Generalplan Abwasser und Gewässerschutz (MELUND 2021) Abbildung 3-2 Verschiedene Abwasserreinigungsverfahren in Schleswig-Holstein Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Abwasserreinigungsverfahren - Anzahl Format ist CSV Feldtrenner ist Komma --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)
Generalplan Abwasser und Gewässerschutz (MELUND 2021) Abbildung 3-2 Verschiedene Abwasserreinigungsverfahren in Schleswig-Holstein Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Abwasserreinigungsverfahren - Anzahl Format ist CSV Feldtrenner ist Komma --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr teilt mit: Die Landesregierung möchte die Belastung von Gewässern mit antibiotikaresistenten Bakterien reduzieren. Anlässlich der Veröffentlichung einer Studie zur Verbreitung von Resistenzen rief Umweltminister Oliver Krischer dazu auf, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt im Sinne des One-Health-Ansatzes besser vor Antibiotika-Resistenzen zu schützen: „Antibiotikaresistenzen gefährden unsere Gesundheit und die Umwelt. Entlang der gesamten Wirkkette müssen wir uns daher gemeinsam für einen sorgsamen Umgang mit Antibiotika einsetzen. Der Schutz unserer Gewässer ist dabei ein wichtiger Baustein, denn sie sind wichtige Lebensadern für Natur und Mensch.“ Antibiotika aus der Human- und Tiermedizin können Gewässer belasten und eine Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien begünstigen. Um einen Überblick über die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien zu erhalten, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein dreijähriges Projekt durchgeführt. Beprobt wurden dabei Abwässer aus Krankenhäusern und aus Betrieben der Fleischwirtschaft, die Zu- und Abläufe von Kläranlagen sowie Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. „Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass antibiotikaresistente Bakterien in unseren Gewässern weit verbreitet sind“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV. „Wir sehen bereits heute, dass durch den demografischen Wandel immer mehr Medikamente in unsere Umwelt gelangt sind. Um der Verbreitung von gefährlichen Bakterien in unseren Gewässern zu begegnen, machen Investitionen in weitergehende Klärtechniken daher absolut Sinn. Damit wird am Ende auch der Mensch besser vor resistenten Keimen geschützt“, betonte Elke Reichert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Bakterien mit Resistenzen gegenüber drei von vier Antibiotikagruppen (3MRGN; dreifach m ulti r esistente g ram n e-gative Bakterien) in Abwässern aller untersuchten Anlagen gefunden wurden. In Fließgewässern wurden 3MRGN ebenfalls sehr verbreitet gefunden, auch unabhängig von konkreten Abwassereinleitungen. Dem gegenüber wurden Bakterien mit Resistenzen gegen vier Antibiotika-gruppen (4MRGN) vor allem in Krankenhausabwässern sowie den aufnehmenden Kläranlagen und Fließgewässern nachgewiesen. Unter den 4MRGN wurden auch sogenannte „High-Risk-Klone“ gefunden, die leichter übertragen werden und Krankheiten hervorrufen können. Um nach dieser ersten stichprobenartigen Studie ein vollständigeres Bild der Belastungssituation von Abwasser und Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen mit Antibiotikaresistenzen zu erhalten, plant das LANUV die Untersuchungen auf weitere Messstellen auszuweiten. Als wirksames Mittel gegen die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern hat sich laut LANUV eine weitergehende Behandlung des Abwassers mittels UV-Bestrahlung, Durchfließen eines Retentions-bodenfilters oder Membranfiltration erwiesen. Über die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bereits heute Fördergelder für Investitionen in die Abwasserreinigung bereit. „Der Schutz unserer Gewässer ist von oberster Priorität für Mensch, Tier und Umwelt. Um unsere Gewässer noch besser zu schützen, unterstützen wir Investitionen in eine moderne Abwasserreinigung“, so Krischer. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr plant weitere Untersuchungen auf Basis der Erkenntnisse aus der LANUV-Studie. Die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Landwirtschaft- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eint das gemeinsame Ziel, den Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Gewässer zu reduzieren sowie deren Verbreitung in der Umwelt möglichst zu minimieren. Eine Sensibilisierung der Ärzteschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika ist besonders wichtig, ebenso der sorgsame Umgang mit Antibiotika im privaten Bereich. „Reste von Antibiotika gehören weder in die Toilette oder das Waschbecken, sondern in den Restmüll“, erläuterte LANUV-Präsidentin Reichert. Weitere Informationen: zurück
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft
Der BMW AG wurde mit Bescheid vom 07.03.2017 die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen im Werk 2.1, Gebäude 88.3, mit einer Verarbeitungskapazität von 2 t oder mehr Rohstahl pro Stunde nach Ziffer 3.9.1.1. des Anhangs zur 4 BImSchV (G/E) erteilt. Das entsprechende immissionsschutzrechtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Anlage befindet sich noch immer im Probebetrieb. Nun soll vor Abschluss des Verfahrens die Mikrozinkanlage wesentlich geändert werden durch den Umbau der als Nebeneinrichtung dienenden Abwasserbehandlungsanlage. Die bestehende Abwasseranlage wurde bereits 1986 errichtet und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Insgesamt fällt bei der neuen Anlage weniger Abwasser an und die alkalischen Abwässer werden nicht wie bisher nach der Abwasserbehandlung in den Kanal eingeleitet, sondern mit der neuen Abwasserreinigungstechnik soweit aufbereitet, dass sie wieder als Betriebswasser verwendet werden können. Dies stellt eine deutliche Verbesserung für das Schutzgut Wasser dar. Insbesondere sind folgende Maßnahmen vorgesehen: • Bau einer Lüftungsbühne über Dach, • Anpassungen der bestehenden Abluftführung und der Lüftungsanlagen über Dach, • Veränderungen der Anlagentechnik für die technische Gebäudeausrüstung, • Umbaumaßnahmen an der bestehenden Abwasseranlage für den Betrieb während des Aufbaus der neuen Anlagentechnik, • Aufbau von Behältern, Becken, Rohrleitungen, Regelungs- und Anlagentechnik für die Abwasseranlage sowie • der Probebetrieb der geänderten Anlage.
Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer Einträge von Nähr- und Schadstoffen über Abwassereinleitungen konnten gezielt durch Verbesserungen der Reinigungsleistung der Kläranlagen reduziert werden. Einträge aus Versickerungen, Abschwemmungen, Erosion oder Regenwassereinleitungen bleiben problematisch. Nährstoffeinträge sinken wieder langsam Von Ende der 1980er bis Ende der 1990er Jahre gingen die Nährstoffeinträge aus kommunalen und industriellen Kläranlagen in die Gewässer stark zurück (siehe Abb. „Stickstoff- und Phosphoreinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“). Dann stagnierten die Einträge bis zum Beginn der 2010er Jahre. Seit 2012 ist wieder ein leichter Rückgang der Einträge zu beobachten. Welche Nährstoffmengen in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen werden und welches die wichtigsten Eintragsquellen sind, ermittelt das UBA mit dem Bilanzierungsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions). Für den Zeitraum 1983 bis 2016 zeigt sich: Stickstoff: Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden in Deutschland rund 480 Kilotonnen pro Jahr in die Oberflächengewässer eingetragen. Das sind ca. 50 % weniger als im Mittel der Jahre 1983 bis 1987. Phosphor: Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 22 Kilotonnen pro Jahr in die Oberflächengewässer eingetragen. Gegenüber den Vergleichsjahren 1983 bis 1987 reduzierten sich die Phosphoreinträge um etwa 75 %. Die Einträge aus kommunalen Kläranlagen sanken im Zeitraum 1983 bis 2016 um 70 % für Stickstoff und über 85 % für Phosphor. Die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen sanken in der gleichen Zeitspanne nur um etwa 35 %, die Phosphoreinträge um ca. 15 %. Diese Verringerung ist maßgeblich auf der Reduktion der Tierbestände zu Beginn der 1990er Jahre und auf einen effizienteren Umgang der Landwirte mit Dünger zurückzuführen. Die Verringerung von Stickstoffüberschüssen auf landwirtschaftlichen Flächen spiegelt sich nur verzögert in der Qualität des Grundwassers und der Fließgewässer wider. Gründe dafür sind u.a. das langsame Durchqueren der Bodenpassage sowie z.T. hohe Aufenthaltszeit in Grundwasserleitern. Bis Wasser aus dem Grundwasserleiter in den Fluss gelangt können mehrere Jahre vergehen. Im Donaueinzugsgebiet kann das 5 bis 15 Jahre, im Rheineinzugsgebiet 10 bis 20 Jahre und im Elbeeinzugsgebiet sogar 30 Jahre dauern. Weniger Schwermetalleinträge Trotz abnehmender Einträge sind die Fließgewässer in Deutschland noch immer mit Schwermetallen belastet. Detaillierte Informationen zur aktuellen Belastungssituation finden Sie auf unserer Internetseite „ Metalle “. Seit Mitte der 1980er Jahre verringerten sich die Schwermetalleinträge deutlich. Besonders Direkteinträge aus Industrie und kommunalen Kläranlagen gingen deutlich zurück. Auch der Rückgang industrieller Emissionen in die Atmosphäre sowie Emissionen aus dem Verkehr wirken sich aus. In Siedlungen gewinnen durch die verbesserte Klärtechnik kommunaler Kläranlagen die Einträge aus Kanalisationssystemen (Regenwassereinleitungen und Einleitungen über Mischwasserüberläufe) stetig an Bedeutung (siehe Abb. „Einträge der prioritären Schwermetalle Quecksilber, Nickel, Cadmium und Blei aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“ und Abb. „Einträge der Schwermetalle Zink, Kupfer und Chrom aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“). Während für Quecksilber, Nickel, Kupfer und Chrom die Einträge seit Beginn der 2010er Jahre weiter sanken, blieben die Einträge für Cadmium, Blei und Zink auf gleichbleibendem Niveau. Allerdings ist bei den Schwermetallen die Datenlage für einige Eintragspfade in der Vergangenheit mit großen Unsicherheiten behaftet. Einträge der prioritären Schwermetalle Quecksilber, Nickel, Cadmium und Blei aus Punktquellen ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einträge der Schwermetalle Zink, Kupfer und Chrom aus Punktquellen und diffusen Quellen ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einträge von Nähr- und Schadstoffen – rechtlicher Rahmen Die Europäische Union (EU) hatte sich mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) vorgenommen, für alle Gewässer bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Das Ziel für 2015 wurde in Deutschland für die meisten Flüsse deutlich verfehlt (siehe „ Ökologischer Zustand der Fließgewässer“ und „ Chemischer Zustand der Fließgewässer “). Um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele noch zu erreichen müssen auch die Einträge von Nähr- und Schadstoffen zum Teil noch deutlich gesenkt werden. Für den Schutz der Meere hat die EU mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) auch Vorgaben für Nähr- und einige Schadstoffe verankert. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Nähr- und Schadstoffeinträge über die Flüsse weiter zu reduzieren. Auch die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ( OSPAR ) und zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee ( HELCOM ) enthalten Reduktionsziele für Stoffe. Die Vorgabe von OSPAR, die Stickstoff- und die Phosphoreinträge in die Nordsee im Vergleich zum Referenzjahr 1985 bis 2020 zu halbieren, konnte Deutschland knapp erfüllen. Dies reicht jedoch nicht aus, um einen guten Zustand hinsichtlich Eutrophierung in der Nordsee zu erreichen. OSPAR wird voraussichtlich in 2021 die Erarbeitung neuer Nährstoffreduktionsziele beschließen. Die Nährstoffreduktionsziele des HELCOM-Ostseeaktionsplans, die bis 2021 erreicht werden sollen (Reduktion von 7.670 Tonnen Stickstoff und 170 Tonnen Phosphor gegenüber dem Referenzzeitraum 1997-2003), werden für Stickstoff voraussichtlich knapp eingehalten, für Phosphor werden sie jedoch deutlich verfehlt . Die Ziele werden im neuen Ostseeaktionsplan fortgeschrieben, der 2021 verabschiedet wird. Für die Schwermetalle hat Deutschland die Vorgaben der Übereinkommen für Nord- und Ostsee erreicht: Die Einträge von Blei, Cadmium und Quecksilber sanken von 1983 bis 2016, wie in beiden Übereinkommen vereinbart, um mehr als 70 %. Die Einträge von Chrom, Kupfer, Nickel und Zink sanken von 1983 bis 2016, wie in beiden Übereinkommen vereinbart, um mehr als 50 %. Weniger Einträge – ein Blick nach vorn Die in die Gewässer eingetragenen Stoffe stammen u.a. aus Siedlungen, landwirtschaftlicher Nutzung, dem Verkehr und industrieller Produktion. Aus Siedlungen gelangen die Nähr- und Schadstoffe mit dem Abwasser aus Haushalten und Gewerbe in die Kanalisation und kommunale Kläranlagen. Auch werden Stoffe mit dem Regenwasser von Dächern und Häuserfassaden ausgewaschen und gelangen zusammen mit den auf versiegelten Flächen abgelagerten Stoffen (z.B. aus dem Verkehr durch Verbrennungsprozesse und Reifenabrieb) in die Kanalisation. Entweder wird das angereicherte Regenwasser in kommunalen Kläranlagen behandelt oder wird über Regenüberläufe in ein Gewässer eingeleitet. Um die Stoffeinträge aus Siedlungsgebieten zu senken, sind u.a. folgende Maßnahmen nötig: weniger schadstoffhaltige Produkte im Haushalt und in städtischen Außenbereichen (z.B. Hausdächer und Häuserfassaden) verwenden, Reinigungsleistung der Kläranlagen für Nährstoffe und Schadstoffe (4. Reinigungsstufe) verbessern, weniger Kfz-Verkehr und Reinigung städtischer Regenabwässer verbessern. Die Abwasserbehandlung in Deutschland ist weit entwickelt. Allerdings sind auch weiterhin Anstrengungen notwendig die Nähr- und Schadstoffeinträge aus Siedlungsgebieten weiter zu reduzieren. Bei der geplanten Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sollen zukünftig auch kleinere Siedlungsgebiete und Regenwassereinleitungen stärker in den Fokus rücken. Auch gehen einzelne Bundesländer bei der Aufrüstung von kommunalen Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe voran. Aus der Landwirtschaft gelangen die Nähr- und Schadstoffe u.a. auf folgenden Wegen ins Gewässer: durch ineffizienten und hohen Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln, durch die Reinigung von Geräten auf Hofflächen, mit denen Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, wenn tierpathogene Krankheitserreger und Tierarzneimittel von mit Gülle, Jauche oder Gärresten gedüngten Flächen abgeschwemmt werden sowie wenn Ammoniakgase bspw. aus der Viehhaltung und der Wirtschaftsdüngerausbringung mit dem Regen auf die Böden niederschlagen. Um diffuse Nährstoff- und Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft zu senken, müssen Landwirte die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und im Bodenschutz einhalten, wie auch die Vorschriften der Düngeverordnung (DÜV) und Düngemittel-Verordnung (DüMV)). Mit der neuen Düngeverordnung im Jahr 2020 wurde hier ein wichtiger Schritt getan.
Der Ruhrverband betreibt für seine Mitglieder über 60 Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen und reinigt dort die Abwässer von mehr als zwei Millionen Menschen und zahlreichen Gewerbebetrieben. Die Kläranlage im sauerländischen Altena wurde 1984 mit einer Ausbaugröße von 52.000 Einwohnerwerten (EW) in Betrieb genommen. Die biologische Reinigung erfolgt derzeit nach dem Belebungsverfahren. Im Faulbehälter wird der Schlamm anaerob stabilisiert, dann maschinell entwässert und anschließend einer thermischen Verwertung zugeführt. Der Kläranlagenstandort soll umfassend saniert und an die seit den 1980er Jahren deutlich gesunkene Einwohnerzahl angepasst werden (zukünftige Ausbaugröße 20.000 EW). Ein Ziel der Umbaumaßnahmen ist es, die Anlage künftig ohne eigene Schlammbehandlung als so genannte Satellitenanlage, also von einer benachbarten Kläranlage aus, zu betreiben. Die geringe Flächenverfügbarkeit und die eingeschränkte Zugänglichkeit des Geländes für schweres Baugerät stellten wesentliche Herausforderungen für die Neuplanung dar. Auf Basis der Ergebnisse einer umfangreichen Machbarkeitsstudie wurde vom Ruhrverband die Umsetzung des Nereda ® -Verfahren als die vorteilhafteste Lösung für die Erneuerung der biologischen Reinigungsstufe ausgewählt. Das Nereda ® -Verfahren ist ein neuartiges biologisches Abwasserreinigungsverfahren, in dem die Bakterien durch eine spezielle Reaktorgestaltung und gezielte Betriebsführung anstelle von Flocken kompakte „Granulen“ ausbilden. In diesen Granulen laufen die verschiedenen biologischen Prozesse der Abwasserbehandlung in den inneren anaeroben Bereichen und den äußeren aeroben Bereichen gleichzeitig ab. Das Verfahren basiert auf einem modifizierten Sequencing Batch Reactor (SBR)-Betrieb, bei dem Beschickungs- und Ablaufphase, Reaktionsphase und Sedimentationsphase zyklisch aufeinander folgen. Überschüssiger Schlamm wird regelmäßig abgezogen und zur Weiterbehandlung auf eine benachbarte Kläranlage verbracht. Im Vergleich zu konventionellen biologischen Reinigungsverfahren nach dem Stand der Technik ergeben sich beim Nereda ® -Verfahren deutliche betriebliche und wirtschaftliche Vorteile durch den geringeren Flächenbedarf, eine hohe Robustheit des Verfahrens sowie geringere Betriebskosten und verminderten Wartungsbedarf. Eine moderne Mess-, Steuer- und Regeltechnik mit Online-Überwachung und Fernzugriff ist Bestandteil des Verfahrens. Mit der neuen Anlage und dem neuen Verfahren soll eine weitestgehend biologische Phosphorelemination erfolgen. So kann im Vergleich zum Ist-Zustand eine Einsparung von Fällmitteln für die chemische Phosphatfällung um voraussichtlich etwa 75 Prozent realisiert werden. Insgesamt wird mit der neuen Technologie eine deutliche Verbesserung der Ablaufwerte erwartet. Zusätzlich wird im Vergleich zum Ist-Zustand für die Kläranlage in Altena mit dem Nereda®-Verfahren eine Verringerung des Energiebedarfs um mindestens 30 Prozent erwartet. Insgesamt ergeben sich Einsparungen von 130 Tonnen CO 2 pro Jahr bzw. 7,6 Kilogramm CO 2 pro EW und Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Ruhrverband Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Origin | Count |
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Bund | 222 |
Land | 18 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 215 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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geschlossen | 17 |
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unbekannt | 5 |
Language | Count |
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