Zielsetzung:
Die Kirschessigfliege (KEF) ist ein Schädling, der erst seit wenigen Jahren in Österreich auftritt. Das Wissen und die Erfahrungen über die Biologie, die Entwicklung im österreichischen Klimaraum und die Anfälligkeit der österreichischen Obst- und Weinkulturen stehen erst am Anfang. Viele für den Anwender aktuell entscheidende Fragen z.B. wie anfällig ist eine bestimmte Kultur bzw. eine Sorte der Kultur, ab welchem Reifegrad ist die Kultur anfällig, bei welchen Kulturen sind Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig und bei welchen nicht, ab wann (ab welchem Ausmaß von Eiablagen auf den Früchten) ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich, welchen Bekämpfungserfolg kann man bestenfalls erzielen usw. sind noch nicht ausreichend erhoben. Zudem sind die gegenwärtig verfügbaren Bekämpfungsstrategien nicht als ausreichend zu betrachten, massive Schäden können (außer mit Einnetzung) oft nicht verhindert werden. Das Projekt soll einen Beitrag leisten, die Strategien zur Bekämpfung der KEF zu optimieren.
<p>Pflanzenschutz im Obstgarten: Beeren</p><p>So gelingt die Ernte in Ihrem Obstgarten</p><p><ul><li>Wählen Sie widerstandsfähige Sorten und vielfältige Arten.</li><li>Sorgen Sie für optimale Standortbedingungen und einen gesunden, lebendigen Boden.</li><li>Kontrollieren Sie Ihre Pflanzen regelmäßig, um früh genug Gegenmaßnahmen zu ergreifen.</li><li>Schneiden Sie mit Schaderregern befallene Pflanzenteile ab.</li><li>Ein Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> schont die Umwelt und Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Krankheiten vorbeugen:</strong> Im Beeren-Anbau sind insbesondere Pilz-Erkrankungen relevant. Vorbeugende Maßnahmen sind hier der effektivste Weg, Ihre Pflanzen gesund zu halten.</p><p>Die wichtigsten Pilzkrankheiten im Überblick</p><p><strong>Grauschimmel:</strong> Vor allem Erdbeeren, aber auch Himbeeren und Brombeeren, werden vom Grauschimmel (<em>Botrytis cinerea</em>) befallen. An Knospen und unreifen Früchten zeigen sich braune Stellen, reife Früchte faulen. Etwas später überdeckt ein grauer Schimmelrasen die befallenen Stellen.</p><p><strong>Lederbeerenfäule:</strong> Die Lederbeerenfäule (<em>Phytophthora cactorum</em>) verleiht Erdbeeren eine bräunliche Farbe und eine lederartige Oberfläche. Die Konsistenz der Früchte ist gummiartig, der Geschmack bitter.</p><p><strong>Himbeerrutenkrankheit:</strong> Der Begriff Himbeerrutenkrankheit umfasst verschiedene Pilzkrankheiten mit ähnlichen Symptomen. Im Frühjahr treiben einzelne Ruten nicht richtig aus und zeigen rotbraune, blauviolette oder schwarze Flecken – oft vom Fuß der Pflanze beginnend oder im Bereich der Blätter. Rindenpartien können sich ablösen, die befallenen Ruten werden brüchig und sterben schließlich ab.</p><p><strong>Amerikanischer Stachelbeermehltau:</strong> Der Amerikanische Stachelbeermehltau (<em>Sphaerotheca mors uvae</em>) überzieht Stachelbeeren und Schwarze Johannisbeeren mit einem weißgrauen Belag. Der Pilzbefall schwächt die Pflanzen und sorgt dafür, dass die befallenen Früchte nicht ausreifen.</p><p>Grauschimmel tritt vor allem in warmen Sommern mit reichlich Niederschlägen auf.</p><p>Eine ledrige Oberfläche und eine gummiartige Konsistenz weisen auf die Lederbeerenfäule hin.</p><p>Blauviolette Rindenverfärbungen sind ein typisches Kennzeichnen der Himbeerrutenkrankheit.</p><p>Amerikanischer Stachelbeermehltau führt zu weißen, später filzig-braunen und unreifen Früchten.</p><p><strong>Schädlingen vorbeugen:</strong> Schädlinge können Pflanzen schwächen, indem sie zum Beispiel an den Blättern saugen oder das Fruchtwachstum verhindern. Im Hausgarten ist der Schaden meist tolerierbar. Eine Bekämpfung würde auch den Nützlingen schaden, denen sie als Nahrung dienen. Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und möglichst naturnah, so dass sich viele Nützlinge darin wohl fühlen. Konkrete Tipps dazu finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/nuetzlinge-im-garten">HIER</a>.</p><p>Die wichtigsten Schädlinge im Überblick</p><p><strong>Blütenstecher:</strong> Blütenstecher (<em>Anthonomus rubi</em>) sind auf Erdbeeren, Himbeeren und Brombeeren zu finden. Die schwarzen Rüsselkäfer sind zwei bis vier Millimeter groß. Sie legen ihre Eier in die Blütenknospen der Beerenfrüchte. Die weiblichen Käfer beißen nach der Eiablage den Knospenstiel an, so dass die Knospe umknickt, verwelkt und abfällt.</p><p><strong>Himbeerkäfer:</strong> Die kleinen weißen Larven des Himbeerkäfers (<em>Byturus tomentosus</em>) fressen sich in das Fruchtinnere. Die Himbeeren werden braun und hart oder zeigen Missbildungen.</p><p><strong>Gallmilben:</strong> Ist ein Brombeerstrauch von Gallmilben (<em>Acalitus essigi</em>) befallen, reifen Früchte oder Teile davon nicht aus, sondern bleiben rot oder rotgrün. Reife, normal ausgefärbte Früchte sind hart und sauer.</p><p><strong>Johannisbeerglasflügler:</strong> Die Larven des Johannisbeerglasflüglers (<em>Synanthedon tipuliformis</em>) bohren sich in die Johannisbeertriebe und fressen das Mark. Befallene Triebe werden welk und sterben später ganz ab. Schwarze Johannisbeeren werden bevorzugt befallen.</p><p>Pflanzenschutzmittel sind zur Bekämpfung des Johannisbeerglasflüglers nicht gut geeignet. Mittel, die nur bei direktem Kontakt wirken, müssten exakt zum richtigen Zeitpunkt ausgebracht werden, um die Weibchen bei der Eiablage zu töten. Selbst dann würden sie wahrscheinlich nicht wie gewünscht wirken und vor allem anderen Insekten schaden. Die geschlüpften Larven fressen ohnehin im Inneren der Triebe und sind dadurch gut geschützt.</p><p><strong>Kirschessigfliegen:</strong> Die <a href="https://drosophila.julius-kuehn.de/">Kirschessigfliege</a> (<em>Drosophila suzukii</em>) ist nur drei Millimeter groß, kann aber große Ernteverluste verursachen. Sie befällt nicht nur Kirschen, sondern auch Erdbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Blaubeeren, Stachelbeeren und Johannisbeeren. Markant sind die roten Augen und der sägeartige Ei-Legeapparat, mit dem die Weibchen in die Fruchthaut eindringen. Die invasive, aus Asien stammende Kirschessigfliege wurde 2011 erstmalig in Deutschland nachgewiesen und hat sich innerhalb von nur drei Jahren bundesweit ausgebreitet. Sie wird durch befallene Früchte verbreitet, kann aber auch selbst weite Strecken zurücklegen. Unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland kann sie bis zu acht Generationen pro Jahr zeugen. Es gibt keine Insektizide, die für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Aufgrund der hohen Vermehrungsrate und des kurzen Entwicklungszyklus würde die Kirschessigfliege wahrscheinlich schnell Resistenzen gegen Insektizide entwickeln. </p><p>Nach der Eiablage beißt der Blütenstecher die Blütenstiele an, so dass sie abknicken.</p><p>Die weißen Larven des Himbeerkäfers fressen von innen an den Beeren.</p><p>Schadbild der Brombeergallmilbe, die Beeren bleiben rot und hart.</p><p>Dass man die Larven des Johannisbeerglasflüglers zu Gesicht bekommt, ist selten. Meist sieht man nur die Folgen ihrer Fraßtätigkeit – das schwarz verfärbte Mark der Stängel.</p><p>Mit einer Lupe kann man die roten Augen der Kirschessigfliege erkennen. Die Männchen haben auf ihren Flügeln einen gut sichtbaren schwarzen Punkt.</p><p><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> </strong><strong>nur im Notfall:</strong> Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoffen</a> erreicht werden kann. Entscheiden Sie sich doch für ein Pflanzenschutzmittel, wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe. Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und halten Sie sich genau an die Packungsbeilage. Weitere Tipps zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p>
Neue Herausforderungen: Schwierige Wetterbedingungen und zusätzliche rechtliche Regelungen beschäftigten Weinerzeuger und Weinüberwachung im vergangenen Jahr gleichermaßen. Diese Bilanz zieht das Landesuntersuchungsamt (LUA) für 2023. Dennoch blieb die Zahl von Kontrollen, Untersuchungen und Beanstandungen weitgehend konstant. Auch im Jahr 2023 verzeichneten die Fachleute der Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz viele Kennzeichnungsfehler, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weinrecht. Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung hat. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp 4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734 Proben untersucht. Die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenangaben oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe wie Schwefeldioxid. Aber das LUA deckt auch immer wieder schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen auf, bei denen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Prozent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen, beispielsweise durch die verbotene Zugabe von künstlichen Aromastoffen oder von Wasser. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, im Jahr 2023 gar nicht festgestellt wurden. Frühe Rebsorten faulten rasch Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Frühjahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein sehr trockener und warmer, langer Sommer – auch Anfang September herrschten noch Temperaturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie den Burgundern. Außerdem setzte die Kirschessigfliege den roten Rebsorten zu. Die Weinlese begann früher als erwartet, und der Lesezeitraum war ungewöhnlich kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure gezieltes Vorgehen bei den Kontrollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verworfen und nicht weiterverarbeitet. Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche Weinerzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, brauchen eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Etikett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann mit dem Smartphone gescannt werden und führt auf eine neutrale Seite, die keine Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt und keine Nutzerdaten erhebt. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure bei ihren Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen mit dem nötigen Augenmaß zu begleiten. Die vollständige LUA-Bilanz Weinüberwachung 2023 finden Sie hier auf der Homepage .
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
WEINÜBERWACHUNG
Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2023
© Eberhard / AdobeStock
Schäden beim Menschen hätten auslösen können,
im Jahr 2023 nicht festgestellt wurden.
Schwierige Wetterbedingungen und neue rechtli-
che Regelungen stellten Weinerzeuger und Wein-
überwachung im vergangenen Jahr gleicherma-
ßen vor Herausforderungen. Dennoch blieb die
Zahl von Kontrollen, Untersuchungen und Bean-
standungen durch das Landesuntersuchungsamt
(LUA) weitgehend konstant. Auch im Jahr 2023
verzeichneten die Fachleute der Weinüberwa-
chung in Rheinland-Pfalz viele Kennzeichnungs-
fehler, aber auch einige schwerwiegende Verstöße
gegen das Weinrecht.Frühe Rebsorten faulten rasch
Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treiben-
de Bundesland, weshalb die Weinüberwachung
hier eine besondere Bedeutung hat. Um die red-
lich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den
schwarzen Schafen der Branche zu schützen, ha-
ben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp
4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734
Proben untersucht. Die weit überwiegende An-
zahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf
die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei
ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutref-
fende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken
oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenan-
gaben oder unzureichende Hinweise auf Allergie
auslösende Stoffe. Nicht immer ist dabei von vor-
sätzlichen Vergehen auszugehen: Die sich stän-
dig ändernden und teils komplizierten Kennzeich-
nungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer
bisweilen den Überblick verlieren.
Aber das LUA deckt auch immer wieder schwer-
wiegende Täuschungen und echte Verfälschungen
auf. Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausge-
gangen werden, das der gesamten Branche scha-
det. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Pro-
zent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf
wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen
Weinbehandlungen wie etwa durch die verbo-
tene Zugabe von künstlichen Aromastoffen. Der
Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und
qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreu-
licher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche
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Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen
Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Früh-
jahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein
sehr trockener und warmer, langer Sommer –
auch Anfang September herrschten noch Tempe-
raturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert
mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche
Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie Burgundern
und Probleme durch die Kirschessigfliege bei den
roten Rebsorten. Die Weinlese begann früher als
erwartet und der Lesezeitraum war ungewöhnlich
kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleure ge-
zieltes und schlagkräftiges Vorgehen bei den Kon-
trollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative
Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verwor-
fen und nicht weiterverarbeitet.
Alkoholfreier Wein ist im Trend
Noch ist der Marktanteil gering, doch alkoholfreie
Weine sind im Kommen. Immer mehr Winzer und
Kellereien nehmen die alkoholfreien Alternativen
in ihr Sortiment auf. Entalkoholisierte und teilwei-
se entalkoholisierte Weine fallen auch unter die
weinrechtlichen Vorschriften, die zum Jahresende
2021 durch die Änderung der EU-Agrarmarktord-
nung in Kraft getreten sind. Zwischenzeitlich ist
im nationalen Recht auch die Weinverordnung ge-
ändert worden. Diese grundlegenden Neuerungen
sind mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbun-
den und haben das Arbeitsfeld von Weinkontrolle
und Weinchemie deutlich erweitert.
mit dem Smartphone gescannt werden und führt
auf eine neutrale Seite, die keine Informationen
zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt
und keine Nutzerdaten erhebt. Diese grundlegen-
den Neuerungen verlangten von den Weinkontrol-
leurinnen und Weinkontrolleuren des LUA einen
hohen Bedarf an Fortbildung, um ihr Wissen über
die Kennzeichnungsregeln auf den neusten Stand
zu bringen. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand
bei den Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen
umzusetzen und mit dem nötigen Augenmaß zu
begleiten.
Vorsatz oder Verschleppung?
Aroma in inländischen Bioweinen
Bei einer sensorischen Prüfung fiel ein rheinhessi-
scher Grauburgunder wegen einer starken wein-
fremden Aromatisierung auf. Dieser Wein so-
wie weitere Erzeugnisse des pfälzischen Betriebes
wurden im LUA chemisch-analytisch untersucht.
Ergebnis: Insgesamt wurden vier Weine wegen
weinfremder Aromastoffe natürlicher Herkunft
beanstandet.
Der Herstellerbetrieb füllt neben Wein und Perl-
wein auch aromatisierte weinhaltige Getränke
ab - sowohl für den eigenen Betrieb als auch als
Lohnabfüller. Die Ursache für die im Wein festge-
stellten weinfremden Aromastoffe konnte nicht
geklärt werden. Künftig muss der Betrieb jedoch
den „Leitfaden der guten fachlichen Praxis zur
Verhinderung von technisch vermeidbaren Aro-
maverschleppungen bei Wein“ beachten und ver-
änderte die Abläufe während der Abfüllung. So
gibt es jetzt zum Beispiel separate Schläuche und
eigene Tanks für aromatisierte Getränke.
Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration
Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrau-
chern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche
Weinerzeugnisse, die nach dem 08.12.2023 her-
gestellt wurden, brauchen nun eine Nährwertde-
klaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Eti-
kett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich
auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann
Nicht rechtens: Biowein
mit Sorbinsäure konserviert
Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eines
benachbarten Bundeslandes wurde ein in Rhein-
land-Pfalz abgefüllter Wein durch Beprobung im
Einzelhandel auffällig. Dieser biologisch erzeug-
te argentinische Wein der Rebsorte Malbec, Jahr-
gang 2021, war aufgrund seines Gehaltes an Sor-
binsäure zu beanstanden. Auf dem Etikett wurde
der Wein mit dem Fließtext „Dieser […] Malbec
aus Argentinien wurde im Einklang mit der Natur
nach streng ökologischen Richtlinien an- und aus-
gebaut“ beworben, sowie mit dem Logo der EU
für ökologische/biologische Produktion mitsamt
Codenummer der Kontrollstelle ausgelobt.
Seit 2012 gelten europaweite Mindeststandards
für ökologische Produktionsmethoden von Bio-
wein. Sie erlauben eine deutlich geringere Zahl an
Hilfsstoffen und Verfahren als bei der konventio-
nellen Kellerwirtschaft. So ist das Konservierungs-
mittel Sorbinsäure (bzw. dessen Salz Kaliumsor-
bat) für die Behandlung von ökologisch erzeugten
Weinen nicht zugelassen, während für konventio-
nellen Wein in der Europäischen Union im Ender-
zeugnis Gehalte bis maximal 200 Milligramm pro
Liter erlaubt sind. Sorbinsäure wirkt wachstums-
hemmend auf Hefen, andere Pilze und verschie-
dene Bakterien, aber nicht auf Milchsäure-Bakte-
rien. Sie kommt daher insbesondere bei Weinen
mit Restsüße zum Einsatz, um eine zweite Fer-
mentierung zu vermeiden. Hierbei gilt es, durch
besondere Sauberkeit und zusätzliche Schwefel-
gaben den unerwünschten Weinfehler „Geranien-
ton“ zu vermeiden.
Die Inhaber der betroffenen Weinkellerei erklär-
ten auf Nachfrage, dass sie diesen Stoff nicht ver-
wendet, sondern den Wein lediglich vor der Ab-
füllung ökologisch zulässig mit Schwefeldioxid
und Metaweinsäure behandelt hätten. Der Ein-
trag von Sorbinsäure müsse bereits in Argenti-
nien erfolgt sein. Der Wein war aber ausweislich
des zugehörigen Begleitdokuments als „organico“
aus dem Drittland bezogen worden. Der Bestand
von rund 87.000 Flaschen des Erzeugnisses war
zum Zeitpunkt der Feststellung bereits aus-
verkauft, der Artikel wird
aber mittlerweile
nicht mehr im Sor-
timent der
Kellerei
geführt.
© seen / Fotolia
Bilanz der Weinüberwachung 2023:
Schutz für Verbraucher und Branche
3
Alles im grünen Bereich:
Schwermetalle und Allergenedas „Geheimversteck“ wurde dann bei einer Kont-
rolle im Betrieb entdeckt.
Das LUA hat im vergangenen Jahr 29 Weine, die
überwiegend aus rheinland-pfälzischem Anbau
stammten, auf Schwermetallgehalte untersucht.
Die gute Nachricht: Für Aluminium, Arsen, Cad-
mium, Blei, Kupfer und Zink gelten in der Wein-
verordnung festgelegte Grenzwerte, die in al-
len untersuchten Weinen eingehalten und sogar
deutlich unterschritten wurden.Insgesamt handelte es sich um 6.667 Liter Wein,
die unter Umgehung der Hektarhöchstertragsre-
gelung in Verkehr gebracht werden sollten. Diese
Regelung erlaubt Weinbaubetrieben nur eine be-
stimmte Erntemenge, wodurch die Qualität des
Produktes Wein sichergestellt werden soll. Konse-
quenz für den Betrieb: Die Übermengen musste er
zu Industriealkohol destillieren lassen.
Positiv ist auch das Fazit bei der Untersuchung auf
Allergene. Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine
Allergenkennzeichnung erforderlich, sofern die-
se Weine mit allergenhaltigen Behandlungsmit-
teln hergestellt wurden und die Parameter Case-
in aus Milch oder Albumin und Lysozym aus Ei im
Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Casein- und
albuminhaltige Behandlungsmittel reduzieren im
Wein den Anteil an Gerbstoffen und tragen da-
mit zur Geschmacksharmonisierung bei. Das En-
zym Lysozym wird aufgrund seiner antibakteriel-
len Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen
unerwünschten biologischen Säureabbau. Die drei
Stoffe können in ausreichend großer Menge bei
Milch- bzw. Ei-Allergikern allergische Reaktionen
auslösen. 2023 wurden insgesamt 20 Weine im
Labor auf Gehalte an Casein, Albumin und Lyso-
zym überprüft. Das erfreuliche Ergebnis: Die Stof-
fe wurden in keiner Probe nachgewiesen.
Anonyme Anzeige führt Weinkontrolle
auf die Spur von illegalen Übermengen
Es mutet wie eine Szene aus einem Krimi an:
Hinter einer mit Styropor verstellten Eingangs-
tür fanden Weinkontrolleure des LUA in einem
rheinland-pfälzischen Betrieb etikettierte Fla-
schenweine vor, deren Herkunft in der Weinbuch-
haltung nicht dokumentiert war. Bei vielen Partien
wurde ein höherer Flaschenweinbestand gezählt
als die im Antrag zur Erteilung der amtlichen Prüf-
nummer angegebene Abfüllmenge. Auf die Spur
dieser sogenannten Übermengen hatte die Wein-
überwachung eine anonyme Anzeige gebracht,
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Anforderungen nicht erfüllt:
Weinhändler ist kein Weingut
Auf seiner Homepage warb ein Weinhändler mit
dem Slogan „Wir sind kein normales Weingut“.
An die Verwendung des Begriffes Weingut sind
allerdings hohe Ansprüche gesetzt, wie die Be-
wirtschaftung eigener Rebflächen und der Aus-
bau und die Abfüllung selbst erzeugter Weine. Der
Weinhändler musste sich dann einen neuen Slo-
gan überlegen, denn die strengen Kriterien eines
Weingutes konnte er nicht einhalten.
An dem Kriterium, dass ein Weingut alle verwen-
deten Trauben selbst erzeugen muss, scheitern
manchmal auch die „normalen“ Weingüter: Etwa
im Fall eines Weingutes aus der Pfalz, das Trau-
benmost zur Süßung seines fertigen Weins zuge-
kauft hatte. In diesem Fall hätte der Wein nicht
die Betriebsangabe Weingut tragen dürfen.
Herabstufung von Qualitätswein zu Landwein
Bei Wein darf der Alkoholgehalt unter anderem
mit Saccharose, also Zucker erhöht werden. Hier-
für gibt es, je nach Qualitätsstufe, aber unter-
schiedliche Grenzwerte. Bei Deutschem Wein
oder Landwein sind diese niedriger als bei Qua-
litätswein. In einem Fall aus dem Jahr 2023 hat-
te ein Wein die Hürde der Qualitätsweinprüfung
nicht bestanden und wurde als Rheinischer Land-
wein etikettiert und verkauft. Was das Winzerpaar
übersehen hatte, war der überhöhte Gesamtalko-
hol, der eine Abstufung zu Landwein nicht zulässt.
Nicht nur Romantik: Wer Weine verkauft, muss viele Regelungen beachten. Auch die Verwendung der Bezeichnung
„Steillage“ ist an Bedingungen geknüpft, die von der Weinüberwachung kontrolliert werden. © RalfenByte / Fotolia
Wieder und wieder: Weine
ohne amtliche Prüfungsnummer
Qualitäts- und Prädikatsweine brauchen eine
amtliche Prüfungsnummer (AP-Nummer) der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, damit
diese beiden Bezeichnungen verwendet werden
dürfen. Erteilt wird diese Nummer bei der so ge-
nannten Qualitätsweinprüfung, zu der neben ei-
ner sensorischen Prüfung durch geschultes Perso-
nal auch eine Laboranalyse der Weine gehört. In
der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt,
dass sich einige wenige Betriebe die amtliche Prü-
fungsnummer auf illegale Weise und ohne eine
Qualitätsweinprüfung erschleichen wollen.
Bei einer Routinekontrolle wurde beispielsweise in
einem Betrieb an der Mosel festgestellt, dass ein
Wein nicht zur amtlichen Qualitätsweinprüfung
angestellt worden war. Hierbei handelte es sich
um eine Menge von rund 2.400 Flaschen à 0,75
Liter, die unzulässigerweise ohne zugeteilte AP-
Nummer in Verkehr gebracht worden ist.
Hintergrund: Die 2.400 Flaschen enthielten eine
Teilmenge eines Weines, der ursprünglich in ei-
nem Zuge abgefüllt werden sollte. Wegen feh-
lender Verschlüsse musste die Füllung dieser
Teilmenge jedoch verschoben werden. Vor dem
folgenden Abfülltermin wurde dem Wein aber
noch ein Verschnittpartner hinzugefügt, so dass
der Wein substantiell nicht mehr mit der ersten
Füllung identisch war.
Der Verkauf von Wein ohne AP-Nummer ist kein
Kavaliersdelikt, in aller Regel gehen solche Fäl-
le an die Staatsanwaltschaft. Den Winzern drohen
rechtliche und finanzielle Konsequenzen in Form
einer Gewinnabschöpfung. Zudem sind solche Be-
triebe in den folgenden Jahren im besonderen Fo-
kus der Weinüberwachung.
An Bedingungen geknüpft:
Wein mit der Bezeichnung „Steillage“
Bei einer Betriebskontrolle stellten Weinkontrol-
leure des LUA fest, dass in zwei Fällen Fasswei-
ne mit der Bezeichnung „Steillage“ in Verkehr ge-
bracht wurden, obwohl nur ein kleiner Teil der
gelieferten Weine tatsächlich aus einer Steillage
stammte. Die Angabe „Steillage“ oder „Steillagen-
wein“ darf aber nur verwendet werden, wenn der
Wein ausschließlich aus Weintrauben hergestellt
worden ist, die von einer Rebfläche stammen, de-
ren Neigung mindestens 30 Prozent beträgt. Es
handelte sich um eine Gesamtmenge von 15.650
Liter, die so nicht vermarktet werden durfte.
5
Weinüberwachung in Zahlen
Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2023
Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft 2023
DeutschlandEU,
ohne InlandDrittlanddavon
Zollwein*
3734285459428621
378675199242131861475728454
26917960303
Gesamt
Probenzahl
überprüfte Menge [hl]
Zahl der insgesamt beanstandeten Proben
Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in %
7,2
Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger
6,3
57
Behandlung beanstandeter Proben
Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger
Behandlung beanstandeten Proben in %
insgesamt beanstandete Menge [hl]
Anteil insgesamt beanstandeter Menge in %
10,1
10,5
45
14,3
12
1,51,6
2,0
254031978149951231244
6,79,90,410,814,7
*) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine
stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde.
Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2023
Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2023
Inland Ausland Gesamt
Proben gesamt
2854
880
3734
Zusatz von Zucker zwecks
Süßung bzw. Anreicherung von
Prädikatsmosten und -weinen011
Aromazusatz314
Wasserzusatz13013
Rot-/Weißverschnitt202
Sonstiges112
Beanstandungen gesamt19322
(Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2023
InlandAuslandGesamt
Proben gesamt28548803734
Beanstandungen351752
(Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2023
InlandAuslandGesamt
28548803734
Fehlende Identität, ohne
A.P.-Nr. in Verkehr ge-
bracht oder fingiert, Prä-
mierung, Los193150
Alkoholgehaltsangabe281139
Herkunftsangabe819
Geschmacksangabe10313
Jahrgang022
Proben gesamt
Gesamtzahl der Kontrollen4131davon Weinbaubetriebe, Genossenschaften3348davon Weinhandlungen, Weinkellereien,
Großbetriebe532Qualitätsangabe202
davon Gastronomie3Weingutsangabe505
davon Schaumweinbetriebe72Verkehrsbezeichnung224
davon Weinkommission (Vermittler)14Allergenkennzeichnung347
davon Sonstige162Tätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft12Unzulässige Verwendung
oder Verwechslungsge-
fahr bei geschützten
Begriffen111324
Prüfberichte224Schriftgröße729
Bemängelungen, Abmahnungen,
Auflagen erteilt241Weinbuchführung426
Menge vorläufig sichergestellter Weine
(Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)2142Los-Nummer178
Sonstige358
10383186
InlandAuslandGesamtProben gesamt28548803734davon Inland (hl)2142
Schwefeldioxid224davon Ausland (hl)0
Flüchtige Säure/
Ethylacetat628Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3018
Mindest- oder
Höchstalkohol909davon Inland2607
davon Europäische Union275
Kohlendioxidüberdruck426davon Drittländer115
Citronensäure101Sensorische Gutachten2685
Sorbinsäure033Geschäftspapiere59592
Restzucker Höchstgehalt303davon Inland52853
Unzulässige
Zusatzstoffe/Zutaten101davon Ausland6739
Beanstandungen gesamt26935
Beanstandungen gesamt
(Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
(Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
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<p>Pflanzenschutz im Obstgarten: Steinobst</p><p>So gelingt die Ernte in Ihrem Obstgarten</p><p><ul><li>Wählen Sie widerstandsfähige Sorten und vielfältige Arten.</li><li>Achten Sie auf einen passenden Standort, am besten sonnig und luftig.</li><li>Lichten Sie die Bäume regelmäßig aus.</li><li>Kontrollieren Sie die Bäume regelmäßig, um frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.</li><li>Verwenden Sie engmaschige Kulturschutznetze.</li><li>Ein Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> schont die Umwelt und Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Schädlingen und Krankheiten vorbeugen:</strong></p><p>Die wichtigsten Schädlinge im Überblick</p><p><strong>Kirschfruchtfliege: </strong>Die Kirschfruchtfliege (<em>Rhagoletis cerasi</em>) wird etwa vier Millimeter groß und ist schwarz-gelb gefärbt. Sie legt ihre Eier in heranreifende, gerne auch in vorgeschädigte Kirschen. Die Kirschfruchtfliege ist der wichtigste heimische Schädling an Süßkirschen, aber auch Sauerkirschen werden befallen.</p><p><strong>Kirschessigfliege:</strong> Die <a href="https://drosophila.julius-kuehn.de/">Kirschessigfliege</a> (<em>Drosophila suzukii</em>) ist nur drei Millimeter groß, kann aber große Ernteverluste verursachen. Sie befällt nicht nur Kirschen, sondern auch andere Steinobstarten und Beerenfrüchte. Markant sind die roten Augen und der sägeartige Ei-Legeapparat, mit dem die Weibchen in die Fruchthaut eindringen. Die invasive, aus Asien stammende Kirschessigfliege wurde 2011 erstmalig in Deutschland nachgewiesen und hat sich innerhalb von nur drei Jahren bundesweit ausgebreitet. Sie wird durch befallene Früchte verbreitet, kann aber auch selbst weite Strecken zurücklegen. Unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland kann sie bis zu acht Generationen pro Jahr zeugen. Es gibt keine Insektizide, die für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Aufgrund der hohen Vermehrungsrate und des kurzen Entwicklungszyklus würde die Kirschessigfliege wahrscheinlich schnell Resistenzen gegen Insektizide entwickeln. </p><p><strong>Vogelfraß: </strong>Für Amseln, Drosseln und Stare sind Kirschen ein beliebtes Futter. Dabei können insbesondere Stare einen entsprechenden Schaden verursachen, wenn sie in großen Schwärmen auftreten.</p><p>Gegen Kirschfruchtfliegen helfen Netze und Hühner.</p><p>Mit einer Lupe kann man die roten Augen der Kirschessigfliege erkennen. Die Männchen haben auf ihren Flügeln einen gut sichtbaren schwarzen Punkt.</p><p>Auch nützliche Insekten, kleine Singvögel und Fledermäuse bleiben daran kleben und verenden. Wenn Sie nicht auf Klebefallen verzichten wollen, dann nutzen Sie diese nur kurzzeitig in der jeweiligen Aktivitätsphase des Schädlings. Entfernen Sie die Fallen danach umgehend. Mit dem Anbringen einer Gittermanschette über dem Leimring verhindern Sie, dass Vögel und Fledermäuse kleben bleiben. Im besten Fall verzichten Sie auf den Einsatz von Leimfallen.</p><p>Die wichtigsten Krankheiten im Überblick</p><p><strong>Schrotschusskrankheit und Sprühfleckenkrankheit:</strong> Beide Krankheiten äußern sich ähnlich und können bei allen Steinobstarten auftreten. Die Schrotschusskrankheit wird durch den Pilz <em>Stigmina carpophila </em>verursacht. Sind Blätter davon befallen, sehen sie aus, als wären sie von Schrotkugeln durchlöchert. Die burgunderroten Blattflecken der Sprühfleckenkrankheit sind etwas kleiner. Diese Krankheit wird durch den Pilz <em>Blumeriella jaapii</em> verursacht. Die Blätter werden kurz nach der Infektion gelb und fallen ab. Beiden Krankheiten können Sie mit denselben Maßnahmen vorbeugen.</p><p><strong>Scharka-Virus:</strong> Das Scharka-Virus (<em>plum pox virus</em>) tritt vorwiegend an Pflaumen auf, kann aber auch Aprikosen, Pfirsiche und Nektarinen treffen. Die befallenen Früchte sind pockenartig eingesunken oder verformt, die Blätter sind unregelmäßig aufgehellt. Das Fruchtfleisch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflaumen#alphabar">Pflaumen</a> ist an einigen Stellen rötlich verfärbt, es ist gummiartig zäh und nahezu geschmacklos. Die Übertragung erfolgt durch Blattläuse, insbesondere durch die Grüne Pfirsichblattlaus (<em>Myzus persicae</em>).</p><p><strong>Narren- oder Taschenkrankheit:</strong> Früchte, die von dem Pilz <em>Taphrina pruni</em> befallen sind, nehmen eine verkrümmte Form an, die an eine Narrenkappe oder eine Handtasche erinnert. Die sogenannte Narren- oder Taschenkrankheit betrifft vor allem Pflaumen und Pfirsiche. Die befallenen Früchte vertrocknen und bleiben so am Baum hängen.</p><p><strong>Monilia-Pilze: </strong>Die Erreger <em>Monilia laxa</em> und <em>Monilia fructigena</em> befallen vor allem Pflaumen- und Kirschbäume, aber auch Apfel- und Birnbäume. Sie sorgen für Fruchtfäule und lassen die Triebspitzen absterben, man spricht deshalb auch von Spitzendürre. Jede Verletzung der Fruchthaut, z. B. durch Hagel, Wespenfraß oder Pflaumenwicklerbefall, begünstigt eine Infektion. Um die <em>Monilia</em>-Pilze vom Feuerbrand, einer gefährlichen Bakterienerkrankung, zu unterscheiden, können Sie ein Stück eines erkrankten Triebs mit einem feuchten Tuch in eine saubere Kunststofftüte legen. Ist der Trieb mit <em>Monilia laxa</em> befallen, hat sich nach spätestens zwei Tagen ein weißer Pilzrasen gebildet.</p><p>Rote Blattflecken sind typisch für Kirschen, die von der Schrotschusskrankheit befallen sind.</p><p>Die ehemals roten Blattflecken der Schrotschusskrankheit trocknen nach und nach ein. Das trockene Material fällt aus dem Blatt heraus.</p><p>Unregelmäßige bis ringförmige Blattaufhellungen deuten auf das Scharka-Virus hin.</p><p>Längliche gekrümmte Früchte sind ein Symptom der Narren- oder Taschenkrankheit.</p><p>Monilia-Pilze sorgen unter anderem dafür, dass die Triebspitzen der Bäume absterben.</p><p><strong>Pflanzenschutzmittel </strong><strong>nur im Notfall:</strong> Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoffen</a> erreicht werden kann. Entscheiden Sie sich doch für ein Pflanzenschutzmittel, wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe. Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und halten Sie sich genau an die Packungsbeilage. Weitere Tipps zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p>