Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt
Das Ziel des Projektes besteht darin, Möglichkeiten zur Erfassung und Generierung von statistischen Daten zur energetischen Qualität, zum Energieverbrauch und zum Einsatz erneuerbarer Energien für den Nichtwohngebäudebestand zu entwickeln und beispielhaft anzuwenden. Damit soll eine verbesserte Datengrundlage für den Nichtwohngebäudebereich geschaffen werden, um politische Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand besser justieren zu können. Ausgangslage: Innerhalb des Energiekonzepts der Bundesregierung haben die deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und die größere Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich einen hohen Stellenwert. Die in diesem Zusammenhang stehenden Zielsetzungen und Maßnahmen sollen bis 2020 vor dem Hintergrund des bis dahin Erreichten evaluiert werden. Das setzt eine repräsentative Erfassung der energetischen Qualitäten des Gebäudebestandes und ihre Änderung im Zeitablauf voraus. Ziel: Mit dem Forschungsprojekt möchten BMVBS und BBSR die dafür notwendige Bereitstellung methodisch fundierter Daten für den Nichtwohngebäudebereich unterstützen. Möglichkeiten und Verfahren zur Erfassung und Generierung von Daten zum Umfang und zur Struktur des Bestands an Nichtwohngebäuden sollen aufgezeigt und im Hinblick auf die zu erwartende Datenqualität und dem damit verbundenen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand analysiert werden. Ziel ist es, eine hochrechenbare statistische Datengrundlage für regelmäßige (geschichtete) Stichprobenerhebungen zur energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden sowie deren Energieverbrauch zu schaffen. Auf dieser Basis soll anschließend eine Stichprobenerhebung zu energetischen Merkmalen von Nichtwohngebäuden durchgeführt werden. Zusammen mit den geplanten Erhebungen im Wohngebäudesektor soll damit eine Grundlage geschaffen werden, um insbesondere die Entwicklung der energetischen Gebäudequalität, des Wärmeverbrauchs, des Einsatzes erneuerbarer Energien und die erreichte CO2-Einsparung repräsentativ nachzeichnen zu können. Die Ergebnisse leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Justierung politischer Steuerungsinstrumente zur Erreichung der vorgegebenen Ziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand, der federführend durch das BMVBS erstellt wird.
Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat. To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies. Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants. The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany. Veröffentlicht in Texte | 01/2025.
Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat.To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies.Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants.The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany.
Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2024.
Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport.
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Klimaschutz mit System Häufig gestellte Fragen Der European Energy Award (eea) ist eine Auszeich- nung und ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für kommunalen Klima- schutz. Seit mehr als 10 Jahren werden zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz systematisch, partnerschaft- lich und nachhaltig unterstützt. Der eea steht für mess- und sichtbaren Erfolg.Erfahrung hervorragend zur Etablierung eines systema- tischen Ansatzes zur Umsetzung der Klimaschutzan- forderungen sowie zur Ausschöpfung von langfristigen Energie-, CO2- und damit auch Kostenpotenzialen.“ Mareen Jockusch, eea-Beraterin bei der Kommunal- entwicklung Mitteldeutschland GmbH Netzwerk: Unterstützung durch ExpertenErreicht eine Kommune im Bewertungssystem 50 Prozent der möglichen Punktzahl, wird sie mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkom- mune“ ausgezeichnet. Die feierliche Übergabe der Zertifizierungsurkunde, des eea-Ortsschildes und der eea-Trophäe sind ein Highlight, das nach den Wün- schen der Kommunen gestaltet werden kann. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Umsetzung von Maßnahmen kann sogar der eea-Gold Status (ab 75 Prozent) erreicht werden, der nach aktuellem Stand in Sachsen-Anhalt noch unerreicht ist. Während des gesamten Managementprozesses wird die Kommune durch einen fachkundigen eea-Berater begleitet. Dieser ist durch eine spezielle Fortbildung in der Durchführung des Verfahrens und der Verwendung der Tools geschult. Aus dem Pool der zertifizierten Berater können Sie sich einen Ihres Vertrauens aus- wählen. „Es ist genau die Langfristigkeit, die kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema, die zum Handeln und zur Umsetzung von Maßnahmen führt. Klimaschutz wird als dauerhafte Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung verstanden bzw. verinnerlicht. Aus meiner Erfahrung heraus, wirkt er auch häufig als Teambil- dungsprozess von Klimaschutzwilligen.“ Udo Schmermer, KlimaKommunal „Im kommunalen Klimaschutz kommen große Aufgaben in den nächsten Jahren auf Kommunen und beteiligte Akteure zu. Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen, von der Steigerung der Energieeffizienz über den Aus- bau der erneuerbaren Energien bis hin zur Zielstellung der Klimaneutralität. Der eea ist ein Instrument zur fortlaufenden Umsetzung, Steuerung und Kontrolle der klimarelevanten Aufgaben auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des eea-Prozesses werden die lokalen Stärken und Schwächen ermittelt und effektive und effiziente Projekte im Bereich Klimaschutz vorangetrieben. Der eea-Prozess eignet sich nach unserer langjährigen Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt „Mit der erneuten Auszeichnung des European Energy Awards bestätigen wir einmal mehr, dass die Stadt Wer- nigerode die Bestrebungen zu mehr Klimaschutz immer weiter vorantreibt. Dank der Arbeit unseres Teams und dem Rückhalt im Stadtrat konnten wir viele Projekte weiterführen und neue anstoßen. So fördern wir über den Klimaschutzfonds die private Anschaffung von Lastenfahrrädern, setzen die Vorgaben aus der Initiative „Stadtgrün“ um und setzen uns weiter für klimafreund- lichen und guten öffentlichen Nahverkehr ein. Um den Waldwandel zu unterstützen, haben wir mit privaten und öffentlichen Aktionen viele Baumpflanzungen durchgeführt, die die grüne Infrastruktur der Stadt und der Region stärken werden. In unserem Hochwasser- schutzkonzept und auch in der laufenden Aktualisierung des Stadtentwicklungskonzeptes hat der Klimaschutz oberste Priorität.“ Oberbürgermeister Tobias Kascha am Rande der eea-Verleihung an die Stadt Wernigerode Was bringt der eea für meine Kommune/ meinen Landkreis? Der eea-Managementprozess strukturiert interne Pro- zesse auf Basis eines erprobten Konzepts. In Zusam- menarbeit mit einem qualifizierten Experten lernen die Verantwortlichen in der Kommune, wie Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie, Kooperation und Entwicklung, Hand in Hand umgesetzt werden und zu einer kontinuierlichen Steigerung der Lebensqualität in der Kommune beitragen. Kommt meine Kommune für den eea in Frage? Jede Kommune kommt für den eea in Frage. Das Ins- trument wird entsprechend der Größe und der Hand- lungsspielräume angepasst. Somit ist der Prozess von der kleinen Gemeinde mit wenigen tausend Einwoh- nern bis zur Millionenmetropole anwendbar. Die Lan- desenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat bisher drei Kommunen in Sachsen-Anhalt erfolgreich bis zur Zertifizierung begleitet und teilt die Erfahrungen gern im persönlichen Gespräch. Wer unterstützt mich? Der eea wird seit 2014 von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt begleitet, die seit 2017 auch Landes- geschäftsstelle des eea ist. Die Unterstützung durch die LENA fußt auf zwei Säulen: 1. Organisatorische Unterstützung - bei der Suche nach einem eea-Berater - bei der Klärung aller offenen Fragen zum eea - bei der Award-Verleihung und der medialen Begleitung EUROPEAN ENERGY AWARD IN SACHSEN-ANHALT KOMMUNALER KLIMASCHUTZ MIT SYSTEM www.lena.sachsen-anhalt.de 2. Finanzielle Unterstützung: In Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) werden aktuell 80 Prozent der Kosten, die durch den eea-Managementprozess ent- stehen, übernommen. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Interesse an der Teilnahme oder weitere Fragen? Schreiben Sie dem Ansprechpartner für den eea: rapp@lena-lsa.de Neuigkeiten und weitere Projekte der LENA finden Sie auf unserer Homepage www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Zertifizierung und Auszeichnung: Erfolg wird belohnt Ist die Entscheidung zur Einführung des eea-Prozesses getrof- fen, widmet sich die erste Phase der Erstellung eines starken interdisziplinären Teams. Dieses bündelt die Kompetenz des eea-Beraters mit den Erfahrungen und Fähigkeiten der internen Akteure, unter Verwendung der erprobten eea-Tools. Mit diesem Team wird zunächst die Situation in der Kommune anhand des eea-Maßnahmenkatalogs analysiert, anschließend werden Maßnahmen zur Verbesserung getroffen. Erreicht die Kommune 50 Prozent der möglichen Punkte, erfolgt die Zerti- fizierung durch einen externen Auditor. BEITRITT Programmbeitritt und Beauftragung eines Beraters. Tatkräftige Unterstützung durch die LENA. IST-ANALYSE Zusammenführung, Erfassung und Aufstellung der IST-Daten der Kommune. BEWERTUNG UMSETZUNG / ZERTIFIZIERUNG Identifizierung von Potenzialen und Formulierung sinnvoller Maßnahmen.Umsetzung der Maßnahmen und Prüfung des Fortschritts. Verleihung des eea. Bewertung des IST-Zustands mittels eea-Tool und eea-Maßnahmenkatalog. ENERGIETEAM Bildung des Energieteams aus Berater, Entscheidungs- trägern, Mitarbeitern und weiteren Interessierten. ENTSCHEIDUNG PLANUNG Entschluss für mehr Klima- schutz und Nachhaltigkeit mit Hilfe des eea-Prozesses. Dessau-RoßlauWernigerodeBenndorf Die Stadt Dessau-Roßlau wurde 2016 als erste Stadt Sach- sen-Anhalts mit dem eea ausgezeichnet. Seit der Auszeich- nung hat der eea-Prozess sich in der Verwaltung der Stadt etabliert und weitere Maßnahmen angeschoben. Besonders im Bereich Mobilität schneidet Dessau-Roßlau sehr gut ab, zum Beispiel dank Aktionen zur verstärkten Nutzung von Fahrrädern sowie dem Ausbau von Straßen und Radwegen zur Verkehrsentlastung. Mit der zweiten Rezertifizierung 2023 konnte Dessau-Roßlau seine Leistungen verbessern und führt den eea-Prozess kontinuierlich weiter.Wernigerode wurde 2018 als dritte Kommune in Sachsen-An- halt ausgezeichnet und erreichte bei der Erstzertifizierung auf Anhieb den höchsten Wert im Land. Die touristisch attrakti- ve Stadt im Harz zeichnet sich besonders durch die interne Organisation und Außenkommunikation ihrer Klimaschutz- aktivitäten aus. Die Einbindung aller Akteure ist hier das klare Ziel, zum Beispiel durch Schulungsaktivitäten des öffentlichen Personals und ein Budget für die energiepolitische Stadt- und Gemeindearbeit. Auch Wernigerode erreichte 2022 die Rezer- tifizierung mit gesteigertem eea Benchmarkwert und ist damit auch Spitzenreiter in Sachsen-Anhalt.Die Gemeinde Benndorf (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra) wurde 2017 zertifiziert. Benndof zeichnet sich vor allem im Bereich lokale Energieproduktion durch die Nutzung erneuerbarer Energie aus (hier kann die Gemeinde 100 Prozent Erfüllungsgrad in der eea-Bewertung vorweisen). Mit den daraus resultierenden CO2-Einsparungen leistet die Gemeinde ihren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde be- trachtete die Zertifizierung als Abschluss des Prozesses und führt seitdem ihre Klimaschutzaktivitäten in Eigenregie fort.
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten. Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente: Anpassung von Cap, Marktstabilitätsreserve, kostenloser Zuteilung und der Verwendung der Versteigerungserlöse im bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus ( CBAM ) Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 Reform der Regeln für den Luftverkehr (EU-ETS 1) Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt. Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO 2 -Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden. Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden. Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO 2 -Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein Monitoring , später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen. Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO 2 -Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.
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