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Neue Mobilität

Das Land Berlin hat mit Deutschlands erstem Mobilitätsgesetz die Weichen für die Zukunft gestellt: Dank mehr Bus- und Bahnangeboten, geschützten Radstreifen und verkehrsberuhigten Kiezen können immer mehr Menschen in Berlin klimafreundlich unterwegs sein. Zur Mobilitätswende gehören aber auch neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese Neue Mobilität mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Sie sind klein, gelb – und kein Mensch sitzt am Steuer: Drei selbstfahrende Elektro-Busse der BVG sind seit Sommer 2020 in Berlin-Reinickendorf unterwegs. „Shuttles & Co“ nennt sich das Pilotprojekt, das das Land Berlin gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert hat. Die Minibusse sind mit Sensoren ausgestattet, eine künstliche Intelligenz verarbeitet die Daten, um im richtigen Moment zu lenken, zu beschleunigen oder abzubremsen. Intelligente, selbstfahrende Automobile scannen nicht nur ihre Umwelt, sondern kommunizieren auch mit ihr. Das Zauberwort heißt „vernetzte Mobilität“: Smarte Fahrzeuge können Kontakt mit Ampeln aufnehmen, um die optimale Reisegeschwindigkeit für grüne Wellen zu berechnen oder sich mit anderen intelligenten Fahrzeugen über Staus und Glatteis austauschen. Mit einem Pilotprojekt im Forschungs- und Industriepark „Urban Tech Republic“ entwickelt das Land Berlin auch diese Technologie weiter. Pilotprojekt „Shuttles & Co“ Pilotprojekt in der „Urban Tech Republic“ “Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Shared Mobility. Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, einen individuellen Mobilitätsmix immer wieder aufs Neue spontan zusammenzustellen und dabei zugleich Ressourcen zu schonen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. So wird klimafreundliche und bezahlbare Mobilität auch dort sichergestellt, wo kommerzielle Anbieter nicht vertreten sind, weil sich ein rein gewinnorientierter Betrieb nicht lohnen würde. Lastenräder lassen sich in Berlin sogar ganz kostenlos ausleihen: Die Initiative „fLotte Berlin“ des ADFC stellt inzwischen mehr als 170 Lastenräder in allen Berliner Bezirken bereit, mehr als die Hälfte haben der Senat und die Bezirksämter beigesteuert. Geteilte Mobilität in Berlin Fahrradleihsystem nextbike fLotte Berlin Elektromobilität ist eine wichtige Säule der klimafreundlichen Verkehrswende, um den motorisierten Individualverkehr, der noch notwendig ist, nachhaltig zu ermöglichen. Bereits heute zeichnet sich ab: Der fossile Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell. Berlin hat deshalb die Weichen für das Zeitalter der Elektromobilität gestellt. In allen Bezirken lässt das Land Berlin die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dabei setzt Berlin vor allem auf Schnellladesäulen, an denen sich mehrere Autos gleichzeitig aufladen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Raum. Auch die Elektrifizierung der ÖPNV-Busse treibt das Land Berlin voran. Bereits heute sind rund 130 Busse der BVG elektrisch unterwegs, bis 2030 wird es die gesamte Busflotte sein. Mit der Umstellung auf E-Busse schließt Berlin eine der letzten Lücken bei der Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs, schließlich sind S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen seit jeher emissionsfrei unterwegs. Ausbau der Ladeinfrastruktur Elektrifizierung des ÖPNV Wer Berlin klimafreundlicher und lebenswerter gestalten will, muss sich auch um das Parken kümmern. Bis zu 30 Prozent des Autoverkehrs entsteht allein durch die Suche nach Parkplätzen. Zugleich belegen parkende Autos viel öffentlichen Raum, der auch für Parks, Grünanlagen oder Radspuren genutzt werden könnte. Deswegen gehört auch eine innovative Parkraumbewirtschaftung zur Neuen Mobilität. Das Land Berlin unternimmt viel, um Parken effizienter, platzsparender und umweltverträglicher zu machen und den öffentlichen Raum fairer aufzuteilen. Parkraumbewirtschaftung in Berlin Es gibt noch viele weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen das Land Berlin mitwirkt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Geteilte Mobilität Leihfahrräder

Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand

Die Länge der Bundesautobahnen nimmt weiterhin zu, die des Eisenbahnnetzes ändert sich dagegen seit 15 Jahren kaum und auch die Infrastruktur der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt relativ konstant. Der Pkw-Bestand wächst, aber seit 2020 weniger stark. Elektro-Pkw haben einen zunehmenden Anteil bei den Neuzulassungen. Länge der Verkehrswege Zwischen 1991 und 2004 hat die Länge der überörtlichen Straßen um etwa 5.200 Kilometer zugenommen. Seitdem ist jedes Jahr ein sehr leichter Rückgang zu verzeichnen. Dies ist vor allem eine Folge der Herabstufung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen etwa zu Gemeindestraßen, ohne dass sie ihren Ausbauzustand und ihre Funktion als Hauptverkehrsstraße völlig verloren hätten. Das Netz der Bundesautobahnen wächst kontinuierlich. Das bedeutet: der Zuwachs durch Neubaumaßnahmen ist in der Realität höher als die Entwicklung der Gesamtlänge widerspiegelt. Die Streckenlänge (Betriebslänge) der Eisenbahn ist zwischen 1991 und 2019 um 13 % von 44.100 km auf 38.400 km geschrumpft. Diese Schrumpfung geschah vor allem bis 2001 – in den letzten 15 Jahren schwankte die Betriebslänge meist zwischen 37.800 und 38.600 km. Der größte Teil des Gleisnetzes gehört der Deutschen Bahn AG. Ihr Netz umfasste im Jahr 2000 noch 36.600 km (gesamtes Schienennetz 41.700 km) und verringerte sich bis 2023 auf 33.500 km. Der Anteil der elektrifizierten Strecken der DB AG wurde von 19.100 km im Jahr 2000 auf 20.900 km in 2023 erweitert. Die Länge der Verkehrswege im öffentlichen Straßenpersonenverkehr wird nur alle fünf Jahre veröffentlicht. Das Liniennetz der Stadtschnell- und Straßenbahnen wuchs zwischen 2004 und 2014 um 44 % von 5.177 auf 7.445 km und ist bis zum Jahr 2019 wieder auf 6.098 km gesunken (minus 18 %). Beim Busverkehr reduzierte sich die Streckenlänge zwischen 2004 und 2019 von 704.800 km auf 599.600 km (minus 15 %). Die Länge der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt seit 1991 relativ konstant (siehe Tab. „Verkehrswegearten in Deutschland“). Entwicklung des Kraftfahrzeugbestands Der Kraftfahrzeugbestand in Deutschland nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Werte ab 2008 sowie ab 2018 nicht direkt mit den folgenden Jahren vergleichbar. Im Jahr 2025 (Stichtag 01.01.2025) gab es in Deutschland 49,3 Millionen Pkw. In allen Bereichen haben die Bestände seit 2008 zugenommen: Pkw um 19,8 %, Lkw um 62 % und andere Fahrzeuge um 27,4 %. Insgesamt stieg der Kraftfahrzeugbestand zwischen 2008 und 2025 um ca. 24 % (hierbei wurden für 2008 die rund 2 Mio. Mopeds bei den Krafträdern herausgerechnet, um es mit 2025 vergleichen zu können, siehe Abb. „Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes“). ¹ Bis 2000 Stand zum 01.07., ab 2001 Stand jeweils zum 01.01. und von 12 auf 18 Monate geänderte Stilllegungsfrist. ² Ab 2006 werden Fahrzeuge mit Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen) den Pkw zugeordnet. ³ Ab 2008 ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Angaben nicht direkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * Ab 2018 ohne Mopeds, Mofas etc. und nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Daten werden vom KBA nicht fortgeführt, da teilweise Doppelzählungen bei Versicherungswechsel. ** Dazu gehören: Busse, Schlepper (zum Beispiel in der Landwirtschaft) und übrige Fahrzeuge; Ausnahmen siehe unter ². Summe ab 2018 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, siehe * ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 133 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html?snn=3662144 (05.03.2025) Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart Die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Bestand hat sich von 2021 bis 2025 auf über 1,65 Millionen Fahrzeuge mehr als verfünffacht. Auch Hybrid-Pkw-Bestände stiegen an. So hat sich der Bestand an Plug-In-Fahrzeugen mit 967.423 Pkw in 2025 im Vergleich zu 2021 mehr als verdreifacht (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart“). ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 144 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (Zugriff: 05.03.2025) Bei den Pkw-Neuzulassungen ist der Anteil der Benzinfahrzeuge seit 2019 stark gesunken, aber liegt 2024 mit 35,2 % nach wie vor an erster Stelle. Die Anzahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit über 524.219 Fahrzeugen überstieg 2023 die Anzahl der Neuzulassungen von Diesel-Pkw. Ihr Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen betrug18,4 % bei Elektro-Pkw und 17,1 % bei Diesel-Pkw. Im Jahr 2024 ist die Zahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit 380.609 Exemplaren – nach einem kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren – zum ersten Mal gesunken (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw-Neuzulassungen nach Kraftstoffart“). Stark steigende Tendenz bei SUVs und Geländewagen Bei der Absatzentwicklung der Pkw-Segmente zeigt sich seit einigen Jahren eine deutliche Tendenz zu Geländewagen und SUVs. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Vans, SUVs und Utilities um 75,5 % gestiegen. Der Anteil der Vans, SUVs und Utilities am Gesamtbestand stieg damit von 19,8 % in 2015 auf 31,3 % im Jahr 2025. Die Pkw im Mittelklasse-Segment wurden in den letzten zehn Jahren weniger nachgefragt – deren Anteil am Gesamtbestand sank von 21,6 auf 15,6 % (siehe Abb. „Pkw-Bestand nach Segmenten“). * Die Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten wird vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund optischer, technischer und marktorientierter Merkmale für Fahrzeuge ab Zulassung 1990 vorgenommen. M1-Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen). ** Mini- und Großraum-Vans *** einschließlich Sportwagen und Wohnmobile ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 145 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (10.03.2025) Weiterführende Informationen BMDV: Verkehr in Zahlen Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrzeugbestand Mobilität privater Haushalte Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr reduzieren Indikator: Landschaftszerschneidung

Berichtszeitraum vom 12. bis 13.02.2025

Verkehrslage Verkehrsunfall mit Personenschaden Ein 43-Jähriger befuhr am 13.02.2025 gegen 10 Uhr mit einem Bus die K 2086 aus Richtung Löbnitz an der Linde in Richtung Wörbzig. Beim Überqueren der L 148 kam es zu einem Zusammenstoß mit einem PKW Opel eines 41 Jahre alten Mannes, der aus Richtung Dohndorf kommend in Richtung Kleinwülknitz unterwegs war. Sowohl der Busfahrer als auch der Nutzer des Opel mussten verletzungsbedingt in umliegende Krankenhäuser verbracht werden. Die Schadenssumme am Bus beläuft sich auf rund 10.000 Euro. Am Opel entstand Totalschaden. Der finanzielle Umfang beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. Der PKW wurde durch einen Abschleppdienst geborgen. Verkehrsunfall mit Sachschaden In der Zerbst er Straße „Wolfsbrücke“ beabsichtigte ein 57 Jahre alter Lenker eines PKW Ford nach links auf eine Parkfläche aufzufahren. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem PKW Skoda eines 73-Jährigen, der rückwärts von einer benachbarten Stellfläche aus auf die Straße „Wolfsbrücke“ auffahren wollte. Der Gesamtschaden bemisst sich auf circa 1.500 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Der Verkehrsunfall ereignete sich am 13.02.2025 gegen 9.30 Uhr. Verkehrsunfall mit Sachschaden Im Einmündungsbereich der Bitterfelder Straße/B 100 in Friedersdorf setzte eine 83 Jahre alte VW-Fahrerin am 13.02.2025 gegen 11 Uhr zurück und touchierte dabei den hinter ihr wartenden PKW Ford einer 75-Jährigen. Der Sachschaden an ihrem Fahrzeug wurde auf ungefähr 1.000 Euro geschätzt. Die Schadenshöhe am VW wurde mit annähernd 500 Euro angegeben. Verkehrsunfall mit Sachschaden Gegen 9 Uhr des 13.02.2025 befuhr ein 26-Jähriger mit einem Transporter die B 185 aus Richtung Porst kommend in Richtung Rosefeld. Kurz nachdem er den dortigen Kurvenbereich passiert hatte, verlor er beim Überholen eines PKW Audi aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über seinen Wagen, kam nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen eine Leitplanke. Die Bundesstraße war zu diesem Zeitpunkt winterglatt. Der Schadensumfang am Transporter liegt bei annähernd 5.000 Euro. Der Sachschaden an der Leitplanke wurde mit ungefähr 2.000 Euro beziffert. Verkehrskontrolle mit Folgen Einer Polizeistreife fiel am 13.02.2025 gegen 10 Uhr in der Bitterfeld- Wolfen er Virchowstraße die Besatzung eines Kleinkraftrades auf, da die Jugendliche, die als Sozius mitfuhr, keinen Helm trug. Das Fahrzeug wurde wenig später gestoppt. Allerdings konnte das Mädchen unerkannt flüchten. Bei der Überprüfung des 22 Jahre alten Fahrers stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das angebrachte Kennzeichen bereits mehrere Jahre alt und somit ungültig war. Eine aktuelle Haftpflichtversicherung für das Gefährt bestand nicht. Zudem räumte er ein Drogen konsumiert zu haben. Auch wurden bei der Durchsuchung seiner Sachen betäubungsmittelverdächtige Substanzen aufgefunden. Eine Blutprobenentnahme wurde angewiesen und die Weiterfahrt untersagt. Kriminalitätslage Sachbeschädigung Unbekannte „verzierten“ im Zeitraum vom 09. bis 11.02.2025 in Köthen im Bereich der Aribertstraße, Brunnenstraße, Eduardstraße und August-Bebel-Straße mehrere Wohnhäuser mit dem Schriftzug „BRIX“. Die silberfarbenen und schwarzen Graffiti hatten größtenteils das Ausmaß 1,20 x 0,5 m. Der Gesamtschaden bemisst sich auf rund 1.200 Euro. Täterhinweise liegen bislang nicht vor. Die Polizei bittet daher um Zeugenhinweise. Sachdienliche Angaben zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen nimmt das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld unter der Rufnummer 03496/4260 oder per Mail efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de entgegen. Einbruchsdiebstahl Zwischen 16 und 21.30 Uhr des 12.02.2025 bzw. in der vergangenen Nacht kam es in Zehringen , Merzien und Elsnigk zu Einbrüchen in Einfamilienhäuser. Die Täter drangen zumeist über zuvor gewaltsam geöffnete Kellertüren und –fenster in das Innere ein und öffneten und durchsuchten sämtliche Schränke und Behältnisse. In einem der angezeigten Fälle wurde ein Bargeldbetrag im unteren vierstelligen Bereich entwendet. Weitere Angaben zu eventuellem Diebesgut liegen der Polizei bislang nicht vor. Der Sachschaden liegt bei mehreren tausend Euro. Die Kriminalpolizei war zur Spurensuche im Einsatz. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden. Wie man seine eigenen vier Wände wirkungsvoll schützen kann und welche Sicherungstechnik im Einzelfall geeignet ist, erfahren Interessierte über die Kampagne www.k-einbruch.de . Hier gibt die Polizei gemeinsam mit Netzwerkpartnern wissenswerte Tipps und Hinweise rund um das Thema Sicherheit. Zu individuellen Fragen steht zudem PK Andre Ochmann als Ansprechpartner des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld beratend zur Seite. Zudem macht das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt am Donnerstag, dem 20. Februar 2025 hier Station. Auf dem Köthener Marktplatz erhalten Interessierte in der Zeit von 9 bis 14 Uhr wichtige Tipps und Hinweise zum Einbruchsschutz für die eigenen vier Wände, aktuellen Betrugsmaschen sowie der Vorbeugung von Fahrraddiebstahl. Die Beratung ist kostenlos. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen, Prävention

Einbruch in Garage – Zeugen gesucht (Gemeinde Nordharz OT Danstedt) - Brand von Abfallbehältern – Tatverdächtige Person gestellt (Halberstadt) - Kabel entwendet – Zeugen gesucht (Quedlinburg) - Geschwindigkeitsmessgerät besprüht – Zeugen gesucht (Verbandsgemeinde Vorharz OT Harsleben) - Einbruch in Ladengeschäft (Wernigerode) Einbruch in Garage – Zeugen gesucht Gemeinde Nordharz OT Danstedt - Im Zeitraum vom 26. Januar 2025, 17:00 Uhr, bis zum 27. Januar 2025, 17:00 Uhr, drangen bislang unbekannte Täter gewaltsam in eine Garage im Bereich Danstedter Berg ein und entwendeten mehrere Gegenstände. Nach bisherigem Ermittlungsstand entwendeten die Täter ein Motorrad des Herstellers Betamotor, Modell XTRAINER, Erstzulassung 2018, sowie ein grünes Moped des Herstellers Simson. Darüber hinaus wurden mehrere Werkzeuge gestohlen. Ein weiteres Fahrzeug wurde beschädigt. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Fahndungsmaßnahmen sowie Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen. Brand von Abfallbehältern – Tatverdächtige Person gestellt Halberstadt – In den frühen Morgenstunden des 28. Januar 2025 ereigneten sich nach gegenwärtigem Ermittlungsstand im Stadtgebiet von Halberstadt mehrere Brände von Abfallbehältern. Eine tatverdächtige Person konnte im Rahmen polizeilicher Maßnahmen identifiziert werden. Gegen 02:05 Uhr wurde die Polizei über einen brennenden Abfallbehälter im Breiten Weg informiert. Am Einsatzort stellten die Beamten eine brennende Mülltonne sowie einen weiteren brennenden Behälter in unmittelbarer Nähe fest. Beide Behälter wurden durch das Feuer vollständig zerstört. Der entstandene Sachschaden beträgt circa 1.000 Euro. Etwa eine Stunde später stellten Polizeibeamte eine weitere brennende Mülltonne in der Schuhstraße fest. Diese befand sich an einer Garage, die durch das Feuer beschädigt wurde. Der Sachschaden beträgt schätzungsweise 800 Euro. Hierbei ermittelten die Beamten Hinweise zu einer tatverdächtigen Person. Kurz darauf konnte eine tatverdächtige Person im Nahbereich gestellt werden. Diese wurde auf frischer Tat angetroffen, als sie versuchte, einen weiteren Abfallbehälter anzuzünden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person stellten die Beamten Beweismittel sicher. Die Spurensuche und –sicherung erfolgte. Die Beamten nahmen die tatverdächtige Person vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam und leiteten Ermittlungen im Rahmen der Sachbeschädigung durch Brand in drei Fällen ein. Die Ermittlungen dauern an. Weitere s achdienliche Hinweise zum Brandgeschehen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Kabel entwendet – Zeugen gesucht Quedlinburg – Bislang unbekannte Täter entwendeten im Tatzeitraum vom 26. Januar 2025, 11:00 Uhr, bis zum 27. Januar 2025, 09:45 Uhr, mehrere tausend Meter Kabel von einem Firmengelände in der Halberstädter Straße. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand entstand hierdurch ein Schaden von rund 44.000 Euro. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter das Diebesgut mithilfe von Fahrzeugen abtransportierten. Eingesetzte Polizeibeamte suchten nach Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen . Die Polizei rät… …zum Schutz vor Diebstählen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugtes Betreten und den Zugriff auf wertvolle Gegenstände zu verhindern. Die Sicherung von Geländen durch eine geeignete Umfriedung, abschließbare Tore und ausreichende Beleuchtung, erschwert den Zugang für Unbefugte. Der Einsatz von Überwachungskameras und Alarmsystemen kann potenzielle Täter abschrecken und liefert im Ernstfall wichtige Hinweise für die Ermittlungen. Hochwertige Gegenstände sollten möglichst in gesicherten Bereichen gelagert werden, um sie vor Diebstahl zu schützen. Regelmäßige Kontrollen, insbesondere nachts oder am Wochenende, erhöhen zusätzlich die Sicherheit. Tauschen Sie sich auch mit Nachbarn oder umliegenden Betrieben aus, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.k-einbruch.de/ Geschwindigkeitsmessgerät besprüht – Zeugen gesucht Verbandsgemeinde Vorharz OT Harsleben - Im Zeitraum vom 27. Januar 2025, 15:30 Uhr, bis zum 28. Januar 2025, 01:37 Uhr, beschädigten nach gegenwärtigem Ermittlungsstand bislang unbekannte Täter ein in der Quedlinburger Straße befindliches stationäres Geschwindigkeitsmessgerät. Polizeibeamte stellten während ihrer Streifentätigkeit fest, dass der Anhänger mit Sprühfarbe besprüht worden war. Hierdurch wurde der Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachung gestört. Es entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 1.000 Euro. Die Polizeibeamte leiteten Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen. Einbruch in Ladengeschäft Wernigerode – Im Zeitraum vom 27. Januar 2025, 17:00 Uhr, bis zum 28. Januar 2025, 08:30 Uhr, verschafften sich bislang unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einem Ladengeschäft in der Breiten Straße. Nach ersten Erkenntnissen drangen die Täter durch einen Hintereingang in das Objekt ein und entwendeten hieraus u. a. Bargeld und einen Tresor. Der entstandene Schaden beläuft sich auf einen vierstelligen Betrag. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder Tatverdächtigen Personen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

Rücksicht nehmen: Mit Abstand am Besten

Immer mehr Menschen schwingen sich in Berlin aufs Fahrrad. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt diese Entwicklung, denn Fahrradfahren ist gesund, klimafreundlich und verursacht keine Staus. Doch es gibt noch viele Berlinerinnen und Berliner, die das Radfahren meiden, weil sie sich im Straßenverkehr unsicher fühlen. Zu enge Überholmanöver von Autos sind einer der häufigsten Gründe, warum sich Menschen in Berlin nicht aufs Fahrrad trauen. Eine gemeinsame Kampagne der Verkehrsverwaltung und des ADFC Berlin soll auf diese Problematik hinweisen. Genügend Abstand beim Überholen nicht nur eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme, sondern auch gesetzlich geregelt. In der Straßenverkehrsordnung ist seit 2020 eindeutig festgelegt, wie groß der Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern, Tretrollern oder Mopeds sein muss ( StVO §5 Absatz 4 ): Autos müssen in der Stadt mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts sind es sogar zwei Meter. Als Sicherheitsabstand gilt dabei immer die Distanz zwischen den beiden Außenkanten der Fahrzeuge – also etwa vom Seitenspiegel des Autos bis zum Lenkerende des Fahrrads. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Radfahrende auf der Fahrbahn, einem Radweg oder einem geschützten Radfahrstreifen unterwegs ist. Ein Verstoß kostet 30 Euro Bußgeld. Wer Kinder, Hilfsbedürftige oder ältere Menschen zu eng überholt, muss sogar mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Trotzdem werden die Regeln zu häufig nicht eingehalten: 56 Prozent der Autos in Berlin überholen Radfahrerinnen und Radfahrer zu eng, hat eine Untersuchung des Tagesspiegel 2018 gezeigt. Nicht immer ist dabei Rücksichtslosigkeit im Spiel, vielen Autofahrenden sind die gesetzlichen Regeln schlichtweg nicht bekannt. Dabei können riskante Überholmanöver zu schweren Unfällen führen. Radfahrerinnen und Radfahrer können stürzen, weil sie sich erschrecken oder direkt gestreift werden. Oder weil es ihnen nicht gelingt, Druckschwankungen auszugleichen. Denn wenn ein Auto zu eng vorbeirauscht, wirken auf Radfahrerinnen und Radfahrer enorme Druckwellen ein. Dieser Effekt ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht bewusst, weil sie ihn selbst nicht erleben. Doch selbst geübte Radlerinnen und Radler kann er zu Fall bringen. Kein Wunder also, dass 91 Prozent der Berliner Radfahrerinnen und Radfahrer bei einer Umfrage des Tagesspiegel sagten, dass sie sich vor zu engen Überholmanövern fürchten. Viele weichen aus Angst auf Gehwege aus, auf denen sie sich und andere unnötig gefährden. Radfahren soll keine Mutprobe sein. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wirbt daher zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub Berlin (ADFC) für mehr Miteinander auf Berlins Straßen – unter anderem mit Aufklebern, die auf den eigenen Pkw oder die Fahrradtasche geklebt werden können, um andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer an den Sicherheitsabstand beim Überholen zu erinnern. Als eine erste Aktion zum Thema werben BVG-Busse auf den nötigen Mindestabstand beim Überholen hin. Sich möglichst eng an die Bordsteinkante zu drängen, trägt beim Radfahren übrigens nicht zu mehr Sicherheit bei. Denn so signalisiert man Autofahrerinnen und Autofahrer eventuell unbewusst, dass sie nicht ausscheren müssen, wenn sie überholen wollen. Auch bleibt kein Platz, um im Notfall nach rechts auszuweichen. Besser ist es, sich als Radfahrerin und Radfahrer im Verkehr selbstbewusst Raum zu nehmen und 80 Zentimeter vom Gehweg oder den parkenden Autos entfernt zu fahren. Dies trägt auch dazu bei, als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden und sendet ein deutliches Signal an Autofahrerinnen und Autofahrer: Beim Überholen bitte Abstand halten!

Verkehrsplanung

Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehr Berlin unterstreicht die Bedeutung des Fußverkehrs mit einem eigenen Abschnitt im Mobilitätsgesetz und schafft mit einer Vielzahl von Maßnahmen attraktivere Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radverkehr Mehr Radverkehr in der Stadt bedeutet mehr Lebensqualität für Berlin: Daher fördert der Senat die Entwicklung des klimafreundlichen und stadtverträglichen Radverkehrs mit zahlreichen Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: BVG, Lang Öffentlicher Personennahverkehr Täglich nutzen Millionen Menschen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist die zentrale Säule der städtischen Mobilität. Weitere Informationen Bild: Genow Straßen- und Kfz-Verkehr In Berlin sind rund 1,4 Millionen Fahrzeuge angemeldet. Viele davon sind Tag für Tag in der Hauptstadt unterwegs. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass der Berliner Autoverkehr möglichst flüssig und sicher läuft. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Elektromobilität Elektromobilität wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Bereits heute werden hierfür wichtige Weichen gestellt. Dazu gehört die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen mit einem leistungs­fähigen Ladeinfrastrukturnetz. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas Süß Geteilte Mobilität Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Eine optimale Ausgestaltung von Sharing-Angeboten in Vernetzung mit dem ÖPNV macht es noch einfacher, flexibel ohne eigenen Pkw in Berlin unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Wirtschaftsverkehr In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger Eisenbahnverkehr Berlin hat eine lange Tradition als Eisenbahnknotenpunkt. Es ist das verkehrspolitische Ziel der Senatsverwaltung, den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen. Weitere Informationen Bild: Thomas Trutschel/Photothek /Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Luftfahrt Die Luftfahrt bildet ein breites Themenfeld ab. Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick rund um die Luftfahrtverwaltung in Berlin mit Informationen u.a. zu Flugplätzen, unbemannter Luftfahrt, Luftfahrthindernissen, Luftraumnutzung, Fluglärm und Nachhaltigkeit. Weitere Informationen Bild: Gina Sanders / Fotolia.com Planfeststellungen Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Weitere Informationen Vorgaben zur Planung Die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellen hier Rundschreiben, Regelpläne, Einführungserlasse u.a. in aktueller Version als Dokument oder Link zur Verfügung. Weitere Informationen

Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen

Berichtszeitraum vom 10. bis 11.11.2024

Verkehrslage Verkehrsunfall mit Sachschaden Zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden kam es am 11.11.2024 gegen 9.30 Uhr in Aken . Ersten Ermittlungen zu Folge war ein 84-jähriger Mazdafahrer in der Flurstraße aus Richtung Calber Landstraße kommend in Richtung Ackerstraße unterwegs. Auf Höhe der Einmündung Holländer Weg kam es zu einem Zusammenstoß mit einem PKW Audi eines 36 Jahre alten Mannes, der vom Holländer Weg aus nach rechts in die Flurstraße abbiegen wollte. An seinem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von circa 5.000 Euro. Der Schadensumfang am Mazda beläuft sich auf annähernd 6.000 Euro. Verkehrsunfall mit Sachschaden Beim Befahren eines Haltestellenbereichs in der Bitterfelder Straße in Heideloh streifte ein 41 Jahre alter Busfahrer am 11.11.2024 gegen 7.30 Uhr seitlich einen Unterstand für Fahrgäste. Personen wurden zu dieser Zeit nicht befördert. Die Schadenshöhe am Bus liegt bei geschätzten 5.000 Euro. Für das Schutzdach wurde der Sachschaden mit etwa 1.000 Euro angegeben. Verkehrsunfall mit Sachschaden In Bitterfeld -Wolfen befuhr eine 36-Jährige am 11.11.2024 gegen 12 Uhr mit einem PKW Opel die Zörbiger Straße aus Richtung Sandersdorf kommend in Richtung Innenstadt. Um einem sich im Gegenverkehr befindlichen Rettungswagen mit Sondersignal die freie Durchfahrt zu ermöglichen, stoppte sie ihr Fahrzeug ab. Dies bemerkte ein sich im Nachfolgeverkehr befindlicher 41 Jahre alter Nutzer eines PKW VW zu spät und fuhr auf. Der Gesamtschaden wurde auf circa 700 Euro geschätzt. Wildunfall Ein 23-Jähriger befuhr am 10.11.2024 gegen 19 Uhr mit einem PKW Audi die K 2037 aus Richtung Zschornewitz in Richtung Muldenstein. Nahe der Ortslage Burgkemnitz verlor er bei dem Versuch einem Reh auszuweichen die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Verkehrszeichen und einem Leitpfosten. Zu einem Zusammenstoß mit dem Wildtier kam es nicht. Die Schadenssumme bemisst sich insgesamt auf etwa 4.000 Euro. Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Wichtig: Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein! Die Polizei rät daher, bei einer drohenden Kollision mit einem Tier möglichst zu bremsen und grundsätzlich nicht auszuweichen. Riskante Ausweichmanöver können den Gegenverkehr gefährden oder schnell am nächsten Baum enden. Unfallflucht Das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld ermittelt derzeit in einem Fall von Unfallflucht. Demzufolge hatte ein 52-Jähriger seinen PKW Peugeot am 16.10.2024 gegen 15.50 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Leipziger Straße in Köthen abgestellt. Als er seinen Wagen circa 30 Minuten später wieder nutzen wollte, musste er eine unfallbedingte Beschädigung im Bereich der hinteren linken Stoßstange feststellen. Der Verursacher kam seiner Wartepflicht nicht nach. Er entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Die Schadenssumme am Peugeot wurde mit rund 500 Euro angegeben. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallgeschehen, zum gesuchten vermutlich pinkfarbenen Fahrzeug bzw. zu dessen Nutzer machen können, sich unter der Rufnummer 03496/4260 bzw. per Mail efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de im Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld zu melden. Verkehrsunfall mit Personenschaden In Zerbst befuhr eine 16-Jährige am 11.11.2024 gegen 7.30 Uhr mit einem Moped die Roßlauer Straße in Richtung Magdeburg. An der Kreuzung zur Straße „Alter Teich“ musste sie aufgrund einer wechselnden Ampelphase abbremsen. Dabei verlor sie aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über ihr Zweirad und kam zu Fall. Durch den Sturz zog sie sich Verletzungen zu. Eine Aufnahme in ein nahegelegenes Krankenhaus erfolgte. Der Sachschaden am Moped beläuft sich auf rund 1.500 Euro. Kriminalitätslage versuchter Einbruchsdiebstahl Unbekannte drangen im Zeitraum vom 09.11.2024 11.30 Uhr bis 10.11.2024 17 Uhr unberechtigt auf ein Firmengelände in der Köthener Straße in Kleinwülknitz ein. Hier versuchten sie sich gewaltsam Zugang zu den Innenräumen mehrerer Gebäude zu verschaffen. Dies gelang jedoch nicht, sodass die Täter von ihrem Vorhaben abließen. Die Höhe des Sachschadens wurde auf etwa 100 Euro geschätzt. Einbruchsdiebstahl Einbrecher waren zwischen dem 08. und 11.11.2024 in Großzöberitz am Werk. Die Täter hatten es auf ein landwirtschaftliches Unternehmen in der Teckentrupstraße abgesehen. Sie öffneten unter Zuhilfenahme von Werkzeugen die Tür einer Werkhalle und stahlen daraus Ortungstechnik sowie Fahrzeugzubehör von dort untergestellten Traktoren im Wert von ungefähr 15.000 Euro. Einbruchsdiebstahl Ein Vereinsheim einer Gartensparte in der Friedensstraße in Bobbau wurde in der Nacht vom 10. zum 11.11.2024 zur Zielscheibe von dreisten Dieben. Diese zerstörten die Tür eines Nebenraums und entwendeten daraus mehrere motorbetriebene Gartengeräte. Die Schadenssumme beträgt ungefähr 1.000 Euro. Nach den Herbstarbeiten in den Kleingärten und Bungalowanlagen beginnt nun mit dem Winterhalbjahr eine Zeit der Ruhe und Einsamkeit in den Anlagen. Diese Situation wird von einigen Kriminellen ausgenutzt, um ungesehen Diebstähle und Einbrüche zu begehen. Daher empfiehlt die Polizei als wirksamen Schutz solide Absicherungen an der Innenseite von Türen und Fenstern, die möglichst auch von außen sichtbar sind. Langfingern sollten nach Möglichkeit keine Hilfsmittel an die Hand gegeben werden. So wird zum Beispiel angeraten, Werkzeuge, Gartengeräte oder auch Leitern an einem sicheren und für Diebe nicht einsehbaren Ort zu deponieren. Dies gilt auch für wertintensive technische Geräte oder gar Terrassenmöbel, die auch im eigenen Keller „überwintern“ können. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

Berichtszeitraum vom 05. bis 06.11.2024

Verkehrslage Verkehrsunfall mit Sachschaden In Bobbau beabsichtigte ein 71 Jahre alter VW-Fahrer am 05.11.2024 gegen 16 Uhr von der Friedensstraße aus auf die B 184 aufzufahren. Im Einmündungsbereich musste er jedoch verkehrsbedingt halten. Dies bemerkte ein sich hinter ihm befindlicher 22-jähriger LKW-Fahrer zu spät und fuhr auf. Am VW entstand Sachschaden in Höhe von circa 5.000 Euro. Der Schadensumfang am LKW wurde auf rund 3.000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt. Verkehrsunfall mit Sachschaden Beim Ausfahren aus der Stellfläche eines Parkplatzes auf dem Rathausplatz in Bitterfeld- Wolfen touchierte ein 55 Jahre alter Audifahrer einen in unmittelbarer Nähe abgestellten PKW Seat. Das Schadensausmaß bemisst sich jeweils auf rund 2.000 Euro. Der Verkehrsunfall ereignete sich am 05.11.2024 gegen 13 Uhr. Fahren unter Alkoholeinfluss Im Thomas-Müntzer-Weg in Zörbig wurde am 06.11.2024 gegen 9 Uhr der Fahrer eines Kleinkraftrades angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in seiner Atemluft wahr. Ein Test vor Ort wies ein vorläufiges Ergebnis von 2,1 Promille aus. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angewiesen. Die weitere Fahrt wurde dem 60-Jährigen vorerst untersagt. Kriminalitätslage Diebstahl Unbekannte Täter drangen in der Nacht vom 05. zum 06.11.2024 unberechtigt auf ein Betriebsgelände in der Friedhofstraße in Dohndorf ein und entwendeten Ortungstechnik im Wert von circa 5.000 Euro, die in einem dort abgestellten Traktor verbaut war. Ausspähen von Daten Am 05.11.2024 erhielt ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf seinem Account einer Kommunikationsplattform eine Nachricht eines ihm unbekannten Users mit einem Gewinnversprechen in Höhe von 1.500 Euro. Über den übersandten Link wurde er aufgefordert sowohl seine persönlichen als auch seine Kontodaten anzugeben. Diesem kam der Jugendliche nach, woraufhin der Unbekannte den Account für ihn sperrte. Da nicht auszuschließen ist, dass der Unbekannte die persönlichen Daten für betrügerische Zwecke nutzt, wandte sich der 17-Jährige an die Polizei und erstattet Anzeige. Um die eigene digitale Identität zu schützen rät die Polizei, Anhänge oder Links nur zu öffnen, wenn sie aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. Zudem wird ein kritischer Umgang mit Kontaktaufnahmen über soziale Netzwerke angeraten. Nutzer-Accounts sollten für Außenstehende durch den konsequenten Gebrauch von Passwörtern gesperrt sein. Diebstahl In Bitterfeld -Wolfen wurde ein 77-Jähriger beim Einkaufen bestohlen. Der Senior hielt sich am 06.11.2024 gegen 12 Uhr in einem Supermarkt in der Bismarckstraße auf, als dreiste Diebe seine Geldbörse entwendeten, die in der hinteren Hosentasche steckte. Im Portemonnaie befand sich neben Ausweisdokumenten und einer Bankkarte auch ein Bargeldbetrag im unteren dreistelligen Bereich. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

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