Tag in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut wird. *'''Kindertagesbetreuung''' Als Kindertagesbetreuung wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Sie gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Ihre rechtliche Grundlage findet sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. *'''Kindertageseinrichtung''' Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. *'''Kindertagespflege''' Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson (Tagesmutter bzw. Tagesvater). Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Private Tagespflegeverhältnisse werden bei diesem Indikator nicht berücksichtigt. *'''Bevölkerung''' Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsjahr 2011 auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011 basieren. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. ===Regionale Besonderheiten=== Alle Länder: Da dieser Indikator auf einer unterjährigen stichtagsbezogenen Erhebung basiert und zur Berechnung die Bevölkerung am 31.12.des Vorjahres herangezogen wird, erfolgt die visuelle Darstellung der Karten auf Grundlage des Gebietsstandes am 31.12. des Vorjahres. Die bei der Berechnung der Betreuungsquoten für die Berichtsjahre 2012 bis 2014 verwendeten Einwohnerzahlen beruhen in den alten Bundesländern auf den Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. *Thüringen (2019): Infolge kreisübergreifender Gebietsänderungen am 1. Januar 2019 können für die Kreisebene für das Berichtsjahr 2019 für die Kreisfreie Stadt Suhl und die Landkreise Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Wartburgkreis keine Werte angezeigt werden. ===Weiterführende Informationen:=== [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Soziales/kinder-personen-tageseinrichtungen-teil3_1.pd f |Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen] [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Soziales/kinder-personen-tagespflege-teil3_3.pdf |Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3: Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege] [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Bevoelkerung/bevoelkerungsfortschreibung-2017.pdf |Bevölkerungsfortschreibung] [https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operatio n=statistikenVerzeichnis |Regionaldatenbank:Themenbereiche]

Sources and Sinks of short-lived radium isotopes in the southern North Sea: Implications for the system functioning and budget estimates

Continued population growth increases the demand for space and resources, which in turn enhances anthropogenic pressure on coastal seas. Biotic and abiotic ecosystem understanding in a wider context is essential for effective management of stakeholder interests. This study is a synthesis of recent findings based on short-lived radium isotopes in the shelf ocean North Sea and uses the isotopes to quantify relevant sources and sinks in biogeochemical cycles in the coastal sea in order to enhance system understanding. We improve upon the previously designed box model for the southern North Sea by Burt et al. [2014], using a denser data coverage for nearshore areas. Specifically, the updated model considers decay-supported desorbable Ra from suspended particles and input from submarine groundwater discharge. The model quantified a total of five source terms for Ra: the Wadden Sea, rivers, desorption from suspended particles in the water column, submarine groundwater discharge from beach systems, and porewater exchange at North Sea bottom sediments; whereas considered losses are radioactive decay and mixing with the open North Sea. The mass balance reveals that porewater exchange, e.g., ripple flow, significantly dominates the total short-lived Ra isotope discharge to the southern North Sea. An eddy diffusion based Ra approach was not successful to quantify submarine groundwater discharge from beach systems, due to other major inputs of Ra isotopes from the adjacent Wadden Sea and river discharge, superimposing the minor submarine groundwater discharge from beaches.

Vegetation surveys on dike grasslands between Straubing and Vilshofen at the river Danube - Vegetation

We surveyed dike grasslands of the river Danube between 2017 and 2021 with 41 plots (25 m²) at 12 sites. The dike grasslands had an age of 4-19 years. The dikes were raised and restored. The target vegetation types were calcareous grasslands (R1A; EUNIS habitat type) and lowland hay meadows (R22). We measured local site characteristics like soil samples, landscape factors and historical factors.

Straßenraumgestaltung für Kinder und ältere Menschen

Kinder, Jugendliche und Menschen ab 60 Jahren sind häufiger zu Fuß unterwegs als andere Altersgruppen. Sie nutzen auch stärker das Fahrrad und den ÖPNV. Die Jüngsten und die Ältesten legen damit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind sie als zu Fuß Gehende und Radfahrende häufiger von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es sein, sie durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen. Die Broschüre zeigt, wie der Straßenraum an die Fähigkeiten und Anforderungen der Kinder und älteren Menschen angepasst werden kann und alle Altersgruppen davon profitieren. Sie inspiriert mit guten Praxisbeispielen aus deutschen Kommunen. Veröffentlicht in Broschüren.

Health status of dab (Limanda limanda) exposed to dumped munition in German coastal waters

Conventional munition dumped into the North Sea and the Baltic Sea close to the German coastline is corroding. A major concern is that biota, including fish, are negatively affected by toxic explosives leaking into marine environments. With the present study, we investigated fish living in close proximity to munition dumping sites for contamination and for signs of health impairments. The flat fish species common dab (Limanda limanda) was used as a model, since it lives in the vicinity of dumping sites and exhibits minor migratory activity. Various health indicators (body condition factors, externally visible fish diseases, parasites or liver anomalies) were investigated.

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

WFS Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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