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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben 'Ökonomische Bewertung und Design von EU-Klimapolitik'

Climate Impact Investing - Der Beitrag Nachhaltiger Geldanlagen zur Erreichung der Klimaziele, Teilprojekt 3: Makroökonomische Modellierung

European Energy Award

<p>Der European Energy Award® (eea) war in Deutschland bis einschließlich 2025 ein Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er diente als Steuerungs- und Controllinginstrument der kommunalen Klimaschutz- und Energiepolitik, mit dem alle klima- und energierelevanten Aktivitäten systematisch erfasst, bewertet und kontinuierlich überprüft wurden. Der eea unterstützte die Kommunen dabei, ihre Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenziale systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Die Ergebnisse der Stadt Konstanz liegen hier im maschinenlesbaren Format vor. Konstanz nahm von 2007 bis einschließlich 2025 am eea teil und wurde dabei durch einen externen Berater unterstützt und fachlich begleitet.</p> <p>Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms war der eea-Maßnahmenkatalog, der ca. 100 mögliche Maßnahmen aus sechs verschiedenen Handlungsfeldern umfasste und mit dessen Hilfe die Analyse- und Planungsprozesse durchgeführt wurden.</p> <p>Auf der Basis der Ist-Analyse wurde ein energiepolitisches Arbeitsprogramm (Maßnahmenplan) für die Stadt Konstanz ausgearbeitet, in welchem für die einzelnen Handlungsfelder insgesamt etwa 40 Maßnahmen definiert wurden.</p> <p>Das energiepolitische Arbeitsprogramm für Konstanz wurde jährlich fortgeschrieben. Dies geschah im Rahmen eines internen Audits, zu dessen Anlass der Umsetzungsstand der Maßnahmen überprüft wurde.</p> <p>Die Daten stammen aus den Berichten (interne Audits): <strong><a href="https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html" target="_blank">https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html</a></strong></p> <p> </p>

Adaptation Data Base - Aufbau und Operationalisierung von Datenbankkonzepten für die systematische Erfassung anpassungsrelevanter Informationen

Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung des Datenmanagements und der Datenbereitstellung zu Klimafolgen und der Anpassungsstrategie des Bundes, um das Datenangebot für verschiedene Informationsbedarfe nutzbar zu machen und für die konsequente Steuerung zeitnah Informationen und Daten über Klimawandelfolgen und Anpassung zu erfassen und bereit zu stellen. Dazu sollen künftig quantifizierte Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen, die Anpassung auf subnationaler Ebene in Bundesländern und Kommunen und in den Sektorpolitiken, sowie die Finanzierung von vorsorgenden Anpassungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) systematisch und kontinuierlich erfasst werden. Bereits vorhanden ist das Monitoringsystem zur DAS, das derzeit alle vier Jahre über Klimawirkungen und Anpassung anhand eines ressortabgestimmten Indikatorensystems auf nationaler Ebene berichtet. Im Vor-haben wird das Datenmanagement des Monitoringsystems zur DAS weiterentwickelt und mit dem im Aufbau befindlichen Datennutzungskonzept des UBA abgestimmt. Eine vergleichende Betrachtung vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund laufender UBA Entwicklungen (z. B. DataCube), bestehenden IT-Infrastrukturen (Hosting und Datenmanagement UBA intern) sowie externen Optionen (Cloud) soll vorgenommen werden. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, sollen bestehende Infrastrukturen oder Produkte genutzt bzw. auf laufende Prozesse aufgesetzt werden. Die Erfassung und Digitalisierung von quantifizierten Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen (Klimaschadenskataster) und die Finanzierung von vorsorgender Anpassung der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) soll neu aufgebaut werden. Dazu kann auf bereits vorhandenen methodischen Konzepten aufgesetzt werden. Notwendig ist die (Weiter)Entwicklung eines methodischen Konzepts für die systematische Erfassung von Informationen über Anpassungsfortschritte auf subnationaler Ebene und in den Sektorpolitiken und die Vorbereitung der Umsetzung. Es sollen Konzepte sowie institutionelle Vorschläge erarbeitet werden, mit denen Akteure auf subnationaler Ebene in die Lage versetzt werden, an den Bund zu berichten. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Adaptation Data Base' werden in die UBA Datenstrategie und die darin abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zum Datenmanagement und zur Datenbereitstellung eingegliedert. Im Eigenforschungsvorhaben sollen aus Fernerkundungsdiensten Verfahren zur Überwachung von Klimafolgen entwickelt und erprobt werden. Beispielsweise wird erwartet, dass aus dem Katastrophen- und Krisendienst von Copernicus mittelfristig Eingangsdaten für ein Klimaschadenskataster abgeleitet werden könnten. Im Ergebnis würde eine mittelfristige Ergänzung von in-situ-Daten zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen möglich.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben L0-2

Machbarkeitsstudie für zukünftiges Moor-Monitoring im Wald

Nachhaltige Handlungsspielräume für europäische Wälder sichtbar werden lassen

Scheitern als Chance für die Energiewende - Produktiv mit Konflikten und Widerständen bei der Umsetzung von Energiewendeprojekten umgehen, Teilvorhaben: Konzeptueller Rahmen und Indikatorik

Rechtsextremismus versus Klimaschutz? Nationalistische Opposition in einem transnationalen Politikfeld

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