<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>
<p>Angegeben ist der leitungsgebundene Stromverbrauch aus Daten des Netzbetreibers. Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.<br /> Ab dem Jahr 2019 gab es Änderungen in der Verteilung des Stromverbrauchs zwischen den Sektoren.</p> <p>Es kann davon ausgegangen werden, dass der abnehmende Stromverbrauch im Haushaltssektor in den letzten Jahren in Verbindung steht mit dem Ausbau der privaten Photovoltaik-Anlagen. Der Netzbetreiber zählt hier nur die Menge des abgegebenen Stroms.</p> <p>Quelle: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung.</li> <li>Der Wert für den Haushaltssektor von 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> <li>Vor 1994 wurden im statistischen Jahrbuch der Stadt Oldenburg sektorenspezifische Angaben nicht ausgewiesen.</li> </ul>
<p>Dieser Datensatz gibt die Gas- und Wärmeabgabe in der Stadt Oldenburg wieder. Es handelt sich um die abgerechnete nutzbare Wärmeabgabe, die durch einen Wärmedirektservice oder Nahwärme bereitgestellt wurde.</p> <p>Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.</p> <p>Quellen: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Gradtagzahl: bis zum Jahr 2018 in Kelvin-Tage/Jahr für Oldenburg. (Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)), ab Jahr 2019 in Kelvin-Tage/Jahr auf Basis nächster DWD-Wetterstation Friesoythe-Altenoythe (Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, 2023)</li> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung</li> <li>Der Wert für die Gasabgabe 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> </ul>
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie auf dieser Seite maschinenlesbare Daten aus der Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster.</p> <p>Die unten verlinkte Excel-Datei enthält Informationen zum Endenergieverbrauch nach Sektoren. Angegeben werden die Daten in Form des absoluten jährlichen Energieverbrauchs in Gigawattstunden (GWh). Außerdem wird aufgeschlüsselt nach Sektoren (Private Haushalte, Gewerbe + Sonstiges, Industrie, Verkehr).</p> <p>Enthalten sind die Werte von 1990-2022.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug: Also z.B. die Bilanz für 2021 erscheint Anfang des Jahres 2023. Das liegt daran, dass Rohdaten wie bspw. der bundesweite Stromfaktor erst ca. 12-15 Monate nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorliegen.</p> <p>Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li>Kompletter Text der aktuellen Energie- und Klimaschutzbilanz als PDF zum Download auf der <a href="https://www.stadt-muenster.de/klima/unser-klima-2030/vision/energie-und-klimaschutzbilanz">Seite zum Thema Klimaschutz auf der Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit</a>.</li> <li>Bericht zur Energie- und Klimabilanz 2020 <a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284">im Ratsinformationssystem der Stadt Münster auf der Seite zur Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 29.03.2022</a>.</li> </ul>
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster weden auf dieser Seite die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für das Stadtgebiet Münster zum Straßenverkehrslärm und zum Lärm von IED-Anlagen als Download im maschinenlesbaren GeoJSON-Format bereitgestellt.</p> <p>Die Stadtverwaltung Münster hat dazu im Jahr 2022 den Lärm von relevanten Straßen sowie den der IED-Anlagen kartiert bzw. berechnen lassen. In Münster wurden Straßen ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 1.500 Kfz pro 24h betrachtet.</p> <p>Ebenfalls in 2022 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmkartierung für die Schienenwege des Bundes durchgeführt und im Jahr 2023 aktualisiert. Die Daten zum Schienenlärm erhalten Sie <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html#doc1528304bodyText2">auf dieser Seite des Eisenbahn-Bundesamtes</a>.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Lärmkarten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052346">Eintrag im Ratsinformationssystem mit dem Bericht im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 14.03.2023</a></li> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplanung">Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit allen Informationen rund um die Lärmaktionsplanung</a></li> </ul>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Indikatoren sind Grundlage, um das Ausmaß der Bodendegradation in der zeitlichen Entwicklung bewerten und die Umsetzung politischer Strategien zu Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Hinblick auf ihren Erfolg zu prüfen und weiter vorantreiben zu können. Der Bericht dokumentiert das Spektrum an Bodenindikatoren auf nationaler und auf EU-Ebene. Darüber hinaus wurden im Projekt Vorschläge für zwei weitere Bodenindikatoren erarbeitet, welche thematisch bestehende Lücken bei der Berichterstattung auf nationaler Ebene zur Bodenbiologie und der organischen Bodensubstanz schließen sollen. Sie knüpfen an die bereits etablierten national sowie international abgestimmten Indikatoren an und ergänzen diese. Veröffentlicht in Texte | 75/2025.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, Ich nehme Bezug auf die Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017 und den 1. Nachtrag zur Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzten drei dem Land Berlin vorliegenden Berichte gem. §7 Absatz 1 der oben genannten Ausführungsvereinbarung, die gem. §7 Absatz 2 vom Werbeunternehmen unaufgefordert jährlich bis zum 31. März des Folgejahres per E-Mail zu übermitteln sind. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 79 |
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