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Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: klimafreundliche Stahlproduktion

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt

Datenbasis Gebäudebestand^Energie- und Klimafonds (EKF)^Datenaufnahme Gebäudebestand, Datenaufnahme Gebäudebestand - Erfassung von Basisdaten zum Nichtwohngebäudebestand und empirische Analyse der energetischen Qualität ausgewählter Gebäudetypen

Das Ziel des Projektes besteht darin, Möglichkeiten zur Erfassung und Generierung von statistischen Daten zur energetischen Qualität, zum Energieverbrauch und zum Einsatz erneuerbarer Energien für den Nichtwohngebäudebestand zu entwickeln und beispielhaft anzuwenden. Damit soll eine verbesserte Datengrundlage für den Nichtwohngebäudebereich geschaffen werden, um politische Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand besser justieren zu können. Ausgangslage: Innerhalb des Energiekonzepts der Bundesregierung haben die deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und die größere Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich einen hohen Stellenwert. Die in diesem Zusammenhang stehenden Zielsetzungen und Maßnahmen sollen bis 2020 vor dem Hintergrund des bis dahin Erreichten evaluiert werden. Das setzt eine repräsentative Erfassung der energetischen Qualitäten des Gebäudebestandes und ihre Änderung im Zeitablauf voraus. Ziel: Mit dem Forschungsprojekt möchten BMVBS und BBSR die dafür notwendige Bereitstellung methodisch fundierter Daten für den Nichtwohngebäudebereich unterstützen. Möglichkeiten und Verfahren zur Erfassung und Generierung von Daten zum Umfang und zur Struktur des Bestands an Nichtwohngebäuden sollen aufgezeigt und im Hinblick auf die zu erwartende Datenqualität und dem damit verbundenen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand analysiert werden. Ziel ist es, eine hochrechenbare statistische Datengrundlage für regelmäßige (geschichtete) Stichprobenerhebungen zur energetischen Qualität von Nichtwohngebäuden sowie deren Energieverbrauch zu schaffen. Auf dieser Basis soll anschließend eine Stichprobenerhebung zu energetischen Merkmalen von Nichtwohngebäuden durchgeführt werden. Zusammen mit den geplanten Erhebungen im Wohngebäudesektor soll damit eine Grundlage geschaffen werden, um insbesondere die Entwicklung der energetischen Gebäudequalität, des Wärmeverbrauchs, des Einsatzes erneuerbarer Energien und die erreichte CO2-Einsparung repräsentativ nachzeichnen zu können. Die Ergebnisse leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Justierung politischer Steuerungsinstrumente zur Erreichung der vorgegebenen Ziele und zur Fortführung des Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand, der federführend durch das BMVBS erstellt wird.

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

NKI: Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus, Konzeption und Pilotierung des Deutschen Klimafonds Tourismus

Weltklimakonferenz in Aserbaidschan: Klimafinanzierung schöngerechnet

<p><p>Mehrere Milliarden Euro gibt Deutschland jährlich für die sogenannte Klimafinanzierung aus. Aber wohin fließt das Geld? Und ist es wirklich so viel?</p></p><p><p>Fast zehn Milliarden Euro hat Deutschland im Jahr 2023 als Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens bereitgestellt. Zum Globalen Süden zählen Länder, die durch eine globalisierte Welt politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich benachteiligt sind. „Deutschland leistet erneut einen fairen Anteil“, <a href="https://web.archive.org/web/20250418072242/https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-leistet-fairen-anteil-an-klimafinanzierung-226140">prahlte die Bundesregierung</a> im September 2024. Im Vorjahr sprach man sogar von einem „Rekordniveau“. Ziele seien nicht nur erreicht, sondern übertroffen worden. Aber was steckt hinter diesen Milliarden? In welche Projekte floss das Geld? Und wurde es tatsächlich ausgegeben?</p><p>Das alles sind Fragen, die wir uns in den letzten Monaten gestellt haben. Denn auf der diesjährigen Weltklimakonferenz (COP29), die am Montag in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku beginnt, wird entschieden, wie es mit der internationalen Klimafinanzierung weitergeht. Also haben wir recherchiert, Daten gesammelt und analysiert.</p><p>Die Datenlage ist unübersichtlich und intransparent. Die Industriestaaten reizen die vage Definition von Klimafinanzierung aus und rechnen sich Projekte an, die nur entfernt mit Klimaschutz oder Klimaanpassung zu tun haben. Und ein Großteil der Summe, die als Klimafinanzierung berichtet wird, sind Kredite, die in Ländern des Globalen Südens zu mehr Schulden führen.</p>Kredite statt Zuschüsse<p>Im Jahr 1992 wurde die UN-Klimarahmenkonvention unterschrieben. Das Ziel: Die globale Erwärmung verlangsamen. Unter anderem verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, Länder des Globalen Südens finanziell für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu unterstützen. Dies wird als Klimafinanzierung bezeichnet. Denn die Klimakrise trifft die Menschen im Globalen Süden, obwohl sie weniger dazu beitragen, weitaus stärker als die Industriestaaten des Globalen Nordens.</p><p>100 Milliarden US-Dollar jährlich wollten die Industriestaaten bis 2020 zur Verfügung stellen. Dazu haben sie sich auf mehreren Weltklimakonferenzen in den letzten 15 Jahren bekannt. Erreicht wurde dieses Ziel jedoch <a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-industrielaender-100-milliarden-ziel-100.html">erstmals im Jahr 2022</a> – in diesem Jahr feierte auch Deutschland ein „<a href="https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/de-steigert-klimafinanzierung-2022-auf-neues-rekordniveau-181634#:~:text=Rechnet%20man%20diese%20Marktmittel%20sowie,170%20Millionen%20Euro%202021)%20gestiegen.">Rekordniveau</a>“. Was bei dem Jubel ausgespart wurde: Das meiste Geld wird in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.&nbsp;</p><p>Zu diesem Ergebnis kommt eine <a href="https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2024-07-09-wert-klimafinanzierung-88-milliarden-dollar-weniger-angegeben">Analyse der Entwicklungsorganisation Oxfam</a>. Die Analyst*innen sagen, dass zwei Drittel der 100 Milliarden US-Dollar in Form von Krediten vergeben wurden. Das heißt, die tatsächlichen Ausgaben der Industriestaaten sind gering. Denn die Kredite müssen Empfängerländer wieder an die Industriestaaten zurückzahlen.&nbsp;</p><p>Jan Kowalzig von Oxfam Deutschland hat federführend an der Analyse gearbeitet. Er findet Kredite nicht per se schlecht. Sie können sinnvoll sein, wenn damit Projekte finanziert werden, die verlässlich Einkünfte erzielen. Bei der Unterstützung zur Anpassung an den Klimawandel brauche es allerdings keine Kredite, sondern Zuschüsse. „Es geht darum, Menschen vor künftigen Umweltkatastrophen zu schützen. Dabei kann auf Wirtschaftlichkeit nicht spekuliert werden“, erklärt Kowalzig. „Hier mit Krediten zu arbeiten bedeutet, die Kosten letztlich auf die Menschen in den gefährdeten Ländern abzuwälzen.“</p><p>Wir haben uns die Daten von Deutschland für das Jahr 2023 genauer angesehen.</p><p>Im Jahr 2023 hat Deutschland 9,94 Milliarden Euro als Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt. Doch mehr als die Hälfte davon sind keine Zuschüsse, sondern Kredite.</p><p>5,1 Milliarden Euro der knapp 10 Milliarden sind Kredite. 0,47 Milliarden Euro davon sind private Investitionen mit Klimabezug. Auch diese rechnet Deutschland als Teil der völkerrechtlich verpflichtenden Klimafinanzierung an.</p><p>Die restlichen 4,8 Milliarden Euro sind Zuschüsse.</p><ul><li>3,6 Milliarden Euro gehen direkt an die Empfängerländer (bilateral).</li><li>1,2 Milliarden Euro gehen an Klimafonds oder internationale Organisationen (multilateral).</li></ul><p>Dass so viele Kredite vergeben werden, bringt Deutschland den Vorteil, dass ein zusätzlicher Wert angerechnet werden kann: das Schenkungsäquivalent. Dadurch wirken die Kredite im Verhältnis zu den Zuschüssen kleiner.&nbsp;</p><p>Das Schenkungsäquivalent ist ein rechnerischer Wert. Industrieländer wie Deutschland zahlen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Stellung weniger Zinsen als Länder des Globalen Südens. Deutschland vergibt im Rahmen der Klimafinanzierung zinsvergünstigte Kredite und nicht zu üblichen Marktkonditionen. Das heißt, die Empfängerländer sparen sich dadurch Geld. Und diese Summe, die sich die Empfängerländer sparen, können sich die Industriestaaten wiederum als Teil ihrer Zuschüsse im Rahmen der Klimafinanzierung anrechnen lassen.&nbsp;</p><p>Von den knapp zehn Milliarden Euro, die Deutschland im Jahr 2023 als Klimafinanzierung deklariert hat, sind 440 Millionen Euro als Schenkungsäquivalente ausgewiesen.&nbsp;</p><p>Aber egal ob als Kredit oder Zuschuss, in welche Projekte fließen die zehn Milliarden Euro?</p><p>Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten und zeigt, wie intransparent das System Klimafinanzierung ist. Ein Grund dafür ist, dass es keinen Datensatz gibt, der aktuell ist und detaillierte Projektbeschreibungen enthält.</p><p>Es gibt mehrere Datenbanken, die&nbsp; Klimafinanzierung abbilden. Als erstes natürlich jene von den Vereinten Nationen, genauer der UN Climate Change Conference (UNFCCC). Das Problem mit dieser Datenbank ist, dass die Geberländer nur selten ihre Daten melden und sie daher nicht aktuell sind. Die Zahlen reichen nur bis zum Jahr 2020. Die Europäische Union (EU) hat eine eigene Klimafinanzierungs-Datenbank. Mitgliedstaaten, wie Deutschland, berichten dorthin,&nbsp; annähernd alles, was sie auch an die UN berichten würden – allerdings früher. Diese Daten gehen bis zum Jahr 2023. Die Daten, die wir für 2023 analysiert haben, stammen aus der Datenbank der EU.</p><p>Diese beiden Datenbanken sind jedoch fast nutzlos, um nachzuvollziehen, in welche Projekte die Klimafinanzierung floss. Denn sie enthalten keine ausführlichen Projektbeschreibungen. Deshalb verwenden viele eine weitere Datenbank, jene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). So stützt auch Oxfam seine Analyse zum Kreditanteil an der Gesamtsumme auf die Daten der OECD.</p><p>Bei den Daten der OECD handelt es sich allerdings nicht um die exakten Zahlen zur Klimafinanzierung, die über die UN-Klimarahmenkonvention völkerrechtlich verpflichtend ist, sondern um sogenannte „klimarelevante Entwicklungshilfe“. Es können daher keine rechnerischen Schlüsse zur Gesamtsumme gezogen werden, da die Datenbanken nicht identisch sind und Projekte zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingetragen werden</p><p>Dennoch sind die Projekte, die Deutschland an die OECD berichtet, annähernd deckungsgleich mit jenen, die als Klimafinanzierung an die UNFCCC gehen. Das bestätigte uns auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): „Grundsätzlich werden alle Projekte, die mit einer Klimakennung an die OECD gemeldet werden, an die UNFCCC als Teil der Klimafinanzierung übermittelt.“</p><p>Die Datenbanken der OECD und des UNFCCC sind vergleichbar, da sie das gleiche Kategoriensystem verwenden.&nbsp;</p><p>Nur klimarelevante Projekte werden in die Klimafinanzierung eingerechnet. Die Klimarelevanz wird mit diesen Kategorien bewertet:</p><ul><li><strong>Klimaschutz</strong>: Projekte, die Treibhausgasemissionen reduzieren.</li><li><strong>Klimaanpassung</strong>: Projekte, welche die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen.</li><li><strong>Anpassung und Schutz („cross-cutting“)</strong>: Projekte, auf die beides zutrifft.</li></ul><p>Für Klimaschutz und Klimaanpassung wird angegeben, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenziel des Projektes handelt. Zusammen ergeben sich die sogenannten <a href="https://www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/klimafinanzierung/methodik-der-bmz-berichterstattung-175026">„Rio-Marker“</a>.&nbsp;<br><br> Die Skala reicht von null bis zwei. Ein Projekt mit einem Rio-Marker Zwei bedeutet, dass das Hauptziel Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Klimaschutz sind. Eine Eins bedeutet, dass klimarelevante Maßnahmen nur ein Nebenziel sind.&nbsp;</p><p>Die Rio-Marker werden genutzt, um die Projektausgaben anteilig an die Klimafinanzierung zuzurechnen. Das machen die Industriestaaten jedoch nicht einheitlich. In Deutschland funktioniert es so:</p><ul><li>Wenn das Hauptziel des Projekts klimarelevant ist, werden <strong>100&nbsp;Prozent</strong> der Projektkosten als Klimafinanzierung angerechnet.</li><li>Wenn nur ein Nebenziel des Projekts klimarelevant ist, dann werden <strong>50&nbsp;Prozent</strong> der Projektkosten als Klimafinanzierung angerechnet.</li><li>Wenn sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung Nebenziele sind, werden allerdings <strong>100&nbsp;Prozent</strong> der Projektkosten zur Klimafinanzierung angerechnet.</li></ul><p>Oxfam kritisiert diese Form der Berechnung. Der Anteil werde häufig zu hoch angesetzt und verzerre die tatsächlichen Ausgaben.&nbsp;</p><p>Wie hoch wäre die deutsche Klimafinanzierung, wenn die Rechenweise anders wäre?</p>Berechne die deutsche Klimafinanzierung selbstNebenziele mit <strong>50%</strong> anrechnen Zwei Nebenziele nicht aufaddieren Nur Auszahlungen berücksichtigen Private Finanzierung nicht berücksichtigen Ergebnis<p>Die deutsche Klimafinanzierung wäre dann:</p><p><strong>9,94</strong> Milliarden Euro</p><p><a href="#beispiele">Weiterlesen</a></p><p>Nicht nur die Berechnungsweise wird kritisiert. Bei der Vergabe der Rio-Marker werden oft Projekte zur Klimafinanzierung angerechnet, die nur zum Bruchteil zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Klimakrise beitragen. Das hat auch damit zu tun, dass der Begriff Klimafinanzierung nicht klar in der UN-Klimarahmenkonvention definiert wurde. Die Folge davon ist, dass die Industriestaaten dieses breite Spektrum ausreizen.</p><p>Hier ein Beispiel aus Deutschland, um das Problem mit den Datenbanken, der Kategorisierung und der Definition zu verdeutlichen:</p><p>In den OECD-Daten aus dem Jahr 2022 finden wir ein Projekt, das Deutschland in Syrien finanziert hat. Das BMZ hat Geld vergeben, um „traditionelle Landwirtschaft“ in Nordost-Syrien zu stärken. So sollen sich die Bedingungen für „die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen“ verbessern.&nbsp;Das Projekt hat Klimaanpassung als Nebenziel. Das heißt, 50 Prozent der Projektkosten könnten als Klimafinanzierung angerechnet werden.</p><p>Um zu überprüfen, ob das tatsächlich der Fall war, reicht eine Nennung in der OECD-Datenbank allerdings nicht aus. Die Daten der UNFCCC, die als offizielle Klimafinanzierung gelten, reichen bis 2020. Das Projekt für freiwillige Rückkehrer ist allerdings von 2022. Also schauen wir in einer dritten Datenbank nach. Was Deutschland an die EU meldet, meldet es fast genau so an das UNFCCC. Die Projektbeschreibungen der EU-Datenbank sind allerdings genauso spärlich wie bei jener UNFCCC.&nbsp;</p><p>In der EU-Datenbank finden wir Projekte, die Deutschland für das Jahr 2022 in Syrien anführt. Eines dieser Projekte wird beschrieben als „technische Hilfe in der Landwirtschaft“ für Binnenflüchtlinge – allerdings steht dort nichts von freiwilligen Rückkehrern. Also gehen wir zu einer vierten Datenbank, jener des BMZ. Denn dieses Ministerium hat das Projekt finanziert.</p><p>Wir finden wieder ein Projekt, das in Syrien 2022 finanziert wurde und, das wir in der OECD-Datenbank gefunden haben. Könnte passen. Aber: Es wurde zwar kategorisiert im Sektor „Landwirtschaft“, enthält allerdings keine Projektbeschreibung, sondern nur den Satz: „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar.“ Also haben wir beim BMZ nachgefragt. Das Ministerium antwortete, dass das Projekt „als Teil der deutschen Klimafinanzierung gemeldet wurde, da Klimaanpassung ein wichtiges Nebenziel ist.“</p><p>Dieses Beispiel zeigt, wie intransparent und schwer nachvollziehbar die Daten sind. Und es zeigt, wie breit der Begriff Klimafinanzierung ausgelegt wird. Denn das genannte Projekt hat ebenso eine migrationspolitische Komponente, die sich mit der zunehmend restriktiveren Abschiebepolitik deckt.&nbsp;<br></p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnieren„Doppelte politische Dividende“<p>Nicht nur was Klimafinanzierung ist, wurde vage definiert, auch woher das Geld kommen soll. In der UN-Klimarahmenkonvention steht zwar, dass die Finanzierung „neu und zusätzlich“ sein soll, was das genau bedeutet, bleibt unklar. Im Jahr <a href="https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-steigert-klimafinanzierung-2021-125970">2023 stammten in Deutschland 78 Prozent</a> der Klimafinanzierung aus dem Haushalt des BMZ. Fast die Hälfte des Gesamtbudgets dieses Ministeriums fließt in Klimaprojekte. Die Wirtschaftswissenschaftlerinnen Ina Sieberichs und Ann-Kristin Becker von der Universität zu Köln kritisieren dies: „Klimafinanzierung ist wichtig, nur sollte sie nicht zu Lasten des Budgets für wirtschaftliche Zusammenarbeit gehen.“</p><p>Dadurch würde das Geld an anderen Ecken fehlen, wie beispielsweise bei Projekten, die den Gesundheitsbereich verbessern wollen. „Indem Deutschland ‚stolz‘ verkündet, dass sowohl die Ziele der Klimafinanzierung als auch die angestrebte Quote der Entwicklungshilfe erreicht wurden, sieht es so aus, als würde sich Deutschland eine doppelte politische Dividende zuschreiben,“ so Sieberichs und Becker.</p><p>In den nächsten Tagen wird auf der Weltklimakonferenz entschieden, wie es mit der Klimafinanzierung weitergeht. Die <a href="https://www.unep.org/resources/adaptation-gap-report-2022">UN-Umweltbehörde (UNEP)</a> sagt, dass 100 Milliarden US-Dollar jährlich nicht ausreichen. Alleine für die Anpassung an den Klimawandel brauche es jährlich 160 bis 340 Milliarden US-Dollar bis 2030. Und die Anpassung an den Klimawandel ist nur ein Teil der Klimafinanzierung. Das Geld, das für die Emissionsreduktion für den Klimaschutz gebraucht wird, ist dabei noch nicht enthalten.</p><p>Diese Recherche hat damit begonnen, dass sich vier Journalist*innen aus Frankreich, Schweden, Großbritannien und der Türkei bei uns gemeldet haben. Sie planten, die Klimafinanzierung genauer unter die Lupe zu nehmen, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen und Daten zu analysieren. Finanziell unterstützt wurden die Journalist*innen vom Journalismfund. Ein Text zur gemeinsamen Recherche wird bei dem britischen Online-Medium Carbon Brief veröffentlicht.</p><p>Wir haben einige Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt – allerdings ohne die angefragten Informationen zu bekommen. Vor allem wollten wir Dokumente zu Projekten, die als Klimafinanzierung deklariert wurden, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/klimafinanzierung-projekte-zur-wasserversorgung-solarenergie-1/">Auskunft wurde uns verweigert</a>, da sich die KfW nicht als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sieht.</p><p>Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat allerdings entschieden, dass die <a href="https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/urteil-kfw-ist-nach-ifg-informationspflichtig-und-muss-angefragte-informationen-zu-agrar-investition-in-paraguay-von-der-deg-beschaffen/">KfW nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftspflichtig</a> sei. Das Ministerium hat Berufung eingelegt, weshalb die Klage noch in der nächsten Instanz verhandelt wird.&nbsp;</p></p>

Identifying and supporting vulnerable households in light of rising fossil energy costs

Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat.To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies.Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants.The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany.

Identifying and supporting vulnerable households in light of rising fossil energy costs

Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat. To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies. Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants. The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany. Veröffentlicht in Texte | 01/2025.

Energy and transport vulnerability of households in the context of emissions trading: An analysis for 10 EU Member States

Energy and transport poverty and vulnerability are a central building block in the debate around many energy and climate policy issues and have gained firm hold in EU directives, regulations and documents. National governments need to establish indicators for both energy and transport poverty and vulnerability, to fulfil reporting requirements to the EU and to develop and target suitable policies and measures. This report focuses specifically on those indicators and results relevant to the new EU emissions trading system covering buildings and road transport (ETS 2) and the Social Climate Fund (SCF). The goal of this study is to show the scope of options available to the Member States by identifying "vulnerability structures" related to home heating and transport. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2024.

Bundesumweltministerium: BRD-Beitragszahlungen Grüner Klimafond (2014-2020)

Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Die Einrichtung des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund/GCF) wurde auf der Klimakonferenz 2010 in Cancún beschlossen. Ziel des Fonds ist es, Entwicklungsländer – vor allem die armen und verletzlichen – auf ihrem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung zu unterstützen. Dazu wird er Zuschüsse und Kredite sowohl für Minderungs- als auch für Anpassungsmaßnahmen bereitstellen. Der Fonds soll außerdem dabei helfen, auch private Investitionen in Klimaschutz zu mobilisieren. In der 2014-11-20 BMUB Pressemitteilung Nr. 230 2014 "Grüner Klimafonds macht Mut für weltweites Klimaabkommen" (Link: http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/gruener-klimafonds-macht-mut-fuer-weltweites-klimaabkommen/) heißt es: "Für die Bundesregierung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits beim Petersberger Klimadialog im Juli einen Beitrag von 750 Millionen Euro angekündigt." Bitte erteilen Sie mir Auskunft, welche Beiträge die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 2014 bis 2020 jährlich an den Grünen bisher geleistet hat bzw. leisten will. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Ausschreibungsunterlagen Forschung und Entwicklung Projektträgerschaft Erneuerbare Energien 2010 bis 2016

Ich bitte um elektronische Bereitstellung der vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie aller Bieterfragen und deren Antworten zu den Projektträgerschaften Forschung und Entwicklung Erneuerbarer Energien mit Auftragslaufzeit von 2010 bis 2016, jeweils für den Bundeshaushalt als auch für das Sondervermögen Energie- und Klimafonds, welche seinerzeit vom BMU ausgeschrieben wurden. Sollten die Unterlagen nun beim BMWi liegen, so bitte ich um Weiterleitung meiner Anfrage an das BMWi.

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