<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>
<p>Angegeben ist der leitungsgebundene Stromverbrauch aus Daten des Netzbetreibers. Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.<br /> Ab dem Jahr 2019 gab es Änderungen in der Verteilung des Stromverbrauchs zwischen den Sektoren.</p> <p>Es kann davon ausgegangen werden, dass der abnehmende Stromverbrauch im Haushaltssektor in den letzten Jahren in Verbindung steht mit dem Ausbau der privaten Photovoltaik-Anlagen. Der Netzbetreiber zählt hier nur die Menge des abgegebenen Stroms.</p> <p>Quelle: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung.</li> <li>Der Wert für den Haushaltssektor von 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> <li>Vor 1994 wurden im statistischen Jahrbuch der Stadt Oldenburg sektorenspezifische Angaben nicht ausgewiesen.</li> </ul>
<p>Dieser Datensatz gibt die Gas- und Wärmeabgabe in der Stadt Oldenburg wieder. Es handelt sich um die abgerechnete nutzbare Wärmeabgabe, die durch einen Wärmedirektservice oder Nahwärme bereitgestellt wurde.</p> <p>Alle Werte sind in Millionen Kilowattstunden (kWh) angegeben.</p> <p>Quellen: EWE AG, EWE Netz GmbH, vorläufige Angaben</p> <p><em>Hinweise:</em></p> <ul> <li>Gradtagzahl: bis zum Jahr 2018 in Kelvin-Tage/Jahr für Oldenburg. (Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)), ab Jahr 2019 in Kelvin-Tage/Jahr auf Basis nächster DWD-Wetterstation Friesoythe-Altenoythe (Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, 2023)</li> <li>Das Jahr 1990 ist als Bezugsjahr für den Klimaschutz in Oldenburg und im Bund von Bedeutung</li> <li>Der Wert für die Gasabgabe 1991 stammt aus dem Klimaschutzbericht 1997 für die Stadt Oldenburg</li> </ul>
Indikatoren sind Grundlage, um das Ausmaß der Bodendegradation in der zeitlichen Entwicklung bewerten und die Umsetzung politischer Strategien zu Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Hinblick auf ihren Erfolg zu prüfen und weiter vorantreiben zu können. Der Bericht dokumentiert das Spektrum an Bodenindikatoren auf nationaler und auf EU-Ebene. Darüber hinaus wurden im Projekt Vorschläge für zwei weitere Bodenindikatoren erarbeitet, welche thematisch bestehende Lücken bei der Berichterstattung auf nationaler Ebene zur Bodenbiologie und der organischen Bodensubstanz schließen sollen. Sie knüpfen an die bereits etablierten national sowie international abgestimmten Indikatoren an und ergänzen diese. Veröffentlicht in Texte | 75/2025.
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie auf dieser Seite maschinenlesbare Daten aus der Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster.</p> <p>Die unten verlinkte Excel-Datei enthält Informationen zum Endenergieverbrauch nach Sektoren. Angegeben werden die Daten in Form des absoluten jährlichen Energieverbrauchs in Gigawattstunden (GWh). Außerdem wird aufgeschlüsselt nach Sektoren (Private Haushalte, Gewerbe + Sonstiges, Industrie, Verkehr).</p> <p>Enthalten sind die Werte von 1990-2022.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug: Also z.B. die Bilanz für 2021 erscheint Anfang des Jahres 2023. Das liegt daran, dass Rohdaten wie bspw. der bundesweite Stromfaktor erst ca. 12-15 Monate nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorliegen.</p> <p>Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li>Kompletter Text der aktuellen Energie- und Klimaschutzbilanz als PDF zum Download auf der <a href="https://www.stadt-muenster.de/klima/unser-klima-2030/vision/energie-und-klimaschutzbilanz">Seite zum Thema Klimaschutz auf der Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit</a>.</li> <li>Bericht zur Energie- und Klimabilanz 2020 <a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284">im Ratsinformationssystem der Stadt Münster auf der Seite zur Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 29.03.2022</a>.</li> </ul>
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster weden auf dieser Seite die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für das Stadtgebiet Münster zum Straßenverkehrslärm und zum Lärm von IED-Anlagen als Download im maschinenlesbaren GeoJSON-Format bereitgestellt.</p> <p>Die Stadtverwaltung Münster hat dazu im Jahr 2022 den Lärm von relevanten Straßen sowie den der IED-Anlagen kartiert bzw. berechnen lassen. In Münster wurden Straßen ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 1.500 Kfz pro 24h betrachtet.</p> <p>Ebenfalls in 2022 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmkartierung für die Schienenwege des Bundes durchgeführt und im Jahr 2023 aktualisiert. Die Daten zum Schienenlärm erhalten Sie <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html#doc1528304bodyText2">auf dieser Seite des Eisenbahn-Bundesamtes</a>.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Lärmkarten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052346">Eintrag im Ratsinformationssystem mit dem Bericht im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 14.03.2023</a></li> <li><a href="https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermaktionsplanung">Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit allen Informationen rund um die Lärmaktionsplanung</a></li> </ul>
Der Begriff Umweltgerechtigkeit befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher sozialer Verteilungen von Umweltbelastungen und den Gründen dafür. Schon lange ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass die soziale Lage mit über den Gesundheitszustand eines Menschen entscheidet und die Lebenserwartung beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und gesundheitsbelastenden oder gar -gefährdenden Wohn- und Wohnumfeldbedingungen – und den Wirkungszusammenhängen – ist seit der ersten umfassenden und bundesweit beachteten Bestandsaufnahme in Berlin weiter in den Fokus der Umwelt- und Gesundheitspolitik gerückt. Verstärkt wird der Handlungsdruck auch für Berlin durch weitreichende weitere Herausforderungen, die einerseits aus den global zunehmend spürbaren Wirkungen des Klimawandels resultieren, andererseits ihre Ursachen aber auch lokal in Aufgaben wie den Anforderungen an verstärkte Wohnraumbeschaffung und damit einhergehende weitere Verdichtung, insbesondere der Innenstadt, haben. Während die integrierte Erfassung und Bewertung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Verbindung mit Indikatoren zur Beschreibung der sozialen Lage der Bevölkerung mittlerweile in vielen Kommunen und Bundesländern voranschreitet, kann von einer „fundierten Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit auf den Ebenen von Bund und Ländern noch nicht gesprochen werden“ (Difu 2022). Zur Erarbeitung notwendiger Grundlagen für die weitere zielgerichtete Entwicklung von umwelt- und gesundheitspolitischen Handlungsstrategien hat das Land Berlin nun die erwähnte Erstbewertung mit den aktuellsten vorliegenden Daten als erstes Update und Auftakt eines kontinuierlich fortzusetzenden Beobachtungssystems fortgeführt. Bei der Fortschreibung war es notwendig, einerseits auf Bewährtem aufzubauen, andererseits fachliche Neuerungen zu berücksichtigen sowie die Methodik an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Diese notwendigen Maßnahmen erschweren zwar den Vergleich mit den bestehenden Bewertungsergebnissen der Jahre 2008-2015, legen jedoch das Fundament für die geplanten, in einem engeren zeitlichen Zyklus stattfindenden zukünftigen Aktualisierungen im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings. Die hier verwendeten Beschreibungen fußen im Wesentlichen auf dem zur Aktualisierung 2021/2022 veröffentlichten Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK 2022), dessen Studium zum vertiefenden Verständnis empfohlen wird. Das Konzept der Umweltgerechtigkeit, wie es in Berlin definiert wird, behandelt die folgenden Fragestellungen: Welche umweltbezogenen Themenfelder haben Gesundheitsrelevanz und sind im Kontext des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes zu integrieren? Wie können Informationen, Daten und Analyseergebnisse aus den Fachressorts Umwelt, Gesundheit, Stadtentwicklung, Städtebau und Soziales gemeinsam auf die Ebene der 542 Planungsräume (PLR) aggregiert und zu einer aussagekräftigen räumlichen Betrachtungs- bzw. Planungsebene zusammengeführt werden? Welche Planungsräume mit gesundheitsrelevanten Mehrfachbelastungen weisen gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf und welche mehrfach belasteten Gebiete sind zusätzlich geprägt durch eine mindestens überwiegend einfache Wohnlage und bzw. eine hohe Bevölkerungsdichte? Können für das ressortübergreifende raumbezogene Planen und Verwaltungshandeln generelle Aussagen bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden und können auf der Grundlage der kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen praxistaugliche Instrumente entwickelt werden, die das Berliner Planungssystem ergänzen? Der nunmehr mit der ersten Aktualisierung methodisch weiterentwickelte und an umweltpolitische Neuerungen angepasste Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll zukünftig die bereits etablierten Stadtbeobachtungssysteme im Land Berlin fachlich-inhaltlich ergänzen und Grundlagen für die Definition von Handlungsfeldern bereitstellen. Als periodisches Instrument wird damit zukünftig dokumentiert, wie sich die Umweltgerechtigkeit in Berlin entwickelt. Durch eine Verstetigung können Veränderungen in der berlinweiten Verteilung von Belastungsquellen dokumentiert und auch die Wirkung von Instrumenten und bereits ergriffenen Maßnahmen evaluiert werden.
Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor
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