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Anforderung einer Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung – Grillnutzung im Volkspark Friedrichshain (Neuer Hain)

Bitte um Offenlegung einer fachlich fundierten Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich der genehmigten bzw. geduldeten Nutzung der Grillfläche im Volkspark Friedrichshain (Bereich „Neuer Hain“) mit bis zu 46 regelmäßig und zeitgleich betriebenen Holzkohlegrills und einer Besucherzahl von über 460 Personen. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit dichter angrenzender Wohnbebauung sowie der Einordnung als geschützte Grünanlage bestehen erhebliche umwelt- und immissionsschutzrechtliche Prüfpflichten. Ich bitte insbesondere um Darlegung, ob und in welcher Form folgende rechtliche Grundlagen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung berücksichtigt wurden: Luftreinhalte- und Immissionsschutzrecht §§ 3, 4, 6, 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) §§ 3, 4, 27 i.V.m. Anlagen 2 und 3 der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) Art. 9 ff. sowie Art. 19 der Richtlinie (EU) 2024/288 über Luftqualität Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob eine Bewertung der zusätzlichen PM10- und PM2,5-Belastung durch den wiederholten und zeitgleichen Betrieb von 46 Holzkohlegrills erfolgt ist. Naturschutzrecht §§ 14, 17 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) § 39 sowie § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – insbesondere im Hinblick auf Störungsverbote während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Ich bitte um Auskunft, ob geprüft wurde, ob die intensive Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt sind. Grünanlagenrecht §§ 3, 6, 7 Grünanlagengesetz Berlin (GrünanlG Bln) Wurde im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung eine konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen? Bodenschutz und Baumschutz § 4 Berliner Bodenschutzgesetz (BodSchG Bln) § 3 Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Bln) Wurden Auswirkungen durch Bodenverdichtung, Hitzeeinwirkung und Schadstoffeintrag untersucht? Klimaanpassung Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnG Bln) Wurde geprüft, ob die Nutzung klimaökologische Funktionen der Grünfläche (Kaltluftentstehung, Hitzeminderung) beeinträchtigt? Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 20a GG, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) bitte ich um Mitteilung, ob eine schriftlich dokumentierte Abwägungsentscheidung vorliegt, ob Umwelt- oder Immissionsgutachten eingeholt wurden, welche Emissions- bzw. Belastungsschwellen zugrunde gelegt wurden, ob alternative Standorte oder eine Reduzierung der Grillanzahl geprüft wurden. Ich bitte um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bzw. um eine rechtsmittelfähige Auskunft innerhalb angemessener Frist.

Wie Klimawirkungsketten helfen, Klimarisiken zu verstehen

<p> <p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p> </p><p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p><p> <p>Die Folgen des Klimawandels sind weitreichender, als Schlagzeilen über steigende Temperaturen es vermuten lassen. Die klimatischen Veränderungen wirken auf zahlreiche Sektoren direkt, indem sie natürliche Ressourcen beeinträchtigen, aber auch die menschliche Gesundheit sowie Gebäude, Infrastrukturen und Materialien. Das Beispiel Hitze und Trockenheit zeigt, wie breit die Betroffenheit der Sektoren sein kann: Böden trocknen aus und Flusspegel sinken. Auf Äckern verdorren die Pflanzen. Wälder leiden, denn Bäume werden durch Trockenheit anfälliger für Schädlinge. Die Hitze beeinträchtigt die Konzentration und die körperliche Leistungsfähigkeit in Schulen und am Arbeitsplatz. In Krankenhäusern werden Menschen wegen Kreislaufproblemen behandelt.&nbsp;</p> <p>Gleichzeitig interagieren diese Effekte in den eng verknüpften natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Systemen. So kann eine klimatische Veränderung weitreichende, <strong>kaskadierende Folgen</strong> nach sich ziehen. Insbesondere die Folgen für natürliche Systeme wie Boden, Wasserhaushalt und Ökosysteme bleiben nicht auf die Natur beschränkt (siehe Abbildung oben). Anhaltendes Niedrigwasser auf den Binnenwasserstraßen etwa beeinträchtigt die Schifffahrt, da Frachtschiffe nur noch mit reduzierter Ladung fahren können. Die Folge sind Verzögerungen in den Lieferketten und steigende Kosten für Transport und anschließende Produktionsprozesse mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbußen. So beeinflusst die direkte physische Betroffenheit der natürlichen Systeme indirekt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme.&nbsp;</p> <p>Einzelne Sektoren sind potenziell unterschiedlich betroffen, je nach Standort und Systemeigenschaften. Wie stark Hitze und Trockenheit sich auf landwirtschaftliche Kulturen auswirkt, hängt etwa von Standort, Bodeneigenschaften, Sorte und Anbaumethoden ab.</p> <p>Klimarisiken betreffen also gleichzeitig <strong>vielfältige Sektoren</strong> und eine <strong>Vielzahl von Einflussgrößen</strong> bestimmt ihr Ausmaß. Hinzu kommt, dass Kaskadeneffekte entstehen können. Diese Komplexität stellt alle Akteure der Klimaanpassung – von Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Trägern weiterer öffentlicher Aufgaben bis hin zu Unternehmen – vor große Herausforderungen: Mit welchen Klimarisiken müssen sie sich angesichts der vielfältigen Einflüsse und Wirkzusammenhänge auseinandersetzen? Und wie können diese Zusammenhänge bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt werden?</p> Klimatischer Einfluss, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/exposition">Exposition</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/sensitivitaet">Sensitivität</a>: Wie Wirkung entsteht <p>Um diese komplexen Zusammenhänge zu betrachten, eignen sich sogenannte <strong>Klimawirkungsketten (engl. „impact chains“)</strong>. Klimawirkungsketten stellen die Folgen des Klimawandels als Ursache-Wirkungs-Beziehungen dar, indem sie weitere Einflussfaktoren und mögliche Interaktionen berücksichtigen. Das Konzept hilft, mögliche <strong>Auswirkungen von Klimaveränderungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft</strong> zu erfassen und darzustellen.</p> <p>Eine Klimawirkungskette beschreibt in drei Schritten, wie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zu Risiken für Gesellschaft, Wirtschaft oder Umwelt führen kann (siehe folgende Abbildung). Der erste Baustein ist der <strong>klimatische Einfluss (engl. climate hazard)</strong> selbst – wie Hitze, Trockenheit oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>. Der zweite Baustein ist die räumliche <strong>Exposition (engl. exposure)</strong>. Dieser beschreibt, welche Systeme dem klimatischen Einfluss ausgesetzt sein können, etwa Gebäude, landwirtschaftliche Flächen oder Ökosysteme. Doch selbst wenn ein System betroffen ist, entsteht daraus nicht automatisch ein Risiko. Dafür ist die <strong>Sensitivität des Systems (engl. sensitivity oder vulnerability)&nbsp;</strong>entscheidend. Dieser dritte Baustein beschreibt Faktoren, die beeinflussen, ob ein System mehr oder weniger empfindlich auf einen klimatischen Einfluss reagiert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Ansatzpunkte%20Anpassungskapazit%C3%A4t.jpg"> </a> <strong> Klimarisiken ohne Anpassung entstehen durch klimatischen Einfluss, Sensitivität und Exposition. </strong> Quelle: KWRA 2021 </p><p> <p>Eine Klimawirkungskette zeigt darüber hinaus auf, welche <strong>Beziehungen zwischen den einzelnen Klimawirkungen&nbsp;</strong>bestehen. Die Pfeilverbindungen stellen dar, wie ökologische, technische oder wirtschaftliche Prozesse dazu führen, dass sich ein klimatischer Einfluss Schritt für Schritt ausbreitet. Damit lässt sich strukturieren und nachvollziehen, wo Klimarisiken entstehen und wie sie sich in andere Systeme übertragen und verstärken können. Indem Klimawirkungen in Wirkungsketten betrachtet werden, können damit auch zunächst verdeckte oder unterschätze <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> sichtbar werden.</p> Wann wird ein Ereignis zu einem Risiko? Klimawirkungsketten in Risikoanalyse und Anpassung <p>Klimawirkungsketten sind eine <strong>zentrale Methode für Klimarisikoanalysen.</strong> Sie helfen zunächst dabei, komplexe Zusammenhänge zu sammeln und zu strukturieren. Bei der Analyse dienen sie als eine Art Landkarte für mögliche Klimawirkungen, deren Einflussfaktoren und Zusammenhänge. Auf diese Weise helfen die Wirkungsketten dabei, die Analyse zu strukturieren – von der Prioritätensetzung bis hin zur Operationalisierung jeder einzelnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> mittels Daten, Literatur und Facheinschätzungen. Sie ermöglichen es, Klimarisikoanalysen systematisch durchzuführen, zu interpretieren und nachzuvollziehen. Dabei können quantitative und qualitative Informationen gleichermaßen berücksichtigt werden.</p> <p>Klimawirkungsketten geben zudem <strong>Hinweise, wo Anpassungsmaßnahmen besonders wirksam sein könnten</strong>. Denn indem sie übersichtlich darstellen, wie komplexe Faktoren bei der Entstehung einer Klimawirkung zusammenspielen, machen sie mögliche Eingriffspunkte entlang der Kette sichtbar. Der Ansatz verschiebt damit den Blick von der Frage „Welche Klimafolgen könnten auftreten?“ zur Frage <strong>„Welche Prozesse und Bedingungen führen dazu, dass ein Ereignis zu einem Risiko wird?“</strong>. Wenn etwa durch Dürren Ernten geringer ausfallen, könnten Maßnahmen an verschiedenen Stellen ansetzen. Durch Bewässerungssysteme kann die Wasserversorgung der Pflanzen verbessert werden. Die Wahl dürreresistenter Sorten und Kulturen kann dafür sorgen, dass die Pflanzen Trockenheit besser überstehen. Gezielter Humusaufbau kann den Wasserrückhalt im Boden verbessern. Nicht zuletzt kann ein Betrieb den Anbau und das Betriebsmodell diversifizieren, um den Verlust einzelner Kulturen abzupuffern.</p> Jetzt veröffentlicht: Überarbeitete Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 <p>Klimawirkungsketten wurden vom Umweltbundesamt <strong>erstmals in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaetsanalyse">Vulnerabilitätsanalyse</a> 2015</strong> als methodisches Grundgerüst eingesetzt und im Zuge der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 weiterentwickelt. Strukturiert nach den Handlungsfeldern des Klimaanpassungsgesetzes bilden die Klimawirkungsketten die Folgen des Klimawandels für Deutschland ab.&nbsp;</p> <p>In Vorbereitung der nächsten Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 wurden die Klimawirkungsketten der Vorgängeranalyse vereinfacht. Ähnliche Klimawirkungen, die bislang separat betrachtet wurden, sind nun in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/klimawirkungsketten-umweltbundesamt-2026"><strong>aggregierten Klimawirkungen</strong></a> zusammengefasst und neu benannt. Dabei wurden die ehemals alleinstehenden Klimawirkungen überarbeitet. Als Teilaspekte der aggregierten Klimawirkung bleiben sie für die Analyse erhalten. Weiterhin wurden einzelne neue Klimawirkungen ergänzt. Diese Überarbeitung soll die anstehende Klimarisikoanalyse 2028/29 schlanker und übersichtlicher gestalten. Gleichzeitig bleibt der Überblick über alle relevanten Klimawirkungen und deren Einflussgrößen erhalten.</p> <p>Die Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 bieten für Klimarisikoanalysen anderer Akteure einen hilfreichen Ausgangspunkt. Klimawirkungsketten können grundsätzlich als <strong>flexibles Werkzeug</strong> für solche Analysen erstellt und angepasst werden. Ihr Fokus und der Detailgrad der Ausgestaltung hängen vom Betrachtungsgegenstand und Kontext ab. Das bedeutet, dass sich die Inhalte und Faktoren der Klimawirkungsketten in Abhängigkeit von der betrachteten Branche oder Region stark unterscheiden können. Um Klimawirkungsketten zu erarbeiten, bietet sich eine <strong>partizipative Herangehensweise</strong> oder eine Umsetzung im Team an. Dies ermöglicht es, viele Perspektiven auf Auswirkungen und Interaktionen zu berücksichtigen. Weitere Hinweise zur Erstellung und Anwendung von Klimawirkungsketten als Teil einer Klimarisikoanalyse sind im Leitfaden<em>&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene</a> enthalten.</p> <p><strong>Autorin:&nbsp;</strong>Johanna Siebenlist (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>)</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 101 veröffentlicht.&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em>Hier</em></a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> <p>&nbsp;</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Sachstand Umsetzung Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Klimaanpassungsstrategie des Bundes, Maßnahmen und Konzept für Land Rheinland-Pfalz sowie für Kommunen, Umsetzung, Finanzierung, Personalbedarf; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern

<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener ⁠und unverzüglicher ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a>⁠ und wasserwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>⁠ für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a>⁠ (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>⁠, aber auch bei Hitzewellen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>⁠, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Begleitforschung zur Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes, welches im Sommer 2024 in Kraft treten wird und einen Bewertungs-mechanismus im Hinblick auf die messbaren Ziele der DAS 2.0 verlangt, stellt sich die Frage der Evaluierungsmethodik und der Erarbeitung eines Rahmenwerkes für die Evaluation und Fortschrittsbewertung. 2015 hat die Bundesregierung im ersten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS ) beschlossen, den Anpassungsprozess in Deutschland sowie die Umsetzung der Aktionspläne Anpassung (APA / NAP) alle 4 Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluation deren Ergebnisse seit Anfang 2019 vorliegen, beschäftigte sich mit dem Aufbau der Governance zur DAS. Die Untersuchung der Wirksamkeit stand nicht im Fokus. Im Vorhaben sollen daher folgende Punkte konzeptionell weiterentwickelt und für die DAS-Evaluation operationalisiert werden: (1) Entwicklung eines Rahmenwerkes für Monitoring, Evaluierung, Berichterstattung und Lernen (MERL) für die neue vorsorgende Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS 2.0), in dem aufgezeigt wird wie die Ergebnisse aus dem bestehenden DAS Monitoring als wissenschaftliche Grundlagen der Bewertung einfließen und anschließend für die Berichterstattung und Lernen genutzt werden. (2) Ex-ante und Ex-post Wirkungsmessung der Maßnahmen der neuen DAS 2.0. (3) Beteiligungsprozess zur Fortschreibung der Ziele der DAS Die Evaluation soll dem BMUV als federführendem Ressort Auskunft geben, an welchen Stellen Nachsteuerungsbedarf für eine wirksame und vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland besteht und Empfehlungen für Lösungen aussprechen.

Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und Klimaanpassungsprogramm

Das am 21. November 2025 in Kraft getretene Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) , verpflichtet das Land Berlin zur Erstellung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms. Grundlage zur Erarbeitung von Strategie und Programm bildet die Klimarisikoanalyse Berlin 2026 . Bereits seit 2016 betreibt das Land Berlin auf Grundlage des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes eine ambitionierte Klimaanpassungspolitik. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 bildete bislang die programmatische Grundlage zur Umsetzung von Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die sich aktuell im Erarbeitungsprozess befindliche vorsorgende Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm werden den Maßnahmenteil zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des BEK 2030 ablösen und den Rahmen für eine schnellere und integrierte Klimaanpassung im Land Berlin setzen. Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie und des Klimaanpassungsprogramms für Berlin Infolge der Störung der IT-Systeme der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den vergangenen Wochen kann das digitale Beteiligungsverfahren zur Klimaanpassungsstrategie und zum Klimaanpassungsprogramm für Berlin leider nicht wie geplant zum 1. September 2026 starten. Der neue Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig auf dieser Seite bekanntgemacht. Wir danken für Ihr Verständnis.

Aktuelles zum Pflanzenschutz

Pressemitteilung vom 12.08.2026: Senatorin Ute Bonde besuchte heute gemeinsam mit Tatjana Adams, Mitglied der Geschäftsleitung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), das Pflanzenschutzamt Berlin, um sich über die technische Ertüchtigung der Klimakammern zu informieren und gab den Startschuss für die Modernisierung der Anlagen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) modernisiert zusammen mit der BIM die Klimakammern des Pflanzenschutzamtes grundlegend. Die neuen Anlagen schaffen künftig optimale Voraussetzungen für Versuche und Untersuchungen zur klimaangepassten Entwicklung des Berliner Stadtgrüns. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Klimaanpassung beginnt dort, wo Wissen entsteht – und genau das schaffen wir hier im Pflanzenschutzamt neu. Mit den modernisierten Klimakammern können wir künftig testen, welche Baumarten Hitze und Trockenheit standhalten und wie wir unser Stadtgrün gezielt darauf vorbereiten. Diese Erkenntnisse fließen direkt in die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes ein. Berlin zeigt damit: Wir schaffen die wissenschaftliche Grundlage für ein Stadtgrün, das dem Klima von morgen gewachsen ist.” Die Klimakammern ermöglichen unter anderem die Simulation möglicher zukünftiger Klimabedingungen. Hierdurch können zum Beispiel die Auswirkungen steigender Temperaturen, längerer Trockenperioden und weiterer Klimafolgen auf Stadtbäume, Gehölze sowie auf Schädlinge und Pflanzenkrankheiten wissenschaftlich untersucht werden. Tatjana Adams, Geschäftsleitung der BIM GmbH : „Die Erneuerung spezialisierter Klimakammern gehört für uns keineswegs zum Tagesgeschäft. Gerade deshalb ist diese Maßnahme mit einem Gesamtbudget von rund 1,7 Millionen Euro etwas Besonderes. Sie zeigt, dass auch sehr spezifische Nutzeranforderungen erfolgreich umgesetzt werden können, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Mit der Maßnahme schaffen wir eine moderne technische Grundlage für Untersuchungen und Versuche, die angesichts des Klimawandels, neuer Schadorganismen und der Anforderungen an ein zukunftsfähiges Stadtgrün zunehmend an Bedeutung gewinnen.“ Der gemeinsame Besuch unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen SenMVKU, BIM und Pflanzenschutzamt bei der Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur für die Herausforderungen des Klimawandels. Im Rahmen des Termins erhielten die Gäste einen Einblick in den Baufortschritt der Klimakammern sowie in die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der Anlagen. Mit der Investition setzt das Land Berlin ein deutliches Zeichen für den Schutz und die langfristige Sicherung des urbanen Grüns sowie für eine wissenschaftlich fundierte Umsetzung des Berliner Klimaanpassungsgesetzes. 24.07.2026 Verstärkt sind Trocken- und Hitzeschäden an Gehölzen erkennbar. Sie äußern sich durch eine vorzeitige Laubverbräunung und/oder Laubabwurf. Oftmals sterben einzelne Äste (Totholzbildung) und Kronenpartien ab. Besonders frisch gepflanzte Gehölze sind mit ihrem noch unzureichend ausgebildeten Wurzelwerk noch nicht in der Lage, aus tieferen Bodenschichten Wasser aufzunehmen. Daher sind diese stark von Oberflächenwasser (Regen und zusätzlicher Bewässerung ) abhängig. 26.06.2026 Die Larven des Eichenprozessionsspinners befinden sich im letzten der sechs Larvenstadien und werden in Kürze in die Puppenruhe übergehen. Es geht nicht nur von den Larven samt den Brennhaaren eine gesundheitliche Gefährdung aus, sondern auch von den Tagesnestern und den Häutungsresten. Der aktive Bekämpfungszeitraum des Eichenprozessionsspinners mittels mechanischer Maßnahmen (unter anderem Absaugen, Verkleben, Heißschaumbehandlung) bleibt weiterhin bestehen. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Website zum Eichenprozessionsspinner . Pressemitteilung vom 22.05.2026: Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert über die aktuelle Entwicklung und Vorsichtsmaßnahmen 26.05.2026 An Platanen sind gegenwärtig welkes Blattwerk und vielfach verstärkter Blattfall sichtbar, was auf die Blattnervenkrankheit (Anthraknose) durch den Pilz Apiognomonia veneta zurückzuführen ist, welcher sich durch den kühlfeuchten Mai optimal ausbreiten konnte. Die Krankheit verursacht schwärzliche Verfärbungen des Blattgewebes. Es wird erwartet, dass der Schaden durch den Blattverlust im Laufe des Sommers durch den Neuaustrieb kompensiert wird. 20.05.2026 Die Larven des Eichenprozessionsspinners haben sich zum zweiten Mal gehäutet, weisen eine Länge von rund 2 Zentimetern auf und befinden sich – je nach Standort – im sogenannten dritten Larvenstadium (L3). Ab diesem Entwicklungsstadium bilden die Raupen die bekannten Brennhaare aus, die bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden hervorrufen können. Gegenwärtig wurden die ersten Nester im unteren Stammbereich gebildet, was eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung und Haustiere darstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Website zum Eichenprozessionsspinner. Pressemitteilung vom 22.05.2026: Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert über die aktuelle Entwicklung und Vorsichtsmaßnahmen 23.04.2026 Aktuell sind bei genauerer Betrachtung von Pfaffenhütchen vereinzelt die ersten Gespinste der Larven der Euonymus-Gespinstmotte zu erkennen. Die hellgelben unbehaarten Larven haben derzeit eine Größe von rund 0,5 cm und fressen gesellig an den Blättern. Sowohl die Raupen als auch deren Gespinste sind für den Menschen völlig harmlos. Dennoch ist nun ein guter Zeitpunkt, um diese frühzeitig durch Schnitt aus den Sträuchern zu entfernen, bevor die Larven und die Gespinste größer werden und ganze Sträucher Mitte Mai mit Gespinsten umhüllt sind. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt. 16.04.2026 Seit einigen Tagen hat im Berliner Stadtgebiet der Schlupf der Eichenprozessionsspinner begonnen. Aktuell geht von den Raupen keine Gefährdung aus. Beginnend ab dem L3-Stadium entwickeln die Raupen Brennhaare, welche das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Das Nesselgift kann beim Menschen und bei Tieren starke gesundheitliche Reaktionen verursachen. Informationen zum Eichenprozessionsspinner 13.03.2026 Gegenwärtig sollten Buchsbaumbestände hinsichtlich ersten Aktivitäten des Buchsbaumzünslers kontrolliert werden. In den letzten Tagen konnten bereits erste Aktivitäten der Buchsbaumzünslerraupen, insbesondere im geschützten inneren Teil der Pflanzen, festgestellt werden. Je nach Standort sollte sich die Aktivität der Raupen in der kommenden Woche verstärken. Insofern sind Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der überwinterten Jungraupen bis Ende des Monats zu planen. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Webseite sowie dem entsprechenden Merkblatt. Informationen zum Buchsbaumzünsler 16.02.2026 Wenngleich bereits die ersten Schneeglöckchen blühen und Vorboten des nahenden Vorfrühlings sind, haben Schnee und Barfröste der vergangenen Wochen für Winterschäden an immer- und wintergrünen Gehölzen gesorgt. Neben Frostschäden an Blättern und Trieben, wird derzeit auch mit Wurzelschädigungen gerechnet. In den Grünanlagen und Gärten sollten daher im Frühjahr entsprechende Pflegemaßnahmen wie Rückschnitt, Ausputzen (Pflanzenhygiene) und Düngung der Pflanzungen zur Gesunderhaltung eingeplant werden. Wir informieren darüber ausführlicher in den nächsten Ausgaben des Grünen Blattes und des Berliner Gartenbriefs .

Berlin investiert in die Zukunft des Stadtgrüns – Senatorin gibt Startschuss für die Modernisierung der Klimakammern des Pflanzenschutzamtes

Senatorin Ute Bonde besuchte heute gemeinsam mit Tatjana Adams, Mitglied der Geschäftsleitung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), das Pflanzenschutzamt Berlin, um sich über die technische Ertüchtigung der Klimakammern zu informieren und gab den Startschuss für die Modernisierung der Anlagen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) modernisiert zusammen mit der BIM die Klimakammern des Pflanzenschutzamtes grundlegend. Die neuen Anlagen schaffen künftig optimale Voraussetzungen für Versuche und Untersuchungen zur klimaangepassten Entwicklung des Berliner Stadtgrüns. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Klimaanpassung beginnt dort, wo Wissen entsteht – und genau das schaffen wir hier im Pflanzenschutzamt neu. Mit den modernisierten Klimakammern können wir künftig testen, welche Baumarten Hitze und Trockenheit standhalten und wie wir unser Stadtgrün gezielt darauf vorbereiten. Diese Erkenntnisse fließen direkt in die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes ein. Berlin zeigt damit: Wir schaffen die wissenschaftliche Grundlage für ein Stadtgrün, das dem Klima von morgen gewachsen ist.” Die Klimakammern ermöglichen unter anderem die Simulation möglicher zukünftiger Klimabedingungen. Hierdurch können zum Beispiel die Auswirkungen steigender Temperaturen, längerer Trockenperioden und weiterer Klimafolgen auf Stadtbäume, Gehölze sowie auf Schädlinge und Pflanzenkrankheiten wissenschaftlich untersucht werden. Tatjana Adams, Geschäftsleitung der BIM GmbH : „Die Erneuerung spezialisierter Klimakammern gehört für uns keineswegs zum Tagesgeschäft. Gerade deshalb ist diese Maßnahme mit einem Gesamtbudget von rund 1,7 Millionen Euro etwas Besonderes. Sie zeigt, dass auch sehr spezifische Nutzeranforderungen erfolgreich umgesetzt werden können, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Mit der Maßnahme schaffen wir eine moderne technische Grundlage für Untersuchungen und Versuche, die angesichts des Klimawandels, neuer Schadorganismen und der Anforderungen an ein zukunftsfähiges Stadtgrün zunehmend an Bedeutung gewinnen.“ Der gemeinsame Besuch unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen SenMVKU, BIM und Pflanzenschutzamt bei der Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur für die Herausforderungen des Klimawandels. Im Rahmen des Termins erhielten die Gäste einen Einblick in den Baufortschritt der Klimakammern sowie in die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der Anlagen. Mit der Investition setzt das Land Berlin ein deutliches Zeichen für den Schutz und die langfristige Sicherung des urbanen Grüns sowie für eine wissenschaftlich fundierte Umsetzung des Berliner Klimaanpassungsgesetzes.

Berliner Klimaanpassungsgesetz nimmt weiter Formen an: Auftakt für den ressortübergreifenden Steuerungskreis

SenMVKU beruft hochrangig besetztes Gremium für die Umsetzungsplanung des Klimaanpassungsgesetzes und rückt die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt Berlin treibt die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes mit wachsendem Tempo voran. Für das Umsetzungsplanungsprojekt hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) einen Steuerungskreis berufen, hochrangig besetzt und bewusst breit aufgestellt. Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Zivilgesellschaft: Wissenschaft, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Stimmen sitzen von Beginn an mit am Tisch, gemeinsam mit Bezirken, landeseigenen Infrastrukturunternehmen und den zuständigen Senatsverwaltungen. Für Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind unter anderem „Berlins Baum-Papst“, Prof. Dr. Hartmut Balder von der Stiftung Zukunft Berlin, sowie Heinrich Strößenreuther vom BaumEntscheid e.V. Teil des Steuerungskreises. Die Berliner Wasserbetriebe sind durch ihre Technikvorständin Dr. Gesche Grützmacher vertreten. Die Bezirke entsenden Dr. Claudia Leistner, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz in Treptow-Köpenick, sowie Sebastian Pieper, Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt und Verkehr in Reinickendorf. Ebenfalls vertreten ist die Senatskanzlei auf Ebene der Abteilungsleitung. Zusätzlich sind neben der Umweltverwaltung die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen jeweils auf Staatssekretärsebene vertreten: Andreas Kraus als Vorsitzender sowie Henry Marx, Tanja Mildenberger und Alexander Slotty. Der Steuerungskreis hat den Auftrag, innerhalb von 18 Monaten die Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes zu schaffen: Entscheidungsgrundlagen, klare Zuständigkeiten, belastbare Ressourcenkalkulationen und alle weiteren Vorarbeiten, die Berlin dauerhaft klimaresilient machen. „In Berlin sind allein 2026 nach Angaben des Robert Koch-Instituts zufolge bisher 120 Menschen hitzebedingt gestorben“, so Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt. „Das macht deutlich: Klimaanpassung ist für Berlin keine Randfrage, sondern eine Generationenaufgabe, die jetzt beginnt. Nachdem der Wissenschaftliche Beirat bereits arbeitet, steht mit dem Steuerungskreis nun das zweite wichtige Gremium. Die Senatsverwaltung hält damit das Tempo der Umsetzung hoch und schafft eine Struktur, die der Dimension der Aufgabe gewachsen ist. „Klimaanpassung ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft“, so Kraus. „Ich freue mich, dass Verwaltung, Infrastrukturunternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier an einem Tisch sitzen und damit das geballte Wissen und Fähigkeiten Berlins aktiviert werden. Wer die Stadt hitzefest machen will, muss von Anfang an alle einbinden.“

Rechtsvorschriften im Bereich Klimaschutz

Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Gesetz zur Ausführung des Energiewirtschaftsgesetzes (AGEnWG) Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)

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