Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den Klimaschutz wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische Nachhaltigkeit des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das UBA am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, Klimawandel und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der UN -Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.
Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UN ), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen Anpassung an den Klimawandel mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem Klimaschutz nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. UBA an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.
Ab dem 30. November 2023 findet in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) die 28. Weltklimakonferenz statt, auf der die erste globale Bestandsaufnahme der Umsetzung des Übereinkommens von Paris abgeschlossen werden soll. Was bereits jetzt klar ist: Eine Kurskorrektur ist erforderlich, da die globalen Anstrengungen bisher bei weitem nicht ausreichen, um die 2015 in Paris gesteckten Ziele zu erfüllen. Im Jahr 1995 kam in Berlin zum ersten Mal die Staatengemeinschaft bei einer UN -Klimakonferenz zusammen. Nun, 28 Jahre später, startet am 30.11.2023 die sogenannte COP ( Conference of Parties) – die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen – zum 28. Mal. Sie findet im Emirat Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten statt. Das geplante Ende ist am 12.12.2023. Wie auch in den vergangenen Jahren zeigen Berichte, die kurz vor der COP 28 veröffentlicht wurden, dass die bisherigen Bemühungen der Weltgemeinschaft zweifellos ungenügend sind. Darunter der neueste Emissions Gap Report des Umweltprogramms der Vereinten Nationen ( UNEP ). Denn die bisher von den Staaten vorgelegten Ziele für die Treibhausgasminderung würden zu 2,5 bis 2,9 °C und bisherige Maßnahmen zu 3 °C globaler Temperaturerhöhung bis zum Ende dieses Jahrhunderts führen. Ziel des Übereinkommens von Paris ist es jedoch, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um dramatische Klimafolgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Der Synthesebericht der nationalen Klimapläne (NDCs ), der vom Sekretariat der Klimarahmenkonvention veröffentlicht wurde, zeigt, dass die vollständige Umsetzung der NDCs die Treibhausgasemissionen um ca. 5% bis zum Jahr 2030 gegenüber 2019 verringern würden. Laut Weltklimarat ( IPCC ) ist jedoch in diesem Zeitraum eine Verringerung um 43% nötig, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Wichtige Themen der diesjährigen Weltklimakonferenz sind: Globale Bestandsaufnahme: Um die Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP) zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen. Im ÜvP wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Fortschritt in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens regelmäßig zu überprüfen und zu verstärken – die sogenannte Globale Bestandsaufnahme ( Globale Stocktake ). Die erste Globale Bestandsaufnahme kommt dieses Jahr zum Abschluss und wird anschließend alle fünf Jahre durchgeführt. Insbesondere werden dabei die Bemühungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, der Stand der Anpassungsbemühungen und die Entwicklung der Finanzströme im globalen Maßstab betrachtet. Ziel ist es, Impulse für neue ambitionierte nationale Klimapläne (NDCs) zu setzen und die internationale Zusammenarbeit für den Klimaschutz zu stärken. Das Umweltbundesamt ( UBA ) begleitet diesen Prozess unter anderem mittels eines Forschungsprojekts und unterstützt die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen zur Globalen Bestandsaufnahme. Konkrete Ziele, wie die Verdreifachung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Verdopplung der Energieeffizienzrate bis 2030, sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen stehen im Zentrum der Diskussionen zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Klimaschäden: Nach der Einigung bei der COP 27, neue Finanzierungsvereinbarungen sowie einen speziellen Fonds einzurichten, um Entwicklungsländer bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu unterstützen, muss nun die Operationalisierung dieses Instruments verhandelt werden. Ein „Übergangsausschuss“ hat im Vorfeld eine Empfehlung zur Umsetzung sowohl der neuen Finanzierungsvereinbarungen als auch des Fonds abgeben. Seit geraumer Zeit hat das Thema „Schäden und Verluste“ eine hohe Bedeutung vor allem für die am stärksten von den bereits spürbaren oder auch künftigen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Staaten, die selbst kaum zur Klimakrise beigetragen haben. Finanzierung: Die ab dem Jahr 2020 von der internationalen Gemeinschaft zugesagten jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern wurden laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) für 2020 nicht eingehalten, jedoch ergibt sich laut Berechnungen der OECD, ausgehend von den Zahlen für 2021, dass dieses Ziel wohl 2022 erreicht wurde. Da es offensichtlich ist, dass das Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris ohne ein Vielfaches an Finanzmitteln und Investitionen nicht möglich ist, müssen dringend Fortschritte gemacht werden, um globale Finanzströme an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten, wie es im Übereinkommen von Paris vereinbart wurde. Zudem soll auf der diesjährigen Klimakonferenz ein neues Finanzierungsziel für 2025 zur Verabschiedung auf der COP im nächsten Jahr vorbereitet werden. Klimafolgenanpassung : Neben der Minderung von Treibhausgasen ist auch die Anpassung an die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels ein wichtiger Pfeiler der erforderlichen globalen Maßnahmen. Das globale Anpassungsziel wurde daher als kollektive Verpflichtung im Artikel 7.1 des Übereinkommens von Paris festgelegt. Um dieses Ziel besser zu verstehen, zu konzipieren und letztendlich zu erreichen wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, dass bei der diesjährigen COP finalisiert und umgesetzt werden soll. Dies soll ermöglichen, Fortschritte bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu erfassen, zu bewerten und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Nach der COP 27 im Jahr 2022 findet auch die diesjährige COP 28 im Angesicht multipler Krisen statt. Das Thema Klimaschutz scheint dabei aus dem Fokus verschwunden zu sein, obwohl die Ambitionen eigentlich enorm steigen müssten, um katastrophale Auswirkungen zu vermeiden. Die Konferenz bietet die Möglichkeit für eine Intensivierung der Zusammenarbeit, eine Auffrischung des Vertrauens und für mehr Elan beim Klimaschutz. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dirk Messner, und weitere Expert*innen des UBA sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch.
Die 27. Weltklimakonferenz war in vielerlei Hinsicht schwierig und kann nur in Teilen als erfolgreich bezeichnet werden. Zu den Erfolgen zählt die Einigung auf einen Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten für vulnerable Staaten. Andererseits konnten nur kleine Fortschritte erzielt werden, global die dringend benötigten Ambitionssteigerungen zur Minderung des Klimawandels voranzubringen. Vom 6. bis 20. November 2022 fand im ägyptischen Sharm El Sheikh die 27. Weltklimakonferenz (kurz COP 27) statt. Expert*innen des Umweltbundesamtes ( UBA ) waren Teil der deutschen Delegation und unterstützten bei den Verhandlungen. Hier ein Erfahrungsbericht und eine Bilanz: Nach über 48-stündigen Verhandlungen über die Agenda an den Vortagen startete die 27. UN -Klimakonferenz (COP27) erstaunlich reibungslos, unter anderem mit einem Agendapunkt zu Finanzierungsfragen zu klimawandelbedingten Schäden und Verlust (Loss and Damage, L&D). Nicht auf die Tagesordnung geschafft hatte es jedoch der von der EU geforderte Agendapunkt zu dem Ziel des Übereinkommens von Paris (ÜvP), die globalen Finanzflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. Reden von über 100 Staats- und Regierungschefs unterstrichen mit verschiedenen Schwerpunkten die Dringlichkeit für einen wirksamen Klimaschutz . Wie weit man vom Erreichen der Ziele des ÜvP entfernt ist, wurde nicht zuletzt durch diverse Veröffentlichungen vor der Konferenz verdeutlicht. Einzelne Fortschritte, wie der Inflation Reduction Act der USA , REPowerEU , Chinas Zuwachs an Elektromobilität und Solarenergie sowie ambitioniertere Ziele von Australien , stehen neben insgesamt mageren Fortschritten seit der Klimakonferenz in Glasgow im letzten Jahr, was nur zu einem Teil mit den gegenwärtigen geopolitischen Krisen erklärt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, wies die Staats- und Regierungschefs auf der COP 27 eindrücklich darauf hin, dass sich die Weltgemeinschaft nun entweder zu einem Klimasolidaritätspakt oder zu einem kollektiven „Selbstmordpakt“ zusammenschließen kann. Der seit August 2022 im Amt befindliche Exekutivsekretär der Klimarahmenkonvention ( UNFCCC ), Simon Stiell, stellte sich als „oberster Rechenschaftspflichtsaufseher“ („Accountability Chief“) vor, der kein „Verwalter eines Zurückfallens“ („custodian of backsliding“) sein werde. Er spannte den Bogen von Paris (COP 21) mit seinem Übereinkommen, über Kattowitz und Glasgow (COP 24 und 26) mit seinem Umsetzungsplan zu Sharm El Sheikh, das nun zur Implementierung führen solle. So fasste er die Kernthemen der Konferenz in drei Punkten zusammen: Verhandlungen in konkrete Handlungen münden zu lassen; Fortschritte in den Arbeitssträngen zu Minderung, Anpassung, Finanzierung sowie Verlust und Schaden zu erzielen und die Grundsätze von Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Prozess zu verbessern. Wie so oft zogen sich die Verhandlungspunkte, die eigentlich in der ersten Woche der COP abgeschlossen sein sollten, in die zweite Woche, jedoch suchte die Zahl der ungelösten Tagesordnungspunkte der ersten Woche auf dieser COP ihresgleichen. Die COP 27 ging schließlich am Sonntag, den 20. November, um 9:19 Uhr zu Ende, mehr als 39 Stunden später als geplant und damit als zweitlängste COP nach Madrid im Jahr 2019. Die Mantelentscheidung Die Mantelentscheidung (cover decision), der sogenannte „Sharm El Sheikh Implementierungsplan”, nennt das erste Mal im UNFCCC-Kontext Kipppunkte, Nahrung, naturbasierte Lösungen und die Notwendigkeit einer Reform des Finanzsystems mit Elementen der sog. Bridgetown-Initiative . Sie versäumt jedoch, Ambitionen für eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C voranzubringen. Die Forderung von ungefähr 80 Ländern, darunter Indien, USA, EU, Kanada, Australien, Inselstaaten und Länder Lateinamerikas, nach einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wurde von der ägyptischen COP-Präsidentschaft nach massivem Widerstand von Saudi-Arabien und Russland nicht aufgegriffen. Zudem macht das Fehlen einer Absicht, den Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen vor 2025 zu erreichen, deutlich, dass die Begrenzung des mittleren Temperaturanstiegs auf 1,5°C mit den auf dieser COP formulierten Ambitionen zur Treibhausgasminderung kaum noch erreichbar ist. Die Mantelentscheidung nennt neben der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien auch „low-emission energy“, was einen großen Interpretationsraum für die damit gemeinten Energieträger zulässt. Zudem werden alle Länder, wie bei der COP 26, erneut aufgerufen, ambitioniertere Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions, NDC) einzureichen. Ergebnisse zu Minderung, Schäden und Verlusten, Anpassung und Finanzierung Nach schwierigen Verhandlungen konnte man sich auf einen Prozess für das auf der COP 26 in Glasgow ins Leben gerufene Arbeitsprogramm zur dringenden Minderung von Treibhausgasen vor 2030 einigen ( Mitigation Work Programme, MWP). Das vorerst bis 2026 laufende MWP wird sich mit Treibhausgasemissionen in Sektoren befassen, die auf zwei Dialogforen pro Jahr besprochen werden. Die Ergebnisse sollen Eingang in die jährlich stattfindenden ministeriellen Beratungen finden. Die Entwicklung neuer Ziele und ein Fokus auf große Emittenten war nicht möglich. Insbesondere China möchte die faktisch veraltete Einteilung von Entwicklungs- und Industrieländern von vor 30 Jahren beibehalten. Ein neuer Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten (Loss and Damage, L&D) gilt als historischer Erfolg des Treffens, auch wenn es voraussichtlich Jahre dauern wird, bis dieser handlungsfähig sein wird. Es muss zudem in den nächsten zwölf Monaten geklärt werden, bis wann, für welche Länder und durch wen Gelder bereitgestellt werden sollen. Jedoch ist die Schaffung des Fonds nach jahrzehntelangen Forderungen von vulnerablen Staaten ein wichtiges Signal für Solidarität und ein Schritt, um Vertrauen aufzubauen. Es ist sehr fraglich, ob die geringen Fortschritte zur Minderung des Klimawandels auf der COP reichen werden, um die Schäden und Verluste auf ein Maß zu begrenzen, das bewältigbar bleibt. Der innerhalb der deutschen G7-Ratspräsidentschaft aufgesetzte und gemeinsam mit den vulnerabelsten 20 Staaten (V20) auf der COP ins Leben gerufene globale Schutzschirm gegen Klimarisiken ist ein Versuch, schnell einen Beitrag zu dem Thema zu leisten, in diesem Fall außerhalb des UNFCCC-Prozesses. Neben den Diskussionen zu Schäden und Verlusten und zur Minderung der Treibhausgasemissionen wurden Beratungen zur Anpassung an den Klimawandel fortgeführt und Fortschritte zum Globalen Anpassungsziel und ein Zeichen zur Verdopplung der Finanzmittel für Anpassung in der Mantelentscheidung erreicht. Als weiteres Finanzthema wurde das um knapp 17 Milliarden verfehlte 100-Milliarden-US-Dollar-Klimafinanzierungsziel vielfach angesprochen (siehe OECD-Bericht 2022 ). Beratungen begannen für ein neues kollektives Finanzierungsziel, das ab 2025 in Kraft treten soll. Nach dem oben erwähnten Scheitern, das ÜvP-Ziel des Artikels 2.1c – Finanzmittelflüsse an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten – auf die Agenda der Konferenz zu heben, mündeten die Diskussionen in einer Vereinbarung in der Mantelentscheidung, im nächsten Jahr zwei Workshops zu diesem Thema abzuhalten. Des Weiteren wurden Elemente aus der oben erwähnten Bridgetown-Initiative und Diskussionen aus der G20 zur Veränderung des globalen Finanzsystems aufgegriffen. Klimaschutzallianzen Als wichtiges Zeichen wurde das Treffen zwischen US-Präsident Biden und dem chinesischen Präsident Xi Jinping auf der G20-Konferenz in Indonesien aufgenommen. Man einigte sich darauf, die ins Stocken geratenen Klimagespräche zwischen beiden Ländern wiederaufzunehmen. Die Mitte der zweiten COP 27-Konferenzwoche veröffentlichte G20-Deklaration beinhaltete zudem eine Bekräftigung, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Im Vergleich zur COP 26 wurden auf der COP 27 wesentlich weniger Initiativen angekündigt. Unter anderem wurden Ankündigungen zur Landwirtschaft , zur Reduzierung der Entwaldung , zu Öl und Gas und zu Methan gemacht, die teilweise auf den Initiativen des letzten Jahres aufbauen. Nach Südafrika im letzten Jahr, wurde wieder unter Beteiligung Deutschlands eine „Just Energy Transition Partnership“ (JETP) mit Indonesien angekündigt und unter anderem Ägypten Unterstützung beim Umbau seines Energiesystems zugesagt. Die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im März 2022 ins Leben gerufene sogenannte hochrangige Expertengruppe zu Netto-Null-Emissionsverpflichtungen von nichtstaatlichen Einrichtungen legte zehn Vorschläge zur Überprüfung von Netto-Null-Versprechen von Unternehmen vor. Über 600 Vertreter*innen von Unternehmen von fossilen Energien versuchten, die Konferenz für ihre Ziele zu nutzen, zum Beispiel durch fragwürdige Darstellungen des Potenzials und Nutzens der CO2 -Abscheidung und -Speicherung ( CCS ) und des Geo-Engineerings. Sie waren in Gesellschaft von 18 der 20 Sponsoren der COP 27, die laut einem Bericht des Corporate Europe Observatory Verbindungen zur fossilen Industrie haben. NGOs zählten zudem 21 Gasgeschäfte, die während der Konferenz abgeschlossen wurden . Ausblick Nach der „Zwischenkonferenz“ der so genannten Nebenorgane der Klimarahmenkonvention in Bonn (05.-15. Juni 2023) wird die nächste Weltklimakonferenz (COP 28) in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (30. November – 12. Dezember 2023), stattfinden. Hier dürfte der Abschluss der ersten Globalen Bestandsaufnahme eine prominente Rolle einnehmen, in der geprüft wird, wie die Nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) aller Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention in der Summe verstärkt werden können, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen.
Am 6. November 2022 beginnt im ägyptischen Sharm El Sheikh die 27. Weltklimakonferenz, auf der die Weichen für eine zügige Umsetzung des Übereinkommens von Paris gestellt werden müssen. Die globalen Anstrengungen reichen aktuell bei weitem nicht aus, um die Ziele des Übereinkommens zu erreichen und dramatische Klimafolgen zu vermeiden. Zum 27. Mal kommt die Staatengemeinschaft bei einer UN -Klimakonferenz zusammen: Am 06.11.2022 beginnt die sogenannte COP ( Conference of Parties) – die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Sie findet im ägyptischen Sharm El Sheikh statt und geht mindestens bis zum 18.11.2022. Nach pandemiebedingter Pause und dann der „verspäteten“ COP 26 im vergangenen Jahr in Glasgow schien der globale Prozess, den Klimawandel zu begrenzen, wieder an Fahrt aufzunehmen. Die aktuelle geopolitische Krise mit globalen Auswirkungen birgt nun aber die Gefahr, den Klimaschutz aus den Augen zu verlieren. Der neueste Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen ( UNEP ) zeigt aber deutlich, dass dies nicht passieren darf. Denn die bisher von den Staaten vorgelegten Ziele für die Treibhausgasminderung würden bis zum Ende dieses Jahrhunderts zu einer globalen Temperaturerhöhung von 2,4 bis 2,6 °C und die bisherigen Maßnahmen zu einer globalen Temperaturerhöhung von 2,8 °C führen. Ziel des Übereinkommens von Paris ist es jedoch, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um dramatische Klimafolgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Der UNEP Emissions Gap Report zeigt, dass die Aktualisierungen der nationalen Zusagen (NDCs) seit der COP 26 die Treibhausgasemissionen nur um weniger als 1% bis zum Jahr 2030 verringern werden. Es ist aber eine Verringerung um 45% nötig, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Wichtige Themen der diesjährigen Weltklimakonferenz COP 27 sind: Klimaschäden: Das Verhandlungsthema "Verluste und Schäden" hat seit geraumer Zeit eine hohe Bedeutung vor allem für die am stärksten von den bereits spürbaren oder auch künftigen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Staaten. Bisher konnte sich die Staatengemeinschaft insbesondere auf die Finanzierungsaspekte des Themas nicht einigen. Eine Vereinbarung dazu ist aber gerade für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Staaten essenziell, um finanzielle Mittel für den Ausgleich von Verlusten und Schäden zu haben. Gleichzeitig muss es – als bestes Mittel gegen Klimaschäden – gelingen, die Treibhausgasemissionen drastisch zu mindern. Finanzierung: Die ab dem Jahr 2020 von der internationalen Gemeinschaft zugesagten jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimafinanzierung wurden nach den neuesten Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) für 2020 nicht eingehalten. Hierdurch schwindet das Vertrauen der auf diese Finanzierung angewiesenen Länder. Ein Klimafinanzierungsplan zeichnet einen Weg, das Ziel im Jahr 2023 zu erreichen und in den folgenden Jahren zu übertreffen. Außerdem soll die Verabschiedung eines neuen Finanzierungsziels für 2025 vorbereitet werden. Zudem müssen dringend Fortschritte gemacht werden, um die globalen Finanzströme an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten, wie es im Übereinkommen von Paris gefordert wird. Klimaanpassung: Extreme Wetterereignisse, wie Hitzewellen, Überschwemmungen oder Waldbrände, sind zu einer alltäglichen Realität auf der Erde geworden. Bei der COP 26 wurde das Engagement für verstärkte globale Maßnahmen zur Anpassung bekräftigt. Das globale Ziel zur Anpassung war eines der wichtigsten Ergebnisse der COP 26. Auf der COP 27 sollen nun dringend erforderliche Schritte gemacht werden, die es ermöglichen, Fortschritte bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu erfassen, zu bewerten und den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu helfen. Die COP 27 findet vor dem Hintergrund multipler Krisen statt, in der Klimaschutz weit hinter der nötigen Geschwindigkeit und dem nötigen Ausmaß zurückbleibt, um katastrophale Auswirkungen zu vermeiden. Die Konferenz bietet die Möglichkeit für eine verstärkte Zusammenarbeit, einen Wiederaufbau von Vertrauen und für mehr Schwung im Klimaschutz – zu einem Zeitpunkt, an dem es die Welt am meisten braucht. Der Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), Prof. Dirk Messner, und weitere Expert*innen des UBA sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Etwa das Side Event "Digitalisation for Sustainability" am 14.11.2022 oder das Side Event "Germany-China Track 2 Dialogue" am 10.11.2022.
Vom 31.10. bis 12.11.2021 findet im schottischen Glasgow die 26. Weltklimakonferenz (COP26) statt. Die rund 190 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention kommen unter britischer Präsidentschaft zusammen, um Details zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens von 2015 festzulegen. Die bisher zugesagten Klimaschutzbeiträge reichen bei weitem nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Motto und Ziele der Konferenz Die Konferenz steht unter dem Motto „Die Welt vereinen, um den Klimawandel zu bekämpfen“ und ist ein Glaubwürdigkeitstest für die globalen Anstrengungen, das 2015 mit dem Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen, tatsächlich umzusetzen. Die Weltgemeinschaft muss erhebliche Fortschritte machen, um Konsens bei den Themen zu erreichen, die seit einigen Jahren kontrovers diskutiert werden, wie beispielsweise bei Teilen des Regelwerks zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens sowie bei der internationalen Klimafinanzierung. Die vier von der britischen COP-Präsidentschaft ausgewiesenen Kernziele der Konferenz sind: Aktuelle Analysen des Sekretariats der Klimarahmenkonvention ( UNFCCC ) und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen ( UNEP ) zeigen eine große Lücke zwischen den bisher eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determined Contributions – NDCs) und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Die Umsetzung der NDCs aller 192 Vertragsstaaten würde bis zum Jahr 2030 eine Steigerung der Treibhausgasemissionen von ungefähr 16 % gegenüber dem Jahr 2010 bedeuten und langfristig zu einem Temperaturanstieg von 2,7 °C führen. Die Umsetzung von bisher angekündigten Netto-Null-Emissionszielen bis Mitte des Jahrhunderts hätten das Potenzial, diesen prognostizierten Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts um 0,5 °C, also auf 2,2 °C, zu vermindern. Dies setzt jedoch voraus, dass sie konsequent umgesetzt und die 2030-Verpflichtungen mit ihnen in Einklang gebracht werden. Laut UNEP müssten die bisher gemachten Ankündigungen für 2030 siebenmal höher sein als bisher, um den Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu begrenzen. Daher muss von Glasgow ein starkes Signal für ein globales Netto-Null-Emissionsziel in der Mitte des Jahrhunderts ausgehen und ein damit verbundener Pfad, der sich innerhalb des mit dem 1,5 °C-Ziel kompatiblen Emissionsbudgets bewegt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt ist. Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar und werden die Menschheit vor immer größere Herausforderungen stellen. Wichtige Ansätze, um den Verlust von Lebensgrundlagen und Leben zu vermeiden, sind der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, wie Wälder oder Moore, der Aufbau von Warnsystemen zum Schutz der Bevölkerung, etwa vor Überflutungen durch Starkregen , sowie eine widerstandsfähige Infrastruktur und Landwirtschaft. Hierfür müssen wirksame Programme beschlossen und finanziert werden. Das Erreichen des 2009 beschlossenen Ziels, im Zeitraum 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung bereitzustellen, sowie die Zukunft der Klimafinanzierung sind entscheidende Themen auf der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow. Die Entwicklungsländer benötigen diese Mittel für die Anpassung an den von ihnen nicht verschuldeten Klimawandel und die ambitionierte Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) stellte kürzlich einen Bericht vor, nach dem im Jahr 2019 nur rund 80 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung mobilisiert wurden. Ein Klimafinanzierungsplan, ausgearbeitet von dem kanadischen Umweltminister Jonathan Wilkinson und dem deutschen Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, wurde kurz vor der Konferenz vorgestellt. Nach diesem Plan sollen 2023 die 100 Milliarden US-Dollar erstmals erreicht und in den folgenden Jahren übertroffen werden, so dass die Summe auch im Durchschnitt der Jahre erzielt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Regierungen verschiedener Länder, der Zivilgesellschaft und Unternehmen ist eine Voraussetzung für mehr, effektiveren und innovativeren Klimaschutz . Nach den in der Vergangenheit schleppenden Verhandlungen zu einigen wichtigen Themen des Regelwerks des Übereinkommens von Paris (ÜvP) muss nun in Glasgow ein Durchbruch erzielt werden. Denn nur mit verbindlichen Regeln zur Umsetzung kann das Übereinkommen seine volle Wirkung entfalten. Hier stehen insbesondere die internationale Kooperation und Marktinstrumente, die im Artikel 6 des ÜvPs definiert sind, sowie der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs (siehe unten) im Vordergrund: Die Kooperationsansätze unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) können auf freiwilliger Basis von den Staaten genutzt werden, um gemeinsam ihre Nationalen Beiträge (NDC) zu implementieren, die Ambition der Minderungs- und der Anpassungsmaßnahmen zu stärken und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Ein Baustein dafür wäre ein internationaler Transfer von Emissionsminderungsergebnissen zwischen Staaten: Staaten können sich durch sie finanzierte Maßnahmen zur Treibhausgasminderung in Partnerländern auf ihre eigene Treibhausgasbilanz anrechnen lassen. Dazu soll ein vom UNFCCC überwachter Mechanismus zur Ausstellung von Minderungseinheiten (etwa eingesparte Tonnen CO2 ) aufgebaut werden, um den bereits unter dem Kyoto-Protokoll etablierten Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) nach dem Ende der 2. Verpflichtungsperiode 2020 abzulösen. Zur Vermeidung von Doppelzählungen und emissionssteigernden Fehlanreizen, z.B. Lock-in Effekten, sind klare Umsetzungsregeln erforderlich, die in den vergangenen Klimakonferenzen noch nicht verabschiedet werden konnten. Diese marktbasierten Ansätze sollen mit einem Arbeitsprogramm zur intensivierten nichtmarktbasierten Kooperation ergänzt werden, welches die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit ohne Übertragung von Minderungsergebnissen stärken soll. Der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs schreibt vor, dass die Vertragsstaaten ihre Treibhausgasemissionen, Fortschritte im Hinblick auf ihr Klimaziel und die Klimafinanzierung offenlegen müssen. Gemeinsame Berichterstattungstabellen wurden allerdings noch nicht vereinbart. Die meisten Industriestaaten müssen die ersten Treibhausgas -Inventarberichterstattungen bereits am 15.04.2023 übermitteln. Um diese nach einheitlichen Standards für alle Länder erarbeiten zu können, ist eine Verabschiedung der Tabellen bei der COP26 dringend erforderlich. Details zur Konferenz und Beteiligung des UBA Die Weltklimakonferenz startet am 31.10.2021 mit einjähriger, pandemiebedingter Verspätung und umfasst die 26. Sitzung der Vertragsstaaten der UN -Klimarahmenkonvention (COP26), die 16. Sitzung der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (CMP16) und die 3. Sitzung der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris (CMA3). Sie soll planmäßig am 12.11.2021 enden. Im Jahr 2020 sowie bereits in diesem Jahr gab es virtuelle Formate des globalen Austauschs unter dem Dach der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die formalen Verhandlungen ruhten aber aufgrund der Corona-Pandemie seit dem Ende der COP25 in Madrid im Dezember 2019. Auf Grund der global anhaltenden pandemischen Lage findet diese Klimakonferenz unter strengen Hygienevorschriften und intensivem elektronischem Medieneinsatz statt. Es ist den Delegierten möglich, virtuell und damit auch von ihren Heimatländern aus an den Verhandlungen und anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Konferenz teilzunehmen. UBA-Präsident Prof. Dirk Messner und weitere Expertinnen und Experten des UBA sind Teil der deutschen Delegation. Die Zeit für wirksamen Klimaschutz drängt Die globalen Extremwetterereignisse im vergangenen und im aktuellen Jahr haben noch einmal die Dringlichkeit für ambitionierten Klimaschutz unterstrichen. Beispiele sind dabei die verheerenden Waldbrände in den USA, Australien und Sibirien im Jahr 2020 sowie die Rekordtemperaturen von fast 50 °C, die im Juni 2021 während der Hitzewelle in den USA und Kanada erreicht wurden. Europa war ebenfalls stark betroffen. Der Kontinent erfuhr 2020 sein wärmstes Jahr seit dem Beginn der Aufzeichnungen und Westeuropa erlebte im Sommer 2021 extreme Niederschläge mit katastrophalen Überschwemmungen.
Vier Jahre sind seit der Verabschiedung des Klimaschutzabkommens von Paris vergangen. Jetzt geht es darum, die letzten Detailfragen der Umsetzung zu beschließen, ein Regelbuch zu verabschieden und den globalen Klimaschutz weiter zu beschleunigen. Dies sollen vom 02. bis 13. Dezember rund 25.000 Teilnehmende aus 196 Nationen zur 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Madrid vereinbaren. Am Montag, 02.12.19, startet die UN -Klimakonferenz (COP25) in Madrid unter der Leitung Chiles. Bis zum 13.12.19 werden Vertreterinnen und Vertreter aus 196 Staaten über Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel verhandeln. Schwerpunkt der Verhandlungen sind die im letzten Jahr in Katowice (COP24) offen gebliebenen Regeln für die Ausgestaltung von Marktmechanismen für Treibhausgasminderungen (Artikel 6 des Übereinkommens von Paris), die darauf zielen, die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft durch internationale Kooperation schneller und effizienter voranzubringen. Darüber hinaus sollen in Madrid die Detailregeln einer transparenten Berichterstattung finalisiert werden. Offen ist noch die Frage gemeinsamer Zeitrahmen der nationalen Beiträge (NDC) der jeweiligen Staaten. Diese muss bis spätestens 2023 gelöst sein, wenn die erste globale Bestandsaufnahme der nationalen Klimaziele mit Bezug zum 1,5°C-Ziel aus dem Übereinkommen von Paris ansteht. Die Verhandlungen finden im Rahmen von fünf Einzelkonferenzen mit verschiedenen Themen und Verhandlungspunkten statt. Zudem gibt es einen Messebereich mit diversen Aktivitäten und Vorträgen. Das Umweltbundesamt ist durch Expertinnen und Experten vertreten, die als Teil der deutschen Delegation die Bundesregierung bei den Verhandlungen unterstützen. Neben den Verhandlungen muss die COP25 ein Signal für weltweit mehr Ambition senden. Es ist zu erwarten, dass erste Aktualisierungen von Vertragsstaaten zu ihren NDC kommuniziert werden.
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