Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), Grün- und Wasserflächen als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG oder Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Der Datensatz Denkmalschutz Hessen umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)". Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.
Kulturdenkmäler und Denkmalzonen der Denkmalliste im Rhein-Hunsrück-Kreis
flaechenhaft erfasstes Einzeldenkmal oder praegendes Bauwerk innerhalb einer Baulichen Gesamtanlage
linienhaft erfasstes Einzeldenkmal oder praegendes Bauwerk innerhalb einer Baulichen Gesamtanlage
Bauliche Gesamtanlage