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Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Historische und aktuelle Entwicklungen Rechtsvorschriften Arbeitshilfen Weitere Informationen Historie und Entwicklungen des deutschen Bodenschutzrechts Ursprünglich, vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1999, fiel der Bodenschutz, sofern keine spezielleren Regelungen in anderen Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht existierten, als staatliche Aufgabe in die allgemeine Gefahrenabwehr. Der Bodenschutz wurde von den zuständigen Behörden durch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG) vollzogen. Mit Inkrafttreten des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG) vom 10. Oktober 1995 änderte sich im Land Berlin die Verwaltungspraxis. Das Berliner Bodenschutzgesetz mit seinen Anordnungsbefugnissen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde seitdem als speziellere Regelung herangezogen. Neben der Bekämpfung von aktuellen Schadensereignissen war eine wesentliche Aufgabe die Erfassung der Altlasten(verdachts)flächen, deren Erkenntnisse in das spätere Bodenbelastungskataster (BBK) eingeflossen sind. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ), verkündet am 17. März 1998 und materiell am 1. März 1999 in Kraft getreten) war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im Jahr 1999 die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, bundesweit nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1999 ab. Die BBodSchV in der Fassung vom 9. Juli 2021 fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (§§ 6 - 8 BBodSchV) und erweitert den Anwendungsbereich um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wasser und Wind. Die BBodSchV n. F. ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. § 28 BBodSchV enthält zum Teil Übergangsregelungen. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und § 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Am 18. September 2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten sowie Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG i. V. m. § 8 Bln BodSchG ist das Land Berlin, vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Bln BodSchG und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 (Bln BodSUV) wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24. Mai 2024 geändert. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Entwicklungen des europäischen Bodenschutzrechts seit dem Jahr 2020 In der Europäischen Union (EU) hat der Bodenschutz in den vergangenen Jahren eine Stärkung in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung der europäischen Institutionen, insbesondere der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der EU, erfahren. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Darin ist die Vision dargestellt, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Die Bodenstrategie 2030 rückt den Boden in den Fokus als Schlüssel zur Lösung der anstehenden aktuellen ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen: Erreichen von Klimaneutralität und Klimaresilienz, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten (Bio-)Ökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation. Die EU-Bodenstrategie für 2030 ist neben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Null-Schadstoff-Aktionsplan und der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission. Abgesehen von einigen geltenden EU-Rechtsvorschriften (u. a. der Klärschlammrichtlinie, der Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelthaftungsrichtlinie, der LULUCF-Verordnung, der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), die für den Bodenschutz relevant sind, kam es auf EU-Ebene nie zu einem gemeinsamen Konsens, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, der dem Boden ein ähnliches Schutzniveau wie den Medien Wasser und Luft ermöglicht. In den letzten Jahren sind das Wissen über Böden und ihre Wertschätzung für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erheblich gewachsen. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 4. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in das Internationale Recht , Europarecht , Bundesrecht und Landesrecht . Sie werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen. Die folgenden Arbeitshilfen stellen eine Auswahl der für das Land Berlin besonders relevanten Arbeitshilfen in Bezug auf den Vorsorgenden Bodenschutz und die Altlastenbearbeitung dar. Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Bodenschutz sind auf der LABO-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie auf der LAWA-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu finden. InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) Das InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente.

Zukunftsforum Green Building, Teilprojekt A

Open standards for SCALable virtual engineerING and operation, Open standards for SCALable virtual engineerING and operation

Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende

Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.

STARK Energietransformation in Wilhelmshaven Friesland

Dauerhafte durchgehend bewehrte Betonfahrbahnen mit besonderen funktionalen Anforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Green Feedstock for a Sustainable Chemistry: Energiewende und Ressourceneffizienz im Kontext der dritten Feedstock-Transformation der chemischen Industrie, Teilvorhaben: Chemisches Recycling von Kunststoffabfällen

Klimadashboard Münster - Alle Daten

<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>

WIN(D)SCHOOL

Zielsetzung: Wie können wir junge Menschen über den Klimawandel aufklären? Wie können wir diese jungen Menschen für das Thema erneuerbare Energien begeistern? Und wie können wir unsere Schülerinnen und Schüler zu beruflichen Möglichkeiten in der Branche verhelfen? Diesen drei Fragen widmet sich das Bildungsprojekt WIN(D)SCHOOL. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, werden die erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Das Ziel ist es, die derzeitige Leistung von 8,5 GW in der deutschen Offshore-Windenergie auf mindestens 30 GW bis 2030 und 40 GW bis 2035 auszubauen. Für diese Ausbauziele werden vor allem qualifizierte Fachkräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Nöten sein. Dagegen steht einerseits der gegenwärtige Fachkräftemangel in Deutschland, andererseits die soziale Wirklichkeit in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen zufolge werden allein bis 2050 etwa drei Mal so viele Fachkräfte wie bisher notwendig sein, um den Ausbau von Windenergie in Deutschland voranzutreiben. Die Forschung zeigt uns zudem seit vielen Jahren, dass die Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler in Deutschland ungleich verteilt sind. Studien zeigen, dass der Bildungserfolg in allen Bildungsbereichen nach wie vor an die sozio-ökonomische Herkunft geknüpft ist. Auch andere Merkmale wie Migrationshintergrund, Geschlecht oder Behinderung spielen dabei eine Rolle. WIN(D)SCHOOL zielt darauf ab, das Interesse von vorrangig Hamburger Stadtteilschülerinnen und -schülern an MINT-Fächern in Schulworkshops zu wecken sowie zu fördern und Möglichkeiten im Arbeitsfeld Offshore-Windenergie aufzuzeigen. Als Bindeglied zwischen Schulen und Unternehmen in der Offshore-Windenergiebranche bietet die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE am Ende der Workshops konkrete Kontakte zu Energieunternehmen oder sogar Universitäten in Hamburg und Norddeutschland an, um dort eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Aufgrund gemachter Erfahrungen, soll ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche mit Migrationshintergrund gelegt werden. Ein geschlechterneutrales Vorgehen soll im Vordergrund stehen, um den Anteil von weiblichen Berufsanfängerinnen in technischen Berufen zu erhöhen.

Nutzung von Wasserstoff als klimaneutrales Prozessgas für den Tunnelofenbetrieb in der keramischen Industrie

Das Ziel des Projektes besteht in der Nutzung von Wasserstoff als klimaneutrales Prozessgas für den Tunnelofenbetrieb in der keramischen Industrie. Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V. hat im März 2021 eine Roadmap für eine treibhausgasneutrale Ziegelindustrie in Deutschland - Ein Weg zur Klimaneutralität der Branche bis 2050- herausgegeben. Die Treibhausgasemissionen der deutschen Ziegelindustrie betragen rund 1,74 Mio. t CO2 im Jahr. Bis zum Jahr 2050 soll das Ziel der Treibhausgasneutralität, mit dann nur noch Emissionen von rund 0,5 Mio. t CO2/a, erreicht sein. Ein großes Problem bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse wie Ziegel, Dachziegel, Klinker etc. ist der hohe Energieverbrauch. Der Sekundärenergieträger Wasserstoff kann durch seine CO2-freie Verbrennung sehr gut als Brennstoff eingesetzt werden. Wasserstoff ist ein brennbares Gas das exotherm mit Sauerstoff zu Wasser reagiert. Durch die Veränderung der Gasatmosphäre im Ofen gibt es jedoch Auswirkungen auf die Eigenschaften des Brennproduktes, die keramischen Eigenschaften, die Brennfarbe, die Puzzolanität und schädliche Emissionen im Ofenraum. Schwerpunkt ist es, derzeit noch offene Fragestellungen zum Wasserstoff-verfahren zu lösen, d.h. Kenntnisse über die Reaktionsmechanismen in den Rohstoffen bei wasserdampfhaltiger Atmosphäre zu erlangen und ein Konzept für die Verfahrenstechnik zu entwickeln, mit der es nach dem heutigen Stand der Technik möglich wird, ein solches Brennverfahren sicher und wirtschaftlich in einem kontinuierlichen Prozess einzusetzen. Die Projektergebnisse sollen im Werk Rietberg der Wienerberger GmbH in einem Pilotofen umgesetzt und erprobt werden.

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