In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Erfassung des jahreszeitenabhaengigen Gangs von chemischen (z.B. Phosphat-, Nitratkonzentrationen) und physikalischen Parametern der untersuchten Gewaesser, der Planktonzusammensetzung sowie der Saprobienindices. Feststellung der Gewaessergueteklassen. Erarbeitung von Pflegeplaenen.
Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Karauschen kommen in allen Ländern vor, doch sind die Bestände offenbar fast überall stark bis sehr stark vermindert. In manchen Ländern gibt es nur noch einzelne Populationen dieser Art, während sie vor allem in Mecklenburg-Vorpommern noch recht verbreitet ist und als häufig eingestuft wird. Die Karausche gehört zu den Fischarten, deren Häufigkeit in den letzten zehn Jahren weiter abgenommen hat. 2009 wurde noch eine kurzfristige Abnahme unbekannten Ausmaßes angenommen, nun gehen die Expertinnen und Experten überwiegend von einer mäßigen Abnahme aus. Auch die Ergebnisse der quantitativen Analyse stützen die Einschätzung, dass die Bestände abgenommen haben. Insgesamt wird die Karausche weiterhin als stark gefährdet eingestuft. Die Gründe hierfür liegen überwiegend in dem immer noch fortschreitenden Verlust pflanzenreicher Kleingewässer, insbesondere durch Austrocknung und Degradation. Viele Expertinnen und Experten befürchten, dass dieser Prozess durch den Klimawandel noch verstärkt wird. Weitere Probleme entstanden und bestehen weiterhin durch den Verlust noch weitgehend naturnaher Auengewässer sowie durch Verlandung von Kleingewässern in ehemaligen Teichwirtschaften. Aber auch die Konkurrenz mit allochthonen Carassius-Arten stellt wahrscheinlich eine Gefährdungsursache dar. Die Hybridisierung mit allochthonen Carassius-Arten in Deutschland wurde zwar vermutet, aber bisher nicht belegt. Einige Populationen wurden in den letzten Jahren erfolgreich neu- und wiederangesiedelt. Es sei angemerkt, dass zahlreiche von der Karausche besiedelte Gewässer nicht im Rahmen der Monitoringprogramme der Länder untersucht werden. Die Kenntnisse der Expertinnen und Experten reichten dennoch aus, um die Gefährdungsanalyse für die Art durchzuführen.
Der Grasfrosch ist in ganz Deutschland verbreitet und in vielen Regionen durchaus die häufigste oder doch wenigstens eine der häufigsten Amphibienarten. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 ist nach der Rasterfrequenz der Erdkröte die zweithöchste (67,41 %). Dadurch fällt der Grasfrosch in die Kriterienklasse „sehr häufig“. Größere Regionen ohne ein Vorkommen gibt es kaum. Lücken können aber aufgrund mangelnder Erfassung scheinbar oder bei intensiver Landnutzung gelegentlich auch real bestehen. Das wird vor allem bei lokalen und regionalen Erfassungen deutlich, ist aber auch in nationalen Verbreitungskarten (DGHT 2018) feststellbar. Der langfristige Bestandstrend wird anders als in der letzten Roten Liste als sehr starker Rückgang bewertet. Die noch vergleichsweise häufige Art hat in den letzten 130 Jahren enorme Bestandseinbußen erlitten, die auf über 90 % geschätzt werden. Der Grasfrosch war vor der Intensivierung der Landwirtschaft auch auf Äckern, Wiesen und Weiden eine offenbar massenhaft vorkommende Art (z. B. Landois 1890, Landois et al. 1892). Auf Äckern sind Grasfrösche jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr zu finden und selbst im Grünland sind sie zu einer seltenen Erscheinung geworden. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer Abnahme der Bestände ausgegangen, deren Ausmaß jedoch unbekannt ist: Trotz dieser Unsicherheit schätzen fast alle Experten und Expertinnen der Bundesländer den kurzfristigen Bestandstrend als eindeutig negativ ein. Eine geeignete Methode, um zukünftig bessere Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend zu erhalten, wäre die Bestands- und Bestandsentwicklungsschätzung mittels Laichballenzählungen (Schlüpmann 1981, 1988). Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Einschätzung des langfristigen Bestandstrends (RL 2009: „mäßiger Rückgang“), die mit der Berücksichtigung der genannten alten Quellen begründet wird, führt zu einer geänderten Gesamteinstufung der 2009 noch als „Ungefährdet“ gelisteten Art in die „Vorwarnliste“. Wie bei allen Amphibien spielt auch beim Grasfrosch der massive Verlust an Kleingewässern bis in die 1980er Jahre eine erhebliche Rolle (z. B. Ant & Bellinghoff 1980, Stangier 1988). Der Grasfrosch benötigt grasig-krautige Vegetation in seinen Landlebensräumen. In landwirtschaftlichen Gebieten findet er solche kaum noch. Äcker sind schon vor Jahrzehnten als Lebensraum ausgefallen. Auch die intensiv genutzten Wiesen sind als Lebensraum nahezu ungeeignet. Mechanisierung, Düngung und Pestizideinsatz sind ein bestehendes und offenbar immer noch wachsendes Problem für den Grasfrosch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen sind die Rückgänge des Grasfroschs schon seit Jahrzehnten bemerkt worden (Schlüpmann 1981, Schlüpmann & Günther 1996). Dieser Trend hat sich mit der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft verstärkt (Schlüpmann et al. 2011, Geiger et al. 2018 a, 2018 b). Durch diese Intensivierung, vor allem durch den Pestizideinsatz und die Düngung, hat ein massiver Habitat- und Strukturverlust eingesetzt, der die gesamte Biozönose inklusive des Beutetierspektrums betrifft. Daneben haben Grasfrösche beim Einsatz moderner Maschinen und Mäher kaum eine Überlebenschance. Auch die mechanisierte Forstwirtschaft, der Straßenverkehr, Aussetzungen von Fischen, die massiv angestiegenen Bestände des Wildschweins (Sus scrofa) und die gebietsweise vermehrte Prädation infolge der Ausbreitung des Waschbären (Procyon lotor) wirken sich negativ auf die Bestände aus. Bachrenaturierungen führten zu einem gebietsweise deutlichen Rückgang künstlicher Staugewässer und damit zu Verlusten von Laichhabitaten des Grasfroschs. Von Bibern (Castor fiber) geschaffene Stauteiche und deren Umgebung sind regional ein guter Ersatz (Dalback et al. 2014), doch reichen sie bislang nicht aus, um die beschriebenen negativen Entwicklungen landes- oder bundesweit auszugleichen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit ist für Laich und Larven des Grasfroschs vermehrt ein Problem. Die Erhaltung der Laichgewässer ist wie bei allen Amphibien auch für den Grasfrosch zentral. Beim Rückbau von künstlichen Staugewässern sollten, wo das möglich ist, Ruhewasserzonen in den Randbereichen der Bäche geschaffen werden. Staugewässer mit etablierten Amphibienpopulationen sollten solange erhalten werden, bis Ersatzlaichplätze zur Verfügung stehen. Extensiv genutzte Wiesen sowie Ackerrandstreifen sollten erhalten und gefördert werden. Breite Saumstrukturen an Wegen, stehenden und fließenden Gewässern sowie an Waldrändern müssen belassen werden. Von besonderer Bedeutung für den Schutz dieser Art ist, dass das Umpflügen solcher Strukturen verhindert wird. Die Pflege dieser Strukturen sollte extensiv erfolgen, ein Pestizideinsatz ist zu unterlassen und ein zurückhaltender Maschineneinsatz würde in vielen Fällen helfen.
In allen Landschaften Deutschlands kommt die Erdkröte flächendeckend, wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit, vor. Entsprechend der Vielfalt der von ihr bewohnten Großlandschaften sind auch die in den einzelnen Bundesländern bewohnten Lebensräume sehr unterschiedlich. In Deutschland kommt die Erdkröte von Meerespiegelhöhe bis auf 1.720 m ü. NHN vor. Sie ist neben dem Grasfrosch die häufigste Amphibienart Deutschlands (Kriterienklasse „sehr häufig“). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 72,15 %. Die scheinbare Abnahme der Anzahl besetzter Raster im Zeitraum 2000 bis 2018 ist ein typisches Phänomen bei der Erfassung sehr häufiger und weit verbreiteter Arten (vgl. Geiger et al. 2016). Von etlichen der unbesetzten Rasterfelder liegen Nachweise z. B. aus Protokollen von Amphibienschutz-Zaunanlagen vor. Teilweise befinden sich darunter auch große Populationen, diese Daten werden durch die Betreuer und Betreuerinnen der Amphibienschutzanlagen jedoch häufig nicht in den relevanten Datenbanken hinterlegt, sodass Meldedefizite entstehen. Die Bestandstrends sind nicht leicht abschätzbar. Sicher hat sich die Beseitigung vieler stehender Kleingewässer (vor ca. 1980) stark negativ ausgewirkt. Die dadurch verursachten Rückgänge wurden durch das Neuanlegen von Abgrabungen, Fischteichen, Gartenteichen sowie von Kleingewässern im Rahmen von Naturschutzprogrammen der Länder nur teilweise kompensiert. Der langfristige Trend wird deshalb als „mäßiger Rückgang“ eingeschätzt. Grundlage für die Beurteilung des kurzfristigen Bestandstrends bilden Zählungen an Amphibienschutzanlagen (insbesondere an stark befahrenen Straßen) und langjährige Beobachtungen von Experten und Expertinnen. Auch wenn lokal festgestellte zeitweilig starke Rückgänge als Ausdruck der arttypischen Fluktuationen interpretiert werden und unberücksichtigt bleiben, ist über die vergangenen 20 Jahre eine mäßige Abnahme erkennbar. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Der kurzfristige Bestandstrend wurde von zuvor „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) in die Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ hochgestuft. Die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“ ändert sich dadurch nicht. Die Erdkröte ist regional gefährdet durch: Verluste durch den Straßenverkehr, verstärkt durch Straßenausbau und zunehmenden Verkehr, auch auf Nebenstrecken. Dadurch wird zudem eine Trennung von Teillebensräumen bewirkt, die zur Fragmentierung und Isolation der Vorkommen beitragen; Beseitigung von Gewässern und Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Intensivierung der Nutzung und großflächige Monotonisierung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise durch Nadelwaldmonokulturen, vor allem in Mittelgebirgen bis hin zu Hoch- und Kammlagen, oder die Beseitigung von Hecken- und Saumstrukturen in den Ackerlandschaften. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Erdkröte sind: Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen und Maßnahmen gegen die Landschaftszerschneidung, die der Sicherung der saisonalen Erdkrötenwanderung und dem Erhalt der Jahreslebensräume dienen; bei fest verbauten Querungshilfen müssen die Unterhaltungspflichtigen neben den jährlichen Reinigungsarbeiten auch kontrollieren, ob die technischen Voraussetzungen für die ökologische Funktion (Reck et al. 2019) gegeben sind. Dazu gehören Zustand und Dichtigkeit der Leit- und Sperreinrichtungen, der Zustand des Bodensubstrates, das Beseitigen neu erkannter Barrieren, z. B. Ausspülungen, an Leit- und Sperreinrichtungen und im Umfeld der Schutzanlagen. Die Anforderungen und Aufgaben werden im „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ detailliert beschrieben (FGSV 2008). Eine überarbeitete Fassung dieses Regelwerks, welche die Inhalte des „Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen“ (BMVBS 2000) integriert und aktualisiert, steht kurz vor der Veröffentlichung.
Das LSG liegt nordwestlich von Roßlau und erfasst den Spitzberg mit seinen allseitig sanft geneigt abfallenden Hängen. Unter Ausgliederung der Ortslagen von Tornau und Streetz wird das Gebiet im Osten durch die Kreisstraße von Roßlau über Streetz nach Natho, im Südwesten durch die Bundesstraße B 184 zwischen Tornau und Jütrichau und im Norden durch den Waldrand des Spitzberges abgegrenzt. Das LSG liegt am südwestlichen Rand der Landschaftseinheit Roßlau-Wittenberger Vorfläming und grenzt unmittelbar an das Zerbster Ackerland an. Der Spitzberg oder auch Schlossberg ist das südwestlichste Glied einer Stauchendmoränenkette, die sich über den Möllelberg nach Nordosten fortsetzt und zusammen als Streetzer Berge bezeichnet wird. Der Spitzberg erreicht die beachtliche Höhe von 111 m ü. NN und überragt damit das südlich liegende Elbetal um 55 m. Morphologisch und infolge seiner geschlossenen Waldbedeckung prägt das Gebiet den Südrand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings zwischen Roßlau und Zerbst. Das LSG „Spitzberg“ ist eine Landschaft, die durch Kiefernforsten geprägt wird. Kleinere Laubwaldflächen, insbesondere entlang der Kreisstraße zwischen Roßlau und Streetz sowie im Westen des Gebietes, unterbrechen die gleichförmigen Bestände. Ackerflächen treten nur bei Streetz auf. Hauptwege werden von Alleen begleitet, so die von Roßlau auf den Spitzberg führende Schlossallee. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen unterschiedlichste Oberflächenformen, die im Bereich der „Bergkuppe” auch als steilere Hänge ausbildet sind. Auf dem Spitzberg befinden sich bauliche Anlagen, die ursprünglich auf ein kleines Jagdhaus des Köthener Herzogshauses zurückgehen. Das Haus wurde Ende des 18. Jh. errichtet. Sein Erbauer ist unbekannt. Überliefert wurde nur, dass es nach den französischen Kriegen zu Beginn des 19. Jh. unbewohnt war und stark gelitten hat. Um 1830 wurde es wieder aufgebaut. Das Jagdhaus wurde in Gestalt eines Aussichtsturmes angelegt, von dem man über die Waldbestände hinweg weite Sichten auf die Umgebung und bis zum Petersberg und zu den Türmen von Magdeburg hat. Weiterhin entstanden früher in größerem Umfang forstliche Einrichtungen, die heute u. a. als Waldschulheim der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ genutzt werden. Das LSG „Spitzberg“ gehört aufgrund seiner morphologischen Bedingungen, der geringen Wertigkeit seiner Böden und der jagdlichen Interessen des anhaltischen Herzogs- bzw. Fürstenhauses von Anhalt-Köthen zu den Gebieten, in denen sich im Vorfläming flächig Wälder erhalten konnten. Die ursprünglichen Laubwälder mussten jedoch den Kiefernforsten weichen. Reste dieser Laubwälder beschreibt HESSE noch unter Hinweis auf Buchenvorkommen, die allerdings schon zu Beginn des 20. Jh. eingeschlagen wurden. Kleinere eichenreiche Bestände konnten sich jedoch erhalten bzw. wurden forstlich standortgerecht neu angelegt. Wie an anderen Moränenkuppen entlang des wärmebegünstigten Elbetals auch, wurde früher an der Südseite des Spitzberges Wein angebaut. Dieser damals verbreitete Weinbau im Fläming ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen und besteht heute nur noch auf den Jessener Bergen fort (vgl. LSG „Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge“). Das Gebiet des Spitzberges ist Teil der saaleglazialen Stauchendmoräne, die zu den Streetzer Bergen gehört. Der das Gebiet prägende, von Südwest nach Nordost streichende Moränenzug besteht aus Hochflächenbildungen. Das sind gestauchte, sandige bis tonige Geschiebemergel, die teilweise von Sanden überlagert werden. Nach Südosten in Richtung Rosseltal werden die Geschiebemergel von immer mächtigeren glazifluviatilen Sanden bedeckt, so dass der Geschiebemergel nur noch an wenigen Stellen zu Tage tritt. Selten sind auch weichselglaziale Dünensande aufgeweht worden. Dieses LSG gehört bodengeographisch zum Wittenberg-Roßlauer Vorfläming, einer Bodenlandschaft der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen. Im Schutzgebiet überwiegen Sand-Böden, die im Einzelnen aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand bestehen und bereichsweise eine weitere Decke aus Flugsand aufweisen. Der Flugsand verschlechtert die Bodeneigenschaften, da erselbst nährstoffarm und sauer ist. Entsprechend variieren die Sandböden von podsoligen Braunerden bis hin zu Braunerde-Podsolen. Im Bereich der Endmoräne sind diese Böden stellenweise stark kiesig. Im Umfeld der Endmoräne lagert Geschiebemergel in unterschiedlichen Tiefenlagen. Er ist in den oberen 1,5 bis 2 m seiner Mächtigkeit durch Bodenbildung überprägt und entkalkt. Dort, wo der Geschiebemergel in geringerer Tiefe ansteht, finden sich Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand über sandigem Lehm, bei tiefer als 1 m anstehendem Geschiebemergel bzw. bei Überlagerung des Geschiebelehms durch Schmelzwassersand sind lehmunterlagerte Sand-Böden ausgebildet, die einen verbesserten Bodenwasserhaushalt und eine bessere Nährstoffbevorratung als die „normalen“ Sand-Böden aufweisen. Regosole aus Dünensand sind selten. In den wenigen, randlich gelegenen breiten Bachtälern sind Gleye bis Anmoorgleye anzutreffen, die deren Niederungscharakter unterstreichen. Im LSG „Spitzberg“ bestehen bis auf Kleingewässer keine größeren offenen Gewässer, kleine Fließgewässer berühren das Gebiet randlich. Die Quellhorizonte liegen erst am Fuße des Berges und speisen hier kleinere Gewässer, die in Niederungen eingebettet sind. Klimatisch bildet das Gebiet einen Übergang vom wärmegetönten Elbetal zum deutlich kühleren und niederschlagsreicheren Vorfläming bzw. Hohen Fläming. Der mittlere Jahresniederschlag erreicht 560 bis 570 mm bei Jahresdurchschnitttemperaturen von 8,5 °C. Der Spitzberg selbst ist aufgrund seiner exponierten Lage zum Elbetal in seinen tieferen, süd-exponierten Bereichen niederschlagsärmer und wärmer, jedoch im Bereich der aufragenden Bergkuppe niederschlagsreicher (580–600 mm/Jahr) als die Umgebung. Das Gebiet wäre flächig von lindenreichem Eichen-Hainbuchenwald als Potentiell Natürliche Vegetation bestanden. Dabei nehmen die tiefer gelegenen, etwas nährstoffreicheren Standorte den Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald und die stärker hängigen Bereiche den Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ein. Die niederschlagsreichere Bergkuppe hingegen würde von Waldmeister-Buchenwald bestanden sein. Diese Waldverhältnisse lassen sich gegenwärtig gut in der natürlichen Verjüngung erkennen. So sind sowohl Rotbuche im Bereich der Bergkuppe als auch Stiel-Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sowie Spitz- und Berg-Ahorn in den mittleren und unteren Bereichen anzutreffen. Heute dominieren aber die Kiefernforsten mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Himbeer ein der Krautschicht. Laubmischwälder stocken fast nur auf nährstoffkräftigeren und frischeren Standorten und repräsentieren die naturnahen Knäulgras-Linden-Hainbuchenwälder. In den Wäldern kommen neben Wald-Knäulgras, Rasen-Schmiele, Wald-Flattergras und Riesen-Schwingel u. a. auch Wald-Veilchen, Frauenfarn, Busch-Windröschen, Echte Nelkenwurz, Vielblütige Weißwurz, Schattenblümchen und Deutsches Geißblatt vor. An Wegrändern und kleineren Blößen sind Magerrasen und Heiden anzutreffen, in denen Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione und Wiesen-Wachtelweizen auftreten. Die Tierwelt der Forsten und Wälder weist wenig Besonderheiten auf. In den früheren Jahrzehnten, als infolge Kahlschlagnutzung große offene Freiflächen bestanden, trat regelmäßig die Nachtschwalbe auf, die heute aber nur selten und unregelmäßig nachgewiesen werden kann. Unter den Greifvogelarten ist die Brut des Baumfalken erwähnenswert. Bekannt ist bisher weiterhin das Vorkommen von vier Fledermausarten. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Spitzberg“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes sind eng mit dem Aufbau des Naturparks verbunden; insbesondere sind unterschiedlichste Wirtschaftszweige und Nutzungsansprüche, wie die Entwicklung eines naturverträglichen Fremdenverkehrs und Tourismus, der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft in Einklang mit dem Naturschutz zu bringen. Dazu soll der Wald im Gebiet erhalten und naturnah entwickelt werden; ebenso die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem die wenigen Kleingewässer. Magerrasen und Heiden sind zu sichern; die Waldalleen sollen gepflegt und ergänzt werden. Grundsätzlich sind die morphologischen Strukturen der Landschaft zu sichern. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll in dem Maße erfolgen, dass dieser auf Dauer eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion ausüben kann. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. Die Stadt Roßlau Im Bereich der heutigen Stadt Roßlau lag schon in slawischer Zeit in der sumpfigen Niederung am linken Ufer der Rossel, unweit der Mündung in die Elbe, eine Wasserburg. An ihrer Stelle entstand im 12. Jh. eine Burg, vonder wesentliche Teile des Wohnturmes bis heute erhalten blieben. Parallel zur Burg gründeten Siedler von der Küste jenseits der Rossel ein Dorf. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Roßlaus wurde die Lage am Übergang über die Elbe. 1583 wurde die erste hölzerne Brücke errichtet. In der Schlacht an dieser Dessauer Brücke am 25.04.1626 errang Wallenstein seinen ersten großen Sieg über das protestantische Heer unter ERNST VON MANSFELD. Für die spätere Entwicklung Roßlaus spielten Verwaltungsaufgaben, das Brauereigewerbe und die Elbeschifffahrt eine besondere Rolle. Neben der Wasserburg beherbergt die Stadt Baudenkmale des Spätklassizismus. Der Architekt CHRISTIAN GOTTFRIED HEINRICH BRAND-HAUER errichtete 1822/23 den Haupteingang des Friedhofs in Form ägyptischer Pylone, 1826 ein Brauhaus in der Kleinen Marktstraße 6 und 1832 ein Wohnhaus in der Hauptstraße 10. Die neugotische Marienkirche wurde von CHRISTIAN KONRAD HENGST Hengst 1851 bis 1854 ander Stelle der bis ins Mittelalter zurückführenden Vorgäng erbauten errichtet. Wanderungen Eine Wanderung zum Spitzberg beginnt man in Roßlau und verlässt die Stadt über die Streetzer Allee. Mit Eintritt der Straße in den Wald biegt links die Schlossallee ab, die geradlinig zum Spitzberg führt. Nach Besichtigung des Jagdhauses verfolgt man den Weg nach Streetz in östliche Richtung. Von Streetz kann man über einen Feldweg nach Mühlstedt gelangen. Von hier aus führt am westlichen Rand des Rosseltals ein Weg über Meinsdorf zurück nach Roßlau. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 313 |
| Kommune | 29 |
| Land | 299 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 21 |
| Wissenschaft | 91 |
| Zivilgesellschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 245 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 55 |
| Text | 211 |
| Umweltprüfung | 60 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 295 |
| Offen | 284 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 562 |
| Englisch | 74 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 43 |
| Bild | 36 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 204 |
| Keine | 258 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 149 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 356 |
| Lebewesen und Lebensräume | 567 |
| Luft | 224 |
| Mensch und Umwelt | 585 |
| Wasser | 594 |
| Weitere | 566 |