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Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: klimafreundliche Stahlproduktion

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus, Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

Datenbasis Gebäudebestand^Energie- und Klimafonds (EKF)^Datenaufnahme Gebäudebestand, Datenaufnahme Gebäudebestand - Erfassung von Basisdaten zum Nichtwohngebäudebestand und empirische Analyse der energetischen Qualität ausgewählter Gebäudetypen

Das Ziel des Projektes besteht darin, Möglichkeiten zur Erfassung und Generierung von statistischen Daten zur energetischen Qualität, zum Energieverbrauch und zum Einsatz erneuerbarer Energien für den Nichtwohngebäudebestand zu entwickeln und beispielhaft anzuwenden. Damit soll eine verbesserte Datengrundlage für den Nichtwohngebäudebereich geschaffen werden, um politische Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand besser justieren zu können. Ausgangslage: Innerhalb des Energiekonzepts der Bundesregierung haben die deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und die größere Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich einen hohen Stellenwert. Die in diesem Zusammenhang stehenden Zielsetzungen und Maßnahmen sollen bis 2020 vor dem Hintergrund des bis dahin Erreichten evaluiert werden. Das setzt eine repräsentative Erfassung der energetischen Qualitäten des Gebäudebestandes und ihre Änderung im Zeitablauf voraus. Ziel: Mit dem Forschungsprojekt möchten BMVBS und BBSR die dafür notwendige Bereitstellung methodisch fundierter Daten für den Nichtwohngebäudebereich unterstützen. Möglichkeiten und Verfahren zur Erfassung und Generierung von Daten zum Umfang und zur Struktur des Bestands an Nichtwohngebäuden sollen aufgezeigt und im Hinblick auf die zu erwartende Datenqualität und dem damit verbundenen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand analysiert werden. Ziel ist es, eine hochrechenbare statistische Datengrundlage für regelmäßige (geschichtete) Stichprobenerhebungen zur energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden sowie deren Energieverbrauch zu schaffen. Auf dieser Basis soll anschließend eine Stichprobenerhebung zu energetischen Merkmalen von Nichtwohngebäuden durchgeführt werden. Zusammen mit den geplanten Erhebungen im Wohngebäudesektor soll damit eine Grundlage geschaffen werden, um insbesondere die Entwicklung der energetischen Gebäudequalität, des Wärmeverbrauchs, des Einsatzes erneuerbarer Energien und die erreichte CO2-Einsparung repräsentativ nachzeichnen zu können. Die Ergebnisse leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Justierung politischer Steuerungsinstrumente zur Erreichung der vorgegebenen Ziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand, der federführend durch das BMVBS erstellt wird.

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

Identifying and supporting vulnerable households in light of rising fossil energy costs

Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of ⁠ CO2 ⁠ pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat. To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies. Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants. The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany. Veröffentlicht in Texte | 01/2025.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 96

Liebe Leser*innen, die aktuellen Ergebnisse der Umweltbewusstseinsstudie zeigen deutlich: Immer mehr Menschen spüren die Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Alltag. Kommunen, Länder und Bund arbeiten intensiv daran, diesen Folgen entgegenzuwirken. Für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen braucht es nicht nur gute Ideen, sondern auch finanzielle Mittel – zum Beispiel aus dem EU-Förderprogramm LIFE. In unserem Schwerpunktartikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Programm, dessen aktuelles Förderfenster noch bis zum 23. September geöffnet ist. Doch wie wirken Anpassungsmaßnahmen bisher und wie können wir Anpassungsfortschritte messen? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – Welche Fortschritte machen wir?“ am 16.-17. September 2025 in Dessau , für die Sie sich ab sofort anmelden können. Herzliche Grüße Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Mit EU-Förderung LIFE Klimaschutz und -anpassung finanzieren Digitale Tools helfen Kommunen bei der Umsetzung verschiedener naturbasierter Maßnahmen. Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und Net Positive Cities Bis zum 23. September 2025 können private und öffentliche Einrichtungen aus der Europäischen Union Fördermittel des LIFE-Programms – dem Förderinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutz – beantragen. Das LIFE-Teilprogramm „Klimaschutz und Anpassung“ fördert die Entwicklung innovativer Lösungen oder die Anwendung bewährter Best Practices. Es unterstützt zudem Projekte, die politische oder administrative Konzepte entwickeln und/oder umsetzen, ebenso wie Projekte, die Verwaltungsprozesse optimieren. Die Förderquote von Klimaprojekten liegt bei bis zu 60 Prozent. In diesem Beitrag erläutern Autorinnen von der LIFE-Beratungsstelle beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) das Förderinstrument sowie die Voraussetzungen zur Antragstellung. Mit den beiden Projekten „Roll-out-ClimAdapt“ und „CONTEMPO2“ stellen die Autorinnen aktuelle Beispiele von LIFE-Förderungen in dem Themenfeld vor. 16.-17. September 2025: UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – Welche Fortschritte machen wir?“ Das Umweltbundesamt (UBA) lädt dazu ein, auf der Fachkonferenz über die Erfassung von Fortschritten bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu diskutieren. Die interaktive Tagung bietet neben Inputvorträgen und Paneldiskussionen renommierter Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis zwei Sessions mit parallelen Arbeitsgruppen zu Fortschrittsindikatoren, Erhebungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Zieldefinition mit den Schwerpunkten: Starkregen und Sturzfluten, Trockenheit und Dürreperioden, Hitzeschutz, kommunale Anpassungsaktivitäten und Handlungsbedingungen. Die Tagung findet als Veranstaltung im Rahmen der Woche der Klimaanpassung 2025 statt. Die Anmeldung ist jetzt und bis einschließlich 15.August 2025 möglich. Neue UBA-Themenseite unterstützt Kommunen bei naturbasierter Klimaanpassung Naturbasierte Lösungen wie Grünflächen oder Flussrenaturierungen können einen wertvollen Beitrag zur kommunalen Klimaanpassung leisten. Die neue Themenseite „Naturbasierte Klimaanpassung in Kommunen“ auf der Webseite des Umweltbundesamtes zeigt, welche vier Typen naturbasierter Lösungen es für die städtische Klimaanpassung gibt. Sie beleuchtet unterschiedliche Aspekte solcher Ansätze und bietet Kommunen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Neben Informationen zum rechtlichen Rahmen oder zu Finanzierungsfragen finden sich dort auch Praxisbeispiele und Publikationen. Aktualisiert und für Gemeinden individualisierbar: Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze Seit zehn Jahren gibt es den Hitzeknigge des Umweltbundesamtes. Der Ratgeber für das richtige Verhalten bei Hitze mit Tipps für die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Gruppen wurde jetzt aktualisiert. Er benennt Hitzegefahren, gibt Empfehlungen zum Hitzeschutz, Tipps zur Beobachtung der eigenen Verhaltensweisen und Anregungen zur Veränderung. Gemeinden können den Hitzeknigge selbstständig um ihr Logo, ihre Ansprechpersonen und auch eigene Inhalte erweitern. Kontaktieren Sie das UBA dafür über kompass@uba.de mit dem Betreff „Hitzeknigge individuell“. Sie erhalten dann zeitnah ein digitales Paket zur individuellen Anpassung des Hitzeknigges mit Schritt-für-Schritt-Anleitung. Umweltministerkonferenz: Herausforderungen bei Naturschutz und Klimaanpassung gemeinsam bewältigen Auf der 104. Umweltministerkonferenz in Orscholz haben sich die Länder für eine starke Zusammenarbeit mit dem Bund ausgesprochen. Zentrale Themen waren die Finanzierung von Klimaanpassung, eine krisenfeste Wasserversorgung, die Fachkräftesicherung und eine Versicherungspflicht für Elementarschäden. Einigkeit herrschte: Nur gemeinsam lassen sich die Herausforderungen der Klima- und Biodiversitätskrise wirksam bewältigen. Niedersachsen stärkt die Entsiegelung Das Land Niedersachsen stärkt die Klimaanpassung durch Entsiegelung: Der Leitfaden „Entsiegelung in der Klimaanpassung“ des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zeigt Hintergründe, Vorgehensweisen und bodenschutzfachliche Hinweise. So wird verdeutlicht, wie Flächen wieder durchlässig und ökologisch nutzbar gemacht werden können. Der Leitfaden ergänzt das Entsiegelungskataster, das derzeit vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung entwickelt wird. Insgesamt investiert das Land rund 2,25 Millionen Euro in das Kataster und in Maßnahmen, um Klimaresilienz zu fördern. Kommunen-Ticker: Neues aus Bonn, Gelsenkirchen, Göttingen, Regensburg und Rheinbach Die Stadt Bonn wertet mit einem Projekt im Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen“ Grünflächen auf, um die natürliche Klimaschutzfunktion von Stadtgrün und Artenschutz zu fördern ++ Im Projekt „Grünes Bürgerbudget“ konnten Bürger*innen aus Gelsenkirchen ihre Ideen zur Klimaanpassung in der Stadt einreichen. Eine Jury hat jetzt zehn Vorschläge ausgewählt, die bis Ende 2025 umgesetzt werden sollen. ++ Göttingen unterstützt mit einem städtischen Klimafonds Bürger*innen durch finanzielle Anreize für klimafreundliche Vorhaben und Sanierungen. Das weiterentwickelte Programm gilt ab 1. Juli 2025 ++ Mit dem Förderprogramm „Regensburg resilient“ unterstützt die Stadt als Teil seines Hitzemanagements bei Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen. ++ Baumpflanzungen bilden den Auftakt für die Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Klimaanpassung in der Stadt Rheinbach. Trockenregion Unterfranken: Öko-Modellregionen beraten zur Umstellung auf Ökolandbau Unterfranken zählt zu den niederschlagsärmsten Gebieten Deutschlands. Die Landwirtschaft steht dort vor besonderen Herausforderungen. In der Veranstaltungsreihe „Sagt doch mal! Wie geht die Umstellung zum Ökolandbau?“ der unterfränkischen Öko-Modellregionen Landkreis Aschaffenburg, Oberes Werntal, Rhön-Grabfeld und Würzburg informierten Praktiker*innen zu den Schwerpunkten Viehhaltung, Ackerbau und Weinbau. Bereits umgestellte Bio-Betriebe gaben praxisorientierte Einblicke. Die Veranstalter berichten von einem wachsenden Interesse seitens der Landwirt*innen. Bremen: Handlungskonzept für klimaangepasste Parkgewässer Wie Bremens Parkgewässer fit für den Klimawandel gemacht werden können, hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen im Projekt „Klim-Park – Klimaangepasste Parkgewässer Bremen“ erarbeitet. Das Vorhaben hat die Gewässer in Bremens Parks in den Fokus gerückt, Pilotmaßnahmen umgesetzt und ein Handlungskonzept erarbeitet mit dem Ziel, ein nachhaltiges und klimaangepasstes Management der Parkgewässer zu entwickeln. Die Projektbeteiligten stellten nun zentrale Ergebnisse und das erarbeitete Handlungskonzept vor. Effektiver Hitzeschutz für Kommunen – VDI-Expertenempfehlung „Hitzeaktionsplanung“ Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat eine Expertenempfehlung zum Schutz vor Hitze veröffentlicht. Städte und Gemeinden können sich anhand dieser Empfehlungen besser auf extreme Hitze vorbereiten. Ziel der VDI-Expertenempfehlung (unterteilt in die Teilblätter VDI-EE 3787 Blatt 13.1 bis 13.3) ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Zentrale Elemente sind dabei eine fachübergreifende Zusammenarbeit, vorbereitende Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Risikogruppen sowie kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Hitzereduktion. Studie zum Umweltbewusstsein: Zwei Drittel der Befragten fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet Die Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes zeigt, dass viele Menschen bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet; ein Viertel gibt an, dass es in ihrem Wohnumfeld keinen ausreichenden Hitzeschutz gibt. Ein ähnlich großer Anteil sorgt sich, dass sich dieser Zustand künftig verschlechtern wird. Einen klaren Bedarf, den Schutz vor großer Hitze zu verbessern, sehen 85 Prozent. Die Studie, die seit 1996 alle zwei Jahre durchgeführt wird, hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des UBA umgesetzt. UBA-Studie zu hitzebedingten Todesfällen in Deutschland Das Umweltbundesamt und das Robert-Koch-Institut haben die Berechnung der durch Hitze verursachten Todesfälle in Deutschland präzisiert. In einer Studie zeigen sie, dass es in den Sommern 2023 und 2024 jeweils etwa 3.000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland gab. Betroffen waren vor allem Menschen über 75 Jahre mit Vorerkrankungen wie Demenz, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Schon einzelne heiße Tage stellen eine Hitzebelastung dar. Bleibt es über mehrere Tage in Folge heiß, ohne nächtliche Abkühlung, steigt die Sterblichkeit weiter an und erreicht ein nach etwa drei bis vier Tagen gleichbleibend hohes Niveau. Städte sind stärker betroffen als das kühlere Umland. Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit: Ein Leitfaden für Einrichtungen und Dienste Die Klimakrise stellt soziale Einrichtungen vor neue Herausforderungen – besonders dort, wo vulnerable Gruppen betroffen sind. Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit und KlimaKom einen praxisnahen Leitfaden entwickelt, der soziale Träger bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt. Der Leitfaden bietet Handlungsempfehlungen, Sofortmaßnahmen und Anleitungen zur Entwicklung eigener Anpassungskonzepte. Er unterstützt soziale Einrichtungen und Dienste dabei, die Risiken der Klimakrise für ihre Arbeit und ihre Zielgruppen besser zu erkennen, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu planen und umzusetzen sowie Mitarbeitende und Organisationen für das Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren. UBA-Themenseite: Landschaftswasserhaushalt stabilisieren Der Landschaftswasserhaushalt ist aus dem Gleichgewicht: Begradigte Gewässer, versiegelte Böden und entwässerte Moore halten zu wenig Wasser in der Fläche zurück. Die Folgen: Trockenheit, sinkendes Grundwasser und Hochwasser. Die Lösungen: Wasser durch angepasste Flächenbewirtschaftung zurückhalten, Flüssen mehr Raum geben, Auen überfluten sowie Land und Boden klimaangepasst bewirtschaften. Auf einer Themenseite informiert das Umweltbundesamt über Herausforderungen und Handlungsoptionen auf dem Weg zur Schwammlandschaft und verlinkt relevante Strategien, Fördermöglichkeiten und Publikationen. Leuphana-Projekt: Studierende erarbeiten drei Leitfäden für Kommunen Im Projekt „StudiKommKlima“ der Leuphana Universität wurden Studierende zu kommunalen Klimamanager*innen ausgebildet. Gemeinsam mit Praxispartnern haben sie innovative Ansätze für Klimaanpassung in Kommunen entwickelt. Entstanden sind drei praxisorientierte Leitfäden zur Beachtung wohnungsloser Menschen in Hitzeaktionsplänen, zur Verbesserung des Wasserrückhalts in Gemeinden sowie zur klimaresilienten Umgestaltung von öffentlichen Grünflächen. Mit der Open Educational Ressource „Kommunale Klimaanpassung in der Hochschullehre“ liegen zudem frei verfügbare Materialien für Lehre und Weiterbildung vor. 200 Küstenorte schließen Klima-Bündnis Im Vorfeld der Ozeankonferenz der Vereinten Nationen in Nizza haben etwa 200 Küstenorte am 7. Juni 2025 ein Bündnis geschlossen, um besser auf die Gefahren des Klimawandels wie einen Anstieg des Meeresspiegels reagieren zu können. Bis 2050 werden voraussichtlich mehr als eine Milliarde Menschen in Regionen leben, die weniger als zehn Meter über dem Meeresspiegel liegen, so das Bündnis. Sie sind dadurch besonders gefährdet bei Überflutungen oder Stürmen. Das Bündnis mit Sitz in Nizza plant regelmäßige Online-Konferenzen der Küstenstädte sowie ein jährliches Gipfeltreffen zu Anpassungsmaßnahmen. Der nächste Gipfel soll kommendes Jahr in Marokko stattfinden. GIZ-Reportage: KI für Klimaresilienz trifft auf lokales Wissen Auf entlegenen Inseln des indonesischen Archipels arbeiten Expert*innen für künstliche Intelligenz mit Küstenbewohner*innen daran, gemeinsam die Klimaresilienz zu stärken und digitales Wissen aufzubauen. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet in dieser Initiative gemeinsam mit der Organisation Common Room daran, ländliche Gemeinden mit KI-gestützten Pilotprojekten bei der Klimaanpassung zu unterstützen. In einer Reportage berichtet die GIZ über das Vorhaben in der Region, die im Dezember 2004 durch einen Tsunami im Indischen Ozean verwüstet wurde. Report der Europäischen Umweltagentur über soziale Gerechtigkeit bei der Klimaanpassung Der Bericht „Social fairness in preparing for climate change: how just resilience can benefit communities across Europe“ der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass die vom Klimawandel am stärksten gefährdeten Gruppen zwar unverhältnismäßig stark betroffen sind, doch bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen oft übersehen werden. Obwohl die EU und ihre Mitgliedstaaten Gerechtigkeit zunehmend als Schlüsselprinzip der Klimaanpassung anerkennen, ist das in der Praxis noch wenig berücksichtigt. Ohne gezielte und integrative Maßnahmen können die Anpassungsbemühungen sogar ungewollt bestehende Ungleichheiten vertiefen, so der Report, der sich mit der Klimaanpassung in den vier Schlüsselsystemen bebaute Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung, Wasser sowie Verkehr beschäftigt. Bericht: Umwelt im Quartier – Fachliche Grundlagen für eine Strategie zur kommunalen Nachhaltigkeit und Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes Das Vorhaben „Umwelt im Quartier“ analysierte, mit welchen Strategien Umweltqualitäten auf Quartiersebene verbessert werden können. Das Forschungsprojekt unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung hat kommunale Nachhaltigkeitsstrategien für grüne, klimaangepasste und ressourcenschonende Städte untersucht und Kommunikationsansätze zur Aktivierung lokaler Akteure in fünf Quartieren erprobt. Der Bericht zeigt Herausforderungen und Potenziale von Bestandsquartieren und leitet Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung ab. Bericht: Mentale Auswirkungen des Klimawandels und die Bereitschaft zur Anpassung Mentale Auswirkungen durch den ⁠Klimawandel⁠ können von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen reichen. In dem Projekt „Die mentalen Auswirkungen des Klimawandels und die Bereitschaft zur Anpassung“ im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung eine Literaturrecherche, eine repräsentative Befragung der bundesdeutschen Bevölkerung und Interviews mit Expert*innen aus Psychologie und Psychotherapie durchgeführt. Der Bericht zeigt die Erkenntnisse zur Betroffenheit der Bevölkerung, vulnerabler Gruppen und Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Psyche. Report: Nature-based Solutions and their Governance Structures for Climate Action in the Alpine Region Welches Potenzial haben naturbasierte Lösungen, um Klima- und Biodiversitätskrisen im Alpenraum zu bewältigen? Anhand von acht Modellprojekten analysiert ein Forschungsteam unter Leitung des Instituts für Umweltplanung und Raumentwicklung Vorteile, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren. Zentrale Empfehlungen betreffen die Aspekte Governance, rechtlicher Rahmen, Wirtschaftlichkeit und Beteiligung. Bei der Etablierung naturbasierter Lösungen könne insbesondere die Alpenkonvention eine wichtige unterstützende Rolle spielen, so die Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Journal Climate Policy: Climate overshoot implications for local adaptation planning Mit zunehmender Erderwärmung rückt das Thema „Overshoot“ – das vorübergehende Überschreiten der 1,5 °C-Grenze – stärker in den Fokus. Die damit einhergehenden Risiken für die kurz- und langfristige Klimaanpassung sind jedoch kaum erforscht, so ein internationales Autorenteam im Journal Climate Policy. Ihr Beitrag zeigt, dass die Spitzenerwärmung für Anpassungsbedarf entscheidender sein kann als der Endzustand. Langfristige Planungen, etwa bei Infrastruktur oder Meeresspiegelanstieg, sollten daher diese Überschreitung einbeziehen. Datenlücken und fehlendes Wissen bei lokalen Akteuren müssen gezielt adressiert werden. Leitfaden zu Klimaanpassung im Städtebau Der digitale Leitfaden „Klimagerechter Städtebau“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt Kommunen dabei, Klimaanpassung frühzeitig in die Siedlungsentwicklung zu integrieren. Basierend auf einem Modellvorhaben mit acht bayerischen Gemeinden bietet der Leitfaden fachliche Orientierung und praxisnahe Handlungsempfehlungen, um städtebauliche Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Ziel ist es, Kommunen und Planende zu sensibilisieren, ihre Eigenverantwortung zu stärken und sie zu befähigen, informelle Planungsprozesse eigenständig umzusetzen. Das KLiVO-Portal unterstützt Akteure bei der Anpassung an den Klimawandel durch gebündelte Daten, Informationen und Dienste – von Leitfäden über Webtools bis hin zu Karten oder Qualifizierungsangeboten. Sie haben selbst einen Dienst, der ins Klimavorsorgeportal passt? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Identifying and supporting vulnerable households in light of rising fossil energy costs

Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat.To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies.Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants.The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany.

Energy and transport vulnerability of households in the context of emissions trading: An analysis for 10 EU Member States

Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2024.

Energy and transport vulnerability of households in the context of emissions trading: An analysis for 10 EU Member States

Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport.

Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert

<p>Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert</p><p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten.</p><p>Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente:</p><p>Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt.</p><p>Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels</p><p>Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt.</p><p>Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.</p><p>Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern.</p><p>Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO2-Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO2-Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden.</p><p>Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50&nbsp;Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden.</p><p>Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>⁠ für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen.</p><p>Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr">2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS)</a>über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert.</p><p>Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.</p>

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