Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) erstellt Abflussprojektionen für Pegel in den Einzugsgebieten von Donau, Elbe, Ems, Rhein und Weser und stellt diese als Beitrag und Grundlage zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) über den DAS-Basisdienst "Klima und Wasser" bereit. Die Projektionen fußen auf den Szenarien und Daten, die auch den Berichten des Weltklimarates zugrunde liegen. Diese globalen Klimadaten werden durch Europäische Wetterdienste und Klimaforschungsinstitute für Europa regionalisiert. Für Deutschland und die internationalen Einzugsgebietsanteile werden diese Daten durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) ebenfalls im Rahmen des DAS-Basisdienstes aufbereitet. Die BfG setzt die hydrometeorologischen Größen (Lufttemperatur, Niederschlag, Globalstrahlung, Wind, relative Luftfeuchte) und deren für die Zukunft projizierten Änderungen mittels eines Wasserhaushaltsmodells in Tageswerte hydrologischer Größen (u.a. Abfluss) um. Die hier bereitgestellten Daten basieren auf einem Klimadatenfundus, der im Kontext des 5. IPCC-Sachstandsberichts (IPCC, 2013) durch das globale Coupled Model Intercomparison Project Nr. 5 (CMIP5, Meehl und Bony, 2011) und den europäischen Teil des Coordinated Regional Climate Downscaling Experiment (EURO-CORDEX, Jacob et al., 2014) sowie nationale Modellaktivitäten (ReKliEs-De, Hübner et al., 2017) generiert wurden. Die rohen Klimamodelldaten wurden durch die BfG einer grundlegenden Prüfung unterzogen (Nilson, 2021; Nilson et al., 2014) um unplausible Projektionen auszuschließen. Auf Basis dieser Prüfung ergeben sich somit Ensembles von 16 Abflussprojektionen für das Hochemissionsszenario RCP8.5, 11 Projektionen für das mittlere Szenario RCP4.5 und 10 Simulationen für das bzgl. klimaschutzfortgeschritten optimistische RCP2.6-Szenario. Die verbliebenen Klimaprojektionen wurden durch den DWD aufbereitet. Zu den Aufbereitungsschritten gehört eine multivariate Biasadjustierung (Cannon, 2018) auf Basis des hydrometeorologischen Referenzdatensatzes HYRAS (Tageswerte; z.B. Rauthe et al., 2013) sowie eine räumliche Disaggregierung auf das ebenfalls von HYRAS vorgegebene Raster von 5 km x 5 km. Auf dieser Grundlage wurden durch die BfG Simulationen mit dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM-ME (Version 2019; Fleischer et al., in Vorber.) durchgeführt und in die bereitgestellten 37 Abflussprojektionen generiert. Die Projektionen sind u.a. in Teile der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes für Deutschland eingeflossen (KWRA 2021). Die Veröffentlichung der nächsten Risikoanalyse ist für 2028 geplant (KRA 2028). Die Pflege und Weiterentwicklung der Modelle und Daten erfolgt kontinuierlich u.a. im Rahmen der Ressortforschung der Bundesministerien für Verkehr und Umwelt.
<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), die<a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a> 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a>hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a>wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung</strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a> und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a>Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe</strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen<a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a>beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die<a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a>adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht<a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht<a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a> Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>
Dieses Vorhaben soll die Wechselwirkungen zwischen den vielfältigen Belastungen der Meere und den laufenden sowie geplanten Prozessen im Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Kontext der Nachhaltigkeitsagenda analysieren und mit konkreten Handlungsvorschlägen Prozesse der (inter-)nationalen Meeres- und Anpassungspolitik beeinflussen. Damit soll eine effektivere Integration von Meeresbelangen in Planungs- und Umsetzungsprozesse aller relevanten Sektorpolitiken unterstützt werden (mainstreaming), die zu zusätzlicher Motivation für die Minderung anthropogener Einträge und Suche nach nachhaltigen Alternativen im Sinne der Anpassung an den Klimawandel führt. Es soll ein sektorübergreifendes Umdenken der im Vorhaben konkretisierten Stakeholder, wie spezifische Regierungsinstitutionen und zwischenstaatliche Gremien, angestoßen werden. Geplante Arbeiten beinhalten unter anderem die Analyse der verschiedenen Sektor-Akteur*innen (Stakeholder) auf Basis einer Zusammenstellung der Quellen und Auswirkungen von Belastungen, die für Nord- und Ostsee relevant sind, die Ermittlung der nationalen, europäischen und regionalen Strategien und Maßnahmenkataloge, die für die Entlastung von Nord- und Ostsee und Anpassung an den Klimawandel relevant sind, sowie die Konkretisierung der Handlungserfordernisse aus der Klimawirkungs- und Risikoanalyse der DAS durch Maßnahmenvorschläge.
In diesem Vorhaben soll der europäische Sachstand zu aktuellen wissenschaftlichen und politischen Fragen, im Zusammenhang mit Monitoring und Evaluation, Klimarisikoanalysen, Anpassungszielen, Aktionsplänen, Governance der Anpassung, Integration von Anpassung in politische Strategien, aufgearbeitet und der Forschungsfrage nachgegangen werden, wie der Science-Policy Transfer in Europa verbessert werden sollte. Im Ergebnis sollen, gemeinsam mit europäischen Akteuren wie anderen Umweltbehörden, gezielt Forschungsvorhaben zu Themen durchgeführt werden, die für Europa und Deutschland relevant sind, wie z.B. Kaskadeneffekte und multiple Risiken, grenzüberschreitende Risiken und Governance, Wirksamkeit und Umsetzung von Maßnahmen, Rahmenbedingungen einer effektiven Anpassung, Maladaption und Grenzen der Anpassung, Ziel- und Indikatorentwicklung, Evaluations- und Bewertungstools.
Das Vorhaben bereitet die nächste Klimarisikoanalyse für Deutschland vor. Es soll ein schlanker Ansatz gewählt werden, beispielsweise soll sich die quantitative Untersuchung von Klimawirkungen auf Klimadaten konzentrieren und die fachlichen Analysen größtenteils literaturbasiert erfolgen. Nach ISO 14091 soll die Risikoanalyse in 3 Schritten durchgeführt werden: 1. Vorbereitung, 2. Durchführung, 3. Kommunikation. Neue Forschungsaspekte umfassen unter Schritt 1 'Vorbereitung' die Weiterentwicklung der Methodik durch die Reduktion auf ein wesentliches Minimum, die verstärkte Verschneidung mit dem Monitoringbericht, sowie sozioökonomische Szenarien als Narrative mit Fokussierung auf ausgewählte Zukunftsthemen und -trends. Im Hinblick auf Schritt 2 'Durchführung' sollen die Bewertung der Klimarisiken und die Ableitung der Handlungsbedarfe die neuen Anpassungsziele berücksichtigen, in der integrierten Auswertung sollen die Kaskadeneffekte auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen und Systeme untersucht werden, und die Anpassungskapazitätsbewertung sollen mit vorhandenen ex-ante Maßnahmenbewertung enger verschnitten und auf Lücken und Bedarfe ausgerichtet werden. Im 2. Schritt 'Kommunikation' stehen zielgruppenspezifische Kommunikationsprodukte im Vordergrund. Um die dynamische wissenschaftliche Entwicklung besser abzubilden, wird die KRA in 2 Slots ausgeschrieben werden: Teil I: 2023-2025 Vorbereitung KRA 2028; Teil II: 2024-2028 Durchführung und Kommunikation KRA 2028.
<p>Niedrigwassersituationen können zukünftig häufiger und intensiver auftreten. Sie haben große wirtschaftliche Bedeutung, da sie die Binnenschifffahrt einschränken und auch die Energiewirtschaft beeinträchtigen.</p><p>Um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, braucht es oft regionale Maßnahmen und die Beteiligung relevanter Akteur*innen. Bis 23. September 2025 haben private und öffentliche Einrichtungen aus der EU wieder die Möglichkeit, Fördermittel des LIFE-Programms für ihre Projekte zu beantragen. Das Ziel: lokale Strategien für Klimaschutz und -anpassung mit europäischem Beitrag gezielt vorantreiben.</p><p>Das LIFE-Programm („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist das Förderinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Bis heute ist es das einzige EU-Programm, das sich ausschließlich diesem Zweck widmet und das Akteur*innen vor Ort bei wegweisenden Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen sollen, die Umwelt- und Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. So leistet LIFE einen wichtigen Beitrag, um den European Green Deal und den Clean Industrial Deal umzusetzen.</p><p>Neben den Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“, sowie „Energiewende und Energieeffizienz“ adressiert das LIFE-Programm auch die Themen „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Der vorliegende Beitrag geht auf dieses Teilprogramm ein, das das Ziel verfolgt, den Übergang zu einer klimaneutralen und gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels resilienten Gesellschaft, Wirtschaft und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> zu fördern.</p><p>LIFE-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>-Projekte sollen innovative Lösungen entwickeln oder auch die Anwendung bewährter Best Practices vorantreiben. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die politische oder administrative Konzepte entwickeln und/oder umsetzen oder die Verwaltungsprozesse optimieren.</p><p>Zwei Beispiele zeigen aktuelle Projekte aus der LIFE-Förderung im Bereich Klima:</p><p><strong>1. LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“: Roadmaps für regionale Klimaanpassungswirtschaft</strong></p><p>Das LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“ macht Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) und einer niederländischen Gemeinde greifbar und praktikabel. In sieben Regionen in NRW und, um das Projekt auf Übertragbarkeit zu prüfen, in der niederländischen Gemeinde West-Overijssel wurden zunächst in einer Klimawirkungsanalyse Herausforderungen wie heiße Sommer, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> und Hochwasser untersucht. Die niederländische Beteiligung zeigt, dass sich das Vorgehen auch auf andere EU-Länder übertragen lässt.</p><p>Die ermittelten Gefahren wurden in maßgeschneiderten Anpassungsstrategien adressiert und mit Maßnahmen umgesetzt, um diese Gefahren zu mindern. Die Ergebnisse der Analysen sowie darauf basierende Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen werden langfristig in einer Roadmap gebündelt, die den regionalen Akteur*innen als Anleitung dienen soll.</p><p>Das Projekt verfolgt folgende drei Ziele:</p><p><strong>2. LIFE-Projekt CONTEMPO2: Flüsse klimaresilient und nachhaltig managen</strong></p><p>Im LIFE-Projekt CONTEMPO2erarbeitet das regionale Energieversorgungsunternehmen Lechwerke gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum der Universität Augsburg sowie mit Kommunen, Behörden und Verbänden ein nachhaltiges Wassermanagement für den Fluss Lech. Aufgrund des Klimawandels steigt die Wassertemperatur in dem rechten Nebenfluss der Donau in Südbayern und Niedrigwasserphasen treten häufiger auf. Dies belastet sowohl die Energieerzeugung als auch die Gewässerökologie.</p><p>Ziel des Pilotprojekts ist es, ein dynamisches Gewässerökosystem zu entwickeln und zu testen, das sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen kann. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Fischrefugien für hitzeempfindliche Arten, ein angepasstes Temperatur- und Sauerstoffmanagement sowie die Reaktivierung und ökologische Aufwertung bereits bestehender Auenflächen. Zudem soll ein Naherholungsgebiet eingerichtet werden, um die soziale Funktion und die Umweltbildung zu stärken.</p><p>Die gewonnenen Erfahrungen sollen europaweit auf ähnliche Fließgewässer übertragbar sein und langfristig zu einem klimaresilienten und nachhaltigen Management von Flüssen beitragen.</p><p><strong>LIFE auf einen Blick</strong></p><p>Einmal jährlich veröffentlicht die Europäische Kommission neue Ausschreibungen. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren läuft von Ende April bis zum<strong>23.</strong><strong>September 2025.</strong>Neue Projektvorschläge können über das Antragsportal der EU eingereicht werden.</p><p><strong>Voraussetzungen und Finanzierung</strong></p><p>Private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der EU können Förderanträge für LIFE-Projekte alleine oder auch mit Partnern stellen. Internationale Kooperationen werden zwar bevorzugt, sind aber nur im Teilprogramm „Energiewende und Energieeffizienz“ zum Teil verpflichtend. Die Förderquote liegt bei Klimaprojekten in der Regel bei bis zu 60 Prozent.</p><p><strong>Flexibel mit LIFE</strong></p><p>LIFE ist bei der Projektausgestaltung im Hinblick auf Dauer, Volumen und Wahl der Projektpartner ein vergleichsweise flexibles Programm. Ein Bottom-Up-Ansatz ermöglicht es den Antragsstellenden, ihr LIFE-Projekt sehr passgenau auf den Kontext und das zu lösende Problem zuzuschneiden. Üblicherweise bewegt sich das Volumen eines LIFE-Projekts im unteren einstelligen Millionenbereich mit einer Dauer von drei bis vier Jahren (maximale Dauer: zehn Jahre). Selten werden auch Projekte im zweistelligen Millionenbereich gefördert.</p><p>Das Themenspektrum ist breit angelegt; es ist ratsam, sich an den „Priority Topics“ (Schwerpunkt-Themen) der Europäischen Union zu orientieren und das jeweilige Projekt auf ein bis maximal zwei Umweltprobleme zu fokussieren. Die möglichen Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung reichen bei LIFE von der Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung in ländlichen, städtischen und Küstengebieten über die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung, bis hin zu smartem, klima-resilientem Wassermanagement. Ziel von LIFE ist es, dass die Projekte bereits während ihrer Laufzeit erste Ergebnisse und einen messbaren Umwelteffekt bewirken.</p><p>Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle informiert Interessierte und Antragsstellende zum EU-Förderprogramm. Sie arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und ist bei der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt.</p><p></p><p><strong>Kontakt zur LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG:</strong></p><p></p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 96 veröffentlicht.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a>können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p><em>Autorinnen: Vanessa Apel und Julia Oldenburg</em><em>, LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin/Bonn</em></p><p><em>Alle geäußerten Ansichten sind die vorläufigen Ansichten der ZUG gGmbH und dürfen unter keinen Umständen als offizieller Standpunkt der Europäischen Kommission angesehen werden.</em></p>
<p>Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</p><p>Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen</p><p><ul><li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li><li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li><li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p><p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong>beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p><p><strong>Bauliche Maßnahmen</strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p><p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong>sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p><p><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong>Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong></p><p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p><p>2023 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,6 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2023 in Deutschland 2,8 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p><p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong></p><p>Das<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a>schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p><p>Die<a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a>bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach<a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a>macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p><p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Die<strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong>beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FCgemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p><p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p><p><strong>Split-Klimageräte</strong>bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh).</p><p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen.</p><p>Bei<strong>beweglichen Klima-</strong><strong>oder Mono(block)geräten</strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p><p>In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p></p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1<a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p><p>2<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p><p>3<a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p>
Unter Klimaanpassung versteht man alle Handlungen, die die Auswirkungen des Klimawandels auf ein System reduzieren und damit die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen oder Extremereignissen erhöhen. Der Begriff System ist sehr weit gefasst. Darunter kann beispielsweise eine einzelne Person, eine Stadt, ein Landkreis, ein Unternehmen oder aber ein ganzes Land verstanden werden. Auch die Betrachtung von Teilsystemen ist üblich. Die Landwirtschaft oder ein bestimmter Fluss wären so ein Teilsystem. Abgesehen von Anpassungsstrategien und Anpassungskonzepten – welche in der Regel ganzheitlichen Charakter besitzen – beziehen sich konkrete Anpassungsmaßnahmen meistens auf eine oder mehrere ausgewählte Klimafolgen, wie beispielsweise Hitze oder Hochwasser. Woran genau sollte ich mich anpassen? Diese Frage lässt sich leider wie so oft nicht einfach beantworten. Grob gesagt, stellt der Klimawandel uns vor zwei verschiedene Herausforderungen. Zum einen sind das relativ langfristige und kontinuierlich ablaufende Veränderungen. Durch die globale Erwärmung wird es auch bei uns im Mittel immer wärmer. Diese Temperaturänderungen sowie die damit verbundenen Klimafolgen – temperaturbedingte Veränderungen von Flora und Fauna, Abschmelzen der meisten Gletscher, Erhöhung der Wassertemperaturen und vieles mehr – lassen sich gut beobachten und in die Zukunft projizieren . Diese kontinuierliche Klimaveränderung bewirkt jedoch diskontinuierliche Folgephänomene: Die Zunahme von Extremwetterereignissen . Beispiele hierfür sind Hitzewellen, Hoch- und Niedrigwasserereignisse, Trockenheit und Dürre oder Starkregenereignisse. Aufgrund der Seltenheit dieser Ereignisse lassen sich hierzu viel schwerer verlässliche Aussagen hinsichtlich der Veränderung von Häufigkeit, Intensität oder Dauer treffen. Fest steht jedoch: Das Wetter wird in Zukunft extremer! Grundlegendes Vorgehen Das Problem ist also komplex. Um hier Klarheit zu schaffen, hilft es schrittweise und systematisch vorzugehen. Der Weg zur erfolgreichen Klimaanpassung folgt in der Regel immer nachfolgendem Schema – egal für welches System und egal für welche Klimaänderung: Problem erkennen und Verständnis vermitteln Bewertung von Klimarisiken (Betroffenheitsanalyse), Identifikation von Handlungsoptionen (Anpassungsmaßnahmen entwickeln), Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Monitoring und Evaluation (Erfolgskontrolle) Durch dieses sich wiederholende und systematische Vorgehen existieren mittlerweile eine Vielzahl an Onlineangeboten, Broschüren, best-practice-Beispielen und Handlungsempfehlungen, auf die zurückgegriffen werden kann. Für Kommunen gibt es einen speziellen Leitfaden für die Anpassungsplanung ( Klimalotse ). Das Zentrum Klimaanpassung bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten. Wo bekomme ich die ganzen Informationen her? Je nach Umfang und Komplexität der geplanten Anpassungsmaßnahmen sind in der Regel standort- und problemspezifische eigene Untersuchungen notwendig. Das heißt jedoch nicht, dass im Einzelfall mit den bereits existierenden Informationen keine erfolgreiche Anpassung erfolgen kann. Die Aufzählung orientiert sich an o. g. Schema: Welche Klimaveränderungen bisher stattgefunden haben, kann auf dem Regionalen Klimainformationssystem der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ( ReKIS ) nachgeschaut werden. Wie sich das Klima in Zukunft ändern wird, kann in der Studie „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100“ nachgelesen werden ( Endbericht , Synthesebericht ). Für die Betroffenheitsanalyse kann auf die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes , die Seite „ Klimafolgen Deutschland “ des Umweltbundesamtes oder die Klimafolgenindikatoren des LAU verwiesen werden. Die Strategie des Landes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zeigt Handlungsoptionen auf Bundeslandebene auf. Wie die Entwicklung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt diese Seite des ReKIS, basierend auf den Ergebnissen des KlimaKonform -Projektes. Eine Seite mit vielen gelungenen Anpassungsmaßnahmen ist die Tatenbank des Umweltbundesamtes. Wie die Erfolgskontrolle von Anpassungsmaßnahmen aussehen kann, zeigt der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie . Der Monitoringbericht zur Anpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt findet sich hier . Sie fühlen sich erschlagen? Ohne viel Zeit zu investieren, sind all diese Informationen und vor allem Zusammenhänge kaum zu fassen. Die Kolleginnen und Kollegen des Dezernates befassen sich tagtäglich mit dem Klimawandel, seinen Auswirkungen und auch mit den Fragen der Anpassung. Wenn Sie eine Anpassungsplanung vornehmen möchten oder eine Frage zu einer konkreten Anpassungsmaßnahme haben, können Sie gerne auf uns zukommen. Wir können Sie sicher unterstützen! Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz Mit dem zum 01.07.2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz ( KAnG ) liegt erstmalig eine verbindliche Regelung zur Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende und systematische Analyse von Betroffenheiten und Anpassungserfordernissen auf regionaler und lokaler Ebene im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Das KAnG verpflichtet die Länder, diejenigen öffentlichen Stellen zu bestimmen, die für die Gemeinden und/ oder Landkreise Klimaanpassungskonzepte erstellen sollen. Die Länder sollen weiterhin die öffentliche Stellen in die Lage versetzen, Betroffenheitsanalysen zu erstellen und ein planmäßiges Vorgehen im Bereich Klimaanpassung unterstützen. Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt veröffentlicht. Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
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