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Regionale und lokale Klimafolgenanpassung

Unter Klimaanpassung versteht man alle Handlungen, die die Auswirkungen des Klimawandels auf ein System reduzieren und damit die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen oder Extremereignissen erhöhen. Der Begriff System ist sehr weit gefasst. Darunter kann beispielsweise eine einzelne Person, eine Stadt, ein Landkreis, ein Unternehmen oder aber ein ganzes Land verstanden werden. Auch die Betrachtung von Teilsystemen ist üblich. Die Landwirtschaft oder ein bestimmter Fluss wären so ein Teilsystem. Abgesehen von Anpassungsstrategien und Anpassungskonzepten – welche in der Regel ganzheitlichen Charakter besitzen – beziehen sich konkrete Anpassungsmaßnahmen meistens auf eine oder mehrere ausgewählte Klimafolgen, wie beispielsweise Hitze oder Hochwasser. Woran genau sollte ich mich anpassen? Diese Frage lässt sich leider wie so oft nicht einfach beantworten. Grob gesagt, stellt der Klimawandel uns vor zwei verschiedene Herausforderungen. Zum einen sind das relativ langfristige und kontinuierlich ablaufende Veränderungen. Durch die globale Erwärmung wird es auch bei uns im Mittel immer wärmer. Diese Temperaturänderungen sowie die damit verbundenen Klimafolgen – temperaturbedingte Veränderungen von Flora und Fauna, Abschmelzen der meisten Gletscher, Erhöhung der Wassertemperaturen und vieles mehr – lassen sich gut beobachten und in die Zukunft projizieren . Diese kontinuierliche Klimaveränderung bewirkt jedoch diskontinuierliche Folgephänomene: Die Zunahme von Extremwetterereignissen . Beispiele hierfür sind Hitzewellen, Hoch- und Niedrigwasserereignisse, Trockenheit und Dürre oder Starkregenereignisse. Aufgrund der Seltenheit dieser Ereignisse lassen sich hierzu viel schwerer verlässliche Aussagen hinsichtlich der Veränderung von Häufigkeit, Intensität oder Dauer treffen. Fest steht jedoch: Das Wetter wird in Zukunft extremer! Grundlegendes Vorgehen Das Problem ist also komplex. Um hier Klarheit zu schaffen, hilft es schrittweise und systematisch vorzugehen. Der Weg zur erfolgreichen Klimaanpassung folgt in der Regel immer nachfolgendem Schema – egal für welches System und egal für welche Klimaänderung: Problem erkennen und Verständnis vermitteln Bewertung von Klimarisiken (Betroffenheitsanalyse), Identifikation von Handlungsoptionen (Anpassungsmaßnahmen entwickeln), Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Monitoring und Evaluation (Erfolgskontrolle) Durch dieses sich wiederholende und systematische Vorgehen existieren mittlerweile eine Vielzahl an Onlineangeboten, Broschüren, best-practice-Beispielen und Handlungsempfehlungen, auf die zurückgegriffen werden kann. Für Kommunen gibt es einen speziellen Leitfaden für die Anpassungsplanung ( Klimalotse ). Das Zentrum Klimaanpassung bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten. Wo bekomme ich die ganzen Informationen her? Je nach Umfang und Komplexität der geplanten Anpassungsmaßnahmen sind in der Regel standort- und problemspezifische eigene Untersuchungen notwendig. Das heißt jedoch nicht, dass im Einzelfall mit den bereits existierenden Informationen keine erfolgreiche Anpassung erfolgen kann. Die Aufzählung orientiert sich an o. g. Schema: Welche Klimaveränderungen bisher stattgefunden haben, kann auf dem Regionalen Klimainformationssystem der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ( ReKIS ) nachgeschaut werden. Wie sich das Klima in Zukunft ändern wird, kann in der Studie „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100“ nachgelesen werden ( Endbericht , Synthesebericht ). Für die Betroffenheitsanalyse kann auf die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes , die Seite „ Klimafolgen Deutschland “ des Umweltbundesamtes oder die Klimafolgenindikatoren des LAU verwiesen werden. Die Strategie des Landes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zeigt Handlungsoptionen auf Bundeslandebene auf. Wie die Entwicklung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt diese Seite des ReKIS, basierend auf den Ergebnissen des KlimaKonform -Projektes. Eine Seite mit vielen gelungenen Anpassungsmaßnahmen ist die Tatenbank des Umweltbundesamtes. Wie die Erfolgskontrolle von Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie . Der Monitoringbericht zur Anpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt findet sich hier . Sie fühlen sich erschlagen? Ohne viel Zeit zu investieren, sind all diese Informationen und vor allem Zusammenhänge kaum zu fassen. Die Kolleginnen und Kollegen des Dezernates befassen sich tagtäglich mit dem Klimawandel, seinen Auswirkungen und auch mit den Fragen der Anpassung. Wenn Sie eine Anpassungsplanung vornehmen möchten oder eine Frage zu einer konkreten Anpassungsmaßnahme haben, können Sie gerne auf uns zukommen. Wir können Sie sicher unterstützen! Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz Mit dem zum 01.07.2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz ( KAnG ) liegt erstmalig eine verbindliche Regelung zur Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende und systematische Analyse von Betroffenheiten und Anpassungserfordernissen auf regionaler und lokaler Ebene im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Das KAnG verpflichtet die Länder, diejenigen öffentlichen Stellen zu bestimmen, die für die Gemeinden und/ oder Landkreise Klimaanpassungskonzepte erstellen sollen. Die Länder sollen weiterhin die öffentliche Stellen in die Lage versetzen, Betroffenheitsanalysen zu erstellen und ein planmäßiges Vorgehen im Bereich Klimaanpassung unterstützen. Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt veröffentlicht. Letzte Aktualisierung: 05.08.2025

Förderung für Kommunen: Neue Konzepte für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 können sich Kommunen um eine Förderung zur Erstellung von Konzepten für nachhaltige Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz bewerben. Aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Klimakrise macht es notwendig Vorsorge zu treffen, um Mensch und Natur wirksam zu schützen. Kommunen müssen sich frühzeitig auf die Klimaveränderungen vorbereiten, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dabei wollen wir Städten und Gemeinden weiterhin helfen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir gezielt Maßnahmen, die nicht nur der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, sondern zugleich auch dem natürlichen Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität dienen." Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen. Diese erhalten im Rahmen des Förderaufrufs Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanager:innen, die sich insbesondere für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz einbringen sollen (Förderschwerpunkt A.1). Diese im Rahmen des ANK anzufertigenden Klimaanpassungskonzepte sollen die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität besonders in den Fokus nehmen und insbesondere Maßnahmen unter Einsatz naturbasierter Lösungen entwickeln. Mit der neuerlichen Bereitstellung von Fördermitteln für die kommunale Klimaanpassungsplanung unterstützt das BMUV auch die Umsetzung der neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Darin wird unter anderem das Ziel benannt, dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die über die Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel können einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH verfügbar . Weitere Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um diese und weitere Förderungen zur Klimaanpassung bietet das Zentrum KlimaAnpassung kommunalen und sozialen Einrichtungen. Weitere Informationen zum ANK finden Sie auf der Website des BMUV hier . Quelle: BMUV|Pressemitteilung Nr. 024/25 | Klimaanpassung

Gemeinsam gegen Glatteis – Update zur aktuellen Lage

Senatorin Bonde dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR und der Berliner Wasserbetriebe sowie den Beschäftigten der Bezirke und der SenMVKU Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich bin dankbar, dass die Bezirke durch meine Initiative am Freitag in die Lage versetzt wurden, koordiniert und gesamthaft Bedarfe und Ressourcen mit meinem Haus und vor allem der Berliner Stadtreinigung (BSR) abzustimmen.“ Die Lage stellt sich momentan wie folgt dar: Bereits am Wochenende wurde umfangreich mit den Maßnahmen zur Bekämpfung des Glatteises begonnen. Nun gilt es, gemeinsam mit der BSR die gemeldeten Prioritäten der Bezirke konzentriert abzuarbeiten und eine ausreichende Menge an Streugut sicherzustellen. Einzelnen Bezirken, die am gestrigen Tag noch Bedarf an Streugut gemeldet hatten, wurde dies heute durch die BSR zur Verfügung gestellt. Nach derzeitigem Stand und den derzeitigen Wetterprognosen, ist davon auszugehen, dass die BSR auch weiterhin den Bedarf an Streugut decken kann, sofern keine veritablen Mengen an Neuschnee oder Glatteis eintreten. Zugleich wird bereits in die Zukunft geblickt. Eine gewonnene Erkenntnis der aktuellen Lage wird sein, die Koordinierungsrunde beizubehalten, wenn es darum geht, unsere Bäume fit für Frühling und Sommer zu machen. Geplant ist, die aktuelle Koordinierungsrunde zur Bekämpfung der Glätte, die Senatorin Bonde initiiert hat, auch dazu zu nutzen, mögliche Folgen der Bekämpfung der aktuellen Situation zu koordinieren. Dieser enge Schulterschluss aus Hauptverwaltung, Bezirken und Landeseigenen dient auch mit Blick auf das Klimaanpassungsgesetz. Um Schäden an Stadtbäumen gering zu halten, besteht die Möglichkeit, durch intensives Wässern noch vor dem Laubaustrieb Auftaumittel in tiefere Bodenschichten zu verlagern. In Modellversuchen mit den typischen Stadtbaumgattungen Linde, Ahorn, Eiche und Ulme konnten negative Auswirkungen mittels kalibetonten Volldüngergaben abgemildert werden. Wichtig für die Erzielung des gewünschten abmildernden Effektes ist eine ausreichende Wasserversorgung der Straßenbäume während der Frühjahrsmonate. Mit Blick auf kommende Winter arbeitet die Senatsumweltverwaltung bereits an konkreten Strategien.

Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung

<p>Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung </p><p>Hitzeperioden gehören zu den zentralen Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Um die Vorbereitung auf klimabezogene Belastungen weiter zu stärken, arbeiten fünf Bundesbehörden (u.a. das UBA) künftig noch enger in der Strategischen Behördenallianz Klimaanpassung in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung zusammen.</p><p>Beteiligt sind das <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)</a>, das <a href="https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/_node.html">Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)</a>, der <a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Wetterdienst (DWD)</a>, das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) und das <a href="https://www.thw.de/DE/Startseite/startseite_node.html">Technische Hilfswerk (THW)</a>.</p><p>Die Allianz baut auf einer seit 2007 bestehenden Kooperation auf und soll die gesellschaftliche Vorsorge im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere Extremwetterereignisse, in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung verbessern. Sie bündelt ressortübergreifendes Fachwissen, schafft Synergien und entwickelt Empfehlungen, die Politik und Praxis direkt nutzen können – so zuletzt im Umgang mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ im Bevölkerungsschutz. Ergebnisse sollen auch öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa in Form von Positionspapieren.</p><p>Zum Auftakt trafen sich die beteiligten Behörden am 17. Dezember 2025 in Bonn zu einem gemeinsamen Workshop. Ziel war es, Schnittstellen zwischen Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung im Hinblick auf ihre Beiträge zur Klimaanpassung für Hitzeperioden zu identifizieren und Arbeitsziele für den Zeitraum 2025–2027 zu definieren.</p><p><strong>Tobias Fuchs, Vorstand für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Umwelt im Deutschen Wetterdienst</strong>: „Wir beobachten bereits jetzt eine Zunahme von heißen Tagen und Hitzewellen in Deutschland und die Klimasimulationen für die Mitte und das Ende dieses Jahrhunderts gehen von einer weiteren Zunahme aus. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ ist essentiell, um die Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten und etwaige Chancen nutzbar zu machen. Der DWD stellt hierfür wichtige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a>⁠- und Klimadaten bereit.“</p><p><strong>Dr. Peter Jakubowski, stellvertretender Leiter des BBSR</strong>: „Hitzeperioden belasten die Menschen besonders in dicht bebauten städtischen Räumen, weil Gebäude und versiegelte Flächen Wärme speichern. Unsere Bundesbehörden arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die gebaute Umwelt an diese Bedingungen anpassen. Das Klimaanpassungsgesetz unterstreicht dabei die Bedeutung einer vorausschauenden und integrierten Planung.“</p><p><strong>Dr. René Funk, Vize-Präsident des BBK</strong>: „Auf den Bevölkerungsschutz muss Verlass sein – angesichts der sicherheitspolitischen Lage heute mehr denn je. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bevölkerungsschutzsystem an den Klimawandel anpasst. Wir brauchen eine robuste Vorsorgeplanung, um die Durchhaltefähigkeit zu sichern und das Schutzniveau für die Bevölkerung in Deutschland aufrechterhalten zu können. Das alles geht nur im Team, daher ist die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Thema so gut und wichtig.“</p><p><strong>Florian Weber, THW-Abteilungsleiter Einsatz</strong>: „Gefahren durch den Klimawandel sind ein wichtiger Bestandteil der Katastrophenprävention in Zeiten weltweit zunehmender Wetterereignisse. Die Folgen spüren wir im THW unmittelbar, was vor allem eines bedeutet: immer häufigere und immer komplexere Einsatzlagen. Für Deutschland sind beispielsweise Großeinsätze wie beim Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 oder nach dem Starkregen Bernd 2021 zu nennen. Im THW passen wir deshalb Ausbildung, Ausstattung und die Einsatztaktik konsequent an. Dabei sind Übungen und die Vernetzung mit Partnern in der Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz weitere wichtige Faktoren, um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen. Außerdem sind wir dabei, unsere THW-Liegenschaften zu modernisieren und sie dann mit dem EU-Umweltschutzsiegel ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ zertifizieren zu lassen.“</p><p><strong>Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des UBA</strong>: „Konsequenter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist die wichtigste Maßnahme, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir müssen aber auch Vorsorge für nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels treffen. Denn extreme Wetterereignisse mit gravierenden Folgen sind auch bei uns immer wahrscheinlicher. Darum gehört die Klimawandelanpassung in alle Lebensbereiche. Mit der strategischen Behördenallianz bündeln wir unser Wissen, damit wir in Deutschland besser vorbereitet sind.“</p><p><strong>Fachliche Schwerpunkte der beteiligten Behörden:</strong></p>

Mehr Geld für Klima- und Umweltschutz, Fortschritte bei der Wärmewende und mehr Straßenbäume: SenMVKU setzt in 2026 wegweisende Maßnahmen fort

Berlin setzt neue Maßstäbe bei der Finanzierung des Klima- und Umweltschutzes: Für diese wichtigen Aufgaben stehen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) in den kommenden beiden Jahren mehr als 570 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des kürzlich beschlossenen Doppelhaushalts sowie des Sondervermögens des Bundes zusammen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die das Land Berlin bis 2030 für den Klimapakt zur Verfügung stellt. Mit dem Geld sollen die landeseigenen Unternehmen ihre Kohlendioxidemissionen senken und damit beitragen, dass Berlin seine Klimaschutzziele erreicht. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir tätigen mit diesem Haushalt, diesem Sondervermögen und dem Klimapakt Ausgaben in Rekordhöhe. Dieser Haushalt orientiert sich an Realitäten und dem Wählerwillen. Und er stellt die richtigen Weichen für eine noch besser funktionierende, klimaresiliente und lebenswerte Stadt auch in Zukunft.“ Ziel bleibt, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren. Die SenMVKU setzt dafür mit der Umsetzung des Baumentscheids zusätzliche Impulse. Im Mai wird dazu eine umfassende Planung für die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetz vorgelegt, im November dann fristgerecht eine ganzheitliche Klimaanpassungsstrategie und ein umfassendes Klimaanpassungsprogramm für Berlin. Trotz großer finanzieller Herausforderungen und notwendiger Konsolidierungen bleiben die Klimaschutzprogramme BEK und BENE 2 erhalten. Damit sind auch weiterhin EU-Fördermittel für Berlin gesichert. Ein weiterer wichtiger Punkt bleibt die Dekarbonisierung der Wärme: Der Senat wird im Juni 2026 den Wärmeplan für Berlin beschließen, der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern Orientierung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gibt. Zentraler Baustein ist hierbei die Geothermie – Erdwärme . Erst vor wenigen Wochen hat die SenMVKU den Zugang zu dieser umweltfreundlichen Alternative erleichtert: Inzwischen dürfen Erdwärmesonden in der Oberflächennahen Geothermie in Berlin tiefer als bislang gebohrt werden – die bisherige Begrenzung auf 100 m Tiefe wurde aufgehoben. Die SenMVKU hat die vom Senat beschlossene „ Roadmap Tiefe Geothermie Berlin “ im Jahr 2025 mit Leben gefüllt und wird sie 2026 weiter vorantreiben. Möglich machen das die in 2025 erlangte bergrechtliche Genehmigung und die entsprechenden Haushaltsmittel für Probebohrungen. Im Juli 2025 wurden in Marzahn und Lichtenberg Messungen per 2D-Seismik durchgeführt, um das dortige Potenzial von Erdwärmebohrungen zu erfassen. Die Ergebnisse sind vielversprechend und liefern wichtige Erkenntnisse für die geplante stadtweite 3D-Seismik. Hierfür wird das Vergabeverfahren für die Nutzungsüberlassung voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen, so dass Probebohrungen in 2028 parallel zu den Ergebnissen der 3D-Seismik realisiert werden können. Die SenMVKU wird auch in 2026 Berlin weiter zur klimaangepassten Schwammstadt umgestalten. Ein Vorreiter ist der Gendarmenmarkt. Seit März 2025 verfügt Berlins weltberühmter Platz über ein wirtschaftlich effizientes und innovatives Regenwassermanagement. Gleiches gilt für die Moorrenaturierung . Gemeinsam mit der Stiftung für Naturschutz Berlin wird seit Mai 2025 das ehemalige Moor im Versunkenen See in Rahnsdorf renaturiert. Aktuell werden die Neuen Wiesen in Köpenick in ihren einstigen moorigen Zustand zurückversetzt. Im Frühjahr 2026 werden weitere mögliche Standorte ermittelt. Denn Moore leisten einen wichtigen Beitrag für den Klima- und Artenschutz. Sie sind wichtige Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten und speichern in ihrem Torf große Mengen Kohlenstoff. Gleich im ersten Quartal setzt Berlin ein erstes Highlight und wird zum Schaufenster für Klimaschutz und Biodiversität: Vom 10. bis 14. März findet der Deutsche Naturschutztag (DNT) in Berlin statt. 101 Jahre nach seiner Gründung tritt der bundesweit größte und bedeutendste Fachkongress für Naturschutz in der Bundeshauptstadt zusammen. Unter dem Motto „Natur – Mensch – Zukunft“ bringt der DNT 2026 bundesweite Aufmerksamkeit nach Berlin, fördert den fachlichen Austausch und macht zentrale Themen von Natur, Gesellschaft und Stadtentwicklung auch für die Berlinerinnen und Berliner sichtbar. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!

Vier Metropolen im Vergleich – Wie kann urbane Umweltgerechtigkeit gelingen?

Zum 3. Berliner Umweltgerechtigkeitskongress haben sich am heutigen Dienstag (25. November 2025) Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft im Museum für Naturkunde versammelt. Dazu eingeladen hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Bei dem Treffen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter dem Titel „Vier Metropolen im Vergleich – Wie kann urbane Umweltgerechtigkeit gelingen?“ intensiv über Herausforderungen und Chancen. Dabei stand der internationale Austausch im Fokus. So wurden Strategien und Erfahrungen aus Berlin, New York, London und Paris vorgestellt. Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt in der SenMVKU , betonte in seinem Grußwort zur Eröffnung des Kongresses: „Umweltgerechtigkeit ist kein rein lokales Thema, sondern eine globale Herausforderung, die Städte weltweit verbindet. Gerade der internationale Austausch ist entscheidend, um voneinander zu lernen und die Umweltqualität in Metropolen gezielt zu verbessern. Berlin setzt mit dem Umweltgerechtigkeitsatlas einen Rahmen, der nun auch gesetzlich im Klimaanpassungsgesetz der Stadt verankert ist.“

Umwelt- und naturschutzorientierte Transformation der Bundesverkehrswegeplanung - Überprüfung der Verfahren und Bewertungsmethodiken des BVWP 2030 und Weiterentwicklung in einen BVMP 2040

Von Grau zu Grün – Potenziale der Entsiegelung nutzen

Difu-Seminar Das Entsiegeln von Flächen ist eine wichtige Maßnahme der Klimaanpassung. Auf entsiegelten Flächen kann Niederschlag versickern, gelangt in den natürlichen Wasserkreislauf und bildet neues Grundwasser. Intakte Böden schützen bei Starkregen vor Überschwemmungen und entlasten somit die Kanalisation. Auch auf das Mikroklima wirken sich entsiegelte Flächen positiv aus: mehr Verdunstung und Kühlung, weniger Hitzestress und Lufttrockenheit, mehr Gesundheit für die Bewohnerschaft. Entsiegelung ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, denn in und auf natürlichen Böden kann sich eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren ansiedeln. Entsiegeln macht Städte also klimaresilienter und trägt zum Schutz von Natur, Boden, Wasser sowie zur Gesundheit bei. Rechtlich ist die Entsiegelung im am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes und auch im Baugesetzbuch verankert. Beide Gesetze enthalten ein Entsiegelungsgebot. Im Seminar sollen kommunale Strategien und Instrumente zur Entsiegelung vorgestellt und diskutiert werden. Es geht unter anderem um Potenzialanalysen, Synergien und Konflikte bei der Entsiegelung, Arten der Entsiegelung und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen, Regelungen und Anreize. Es werden konkrete Praxisbeispiele aus Kommunen vorgestellt, und die Teilnehmenden werden Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben. Das Entsiegeln von Flächen ist eine wichtige Maßnahme der Klimaanpassung. Auf entsiegelten Flächen kann Niederschlag versickern, gelangt in den natürlichen Wasserkreislauf und bildet neues Grundwasser. Intakte Böden schützen bei Starkregen vor Überschwemmungen und entlasten somit die Kanalisation. Auch auf das Mikroklima wirken sich entsiegelte Flächen positiv aus: mehr Verdunstung und Kühlung, weniger Hitzestress und Lufttrockenheit, mehr Gesundheit für die Bewohnerschaft. Entsiegelung ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, denn in und auf natürlichen Böden kann sich eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren ansiedeln. Entsiegeln macht Städte also klimaresilienter und trägt zum Schutz von Natur, Boden, Wasser sowie zur Gesundheit bei. Rechtlich ist die Entsiegelung im am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz des Bundes und auch im Baugesetzbuch verankert. Beide Gesetze enthalten ein Entsiegelungsgebot. Im Seminar sollen kommunale Strategien und Instrumente zur Entsiegelung vorgestellt und diskutiert werden. Es geht unter anderem um Potenzialanalysen, Synergien und Konflikte bei der Entsiegelung, Arten der Entsiegelung und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen, Regelungen und Anreize. Es werden konkrete Praxisbeispiele aus Kommunen vorgestellt, und die Teilnehmenden werden Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben. Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten: 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs. Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro. Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei. Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden. Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb . Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten: Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro. Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei. Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Absagen / Stornierung durch Teilnehmende Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden. Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb . fortbildung@difu.de Zielgruppe Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Umwelt/Klima, Wasserwirtschaft, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, Vertreter*innen des Stadt-/Gemeinderats, Planungsbüros Zielgruppe Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Umwelt/Klima, Wasserwirtschaft, Freiraumplanung und Stadtentwicklung, Vertreter*innen des Stadt-/Gemeinderats, Planungsbüros

ReKIS - Regionales Klimainformationssystem für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf das Leben der Menschen auf unserer Erde. Was können wir über die absolut notwendigen Klimaschutzanstrengungen hinaus tun, um möglichen Gefahren zu begegnen? Einer von vielen Wegen ist, Klimaveränderungen genau zu beobachten, wissenschaftlich zu analysieren und Anpassungsmaßnahmen dort zu ergreifen, wo es wichtig ist. Hier setzt ReKIS an! Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS versteht sich als ein interaktives Werkzeug zur Bereitstellung, Bewertung und Interpretation von regionalen Klimadaten, sowie als Unterstützungs- und Beratungsplattform für alle Fragen rund um die Themen Klimafolgen und Anpassung an diese Klimafolgen. ReKIS ist in drei Bereiche unterteilt ReKIS-Wissen ReKIS-Kommunal ReKIS-Expert Der wirksame Einsatz für den Klimaschutz und die Anpassung der Menschen und der Gesellschaft an die Folgen des Klimawandels erfordern fundierte Kenntnisse über die Zusammenhänge der Klimaentwicklung und ihre Auswirkungen auf das Leben. ReKIS Wissen informiert zielgerichtet über die beobachtete und zukünftige Klimaentwicklung in Sachsen-Anhalt sowie über den regionalen Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Eine Vielzahl von Auswertungen, Karten und Grafiken, Berichten, Links, sowie Hintergrundwissen stehen dabei zur Verfügung. Spezifische Nutzergruppen benötigen spezifische Informationen. Sie sind Mitarbeiter in einer kommunalen Verwaltung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen des Klimawandels in Ihrer Gemeinde? Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes steht an? Dann sind Sie bei ReKIS Kommunal genau richtig: Wir versuchen Ihnen hier die wichtigsten Informationen so aufbereitet anzubieten, dass Sie diese möglichst sofort nutzen können. Klimatische Steckbriefe für jede Kommune in Sachsen-Anhalt geben einen Überblick über die konkreten lokalklimatischen Auswirkungen des Klimawandels. Einen Überblick über Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie best-practice-Beispiele sollen es Ihnen erleichtern ins Handel zu kommen. Perspektivisch möchten wir ReKIS-Kommunal zudem als zentrales Informationsangebot für Kommunen zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ergeben, etablieren. Sie wollen es genau wissen? Zur Beantwortung ganz spezifischer Fragestellungen steht Ihnen das gesamte Datenangebot von ReKIS-Expert zur Verfügung. Erzeugen Sie Rasterkarten oder Stundenwerte, nutzen Sie unser live-dashboard oder werten Sie die Projektionsdaten des Mitteldeutschen Kernensembles (MDK) selbst aus. Es gibt fast nichts, was es im ReKIS-Expert nicht gibt. Ein umfangreiches download-Angebot rundet das Angebot ab. Für Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken

<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠), die <a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a>⁠ 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a> hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a> wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung </strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a> Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe </strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen <a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a> beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>⁠, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die <a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a> adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht <a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠ unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht <a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠ Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>

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