Bild: SenMVKU Einführung Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, das in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser, sowie Niederschlagswasser entsteht. Die Entsorgung der Klärschlämme findet unter Beachtung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) statt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bestandteile und Entstehung Gemäß dem Prinzip der Abwasserreinigung werden wasserfremde bzw. schädliche Stoffe, die die Oberflächengewässerqualität bzw. die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen können, entweder biologisch abgebaut oder aber in den Klärschlamm überführt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Anfallmengen und Entsorgung Der Klärschlamm entsteht in sechs Klärwerken. Das größte befindet sich innerhalb der Grenzen des Landes Berlin, in Ruhleben. Die anderen fünf Anlagen befinden sich nahe der Berliner Stadtgrenze im Land Brandenburg. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Klärschlamm als Ressource Neben der Anerkennung von Klärschlamm als regenerativem Energieträger rückt Klärschlamm auch hinsichtlich seiner Inhaltsstoffe in den Fokus. Wurde er früher traditionell in der Landwirtschaft oder dem Landschaftsbau verwertet, verlieren diese beiden Verwertungspfade mehr und mehr an Akzeptanz. Weitere Informationen Rechtsvorschriften Die rechtlichen Grundlagen für die Klärschlammentsorgung sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt. Weitere Informationen
Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Siedlungsabfälle Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2020-2030 – Teilplan Siedlungsabfälle – dient als Planungsinstrument für das Land Berlin. Er legt die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Siedlungsabfälle und Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020-2030 fest. Weitere Informationen Abfallwirtschaftsplan – Teilplan gefährliche Abfälle Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle – dient als Planungsinstrument für das Land Berlin und dokumentiert den Stand der öffentlichen Entsorgung gefährlicher Abfälle. Weitere Informationen Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Bauabfall Der am 3. September 2008 angenommene Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall – gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Entsorgung sowie eine Einschätzung der Sicherung der Entsorgung für die bei Bautätigkeiten im Land Berlin anfallenden Bauabfälle in den nächsten Jahren. Weitere Informationen
Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, das in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser, sowie Niederschlagswasser entsteht. Die Entsorgung der Klärschlämme findet unter Beachtung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) statt. Im Klärschlamm werden alle Stör- bzw. Schadstoffe des Abwasserreinigungsprozesses niedergeschlagen. Er fungiert somit als Schadstoffsenke. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. In den Kläranlagen der BWB wird das Abwasser in mechanischen, biologischen und/ oder chemischen Behandlungsstufen von störenden Bestandteilen gereinigt. Klärschlamm eignet sich auf Grund des hohen Anteils an organischen Bestandteilen insbesondere als Ersatzbrennstoff in der Kohle- bzw. Zementindustrie. Daneben gilt er als der wichtigste sekundäre Phosphorlieferant. Bei der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und Energie wird Klärschlamm zukünftig eine wichtige Rolle als regenerativer Ressourcenträger zukommen. Mit ca. 3.4 Mio. Einwohnern auf 892 km² ist Berlin nicht nur die größte Stadt in der Bundesrepublik Deutschland, sondern hat mit ca. 3.800 Einwohnern pro Quadratkilometer auch die höchste Bevölkerungsdichte. Mehr als 99 Prozent aller Haushalte sind im Land Berlin an das öffentliche Kanalisations- und Entwässerungssystem mit einer Gesamtlänge von etwa 9.600 km angeschlossen. Ein ca. 1.170 km langes Abwasserdruckleitungsnetz verbindet 154 Abwasserpumpwerke untereinander und ermöglicht die Verteilung des gesammelten Abwassers auf sechs Klärwerke. Bei trockenem Wetter behandeln die Kläranlagen rund 620.000 m³ Abwasser täglich. Bei Regenwetter kann sich diese Menge erhöhen. In den Kläranlagen fließt das Abwasser zunächst durch eine mechanische Reinigungsstufe bestehend aus Rechen, Sandfang und Absetzbecken, wo grobe und ungelöste Verunreinigungen abgetrennt werden und separat entsorgt werden. In der sich anschließenden biologischen Reinigungsstufe erfolgt die biologische Entfernung von Phosphor- und Stickstoffverbindungen. Auch ungelöste und biologisch abbaubare Stoffe werden dort zu etwa 97% zurückgehalten. Das gereinigte Wasser wird anschließend wieder in den Wasserkreislauf zurück geleitet. Der bei der Abwasserreinigung entstandene Klärschlamm wird nach Entwässerung bzw. Trocknung einer geregelten Entsorgung zugeführt. Derzeit werden ca. 57% des Berliner Klärschlamms in der Monoverbrennungsanlage in Ruhleben verbrannt und die resultierenden Aschen deponiert. Die verbleibenden ca. 43% des Klärschlamms werden als Ersatzbrennstoff in Kohlekraftwerken bzw. in der Zementindustrie in anderen Bundesländern energetisch verwertet. In jüngster Zeit findet auch eine stoffliche Verwertung eines kleinen Anteils der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe Phosphor und Stickstoff, die aus der wässrigen Phase in mineralischer Form als Struvit (MgNH 4 PO 4 * 6H 2 O) gefällt werden, statt. Das Struvit wird unter dem Namen “Berliner Pflanze” als zugelassener Mineraldünger von den BWB vermarktet. BWB: Berliner Pflanze – Der mineralische Langzeitdünger
Die rechtlichen Grundlagen für die Klärschlammentsorgung sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt: das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Deponieverordnung (DepV) die Düngemittelverordnung (DüMV) Einen guten Überblick über die abfallrechtlichen Grundlagen und Bestimmungen des Landes Berlin erhält man auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Hervorzuheben ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin ( Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin KrW-/AbfG Bln ) Zudem ist das Berliner Betriebegesetz (BerlBG) zu beachten.
Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2020-2030 – Teilplan Siedlungsabfälle – ist ein landespolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Siedlungsabfälle und Klärschlämme festzulegen. Hierbei ist die Entsorgungssicherheit und eine langfristig umweltverträgliche Abfallentsorgung zu gewährleisten. Durch den Teilplan wird festgestellt, dass in den nächsten Jahren keine erhebliche Mengensteigerung der Siedlungsabfälle in Berlin zu erwarten sind. Werden alle im Abfallwirtschaftskonzept geplanten Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, sind sogar deutliche Verringerungen insbesondere beim Haus- und Geschäftsmüll möglich. Die Abfallbehandlungsanlagen sind daher mit ihren Kapazitäten im Planungszeitraum bis 2030 ausreichend und somit die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle im Land Berlin gewährleistet. Die Träger öffentlicher Belange und die allgemeine Öffentlichkeit wurden im Zeitraum von 5. Februar bis 19. März 2024 beteiligt.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) mit Sitz in der Durlacher Allee 93 in 76131 Karlsruhe, plant zur regionalen Klärschlammentsorgung die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerkes am bestehenden Kraftwerksstandort in Walheim, Mühlstraße in 74399 Walheim. Vorgesehen ist eine sogenannte Monoverbrennung zur ausschließlichen Verbrennung von kommunalem Klärschlamm. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt 15,1 MWth. Die Anlage ist für maximal 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm (EKS) sowie 5.000 Tonnen trockenen Klärschlamm (TKS) ausgelegt. Das entspricht einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen (Trockensubstanz) Klärschlamm.
Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Privathaushalte Informationen zum Siedlungsabfall, zur Straßenreinigung, zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Gewerbetreibende Informationen zu Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung, zur Bauabfall- und Klärschlammentsorgung sowie zur gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten. Weitere Informationen Bild: ZUS AGG Entsorgungsbetriebe Informationen zu zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Berlin. Weitere Informationen
Bild: Kzenon / Depositphotos.com Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klärschlammentsorgung des Landes Berlin Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen. Weitere Informationen
Der vorliegende 13. Bericht dient der Information der Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von kommunalem Abwasser und der Entsorgung von Klärschlamm zum 31. Dezember 2021. Die Angaben des Lageberichts 2023 basieren auf vom Landesamt für Umwelt (LfU) zusammengefassten Daten, die bei den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbänden und Ämtern erhoben und von den zuständigen Wasserbehörden im Jahr 2022 ergänzt wurden. Der Bericht steht als Gesamtfassung und in Teildokumenten entsprechend der Gliederung zum Download zur Verfügung.
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