“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen
Das Land Berlin hat mit Deutschlands erstem Mobilitätsgesetz die Weichen für die Zukunft gestellt: Dank mehr Bus- und Bahnangeboten, geschützten Radstreifen und verkehrsberuhigten Kiezen können immer mehr Menschen in Berlin klimafreundlich unterwegs sein. Zur Mobilitätswende gehören aber auch neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese Neue Mobilität mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Sie sind klein, gelb – und kein Mensch sitzt am Steuer: Drei selbstfahrende Elektro-Busse der BVG sind seit Sommer 2020 in Berlin-Reinickendorf unterwegs. „Shuttles & Co“ nennt sich das Pilotprojekt, das das Land Berlin gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert hat. Die Minibusse sind mit Sensoren ausgestattet, eine künstliche Intelligenz verarbeitet die Daten, um im richtigen Moment zu lenken, zu beschleunigen oder abzubremsen. Intelligente, selbstfahrende Automobile scannen nicht nur ihre Umwelt, sondern kommunizieren auch mit ihr. Das Zauberwort heißt „vernetzte Mobilität“: Smarte Fahrzeuge können Kontakt mit Ampeln aufnehmen, um die optimale Reisegeschwindigkeit für grüne Wellen zu berechnen oder sich mit anderen intelligenten Fahrzeugen über Staus und Glatteis austauschen. Mit einem Pilotprojekt im Forschungs- und Industriepark „Urban Tech Republic“ entwickelt das Land Berlin auch diese Technologie weiter. Pilotprojekt „Shuttles & Co“ Pilotprojekt in der „Urban Tech Republic“ “Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Shared Mobility. Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, einen individuellen Mobilitätsmix immer wieder aufs Neue spontan zusammenzustellen und dabei zugleich Ressourcen zu schonen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. So wird klimafreundliche und bezahlbare Mobilität auch dort sichergestellt, wo kommerzielle Anbieter nicht vertreten sind, weil sich ein rein gewinnorientierter Betrieb nicht lohnen würde. Lastenräder lassen sich in Berlin sogar ganz kostenlos ausleihen: Die Initiative „fLotte Berlin“ des ADFC stellt inzwischen mehr als 170 Lastenräder in allen Berliner Bezirken bereit, mehr als die Hälfte haben der Senat und die Bezirksämter beigesteuert. Geteilte Mobilität in Berlin Fahrradleihsystem nextbike fLotte Berlin Elektromobilität ist eine wichtige Säule der klimafreundlichen Verkehrswende, um den motorisierten Individualverkehr, der noch notwendig ist, nachhaltig zu ermöglichen. Bereits heute zeichnet sich ab: Der fossile Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell. Berlin hat deshalb die Weichen für das Zeitalter der Elektromobilität gestellt. In allen Bezirken lässt das Land Berlin die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dabei setzt Berlin vor allem auf Schnellladesäulen, an denen sich mehrere Autos gleichzeitig aufladen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Raum. Auch die Elektrifizierung der ÖPNV-Busse treibt das Land Berlin voran. Bereits heute sind rund 130 Busse der BVG elektrisch unterwegs, bis 2030 wird es die gesamte Busflotte sein. Mit der Umstellung auf E-Busse schließt Berlin eine der letzten Lücken bei der Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs, schließlich sind S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen seit jeher emissionsfrei unterwegs. Ausbau der Ladeinfrastruktur Elektrifizierung des ÖPNV Wer Berlin klimafreundlicher und lebenswerter gestalten will, muss sich auch um das Parken kümmern. Bis zu 30 Prozent des Autoverkehrs entsteht allein durch die Suche nach Parkplätzen. Zugleich belegen parkende Autos viel öffentlichen Raum, der auch für Parks, Grünanlagen oder Radspuren genutzt werden könnte. Deswegen gehört auch eine innovative Parkraumbewirtschaftung zur Neuen Mobilität. Das Land Berlin unternimmt viel, um Parken effizienter, platzsparender und umweltverträglicher zu machen und den öffentlichen Raum fairer aufzuteilen. Parkraumbewirtschaftung in Berlin Es gibt noch viele weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen das Land Berlin mitwirkt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Geteilte Mobilität Leihfahrräder
Die Länge der Bundesautobahnen nimmt weiterhin zu, die des Eisenbahnnetzes ändert sich dagegen seit 15 Jahren kaum und auch die Infrastruktur der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt relativ konstant. Der Pkw-Bestand wächst, aber seit 2020 weniger stark. Elektro-Pkw haben einen zunehmenden Anteil bei den Neuzulassungen. Länge der Verkehrswege Zwischen 1991 und 2004 hat die Länge der überörtlichen Straßen um etwa 5.200 Kilometer zugenommen. Seitdem ist jedes Jahr ein sehr leichter Rückgang zu verzeichnen. Dies ist vor allem eine Folge der Herabstufung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen etwa zu Gemeindestraßen, ohne dass sie ihren Ausbauzustand und ihre Funktion als Hauptverkehrsstraße völlig verloren hätten. Das Netz der Bundesautobahnen wächst kontinuierlich. Das bedeutet: der Zuwachs durch Neubaumaßnahmen ist in der Realität höher als die Entwicklung der Gesamtlänge widerspiegelt. Die Streckenlänge (Betriebslänge) der Eisenbahn ist zwischen 1991 und 2019 um 13 % von 44.100 km auf 38.400 km geschrumpft. Diese Schrumpfung geschah vor allem bis 2001 – in den letzten 15 Jahren schwankte die Betriebslänge meist zwischen 37.800 und 38.600 km. Der größte Teil des Gleisnetzes gehört der Deutschen Bahn AG. Ihr Netz umfasste im Jahr 2000 noch 36.600 km (gesamtes Schienennetz 41.700 km) und verringerte sich bis 2023 auf 33.500 km. Der Anteil der elektrifizierten Strecken der DB AG wurde von 19.100 km im Jahr 2000 auf 20.900 km in 2023 erweitert. Die Länge der Verkehrswege im öffentlichen Straßenpersonenverkehr wird nur alle fünf Jahre veröffentlicht. Das Liniennetz der Stadtschnell- und Straßenbahnen wuchs zwischen 2004 und 2014 um 44 % von 5.177 auf 7.445 km und ist bis zum Jahr 2019 wieder auf 6.098 km gesunken (minus 18 %). Beim Busverkehr reduzierte sich die Streckenlänge zwischen 2004 und 2019 von 704.800 km auf 599.600 km (minus 15 %). Die Länge der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt seit 1991 relativ konstant (siehe Tab. „Verkehrswegearten in Deutschland“). Entwicklung des Kraftfahrzeugbestands Der Kraftfahrzeugbestand in Deutschland nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Werte ab 2008 sowie ab 2018 nicht direkt mit den folgenden Jahren vergleichbar. Im Jahr 2025 (Stichtag 01.01.2025) gab es in Deutschland 49,3 Millionen Pkw. In allen Bereichen haben die Bestände seit 2008 zugenommen: Pkw um 19,8 %, Lkw um 62 % und andere Fahrzeuge um 27,4 %. Insgesamt stieg der Kraftfahrzeugbestand zwischen 2008 und 2025 um ca. 24 % (hierbei wurden für 2008 die rund 2 Mio. Mopeds bei den Krafträdern herausgerechnet, um es mit 2025 vergleichen zu können, siehe Abb. „Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes“). ¹ Bis 2000 Stand zum 01.07., ab 2001 Stand jeweils zum 01.01. und von 12 auf 18 Monate geänderte Stilllegungsfrist. ² Ab 2006 werden Fahrzeuge mit Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen) den Pkw zugeordnet. ³ Ab 2008 ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Angaben nicht direkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * Ab 2018 ohne Mopeds, Mofas etc. und nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Daten werden vom KBA nicht fortgeführt, da teilweise Doppelzählungen bei Versicherungswechsel. ** Dazu gehören: Busse, Schlepper (zum Beispiel in der Landwirtschaft) und übrige Fahrzeuge; Ausnahmen siehe unter ². Summe ab 2018 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, siehe * ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 133 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html?snn=3662144 (05.03.2025) Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart Die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Bestand hat sich von 2021 bis 2025 auf über 1,65 Millionen Fahrzeuge mehr als verfünffacht. Auch Hybrid-Pkw-Bestände stiegen an. So hat sich der Bestand an Plug-In-Fahrzeugen mit 967.423 Pkw in 2025 im Vergleich zu 2021 mehr als verdreifacht (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart“). ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 144 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (Zugriff: 05.03.2025) Bei den Pkw-Neuzulassungen ist der Anteil der Benzinfahrzeuge seit 2019 stark gesunken, aber liegt 2024 mit 35,2 % nach wie vor an erster Stelle. Die Anzahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit über 524.219 Fahrzeugen überstieg 2023 die Anzahl der Neuzulassungen von Diesel-Pkw. Ihr Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen betrug18,4 % bei Elektro-Pkw und 17,1 % bei Diesel-Pkw. Im Jahr 2024 ist die Zahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit 380.609 Exemplaren – nach einem kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren – zum ersten Mal gesunken (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw-Neuzulassungen nach Kraftstoffart“). Stark steigende Tendenz bei SUVs und Geländewagen Bei der Absatzentwicklung der Pkw-Segmente zeigt sich seit einigen Jahren eine deutliche Tendenz zu Geländewagen und SUVs. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Vans, SUVs und Utilities um 75,5 % gestiegen. Der Anteil der Vans, SUVs und Utilities am Gesamtbestand stieg damit von 19,8 % in 2015 auf 31,3 % im Jahr 2025. Die Pkw im Mittelklasse-Segment wurden in den letzten zehn Jahren weniger nachgefragt – deren Anteil am Gesamtbestand sank von 21,6 auf 15,6 % (siehe Abb. „Pkw-Bestand nach Segmenten“). * Die Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten wird vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund optischer, technischer und marktorientierter Merkmale für Fahrzeuge ab Zulassung 1990 vorgenommen. M1-Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen). ** Mini- und Großraum-Vans *** einschließlich Sportwagen und Wohnmobile ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 145 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (10.03.2025) Weiterführende Informationen BMDV: Verkehr in Zahlen Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrzeugbestand Mobilität privater Haushalte Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr reduzieren Indikator: Landschaftszerschneidung
Immer mehr Menschen schwingen sich in Berlin aufs Fahrrad. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt diese Entwicklung, denn Fahrradfahren ist gesund, klimafreundlich und verursacht keine Staus. Doch es gibt noch viele Berlinerinnen und Berliner, die das Radfahren meiden, weil sie sich im Straßenverkehr unsicher fühlen. Zu enge Überholmanöver von Autos sind einer der häufigsten Gründe, warum sich Menschen in Berlin nicht aufs Fahrrad trauen. Eine gemeinsame Kampagne der Verkehrsverwaltung und des ADFC Berlin soll auf diese Problematik hinweisen. Genügend Abstand beim Überholen nicht nur eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme, sondern auch gesetzlich geregelt. In der Straßenverkehrsordnung ist seit 2020 eindeutig festgelegt, wie groß der Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern, Tretrollern oder Mopeds sein muss ( StVO §5 Absatz 4 ): Autos müssen in der Stadt mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts sind es sogar zwei Meter. Als Sicherheitsabstand gilt dabei immer die Distanz zwischen den beiden Außenkanten der Fahrzeuge – also etwa vom Seitenspiegel des Autos bis zum Lenkerende des Fahrrads. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Radfahrende auf der Fahrbahn, einem Radweg oder einem geschützten Radfahrstreifen unterwegs ist. Ein Verstoß kostet 30 Euro Bußgeld. Wer Kinder, Hilfsbedürftige oder ältere Menschen zu eng überholt, muss sogar mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Trotzdem werden die Regeln zu häufig nicht eingehalten: 56 Prozent der Autos in Berlin überholen Radfahrerinnen und Radfahrer zu eng, hat eine Untersuchung des Tagesspiegel 2018 gezeigt. Nicht immer ist dabei Rücksichtslosigkeit im Spiel, vielen Autofahrenden sind die gesetzlichen Regeln schlichtweg nicht bekannt. Dabei können riskante Überholmanöver zu schweren Unfällen führen. Radfahrerinnen und Radfahrer können stürzen, weil sie sich erschrecken oder direkt gestreift werden. Oder weil es ihnen nicht gelingt, Druckschwankungen auszugleichen. Denn wenn ein Auto zu eng vorbeirauscht, wirken auf Radfahrerinnen und Radfahrer enorme Druckwellen ein. Dieser Effekt ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht bewusst, weil sie ihn selbst nicht erleben. Doch selbst geübte Radlerinnen und Radler kann er zu Fall bringen. Kein Wunder also, dass 91 Prozent der Berliner Radfahrerinnen und Radfahrer bei einer Umfrage des Tagesspiegel sagten, dass sie sich vor zu engen Überholmanövern fürchten. Viele weichen aus Angst auf Gehwege aus, auf denen sie sich und andere unnötig gefährden. Radfahren soll keine Mutprobe sein. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wirbt daher zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub Berlin (ADFC) für mehr Miteinander auf Berlins Straßen – unter anderem mit Aufklebern, die auf den eigenen Pkw oder die Fahrradtasche geklebt werden können, um andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer an den Sicherheitsabstand beim Überholen zu erinnern. Als eine erste Aktion zum Thema werben BVG-Busse auf den nötigen Mindestabstand beim Überholen hin. Sich möglichst eng an die Bordsteinkante zu drängen, trägt beim Radfahren übrigens nicht zu mehr Sicherheit bei. Denn so signalisiert man Autofahrerinnen und Autofahrer eventuell unbewusst, dass sie nicht ausscheren müssen, wenn sie überholen wollen. Auch bleibt kein Platz, um im Notfall nach rechts auszuweichen. Besser ist es, sich als Radfahrerin und Radfahrer im Verkehr selbstbewusst Raum zu nehmen und 80 Zentimeter vom Gehweg oder den parkenden Autos entfernt zu fahren. Dies trägt auch dazu bei, als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden und sendet ein deutliches Signal an Autofahrerinnen und Autofahrer: Beim Überholen bitte Abstand halten!
Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehr Berlin unterstreicht die Bedeutung des Fußverkehrs mit einem eigenen Abschnitt im Mobilitätsgesetz und schafft mit einer Vielzahl von Maßnahmen attraktivere Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radverkehr Mehr Radverkehr in der Stadt bedeutet mehr Lebensqualität für Berlin: Daher fördert der Senat die Entwicklung des klimafreundlichen und stadtverträglichen Radverkehrs mit zahlreichen Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: BVG, Lang Öffentlicher Personennahverkehr Täglich nutzen Millionen Menschen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist die zentrale Säule der städtischen Mobilität. Weitere Informationen Bild: Genow Straßen- und Kfz-Verkehr In Berlin sind rund 1,4 Millionen Fahrzeuge angemeldet. Viele davon sind Tag für Tag in der Hauptstadt unterwegs. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass der Berliner Autoverkehr möglichst flüssig und sicher läuft. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Elektromobilität Elektromobilität wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Bereits heute werden hierfür wichtige Weichen gestellt. Dazu gehört die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen mit einem leistungsfähigen Ladeinfrastrukturnetz. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas Süß Geteilte Mobilität Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Eine optimale Ausgestaltung von Sharing-Angeboten in Vernetzung mit dem ÖPNV macht es noch einfacher, flexibel ohne eigenen Pkw in Berlin unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Wirtschaftsverkehr In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger Eisenbahnverkehr Berlin hat eine lange Tradition als Eisenbahnknotenpunkt. Es ist das verkehrspolitische Ziel der Senatsverwaltung, den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen. Weitere Informationen Bild: Thomas Trutschel/Photothek /Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Luftfahrt Die Luftfahrt bildet ein breites Themenfeld ab. Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick rund um die Luftfahrtverwaltung in Berlin mit Informationen u.a. zu Flugplätzen, unbemannter Luftfahrt, Luftfahrthindernissen, Luftraumnutzung, Fluglärm und Nachhaltigkeit. Weitere Informationen Bild: Gina Sanders / Fotolia.com Planfeststellungen Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Weitere Informationen Vorgaben zur Planung Die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellen hier Rundschreiben, Regelpläne, Einführungserlasse u.a. in aktueller Version als Dokument oder Link zur Verfügung. Weitere Informationen
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge. Neue Motoren müssen die Abgasstufe V erfüllen, aber die EU-Verordnung 2016/1628 berücksichtigt nicht ausreichend Leerlaufphasen und Kaltstarts, die einen großen Teil der Emissionen ausmachen können. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Daher wird eine Fortentwicklung der Gesetzgebung empfohlen, die auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe unterstützt. Die Studie basiert auf Literatur, Telematikauswertungen und eigenen Messungen und ist vor allem für Wissenschaftler und Ingenieure relevant. Veröffentlicht in Texte | 53/2023.
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie z.B. Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, sind eine der wesentlichen mobilen Quellen für Schadstoffemissionen. Sie emittieren deutschlandweit jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln und ca. 15 % der Stickoxid Emissionen verglichen mit Straßenfahrzeugen, wie z.B. Autos oder Lkw. Neue NRMM-Motoren müssen aktuell die Abgasstufe V nach der EU-Verordnung 2016/1628 erfüllen. Die strengen Grenzwerte entsprechen in etwa denen der Euro VI für LKW. Die vorliegende Studie untersucht, ob NRMM auch im Realbetrieb geringe Emissionen aufweisen. Stufe V-Motoren der Kategorie 56 bis 560 Kilowatt Nennleistung, welche einen Großteil aller NRMM ausmachen, halten diese Grenzwerte unter normalen Arbeitsbedingungen ein. Leerlaufphasen und Kaltstarts, welche über 50 % der Gesamtemissionen ausmachen können, fließen jedoch in der aktuellen Verordnung nicht ausreichend mit ein. Eine zukünftige In-Service-Conformity-Gesetzgebung sollte dies berücksichtigen. Die Partikel- und Stickoxidgrenzwerte für Dieselmotoren bis 19 kW (bei Binnenschiffen bis 300 kW) entsprechen noch etwa dem Stand von Euro-IV-Lkw oder älter. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Eine Fortentwicklung der Gesetzgebung wird daher empfohlen. Diese sollte auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe, z.B. Elektrogeräte, zum Ziel haben und dieses, beispielsweise durch ambitionierte Emissionsgrenzwerte und eine Roadmap, unterstützen. Die Erkenntnisse der Studie stützen sich auf ein umfangreiches Daten-Set basierend auf Literatur, Telematiksystemen und eigenen Messungen mit portablen Emissionsmessgeräten (PEMS). Weiteren Forschungsbedarf sehen die Autoren insbesondere bei der Frage, ob die Motoren auch über eine lange Lebenszeit sauber sind und welche Rolle Defekte oder Manipulationen spielen. Quelle: Forschungsbericht
Jährliche Entwicklung der Gesamtfahrleistungen des Verkehrs in Kilometern und die jeweiligen Anteile nach Kraftfahrzeugarten (Mopeds und Motorräder, Pkw und Kombi, Busse, Lkw und Sattelzugmaschinen, sonstige Kraftfahrzeuge). Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2023/24, S.152f. und ältere Ausgaben Licence: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
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