Das Projekt "CIFOR - Stakeholders and Biodiversity in the Forests at the local level" wird/wurde gefördert durch: DEZA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit. Es wird/wurde ausgeführt durch: DEZA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.Demands on forests and trees are increasing, with about 1.6 billion mostly poor people relying heavily on forest resources for their livelihoods. The world's rapid pace of change means increased challenges for the poor, but also can provide new opportunities for improved livelihoods based on sustainable use of natural resources. I key actions are taken, even the poorest forest producers, traders and workers can participate in local initiatives that offer commercial prospects. One of the key action is to strengthen rights, capabilities and governance. This is aimed at supporting the poor to politically own decision-making power, strengthening forest rights of the poor and the means to claim them and recognize links between forestry and local governance.
Das Projekt "Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Errichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten" wird/wurde ausgeführt durch: Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V..Vor dem Hintergrund, dass die Errichtung von FFH-Gebieten in drei Schritten - der nationalen Gebietsmeldung, der Erstellung der Gemeinschaftsliste durch die Kommission und der Gebietsausweisung - erfolgt, stellt sich die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten in den einzelnen Verfahrensstufen bestehen. Klärungsbedürftig ist dabei nicht nur die Frage der statthaften Rechtsbehelfe, sondern vor allem auch, ob für potenzielle Kläger, also Bürger, Gemeinden und Naturschutzverbände, eine Klagebefugnis bestehen kann. Gegenstand der Untersuchung könnte daher auch die Frage sein, ob sich eine Klagebefugnis auf die Richtlinienbestimmung, die nationalen Umsetzungsvorschriften, Verfassungsrecht oder sogar die Verletzung von Verfahrensvorschriften stützen lässt. Bezüglich des Rechtsschutzes gegen die Errichtung von Vogelschutzgebieten dürfte sich die Fragestellung darauf konzentrieren, mit welchen Rechtsbehelfen gegen die Gebietsausweisung vorgegangen werden kann, woraus sich eine Klagebefugnis ergeben kann und wann statthafte Klagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Studie soll Anfang 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Förderung der Veranstaltung 'Stärkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes durch Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte'" wird/wurde gefördert durch: Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Zentrum für Europäische Rechtspolitik.
Das Projekt "Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Lennart-Bernadotte-Stiftung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Rat für Landespflege e.V..Erstellung eines aktualisierten einfachen und fortschreibungsfähigen Leitfadens, welcher Mindestanforderungen und fachliche Aspekte von anerkannten Verbänden bei Stellungnahmen in Beteiligungsfällen nach Paragraph 58 BNatSchG zu beachten sind.
Das Projekt "Untersuchung der Verbandsklage im Umwelt- und Naturschutzrecht im internationalen Vergleich" wird/wurde ausgeführt durch: IUR Institut für Umweltrecht GbR.Die Problematik der Verbandsklage wird im Zusammenhang mit der Novellierung des BNatSchG weiterhin in der Oeffentlichkeit diskutiert werden. Zur Verbandsklage im nationalen Rechtssystem gibt es eine Fuelle von Literatur; es fehlt jedoch der internationale Vergleich. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, ob und wofuer sowie in welchem Umfang Verbaenden auf dem Gebiet des Umwelt-, insbesondere des Naturschutzrechts, ein Klagerecht eingeraeumt wird. Dabei ist das Klagerecht auch vor dem Hintergrund des jeweiligen nationalen Rechtssystems zu beurteilen, um den Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland zu ermoeglichen. Die Untersuchung sollte sich auf die gesetzlichen Regelungen der EG-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Oesterreich, den USA und Kanada erstrecken und auch zur Frage der Erzwingbarkeit und Ueberpruefbarkeit von Umweltvertraeglichkeitspruefungen Stellung nehmen.
Das Projekt "Gentechnisch veraenderte Lebensmittel: Anforderungen an gentechnisch veraenderte Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung und deren Durchsetzung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Das Projekt befasst sich mit den Anforderungen an die Kennzeichnung gentechnisch veraenderter Lebensmittel und deren Durchsetzung. Untersucht wurden insbesondere Klagemoeglichkeiten von Verbrauchern und Verbraucherschutzverbaenden.
Das Projekt "Voelkerrechtliche und tatsaechliche Aspekte der Mitwirkungsmoeglichkeiten von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) bei der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Mit dem Vorhaben soll eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung ueber die Beteiligung von NGOs in der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit geliefert werden. Ausgangspunkt bildet dabei die Erkenntnis, dass NGOs zunehmend eine bedeutende Rolle in der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit spielen. Die Formen der Beteiligung reichen von einer blossen Praesenz bei Verhandlungen ueber Rederechte und Vertretungen in internationalen Gremien bis zu Kontrollaufgaben zur Umsetzung von Umweltschutzabkommen. Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt auf empirische Weise die tatsaechliche Situation der Mitwirkung von NGOs in verschiedenen Zusammenhaengen untersuchen und aufbereiten. Dabei ist zwischen den verschiedenen Arten von NGOs mit ihren jeweiligen Interessen zu differenzieren. Die Analyse richtet sich insbesondere auf die Frage nach dem Einfluss der Aktivitaeten der NGOs auf die internationalen Umweltschutzanstrengungen. In einem weiteren Schritt soll die rechtliche Ausgestaltung der Mitwirkung von NGOs in den jeweiligen Umweltschutzvereinbarungen und internationalen Gremien ausgelotet werden. Im Rahmen der Bewertung der gegenwaertigen Situation sind dann tatsaechliche und/oder rechtliche Schwachstellen und Defizite in der Beteiligung von NGOs herauszuarbeiten. Ein Anschlussvorhaben soll spaeter Vorschlaege fuer eine Verbesserung der Situation aufzeigen.
Das Projekt "Zugang zu Gerichten und gerichtliche Kontrolle im Umweltrecht (ECE-Konvention)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universite Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Europarecht.Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen der Zugang zu Gerichten und die gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften in einer Zusammenschau analysiert werden und sollen Vorschlaege fuer eine rechtspolitische Weiterentwicklung erarbeitet werden. Dabei sind die einschlaegigen Vorgaben der ECE-Konvention 'Uebereinkommen ueber den Zugang zu Informationen, die Oeffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten im Umweltangelegenheiten' mit einzubeziehen. Die gerichtliche Kontrolle in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und ggf. anderen Staaten soll analysiert und vor dem Hintergrund der genannten ECE-Konvention miteinander verglichen werden. Besondere Aufmerksamkeit bedarf zum einen der Zugang zu den Gerichten sowie zum anderen die Art und Weise der gerichtlichen Kontrolle sowie das Zusammenspiel beider Aspekte. Unterschiedliche Konzepte wie die Bindung des Zugangs zu den Gerichten an die moegliche Verletzung einer Rechtsposition vs. einem erweiterten Zugang sowie verschiedene Formen der gerichtlichen Kontrolle sind herauszuarbeiten. Neben Aspekten, die wie der administrative Beurteilungsspielraum oder die administrative Entscheidungspraerogative in der deutschen Rechtsdiskussion bekannt sind, sollen rechtsvergleichend auch die im Ausland massgeblichen Aspekte fuer das Verhaeltnis von Exekutive und gerichtlicher Kontrolle herausgearbeitet werden. Dabei sollten auch konzeptionelle Unterschiede in der gerichtlichen Kontrolle, die sich z.B. in der Betonung entweder individualrechtsorientierter oder gemeinwohlorientierter Belange aeussern, in die Untersuchung einbezogen werden. Die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 GG und die Frage nach unterschiedlichen Formen der gerichtlichen Kontrolle beduerfen besonderer Aufmerksamkeit. Unter Beruecksichtigung dieser Aspekte sollen konkrete moegliche Zuschnitte fuer ein ausgewogenes Verhaeltnis zwischen den Zugang zu Gerichten und der gerichtlichen Kontrolle entwickelt werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 8 |
License | Count |
---|---|
offen | 8 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 7 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Keine | 6 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 2 |
Lebewesen & Lebensräume | 6 |
Luft | 2 |
Mensch & Umwelt | 8 |
Wasser | 1 |
Weitere | 8 |