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Anforderung einer Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung – Grillnutzung im Volkspark Friedrichshain (Neuer Hain)

Bitte um Offenlegung einer fachlich fundierten Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich der genehmigten bzw. geduldeten Nutzung der Grillfläche im Volkspark Friedrichshain (Bereich „Neuer Hain“) mit bis zu 46 regelmäßig und zeitgleich betriebenen Holzkohlegrills und einer Besucherzahl von über 460 Personen. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit dichter angrenzender Wohnbebauung sowie der Einordnung als geschützte Grünanlage bestehen erhebliche umwelt- und immissionsschutzrechtliche Prüfpflichten. Ich bitte insbesondere um Darlegung, ob und in welcher Form folgende rechtliche Grundlagen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung berücksichtigt wurden: Luftreinhalte- und Immissionsschutzrecht §§ 3, 4, 6, 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) §§ 3, 4, 27 i.V.m. Anlagen 2 und 3 der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) Art. 9 ff. sowie Art. 19 der Richtlinie (EU) 2024/288 über Luftqualität Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob eine Bewertung der zusätzlichen PM10- und PM2,5-Belastung durch den wiederholten und zeitgleichen Betrieb von 46 Holzkohlegrills erfolgt ist. Naturschutzrecht §§ 14, 17 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) § 39 sowie § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – insbesondere im Hinblick auf Störungsverbote während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Ich bitte um Auskunft, ob geprüft wurde, ob die intensive Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt sind. Grünanlagenrecht §§ 3, 6, 7 Grünanlagengesetz Berlin (GrünanlG Bln) Wurde im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung eine konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen? Bodenschutz und Baumschutz § 4 Berliner Bodenschutzgesetz (BodSchG Bln) § 3 Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Bln) Wurden Auswirkungen durch Bodenverdichtung, Hitzeeinwirkung und Schadstoffeintrag untersucht? Klimaanpassung Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnG Bln) Wurde geprüft, ob die Nutzung klimaökologische Funktionen der Grünfläche (Kaltluftentstehung, Hitzeminderung) beeinträchtigt? Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 20a GG, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) bitte ich um Mitteilung, ob eine schriftlich dokumentierte Abwägungsentscheidung vorliegt, ob Umwelt- oder Immissionsgutachten eingeholt wurden, welche Emissions- bzw. Belastungsschwellen zugrunde gelegt wurden, ob alternative Standorte oder eine Reduzierung der Grillanzahl geprüft wurden. Ich bitte um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bzw. um eine rechtsmittelfähige Auskunft innerhalb angemessener Frist.

Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung – Grillfläche Neuer Hain im Volkspark Friedrichshain

bitte um Offenlegung einer fachlich fundierten Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich der genehmigten bzw. geduldeten Nutzung der Grillfläche im Volkspark Friedrichshain (Bereich „Neuer Hain“) mit bis zu 46 regelmäßig und zeitgleich betriebenen Holzkohlegrills und einer Besucherzahl von über 460 Personen. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit dichter angrenzender Wohnbebauung sowie der Einordnung als geschützte Grünanlage bestehen erhebliche umwelt- und immissionsschutzrechtliche Prüfpflichten. Ich bitte insbesondere um Darlegung, ob und in welcher Form folgende rechtliche Grundlagen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung berücksichtigt wurden: Luftreinhalte- und Immissionsschutzrecht §§ 3, 4, 6, 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) §§ 3, 4, 27 i.V.m. Anlagen 2 und 3 der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) Art. 9 ff. sowie Art. 19 der Richtlinie (EU) 2024/288 über Luftqualität Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob eine Bewertung der zusätzlichen PM10- und PM2,5-Belastung durch den wiederholten und zeitgleichen Betrieb von 46 Holzkohlegrills erfolgt ist. Naturschutzrecht §§ 14, 17 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) § 39 sowie § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – insbesondere im Hinblick auf Störungsverbote während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Ich bitte um Auskunft, ob geprüft wurde, ob die intensive Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt sind. Grünanlagenrecht §§ 3, 6, 7 Grünanlagengesetz Berlin (GrünanlG Bln) Wurde im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung eine konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen? Bodenschutz und Baumschutz § 4 Berliner Bodenschutzgesetz (BodSchG Bln) § 3 Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Bln) Wurden Auswirkungen durch Bodenverdichtung, Hitzeeinwirkung und Schadstoffeintrag untersucht? Klimaanpassung Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnG Bln) Wurde geprüft, ob die Nutzung klimaökologische Funktionen der Grünfläche (Kaltluftentstehung, Hitzeminderung) beeinträchtigt? Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 20a GG, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) bitte ich um Mitteilung, ob eine schriftlich dokumentierte Abwägungsentscheidung vorliegt, ob Umwelt- oder Immissionsgutachten eingeholt wurden, welche Emissions- bzw. Belastungsschwellen zugrunde gelegt wurden, ob alternative Standorte oder eine Reduzierung der Grillanzahl geprüft wurden. Ich bitte um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bzw. um eine rechtsmittelfähige Auskunft innerhalb angemessener Frist.

Neue Klimarisikoanalyse: Berlin legt Grundlage für Klimaanpassung

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat am heutigen Montag die neue Klimarisikoanalyse für das Land Berlin veröffentlicht. Der Klimawandel stellt das Land Berlin vor komplexe Herausforderungen, welche sich auf vielfältige Weise auf Menschen, Umwelt und städtische Infrastrukturen auswirken. Vor diesem Hintergrund betont Senatorin Ute Bonde : „Berlin wird heißer und es wird längere Trockenperioden bei einer gleichzeitigen Zunahme von Starkregenereignissen geben – diese Klimawandelfolgen erleben wir schon jetzt, sie werden zunehmen – und wir müssen sie angehen.“ Die Klimarisikoanalyse Berlin identifiziert klimawandelbedingte Risiken und bewertet diese systematisch und räumlich differenziert für das gesamte Stadtgebiet. Besonders hohe Betroffenheiten weisen die Handlungsfelder „Gesundheit“, „Bevölkerungsschutz“ sowie „Stadtgrün und öffentlicher Raum“ auf. Die räumlichen Schwerpunkte der zwölf untersuchten Handlungsfelder werden in Betroffenheitskarten dargestellt. Die zentralen Ergebnisse sind zusammengefasst in einer integrierten Hot-Spot-Karte. Insbesondere in den Innenstadtbereichen mit einem hohen Bebauungsgrad, Flächen mit starker Versiegelung und Gebieten im Einzug der Mischwasserkanalisation zeigen sich deutliche Mehrfachbelastungen. „Mit der Klimarisikoanalyse hat das Land Berlin einen wichtigen Meilenstein für weitere Prozesse wie die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms gesetzt. Diese Analyse legt die Grundlage für eine vorsorgende Klimaanpassung im Land Berlin – damit Berlin auch unter dem Druck der klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen weiterhin eine lebenswerte Stadt bleibt“, so Senatorin Ute Bonde abschließend. Mit der Veröffentlichung der Klimarisikoanalyse wird eine Vorgabe des neuen Berliner Klimaanpassungsgesetzes (§ 11 KAnGBln) frühzeitig umgesetzt. Im Rahmen der fachöffentlichen Veranstaltung „Klimarisiken in Berlin – Wie wir ihnen begegnen können“ wurde die Klimarisikoanalyse am heutigen Montag vorgestellt.

Klimarisikoanalyse Berlin

Das am 21. November 2025 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz Berlin (KAnGBln) , verpflichtet das Land Berlin gemäß § 11 zur Erstellung einer Klimarisikoanalyse. Diese Analyse dient als fachübergreifende und integrierte Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung eines Klimaanpassungsprogramms sowie einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Die Klimarisikoanalyse für das Land Berlin wurde am 02.03.2026 veröffentlicht ( Pressemitteilung ). Sie präsentiert zentrale Ergebnisse der systematischen und räumlich differenzierten Bewertung der klimawandelbedingten Risiken. Der Klimawandel stellt das Land Berlin bereits heute und in zunehmendem Maße vor komplexe Herausforderungen. Steigende Durchschnittstemperaturen, häufigere und intensivere Hitzeperioden, längere Trockenphasen sowie vermehrt auftretende Starkregenereignisse wirken sich in vielfältiger Weise auf Menschen, Umwelt und städtische Infrastrukturen aus. Innerhalb des Stadtgebietes ergeben sich dabei große lokale Unterschiede in der Betroffenheit. Insbesondere Innenstadtbereiche mit hohem Bebauungsgrad und Flächen mit starker Versiegelung sowie Bereiche im Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation weisen eine Häufung von Risiken auf. Im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme wurden beobachtete und erwartbare Klimaveränderungen ausgewertet. Dabei wurden relevante Klimafolgen sowie ihre Risikobewertung analysiert. Die Klimarisikoanalyse identifiziert klimawandelbedingte Risiken in zwölf betroffenen Handlungsfeldern und schafft eine Grundlage zum Umgang mit diesen im Land Berlin. Parallel wird der Bericht durch Betroffenheitskarten für sämtliche Handlungsfelder ergänzt, welche die jeweils wichtigsten klimatischen Gefährdungen und Sensitivitäten aufzeigen. Die zentralen Ergebnisse der Betroffenheitskarten sind in einer integrierten Hotspot-Karte zusammengefasst. Die Klimarisikoanalyse Berlin bietet damit einen einheitlichen Rahmen, der wissenschaftliche Erkenntnisse und fachliche Bewertungen mit einer räumlichen Analyse verbindet. Dies ermöglicht eine zielgerichtete und umsetzungsorientierte Klimaanpassung im Land Berlin.

Ein Jahr Klimaatlas BW: Ein Meilenstein für die Klimaanpassung in Baden-Württemberg

Im Januar 2025 wurde der Klimaatlas BW der Öffentlichkeit präsentiert. Seitdem hat er sich als unverzichtbares Werkzeug für Fragestellungen rund um den Klimawandel und die Anpassungen daran in Baden-Württemberg etabliert. Ende Januar wurden die neuesten Entwicklungen des Portals in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Die große Resonanz auf die Präsentation der neuen Inhalte machte deutlich: Der Bedarf an Fachinformationen und praxisnahen Hilfestellungen zur Klimaanpassung ist hoch. Der Klimaatlas BW bietet klimatische Daten, Hilfestellungen und Veranstaltungshinweisen. Ein Blick hinter die Kulissen des Datenportals zeigte bei der Online-Veranstaltung anschaulich, wie klimatische Kennwerte für Baden-Württemberg erstellt werden. Mit dem neuen Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz BW hat der Klimaatlas zusätzlich an Bedeutung gewonnen, da hier relevante und gesetzlich geforderte Daten direkt abrufbar sind. Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Portals konnten im Sommer 2025 zwei weitere Kartenviewer veröffentlicht werden. Dabei wurden sowohl Darstellungen zum Klima der Vergangenheit als auch zur Zukunft erweitert. Ein weiterer Meilenstein war die Umstellung des Klimaatlas BW auf das neue Landesdesign. Der Klimaatlas BW ist damit ein zentraler Baustein der Klimaanpassung in Baden-Württemberg. Das Kompetenzzentrum Klimawandel arbeitet auch in Zukunft daran, ihn weiterzuentwickeln und zu erweitern. Mehr zum Thema finden Sie unter www.klimaatlas-bw.de . Hier können Sie den Klimaatlas BW erkunden und weitere Informationen zur Klimaanpassung in Baden-Württemberg finden. Screeenshot zeigt: Planungshinweiskarte aus dem neuen Kartenviewer. Screenshot zeigt: Kartenviewer für Baden-Württemberg zum Thema "Klima der Vergangenheit".

Gemeinsam gegen Glatteis – Update zur aktuellen Lage

Senatorin Bonde dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR und der Berliner Wasserbetriebe sowie den Beschäftigten der Bezirke und der SenMVKU Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich bin dankbar, dass die Bezirke durch meine Initiative am Freitag in die Lage versetzt wurden, koordiniert und gesamthaft Bedarfe und Ressourcen mit meinem Haus und vor allem der Berliner Stadtreinigung (BSR) abzustimmen.“ Die Lage stellt sich momentan wie folgt dar: Bereits am Wochenende wurde umfangreich mit den Maßnahmen zur Bekämpfung des Glatteises begonnen. Nun gilt es, gemeinsam mit der BSR die gemeldeten Prioritäten der Bezirke konzentriert abzuarbeiten und eine ausreichende Menge an Streugut sicherzustellen. Einzelnen Bezirken, die am gestrigen Tag noch Bedarf an Streugut gemeldet hatten, wurde dies heute durch die BSR zur Verfügung gestellt. Nach derzeitigem Stand und den derzeitigen Wetterprognosen, ist davon auszugehen, dass die BSR auch weiterhin den Bedarf an Streugut decken kann, sofern keine veritablen Mengen an Neuschnee oder Glatteis eintreten. Zugleich wird bereits in die Zukunft geblickt. Eine gewonnene Erkenntnis der aktuellen Lage wird sein, die Koordinierungsrunde beizubehalten, wenn es darum geht, unsere Bäume fit für Frühling und Sommer zu machen. Geplant ist, die aktuelle Koordinierungsrunde zur Bekämpfung der Glätte, die Senatorin Bonde initiiert hat, auch dazu zu nutzen, mögliche Folgen der Bekämpfung der aktuellen Situation zu koordinieren. Dieser enge Schulterschluss aus Hauptverwaltung, Bezirken und Landeseigenen dient auch mit Blick auf das Klimaanpassungsgesetz. Um Schäden an Stadtbäumen gering zu halten, besteht die Möglichkeit, durch intensives Wässern noch vor dem Laubaustrieb Auftaumittel in tiefere Bodenschichten zu verlagern. In Modellversuchen mit den typischen Stadtbaumgattungen Linde, Ahorn, Eiche und Ulme konnten negative Auswirkungen mittels kalibetonten Volldüngergaben abgemildert werden. Wichtig für die Erzielung des gewünschten abmildernden Effektes ist eine ausreichende Wasserversorgung der Straßenbäume während der Frühjahrsmonate. Mit Blick auf kommende Winter arbeitet die Senatsumweltverwaltung bereits an konkreten Strategien.

Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken

<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠), die <a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a>⁠ 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a> hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a> wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung </strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a> Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe </strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen <a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a> beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>⁠, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die <a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a> adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht <a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠ unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht <a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠ Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>

Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung

<p>Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung </p><p>Hitzeperioden gehören zu den zentralen Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Um die Vorbereitung auf klimabezogene Belastungen weiter zu stärken, arbeiten fünf Bundesbehörden (u.a. das UBA) künftig noch enger in der Strategischen Behördenallianz Klimaanpassung in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung zusammen.</p><p>Beteiligt sind das <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)</a>, das <a href="https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/_node.html">Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)</a>, der <a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Wetterdienst (DWD)</a>, das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) und das <a href="https://www.thw.de/DE/Startseite/startseite_node.html">Technische Hilfswerk (THW)</a>.</p><p>Die Allianz baut auf einer seit 2007 bestehenden Kooperation auf und soll die gesellschaftliche Vorsorge im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere Extremwetterereignisse, in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung verbessern. Sie bündelt ressortübergreifendes Fachwissen, schafft Synergien und entwickelt Empfehlungen, die Politik und Praxis direkt nutzen können – so zuletzt im Umgang mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ im Bevölkerungsschutz. Ergebnisse sollen auch öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa in Form von Positionspapieren.</p><p>Zum Auftakt trafen sich die beteiligten Behörden am 17. Dezember 2025 in Bonn zu einem gemeinsamen Workshop. Ziel war es, Schnittstellen zwischen Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung im Hinblick auf ihre Beiträge zur Klimaanpassung für Hitzeperioden zu identifizieren und Arbeitsziele für den Zeitraum 2025–2027 zu definieren.</p><p><strong>Tobias Fuchs, Vorstand für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Umwelt im Deutschen Wetterdienst</strong>: „Wir beobachten bereits jetzt eine Zunahme von heißen Tagen und Hitzewellen in Deutschland und die Klimasimulationen für die Mitte und das Ende dieses Jahrhunderts gehen von einer weiteren Zunahme aus. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ ist essentiell, um die Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten und etwaige Chancen nutzbar zu machen. Der DWD stellt hierfür wichtige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a>⁠- und Klimadaten bereit.“</p><p><strong>Dr. Peter Jakubowski, stellvertretender Leiter des BBSR</strong>: „Hitzeperioden belasten die Menschen besonders in dicht bebauten städtischen Räumen, weil Gebäude und versiegelte Flächen Wärme speichern. Unsere Bundesbehörden arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die gebaute Umwelt an diese Bedingungen anpassen. Das Klimaanpassungsgesetz unterstreicht dabei die Bedeutung einer vorausschauenden und integrierten Planung.“</p><p><strong>Dr. René Funk, Vize-Präsident des BBK</strong>: „Auf den Bevölkerungsschutz muss Verlass sein – angesichts der sicherheitspolitischen Lage heute mehr denn je. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bevölkerungsschutzsystem an den Klimawandel anpasst. Wir brauchen eine robuste Vorsorgeplanung, um die Durchhaltefähigkeit zu sichern und das Schutzniveau für die Bevölkerung in Deutschland aufrechterhalten zu können. Das alles geht nur im Team, daher ist die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Thema so gut und wichtig.“</p><p><strong>Florian Weber, THW-Abteilungsleiter Einsatz</strong>: „Gefahren durch den Klimawandel sind ein wichtiger Bestandteil der Katastrophenprävention in Zeiten weltweit zunehmender Wetterereignisse. Die Folgen spüren wir im THW unmittelbar, was vor allem eines bedeutet: immer häufigere und immer komplexere Einsatzlagen. Für Deutschland sind beispielsweise Großeinsätze wie beim Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 oder nach dem Starkregen Bernd 2021 zu nennen. Im THW passen wir deshalb Ausbildung, Ausstattung und die Einsatztaktik konsequent an. Dabei sind Übungen und die Vernetzung mit Partnern in der Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz weitere wichtige Faktoren, um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen. Außerdem sind wir dabei, unsere THW-Liegenschaften zu modernisieren und sie dann mit dem EU-Umweltschutzsiegel ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ zertifizieren zu lassen.“</p><p><strong>Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des UBA</strong>: „Konsequenter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist die wichtigste Maßnahme, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir müssen aber auch Vorsorge für nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels treffen. Denn extreme Wetterereignisse mit gravierenden Folgen sind auch bei uns immer wahrscheinlicher. Darum gehört die Klimawandelanpassung in alle Lebensbereiche. Mit der strategischen Behördenallianz bündeln wir unser Wissen, damit wir in Deutschland besser vorbereitet sind.“</p><p><strong>Fachliche Schwerpunkte der beteiligten Behörden:</strong></p>

Mehr Geld für Klima- und Umweltschutz, Fortschritte bei der Wärmewende und mehr Straßenbäume: SenMVKU setzt in 2026 wegweisende Maßnahmen fort

Berlin setzt neue Maßstäbe bei der Finanzierung des Klima- und Umweltschutzes: Für diese wichtigen Aufgaben stehen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) in den kommenden beiden Jahren mehr als 570 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des kürzlich beschlossenen Doppelhaushalts sowie des Sondervermögens des Bundes zusammen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die das Land Berlin bis 2030 für den Klimapakt zur Verfügung stellt. Mit dem Geld sollen die landeseigenen Unternehmen ihre Kohlendioxidemissionen senken und damit beitragen, dass Berlin seine Klimaschutzziele erreicht. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir tätigen mit diesem Haushalt, diesem Sondervermögen und dem Klimapakt Ausgaben in Rekordhöhe. Dieser Haushalt orientiert sich an Realitäten und dem Wählerwillen. Und er stellt die richtigen Weichen für eine noch besser funktionierende, klimaresiliente und lebenswerte Stadt auch in Zukunft.“ Ziel bleibt, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren. Die SenMVKU setzt dafür mit der Umsetzung des Baumentscheids zusätzliche Impulse. Im Mai wird dazu eine umfassende Planung für die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetz vorgelegt, im November dann fristgerecht eine ganzheitliche Klimaanpassungsstrategie und ein umfassendes Klimaanpassungsprogramm für Berlin. Trotz großer finanzieller Herausforderungen und notwendiger Konsolidierungen bleiben die Klimaschutzprogramme BEK und BENE 2 erhalten. Damit sind auch weiterhin EU-Fördermittel für Berlin gesichert. Ein weiterer wichtiger Punkt bleibt die Dekarbonisierung der Wärme: Der Senat wird im Juni 2026 den Wärmeplan für Berlin beschließen, der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern Orientierung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gibt. Zentraler Baustein ist hierbei die Geothermie – Erdwärme . Erst vor wenigen Wochen hat die SenMVKU den Zugang zu dieser umweltfreundlichen Alternative erleichtert: Inzwischen dürfen Erdwärmesonden in der Oberflächennahen Geothermie in Berlin tiefer als bislang gebohrt werden – die bisherige Begrenzung auf 100 m Tiefe wurde aufgehoben. Die SenMVKU hat die vom Senat beschlossene „ Roadmap Tiefe Geothermie Berlin “ im Jahr 2025 mit Leben gefüllt und wird sie 2026 weiter vorantreiben. Möglich machen das die in 2025 erlangte bergrechtliche Genehmigung und die entsprechenden Haushaltsmittel für Probebohrungen. Im Juli 2025 wurden in Marzahn und Lichtenberg Messungen per 2D-Seismik durchgeführt, um das dortige Potenzial von Erdwärmebohrungen zu erfassen. Die Ergebnisse sind vielversprechend und liefern wichtige Erkenntnisse für die geplante stadtweite 3D-Seismik. Hierfür wird das Vergabeverfahren für die Nutzungsüberlassung voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen, so dass Probebohrungen in 2028 parallel zu den Ergebnissen der 3D-Seismik realisiert werden können. Die SenMVKU wird auch in 2026 Berlin weiter zur klimaangepassten Schwammstadt umgestalten. Ein Vorreiter ist der Gendarmenmarkt. Seit März 2025 verfügt Berlins weltberühmter Platz über ein wirtschaftlich effizientes und innovatives Regenwassermanagement. Gleiches gilt für die Moorrenaturierung . Gemeinsam mit der Stiftung für Naturschutz Berlin wird seit Mai 2025 das ehemalige Moor im Versunkenen See in Rahnsdorf renaturiert. Aktuell werden die Neuen Wiesen in Köpenick in ihren einstigen moorigen Zustand zurückversetzt. Im Frühjahr 2026 werden weitere mögliche Standorte ermittelt. Denn Moore leisten einen wichtigen Beitrag für den Klima- und Artenschutz. Sie sind wichtige Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten und speichern in ihrem Torf große Mengen Kohlenstoff. Gleich im ersten Quartal setzt Berlin ein erstes Highlight und wird zum Schaufenster für Klimaschutz und Biodiversität: Vom 10. bis 14. März findet der Deutsche Naturschutztag (DNT) in Berlin statt. 101 Jahre nach seiner Gründung tritt der bundesweit größte und bedeutendste Fachkongress für Naturschutz in der Bundeshauptstadt zusammen. Unter dem Motto „Natur – Mensch – Zukunft“ bringt der DNT 2026 bundesweite Aufmerksamkeit nach Berlin, fördert den fachlichen Austausch und macht zentrale Themen von Natur, Gesellschaft und Stadtentwicklung auch für die Berlinerinnen und Berliner sichtbar. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!

Vier Metropolen im Vergleich – Wie kann urbane Umweltgerechtigkeit gelingen?

Zum 3. Berliner Umweltgerechtigkeitskongress haben sich am heutigen Dienstag (25. November 2025) Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft im Museum für Naturkunde versammelt. Dazu eingeladen hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Bei dem Treffen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter dem Titel „Vier Metropolen im Vergleich – Wie kann urbane Umweltgerechtigkeit gelingen?“ intensiv über Herausforderungen und Chancen. Dabei stand der internationale Austausch im Fokus. So wurden Strategien und Erfahrungen aus Berlin, New York, London und Paris vorgestellt. Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt in der SenMVKU , betonte in seinem Grußwort zur Eröffnung des Kongresses: „Umweltgerechtigkeit ist kein rein lokales Thema, sondern eine globale Herausforderung, die Städte weltweit verbindet. Gerade der internationale Austausch ist entscheidend, um voneinander zu lernen und die Umweltqualität in Metropolen gezielt zu verbessern. Berlin setzt mit dem Umweltgerechtigkeitsatlas einen Rahmen, der nun auch gesetzlich im Klimaanpassungsgesetz der Stadt verankert ist.“

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