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DATIPilot - Sprint - SINUS: Steckersolarmodul mit Intelligenter Nutzungsregelung und Umweltfreundlichem Speicher;' EP'

ZeroHeatPump

Balkonkraftwerk, Steckersolargerät

Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen Die Südausrichtung der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich. Ein einzelnes Modul (ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann. Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nicht zulässig. Organisieren Sie eine Sammelbestellung , um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren. Achten Sie auf eine normgerechte Montage , die auch Windlasten standhält. Melden Sie das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister an. Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle. Gewusst wie Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich: Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren. Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden. Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen. In 5 Schritten zum eigenen Balkon Quelle: Umweltbundesamt (2025) Was sind Balkonkraftwerke? Quelle: Umweltbundesamt (2025) So senken schon heute ca. 1 Million Deutsche Ihre Stromkosten Quelle: Umweltbundesamt (2025) Die Vorteile von Balkonkraftwerken Quelle: Umweltbundesamt (2025) Balkonkraftwerke: Gut für dich und unsere Erde Quelle: Umweltbundesamt (2025) Jetzt Solar noch einfacher! Quelle: Umweltbundesamt (2025) Mit Balkonkraftwerken in die Zukunft investieren Quelle: Umweltbundesamt (2025) In 5 Schritten zum eigenen Balkon Was sind Balkonkraftwerke? So senken schon heute ca. 1 Million Deutsche Ihre Stromkosten Die Vorteile von Balkonkraftwerken Balkonkraftwerke: Gut für dich und unsere Erde Jetzt Solar noch einfacher! Mit Balkonkraftwerken in die Zukunft investieren Ein Modul meist ausreichend: Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit ei­nem Stecker­solar­gerät am Balkon, an der Haus­wand oder auf dem Dach ein­sparen. Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel: Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher meistens auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. Normgerechte Geräte kaufen: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Anschluss an das Hausnetz: Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung aus verschiedenen Gründen bisher nicht zugelassen. Die Anschlussnorm soll im Jahresverlauf 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden! Transport sorgsam planen: Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben. Auf stabile Anbringung achten: Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen. Beim Marktstammregister anmelden: Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige Anleitung als PDF . Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Defekte Module richtig entsorgen: Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA⁠-Umwelttipp Alte Elektrogeräte richtig entsorgen . Was Sie sonst noch tun können: Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hintergrund Miet- und Eigentumsrecht: Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern. Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer ⁠ UBA ⁠-Themenseite Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) .

UBA aktuell - Nr.: 2/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Die Wärmepumpe ist eine wichtige Option, um Gebäude klimaneutral zu beheizen. Dass sie auch eine gute Lösung für ältere Häuser sein kann, zeigen mittlerweile viele gute Praxisbeispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“, welches vor knapp einem Jahr an den Start ging. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem geht es unter anderem darum, wo Deutschland bei der Erreichung seiner Klimaziele und der europäischen Grenzwerte zur Luftqualität steht und was europaweit gegen die Belastung von Böden mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS getan werden kann. Kommunen, Unternehmen und NGOs möchten wir unsere Kampagne #WareWunder rund um nachhaltigen Konsum vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mitmachen! Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wärmepumpen funktionieren auch im Gebäudebestand Frau und Herr Krüger heizen mit ihrer Wärmepumpe effizient und klimafreundlich. Quelle: co2online Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen. Besonders bei Bestandsgebäuden ist die Unsicherheit groß: Geht das wirklich? Und lohnt sich das auch? Die stetig wachsende Anzahl von guten Beispielen im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt seit Mai 2024, dass und wie es geht. Beispiele für Denkmalschutz, Reihenhaus und Optimierung Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1932 in einer der kältesten Regionen Deutschlands spart nach Einbau einer Wärmepumpe 2.000 Euro Heizkosten jährlich – ganz ohne Fassadendämmung. Ein schmales Reihenmittelhaus ohne Garten und Keller bekommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach: „Die Wärmepumpe ist von außen nicht zu hören und im Haus meist sehr leise. Wir schlafen nur einen Meter vom Innengerät entfernt, und nur gelegentlich tritt ein niederfrequentes Geräusch auf, das noch durch Feintuning des Herstellers optimiert werden soll“, schreibt der Eigentümer des Gebäudes. Manchmal läuft die neue Heizung am Anfang nicht wie erwartet. Familie Mücke stellte fest, dass das System ineffizient arbeitet und einen schlechten Warmwasserkomfort bietet. Doch ein Umbau konnte das Problem lösen: Die Effizienz wurde erheblich verbessert, was zu Heizkosteneinsparungen von 30 bis 40 Prozent führte. Auch Beispiele für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude Auf „So geht’s mit Wärmepumpen!“ gibt es auch Projekte in Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern. Da aufgrund des Alters von Gebäude (Baujahr 1890) und Heizungsanlage die nötigen Vorlauftemperaturen und Heizlasten nicht einfach zu bestimmen waren, entschied sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Konstanz für eine Wärmepumpe, die im Hybridsystem durch die vorhandene Gasheizung unterstützt wird. In den Projekten im Portal berichten Gebäudeeigentümer*innen oder Akteure aus Planung, Energieberatung oder Architektur aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Viele haben außerdem eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlegt. Vorbild sein und Wärmepumpen-Erfahrung teilen! Sie haben selbst eine Wärmepumpe? Dann sind Sie schon jetzt ein Vorbild . Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und zeigen Sie Ihr Projekt im Wärmepumpen-Portal ! Sie kennen andere Haushalte mit Wärmepumpen? Dann leiten Sie diese Mail gerne weiter! Unterstützung durch Projektteam ifeu , co2online und Ingenieurbüro Heckmann unterstützen das ⁠UBA im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Konzeption, dem Aufbau, der Pflege und der Außenkommunikation zum Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“. Das Projektteam ist per E-Mail erreichbar unter: UBA-WP-Datenbank@co2online.de . Kann man Leitungswasser bedenkenlos trinken? Leitungswasser oder Mineralwasser – ist beides gleich gesund? Wie hoch ist die Leitungswasserqualität in Deutschland wirklich? Und wie ist es im Ausland? Focus.de geht diesen Fragen auf den Grund, gemeinsam mit dem UBA-Experten Dr. Thomas Rapp. Kleine Solar-Stromspeicher helfen dem Klima nicht Das Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher ergänzen oder beides gleich im "Paket" kaufen – die Geschäftsidee boomt gerade in Deutschland. Bei den Stromkosten lohnt sich das nach ein paar Jahren, ein Beitrag zum Klimaschutz lässt sich nicht entdecken. Artikel bei den Klimareportern und in der Frankfurter Rundschau unter anderem mit UBA-Experte Matthias Futterlieb. 2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Allerdings sind weitere Anstrengungen bis 2030 erforderlich. Ute Dauert in der ARD-Tagesschau. Reisen in die Antarktis: Diese Folgen hat Tourismus am Südpol Pinguine, Eisberge, atemberaubende Fjorde: Die Antarktis lockt viele Menschen inzwischen als Traumziel. Auch durch Social Media wächst der Tourismus im Südpolarmeer. Ein Forschungsprojekt untersucht die Folgen, die das für die Natur hat. Jochen Steiner vom SWR 2 im Gespräch mit UBA-Expertin Rita Fabris. UBA-Zahl des Monats März 2025 Quelle: UBA

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Solarkataster NRW erweitert um Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden

In das Solarkataster NRW, ein zentrales Werkzeug für die Planung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen, wurde ein neues Werkzeug integriert: den Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden. Der Ertragsrechner ermöglicht bereits bei der Planung eines Neubaus oder der Installation an Fassaden den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu berechnen. Die Nutzung der Sonnenenergie ist entscheidend für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele in NRW. Mit Stand Ende 2024 waren in NRW etwa 690.000 Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden installiert, ergänzt durch rund 160.000 Steckersolaranlagen („Balkonkraftwerke“) und 1.100 Freiflächenanlagen. „Mit dem Neubaurechner haben wir das Solarkataster um ein innovatives Werkzeug ergänzt, um den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen effizienter zu gestalten“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Wir ermöglichen damit allen Nutzerinnen und Nutzern, bereits bei der Planung eines Neubaus eine möglichst effiziente Versorgung über Sonnenenergie mitzudenken und in die Kalkulation der Baukosten aufzunehmen.“ Der neue Ertragsrechner ermöglicht es, einen konkreten Standort in Nordrhein-Westfalen auszuwählen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Photovoltaikanlage durchzuführen. Die Daten zur solaren Energie sind flächendeckend verfügbar, sodass auch für noch nicht erfasste Gebäude eine Analyse möglich ist. Der Rechner bietet die Möglichkeit, zwischen Dach- und Fassadenanlagen zu unterscheiden, die Neigung der Dachfläche individuell einzustellen und die Himmelsausrichtung anzupassen. Nutzer können zudem ihre Angaben zum Verbrauchsprofil, Stromverbrauch, Anlagengröße, Speicheroptionen, Finanzierungsform und Inbetriebnahme individuell anpassen. Das Solarkataster NRW, in dem auch der neue Ertragsrechner zu finden ist, bietet umfassende Daten zu den Potenzialen und dem Bestand der Photovoltaik in NRW. Es ermöglicht eine Solarpotenzialanalyse für alle Gebäude im Land und unterstützt die Planung von Solaranlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Besonders beliebt sind die Daten zu Photovoltaik an Gebäuden, da für rund 11 Millionen Gebäude in NRW ein Solarpotenzial berechnet und die Dachflächen einer Eignungsprüfung unterzogen wurden. Zusätzlich finden sich Daten und Karten zur Freiflächen-Photovoltaik im Solarkataster, einschließlich aktuell geltender Flächen- und Förderkulissen sowie einer Karte der „Suchflächen“ für potenzielle Freiflächenanlagen. In den kommenden Monaten wird das Solarkataster um die Möglichkeit erweitert, Steckersolaranlagen zu berechnen. Diese Anlagen dürfen maximal 800 Watt über die Steckdose ins Stromnetz einspeisen. Das Solarkataster NRW wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ gepflegt. Das Fachzentrum erarbeitet Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem anthropogenen Klimawandel und der Energiewende ergeben. Thematische Schwerpunkte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme Klimaatlas NRW und Energieatlas NRW, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik zum Teil adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück

#WareWunder – UBA startet Kampagne für nachhaltigen Konsum

Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen. Im Rahmen der Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten. Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website www.umweltbundesamt.de/warewunder können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein. Von Juni 2025 bis März 2026 wird monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause. Juni 2025: Balkonkraftwerke – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken. September 2025: Carsharing – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen. Oktober 2025: Programmierbare Heizkörperthermostate – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten. November 2025: Sparduschköpfe – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten. Januar 2026: Pflanzendrinks –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen Februar 2026: Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen. März 2026: Torffreie Blumenerde – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei. Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören: Sharepics: fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten Textbausteine: konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.) Plakate: ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien Kampagnen-Leitfaden: Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können. Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar: Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten. Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 12). Laut der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit. Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar. Weitere Informationen: www.umweltbundesamt.de/warewunder Kontakt: warewunder [at] uba [dot] de Telefon: 0340 2103-22 00

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 5/2024

Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Schätzungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Gesamtjahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren, insbesondere die Veröffentlichung der Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine interessante Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: Gesamtjahresschätzung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahre 2024 veröffentlicht Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gesamtjahr 2024 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Nach vorläufigen Daten und unter Berücksichtigung einer Schätzung für den Dezember steigt die erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2024 um etwa 4 Prozent auf 285 Terawattstunden (TWh). Dies sind etwa 12 TWh mehr als im Jahr 2023. Wichtigster Grund war die deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zunahm. Die Stromerzeugung aus Windenergielangen blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, dabei nahm die Stromproduktion aus Windenergieanlagen an Land leicht ab, die Erzeugung auf See dagegen zu. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Wasserkraft konnte gegenüber dem trockeneren Vorjahr zulegen. Erneuerbare Wärmeerzeugung bleibt auf Vorjahresniveau Im Gesamtjahr 2024 blieb die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden etwa 193 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Gekennzeichnet war das Jahr durch eine ähnlich warme Witterung wie im Vorjahr sowie leicht gesunkene Preise für fossile Energieträger. Während der Einsatz von Biomasse zu Heizzwecken voraussichtlich leicht rückläufig war, erreichte die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme im Jahr 2024 über 29 TWh – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit tragen Wärmepumpen bereits mehr zur erneuerbaren Wärme bei als flüssige und gasförmige Biobrennstoffe zusammen. Die Wärmeerzeugung in Solarthermieanlagen lag aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um 2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Weniger Biokraftstoffe, aber mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt Im Verkehr wurden auch infolge der Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach derzeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch im Jahr 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurden rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das Gesamtjahr 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Dezember finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS“ sowie mit einigen weiteren Hintergrundinformationen in der kürzlich erschienenen Pressemitteilung. Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 Die neue Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 “ wurde auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Sie veranschaulicht mit einer Vielzahl interessanter Grafiken und Tabellen die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2023 und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima. Neben Daten zur Entwicklung in Deutschland hält die Publikation auch informative Fakten zum Status Quo der erneuerbaren Energien in Europa und der Welt bereit. Grundlage der Publikation sind die Daten und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), die im Auftrag des BMWK die Bilanz der erneuerbaren Energien für Deutschland erarbeitet. Die Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“ des BMWK verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. EU- Berichterstattung nach RED: Übermittlung des SHARES-Tools Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Am 19.11.2024 hat Deutschland das SHARES-Tool (Short Assessment of Renewable Energy Sources) an Eurostat übermittelt. Die Berechnungsvorschriften basieren auf den Regeln der jeweils gültigen „Renewable Energies Directive“ (RED) und unterliegen damit über die Jahre methodischen Änderungen. Seit 2021 gilt die RED II, wobei im Oktober 2023 die RED III verabschiedet wurde, die ab 2025 in die Berichtspflichten einfließen wird. Die SHARES-Daten sind auch Grundlage für die Zustandsbeschreibung relevanter Indikatoren im Bereich der erneuerbaren Energien entsprechend der Governance-Verordnung. So fließen die Daten unter anderem in die zweijährig zu erstellenden Fortschrittsberichte zu den Nationalen Energie- und Klimaschutzplänen (NECP-R) ein, die zum Monitoring der Zielerreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik eingesetzt werden. Diese sind auch die Basis für die „State of the Energy Union“-Reports . Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch steigt von 20,9 % im Jahr 2022 auf 21,5 % im Jahr 2023 an. Die sektoralen Anteile stiegen ebenfalls: Im Stromsektor stieg der Anteil erneuerbarer Energien von 47,9 % (2022) auf 52,2 % (2023), im Sektor Wärme und Kälte von 17,6 % (2022) auf 17,1 % (2023) und im Verkehrssektor von 10,1 % (2022) auf 11,9 % (2023). Anfang Dezember wurden die entsprechenden Tabellen aller Mitgliedsländer durch Eurostat veröffentlicht . Terminankündigung: AGEE-Stat Fachgespräch „Steckersolargeräte in Deutschland: Marktvolumen, Stromerzeugung und Selbstverbrauch“ Steckersolargeräte, umgangssprachlich auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten eine relativ kostengünstige und einfach umzusetzende Möglichkeit zur Solarstromerzeugung und -nutzung für breite Teile der Bevölkerung. Seit 2023 ist der Markt dieser Anlagen erheblich gewachsen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren rund 586.000 Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von knapp 500 Megawatt im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet. Da jedoch viele Anlagen nicht gemeldet wurden und werden, dürfte die tatsächliche Anlagenzahl deutlich größer sein. Da die Anlagen vorwiegend zur Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms genutzt werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der mit Steckersolargeräten erzeugte Photovoltaik-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Die AGEE-Stat hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) mit einem Kurzgutachten zum Thema „Steckersolargeräte: Statistische Untersuchung zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“ beauftragt, um diesen Fragen nachzugehen. Hierzu wird am 22. Januar 2025 ein Fachgespräch stattfinden, in dessen Rahmen das ZSW erste Ergebnisse ihres Kurzgutachtens vorstellt. Der Termin richtet sich an geladene Fachexpert*innen und wird als Webkonferenz stattfinden.

Sustainability Challenge der Umsetzungsallianz am 10.12.2024

Unter dem Motto „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser“ hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt am 10. Dezember 2024 die im Sommer ins Leben gerufene Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin zu einem Vernetzungstreffen geladen. Über 80 Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung sind der Einladung in den Change Hub gefolgt. Entlang verschiedener Impulse aus Berliner Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen nutzten die Teilnehmenden die Veranstaltung für intensiven Austausch und Vernetzung. „Ich freue mich sehr, dass das Thema Nachhaltigkeit so viel Unterstützung erfährt“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt bei der Eröffnung der Veranstaltung. „Die Zeiten sind schwierig, aber wir dürfen uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auch wenn die politischen Entwicklungen in der Welt bedrückend sind, müssen wir uns darauf fokussieren, was wir selbst erreichen können. Ich bin überzeugt, dass wir durch Vernetzung der richtigen Akteure einen großen Beitrag dazu leisten, Berlins Nachhaltigkeitspotentiale zu heben. Und gerade in Zeiten knapper Kassen ist das Engagement der Stadtgesellschaft samt der Wirtschaft besonders wichtig.“ Dr. Leon Hempel (Berliner Wasserbetriebe, BWB), Gregor Lütjens (Grün Berlin) und Leonie Püttmann (Berliner Immobilienmanagement, BIM) starteten die Impulsreihe mit der Vorstellung ihrer innovativen Kooperation: Die Blau-grüne Allianz für die Schwammstadt Berlin verfolgt die Vision einer Kreislaufwasserwirtschaft für Berlin und will diese in konkreten Infrastrukturprojekten umsetzen. Michelle Pienitz und Natalie Raulf von der Investitionsbank Berlin (IBB) stellten dar, wie die IBB als Förderbank des Landes wichtige Beiträge für ein nachhaltigeres Berlin leistet und welche Angebote für die Anwesenden von Interesse sein könnten. In der Präsentation von Verena Linz und Jutta Brinkschulte des Ausschusses „Nachhaltige Metropole“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin wurde u.a. das Zukunftsbild „Weltmetropole Berlin 2035“ vorgestellt, das in einem ko-kreativen Prozess von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft entwickelt wurde. Im Rahmen des Impulses des Berliner Bündnisses für Biodiversität, das im Frühjahr dieses Jahres gegründet wurde und dem sich bislang 26 Unternehmen angeschlossen haben, zeigten Julia Knack (IHK Berlin) , Katrin Heinze (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) sowie Annette Storr von UPS und Gissela Riccio der Berliner Energie und Wärme (BEW) wie man mit den jeweiligen Stärken der verschiedenen Partner und Partnerinnen die biologische Vielfalt auf Firmengeländen ganz praktisch voranbringen kann. Louis Kott und Wolfram Schroff der Berliner Regenwasseragentur planen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen „ Tag der Entsiegelung “ im Herbst 2025, an dem eine öffentliche Fläche im Stadtraum entsiegelt und begrünt wird. In eine ähnliche Richtung gehen die Aktivitäten des Bezirksamts Mitte: Bezirksstadtrat Christopher Schriner machte am Beispiel des Projekts Grüne Gullys darüber hinaus deutlich, wie wichtig eine gute Kommunikation für die Akzeptanz und damit den Erfolg von neuartigen Nachhaltigkeitsprojekten ist. Sein Appell: mehr Mut und mehr Ausprobieren. Isabell Steiner (KARUNA) stellte mit Silke Goedereis (Amazon) das Projekt Tiny Forests vor, das Miniwälder in der Stadt pflanzt und vom Right Now Climate Fund von Amazon finanziell unterstützt wird. Seit der Auftaktveranstaltung der Umsetzungsallianz sind zwei Standorten in Berlin Miniwälder entstanden. Bis 2026 sollen es insgesamt 20 werden. Daher sucht das Projekt dringend weitere Flächen von mindestens 200 Quadratmetern. Lu Yen Roloff und Tim Gauss von Plan B 2030 haben sich vorgenommen, dass in Berlin „ 240.000 Balkonkraftwerke “ in Betrieb genommen werden. Das Projekt berät zu Fördermöglichkeiten von Balkonkraftwerken und führt „Antragspartys“ durch. Gesucht werden vor allem Kontakte zu Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden durch Balkonkraftwerke ein klimaneutrales Homeoffice einrichten möchten. „Berlin kann niemand alleine besser machen – nur wir alle gemeinsam können unseren Beitrag dazu leisten.“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt zum Abschluss der Veranstaltung. „Ich bin zutiefst inspiriert von den zukunftsweisenden Projekten, die wir kennenlernen durften und freue mich über den regen Austausch der Teilnehmenden.“ Über 40 Akteure haben sich bereits zum Mission Statement der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin bekannt und arbeiten aktiv daran, Berlin nachhaltiger zu machen. In der dazugehörigen LinkedIn Gruppe sind bereits über 150 Nachhaltigkeitsakteure miteinander vernetzt. Treten Sie gerne der Umsetzungsallianz und LinkedIn-Gruppe bei!

PLAN B 2030 e.V.

Unsere Herausforderung “180.000 Balkonkraftwerke für Berlin” zielt darauf ab, den Balkonkraftwerks-Ausbau in der Stadt erheblich zu steigern, indem sie die Installation von Balkonkraftwerken auf den 1,6 Millionen Balkonen in Berlin fördert. Wir wollen den Mainstream erreichen, Bildung und Partizipation der Bürgerinnen stärken. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit August 2023 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 5: Infrastruktur und Mobilität von morgen Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen 7. Bezahlbare und saubere Energie 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 10. Weniger Ungleichheiten 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld

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